C-02_Leistungsbeschreibung_Los_1.pdf

Gebäudereinigung: Unterhalts- und Glasreinigung in Köln, Aachen und Eschweiler

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02

Leistungsbeschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung

Verfahrens-Nr./Az.: VOEK 201-26 Los 1

Leistung: Unterhalts- und Grundreinigung

Verdingungsstelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Stabsbereich Einkauf

Fasanenstraße 87

10623 Berlin

Vergabestelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Stabsbereich Einkauf, Abteilung Vergabe

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung ................................................................................................................................ 3 Orte der Leistungserbringung .................................................................................................... 3 1.0 Allgemeines ........................................................................................................................ 3 Allgemeine Grundsätze und Anforderungen ................................................................. 4 Qualitätssicherung .......................................................................................................... 5 Gebäudespezifischer Abruf von Zusatzleistungen ......................................................... 6 Bereitstellungen durch die Auftraggeberin .................................................................... 6 Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln ................................. 6 Bereitstellungen von Verbrauchsmaterialien ................................................................ 7 Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften.................................................... 8 Sicherungsmaßnahmen in Gebäuden ............................................................................ 9 Aufmaß Reinigungsflächen ........................................................................................... 10 Revier- und Hygienepläne ............................................................................................ 11 Hausordnung/Liegenschaftsbeschreibungen ............................................................... 11 2.0 Personalanforderungen .................................................................................................... 12 Objektleitung ................................................................................................................ 12 Reinigungspersonal ...................................................................................................... 13 Tageskräfte für WE 142292 .......................................................................................... 14 3.0 Reinigungszeiten ............................................................................................................... 15 4.0 Ausführung Unterhaltsreinigung ...................................................................................... 15 Müllentsorgung ............................................................................................................ 19 Bodenbeläge ................................................................................................................. 20 Allgemeine Obenarbeiten ............................................................................................ 21 Treppen, Podeste und Geländer .................................................................................. 22 Aufzüge ......................................................................................................................... 22 Sanitärbereiche ............................................................................................................. 22 Grundreinigung/Intensivreinigung ............................................................................... 23 Abrufkontingent ........................................................................................................... 24 5.0 Reinigungen Innenbereich ................................................................................................ 24 Reinigung und Austausch der Schmutzmatten im Foyer ............................................. 24 Reinigung von Fitnessgeräten ...................................................................................... 25 6.0 Einsatz Tageskräfte WE 142292 ....................................................................................... 25 7.0 Objektspezifische Hinweise .............................................................................................. 25 Anlagen ......................................................................................................................................... 26

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02

Vorbemerkung

Bei diesen Liegenschaften handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer umgebaut und hergerichtet wurden und werden.

Orte der Leistungserbringung

LiegenschaftAnschriftWEGrundflächeRF* jährlich
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) KölnAn der Münze 8, 50668 Köln141546ca. 921,34 qmca. 64.004,24 qm
Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Werkstattstraße 102, 50733 Köln142292ca. 485,20 qmca. 51.304,30 qm
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)Werderstr. 34 50672 Köln144558ca. 22.745,22 qmca. 2.538.338,83 qm
Bundesverwaltungsamt (BVA) Butzweiler SternButzweilerhof Allee 2-4, 50829 Köln144600ca. 5.870,33 qmca. 350.235,91 qm
Bundesamt für Migrations- und FlüchtlingPoller Kirchweg, 51105 Köln144929ca. 1.278,74 qmca. 137.654,89 qm
Bundesverwaltungsamt (BVA)Richard-Byrd-Str. 6-6A, 50829 Köln148629ca. 4.400,82 qmca. 228.340,32 qm

*RF = Reinigungsfläche

Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 35.701,65 m² Fußbodenfläche sowie

eine jährliche Reinigungsfläche von 3.369.878,49 m².

Leistungszeitraum: 01.03.2027 bis 28.02.2031, max. bis 28.02.2033

Vor der Abgabe des Angebotes kann sich der Bieter mit der Örtlichkeit vertraut machen. Der Auftragnehmer kann

aus den örtlichen Gegebenheiten bei auftretenden Schwierigkeiten keine Ansprüche auf irgendwelche

Entschädigung über Angebotspreise hinaus ableiten.

Um sich mit den Objektbedingungen vertraut zu machen, wird eine Besichtigung empfohlen.

1.0 Allgemeines

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen im Bereich des

infrastrukturellen Gebäudemanagements (Unterhalts- und Grundreinigung) entsprechend dem Bedarf in

den Liegenschaften.

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Die Ermittlung eines Preises zum Eintrag in die Preiszusammenstellung für die Gebäude- und

Liegenschaftsleistungen basiert auf einem typischen, kalkulatorischen Mengengerüst. Dieses Mengengerüst

stellt eine Schätzung des aus heutiger Sicht zu erwartenden Umfangs an Leistungen ohne Zusatzaufträge dar.

Die konkret beauftragten Volumina können hiervon abweichen. Ein Anspruch auf Leistungsabnahme des

kalkulatorischen Mengengerüstes besteht nicht.

Mit den angegebenen Preisen sind alle anfallenden Kosten, wie z. B. Lohn-, Lohnneben-, Regie-, Material-,

Maschinen-, Fahrzeug-, Gerüstkosten sowie alle für die Reinigung, Versorgung und Entsorgung notwendigen

Kosten abgegolten. Hierzu zählen auch die Kosten für das Einholen erforderlicher Genehmigungen.

In der beigefügten Tabelle „Preisblatt – Unterhaltsreinigung –“ (Anlage B-02) ist der entsprechende

Zeitaufwand (m²/h/Reinigungskraft) für die Reinigung je Raumgruppe anzugeben. Die einzutragenden

Gesamtpreise pro Reinigungsgang beziehen sich auf eine theoretische

100%ige Belegung der Objekte. Bei der Preiskalkulation ist zu berücksichtigen, dass zum einen nicht

notwendigerweise alle bzw. andere Reinigungstätigkeiten der jeweiligen Raumgruppe in jedem einzelnen

Raum auszuführen sind, zum anderen bei bestimmten Räumen/Raumgruppen außerhalb des vorgegebenen

Turnus weitere Reinigungsarbeiten anfallen. Nähere Angaben hierzu sind in Nr. 4 dieser

Leistungsbeschreibung enthalten. Durch die einzutragenden Gesamtpreise je Reinigungsgang sind sämtliche

im Leistungsverzeichnis enthaltenen (Standard-) Leistungen abgegolten.

Kostenanpassungen durch Änderungen des Leistungsumfangs (hierunter ist eine Mehrung oder Minderung

der Reinigungsflächen oder des Reinigungsintervalls, das den Abrechnungsfaktor bestimmt, zu verstehen)

erfolgen linear. Die Angebotspreise des Preisblattes (Anlage B-02) werden als Grundlage herangezogen.

Für den Leistungszeitraum besteht für den Auftragnehmer eine Mitwirkungspflicht für eine gute, zu den

sonstigen Abläufen geeignete sowie qualitativ für die Nutzer sowie für die Auftraggeberin zufriedenstellende

Reinigungsleistung zu erbringen. Grundlage hierfür ist eine zuvorkommende Kommunikation von

besonderen Anforderungen sowie eine unverzügliche Umsetzung von vereinbarten Aufgaben und

Tätigkeiten.

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Folgende Grundsätze sind bei der Erfüllung der Leistungen unbedingt zu berücksichtigen:

  • Kontinuierliches Sicherstellen einer gepflegten Optik der Gebäude und Anlagen im Rahmen der

vertraglich vereinbarten Leistungen,

  • Der Auftragnehmer sorgt für eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungs-

und Pflegedienste.

Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers, den optimalen Sauberkeitsgrad zu erreichen. Nach Durchführung der

Leistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos begangen werden können.

