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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Vergabestelle
Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbe- werb Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß VgV)
Bezeichnung der Leistung Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: L 212 EU Bewerbungsbedingungen EU L 227 Gewichtung der Zuschlagskriterien L 2270 Gewichtung der Zuschlagskriterien - Anlage L 2440 Informationen zur Datenerhebung L 2492 Online-Vergaben
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen L 214 Besondere Vertragsbedingungen L 2140.LP Weitere Besondere Vertragsbedingungen Landschaftspflege L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen L 224 Lohngleitklausel L 225 Stoffpreisgleitklausel L 244 Datenverarbeitung L 2441 Vertragsbedingungen - Auftragsverarbeitung
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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: L 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm L 127 Erklärung Bezug Russland L 124 / Eigenerklärung zur Eignung L1240 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten L 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit L 2496 Schutzerklärung
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen L 2442 Erklärung Auftragsverarbeitung L 2495 Verpflichtungserklärung
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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
dieser/diese/dieses vertreten durch:
2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle Straße PLZ / Ort E-Mail Fax
3 Unterlagen
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Auftragsbekanntmachung
L 127 - Erklärung Bezug Russland
L 124 / 1240 - Eigenerklärung zur Eignung
L 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
L 2481 - Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen
L 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
L 2496 - Schutzerklärung
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe Auftragsbekanntmachung
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen
L 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt L 248
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt L 2481
L 2495 - Verpflichtungserklärung
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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
4 Losweise Vergabe: nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose: siehe Auftragsbekanntmachung
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht.
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen EU), 6.2 ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung Abschnitt erfüllen.
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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
7 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere un- ter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
| Maßnahmennummer: | Maßnahme: |
|---|---|
| Vergabenummer: | Leistung: |
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB):
10
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Auftragsnummer: Vergabenummer: VII.14.StB (Vertrag Ingenieurbau StB)
Projekt/Baumaßnahme: Sanierung Stahlbaubrücke für Fußgänger mit Ersatzbau Rampenbauwerk aus Stahlbeton
Vertrag
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung
zwischen
Freistaat Bayern vertreten durch Stadt Passau Rathausplatz 1 94032 Passau
- nachstehend Auftraggeber genannt -
und
Auftragnehmer entsprechend Auftragsschreiben
- nachstehend Auftragnehmer genannt -
§ 1
Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind nachfolgende Leistungen: ☒ Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI ☒ Rückbauplanung für Ingenieurbauwerke ☒ Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI ☐ Rückbauplanung in der Tragwerksplanung ☐ Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI ☐ Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1 Ziff. 1.4.1 ff HOAI ☐ Bauvermessunggemäß Anlage 1 Ziff. 1.4.1 ff HOAI ☐
1.2 Die Baumaßnahme unterliegt ☐ den Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes. ☒ den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. ☐
§ 2
Bestandteile des Vertrages
2.1 Bestandteile des Vertrages sind die nachfolgend unter Ziffer 2.1.1 bis 2.1.3 genannten Unterlagen:
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Auftragsnummer: Vergabenummer: VII.14.StB (Vertrag Ingenieurbau StB)
| Nummer | Bezeichnung | |||
|---|---|---|---|---|
| 2.1.1 | Projektbeschreibung, Leistungsbeschreibung(en) und -bewertung, Honorarbe- | |||
| rechnung(en), Vergütungsvereinbarung(en) | ||||
| ☒ | VII.14.3.StB | Projektbeschreibung Ingenieurbauwerke | ||
