Anlage 03b- Begriffe der Gebäudeinnenreinigung.pdf

Gebäudereinigung für den Standort der Bundesnetzagentur in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 03:55 (Europe/Berlin)

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Anlage 03b- Begriffe der Gebäudeinnenreinigung

Begriffe der Gebäudeinnenreinigung

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Inhalt

1 Leistungsarten der Gebäudeinnenreinigung ................................................................... 3 1.1 Baureinigung ........................................................................................................... 3 1.2 Grundreinigung ........................................................................................................ 3 1.3 Einpflege / Grundbehandlung .................................................................................. 4 1.4 Unterhaltsreinigung .................................................................................................. 4 1.5 Zwischenreinigung / Teilflächenreinigung ................................................................ 4 1.6 Sonderreinigung ...................................................................................................... 5 1.7 Ergebnisorientierte Reinigung .................................................................................. 5 1.8 Tätigkeitsorientierte Reinigung................................................................................. 5 1.9 Sichtreinigung .......................................................................................................... 6 1.10 Bedarfsorientierte Reinigung ................................................................................... 6 2 Reinigungsarten der Gebäude-(Innen) – Reinigung ........................................................ 6 2.1 Unterhaltsreinigungsverfahren ................................................................................. 6 2.1.1 Kehren (Außenbereich) .................................................................................... 6 2.1.2 Kehrsaugen ...................................................................................................... 6 2.1.3 Kehren mit Kehrspänen (Innenbereich) ............................................................ 7 2.1.4 Saugen ............................................................................................................. 7 2.1.5 Bürstsaugen ..................................................................................................... 7 2.1.6 Feuchtwischen / Staubbindendes Wischen ....................................................... 7 2.1.7 Nasswischen .................................................................................................... 7 2.1.8 Nasswischen im Gesundheitswesen ................................................................. 8 2.1.9 Einstufiges Nasswischen / Einstufen-Methode .................................................. 8 2.1.10 Zweistufiges Nasswischen / Zweistufen-Methode ............................................. 9 2.1.11 Punktuelles Nasswischen ................................................................................. 9 2.1.12 Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem ........................................................ 9 2.1.13 Nassscheuern ................................................................................................. 10 2.1.14 Automatenreinigung / Scheuersaugen ............................................................ 10 2.1.15 Detachur (Fleckentfernung) ............................................................................ 10 2.2 Zwischenreinigungsverfahren ................................................................................ 11 2.2.1 Polieren / Poliersaugen ................................................................................... 11 2.2.2 Cleanern ......................................................................................................... 11

1 In Anlehnung an den Darlegungen der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

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2.2.3 Garnpad-/Faserpadreinigung .......................................................................... 11 2.2.4 Pulverreinigung ............................................................................................... 11 2.3 Grundreinigungsverfahren ..................................................................................... 12 2.3.1 Trockene Pflegefilmsanierung ........................................................................ 12 2.3.2 Sprühextraktion .............................................................................................. 12 2.3.3 Shampoonierung ............................................................................................ 12 2.3.4 Padreinigung .................................................................................................. 13 2.3.5 Kombination Nass-Shampoonierung/Sprühextraktion ..................................... 13 2.4 Ausführung der Reinigungsarbeiten von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken und Wänden ........................................................................................................ 13 2.4.1 Inhalt entleeren und entsorgen ....................................................................... 13 2.4.2 Inhalt Wiederverwertung zuführen .................................................................. 13 2.4.3 Bestücken ....................................................................................................... 13 2.4.4 Entstauben/Spinnweben ................................................................................. 13 2.4.5 Feucht reinigen ............................................................................................... 14 2.4.6 Nassreinigen................................................................................................... 14 2.4.7 Nass reinigen und nachtrocknen..................................................................... 14 2.4.8 Nass reinigen kombiniert mit Sprühsystem / Sprüh-Wischverfahren ............... 14 2.4.9 Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen ........................................................... 14 2.4.10 Hochdruckreinigung ........................................................................................ 15 2.4.11 Polieren .......................................................................................................... 15 2.4.12 Pflegend behandeln ........................................................................................ 15 2.4.13 Desinfizierend reinigen ................................................................................... 15 2.5 Erläuterungen zu Desinfektionsverfahren .............................................................. 16 2.5.1 Desinfektion .................................................................................................... 16 2.5.2 Scheuer-Wisch-Desinfektion ........................................................................... 16 2.5.3 Routinemäßige Desinfektion ........................................................................... 16 2.5.4 Gezielte Desinfektion ...................................................................................... 16 2.5.5 Gezielte Desinfektion bei erkennbarer Kontamination ..................................... 17 2.5.6 Schlussdesinfektion ........................................................................................ 17 2.5.7 Gezielte Desinfektion bei Ausbruchsituationen sowie Auftreten spezieller Erreger 17