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Sollte durch Nachlässigkeiten des Auftragnehmers eine Grundreinigung notwendig werden, so hat der

Auftragnehmer diese kostenfrei durchzuführen. Ein etwaiger Einbehalt wegen Schlechtleistung bleibt

hiervon unberührt. Das Nachbessern führt nicht zur Auszahlung des Einbehaltes.

Reinigungsarbeiten, die infolge baulicher Umbau- und Instandsetzungsarbeiten zusätzlich erforderlich

werden oder entfallen, werden bei der Entgeltabrechnung entsprechend berücksichtigt. Stärkere

Verschmutzung aus anderen Anlässen (z. B. witterungsbedingte Verschmutzungen) hat keinen Einfluss auf

die Entgelthöhe.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass rechtzeitig qualifiziertes Reinigungspersonal für

die Reinigungs- und Pflegedienste eingestellt wird und Reinigungs- und Desinfektionsmittel in ausreichender

Menge sowie die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen, um eine

reibungslose Übernahme der Reinigungs- und Pflegedienste zu gewährleisten.

Im Zuge der Leistungserbringung ist besonders zu beachten:

  • Die Fensterbänke und Geräteverkleidungen dürfen nicht betreten werden.

  • An den raumseitigen Laibungen, dem Sturz und der Fensterbank dürfen nach der Reinigung keine

Wasserflecken oder sonstige Verfärbungen zurückbleiben.

  • Leitern o. ä. sind grundsätzlich nicht an Glasflächen, sondern nur an den Profilrahmen anzulehnen.

  • Das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln.

  • Es darf nur einsatzfähiges Werkzeug benutzt werden.

  • Die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit der Auftraggeberin

abzustimmen.

  • Findet das Reinigungspersonal Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese der Auftraggeberin

unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, gehen

zu Lasten des Auftragnehmers.

  • Aufhängungen, Bohrungen, Befestigungen etc. an und in den Gebäuden sind nur mit vorheriger

Genehmigung der Auftraggeberin zulässig.

  • Es ist die Verkehrssicherungspflicht zu beachten.

Bei Zuwiderhandlungen der festgelegten Bedingungen oder bei Fehlverhalten des Auftragnehmers (z.B.

Alkohol oder Drogen) kann für den restlichen Leistungszeitraum von der Auftraggeberin ein Hausverbot über

die betreffenden Personen verhängt werden.

Qualitätssicherung

Für die Beurteilung der Qualität bzw. der Tätigkeiten für die einzelnen Leistungspunkte werden die

entsprechenden „Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks“ (Anlage C-

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 02.2) zugrunde gelegt. Entgegenstehende bzw. darüberhinausgehende Regelungen dieser

Leistungsbeschreibung sind vorrangig. Ebenso behält sich die Auftraggeberin bei Bedarf bspw. zum

Einführungsgespräch nach Bezuschlagung vor, ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem, das weitere

Definitionen zur Qualitätssicherung enthält, dem Auftragnehmer zu kommunizieren und als

Arbeitsgrundlage für die weitere Zusammenarbeit zu verwenden.

Gebäudespezifischer Abruf von Zusatzleistungen

Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforderlich werden.

Die Beauftragung von Einzelleistungen erfolgt durch die Auftraggeberin bzw. den Nutzer in Absprache mit

der Auftraggeberin. Die Fertigstellung der Zusatzleistung ist durch die Auftraggeberin bzw. den Nutzer

abzunehmen und zu bestätigen. Die Abnahme/Bestätigung der Zusatzleistung erfolgt durch Unterschrift auf

dem Arbeitsschein durch die Auftraggeberin oder den Nutzer. Der unterschriebene Arbeitsschein dient als

rechnungsbegründende Unterlage.

Bereitstellungen durch die Auftraggeberin

Sofern in den Gebäuden der einzelnen Liegenschaften Räume zur Verfügung stehen, überlässt die

Auftraggeberin dem Auftragnehmer in den Objekten unentgeltlich angemessen große, verschließbare

Räume für die Aufbewahrung der Reinigungsmaschinen, -geräte und –mittel sowie für die Kleiderablage des

Reinigungspersonals. Es sind ausschließlich diese Räume für die Aufbewahrung zu nutzen.

Einrichtungsgegenstände werden nicht von der Auftraggeberin gestellt. Es ist darauf zu achten, dass diese

Räume verschlossen sind.

Der Auftragnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit in den zur Verfügung gestellten Räumen Sorge zu tragen.

Des Weiteren ist er für die Einhaltung der gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für die

Lagerung von Chemikalien verantwortlich.

Die Bewachung und Verwahrung der dem Auftragnehmer und seinen Bediensteten gehörenden

Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. ist auch während der Arbeitsruhe Sache des Auftragnehmers. Die

Auftraggeberin ist hierfür nicht verantwortlich.

Weiterhin stellt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer unentgeltlich Wasser und Strom für die Reinigung

zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat dabei auf einen sparsamen Energie- und Wasserverbrauch zu achten.

Das Aufstellen und der Betrieb einer Waschmaschine in den Liegenschaften sind dem Auftragnehmer

grundsätzlich nicht gestattet. Jedoch kann in Ausnahmefällen auf Antrag eine Genehmigung bis auf Widerruf

und ohne Anspruch erfolgen. Für den Betrieb einer Waschmaschine, sofern dieser gestattet wird und ggf.

dadurch verursachte Schäden haftet ausschließlich der Auftragnehmer.

Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln

Der Auftragnehmer stellt für die Reinigungsarbeiten alle erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und

Pflegemittel (inkl. Desinfektionsmittel). Die Kosten hierfür sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Die zur

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände müssen dem aktuellen Stand der Technik

entsprechen. Elektrische Reinigungsgeräte müssen den VDE/GS-Zeichen oder gleichwertig entsprechen und

sich einschließlich Zubehör in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden.

Der Auftragnehmer stellt für Bereiche, die nicht vom Boden aus gereinigt werden können, den

Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Hilfsmittel (z. B. Leitern, Tritte, Gerüste, Hubsteiger) bereit.

Diese Aufwendungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten.

Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel und die Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand in

Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Es sind nur unschädliche, keine

Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung enthaltende, umweltfreundliche und insbesondere

formaldehydfreie Materialien und Reinigungsmittel zu verwenden. Für die eingesetzten Produkte sind der

Auftraggeberin die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß

Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH), ehemals Richtlinie 91/155 EWG, vorzulegen. Vor Beginn der

Leistungserbringung hat der Auftragnehmer dies schriftlich nachzuweisen und bestätigen zu lassen. Die

Auftraggeberin behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter

Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zu untersagen.

Geräte und Materialien, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen oder der Einrichtungen

verursachen können, dürfen nicht verwendet werden. Zum Schutz anderer Gebäudeelemente übliche und

erforderliche Abdeckungen mit dem dazugehörigen Material sind vorzuhalten und zu verwenden. Diese

Aufwendungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Nach beendeten Reinigungsarbeiten sind alle

verwendeten Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Hilfsmittel stets an die dafür vorgesehenen

Stellen zu verbringen.

Bereitstellungen von Verbrauchsmaterialien

Der Auftragnehmer übernimmt die Bestückung mit Verbrauchsmaterialien im Sanitärbereich

(Toilettenpapier, Einmalhandtücher, Seife, Hygienebeutel etc.). Die Materialien werden durch den Nutzer

bzw. der Auftraggeberin der Objekte zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat den Vorrat fortlaufend

zu kontrollieren und dafür zu gewährleisten, dass dieser ohne nachweislich unvorhergesehenen und

außerordentlichen Bedarf mindestens für die Bestückung bei der Unterhaltsreinigung für die kommenden

21 Kalendertage ausreicht. Spätestens dann, wenn der Vorrat den Niedrigstand von 21 Kalendertagen

erreicht hat, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, dies einer dafür bestimmten Ansprechstelle der

Auftraggeberin per Mail mitzuteilen.