| ☒ | VII.14.3.RB.StB | Projektbeschreibung Rückbauplanung für Ingenieurbauwerke | ||
| ☒ | VII.12.3.StB | Projektbeschreibung Tragwerksplanung | ||
| ☐ | VII.12.3.RB.StB | Projektbeschreibung Rückbauplanung in der Tragwerksplanung | ||
| ☐ | VII.11.3.StB | Projektbeschreibung Technische Ausrüstung | ||
| ☐ | VII.31.3.StB | Projektbeschreibung statische und konstruktive Prüfung | ||
| ☐ | VII.19.3.PBV.StB | Projektbeschreibung planungsbegleitende Vermessung | ||
| ☐ | VII.19.3.BV.StB | Projektbeschreibung Bauvermessung | ||
| ☐ | VII.02.3.StB | Projektbeschreibung universell | ||
| ☐ | Projektbeschreibung mittels einer anderen geeigneten Unterlage | |||
| ☐ | AIA | Projektspezifische Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) | ||
| VII.14.4 | Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI für das Objekt (bei mehreren Objekten mehrfach beifügen) | |||
| ☒ | Teil A anrechenbaren Kosten | |||
| ☒ | Teil B Honorarzone | |||
| ☒ | Teil StB-C1 Grundleistungen | |||
| ☒ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||
| ☒ | Teil E Honorarberechnung | |||
| VII.14.4-RB | Rückbauplanung für Ingenieurbauwerke für das Bauwerk (bei mehreren Bauwerken mehrfach beifügen) | |||
| ☒ | Teil D Leistungen | |||
| ☒ | Teil E Honorarberechnung | |||
| VII.12.4 | Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI für das Objekt (bei mehreren Objekten mehrfach beifügen) | |||
| ☒ | Teil A anrechenbaren Kosten | |||
| ☒ | Teil B Honorarzone | |||
| ☒ | Teil StB-C1 Grundleistungen | |||
| ☒ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||
| ☒ | Teil E Honorarberechnung | |||
| VII.12.4-RB | Rückbauplanung in der Tragwerksplanungfür das Bauwerk (bei mehreren Bauwerken mehrfach beifügen) | |||
| ☐ | Teil D Leistungen | |||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||
| VII.11.4 | Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI für das Objekt (bei mehreren Objekten mehrfach beifügen) | |||
| ☐ | Teil A anrechenbaren Kosten | |||
| ☐ | Teil B Honorarzone | |||
| ☐ | Teil StB-C1 Grundleistungen |
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Auftragsnummer: Vergabenummer: VII.14.StB (Vertrag Ingenieurbau StB)
| ☐ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| VII.31.4 | statische und konstruktive Prüfungfür das Bauwerk (bei mehreren Bauwerken mehrfach beifügen) | |||||||
| ☐ | Teil A anrechenbaren Kosten | |||||||
| ☐ | Teil B Bauwerksklasse | |||||||
| ☐ | Teil StB-C Leistungen nach Grundvergütung | |||||||
| ☐ | Teil StB-D Leistungen nach Zeithonorar | |||||||
| ☐ | Teil E Vergütungsermittlung | |||||||
| VII.19.4-PBV | planungsbegleitende Vermessung | |||||||
| ☐ | Teil A Verrechnungseinheiten | |||||||
| ☐ | Teil B Honorarzone | |||||||
| ☐ | Teil StB-C1 Grundleistungen | |||||||
| ☐ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||||||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| VII.19.4-BV | Bauvermessung | |||||||
| ☐ | Teil A anrechenbare Kosten | |||||||
| ☐ | Teil B Honorarzone | |||||||
| ☐ | Teil StB-C1 Grundleistungen | |||||||
| ☐ | Teil StB-D1 Besondere Leistungen | |||||||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| VII.02.4 | Freiberufliche Dienstleistungen | |||||||
| ☐ | Teil D Leistungen | |||||||
| ☐ | Teil E Honorarberechnung | |||||||
| ☐ | ||||||||
| 2.1.2 | Vertragsbedingungen, Vertragsbestimmungen | |||||||
| ☒ | VI.1.StB | Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (AVB StB), (02/2025) | ||||||
| ☒ | VII.14.1.StB | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke (TVB-Ingenieurbauwerke), (01/2024) | ||||||
| ☒ | VII.12.1.StB | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung (TVB-Tragwerksplanung), (01/2024) | ||||||
| ☐ | VII.11.1.StB | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung (TVB-Technische Ausrüstung), (06/2023) | ||||||
| ☐ | VII.19.1.StB | Technische Vertragsbedingungen für Vermessung (TVB-Vermessung), (06/2023) | ||||||
| ☒ | VI.3 | Zusätzliche Vertragsbestimmungen; Prüfung von Unternehmerrechnungen, Inhalt und Form der Feststellungsbescheinigungen (05/2025) | ||||||
| ☐ | VI.4.4.StB | Zusätzliche Vertragsbestimmungen zur Übergabe von Daten für Planunterla- gen im OKSTRA – Format in das System iTWO civil (ZVB OKSTRA StB), (01/2020) | ||||||
| ☒ | VI.5 | Zusätzliche Vertragsbestimmungen zum Einsatz einer Austauschplattform (Zusätzliche Vertragsbestimmungen – Austauschplattform), (04/2016) |
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Auftragsnummer: Vergabenummer: VII.14.StB (Vertrag Ingenieurbau StB)
