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Gemeinschaftsgastronomie, Mitarbeiterverpflegung und Konferenzcatering in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 09:26 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

„Konferenz- und Veranstaltungsbewirtung sowie Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastrono-

mie (Mitarbeiterverpflegung)“

Stand: 02.09.2026

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Inhaltsverzeichnis

A. Der Gemeinsame Bundesausschuss und der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen

Bundesausschuss 4

B. Rahmendaten zum Objekt 5

C. Leistungsverzeichnis 7

  1. Leistungsumfang 7

  2. Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastronomie im Rahmen der

Mitarbeitendenverpflegung 10

  1. Inventar der Gemeinschaftsgastronomie 11

  2. Öffnungszeiten der Gemeinschaftsgastronomie 13

  3. Anforderungen an das Personal 13

5.1 Personalqualität 13

5.2 Unterweisung der eingesetzten Mitarbeiter/innen 15

  1. Zertifizierung DGE-Standard 15

  2. Mindestanforderungen Speisenplanung 15

7.1 Speisendarbietung 16

7.2 Mindeststandards der Lebensmittel 17

7.3 Produktvorgaben und Komponenten 17

7.4 Speiseplangestaltung 19

8 Qualitätssicherung / Controlling 20

9 Kommunikation 20

10 Berichtswesen 21

11 Schnittstellenregelung 21

D. Besondere Bedingungen für einzelne Leistungsbereiche 22

  1. Teil 1 Konferenz- und Sitzungsbewirtung 22

1.1 Basisanforderungen 22

1.2 Anzahl von Sitzungen und Besprechungen pro Tag 22

1.3 Servicezeiten Konferenz-Verpflegung 23

1.4 Speisen 23

1.5 Angebotskomponenten 24

1.6 Planungsvorgaben 25

  1. Teil 2 Sitzungsservice inkl. Beschaffung und Organisation von Verbrauchsgütern 25

2.1 Basisanforderungen 25

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3 Teil 3 Leistungsbeschreibung Mitarbeitendenverpflegung 27

3.1 Basisanforderungen 27

3.2 Arbeitspausen der Beschäftigten des Auftraggebers 28

3.3 Öffnungszeiten 28

3.4 Mindestanforderungen an das tägliche Speisenangebot. 28

3.5 Speisen 29

3.6 Austausch der Komponenten 30

3.7 Speiseausgabe, Nachproduktion, Serviceverhalten 30

3.8 Auslobungen der angebotenen Speisen 31

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A. Der Gemeinsame Bundesausschuss und der Innovationsausschuss beim Gemeinsa-

men Bundesausschuss

Etwa 75 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie haben An-

spruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung – so

formuliert es das Gesetz. Mit Aufgaben, den Leistungsanspruch auf Basis von möglichst guten

wissenschaftlichen Erkenntnissen näher auszugestalten, beauftragte der Gesetzgeber den Ge-

meinsamen Bundesausschuss (GBA).

Der GBA definiert, was im Einzelnen unter einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirt-

schaftlichen Gesundheitsversorgung, wie sie im Gesetz beschrieben wird, zu verstehen ist. Da-

mit legt er rechtsverbindlich den Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten fest.

Und er sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten nach dem aktuellen Stand der medizini-

schen Erkenntnisse untersucht und behandelt werden. Bei seinen Entscheidungen stützt sich

der GBA auf zuvor durchgeführte wissenschaftliche Bewertungen.

Der GBA erfüllt diese Aufgaben im Wesentlichen durch den Beschluss von Richtlinien. Diese

Richtlinien sind innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bindend, also zwingend ein-

zuhalten: sowohl von den Krankenkassen als auch von den ambulanten und stationären Leis-

tungsanbietern. Die Rechtsaufsicht über den GBA hat das Bundesministerium für Gesundheit.

Die Geschäftsstelle schafft die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen

Grundlagen dafür, dass der GBA seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann und seine Verfah-

ren ordnungsgemäß ablaufen. Sie gewährleistet eine neutrale Geschäftsführung der Gremien.

Der Gemeinsame Bundesausschuss unterhält zur Unterstützung der Gremien eine neutrale

Geschäftsstelle in Berlin. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören vor allem die inhaltli-

che Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, die Vorbereitung der Beratungs- und Entschei-

dungsunterlagen, die Protokollführung, die Moderation von Arbeitsgruppensitzungen, die ju-

ristische und methodische Beratung der Gremien, wissenschaftliche Recherchen, die Beant-

wortung von Anfragen, das Führen der Korrespondenz sowie die Presse- und Öffentlichkeits-

arbeit.

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Das Dienstgebäude der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschuss befindet sich im

Bezirk Berlin-Charlottenburg. In dem Dienstgebäude finden die Sitzungen und Konferenzen

des Gemeinsamen Bundesausschusses statt. Außerdem führt der Gemeinsame Bundesaus-

schuss im Dienstgebäude anlassbezogen öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen mit sehr

unterschiedlichen Zielsetzungen sowie repräsentative, gehobene Veranstaltungen mit bis zu

200 Teilnehmenden durch.

Der GBA hat zudem den gesetzlichen Auftrag, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur

Versorgungsforschung zu fördern. Der dafür beim GBA eingerichtete Innovationsaus-

schuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung

fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen

Anträge auf Förderung.

Darüber hinaus wurde die Geschäftsstelle des Leistungsgruppen-Ausschusses beim Gemein-

samen Bundesausschuss (GBA) eingerichtet. Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll Empfehlun-

gen für die Weiterentwicklung der im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

genannten Leistungsgruppen und der dazugehörigen Qualitätskriterien formulieren. Diese

Empfehlungen dienen als Grundlage für die sog. Leistungsgruppen-Verordnung, die vom BMG

erlassen wird und der der Bundesrat zustimmen muss.

Geleitet wird der Leistungsgruppen-Ausschuss gemeinsam vom Bundesministerium für Ge-

sundheit und den obersten Landesgesundheitsbehörden.

B. Rahmendaten zum Objekt

Der GBA hat Konferenz- und Büroflächen in der Gutenbergstraße 13, Berlin 10587 mit einer

Gesamtfläche von rund 13.000 qm zur Alleinnutzung als Dienstgebäude angemietet.

Die Mietfläche verteilt sich vom Untergeschoss bis zum 6.OG auf insgesamt 8 Etagen, davon

sind 5 Etagen reine Büroflächen, zwei Etagen gemischt Büro – Konferenzbereiche.

Im Erdgeschoss befindet sich eine Gemeinschaftsgastronomie zur Versorgung des Sitzungsbe-

triebes und der Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstellen von GBA und IA. An die Gemein-

schaftsgastronomie schließt sich im Außenbereich eine Terrasse und eine Anlieferzone an.

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Es handelt sich um eine „Cook and Chill Aufwärmküche“ mit angeschlossener Spülküche, Vor-

bereitungsräumen, Lagerflächen sowie ein Büroarbeitsplatz. Im Gebäude ist keine Vollküche

eingerichtet. Der Gastbereich schließt sich direkt an die Cook and Chill-Küche an und verfügt

über zwei mobile live Cookingtable Ausgabestrecken mit Warmhalte- und Kühlelementen. Da-

von ist eine Ausgabestrecke für die Verpflegung der Konferenz- und Sitzungsgäste, die zweite

für die Mittagsverpflegung der Beschäftigten vorgesehen. Im 1. OG und 6. OG befinden sich,

in unmittelbarer Nähe zu den Konferenzräumen, je eine weitere Sitzungs-Vorbereitungskü-

che.