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1 Leistungsarten der Gebäudeinnenreinigung

1.1 Baureinigung

Definition Die Baureinigung umfasst die Entfernung sämtlicher durch Neu-, Umbau-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten entstandenen Verschmutzungen während der Bauzeit und/oder nach der Fertigstellung. Unterschieden werden können die Baugrob- bzw. Bauzwischenreinigung, die Bauend- bzw. Bauschlussreinigung und die Baufein- bzw. Erstreinigung

Baugrob-/Bauzwischenreinigung Bauzwischenreinigung während der Bauzeit zum Entfernen der Bauverschmutzungen nach abgeschlossenem Baufortschritt und als Vorbereitung für nachfolgende Handwerker und deren Tätigkeiten. Ziel/Ergebnis: Je nach auftraggeberspezifischen Anforderungen verschieden, i. d. R. sind Oberflächen frei von Bauschutt, groben Verschmutzungen, anfallenden Baumüll und Resten von Verbrauchsmaterialien. Bemerkungen/Hinweise: Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss der Umfang der auszuführenden Leistung vertraglich festgelegt werden.

Bauend-/Bauschlussreinigung Sie findet nach Beendigung der Bauzeit vor der Bauabnahme statt. Das zu reinigende Objekt ist fertig gebaut, aber noch nicht zur Übergabe an den Kunden fertig, d. h. es sind noch Handwerkstätigkeiten zu erwarten. Ziel/Ergebnis: Je nach auftraggeberspezifischen Anforderungen verschieden, i. d. R. sind Oberflächen frei von Handwerkerverschmutzung (Mörtel-, Gips- und Zementreste, Farb- und Lackspritzer, Bohrstaub etc.), Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä. (soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist),Grobverschmutzungi, nicht haftender Verschmutzungii und haftenden Verschmutzungeniii sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei. Bemerkungen/Hinweise: Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss der Umfang der auszuführenden Leistung vertraglich festgelegt werden.

Baufein-/ Erstreinigung Sie findet nach der vollständigen Fertigstellung von Neu- und Umbauten sowie nach Renovierungsarbeiten statt und ist die Reinigung, Pflege und Oberflächenbehandlung, nach der Räume bzw. Gebäude bezugsfertig sind und ihrer Bestimmung entsprechend übergeben werden. Ziel/Ergebnis: Oberflächen sind frei von Handwerkerverschmutzung (Mörtel-, Gips- und Zementreste, Farb- und Lackspritzer, Bohrstaub etc.), Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä. (soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist), haftenden und losen, nicht haftenden Verschmutzungen (Abfall, Feinschmutz) sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei; weiterhin sollte ggf. auf neu verlegten Bodenbeläge eine Einpflege durchgeführt werden. (s. Einpflege/Grundbehandlung)

1.2 Grundreinigung

Definition Die Grundreinigung geht im Umfang und in der Intensität deutlich über die Unterhalts- und Zwischenreinigung hinaus. Die Grundreinigung umfasst die Entfernung sämtlicher Schmutzrückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen und/oder abgenutzter Pflegefilme. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen bei Bedarf in größeren Zeitabständen durchgeführt.

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Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei von Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Bemerkungen/Hinweise Die Häufigkeit sollte in Abhängigkeit von Alter, Beanspruchung und Nutzung der Komponenten bzw. Oberflächen festgelegt werden. Der Zeitpunkt kann vorab vertraglich geregelt oder nach Bedarf als Sonderreinigung vereinbart werden. Mögliche Verfahren zur Grundreinigung sind z.B. für nichttextile Bodenbeläge Chemische Nassgrundreinigung oder Trockene Pflegefilmsanierung und für textile Bodenbeläge Kombinationsverfahren wie Sprühextraktion/Faserpadreinigung oder Nassshampoonierung/ Sprühextraktion

1.3 Einpflege / Grundbehandlung

Definition Bei der Einpflege oder Grundbehandlung werden Pflege- oder Behandlungsmittel auf Oberflächen gebracht, die diese zum Werterhalt vor mechanischer Beanspruchung schützen, die wasser- und/oder schmutzabweisende Effekte gegenüber bestimmten unerwünschten bzw. schädigenden Einflüssen erzielen und so die nachfolgende Unterhaltsreinigung u. U. erleichtern. Die Einpflege oder Grundbehandlung setzt eine Grundreinigung oder Bauschlussreinigung voraus. Ziel/Ergebnis Einheitliche Optik des Pflegefilms, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik, Begehsicherheit und elektrischer Leitfähigkeit elastischer Beläge bei der Nutzung. Bemerkungen/Hinweise Die spätere Entfernung von abgenutzten Pflegefilmen sollte möglich sein.