| ☐ | VI.10.StB | Zusätzliche Vertragsbestimmungen zur Datenverarbeitung, zum Erstellen von Unterlagen und zum Datenaustausch – Straßenbau (ZVB Datenverarbeitung StB), (10/2022) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ☐ | VI.19 | Zusätzliche Vertragsbedingungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Verantwortlichen gemäß Art. 28 DSGVO, ) Ausgabe April 2021 (Vertragsbedingungen – Auftragsverarbeitung) (10/2022) | ||||||
| ☒ | Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 28. April 2009 Az.: B II 2-5152-15 (All- MBl. 2009 S. 163, StAnz. 2009 Nr. 19) | |||||||
| ☐ | VI.21 | Besondere Vertragsbedingungen für die Umsetzung der Planung mit BIM für freiberufliche Leistungen (BIM-BVB), (12/2024) | ||||||
| 2.1.3 | Weitere Vertragsbestandteile | |||||||
| ☒ | III.15 | Personaleinsatz (10/2024) | ||||||
| ☒ | VI.11 | Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung (Muster entsprechend § 6 der AVB StB) | ||||||
| ☐ | ||||||||
| ☐ |
§ 3
Leistungen des Auftragnehmers, Beauftragung, Kostenobergrenze
☐ 3.1 Stufenlose Beauftragung der Leistungen Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der in den Projekt- und Leis- tungsbeschreibungen (§ 2, Ziffer 2.1.1) beschriebenen Leistungen. ☐ Hiervon ausgenommen sind jene Leistungen, die in der/den Leistungsbeschreibung/en als optionale Leistungen gekennzeichnet sind. Für diese optionalen Leistungen gelten die Re- gelungen in § 1 Nr. 1.5 AVB StB (VI.1.StB).
☒ 3.2 Stufenweise Beauftragung der Leistungen Die Beauftragung erfolgt unter Einbeziehung der Regelungen in § 1 Nr. 1.4 AVB StB (VI.1.StB) stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss ☒ mit der Erbringung der Leistungsphase/en 4-9 aus den in den Projekt- und Leistungsbe- schreibungen (§ 2, Ziffer 2.1.1) beschriebenen Leistungen. ☐ mit ☐ Hiervon ausgenommen sind jene Leistungen, die in der/den Leistungsbeschreibung/en als optionale Leistungen gekennzeichnet sind. Für diese optionalen Leistungen gelten die Re- gelungen in § 1 Nr. 1.5 AVB StB (VI.1.StB). Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen aus den in den Projekt- und Leistungsbeschreibungen (§ 2, Ziffer 2.1.1 des Vertrages) beschriebenen Leistungen abzurufen. Der Abruf erfolgt gegebenenfalls in Textform unter gleichzeitiger Vereinbarung von Terminen und Fristen. Der Auftragnehmer hat den Auftrag- geber rechtzeitig zur Vermeidung von Störungen im Planungsablauf auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI welche folgenderma- ßen untergliedert wird: Stufe 1: LPH 4 bis 7 Stufe 2: LPH 8 und 9
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Auftragsnummer: Vergabenummer: VII.14.StB (Vertrag Ingenieurbau StB)
3.3 Für den Austausch von Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen, GIS-Daten sowie Leistungsverzeichnissen werden die folgenden Formate vereinbart. Sind für die gleiche Art von Unterlagen mehrere Formate vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Übergabe in sämtlichen vereinbarten Formaten. ☒ Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (1-fach) zu übergeben. ☐ Planunterlagen sind zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber entsprechend Anlage VI.4.4.StB im OKSTRA-Format in digitaler Form auszutauschen. Die Daten sind in Form von Objekten im XML - Format (OKSTRA-XML) zu übergeben. Vom “Objektkatalog Plan- bearbeitung“ der Bayerischen Staatsbauverwaltung ist die aktuell eingeführte Version zu verwenden. ☒ Planunterlagen sind im dxf/dwg - Format zu übergeben. ☒ Planunterlagen sind im pdf-Format zu übergeben. ☒ Beschreibungen und Berechnungen sind als Word- bzw. Excel-Datei zu übergeben. ☒ Beschreibungen und Berechnungen sind im pdf-Format zu übergeben. ☐ Sofern im pdf-Format zu übergeben ist, ist für Protokolle, Erläuterungsberichte und Doku- mente, die einen endgültigen archivfähigen Status erlangen, das Format PDF/A als Lang- zeitarchivierung gemäß ISO 19005 zu erstellen. Es sind alle drei Ausprägungen des Formats A-1 bis A-3 möglich und entsprechend der gebotenen Zweckmäßigkeit auszu- wählen. ☐ GIS-Daten sind im shp-Format zu übergeben. ☒ Leistungsverzeichnisse sind im GAEB XML Format entsprechend Anlage VI.10.StB zu er- stellen und nach den dortigen Regelungen zum GAEB-Datenaustausch zu übergeben. ☒ Für die Übergabe des Leistungsverzeichnisses wird GAEB in der aktuellen Version vereinbart. Zulässige/s Medien/Medium für die Datenübergabe sind/ist ☒ Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de ☐ E-Mail mit angefügter Datei ☐ Zusätzlich für BIM-Leistungen: ☐ Zusätzlich zu den nativen Formaten sind Modelldaten als ifc-Datei (siehe Vorgaben gem. AIA) zu übergeben. ☐ Für den Austausch von Kommentaren / Anmerkungen in der Projektplattform ist das bcf- Format anzuwenden.