Ergänzend übernimmt der Auftragnehmer die Einlagerung der an die jeweiligen Liegenschaften zugestellten

Verbrauchsmaterialien an die dafür vorgesehenen Lagerplätze. Die Einlagerung hat mit dem nächsten

Reinigungsturnus zu erfolgen.

Sollte auf der Liegenschaft eine Möglichkeit zur Warenannahme bzw. Zwischenlagerung durch den Nutzer

bzw. die Auftraggeberin bis zum nächsten Reinigungsturnus nicht bestehen, ist die Übernahme dieser

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Leistung (Warenannahme und Einlagerung in der Liegenschaft) durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.

Dies kann auch eine zusätzliche Anfahrt auf die Liegenschaft und das Warten auf eine Lieferung ab einem

vereinbarten Zeitpunkt bis zur Warenentgegennahme beinhalten. Entgegengenommene Waren müssen

spätestens zum nächsten Reinigungsturnus, wie oben beschrieben in der Liegenschaft verstaut werden. Der

späteste Zeitpunkt kann bereits jedoch früher eintreten, wenn die zwischengelagerte Ware an ihrem Ort

eine Gefahrenquelle darstellt, Abläufe oder die Ästhetik stört sowie wenn sie dort fahrlässig von

Sachbeschädigung oder Diebstahl bedroht ist.

Sofern eine gesonderte Anfahrt zur Warenannahme erforderlich ist, wird diese Leistung gem. Anlage B-02

(Preisblatt) „Bedarfsleistungen Unterhaltsreinigung“ im Nachweis gesondert vergütet.

Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften

Der Auftragnehmer hat alle für die Reinigungsobjekte geltenden allgemeinen und spezifischen

Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Die Leistungen sind nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung

der für das Gebäudereiniger-Handwerk gültigen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und Bestimmungen,

den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln und dem Stand der Technik und Wissenschaft,

Arbeitsmedizin und Hygiene, sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, den

Herstellerangaben und unter Beachtung der Besonderheiten der Objekte durchzuführen.

Um eine hygienisch einwandfreie Reinigung zu gewährleisten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für WCs

und Urinale, sonstige Sanitäreinrichtungen sowie Abfallbehälter (inkl. Aschenbecher) gesondert

verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher und –mittel einzusetzen und getrennt

voneinander aufzubewahren. Die eingesetzten Reinigungstücher und Wischbezüge müssen arbeitstäglich

getauscht und in der Waschmaschine fachgerecht aufbereitet werden. Die Reinigungsflotte muss regelmäßig

und rechtzeitig ausgetauscht werden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet das nachfolgend dargestellte 5-Farbsystem umzusetzen.

Darstellung des 5-Farbsystems:

KategorieFarbe der Tücher ggf. Eimer für ReinigungsflotteReinigungselemente
WC-BereichRot- WC-Becken
- Urinale und Fäkalienbecken
- WC-Bürstenhalterung
- Fliesen im umgebenen Bereich
SanitärbereichGelb- Waschbecken, Armaturen (Wasseraus-laufhahn,
Duschbrausen)

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- Spendersysteme
- Wasserausguss- oder Ablaufbecken
- Fliesen, Ablagen, Spiegel
- Duschkabinen, Badewannen
Einrichtungs- gegenständeBlau- Einrichtungsgegenstände oder
Einrichtungselemente, z.B.:
Tische, Fensterbänke, Kabelkanäle, Schränke,
Regale oder Stühle
- Kontaktflächen, z.B. Tür- und Fenstergriffe,
Lichtschalter oder Klingelanlagen
- Heizkörper, Türen
KüchenGrün- Arbeitsflächen in Küchen und Teeküchen
- Küchenarmaturen, Küchenkleingeräte
- Kontaktflächen z. B. Tür- und Fenstergriffe oder
Lichtschalter
- Kühlschränke
- Küchenmöbel
EntsorgungGrau, violett oder 5. weitere Farbe- Müllbehältnisse bzw. Abfallbehälter
- Papierkörbe
- Aschenbecher

Sicherungsmaßnahmen in Gebäuden

Über die Ausgabe der zur Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Schlüssel oder

Zugangsberechtigungskarten entscheidet ausschließlich der Nutzer. Sofern die Reinigungsarbeiten innerhalb

der Dienstzeit auszuführen sind und keine Schlüssel- oder Kartenausgabe seitens des Nutzers erfolgt, sorgt

der Nutzer für den Zugang zu allen zu reinigenden Räumlichkeiten. Eventuell kann in bestimmten

sicherheitsempfindlichen Räumen, z. B. Server- Technik- oder Aktenräume nur unter Aufsicht der

Auftraggeberin gereinigt werden.

Verschlossen vorgefundene Räume sind unmittelbar nach der Reinigung wieder zu verschließen. Nicht

verschlossen vorgefundene Räume, dürfen nach der Reinigung nicht abgeschlossen werden.

Sofern eine Schlüssel- oder Kartenausgabe vom Nutzer erfolgt, werden sämtliche zur Durchführung der

Reinigungsarbeiten erforderlichen Schlüssel oder Schlüsselkarten dem von der Auftraggeberin benannten

Personal des Auftragsnehmers zu Vertragsbeginn vom Ansprechpartner des Nutzers der Objekte gegen

Unterschriftsleistung ausgehändigt. Die Schlüssel und – wenn ausgegeben - die elektronischen

Zugangsberechtigungskarten für die einzelnen Reinigungsbereiche dürfen die Gebäude oder die

Liegenschaft nicht verlassen. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sind die zuvor verschlossenen Räume

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abzuschließen und die Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungskarten beim jeweiligen Nutzer abzugeben. Es

besteht auch die Möglichkeit, dass die Schlüssel- oder Kartenausgabe gegen Unterschriftsleistung bei

Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit erfolgt. Der Nutzer entscheidet, wie die Ausgabe der

Schlüssel bzw. Schlüsselkarten erfolgt.

Bei Beendigung des Vertrages sind die Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungskarten dem Ansprechpartner

des Nutzers zurückzugeben.

Die Dauer der Anwesenheit des Reinigungspersonals ist an jedem Einsatztag in einer ausliegenden

Anwesenheitsliste einzutragen (Arbeitsbeginn und -ende für jeden Mitarbeiter/in unter Namensnennung).

Der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsberechtigungskarten ist der Auftraggeberin unverzüglich

anzuzeigen; in diesem Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers neue Schlösser

und Schlüssel anfertigen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die sich aus dem

Schlüsselverlust ergeben. Die Haftung umfasst auch entstehende Folgeschäden (z. B. Diebstahl,

Vandalismus). Das Vervielfältigen bzw. Kopieren von Schlüsseln ist untersagt.

Darüber hinaus sind spätestens nach der Erledigung der Reinigungsarbeiten alle Fenster zu schließen,

Wasserhähne nach Gebrauch zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten. Bereits belegte

Steckdosen und separat gekennzeichnete Steckdosen der IT-Infrastruktur (z. B. durch ihre Farbe) sind nicht

zu benutzen. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Ort zu stellen.

Aufmaß Reinigungsflächen

Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer aktuelle Aufmaße mit Kennzeichnung der

Reinigungskategorien (Raumgruppen bzw. Reinigungsbereiche) und das Leistungsverzeichnis zur Verfügung.

Die Flächenermittlung basiert auf Grundlage der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im

Gebäudereiniger-Handwerk des Bundesinnungsverbandes.

Sollte der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach erstmaliger Leistungserbringung Differenzen in den

Flächenangaben der Aufmaße von mehr als 2 % feststellen, so erfolgt im Einvernehmen mit der

Auftraggeberin unter Berücksichtigung des neuen Aufmaßes und des Preisblattes ein Ausgleich der bis dahin

geleisteten Zahlungen, sofern das neue Aufmaß der Auftraggeberin nachgewiesen wurde. Das neue (von der

Auftraggeberin abgenommene) Aufmaß wird sodann Grundlage für die künftigen Abrechnungen sein. Wird

nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Leistungserbringung eine Flächendifferenz von mehr als 2

% festgestellt, so kann eine Entgeltanpassung nur mit Wirkung für die Zukunft verlangt werden.