1.4 Unterhaltsreinigung

Definition Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Ziel/Ergebnis Je nach erwartetem und festgelegtem Reinigungsergebnis bzw. den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. Bemerkungen/Hinweise Im Umfang der Unterhaltsreinigung ist die Entfernung von Verschmutzungen enthalten, die im Rahmen der üblichen Nutzung des Objektes auftreten. Außergewöhnliche Verschmutzungen, z. B. Verschmutzungen, die nicht mit den technischen Hilfs- und Reinigungsmitteln der Unterhaltsreinigung zu beseitigen sind, sowie außergewöhnlich hohe Verschmutzungsgrade werden im Rahmen von Sonderreinigungen entfernt. Mögliche Verfahren der Unterhaltsreinigung sind z. B.  zur Entfernung aufliegender Verschmutzungen: Trockenreinigungsverfahren wie Kehren, Kehrsaugen, elektrostatisch/staubbindendes Wischen, Staub- und Bürstsaugen sowie Feuchtreinigungsverfahren wie Kehren mit Kehrspäne und Feuchtwischen zur Entfernung haftender Verschmutzungenc: Nassreinigungsverfahren wie Nasswischen, Scheuersaugen, Nassscheuern, Sprüh-Wischverfahren

1.5 Zwischenreinigung / Teilflächenreinigung

Definition Die Zwischen- und Teilflächenreinigung ist eine Intensivreinigung zur Verbesserung der Optik mit dem Ziel, die Notwendigkeit der Grundreinigung möglichst weit hinauszuzögern. Ziel/Ergebnis Die Oberfläche soll in ihrer Optik verbessert werden durch die Beseitigung von Gehspuren und Laufstraßen sowie das Wiederherstellen einer einheitlichen Optik. Stark frequentierte Bereiche sollen durch die Teilflächenreinigung in ihrem Gesamterscheinungsbild der übrigen Fläche angeglichen sein.

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Bemerkungen/Hinweise Die Zwischenreinigung ersetzt üblicherweise die Grundreinigung nicht, sondern zögert diese lediglich hinaus. Mögliche Verfahren der Zwischenreinigung sind z. B. für nichttextile Bodenbeläge Polieren/Poliersaugen, Spray- Cleanern, Teilflächensanierung und für textile Beläge Garnpad-/Faserpadreinigung, Pulverreinigung

1.6 Sonderreinigung

Definition Die Sonderreinigung umfasst die Beseitigung von außergewöhnlichen und/oder aufwändig zu entfernenden Verschmutzungen sowie außergewöhnlich hohen Verschmutzungsgraden, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen. Ziel/Ergebnis Je nach Auftrag und Art der Sonderreinigung unterschiedlich. Bemerkungen/Hinweise Verschmutzungen im Sinne der Definition sind Verschmutzungen, die nicht mit den technischen Hilfs- und Reinigungsmitteln der Unterhalts- und Zwischenreinigung zu beseitigen sind, beispielsweise Graffiti, Filzstift- und Kugelschreiberschmierereien, Farben, Lacke, Kaugummiverschmutzungen, Klebeband- und Klebstoffrückstände. Sonderreinigungen werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben.

1.7 Ergebnisorientierte Reinigung

Definition Bei der ergebnisorientierten Reinigung wird festgelegt, welches Reinigungsergebnis (Reinigungsqualität) zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen soll. Ziel/Ergebnis Vorrangiges Ziel der Leistungserbringung ist die Erreichung eines definierten Reinigungsergebnisses (Reinigungqualität) in der Unterhaltsreinigung. Die ergebnisorientierte Reinigung ist kundenorientiert und beurteilt das Reinigungsergebnis aus der Sicht des Gebäudenutzers bzw. Besuchers. Bemerkungen/Hinweise Voraussetzung zur Anwendung der ergebnisorientierten Reinigung ist, dass ergebnisorientierte Leistungs- beschreiobungen als Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistung eingesetzt werden. Ergebnisorientierte Leistungsbeschreibungen beschreiben die Kundenerwartungen bzw. definiert die gewünschte Reinigungs- qualität (Reinigungsergebnis) durch die Festlegung von Verschmutzungen, die zu entfernen sind oder durch die Beschreibung von Beanstandungen, die nicht auftreten sollen sowie durch die Festlegung der Häufigkeiten, wie oft der gewünschte Reinigungszustand erreicht werden soll bzw. zu welchen Zeitpunkten Beanstandungen nicht auftreten sollen. Die Einhaltung der vereinbarten Qualitätskriterien (Reinigungsziele, -ergebnisse) sollte durch geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung regelmäßig geprüft, dokumentiert und beurteilt (Beschwerdemanagement) werden.