3.4 Für weitere Mehrausfertigungen der Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen, die vom Auftraggeber zusätzlich angefordert werden, wird eine gesonderte Vergütung vereinbart. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbei- ten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen.
3.5 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.
☐ 3.6 Kostenobergrenze Als Kostenobergrenze gibt der Auftraggeber für das Projekt, die Baumaßnahme bzw. die bauli- che Anlage ☐ € brutto für die Hauptgruppen nach AKVS für sämtliche beauftragten Leistun- gen / Leistungsbilder in Summe vor. ☐ € brutto für die Hauptgruppen nach AKVS für vor.
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Auftragsnummer: Vergabenummer: VII.14.StB (Vertrag Ingenieurbau StB)
☐ die in der Anlage genannten Beträge für die dort genannten Leistungen des Auftrag- nehmers vor. Für diese Kostenobergrenze gilt § 4 Nr. 4.4 der AVB StB (VI.1.StB), entsprechend diesen Rege- lungen stellt die Kostenobergrenze keine Kostengarantie dar.
☐ 3.7 Building Information Modeling (BIM) Die Leistungen sind mit der Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) zu erbringen. Vorgaben und Regelungen zum BIM-Prozess sind in den Auftraggeber-Informationsanforderun- gen (AIA) (§ 2 Nummer 2.1.1) und den Besonderen Vertragsbestimmungen für die Umsetzung der Planung mit BIM für freiberufliche Leistungen (BIM-BVB) (§ 2 Nummer 2.1.2) festgelegt. Für die Projektabwicklung mit BIM ist die von dem Auftraggeber bereitgestellte gemeinsame Da- tenumgebung nach Maßgabe der AIA und des BIM-Abwicklungsplans (BAP) vom Auftragnehmer zu benutzen. Die BIM-Modell-Dateien und sonstigen nach den Vorgaben der AIA und des BAP herzustellenden Daten sind dort entsprechend den vereinbarten Austauschformaten, Freigabeab- läufen und Namenskonventionen einzustellen.