Die Auftraggeberin kann nach denselben Grundsätzen eine Entgeltanpassung verlangen, wenn sie

Flächendifferenzen von mehr als 2 % nachweist.

Die Aufmaße sind im Laufe der Auftragserfüllung den sich ändernden Anforderungen anzupassen, sobald

eine Flächenmehrung/-minderung von mehr als 2 % erkennbar wird. Sie sind der Auftraggeberin innerhalb

von 2 Wochen nach Änderung der Anforderung vorzulegen. Mit dem ausdrücklichen Einverständnis der

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Auftraggeberin werden diese Grundlage für künftige Rechnungen. Die Kosten für die Anpassung der

Aufmaße sind mit den Angebotspreisen abgegolten.

Revier- und Hygienepläne

Der Auftragnehmer hat vor der erstmaligen Leistungserbringung für sein Reinigungspersonal Revierpläne

einschließlich eines mit dem Nutzer abgestimmten Konzepts mit Zeitangaben zu erstellen und der

Auftraggeberin zur Genehmigung vorzulegen. Bei den durchzuführenden Reinigungsleistungen muss zur

Gewährleistung einer Überprüfbarkeit für die Auftraggeberin deutlich erkennbar sein, wann die jeweilige

Tätigkeit ausgeführt wird.

Fallen die im Revierplan festgehaltenen Reinigungsarbeiten auf einen gesetzlichen Feiertag, so sind in

Absprache mit der Auftraggeberin die Reinigungsarbeiten an dem davor oder danach folgenden Wochentag

vor- bzw. nachzuholen.

Die Revierpläne sind im Laufe der Auftragserfüllung kostenfrei den sich ändernden Anforderungen

anzupassen, sobald eine Flächenmehrung/-minderung oder Veränderung der Zuordnung in den Plänen von

mehr als 2 % erkennbar wird. Die Pläne sind der Auftraggeberin innerhalb von 2 Wochen nach Änderung der

Anforderung vorzulegen.

Die Erstellung und Anpassung der Revier- und Übersichtspläne mit Kennzeichnung der Reinigungskategorien

und Flächenmaße erfolgen durch den Auftragnehmer für die Auftraggeberin ohne gesonderte Vergütung.

Zudem ist von dem Auftragnehmer vor der erstmaligen Leistungserbringung ein Hygieneplan zu erstellen

sowie laufend anzupassen. Dieser umfasst insbesondere eine übersichtliche Darstellung der eingesetzten

Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemittel mit mindestens den folgenden Angaben:

  • zu reinigende Flächen,

  • Art der Anwendung,

  • verwendete Arbeitsmittel,

  • Zeitpunkt, Rhythmus und Reihenfolge der Maßnahmen,

  • Name der ausführenden Reinigungskraft.

Hausordnung/Liegenschaftsbeschreibungen

Hausordnung resp. dienstinterne Hausanweisungen:

Die Hausordnung ist einzuhalten. Die dazu erforderlichen Informationen sind vom Auftragnehmer

selbstständig einzuholen. Für die selbstständige Eigeninformation darf der Kenntnisstand des

Auftragnehmers den aktuellsten Stand der Hausordnung nicht um mehr als sieben Wochentage

überschreiten. Der Kenntnisstand des Auftragnehmers ist von ihm unverzüglich an alle seine Beschäftigten

auf den betreffenden Liegenschaften weiterzugeben und umzusetzen. In wichtigen Fällen informiert die

Auftraggeberin über Änderungen der Hausordnung. In diesem Fall sind diese ab sofort von allen Seite 11 von 26

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Beschäftigten einzuhalten. Für Verstöße gegen die Hausordnung kann die Auftraggeberin gegenüber den

Personen, die diese Verstöße begangen haben ein Hausverbot über die gesamte Restlaufzeit des Vertrags

aussprechen.

Liegenschaftsbeschreibungen:

Sämtliche Pläne, Flächenaufstellungen (insbesondere i. V. m. der Raumnutzung), Kurzbeschreibungen der

Gebäude usw. sind unter Verschluss zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.0 Personalanforderungen

Objektleitung

Der Auftragnehmer setzt einen qualifizierten Objektleiter ein, der nicht mit operativen Reinigungsleistungen

betraut ist. Die Kosten für den Objektleiter sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.

Regelmäßige Anwesenheitszeiten der Objektleitung in den Liegenschaften werden mit mind. 2 Stunden

wöchentlich vorausgesetzt.

Alle beschriebenen Aufgaben und Leistungen innerhalb der dem Objektleiter übertragenen Liegenschaften

sind von diesem eigenverantwortlich zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Abläufe eigeninitiativ

und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie Objektbewirtschaftung nach den jeweiligen Erfordernissen

verantwortlich.

Zu den wesentlichen Aufgaben und Anforderungen gehören u. a.:

  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Niveaustufe B2 nach der Globalskala des

Europäischen Referenzrahmens,

  • nachweisliche Berufserfahrung im Gebäudereiniger-Handwerk von mindestens 2,5 Jahren im Bereich

der Objektleitung,

  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifikationsmaßnahme im Gebäudereiniger-Handwerk von einem

anerkannten privaten oder staatlichen Bildungsträger mit mindestens 80 Unterrichtseinheiten,

  • Vertritt den Auftragnehmer gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen und hat als Ansprechpartner für die

Auftraggeberin grundlegende aufgaben- und tätigkeitsbezogene Änderungen oder Anpassungen des

Auftragsumfangs abzustimmen,

  • ist für die Umsetzung der auftrags- und tätigkeitsbezogenen Anliegen, Wünsche, Anforderungen u. ä.

der Auftraggeberin verantwortlich,

  • monatliche Rundgänge zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (diese

Qualitätskontrollen sind zu dokumentieren und auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen),

  • allgemeiner Ansprechpartner der Auftraggeberin,
  • Verantwortlichkeit für die ständige Qualitätssicherung,

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  • Führen monatlicher Gespräche zur Bestätigung der vertragsgemäßen Durchführung der

Reinigungsleistungen mit dem jeweiligen Verantwortlichen der Auftraggeberin und bzw. oder des

Nutzers der Liegenschaften,

  • Bindeglied zwischen den Verantwortlichen der Auftraggeberin und den ausführenden Reinigungskräften

des Auftragnehmers,

  • Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung,
  • ständige Erreichbarkeit des Objektleiters bzw. seines Stellvertreters während der Geschäftszeiten,
  • Erarbeiten von Dienstanweisungen, Personaleinsatz-/Schichtplänen,
  • Prüfen der Leistungsnachweise, Berichte, Prüfbücher etc. bezüglich des ordnungsgemäßen Eintrags, der

Vollständigkeit und der Übereinstimmung mit der durchgeführten Maßnahme,

  • Erfassung, Bearbeitung und Erledigung von Mängel- und Schadensmeldungen (inkl. Rücklauf zur

Auftraggeberin),

  • Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben,
  • Sicherstellen der Einhaltung von Hausordnungen und Umweltschutzrichtlinien (Emissionen).
  • Quartalsweise Begehungen mit dem Objektleiter, der Auftraggeberin und dem Nutzer zur Prüfung der

Qualität der Reinigungsleistungen.

Reinigungspersonal

Der Auftragnehmer stellt die für eine gründliche und fachgerechte Reinigung erforderlichen Arbeitskräfte

und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal.

Vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgt eine schriftliche Benennung sämtlicher Reinigungskräfte, die für

den ständigen und auch den vertretungsweisen Einsatz in den Objekten vorgesehen sind. Gleiches gilt für

das Aufsichtspersonal. Personaländerungen sind der Auftraggeberin und dem jeweiligen Verantwortlichen

des Nutzers der Liegenschaft umgehend schriftlich mitzuteilen. Unangemeldetem Personal ist der Zutritt zu

den Objekten ausdrücklich untersagt.