1.8 Tätigkeitsorientierte Reinigung

Definition Im Leistungsverzeichnis (Vertragsgrundlage) wird beschrieben, mit welcher Häufigkeit welche Tätigkeit an welchem Ort oder Gegenstand erbracht werden soll. Ziel/Ergebnis Im Glossar der Ausschreibungsunterlagen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks sind die Definitionen der Leistungsarten enthalten, welche jede Tätigkeit beschreibt bzw. definiert, welches Ziel und Ergebnis durch welche Tätigkeit erreicht werden soll. Bemerkungen/Hinweise Dies bedeutet, dass tätigkeitsorientierte Leistungsbeschreibungen immer auch ergebnisorientiert sind. Allerdings stehen die definierten Reinigungsergebnisse nicht direkt in der Leistungsbeschreibung, sondern ergeben sich aus den zugrunde gelegten Begriffsbestimmungen samt Ziel und Ergebnis dieser Tätigkeiten.

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1.9 Sichtreinigung

Definition Die Sichtreinigung umfasst nur Teilleistungen der Unterhaltsreinigung und wird zur Überbrückung bis zur nächsten Unterhaltsreinigung durchgeführt. Die Entfernung deutlich sichtbarer Verschmutzungen erfolgt dabei in festgelegter Häufigkeit punktuell auf definierten Flächen ohne den Anspruch auf Hygiene, Pflege und Werterhaltung. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von deutlich sichtbarer Verschmutzung. Bemerkungen/Hinweise Beispiel der Sichtreinigung eines Schreibtischs: Punktuelle Entfernung von Verschmutzungen (z.B. einzelner Kaffeefleck).

1.10 Bedarfsorientierte Reinigung

Definition Die bedarfsorientierte Reinigung wird unabhängig von festgelegten Häufigkeiten aufgrund definierter Ereignisse durchgeführt, deren Umfang und Häufigkeit nicht vorhersehbar sind. So kann beispielsweise ein Bedarf in der Abhängigkeit einer Nutzung definiert sein, sodass eine Reinigung in einem Raum erst ausgeführt wird, nachdem dieser Raum genutzt wurde (z.B. Konferenzraum). Jedoch entfällt eine Reinigung, sofern keine Nutzung stattgefunden hat. Auch wird in der Praxis die bedarfsorientierte Reinigung bei Aufgaben verwandt, welche nicht steuerbaren Einflüssen unterliegen. So ist dieses beispielsweise der Fall bei Witterungseinflüssen (z.B. Schnee und Streugut) oder bei Einflüssen aufgrund von Tierpopulationen (z.B. Spinnweben, Fliegen).

2 Reinigungsarten der Gebäude-(Innen) – Reinigung

2.1 Unterhaltsreinigungsverfahren

2.1.1 Kehren (Außenbereich2)

Definition Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegender Grobverschmutzunga und nicht haftender Verschmutzungb mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegender Verschmutzungab; aufgrund Staubaufwirbelung ist mit Staubrückständen auf dem Fußboden zu rechnen. Bemerkungen/Hinweise Manuelles Kehren mit dem Besen kommt überwiegend für sehr kleine Flächen oder für maschienunzugängliche Stellen zur Anwendung.

2.1.2 Kehrsaugen

Definition Trockene mechanische Entfernung von aufliegender Verschmutzung mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme der Verschmutzung in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobverschmutzunga und nicht haftender Verschmutzungb, ohne Staubaufwirbelung Bemerkungen/Hinweise Dazu werden Kehrsaugmaschinen eingesetzt, die in einem Arbeitsgang den Schmutz vom Belag durch Kehren (für Grobschmutz) und Saugen (für Feinschmutz) beseitigen. Sie eignen sich für große Flächen wie z. B. Höfe, Straßen, Fabrikhallen, Messehallen, Flugplätze, Bahnhöfe etc.