Im Untergeschoss befindet sich, mit Zugang über die Tiefgarage, ein Logistiklager mit Lager-

fläche für Getränke. Es sind Personal Sanitärräume mit Umkleiden und Duschen vorhanden.

Die Konferenzbereiche im EG, 1. OG und 6. OG sind zu bewirtschaften. Einzelheiten können

den Anlagen 1 (Flächenangaben) und 2 bis 5 (Grundrisse UG, EG, 1.OG und 6. OG) entnommen

werden.

In den Bürobereichen befinden sich interne Besprechungsräume, die nur in wenigen Aus-

nahmefällen bewirtschaftet werden. In wenigen Einzelfällen kann allerdings auch die Bewirt-

schaftung der internen Besprechungsräume erforderlich sein.

Die Geschäftsstellen des GBA und des IA empfangen Gäste und Gästegruppen aus Politik, Öf-

fentlichkeit und unterschiedlichen Institutionen aus dem Gesundheitssystem: Dabei handelt

es sich in der Regel um hochrangige Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung,

die es als entsprechend situiert zu betrachten und einzuordnen sind.

Den weitaus größten Anteil stellt der Bereich Gesundheitssystem dar, dessen Beteiligte zu

persönlichen Meetings und zum größten Teil zur Sitzungs- und Ausschussarbeit die Geschäfts-

stellen besuchen. Zum jeweils 14tägigen Plenum ist der Besuch auch für die Öffentlichkeit mit

bis zu ca. 70 Personen pro Veranstaltung möglich. In der Regel nehmen seit Einführung des

Live-Streams der Plenumssitzungen über das Internet nur noch wenige Besucher vor Ort die

Möglichkeit zum Verfolgen der Öffentlichen Sitzungen wahr.

Unregelmäßig (max. ein bis drei Mal im Jahr), aber in einer gewissen Häufigkeit werden die

Konferenzräume mit externer Rechnungslegung durch den Auftragnehmer für Tagungen und

Großveranstaltungen genutzt.

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Die Aufgaben der Geschäftsstelle des GBA machen einen sehr hohen Sicherheitsstandard

erforderlich. Die Arbeitsprozesse und Beratungsvorgängen im G- BA unterliegen der beson-

deren Vertraulichkeit.

C. Leistungsverzeichnis

  1. Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:

• Teil 1 Konferenz- und Sitzungsbewirtung (Konferenz-Verpflegung) • Teil 2 Eindecken der Sitzungsräume inklusive Beschaffung und Organisation von

Verbrauchsgütern (Sitzungsservice) • Teil 3: Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastronomie (Mitarbeiterverpflegung), • Teil 4: Durchführung von öffentlichen und repräsentativen Sonderveranstaltun-

gen (Veranstaltungs-Catering)

(2) Zu diesem Zweck überlässt der GBA dem Auftragnehmer Räumlichkeiten der Gemein-

schaftsgastronomie mit Küche und Gastraum nebst Ausstattung und Inventar. Einzel-

heiten zur Ausstattung können den Anlagen 6 (Techniklegenden) und 7 (Inventar)

entnommen werden.

(3) Der Auftragnehmer schafft die notwendigen technischen und organisatorischen Vo-

raussetzungen für die bargeldlose Abrechnung der Mitarbeitendenverpflegung sowie

der in Anspruch genommenen Zusatzleitungen.

(4) Der Auftragnehmer soll die vorhandene Ausstattung und das Inventar zur Erbringung

seiner Leitungen und zur Sicherung der Aufenthaltsqualität ergänzen. Anlage 8

(Equipment) enthält beispielhaft der derzeit vom Auftragnehmer gestellte

Equipment.

(5) Ziel der Bewirtschaftung sowohl bei der Konferenz-Verpflegung als auch bei der Mit-

arbeitendenverpflegung ist eine hohe Versorgungssicherheit mit hohem Frischegrad,

großer Flexibilität. Das Speisenangebot und das gastronomische Konzept sollen be-

vorzugt regionale Produkte und Angebote umfassen. Es umfasst täglich ein vegetari-

sches Vollgericht sowie ein Fleischgericht. Auch sollen die für eine gastronomische

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Dienstleistung so wichtigen Aspekte „Genuss“ (Freude am Essen) und „Gesundheit“

(inklusive Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden) mit den klassischen Nachhaltigkeits-

themen (wirtschaftliche, ökologische, und soziale Verantwortung) zu einem ganzheit-

lichen gastronomischen Konzept verknüpft werden, das die Wünsche und Erwartun-

gen aller Gästegruppen berücksichtigt.

(6) Insgesamt sollen die Konferenz sowie die Mitarbeitendenverpflegung:

• ein attraktives, abwechslungsreiches Speisen- und Getränkeangebot bieten, das

regionale Produkte, Fleisch- sowie vegetarische Gerichte und Aktionstage (wie

Pizza, Burger, Schnitzel, Currywurst) berücksichtigt,

• die Gesunderhaltung, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Gäste und

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern,

• auf allen Prozessstufen zur Schonung der Umwelt beitragen.

Das gastronomische Konzept soll gleichermaßen traditionell und modern sein und

damit alle Gästegruppen und alle Mitarbeiter und -innen des GBA ansprechen. Es

sollte auf die Gestaltung des Gastraumes sowie Gestaltung der Ausgabe und Spei-

sendarbietung eingehen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das jeweilige Essen

qualitativ gut und schmackhaft ist und in ausreichender Menge ausgegeben wird.

(7) Die Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastronomie im Rahmen der Mitarbeiterver-

pflegung erfolgt mit Vertragsbeginn, auf eigenen Namen, eigene Rechnung und auf

eigenes wirtschaftliches Risiko des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer trägt alle

Kosten der Bewirtschaftung der Mitarbeiterverpflegung, wie z. B. Waren-, Personal-,

Betriebs-, Sach- und Verwaltungskosten sowie alle weiteren Kosten, welche mit der

Bewirtschaftung, Führung und Leitung der Gemeinschaftsgastronomie des GBA in

Verbindung stehen.

(8) Der Auftragnehmer hat für die Konferenz- und Sitzungsteilnehmenden sowie für die

Belegschaft eine tägliche Warmverpflegung, die in den Räumen der Gemeinschafts-

gastronomie aufbereitet werden kann, anzubieten. Darüber hinaus bietet der Auf-

tragnehmer kantinenübliche Handelsware (Kioskware), die nach Art und Menge für

einen alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch bestimmt ist, sowie alkoholfreie, kalte und

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warme Getränke - z. B. Kaffee und Tee an. Die Ausgabe der Speisen, Getränken und

sonstigen Kioskwaren erfolgt grundsätzlich im Wege der Selbstabholung. Das be-

nutzte Geschirr stellen die Essensgäste selbst auf Tablettwagen ab. Die Reinigung des

verschmutzten Geschirrs erfolgt in den ihm überlassenen Räumen der Gemein-

schaftsgastronomie durch den Auftragnehmer.