§ 4
Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter
4.1
4.2
| Der Auftraggeber stellt die folgenden, bereits erstellten Unterlagen zur Verfügung, die der Auf- tragnehmer seinen Leistungen zu Grunde zu legen hat: | |
|---|---|
| ☒ | Geotechnischer Bericht vom 05.09.2025 |
| ☐ | Verkehrsuntersuchung vom |
| ☐ | Umweltverträglichkeitsstudie vom |
| ☐ | Landschaftspflegerischer Begleitplan vom |
| ☐ | technische Vorplanung: |
| ☐ | Bauwerksskizze vom |
| ☒ | Vorentwurf vom 05.05.2025 (LPH 2) |
| ☒ | Bauwerksentwurf vom 28.01.2026 (LPH 3) |
| ☐ | Feststellungsentwurf vom: |
| ☐ | Planfeststellungsbeschluss vom |
| ☐ | sonst. Genehmigungsverfahren (Wasserrechtsverfahren) vom |
| ☒ | Bestandspläne mit Stand vom 28.01.2026 ☐ in Papierform ☒ digital ☐ gemäß beigefügter Planliste |
| ☐ | Ausschreibungs- und Bauvertragsunterlagen |
| ☐ | Ausführungsunterlagen |
| ☐ | |
| Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten im Planungszeitraum erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen ab- zustimmen und in diese einzuarbeiten: | |
| ☐ verfügbar ab [Datum] |
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Auftragsnummer: Vergabenummer: VII.14.StB (Vertrag Ingenieurbau StB)
§ 5
Termine und Fristen
5.1
| Für die Leistungen des Auftragnehmers nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: | ||
|---|---|---|
| Fertigstellungsdatum /-frist | ||
| ☐ | Bauwerksskizze | / Wochen ab |
| ☐ | Bauwerksentwurf | / Wochen ab |
| ☐ | Feststellungsentwurf | / Wochen ab |
| ☒ | Unterlagen für sonstige Genehmigungsverfahren (z.B. Wasserrechtsverfahren) | 11 / 2026 |
| ☒ | Ausschreibungsunterlagen | 11 / 2026 |
| ☒ | Ausführungsunterlagen | 11 / 2026 |
| ☐ | Vorlage (hier entsprechende Unterlagen aufführen) zur Genehmigung | / Wochen ab |
| ☐ | / Wochen ab |
| Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine bzw. Fristen eingehalten werden können: | ||
|---|---|---|
| ☐ | CEF-Maßnahmen : | / Wochen ab |
| ☒ | Baubeginn: | 03 / 2027 |
| ☐ | Fertigstellung mit Ausnahme : | / Wochen ab |
| ☒ | Fertigstellungstermin: | 08 / 2029 |
| ☒ | Verkehrsfreigabe | 08 / 2029 |
| ☐ | / Wochen ab |
☒ 5.2 Auf der Grundlage der vorgenannten Termine erarbeitet der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss einen Zeit- und Ablaufplan betreffend Planung, Vergabe und Ausführung. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer diesen Ter- minplan in regelmäßigen Abständen überprüfen und, soweit sich die Projektumstände geändert ha- ben, fortschreiben bzw. an dessen Fortschreibung mitwirken.
§ 6
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
6.1 Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 AVB StB (VI.1.StB) betragen mindestens:
| a) für Personenschäden | 3.000.000,00 EUR |
|---|---|
| b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) | 3.000.000,00 EUR |
§ 7
Honorar, Vergütung
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Auftragsnummer: Vergabenummer: VII.14.StB (Vertrag Ingenieurbau StB)
7.1 Mit dem Honorar / der Vergütung sind sämtliche in den Projekt- und Leistungsbeschreibungen (§ 2, Ziffer 2.1.1) beschriebenen Leistungen einschließlich sämtlicher sich aus diesem Dokument sowie aus sämtlichen Bestandteilen des Vertrages ergebenden Leistungen und Pflichten des Auftragneh- mers abgegolten.
7.2
| ☒ | Das Honorar für alle beauftragten Leistungen wird entsprechend den Festlegungen in der/den entsprechenden Honorarberechnung/en Teil E vereinbart. |
|---|---|
| ☐ |
7.3 Vertraglich vereinbart werden ausschließlich Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- steuer. Sofern in Vertragsbestandteilen Angaben zur Höhe von Bruttobeträgen oder Umsatzsteuer gemacht werden, sind diese ausschließlich informativ.
§ 8
Ergänzende Vereinbarungen
8.1 Teilnahme an und Protokollführung bei Besprechungen Der Auftragnehmer nimmt an erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgesprächen u.dgl. teil. ☒ Der Auftragnehmer übernimmt die Protokollführung. Das Protokoll ist dem Auftraggeber un- verzüglich zur Freigabe vorzulegen.
☒ 8.2 Fristen für die Bearbeitung von Rechnungen Dritter im Rahmen der Leistungsphase 8 Die nach § 8 Nr. 8.4 AVB StB (VI.1.StB) festgestellten Rechnungen sind dem Auftraggeber so rechtzeitig vorzulegen, dass er die Auszahlung innerhalb der vertraglichen Zahlungsfrist bewirken kann. Fristen zur Rechnungsvorlage beim Auftraggeber: Abschlagszahlungen: 10 Kalendertage Teil-/Schlusszahlungen: 20 Kalendertage, jeweils ab Zugang der Rechnung beim Auftragnehmer.