2 ANMERKUNG: Gemäß BG ist im Innenbereich normales Kehren wegen der Feinstaubbelastung nicht mehr zulässig

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2.1.3 Kehren mit Kehrspänen (Innenbereich)

Definition Aufbringen der Kehrspäne (Kehrmehle) und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren. Kehrgut fachgerecht entsorgen. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegender Verschmutzungab, ohne Staubaufwirbelung; ggf. verbleiben auf der Oberfläche pflegende Substanzen. Bemerkungen/Hinweise Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende Substanzen aufgebracht.

2.1.4 Saugen

Definition Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger. Ziel/Ergebnis Die Oberfläche soll frei sein von Grobverschmutzunga und nicht haftender Verschmutzungb sein. Haftende Verschmutzungenc bzw. bei textilen Belägen in den Teppichflor eingedrungene Substanzen (z. B. Getränkeflecken) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Bemerkungen/Hinweise Saugen eignet sich für alle Beläge, allerdings ist der Reinigungserfolg begrenzt. Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.

2.1.5 Bürstsaugen

Definition Mechanisches Bürsten des Belags und trockenes Absaugen von nicht haftenden Verschmutzungenb oder mechanisch auf der Oberfläche schwach haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsauger. Ziel/Ergebnis Die Oberfläche soll frei sein von Grobverschmutzunga, nicht haftender Verschmutzungb und mechanisch auf der Oberfläche schwach haftender Verschmutzungc sein. In den Teppichflor eingedrungene Substanzen (z. B. Getränkeflecken) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.

2.1.6 Feuchtwischen / Staubbindendes Wischen

Definition Staubbindendes Wischen mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien (Feuchtwischen) bzw. speziellen trockenen Mikrofasererzeugnissen (Elektrostatisch-staubbindendes Wischen) zur Beseitigung von nicht haftenden Verschmutzungenb und in geringerem Umfang auch von Grobverschmutzunga und anschließende Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobverschmutzunga und nicht haftender Verschmutzungb; haftende Verschmutzungenc können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Bemerkungen/Hinweise  Geeignet zur Beseitigung von aufliegendem Feinschmutz bei der Unterhaltsreinigung  Grobschmutzbeseitigung nur bedingt möglich  Entfernung von haftenden Verschmutzungen nicht möglich  Voraussetzung zur Anwendung präparierter Tücher sind glatte Bodenbeläge (möglichst ohne tiefer gelegene Fugen)  Bei strukturierten Oberflächen können nur spezielle Mikrofasererzeugnisse zum Trockenmoppen eingesetzt werden Gegenüber dem Kehren effektiver, rationeller und hygienischer, da der Staub nicht aufgewirbelt wird

2.1.7 Nasswischen

Definition Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln

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zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. Das klassische Nasswischverfahren stellt die Zweistufen-Methode dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. Das Verfahren kann ebenfalls angewendet werden mit Wendebezügen, bei denen in zwei Arbeitsgängen unter Wenden des Wischbezuges das zweistufige Nasswischverfahren ohne Bezugwechsel durchgeführt wird. Beim einstufigen Verfahren wird der Belag in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mop, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder Desinfektionsmittel zugegeben werden.

Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei sein von nicht-haftenden Verschmutzungen, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Arten des Nasswischens bei Bodenbelägen sind  Einstufen-Methode, oft auch als Halbnass-Methode bezeichnet,  Zweistufen-Methode  Punktuelles Nasswischen,  Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Bemerkungen/Hinweise Um neben den haftenden wasserlöslichen Verschmutzungen auch aufliegende Verschmutzungen effektiv zu entfernen, ist i. d. R. vor dem Nasswischen die Entfernung der aufliegenden Verschmutzung durch geeignete Verfahren erforderlich. Verschiedene Methoden des Nasswischens sind  Einstufiges Nasswischen = Einstufen-Methode, oft auch als „Halbnassverfahren“ bezeichnet  Zweistufiges Nasswischen = Zweistufen-Methode  Punktuelles Nasswischen,  Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem = Sprüh-Wischverfahren

2.1.8 Nasswischen im Gesundheitswesen

Um eine hygienisch einwandfreie Flächenreinigung zu gewährleisten, ist das mehrfache Eintauchen bzw. Auswaschen der Reinigungstücher / Bezüge in die Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittellösung zu vermeiden, beispielsweise durch Verwendung von anwendungsfertig präparierte Reinigungstüchern/ Bezüge, Tuch-Wechsel-/Bezugswechsel-System, Tuch-Falt-Methode u. ä..

