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Generalplanerleistungen für Umstrukturierung des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.01.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
12.01.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
15782-2026
Verfahrensnummer
b1000000-c0de-4000-a000-00d459940454

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg schreibt Generalplanerleistungen für eine umfassende Umstrukturierung der Klinikkonfiguration aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude, Innenräume, Freianlagen und Verkehrsanlagen sowie die Fachplanung für Tragwerk und technische Ausrüstung gemäß HOAI. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.

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Leistungsbeschreibung

Generalplanerleistungen bestehend aus Objektplanung Gebäude u. Innenräume (§34 HOAI), Objektplanung Freianlagen (§39 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§51 HOAI), Fachplanung Techn. Ausrüstung (§55 HOAI)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Generalplanerleistungen

    Das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (BWK) ist als eines von insgesamt fünf bundesweit vorhandenen Bundeswehrkrankenhäusern seit 1969 für militärische und zivile Patienten geöffnet. Mit zahlreichen diagnostischen und klinischen Fachabteilungen erfüllt das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Aufgaben als Klinik der Grund- und Regelversorgung und ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung auch für die Freie und Hansestadt Hamburg. Im Zuge der Umstrukturierung der gesamten Klinikkonfiguration wurden Neubauten für die zentralen Krankenhausfunktionen (medizinische Behandlung und Pflege) erstellt. Die Umstrukturierung ist jedoch mit Errichtung der Neubauten (Haus 2 – Bettenhaus, Haus 3 – Multifunktionsgebäude) nicht beendet. Einer der anschließenden Schritte ist die endgültige Sanierung von Haus 1, die sukzessive in Bauabschnitten durchgeführt wird. Der hier anstehende Bauabschnitt umfasst den noch verbleibenden Bereich des Kreuzbaus sowie die vollständige Sanierung von Südflügel West. Ein wesentlicher Aspekt der Umstrukturierung sind die verschiedenen Interimsbauten und deren sukzessiver Rückbau. Der Abbruch der Interimsverbindungsbrücke zwischen Haus 1 Südflügel Mitte und Haus 2 (Bettenhaus) ist ebenfalls als Bestandteil der anhängigen Baumaßnahme zu erbringen. Siehe hierzu im Detail Unterlage A-9 Projektbeschreibung.

Anforderungen an deinen Betrieb

Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von der Bundesbauabteilung über die Vergabeplattformbereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Nicht fristgerechter (bis 12.01.2026, 23:59 Uhr) und unvollständiger Eingang des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung); - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben) - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz); - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022; - Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124 LD (Unterlage B-5). Die Bundesbauabteilung weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die Bundesbauabteilung kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Informationsschreiben zum Abschluss der Stufe 1 vorgesehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Generalplanerleistungen

A Allgemein (30%), davon: A1. Organisation des Projektteams 5,00 %; A2. Berufliche Qualifikation der/ des Projektleitenden OPL Gebäude 10,00 %; A3. Berufliche Qualifikation des / der Projektleitenden TA 7,50 %; A4. Berufliche Qualifikation des / der Projektleitenden Tragwerksplanung 7,50 %. B Projektspezifischer Ansatz (40%), davon: B1. Konzeptstudie (12,5%); B2. Vorgehensweise Projektabwicklung (27,5%).
C Honorar (30,%): Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von der Bundesbauabteilung über die Vergabeplattformbereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Nicht fristgerechter (bis 12.01.2026, 23:59 Uhr) und unvollständiger Eingang des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung); - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben) - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz); - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022; - Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124 LD (Unterlage B-5). Die Bundesbauabteilung weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die Bundesbauabteilung kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Informationsschreiben zum Abschluss der Stufe 1 vorgesehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 522738-2026

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