(9) Derzeit ist eine Mitnutzung von Angehörigenden anderer Behörden und Einrichtun-

gen sowie Privatpersonen nicht relevant. Bei einer Essenausgabenerhöhung um min-

destens 20% vereinbaren die Parteien neue Einzelpreise pro Portion (Preisblatt A).

Der Auftragnehmer hat für Angehörige anderer Einrichtungen sowie für Privatperso-

nen einen Zuschlag zu erheben, der gesondert zwischen Auftragnehmer und GBA zu

vereinbaren ist. Bedienstete anderer Behörden und öffentlicher Einrichtungen wei-

sen sich durch Vorlage eines Dienstausweises aus, sie sind von der Zahlung eines Zu-

schlages befreit. Die erhobenen Zuschläge sind monatlich an den Auftraggeber abzu-

führen.

(10) Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Veranstaltungs-Catering Sonder-

wünsche im Hinblick auf größere öffentliche oder repräsentative (Sonder-) Veranstal-

tungen sowie interne Mitarbeiterveranstaltungen des GBA auf Anfrage des Auftrag-

gebers anzubieten und gegen gesonderte Berechnung durchzuführen.

(11) Der Auftragnehmer darf die ihm zur Nutzung überlassenen Räume und das Inventar

ausschließlich zur Durchführung von durch den GBA autorisierten Veranstaltungen

sowie zur durch den GBA autorisierten Lieferung von Speisen oder Getränken außer

Haus nutzen. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustim-

mung des GBA zulässig, sofern bei Anlegung eines strengen Maßstabes die eigentli-

chen Aufgaben des Konferenz- und Sitzungsservices sowie der Mitarbeitendenver-

pflegung nachweislich nicht beeinträchtigt werden, die Küchenkapazität ausreicht

und keine Überlastung von überlassener Einrichtung zu befürchten ist.

(12) Die Ausgabe alkoholischer Getränke ist im gesamten Dienstgebäude einschließlich

der Gemeinschaftsgastronomie grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind

(Sonder-) Veranstaltungen außerhalb des regelmäßigen Dienstbetriebes sowie Ver-

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anstaltungen des GBA, für die eine ausdrückliche Anforderung zum Ausschank alko-

holischer Getränke vorliegt. Bei Verwendung von Alkohol oder alkoholhaltigen Flüs-

sigkeiten bei der Zubereitung von Speisen muss dies auf dem Speiseplan gekenn-

zeichnet/gesondert ausgewiesen werden.

(13) Der Verkauf von Tabakwaren ist nicht gestattet. Das gilt auch für die Aufstellung und

Befüllung von zum Verkauf von Tabakwaren bestimmten Automaten.

  1. Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastronomie im Rahmen der Mitarbeitendenver-

pflegung

(1) Die Räume der Gemeinschaftsgastronomie sind Bestandsräume des GBA. Die Einrich-

tung und die technische Ausstattung der Gemeinschaftsgastronomie sowie die not-

wendige Grundmöblierung werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung ge-

stellt. Der GBA stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich zwei Anschlüsse (Standardnetz-

werk-Anschluss) mit automatischer IP-Adressvergabe und reglementiertem Internet-

zugang, einen Telefonanschluss, Stromanschluss sowie einen PC-Arbeitsplatz inkl. Mo-

biliar zur Nutzung zur Verfügung.

(2) Die Konferenzverpflegung (Teil 1) ist den Gästen grundsätzlich zur Selbstbedienung zu

offerieren.

(3) Die Mitarbeitendenverpflegung (Teil 3) erfolgt grundsätzlich durch Portionierung der

Speisen durch Bedienpersonal des Auftragnehmers über die Speiseausgaben. Getränke,

Vorspeisen, Salatbar und Zusatzangebote werden zur Selbstbedienung angeboten.

(4) Die Geschirrteile sind multifunktional einsetzbar.

(5) Das benutzte Geschirr stellen die Essensteilnehmer selbst auf die Tablett-Rückgabesta-

tion ab.

(6) Die Tablett-Rückgabestation, Ausgabestrecken und der Gastraum müssen während der

Öffnungszeiten der Gemeinschaftsgastronomie ständig im Hinblick auf Ordnung und

Sauberkeit von Mitarbeitern des Auftragnehmers kontrolliert und bei Bedarf gereinigt

werden.

(7) Die Reinigung des verschmutzten Geschirrs erfolgt durch den Auftragnehmer.

(8) Für die Abfallentsorgung der organischen Abfälle/Essensreste in der gesetzlich vorge-

schriebenen Form ist der Auftragnehmer zuständig. Er wird die notwendige Entsorgung

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sowie den Transport und die damit verbundenen Kosten tragen.

(9) Der Auftragnehmer schult seine Mitarbeitenden ständig hinsichtlich Fachinhalte (z.B. Al-

lergene), Freundlichkeit, Kommunikation und Verhalten bei Reklamationen durch Gäste.

(10) Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers müssen auf Nachfrage der Gäste Auskunft über

Art und Zusammensetzung der angebotenen Speisen geben können.

(11) Vorlaufkosten des Auftragnehmers für die Bewirtschaftungsübernahme werden vom

GBA nicht übernommen.

(12) Der Auftraggeber strebt langfristig eine Optimierung der Warenströme und eine Redu-

zierung von Lebensmittelabfällen an. Der Auftragnehmer kann zu diesem Zweck ein

(webbasiertes oder App-gestütztes) System zur unverbindlichen Voranmeldung der

Speisen zur Verfügung stellen. Die Einführung und der Betrieb eines solchen Systems

erfolgen auf eigenes wirtschaftliches Risiko und Kosten des Auftragnehmers. Die Nut-

zung durch die Beschäftigten bleibt ausdrücklich freiwillig und unverbindlich. Es entsteht

dadurch kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Abnahme oder

Vergütung bestimmter Mengen im Rahmen der Mitarbeitendenverpflegung.

  1. Inventar der Gemeinschaftsgastronomie

(1) Die Gemeinschaftsgastronomie verfügt über die zum Betrieb notwendige Grundausstat-

tung (Inventar). Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Inventar im Rahmen des vertrag-

lichen Zwecks zu nutzen. Der Umfang des Inventars bei Vertragsschluss ergibt sich aus

der Anlage 7. Zu Bewirtschaftungsbeginn werden die aufgeführten Einrichtungs- und

Ausstattungsgegenstände des GBA gemeinsam mit dem Auftragnehmer überprüft und

die Vollständigkeit des überlassenen Inventars vom Auftragnehmer durch Unterschrift

bestätigt.

(2) Das Gebäude sowie das Inventar können nach Bedarf entsprechend der baulichen, tech-

nischen und ausstattungsmäßigen Entwicklung oder entsprechend den sich ergebenden

Erfordernissen in beiderseitigem Einvernehmen ergänzt bzw. angepasst werden.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Einrichtungs- und Ausstat-

tungsgegenstände ordnungsgemäß zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Der GBA ist

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berechtigt, in angemessenen Abständen Bestands -und Zustandsprüfungen vorzuneh-

men.