2.1.9 Einstufiges Nasswischen / Einstufen-Methode

Definition Der Bodenbelag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege oder Desinfektionsmittel zugegeben werden. Ziel/Ergebnis Vgl. Nasswischen

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Bemerkungen/Hinweise Nur für Bodenbeläge geeignet, die einen geringen Verschmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in EDV-Räumen etc. sofern die Reinigungstextilien entsprechend stark entwässert wurden). Um eine Kumulation von Reinigungs- oder Desinfektionsmittelrückständen sowie nicht vollständig entfernten Verschmutzungen zu vermeiden, sollte intervallweise (z.B. bei jedem fünften Wischvorgang) zweistufig nassgewischt werden. Das einstufige Nasswischen kann mit Fahreimer und Presse, vorpräparierten (imprägnierten) Bezügen und Wanne mit Abtropfsieb erfolgen.

2.1.10 Zweistufiges Nasswischen / Zweistufen-Methode

Definition Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tüchern, Wischbezügen etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die Schmutzflotte mit trockenen oder stark entwässerten Reinigungstextilien aufgenommen. Dies verkürzt die Trocknungszeit und verringert die Rutschgefahr. Ziel/Ergebnis Vgl. Nasswischen. Bemerkungen/Hinweise Der Reinigungseffekt ist i. d. R. besser als beim einstufigen Nasswischen. Das zweistufige Nasswischen kann mit Fahreimer und Presse oder Wanne mit Abtropfsieb, als „klassische“ Zwei-Bezugwechsel-Methode, als Einspar-Bezug-wechsel- Methode (Schüttmethode), mit Doppelbreitwischgeräten und spezieller Dosierwanne, mit vorpräparierten (imprägnierten) Bezügen oder mit Wendebezügen, bei denen in zwei Arbeitsgängen unter Wenden des Wischbezuges das zweistufige Nasswischverfahren ohne Bezugwechsel durchgeführt wird, erfolgen.

2.1.11 Punktuelles Nasswischen

Definition Es werden nur Teilbereiche der Gesamtfläche nassgewischt. Ziel/Ergebnis Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis – bezogen auf die Gesamtfläche – eingeschränkt. Bemerkungen/Hinweise Häufig ist diese Methode dort vorteilhaft, wo eine kleine Fläche häufiger als die Gesamtfläche nassgewischt werden muss, z. B. Nasswischen im Bereich von Getränkeautomaten zur Beseitigung von Flecken, wo in Unterrichtsräumen vor der Wandtafel etc. Außerdem eignet sich das punktuelle Nasswischen, wenn nur die staubbindende Reinigung vollflächig erfolgt und haftende Verschmutzungen punktuell entfernt werden sollen.

2.1.12 Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem

Definition Aufsprühen einer gebrauchsfertigen Reinigungslösung mit Hilfe eines Sprühgeräts (Sprühflasche, Drucksprüher) auf die Reinigungstextilie oder direkt auf die verschmutzte Fläche und Aufnahme der Verschmutzungen durch Wischen mit Breitwischgerät und geeigneter Reinigungstextilie. Ziel/Ergebnis Vgl. Nasswischen Bemerkungen/Hinweise Nur für Bodenbeläge geeignet, die keinen hohen Verschmutzungsgrad aufweisen oder die feuchtigkeitsempfindlich sind. Der Arbeitsaufwand ist fast so hoch wie beim zweistufigen Nasswischen. s.Bemerkungen/Hinweise: Nasswischen

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2.1.13 Nassscheuern

Definition Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobverschmutzung, nicht haftender Verschmutzung und hartnäckigen haftenden Verschmutzungen sowie wischspuren-, schlieren und fleckenfrei. Bemerkungen/Hinweise Als intensiveres Unterhaltsreinigungsverfahren in Objektbereichen mit starken Verschmutzungen (z. B. Lebensmittel-, Industriebereiche, Schwimmbad u. ä.) oder in Anwendung in der Grundreinigung. Maschinelles Nassscheuern mit Scheiben-, Bürstenwalzenmaschinen. Schmutzflotte wird anschließend mit einem Nasssauger aufgenommen.