8.3 Baustellenbüro ☐ Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet. ☒ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab Beginn der Bauarbeiten bis zu deren Fertigstellung ein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe zur Baumaßnahme zu unterhalten. ☐ Der Auftraggeber stellt und unterhält für den Auftragnehmer ab Beginn der Bauarbeiten bis zu deren Fertigstellung ein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe zur Baumaßnahme. Das Büro ist nicht - mit/ohne Möbilierung - mit/ohne DSL-Anschluss/WLAN ausgestattet. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber getragen. ☒ Der Auftragnehmer hat durch mindestens 1 fachlich geeigneten Mitarbeiter für fünf Tage die Woche während des Betriebs der Baustelle im Baustellenbüro präsent zu sein.
8.4 Fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistung (Name, Qualifikation): siehe Honorarzusammenstellung(en) Teil E
8.5 Die geforderten Referenzen sowie Mindestvoraussetzungen sind gemäß Anlage „Nachweis der Leistungsfähigkeit“ bei Angebotsabgabe beizufügen.
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L 212 EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein- zelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätz- lich von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot
4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Verga- bestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.
4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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L 212 EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
6 Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
-
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflich- tungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen.
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L 212 EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU) 8 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestäti- gung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)
vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Unter- lagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständi- ger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
9 Angebotsfrist Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Termin ab.
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L 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Ausgabe Juni 2018
Vorbemerkung: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Preise
1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur An- lieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ange- geben ist.
1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)
In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.
3 Änderung der Leistung (§ 2)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.
4 Ausführung der Leistungen (§ 4)
4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinba- rung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.
5 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)
5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.
5.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.
5.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auf- traggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 5.1 und 5.2 gelten entsprechend.
6 Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine Wett- bewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus § 8 Nr.2, bleiben unberührt.
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L 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
8 Abrechnung (§ 15)
8.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
8.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Posi- tionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatzsteuer- betrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schluss- rechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlun- gen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)
9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stundenlohnzet- tel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend den Stunden- lohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die be- scheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
10 Bürgschaften (§ 18)
10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftragge- bers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auftragge- bers entsprechen. 10.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
-
„Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
-
Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzich- tet.
Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festge- stellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
-
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
-
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zu- stimmung bindend.
-
Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.
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L 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.
10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fäl- lige Zahlungen angerechnet worden ist.
11 „Equal Pay“ Gebot
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens die- jenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindest- lohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegeset- zes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorge- geben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei glei- cher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)
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Datenschutzhinweis nach Art. 13 und Art. 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit den Vergabeverfahren der Stadt Passau
Die allgemeinen Angaben zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen und des behördlichen Datenschutzbeauftragten können der Präambel zu den Datenschutzhinweisen auf der Website der Stadt Passau unter www.passau.de/Datenschutzhinweise.aspx entnommen werden. Ebenso finden Sie dort Ihre Betroffenenrechte.
- Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung Wir versichern einen vertraulichen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung und der Vergabeverordnung. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Vorbereitung und Abwicklung von Vergabeverfahren bei der Stadt Passau erhoben und verarbeitet. Die Stadt Passau schreibt im Rahmen der Vergabeverfahren die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen, Bauleistungen, IT-Leistungen und Planungsleistungen aus.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) und e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG und den Fachgesetzen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
-
Weitergabe von Daten an Dritte Ihre personenbezogenen Daten werden im erforderlichen Umfang an die jeweils zuständige Dienststelle in der Stadt Passau zur weiteren Bearbeitung weitergegeben. Als Empfänger Ihrer Daten kommen auch die mit dem Vorhaben betrauten Planer und Architekten sowie Dritte, wie beispielsweise Nutzer des geplanten Vorhabens, in Betracht. Ebenso kann es sein, dass die Daten an die Fachausschüsse oder den Stadtrat weitergegeben werden. Unter den Vorgaben der VOL, der VOB, der VgV, der HOAI und der UVgO kann es zu einer Veröffentlichung bestimmter Daten auf der Plattform der Deutschen eVergabe und/oder im EU-Amtsblatt kommen. Im Rahmen von Förderprogrammen oder Zuschüsse für das jeweilige Vorhaben kann es dazu kommen, dass Ihre personenbezogenen Daten auch an die Zuwendungsgeber gegeben werden müssen.
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Löschfristen Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Zudem kann es sein, dass sich eine weitere Aufbewahrungspflicht aus Förderungen oder Zuschüssen zu einzelnen Vorhaben ergibt. Der Name und die Adresse der Bieter werden im Vergaberegister der Stadt Passau abgespeichert und bei Bedarf an die zuständige Dienststelle ausgegeben. Das Vergaberegister wird ständig fortgeführt.