(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Beendigung des täglichen Kantinenbetriebs,

Geräte und Maschinen, einschließlich möglicherweise vorhandener Wasser- und Strom-

zufuhr, in den vom GBA zur Verfügung gestellten Räumen abzuschalten.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle brandschutztechnischen Vorgaben einzuhal-

ten. Die Brandschutzordnung Teil C wird ihm mit Vertragsschluss ausgehändigt. Die Ein-

haltung dieser Verpflichtungen muss im Rahmen eines täglichen Kontrollgangs durch

den Auftragnehmer geprüft werden. Die Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren und

auf Verlangen des GBA vorzulegen.

(6) Die Funktionskontrolle und die Nutzungsmöglichkeit der in den Anlagen 6 und 7 aufge-

führten Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände obliegen dem Auftragnehmer.

Mängel, sonstige Funktionsstörungen und erkennbare Beschädigungen sind dem GBA

unverzüglich per E-Mail anzuzeigen. Reparaturen und Ersatzbeschaffungen dürfen nur

mit Zustimmung des GBA veranlasst und durchgeführt werden.

(7) Der GBA ist berechtigt, in angemessenen Abständen Bestands- und Zustandsprüfungen

vorzunehmen.

(8) Die Erhaltung, Wartung und Instandsetzung sämtlichen Inventars obliegen dem GBA,

der auch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des

Inventars trägt. Die vorgeschriebenen Sachprüfungen für elektrische Geräte wird vom

GBA auf dessen Kosten durchgeführt und dokumentiert. Der Auftragnehmer hat das

Equipment gemäß Anlage 8 in dem Zustand zu erhalten und laufend nach Art und Güte

gleichwertig zu ersetzen, der den Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ent-

spricht. Die vom Auftragnehmer als Ersatz für abgenutztes, beschädigtes oder unterge-

gangenes Inventar angeschafften Stücke werden mit der Einverleibung in das Inventar

Eigentum des GBA. Der Umfang der Ersatzbeschaffung ist vom Auftragnehmer schriftlich

zu dokumentieren.

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  1. Öffnungszeiten der Gemeinschaftsgastronomie

(1) Es ist eine ganzjährige Öffnung der Gemeinschaftsgastronomie gefordert, jeweils mon-

tags bis freitags. Ausnahmen stellen gesetzliche Feiertage sowie vom G- BA vorgegebene

Brücken- und Schließtage dar. 2026 war / ist die Gemeinschaftsgastronomie an 6 Tagen

geschlossen. Der GBA stimmt frühzeitig die Brücken- und Schließtage mit dem Auftrag-

nehmer ab.

(2) Die Servicezeiten der Mitarbeiterverpflegung und des Sitzungscaterings ergeben sich

nachfolgend aus Ziff. 11.3. und 12.3.

(3) Der GBA kann in begründeten Ausnahmefällen nach rechtzeitiger schriftlicher Ankündi-

gung die Festlegung abweichender Öffnungszeiten verlangen, soweit dem Auftragneh-

mer dadurch nicht nachweislich die Bewirtschaftung erheblich erschwert oder ein wirt-

schaftlicher Betrieb der Gemeinschaftsgastronomie unmöglich wird.

(4) Der Auftraggeber muss dienstliche Maßnahmen, die direkte Auswirkungen auf den Kan-

tinenbetrieb erwarten lassen (Betriebsausflüge, Gemeinschaftsveranstaltungen und

ähnliches), dem Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich bekannt geben.

(5) Außerhalb der Öffnungszeiten hat der Auftragnehmer sämtliche Räume unter Verschluss

zu halten. Der GBA und seine Erfüllungsgehilfen verfügt über Zweitschlüssel und ist be-

rechtigt, bei Abwesenheit des Auftragnehmers die überlassenen Räume zum Zwecke der

Objektsicherung sowie zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr zu betreten.

  1. Anforderungen an das Personal

5.1 Personalqualität

Zur Erbringung der Bewirtschaftungsleistungen verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur

Personal einzusetzen, das nachstehende Qualifikationen (als Mindestanforderung) erfüllt.

Aufgrund des sehr hohen Sicherheitsstandards und der besonderen Vertraulichkeit muss

der Auftragnehmer eine personelle Kontinuität garantieren.

(1) Für die Leitung wird eine hauptverantwortliche Betriebsleitung vorausgesetzt: Die

Betriebsleitung ist eine qualifizierte Führungskraft, die aufgrund ihrer Erfahrungen

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über die fachlichen und organisatorischen Einrichtungen aus vergleichbaren Ge-

schäftsmodellen, mindestens drei Jahre Erfahrung in einer Cook & Chill Bewirtschaf-

tung ähnlicher Größenordnung verfügt.

(2) Es wird davon ausgegangenen, das die Personalkoordination des Stammpersonals

über die Betriebsleitung erfolgt. Dort wird auch ein Springerpool vorausgesetzt, wo-

raus Vertretungszeiten für Urlaub und Krankheit abgedeckt werden können.

(3) Die Aufgaben der Geschäftsstellen des GBA und IA machen einen sehr hohen Sicher-

heitsstandard erforderlich. Die Arbeitsprozesse und Beratungsvorgängen im G- BA

und IA unterliegen der besonderen Vertraulichkeit und müssen unbedingt gewahrt

werden. Dies muss beim Personaleinsatz berücksichtigt werden.

FunktionQualifikation
KassenkräfteBerufserfahrung Kassenkraft in einem vergleichbaren Kantinen- oder Restaurantbetrieb sichere Beherrschung der deutschen Sprache
AusgabekräfteAngelernte und ausreichend ausgebildete Küchenkräfte mit Be- rufserfahrung in einem Kantinen- oder Restaurantbetrieb Beherrschung der deutschen Sprache

Beherrschung der deutschen Sprache

(4) Das Personal des Auftragnehmers verfügt über eine nachgewiesene, hohe gastrono-

mische und ernährungsfachliche Kompetenz.

(5) Das Personal muss auf Nachfrage der Essenteilnehmer Auskunft über Art und Zusam-

mensetzung der angebotenen Speisen in deutscher Sprache geben können. Es wird

weiterhin vorausgesetzt, dass das dort eingesetzte Personal über die Grundzüge ei-

nes nährwertoptimierten Speisenplanes, über die Grundlagen einer vollwertigen Er-

nährung und zu warenkundlichen Themen Auskunft geben kann.

(6) Der Auftragnehmer schult sein Personal regelmäßig auf Freundlichkeit, Kommunika-

tion und Verhalten bei Reklamationen durch die Essensteilnehmer.

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5.2 Unterweisung der eingesetzten Mitarbeiter/innen

Der Auftragnehmer hat das eingesetzte Personal ständig in folgenden Bereichen zu schu-

len und diese Unterweisungen lückenlos zu dokumentieren:

• Mikrobiologische Grundlagen

• Personalhygiene

• Infektionsschutzgesetz

• Lebensmittelhygiene

• Reinigung und Desinfektion (Räume, Geräte)

• Grundlagen HACCP

In diesem Zusammenhang gelten insbesondere die Bestimmungen nach §§ 42, 43 Infek-

tionsschutzgesetz.

Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Mitarbeitenden gemäß § 43 Ab-

satz 4 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) jährlich zu belehren und diese Belehrungen zu

dokumentieren.

  1. Zertifizierung DGE-Standard

(1) Der Auftragnehmer orientiert sich bei der Bewirtschaftung verbindlich an dem aktuel-

len DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung sowie der Planetary Health Diet.

Innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit ist die Zertifizierung der vegetari-

schen Menülinie nach dem DGE-Qualitätsstandard nachzuweisen.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich laufend über Neuerungen dieses Projektes zu

informieren und neue Erkenntnisse des Projektes sofern sinnvoll und möglich in seine

Dienstleistungen zu integrieren.

  1. Mindestanforderungen Speisenplanung

(1) Es hat ein täglicher Wechsel des Speisenangebotes zu erfolgen, welcher sich nach

  1. bis 12. Kalenderwochen wiederholen kann.

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(2) Das Speisenangebot hat die jeweiligen Jahreszeiten (Frühling, Sommer, Herbst, Win-

ter) zu berücksichtigen. Das Speisenangebot soll regionale Komponenten und Ange-

bote bevorzugen.

(3) Die Speisenplanung soll vorrangig traditionelle, aber auch moderne Ernährungs-

trends abbilden.

(4) Tägliche Hauptgerichte sind grundsätzlich als Mehrkomponenten-Speisen darzubie-

ten (bestehend aus einer Proteinkomponente, einer Stärkeeinlage und einer Gemü-

sebeilage). Mischgerichte (sog. One-Pot-Gerichte oder Eintöpfe) sind als Ersatz für

eine vollwertige Menülinie unzulässig. Hiervon ausgenommen sind lediglich explizit

deklarierte Tagessuppen oder Aktionsgerichte.

7.1 Speisendarbietung

Die Menüs und Nebenkomponenten müssen außerhalb des Objektes zubereitet werden.

Die Menüs werden warm angeliefert. Die Anlieferung erfolgt über eine Anlieferzone im EG.

In der Aufwärmküche ist nur ein regenerieren von Komponenten möglich.

Ein Beistelltisch für Dessert und Brotauswahl steht zur Verfügung.

Die Frische der offerierten Produkte ist zu gewährleisten z.B.:

• knackig frische Salate, buntes Farbenspiel, Toppings, leichte Dressings

• farbig abgestimmte Gemüse

Anrichteweise • attraktiv

• appetitanregend

• Lebensmittel werden nicht direkt berührt (sondern z.B. durch Handschuhe,

Zange, Gabel)

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Präsentation • komplett bestückte Präsentation (keine vereinzelten Ladenhüter)

• farbenfroh und garniert

Das zur Verfügung gestellte Inventar umfasst eine Live Cooking Station und ermög-

licht, • dass Bratenstücke vor dem Gast geschnitten werden,

• dass Pasta vor dem Gast gemischt wird.

Die Speisendarbietung berücksichtigt die geltenden Normen sowie Vorgaben zur Lebens-

mittelhygiene. Bei der Darbietung der Speisen sind enthaltene Allergene hinreichend

kenntlich zu machen.

7.2 Mindeststandards der Lebensmittel

Im Angebot sollten immer integriert sein:

• Frisches Stückobst sowie Gemüse als Rohkost

• Gegartes Gemüse

• Nüsse und Samen (Salat)

• Kartoffeln und Vollkorngetreideprodukte

• Mageres Fleisch mindestens 2-mal pro Woche

• Milch, Milchprodukte wie Joghurt, Buttermilch, saure Milch oder Quark

• Fisch mindestens 1-mal pro Woche

• Raps-, Walnuss-, Oliven- und Sonnenblumenöl zur Speisenzubereitung

• Frische oder tiefgekühlte Kräuter

7.3 Produktvorgaben und Komponenten

• Frisches Obst, Gemüse und Salate

Ausschließlich Produkte der Handelsklasse I. Die Verarbeitung hat innerhalb von

24 h zu erfolgen.

• Trockenware und Konserven

• Ausschließlich Produkte, die den höchsten Qualitätsstufen entsprechen.

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• Soßen & Suppen

Die Herstellung von Saucen und Suppen erfolgt auf Basis von Rohprodukten oder

hochwertigen Fonds. Der Einsatz von Instantprodukten, Päckchenware oder ta-

felfertigen Erzeugnissen ist untersagt. Es gilt das Prinzip des ‚Clean Labeling‘. Der

Einsatz von Geschmacksverstärkern, Phosphaten sowie Fleischzartmachern ist

ausgeschlossen.

• Fleisch

Der Auftragnehmer verzichtet auf TK-Schnitzel und Formfleischprodukte. Für

Fleischprodukte ist mindestens die Haltungsform 3 (Außenklima) oder 4 (Pre-

mium/Bio) zu verwenden. Regionale Angebote sind zu bevorzugen.

• Fisch

Bei Fischprodukten ist ausschließlich Ware mit anerkannter Nachhaltigkeitszer-

tifizierung (z. B. MSC, ASC oder Naturland) einzusetzen.

• Zusatzstoffe

Es gelten die Bestimmungen der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung bzw. der Zu-

satzstoffverordnung. Dementsprechend sind die eingesetzten Zusatzstoffe auf

Speiseplänen und / oder einem gesonderten Aushang kenntlich zu machen. Ge-

schmacksverstärker dürfen nicht eingesetzt werden.

• Mindest- Portionsgewichte:

Das folgende Rohgewicht entspricht den Empfehlungen der DGE:

⇒ Suppen

· 0,26 l

⇒ Fleisch (Rohgewicht)

· 160 g Fleisch (z.B. Schnitzel)

· 160 g Geflügel

· 180 g Gulasch, Ragouts (bzw. 260 g inkl. 80g Sauce)

· 180 g Bratenfleisch

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· 180 g Fertigprodukte (Spieß, Rouladen etc.)

⇒ Fisch (Rohgewicht) – gekocht entspricht das minus 20-30% bei Fisch und Fleisch

· 160 g Tiefkühlfisch

⇒ Beilagen (Rohgewicht)

· 150 g Kartoffeln gegart

· 40-50 g Reis roh

· 60-70 g Nudeln roh, getrocknet

· 150 g Tiefkühlgemüse bzw. gegart

7.4 Speiseplangestaltung

(1) Der Auftragnehmer ist zu einer informativen und übersichtlichen wöchentlichen Spei-

senplangestaltung verpflichtet.

(2) Die Speisenpläne sind wöchentlich an den GBA digital zu senden. Bei kurzfristigen Ta-

gesangeboten und Sondergerichten sowie Aktionen wird ebenso verfahren.

(3) Die zu veröffentlichenden Speisepläne bzw. Tagesangebote, Sondergerichte und Akti-

onspräsentationen müssen im PDF-Format mindestens am vorherigen Werktag bis

12:00 Uhr zugeleitet werden.

(4) Alle Speisepläne müssen folgende Grundinformationen enthalten:

• Wochentag/Datum

• Art des Angebotes

• Genaue Beschreibung des Angebotes wie beispielsweise:

Vorsuppe = Lauchcreme, allg. Bezeichnung Tagessuppe darf nicht

verwendet werden

Hauptkomponente = Fleisch (Rückensteak vom Schwein etc.)