Das Reinigungspersonal muss eine einheitliche Kleidung (Berufsbekleidung) tragen bzw. durch ihre Kleidung

erkennbar sein. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild, insbesondere im Öffentlichkeitsbereich wird

besonderer Wert gelegt. Zuwiderhandlungen sind ein Grund zum Austausch des Personals.

Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustellen,

dass die Reinigung durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. nicht beeinträchtigt wird.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten in den zu reinigenden Räumen:

  • nur fachkundige, zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen,
  • zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die zu einer mündlichen Verständigung in deutscher Sprache fähig

sind,

  • zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine umfassende und

gründliche Einweisung vor Ort erhalten haben,

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  • die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen

Vorschriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes, einzuhalten.

Die Auftraggeberin sowie Beauftragte der Zollverwaltung sind berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu

überprüfen und nach ihrer Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Derartige

Pflichtverletzungen sind z.B. Drogen- und Alkoholmissbrauch, strafrechtliche Vergehen, Verstöße gegen

sicherheits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen, Verstöße gegen Dienstanweisungen für das

Reinigungspersonal und ähnlich gravierende Pflichtverletzungen, die eine zuverlässige Aufgabenerfüllung in

Frage stellen. Für unzuverlässiges Personal ist eine Ablehnung oder eine Forderung zum Austausch durch die

Auftraggeberin sowohl zu Vertrags- bzw. Leistungsbeginn als auch während der gesamten Vertragslaufzeit

möglich.

Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal darauf hinzuweisen, dass das Fotografieren innerhalb und

außerhalb der Liegenschaft sowie die Benutzung von Fernsprechapparaten sowie Fotokopiergeräten in den

Reinigungsobjekten sowie die Einsichtnahme in Akten untersagt sind. Sämtliche zur Ausstattung zählende

Geräte der Auftraggeberin dürfen vom Auftragnehmer nicht benutzt werden.

Für die Einnahme von Mahlzeiten sind die entweder bereit gestellten Pausenräume oder, wenn vorhanden,

die Kantine oder die Cafeteria zu nutzen; diese dürfen in Arbeitskleidung besucht werden.

Tageskräfte für WE 142292

  • Abhängig vom Bedarf der Nutzer der Liegenschaften werden für die Reinigungstätigkeiten auch

Tageskräfte benötigt. In der Regel wird eine Tageskraft außerhalb der festgelegten Reinigungszeiten

eingesetzt. Tageskräfte dürfen innerhalb ihrer objektbezogenen Arbeitszeitfenster nicht für

Nachbesserungsarbeiten der nach Flächen abgerechneten Unterhaltsreinigung eingesetzt werden. Für

diese sind auch zeitlich festgelegte kombinierte Einsätze wie z. B. Zwischenreinigung und laufende

Betreuung von festgelegten, stark, frequentierten Bereichen, Reinigung nach Spontanverschmutzungen in

nicht festgelegten Bereichen möglich.

  • Die als Tageskraft eingesetzte Beschäftigte des Auftragnehmers bringt Erfahrungen bei der selbstständigen

Ausführung von Reinigungstätigkeiten mit.

  • Die Änderung oder Anpassung von Aufgaben oder Tätigkeiten, die durch neue Anforderungen entstehen

können, müssen schriftlich dokumentiert werden. Während der Leistungserbringung der Tageskräfte sind

tätigkeits- und aufgabenbezogene Weisungen nur im Rahmen der hier dargestellten Leistungen zulässig.

Eine Ausnahme stellen die Leistungen aus der Unterhaltsreinigung dar, die bspw. im Leistungsverzeichnis

oder in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind und bei unmittelbarem Bedarf von den Tageskräften

durchgeführt werden dürfen, auch wenn sie hier nicht nochmals beschrieben sind.

  • Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, seine beschäftigten Tageskräfte entsprechend zu schulen. Die

Tageskräfte dürfen nur Aufgaben aus dem Leistungsverzeichnis bzw. der Leistungsbeschreibung

ausführen. Weiterhin dürfen sie zusätzliche Aufgaben / Aufträge für ad-hoc-Leistungen

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02

(Spontanverschmutzungen, Entsorgungstätigkeiten) nur von autorisierten Personen der Auftraggeberin

entgegennehmen und ausführen.

  • Die hierfür benötigten Personalkapazitäten sind wie unten dargestellt vorgesehen, aber nach

Auftragsvergabe im Detail mit dem Auftraggeber und ggf. mit dem Nutzer noch einmal abzustimmen.

  • Die einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten der Tageskräfte werden gem. Leistungsverzeichnis (Anlage C-

02.1.1) sowie Pkt. 6.0 dieser Leistungsbeschreibung nach Anfall bzw. Bedarf ausgeführt.

3.0 Reinigungszeiten

Die Reinigungsarbeiten sind innerhalb der in der Anlage C-02.3 aufgeführten Zeiten durchzuführen. Die

konkreten Ausführungszeiten ergeben sich aus den entsprechenden Revierplänen, die der Auftragnehmer

zu Vertragsbeginn zu erstellen hat, vgl. Nr. 1.10.

Die zuständigen Ansprechpartner des Nutzers der Objekte, die mit der Schlüsselverwaltung und der

Auslegung der Anwesenheitsliste befasst sind, werden bei Leistungsübernahme mitgeteilt.

Reinigungszeiten sowie festgelegte Wochentage für die Reinigungsturnusse können sich während der

Vertragslaufzeit aufgrund neuer Anforderungen ändern. Tritt dies ein, hat der Auftragnehmer 4 Wochen

nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung der Auftraggeberin die neuen Vorgaben umzusetzen.

4.0 Ausführung Unterhaltsreinigung

Die beschriebenen Leistungen werden als Standardleistungen durchgeführt. Die Reinigungen umfassen die

fachgerechte Säuberung und Pflege aller Gegenstände, die sich in den Räumen befinden.

Zur besseren Übersicht werden die einzelnen Räumlichkeiten nach Funktion, Ausstattung und

Reinigungsintensität in Raumgruppen zusammengefasst. Es werden folgende Raumgruppen unterschieden.

WE 141546:

RaumgruppeBezeichnungMax. Richtleistung
/qm/Std.
UHR
A1Büro- und Verwaltungsräume (Reinigung wöchentlich)250
A2Büro- und Verwaltungsräume (Reinigung wöchentlich)250
BSitzungs- und Schulungsräume (Reinigung wöchentlich)250
CSozialräume, Teeküchen (Reinigung 2x wöchentlich)180
DSanitärräume (Reinigung 5x wöchentlich)60
EEingangszonen- und hallen (Reinigung 2x wöchentlich)150
FVerkehrswege - Flure (Reinigung 2x wöchentlich)160

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02

GVerkehrswege - Treppenhäuser, Treppen, Podeste (Reinigung 2x wöchentlich)160
HBüroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung 2x jährlich)250
I1Archive, Keller- und Bodenräume (Reinigung wöchentlich)250
I2Archive, Keller- und Bodenräume (Reinigung 2x jährlich)250
Jsonstige Räume und Flächen (Reinigung 2x jährlich)250

WE 142292:

RaumgruppeBezeichnungMax. Richtleistung /qm/Std. UHR
A1Büro- und Verwaltungsräume (Reinigung 2x wöchentlich)250
A2Büro- und Verwaltungsräume (Reinigung wöchentlich)250
BSitzungs- und Schulungsräume (Reinigung 2x wöchentlich)250
C1Sozialräume, Teeküchen (Reinigung 5x wöchentlich)180
C2Sozialräume, Teeküchen (Reinigung 2x wöchentlich)180
DSanitärräume (Reinigung 5x wöchentlich)60
FVerkehrswege - Flure (Reinigung 2x wöchentlich)160
HBüroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung jährlich)250

WE 144558:

RaumgruppeBezeichnungMax. Richtleistung /qm/Std. UHR
A1Büro- und Verwaltungsräume (Reinigung 5x wöchentlich)250
A2Büro- und Verwaltungsräume (Reinigung 2x wöchentlich)250
A3Büro- und Verwaltungsräume (Reinigung 2x wöchentlich)250
B1Sitzungs- und Schulungsräume (Reinigung 5x wöchentlich)250
B2Sitzungs- und Schulungsräume (Reinigung 5x wöchentlich)250

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02

B3Sitzungs- und Schulungsräume (Reinigung 2x wöchentlich)250
CSozialräume, Teeküchen (Reinigung 5x wöchentlich)180
DSanitärräume (Reinigung 5x wöchentlich)60
E1Eingangszonen- und hallen (Reinigung 5x wöchentlich)350
E2Eingangszonen- und hallen (Reinigung 2x wöchentlich)350
F1Verkehrswege - Flure (Reinigung 2x wöchentlich)350
F2Verkehrswege - Flure (Reinigung 2x wöchentlich)350
F3Verkehrswege - Flure (Reinigung monatlich)350
F4Verkehrswege - Flure (Reinigung jährlich)350
G1Verkehrswege - Treppenhäuser, Treppen, Podeste (Reinigung 2x wöchentlich)320
G2Verkehrswege - Treppenhäuser, Treppen, Podeste (Reinigung wöchentlich)320
H1Büroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung 4x jährlich)250
H2Büroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung 4x jährlich)250
H3Büroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung 2x jährlich)250
H4Büroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung 2x jährlich)250
H5Büroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung jährlich)250
H6Büroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung jährlich)250
I1Archive, Keller- und Bodenräume (Reinigung 2x wöchentlich)300
I2Archive, Keller- und Bodenräume (Reinigung 4x jährlich)300
I3Archive, Keller- und Bodenräume (Reinigung 4x jährlich)300
I4Archive, Keller- und Bodenräume (Reinigung 2x jährlich)300
I5Archive, Keller- und Bodenräume (Reinigung 2x jährlich)300
I6Archive, Keller- und Bodenräume (Reinigung jährlich)300
I7Archive, Keller- und Bodenräume (Reinigung jährlich)300
J1sonstige Räume und Flächen (Reinigung 5x wöchentlich)250
J2sonstige Räume und Flächen (Reinigung 4x jährlich)250
J3sonstige Räume und Flächen (Reinigung jährlich)250
N1Personenaufzug Werderstraße (Reinigung 3x wöchentlich)150
N2Personenaufzug Goebenstraße/KWR 23-25 (Reinigung wöchentlich)150

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 WE144600:

RaumgruppeBezeichnungMax. Richtleistung
/qm/Std.
UHR
ABüro- und Verwaltungsräume (Reinigung wöchentlich)250
BSitzungs- und Schulungsräume (Reinigung wöchentlich)250
CSozialräume, Teeküchen (Reinigung wöchentlich)180
DSanitärräume (Reinigung 5x wöchentlich)60
FVerkehrswege - Flure (Reinigung wöchentlich)160
J1sonstige Räume und Flächen (Reinigung wöchentlich)300
J2sonstige Räume und Flächen (Reinigung monatlich)300

WE144929:

RaumgruppeBezeichnungMax. Richtleistung /qm/Std. UHR
ABüro- und Verwaltungsräume (Reinigung 2x wöchentlich)250
BSitzungs- und Schulungsräume (Reinigung 2x wöchentlich)250
CSozialräume, Teeküchen (Reinigung 2x wöchentlich)180
DSanitärräume (Reinigung 5x wöchentlich)60
FVerkehrswege - Flure (Reinigung 2x wöchentlich)160
H1Büroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung 2x wöchentlich)250
H2Büroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung 2x jährlich)250

WE 148629:

RaumgruppeBezeichnungMax. Richtleistung /qm/Std. UHR
ABüro- und Verwaltungsräume (Reinigung wöchentlich)250
BSitzungs- und Schulungsräume (Reinigung wöchentlich)250

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02

C1Sozialräume, Teeküchen (Reinigung wöchentlich)180
C2Umkleideräume (teilw. m. Dusche) (Reinigung monatlich)180
DSanitärräume (Reinigung 5x wöchentlich)60
F1Verkehrswege - Flure (Reinigung 5x wöchentlich)160
F2Verkehrswege - Flure (Reinigung 5x wöchentlich)160
HBüroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung monatlich)250
IArchive, Keller- und Bodenräume (Reinigung monatlich)300
J1sonstige Räume und Flächen (Reinigung wöchentlich)300
J2sonstige Räume und Flächen (Reinigung monatlich)300
J3sonstige Räume und Flächen (Reinigung monatlich)300
J4Schachtraum (Reinigung monatlich)200

Im Leistungsverzeichnis (Anlage C-02.1) sind die Tätigkeiten, die in der jeweiligen Raumgruppe auszuführen

sind, in Kurzform mit dem jeweiligen Turnus beschrieben. Dabei ist zu beachten, dass - je nach Ausstattung

  • nicht notwendigerweise alle Reinigungsleistungen einer Raumgruppe in jedem Raum bei jeder Reinigung

zu erbringen sind. Zum anderen können Reinigungsleistungen anfallen, die nicht ausdrücklich im

Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Der genaue qualitative Leistungsumfang ergibt sich aus der

Leistungsbeschreibung; der quantitative Leistungsumfang ergibt sich aus der Anlage C-02.1

(Leistungsverzeichnis).

Es sind Leistungen abweichend von dem angegebenen Turnus ggf. öfter durchzuführen. Diese Leistungen

sind bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Der Turnus der einzelnen Leistungen ist der Anlage C-02.1 zu

entnehmen.

Wenn der 24. und/oder der 31. Dezember auf einen Werktag fallen, findet keine Unterhaltsreinigung an

diesen Tagen statt.

Müllentsorgung

Die Unterhaltsreinigung beinhaltet auch die Leerung und Reinigung der Abfall- und Müllbehältnisse sowie

deren Bestückung mit Entsorgungsbeuteln und die Verbringung der Abfälle an den zentralen Sammelplatz

der Liegenschaft und das Einfüllen in die dafür bereitgestellten Behältnisse. Dabei müssen ggfs.

wiederverwertbare Stoffe (z. B. Papier und Kunststoffe (DSD)) getrennt vom Restmüll - und Biomüll

gesammelt werden.

In diesen Liegenschaften wird besonderer Wert auf eine sorgfältige Abfall- und Wertstofftrennung gelegt.

Die folgenden Müllarten werden unterschieden:  Restabfall

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02  Bioabfall  Wertstoffe  Papier/Pappe

Die einzelnen Müllarten werden in Säcken gesammelt und an die dafür vorgesehene Stelle in der

Liegenschaft (Mülltonnen- bzw. Container-Stellen) gebracht/entsorgt.

Alle für die Abfallsammlung benötigten Müllbeutel und -säcke werden in ausreichender Menge und in

handelsüblicher Qualität durch den Auftragnehmer gestellt. Die Kosten für eine vom Auftraggeber bzw.

Nutzer gewünschten höheren, über die handelsübliche hinausgehende Qualität, trägt der Auftraggeber bzw.

der Nutzer.

Es ist davon auszugehen, dass der Abfall bereits durch die Gebäudenutzer fraktioniert wird und durch den

Auftragnehmer nur zu der ausgewiesenen Sammelstelle (z. B. Container) getrennt zu verbringen ist. Eine

nachträgliche Sortierung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Sollte die Fraktionierung durch den

Gebäudenutzer nicht korrekt erfolgen, so hat der Auftragnehmer nur eine Hinweispflicht gegenüber den

Verantwortlichen der Auftraggeberin und denen des Nutzers der Liegenschaft.

Der Auftragnehmer ist auf Anforderung der Auftraggeberin verpflichtet, für einzelne oder sämtliche

Vertragsobjekte ein Angebot für die Bereitstellung von Behältnissen zur Mülltrennung im Gebäude – den

brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechend – zu erstellen.