2.1.14 Automatenreinigung / Scheuersaugen

Definition Maschinelle Fußboden-Nassreinigung unter Verwendung von Scheuersaugmaschinen (auch als Bodenreinigungsautomaten bezeichnet) mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Entfernung von nicht haftenden Verschmutzungenb und haftenden Verschmutzungenc. Der Fußboden wird nassgescheuert und die Schmutzflotte im gleichen Arbeitsgang durch Nasssaugen wieder aufgenommen und in den Schmutzwassertank befördert. Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei von Grobverschmutzunga, nicht haftender Verschmutzungb und haftender Verschmutzungc.sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei sein. Absatzstriche können auf der Oberfläche noch vorhanden sein. Bemerkungen/Hinweise Insbesondere bei größeren Flächen mit geringem Überstellungsgrad geeignet. Durch die rasche Trocknung ist der Fußbodenbelag schon nach kurzer Zeit begehbar. In den Reinwassertank der Scheuersaugmaschinen werden schaumarme Reinigungsmittel zugegeben.

2.1.15 Detachur (Fleckentfernung)

Definition Punktuelle Entfernung von Verfleckungen und haftenden Verschmutzungen auf textilen Belägen durch Spülmethode mit Hilfe des Nasssaugers oder der Hand- oder Polsterdüse des Sprühextraktionsgerätes oder durch Tupfmethode durch Abtupfen des Fleckes mit saugfähigem Material, z. B. Zellstoff, Baumwolltuch u. ä., ggf mit Reinigungslösung oder geeigneten Detachurmittel. Ziel/Ergebnis Oberfläche frei von punktuell in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. Aufgrund der punktuellen Fleckentfernung kann sich im Gesamterscheinungsbild eine unterschiedliche Optik ergeben. Bemerkungen/Hinweise Eine Fleckentfernung ersetzt keine Grundreinigung in gewissen Zeitabständen. Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten (am effektivsten ist das Sprühextraktionsverfahren). Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen mit klarem Wasser). Eine Wiederanschmutzung darf bei einer Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten. Fleckentfernung im Rahmen der Unterhaltsreinigung Beseitigung von maximal 3 Flecken von einer Größe < 1 dm² pro 100 m² bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages. Wird diese Anzahl an Flecken bzw. deren Größe überschritten, so erfolgt eine Abrechnung als Sonderreinigung

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2.2 Zwischenreinigungsverfahren

2.2.1 Polieren / Poliersaugen

Definition Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen (Polierbürsten) oder Pads (Polierpads oder Spezialpads) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen. Fußbodenreinigungsmaschinen können mit einem Saugaggregat ausgerüstet werden (Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang = Poliersaugen) Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und sonstiger haftender Verschmutzungc. Die Optik des Pflegefilms ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung. Bemerkungen/Hinweise Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. Vorteile von polierten Oberflächen sind u. a. höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Verkehrsspuren und Behandlungsmitteln, Verbesserung der Optik, Vergrößerung der Grundreinigungsintervalle, dadurch Kosteneinsparung und reduzierte Umweltbelastung. Voraussetzung zum Polieren: Oberfläche muss frei von nicht haftenden Verschmutzungenb sein.

2.2.2 Cleanern

Definition Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Einscheibenmaschine bzw. High-Speed-Maschine partiell auf den Bodenbelag gesprüht, der hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilmstellen aufweist. Diese Stellen werden maschinell mit einem geeigneten Pad (z. B. rot) bearbeitet und das Cleanermittel verteilt. Anschließend werden die bearbeiteten Stellen unter Verwendung geeigneter Pads (beige/gelb, rot) poliert. Ziel/Ergebnis Vorteile sind u. a. höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Verkehrsspuren und Behandlungsmitteln, Verbesserung der Optik, Grundreinigungen können hinausgeschoben werden. Die Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Absatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren etc. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich. Bemerkungen/Hinweise Cleanermittel und Padscheiben müssen auf Bodenbelagsart, Verschmutzung und Maschinentyp angepasst sein. Die Trittsicherheit darf nicht einschränkt werden.

2.2.3 Garnpad-/Faserpadreinigung

Definition Verfahren zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Nach dem Aufsprühen einer tensidfreien Reinigungslösung erfolgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads oder Faserpads unter Verwendung einer Einscheibenmaschine. Ziel/Ergebnis Begrenzter Reinigungserfolg, lediglich Flächen- keine Tiefenreinigung, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche soll nach dem Stand der Technik möglichst frei von nicht haftendenb und haftendenc Verschmutzungen sein. Bemerkungen/Hinweise Dieses Verfahren ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet. Beim Einsatz tensidfreier Mittel entsteht keine Begünstigung der Wiederanschmutzung.

2.2.4 Pulverreinigung

Definition Verfahren zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsstarken Bürstsauger abgesaugt.