Stärkebeilagen = Kartoffeln, Nudeln, Reis

Gemüsebeilage = Erbsen, Möhren allg. Bezeichnung wie Kaiser-, Sommer-

, Gala-, Bauerngemüse dürfen nicht verwendet werden

Salat = Eichblatt-, Endivien-, Feld-, Kopfsalat

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Dessert = Quarkspeise allg. Bezeichnung wie Tagesdessert darf

nicht verwendet werden

• Nährwertangabe

• Zusatzstoffe im Rahmen der gesetzlichen Deklarationspflicht

• Allergie auslösende Inhaltstoffe

• Gluten- und milchzuckerfreie Komponenten sind zu bezeichnen.

8 Qualitätssicherung / Controlling

Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Hygiene-Compliance. Er setzt die

Hygiene-Regelungen in der Gemeinschaftsgastronomie um und durch.

9 Kommunikation

Der Erfolg der hochwertigen Mittagsversorgung resultiert aus den Kommunikationsgrundsät-

zen „Zuhören, verstehen und umsetzen“. Der GBA erwartet, dass die Gäste durch die Service-

kräfte betreut werden. Die Servicekräfte halten den Kontakt zum Ansprechpartner des GBA.

Wesentliche Inhalte dieser Gespräche sind:

• Feedback zu durchgeführten Sonderveranstaltungen und Mittagsmenüs

• Absprache von geplanten Sonderveranstaltungen

• Abstimmung der Menüpläne (bei Abweichungen gegenüber der Qualitätsanforderung

dieser Leistungsbeschreibung hat der Auftraggeber ein Vetorecht)

• Qualität der Speisen und Dienstleistungen

• Sonderwünsche

• Behandlung möglicher Reklamationen

• Informationen über Einsparpotentiale

In regelmäßigen Treffen „Feedbackgesprächen“ werden zwischen Vertretern des GBA und

dem Auftragnehmer Informationen und Wünsche ausgetauscht.

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10 Berichtswesen

Der Auftragnehmer liefert folgende Berichte regelmäßig:

• Quartalsweise, jeweils zum 15. des Folgemonats eines Quartals, die Anzahl der im vorher-

gehenden Quartal ausgegebenen Essen.

• Monatliche Statistik zu im Speisenplan ausgezeichnete Komponenten und / oder Speisen

die in der Mitarbeiterverpflegung ab 12:00 Uhr nicht mehr verfügbar waren.

11 Schnittstellenregelung

BereichRegelung
Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser), kostenbewusster Um- gang wird vorausgesetztAuftraggeber ☛
Beleuchtung, Be -und Entlüftung der KantinenräumeAuftraggeber ☛
Bauliche Änderungen, SchönheitsreparaturenAuftraggeber ☛
Ersatzbeschaffung Küchentechnik, -ausstattung, Bestandse- quipment lt. InventarverzeichnisAuftraggeber ☛ Auftragnehmer ☛
Ersatzbeschaffung eingebrachtes Equipment
Wartung, Instandsetzung, Reparatur vorhandenes Equipment lt. Inventarverzeichnis eingebrachtes EquipmentAuftraggeber ☛ Auftragnehmer ☛
Reinigung Gastraum, KonferenzräumeAuftraggeber ☛
Reinigung Küche inkl. AnlieferzoneAuftragnehmer ☛
Entsorgung organische Abfälle, Speisereste, Fette Entsorgung Abfall, Pappe, Papier, KunststoffeAuftragnehmer ☛ Auftraggeber ☛ Auftraggeber ☛ Auftragnehmer ☛
Leerung Reinigung Fettabscheider
Betriebsbezogene Betriebsmittel wie Reinigung- und Desinfekti- onsmittel, Müllsäcke, Dekoration, Beschriftung etc.

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Telefon- und Internetanschluss sowie einen PC-Arbeitsplatz

inkl. Mobiliar Auftraggeber ☛

Bereitstellung - und Reinigungskosten von vorschriftsmäßiger Berufs- und Schutzkleidung für das PersonalAuftragnehmer ☛
Kassen / bargeldloses Bezahlsystem (Wartung, Systemupdates und - Upgrades)Auftragnehmer ☛ Auftragnehmer ☛
Kosten für alle notwendigen HACCP Maßnahmen
TransportkostenAuftragnehmer ☛

D. Besondere Bedingungen für einzelne Leistungsbereiche

  1. Teil 1 Konferenz- und Sitzungsbewirtung

1.1 Basisanforderungen

Der Auftragnehmer hat Besucher und Gäste des Auftraggebers ein Mittagsangebot nach

Maßgabe der folgenden Regelungen anzubieten. Die Bewirtung der Besucher und Gäste mit

Warmspeisen findet grundsätzlich in der Gemeinschaftsgastronomie statt. Die Speisen sind

dem Gast in Selbstbedienung zu offerieren. Die Geschirrteile sind multifunktional einsetzbar.

Durch die Mitarbeitenden des Auftragnehmers sind Hilfestellungen unverzüglich und zuvor-

kommend zu leisten z.B., wenn etwas verschüttet wurde (Vermeidung von Unfallrisiken).

Die Tische und die Einrichtungen (Ausgabemöbel) sind während der Servicezeiten zu reini-

gen.

Es kommen ausschließlich saubere, einheitliche und unbeschädigte Besteck- und Geschirr-

teile sowie Gläser zum Einsatz.

1.2 Anzahl von Sitzungen und Besprechungen pro Tag

Pro Tag sind durchschnittlich 80 Teilnehmer mit einem Mittagstisch zu versorgen.

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Die Auslastung ist im Wochenverlauf sehr unterschiedlich. Die Hauptauslastungstage sind

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag. Die schwächste Belegung ist am Freitag. Alle vier Wochen

tagt das große Plenum mit 70 Teilnehmenden.

1.3 Servicezeiten Konferenz-Verpflegung

Montag – Freitag 11:00 Uhr - 14:00 Uhr

Die Pausenzeiten pro Gruppe beträgt i.d.R. 30 Minuten. Die Pausenzeiten der einzelnen Grup-

pen sind nicht festgelegt.

1.4 Speisen

Zwei Menülinien, wovon eine täglich ein fleischloses, jedoch vollwertiges Gericht sein soll ist

anzubieten.

Die Kategorie ist abhängig von der Sitzungsgruppe: Kategorie C (Plenum und UA) und Katego-

rie B (AG etc.). Aufgrund der beschränkten Ausgabefläche kann für die unterschiedlichen Ver-

anstaltungen eines Tages nur eine einheitliche Kategorie angeboten werden.

Bis zu vier Mal im Jahr werden zusätzlich zum Menüangebot Kategorie B oder Kategorie C,

zwei Suppen je vegetarisch und mit Fleisch, inklusive Brot angefordert.