Bodenbeläge

Bewegliche Einrichtungsgegenstände sind bei der Bodenreinigung wegzurücken. Ausgenommen hiervon

sind nur schwere Möbel wie z.B. Schreibtische, Schränke und Regale

Textilbeläge bürstsaugen, Nadelfilzbeläge saugen, jeweils einschl. der Sockel- und Fußleisten. Es ist dabei auf

regelmäßigen Filterwechsel zu achten. Die Fleckentfernung gehört zu den laufenden Arbeiten. Bei stärkerer

Verschmutzung Textilböden shampoonieren.

Holz- und Parkettböden einschl. der Sockel- und Fußleisten feucht wischen, unter Zusatz von Pflegemitteln

polieren, dabei sind die Herstellerhinweise und Pflegeanweisungen zu beachten.

Natur- und Kunststeinbeläge einschl. der Sockel- und Fußleisten zweistufig nass wischen, unter Zusatz von

Pflegemitteln, dabei sind die Herstellerhinweise und Pflegeanweisungen zu beachten.

Hart- und elastische Bodenbeläge (PVC-, Linoleum-, Vinylboden) einschl. der Sockel- und Fußleisten zweistufig

nass wischen, unter Zusatz von Pflegemitteln, dabei sind die Herstellerhinweise und Pflegeanweisungen zu

beachten.

Fliesenbeläge einschl. der Sockel- und Fußleisten zweistufig nass wischen.

Fußbodenabläufe entleeren, von innen nass reinigen, durchspülen und mit Wasser auffüllen.

Beschichtete Estriche und Rohböden zweistufig nass wischen.

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Rollroste saugen, herausnehmen und Bodenaussparung der Rollroste reinigen (saugen und nass wischen).

Fußmatten und textile Schmutzfangzonen bürstsaugen, anheben und auch den Boden darunter saugen

Allgemeine Obenarbeiten

Waagerechte und senkrechte Flächen des Einrichtungsmobiliars (Tische, Schränke, Ablagen, Rollcontainer

etc.) - soweit freigeräumt - feucht reinigen bzw. entstauben (je nach Verschmutzungsgrad), hartnäckige

Flecken nass reinigen und nachtrocknen.

Für WE 144558: Das Bücherregal mit offenen Fächern in der Kantine ist regelmäßig – je nach

Verschmutzungsgrad – zu entstauben.

Telefonhörer, Tischlampen etc. feucht reinigen (Kopierer, Drucker, Bildschirme, TV-Geräte dürfen nicht

feucht gereinigt werden!)

Staub auf Bildschirmen und TV-Geräten mit antistatischem Tuch trocken entfernen.

Ausstattungsgegenstände (Schaukästen (nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber), Bilderrahmen,

Feuerlöscher, Beschilderungen, Aushänge etc.)) allseitig feucht reinigen.

Nirosta-Spülen Spülbecken und Armaturen vollflächig nass unter Zusatz von Edelstahlpflege reinigen und

nachtrocknen, Spritzer an Wandfliesen entfernen.

Küchenzeilen, d. h. alle Küchenschränke, Elektrogeräte (Kühl- und Gefrierschränke, Kochherde, -felder,

Mikrowellengeräte, Spülmaschinen) und Arbeitsplatten von außen nass reinigen und nachtrocknen.

Kleingeräte, wie z. B. Wasserkocher und Kaffeemaschinen von außen feucht reinigen.

Sitzgelegenheiten, Polstermöbelgestelle allseitig feucht reinigen, Polsterflächen saugen, Flecken entfernen.

Abfallbehälter, Papierkörbe, Inhalt entleeren, in Behältnisse an den entsprechenden Sammelstellen

entsorgen, Abfallbehälter mit Entsorgungsbeuteln bestücken, Abfallbehälter und Papierkörbe innen und

außen nass reinigen und nachtrocknen.

Griffspuren, Spritzer und Flecken an Türen bzw. Glastüren (Innen- u. Außentüren inkl. Griff u. Rahmen),

Innenverglasungen, Lichtschaltern, Steckdosen, Fenstern (inkl. Griff und Rahmen), Wänden und Säulen

entfernen, gleichzeitiges Entfernen von Spinnweben an Wänden und Decken (gilt auch für Sanitärbereiche).

Türen (Innen-u. Außentüren ohne Glasanteil) bis zur Zargenhöhe einschl. Zargen u. Beschläge vollständig

nass reinigen u. nachtrocknen

Lampenkörper an Decken und Wänden und Kabelkanäle unter Einbehaltung der technischen

Sicherheitsbestimmungen feucht reinigen.

Fensterbänke innen (soweit diese frei geräumt sind) und Wandleisten nass reinigen, Flecken entfernen und

nachtrocknen. Dabei ist darauf zu achten, dass an Fensterbänke angrenzende Glasflächen nicht verschmutzt

werden.

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Heizkörper von außen nass reinigen und nachtrocknen, Innen- und Zwischenräume (soweit diese frei

zugänglich sind, z.B. Rippenheizkörper) zwischen Heizkörper/Wand/Boden entstauben.

Konvektorschächte, Lüftungsgitter (in Türen/Tellerlüfter), mit Gittern/Rosten abgedeckte Heizungs-

/Lüftungskanäle (soweit diese frei zugänglich sind) entstauben.

Be- und Entlüftungsöffnungen (Austrittsöffnung der Belüftung) sind feucht zu reinigen bzw. zu entstauben.

Fliesenwände z.B. Fliesenspiegel in Küchen im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen.

Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien vom

Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Spinnenbesen entfernt.

Treppen, Podeste und Geländer

Handlauf, Treppengeländer und Seitenschutz nass reinigen und nachtrocknen.

Treppenstufen, Stirnseiten (senkrechte Flächen) der Stufen zweistufig nass wischen, Treppenwangen

reinigen.

Aufzüge

Griffspuren, Spritzer und Flecken an Schaltplatten, Türen und Wänden entfernen.

Aufzugstüren von außen und innen sowie Aufzugsinnenwände bis Deckenhöhe vollflächig nass reinigen und

nachtrocknen, Edelstahlflächen mit Pflegemittel behandeln.

Aufzugsböden entsprechend der jeweiligen Belagsart reinigen (siehe Nr. 4.02), Führungsrillen der

Aufzugstüren saugen.

Aufzugsrillen nass bürsten, hartnäckigen Schmutz entfernen und nachreinigen

Rolltore, Außentüren nass reinigen und nachtrocknen.

Sanitärbereiche

WC-Becken, Urinale mit Armaturen sowie WC-Sitzflächen und -abdeckungen beidseitig vollflächig

desinfizierend reinigen, Urinsteinansätze entfernen. WCs und Urinale geruchlos halten.

WC-Bürsten und Halter desinfizierend reinigen.

Waschbecken mit Armaturen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen, Kalkansätze an Perlatoren etc.

entfernen.

Fliesenwände und Duschwannen inkl. Duschkabinentüren und Armaturen (einschl. Handbrause) nass

reinigen, Kalkansätze beseitigen und Haare aus den Abläufen entfernen.

Spiegel und Ablagen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen, Spiegelleuchte feucht reinigen.

Seifen-, Desinfektions-, Handtuch- und WC-Papierspender nass reinigen und nachtrocknen

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Abfall-, Hygienebehälter etc. Inhalt entleeren und entsorgen, mit Müllbeuteln bestücken, innen und außen

nass reinigen und nachtrocknen.

Fliesen- und Schamwände (Trennwände) im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen.

Kalkansätze und -ablagerungen an allen Einrichtungen und Ausstattungen entfernen.

Bodenabläufe, Abflüsse und Gullys entleeren, von innen nass reinigen und mit Wasser befüllen. (bei Bedarf

tgl.)

Lüftungsgitter und Tellerlüfter reinigen.

Grundreinigung/Intensivreinigung

Die Grundreinigung/Intensivreinigung richtet sich nach der Definition des Bundesinnungsverbandes für das

Gebäudereiniger-Handwerk (Anlage C-02.2).

Unter der Grundreinigung versteht sich die Entfernung von schwer zugänglichen sowie hartnäckigen

Verschmutzungen an allen Oberflächen im Raum. Alle Einrichtungselemente müssen einschließlich der

Bodenbeläge gereinigt werden.

Die Grund- /Intensivreinigung und Einpflege in allen Raumgruppen erfolgt, um stark haftende

Verschmutzungen und abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberflächen

(aller Bauteile und Einrichtungen) beeinträchtigen, zu entfernen. Im Anschluss sind zum Schutz vor

mechanischer Beanspruchung Pflegemittel auf sämtliche Oberflächen aufzubringen, die die Oberflächen vor

mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung

erleichtert.

Dabei sind evtl. Pflegeanweisungen für spezielle Oberflächen zu beachten. Sind keine speziellen

Pflegeanleitungen für die Materialien im Objekt vorhanden, sind die Pflegemaßnahmen nach den üblichen

Regeln der Reinigungstechnik auszuführen.

Die Intensivreinigung der textilen Bodenbeläge erfolgt, soweit keine anderslautende Reinigungs- und

Pflegeanleitung vorliegt, im Sprühextraktionsverfahren.

Flecken werden nach den üblichen Regeln der Reinigungstechnik entfernt.

Ebenso sind auf der Liegenschaft – wenn vorhanden – im Rahmen der Intensivreinigung die Wandschränke

vollflächig abzuwaschen. Eine Innenreinigung aller Schränke und Regale soll erfolgen, wenn der Nutzer diese

frei geräumt hat.

Fliesenwände z.B. Fliesenspiegel in Küchen bis zur Deckenhöhe vollflächig nass reinigen und nachtrocknen.

Fliesenwände im Sanitärbereich bis zur Deckenhöhe und Schamwände (Trennwände) vollflächig nass

reinigen und nachtrocknen.

Eine Grundreinigung/Intensivreinigung beinhaltet auch das Aus- und Einräumen der beweglichen

Einrichtungsgegenstände in den Räumen. Seite 23 von 26

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Auf die Beauftragung und Vergütung besteht kein Anspruch.

Es ist ein vom Nutzer gegengezeichneter Arbeitsbeleg/Arbeitsschein zu erstellen, welcher als

rechnungsbegründende Unterlage dient.

Da es sich um eine Bedarfsposition handelt, ist abzuklären, wo ggf. keine Grundreinigung gewünscht bzw.

beauftragt wird oder nicht erforderlich ist.

Der Auftragnehmer kündigt dem Auftraggeber die Intensivreinigung rechtzeitig, mindestens zwei Wochen

vorher, an.

Abrufkontingent

Die Auftraggeberin behält sich vor, bei zusätzlichen und/oder unvorhersehbaren Reinigungs-bedarfen auf

ein zusätzliches Abrufkontingent an Unterhalts- und Grundreinigungsstunden zurückzugreifen. Über dieses

Abrufkontingent können auch Reinigungen für Fußbodenflächen bzw. Ausstattungs- und

Einrichtungsinventar beauftragt werden, die nicht über die turnusmäßige Unterhalts- und Grundreinigung

abgebildet werden.

Bei der im Preisblatt (Anlage B-02 Pkt. 3) angegebenen Grundmenge (Std.) handelt es sich lediglich um einen

Erfahrungswert, die beauftragen Reinigungsstunden können jährlich variieren.

Nicht abgerufene Stunden verfallen mit Abschluss eines Vertragsjahres.

5.0 Reinigungen Innenbereich

Die im Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten Reinigungen im Innenbereich werden gem. dieser

Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlage C-02.1) ausgeführt.

Es ist ein vom Nutzer gegengezeichneter Arbeitsbeleg/Arbeitsschein zu erstellen, welcher als

rechnungsbegründende Unterlage dient.

Reinigung und Austausch der Schmutzmatten im Foyer

Nutzer / LiegenschaftWETurnusAnzahl
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM),144558November bis April 7-tägig (W1) Mai bis Oktober 14-tägig (W0,5)2x 1x Matte Größe 85 cm x 150 cm 1x Matte Größe 150 cm x 250 cm

Für das Foyer ist die Bereitstellung von Schmutzmatten einschließlich deren regelmäßiger Abholung,

Reinigung und Austausch Bestandteil der vertraglichen Leistung. Die Schmutzmatten sind so einzusetzen und

zu bewirtschaften, dass insbesondere bei nasser Witterung eine wirksame Reduzierung der Rutschgefahr

und damit der Unfallschutz gewährleistet ist

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02

Der Auftragnehmer kündigt dem Auftraggeber die Reinigung und den Austausch rechtzeitig, mindestens zwei

Wochen vorher, an.

Reinigung von Fitnessgeräten

Nutzer / LiegenschaftWETurnusAnzahl
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM),144558W22 Tischkicker, 3 Holzbänke, 3 Tischtennisplatten 6 Fitnessgeräte (u.a. Laufband, Fitnessbike, Ruderbank, Hantelbank)

Die Fitnessgeräte sind regelmäßig und sachgerecht zu reinigen. Die Reinigung umfasst sämtliche Kontakt-

und Bedienflächen (u. a. Griffe, Polster, Displays, Bedienelemente) und ist mit geeigneten,

materialschonenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln durchzuführen, um Hygiene, Funktionsfähigkeit

und eine sichere Nutzung der Geräte sicherzustellen.

Der Auftragnehmer kündigt dem Auftraggeber die Intensivreinigung rechtzeitig, mindestens zwei Wochen

vorher, an.

6.0 Einsatz Tageskräfte WE 142292

Der im Preisblatt (Anlage B-02, Pkt. 4) aufgeführte Einsatz von Tageskräften wird nachfolgend näher erläutert

und erfolgt gem. Pkt. 2.03 dieser Leistungsbeschreibung sowie der Anlage C-02.1.1 Leistungsverzeichnis.

Die Aufteilung der Einsatzstunden erfolgt nach den folgenden Erfahrungswerten:

Nutzer / LiegenschaftWETurnusAnzahlStd./Einsatzzeit
Tag
Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)142292W516Montag bis Freitag 6:30 Uhr - 12:30 Uhr
Summe6

Die Tageskräfte führen nur die in dem Leistungsverzeichnis (Anlage C-02.1.1) aufgeführten Aufgaben aus.

Zusätzliche Aufgaben/Aufträge für ad-hoc-Leistungen (Spontanverschmutzungen, Entsorgungstätigkeiten)

dürfen nur von autorisierten Personen der Auftraggeberin entgegengenommen und ausgeführt werden.

Diese Tätigkeiten sind nicht in der nach Fläche abgerechneten Unterhaltsreinigung enthalten.

7.0 Objektspezifische Hinweise

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Werderstr. 34, 50672 Köln, WE 144558: Seite 25 von 26

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VOEK 201-26 Los 1 Anlage C-02 Bei den Raumgruppen D, E1, E2, (Marmorbeläge) F2 und J1 (Linoleumbeläge, nur Fitnessraum) wird im

Leistungsverzeichnis mit „M1“ das Polieren (High-Speed-Polierens oder Bohnern) der Bodenbeläge

gefordert, dabei ist vor der ersten Reinigung eine auf Boden und Nutzung angepasste Reinigungsempfehlung

abzugeben.

Die im Untergeschoss befindlichen Lagerräume (Lager klein und Lager groß) der Raumgruppe H sind IT-Lager.

Die IT-Lager sind nur unter Aufsicht des IT-Referats jeweils am 1. Mittwoch im Monat nach Absprache zu

reinigen.

Anlagen

Anlage C-02.1 Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung

Anlage C-02.2 Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerkes

Anlage C-02.3 Reinigungszeiten

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