Kategorie ASonderveranstaltungen/ Angebotser- stellung
Kategorie BZwei Menüs zur Auswahl mit einer vege- tarischen Komponente, Salatbuffet (inkl. Brot, Brötchen) und Dessert
Kategorie B

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Kategorie C
Höherwertiges
Menü
zusätzliches Ange-Einzelheiten sind dem Preisblatt zu ent- nehmen.
bot

1.5 Angebotskomponenten

Die Produktvorgaben zu den Mindeststandards der Lebensmittel sind einzuhalten.

Fleisch- Fischgericht:

Beschreibung: beinhaltet eine Hauptkomponente aus Fleisch oder Fisch mit Gemüsen und Bei-

lagen.

Der Nährwert des Angebots beträgt ca. 700 kcal

Vegetarisches Menü:

Beschreibung: beinhaltet eine Hauptkomponente mit Gemüsen und Beilagen.

Der Nährwert des Angebots beträgt ca. 700 kcal

Angebot Salat:

Beschreibung: tägliches Mindestsortiment aus 2 Blattsalaten und 4 Rohkostsalaten. Mindes-

tens zwei verschiedene Dressings, von denen eins klar und eins cremig ist. Mindestens drei

verschiedene Toppings, wie Kräuter, Croutons und Nüsse. Der Salat wird nach dem Grundsatz

TFR – Täglich anbieten – Frisch anbieten – Roh anbieten, bestückt. Die Salate werden vor Ort

gemischt und angemacht. Auf keinen Fall dürfen begaste Salate oder Salatmischungen einge-

setzt werden.

Dessertangebot:

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Täglich ist ein Dessert anzubieten.

Im Sommer kann alternativ auch eine Kaltschale angeboten werden. Die Dessertauswahl soll

eine Auswahl an frischem Obst, Milchprodukte wie Joghurt, Buttermilch oder Quark, berück-

sichtigen.

1.6 Planungsvorgaben

Bestellung:

Die Sitzungen werden über einen Sitzungskalender am Empfang angemeldet.

Die Bestellung der Mittagessen erfolgt in der Regel eine Woche vorher bis Mittwoch für die

Folgewoche per E-Mail. Zusätzliche Bestellungen, Storno und Mengenänderungen müssen bis

14:00 Uhr für den Folgetag möglich sein. Der Auftraggeber legt die Kategorie in Abhängigkeit

von der Sitzungsart fest.

Speiseplan:

Der Speiseplan muss spätestens Freitag bis 12:00 Uhr für die Folgewoche vorliegen. Es soll

keine Wiederholungen im Mittagsangebot innerhalb von 10 Wochen geben. Beilagen sind zu

kombinieren. Täglich ist eine vegetarische Komponente anzubieten. Fleisch und Fleischer-

zeugnisse sowie die Tierart, von der sie stammen, müssen eindeutig ausgewiesen sein. Spei-

senkomponenten sind der Saison angepasst.

  1. Teil 2 Sitzungsservice inkl. Beschaffung und Organisation von Verbrauchsgütern

2.1 Basisanforderungen

(1) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen des Sitzungsservice umfassen ins-

besondere folgende Leistungen:

• Vorbereitung der Konferenzräume nach Belegungsplan für Sitzungen, Konferenzen

und Veranstaltungen; d.h. Eindecken mit sauberem Geschirr, Kekstellern, Heiß- und

Kaltgetränken.

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• Vorbereitung der Sitzungs- und Konferenzräume während der Mittagspause; d.h.

Austausch der Keksteller sowie der Heißgetränke, Auffüllen der Kaltgetränke in den

Räumen.

• Nachbereitung der Sitzungs- und Konferenzräume; d.h. Abräumen des genutzten

Geschirrs sowie der Kannen für die Heißgetränke, Auffüllen der Kaltgetränke, Reini-

gung der Konferenztische.

• Rechtzeitige Vorbereitung auf Sitzungen, Konferenzen und Veranstaltungen; d.h.

rechtzeitiges Brühen von Kaffee und Teewasser je nach Anzahl der Sitzungsteilneh-

mer, Auffüllen von Zucker, Milch, Tee und Kekstellern.

• Beschaffung, Annahme und Verwaltung der regelmäßigen Lieferungen von Ge-

tränken, Kaffee, Keksen usw. Der Auftragnehmer hat verschiedene Verbrauchs-

materialien wie z. B. Milch, Wasser, Zucker, Kaffee, die vom Auftraggeber benötigt

werden, zu beschaffen und dafür Sorge zu tragen, dass diese in ausreichender

Stückzahl / Menge zur Verfügung stehen. Die Beschaffung der Sitzungskekse er-

folgt durch den Auftragnehmer ausschließlich bei dem vom Auftraggeber genann-

ten Kekshersteller. Der Wareneingang wird dem Auftraggeber angezeigt, der voll-

ständige Eingang wird vom Auftraggeber auf dem Lieferschein quittiert. Die Lie-

ferscheine sind der Rechnung beizufügen.

• Betreuung des täglichen Mittagsbuffets (11:00 Uhr bis max. 14:00 Uhr) für die Sit-

zungsteilnehmenden je nach Pausenzeiten der einzelnen Sitzungen.

Betreuung = Nachlegen von ausreichend Geschirr/Besteck/Servietten, Nachfüllen

der Warmhaltebehälter sowie der Salat- und Dessertschüsseln

• Organisation, Beschaffung und Bewirtschaftung der Bistroküche und der Etagenkü-

chen (Verwaltung und Vorbereitung der Bestellung von Verbrauchsmaterialien)

• Ausgabesysteme, Servicepolitik

• Bis zu 100 Essensteilnehmenden sind die Speisen in Selbstbedienung zu offerieren. Ab

100 Essensteilnehmenden wird eine Ausgabekraft gebucht.

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(2) Die Einsatzzeiten sowie die Anzahl der Servicekräfte für die Ausführung des Sitzungsser-

vice werden vom Auftragnehmer angemessen, an den zu bewirtenden Gästen sowie der

Anzahl der Sitzungen, disponiert. In der Regel ist der Sitzungsservice in einem Umfang

von wöchentlich insgesamt bis zu 100 Personenstunden Montag bis Donnerstag (außer

feiertags) von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu gewährleis-

ten.

3 Teil 3 Leistungsbeschreibung Mitarbeitendenverpflegung

3.1 Basisanforderungen

(1) Im Rahmen einer vollwertigen Gemeinschaftsverpflegung sind arbeitstäglich min-

destens zwei Hauptspeisen anzubieten. Die Gestaltung hat auf Basis eines ab-

wechslungsreichen Wochenspeiseplans zu erfolgen, welcher ein vegetarisches Ge-

richt, eine Fleischspeise und ein vielfältiges Salatangebot mit variierenden Zutaten

und Dressings sowie verschiedene Dessertvariationen umfasst.

(2) Ergänzend hierzu können weitere Gerichte sowie Tagessuppen dargeboten werden.

(3) Bei der Zusammenstellung aller angebotenen Speisen ist den Essenteilnehmern die

freie Wahl der Beilagen oder nur eines Beilagentellers zu ermöglichen.

(4) Der Auftragnehmer hat neben den täglichen Speiseangeboten, Getränke, Nahrung

und Genussmitteln in ausreichender Menge und Auswahl für den Bedarf der Be-

schäftigten und der Gäste zu führen. Das Angebot kann in Automaten bereitgestellt

werden.

(5) Das Kassensystem ist bargeldlos. Der Auftragnehmer stellt die notwendigen Kassen

für die Kassenplätze auf seine Kosten zur Verfügung und trägt alle daraus resultie-

renden Folgekosten (Wartung, Systemupdates und - Upgrades) für Kassen und

Kassensystem.

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(6) Die Anzahl der Beschäftigten des GBA beträgt ca. 250 Personen, die die Gemein-

schaftsgastronomie nutzen können.

Die Anzahl der ausgegebenen Essen umfasst ca. 80 Portionen/Arbeitstag. Die Auslastung

an den Wochentagen schwankt sehr stark. Die stärkste Beanspruchung entfällt in der Regel

auf die Wochentage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag.

Die Beschäftigten erhalten das gleiche Essensangebot wie die zu bewirtenden Gäste aus

Teil 1 (Konferenz-Verpflegung).

3.2 Arbeitspausen der Beschäftigten des Auftraggebers

FrühstückKeine Pausen, Kauf von Zwischenverpflegungsartikeln
Mittag30 Minuten (individuell auch länger)

3.3 Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag10:00 - 14:30 Uhr
Freitag Mittagessen Ausgabe10:00 - 14:00 Uhr Mo. - Fr.: 11:30 - 13:30 Uhr

3.4 Mindestanforderungen an das tägliche Speisenangebot.

Der folgende Speisen- und Getränkekatalog stellt die Mindestanforderungen des Auftragge-

bers an Kioskwaren dar. Er kann vom Auftragnehmer individuell gestaltet und ergänzt wer-

den.

Backwaren und belegte Brötchen, Sandwich

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Frühstücks- und Zwi- schenverpflegungMilchprodukte (bspw. Milch, Variationen von Joghurt, Quarkspeisen (herzhaft/ süß)
Variationen von Brötchen, Laugengebäck, Wraps, Baguettes (auch vegetarisch), Kleinteile süß
frisches Obst
Riegelwaren/Süßwaren (bspw. Mars, Bounty, Proteinriegel, Snacks mit wenig oder ohne Zucker etc.)
KaltgetränkeMineralwasser (mit und ohne Kohlensäure), möglichst aus der Region und in verschiedenen Flaschengrößen
Fruchtsäfte als Direktsaft und aus Fruchtsaftkonzentrat
kleine Auswahl an Softdrinks
Zwischenmahlzeiten für den kleinen Hunger (kalt/warm)Salatteller
Dessert mit und ohne Früchte

3.5 Speisen

(1) Für zwei der angebotenen Speisen ist täglich ein fleischloses und ein Fleisch- oder Fisch-

gericht, jedoch vollwertiges Gericht sowie eine Tagessuppe anzubieten.

(2) Darüber hinaus angebotene Gerichte sind durch den Auftragnehmer frei kalkulierbar.

Die Abgabe von Speisen vom Vortag ist außerhalb der zwei angebotenen Menülinien

möglich. Diese Speisen vom Vortag sowie die Verwendung von Komponenten der Vor-

tagsgerichte in Gerichten im freien Angebot sind zu kennzeichnen und sollten vergüns-

tigt angeboten werden. Der Verzicht auf Menübestandteile führt zu keiner Reduzierung

des Menüpreises.

(3) Der Auftraggeber bezuschusst die Mittagsverpflegung seiner Beschäftigten z. Z. mit 2,50

EUR brutto je Beschäftigten, sofern diese den jeweils vorgeschriebenen steuerlichen

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Sachbezugswert (Stand 2026 4,57 EUR) als Eigenanteil für die Mittagsverpflegung auf-

wenden. Der Auftragnehmer akzeptiert zu diesem Zweck bei Bestellungen der Beschäf-

tigten des GBA jeweils eine vom GBA ausgegebene Wertchip pro Beschäftigten und Tag.

Voraussetzung ist demnach, dass der Bestellwert pro Beschäftigten den Mindestbestell-

wert von aktuell 7,07 € erreicht. Der Wert der Marke ist in Höhe von 2,50 EUR brutto

von dem durch die Beschäftigten zu zahlenden Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen.

Die erworbenen Wertchips werden monatlich dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3.6 Austausch der Komponenten

Werden an einem Tag unterschiedliche Stärke-, Gemüse- oder Salatbeilagen angeboten,

müssen diese Beilagen auf Wunsch des Beschäftigten ohne Aufpreis austauschbar sein.

Ein Verzicht auf einzelne Komponenten führt nicht zu einem preislichen Nachlass.

Der Gast darf auch nur Beilagen auswählen.

3.7 Speiseausgabe, Nachproduktion, Serviceverhalten

(1) Die Ausgabe der Speisen und Getränke erfolgt durch Bedienpersonal über die Spei-

seausgaben sowie teilweise in Selbstbedienung.

(2) Das Schmutzgeschirr wird von den Essenteilnehmern selbst auf den Rückgabewa-

gen gestellt.

(3) Die Ausgabe der Warmspeisen erfolgt grundsätzlich in Bedienung durch Personal des

Auftragnehmers. Dieses stellt sicher, dass alle angebotenen Speisekomponenten

während der täglichen Verpflegungszeit von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr in ausreichen-

der Menge und in gleichbleibender Qualität zur Verfügung stehen. Weiterhin stellt

der Auftragnehmer sicher, dass er während der genannten Ausgabezeit die

Warmspeisenkomponenten ständig in ausreichender Menge nachproduziert und die

Warmhaltezeiten der Speisen die Dauer von maximal 30 Minuten bei Gemüsezube-

reitungen und zwei Stunden bei den übrigen Komponenten, soweit möglich, nicht

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überschreitet. Eine ständige Nachproduktion innerhalb der Speisenausgabezeiten ist

zu gewährleisten.

(4) Zur Vermeidung von Wartezeiten sind die Warmspeiseausgaben in der Hauptessens-

zeit von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr mit ausreichendem Personal zu besetzen. Der vor-

handene Kassenplatz ist im vorgenannten Zeitraum immer zu besetzen.

(5) Die Tablett-Rückgabestation, der Speiseausgaberaum und der Gastraum müssen

während der gesamten Öffnungszeit der Gemeinschaftsgastronomie ständig im Hin-

blick auf Ordnung und Sauberkeit vom Personal des Auftragnehmers kontrolliert wer-

den. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich zu beheben.

3.8 Auslobungen der angebotenen Speisen

Der Auftragnehmer ist für eine übersichtliche Auslobung seiner Angebote verant-

wortlich. Es wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er ein verständliches Orientie-

rungsleitsystem, insbesondere im Bereich der Warmausgaben einbringt.

Anlagen: (werden erst bei Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt)

  1. Flächenangaben Gemeinschaftsgastronomie und Sitzungsküchen 1./6. OG sowie Kon-

ferenzräume

  1. Grundriss UG

  2. Grundriss EG

  3. Grundriss 1. OG

  4. Grundriss 6. OG

  5. Techniklegende Gemeinschaftsgastronomie EG sowie Sitzungsküchen 1. und 6. OG

  6. Möbel Gemeinschaftsgastronomie EG

  7. Equipment Gemeinschaftsgastronomie

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