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Ziel/Ergebnis Begrenzter Reinigungserfolg, lediglich Flächen- keine Tiefenreinigung, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche soll nach dem Stand der Technik möglichst frei von nicht haftendenb und haftendenc Verschmutzungen sein. Bemerkungen/Hinweise Dieses Verfahren ist für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet. Es besteht das Problem einer raschen Wiederanschmutzung und der Staubbildung durch die nicht vollständig entfernbaren Pulverrückstände. Eine Anwendung auf Nadelvlies sowie hochflorigen Belägen darf nicht erfolgen, da sich bei diesen Belägen das Pulver keinesfalls mehr gründlich entfernen lässt.

2.3 Grundreinigungsverfahren

2.3.1 Trockene Pflegefilmsanierung

Definition Mechanisches Abtragen alter, abgenutzter Pflegefilme durch Ab- bzw. Anschleifen des bestehenden Pflegefilms mit leistungsstarker Bodenreinigungsmaschine (z. B. spezielle Sanierungsmaschine mit Absaugaggregat) und geeignetem Pad (z.B. graues, dunkelbraunes oder Spezialpad), anschließend Auspolieren bei noch ausreichender Dicke der verbleibenden Pflegefilmschicht oder Auftrag einer neuen Pflegefilmschicht. Ziel/Ergebnis Einheitliche Optik des Pflegefilms Bemerkungen/Hinweise Voraussetzungen -relativ ebener Bodenbelag -leistungsstarke Bodenreinigungsmaschine mit Absaugung, mit hohem Drehmoment und hohem Gewicht Grenzen der Pflegefilmsanierung -alte vergraute Pflegefilme mit Schmutzeinlagerungen bis zum Untergrund -unebene Beläge, schlechte Verlegung Vorteile gegenüber der Chemischen Nassgrundreinigung -schneller und kostengünstiger -partiell anwendbar (Teilflächensanierung) -weniger umweltbelastend

2.3.2 Sprühextraktion

Definition Gründliche Entfernung haftender Verschmutzungen aus textilen Belägen durch intensives Umspülen der Fasern und gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte mit Hilfe einer Sprühextraktionsgerätes. Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von nicht haftender Verschmutzungb und haftendenc, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen - soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Bemerkungen/Hinweise Wegen des guten Reinigungseffekts zur Grundreinigung geeignet.

2.3.3 Shampoonierung

Definition Reinigen textiler Fußbodenbeläge mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von nicht haftender Verschmutzungb und haftendenc, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen - soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Bemerkungen/Hinweise Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man Trockenshampoonierung (relativ trockener Schaum wird bereits in der Maschine produziert) und Nassshampoonierung (Schaum wird durch Reibung auf dem mit Shampoolösung durchtränkten Textilbelag erzeugt). Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern.

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2.3.4 Padreinigung

Definition Grundreinigung textiler Fußbodenbeläge durch Sprühextraktion (s. Definition Sprühextraktion) und anschließender Padreinigung (s. Definition Garnpad-Faserpadreinigung) des noch feuchten Flors. Ggfs. Sprühextraktion punktuell bei verbliebenen haftenden Verschmutzungen. Ziel/Ergebnis Vgl. Sprühextraktion / Garn-/Faserpadreinigung Bemerkungen/Hinweise Sehr guter Reinigungserfolg Vgl. Sprühextraktion / Garn-/Faserpadreinigung

2.3.5 Kombination Nass-Shampoonierung/Sprühextraktion

Definition Grundreinigung textiler Fußbodenbeläge durch Nassshampoonierung (s. Definition Shampoonierung) und anschließender Sprühextraktion (s. Definition Sprühextraktion). Der im Schaum gebundene Schmutz wird mit Hilfe eines Sprühextraktionsgerätes mit klarem Wasser ausgespült und abgesaugt. Ziel/Ergebnis Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion Bemerkungen/Hinweise Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion

2.4 Ausführung der Reinigungsarbeiten von Ausstattung und Einrichtung

(Inventar), Decken und Wänden

2.4.1 Inhalt entleeren und entsorgen

Definition Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).

2.4.2 Inhalt Wiederverwertung zuführen

Definition Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z.B. Alu, Glas, Papier, etc.) Ziel/Ergebnis Abfall wird fachmännisch getrennt (z.B. Papier, Glas, Alu).

2.4.3 Bestücken

Definition Ein Gegenstand (z.B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z.B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Ziel/Ergebnis Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein. Bemerkungen/Hinweise Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss vertraglich festgelegt werden, wer die zu bestückenden Verbrauchsmaterialien stellt.

2.4.4 Entstauben/Spinnweben

Definition Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien von Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Spinnenbesen entfernt.

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Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/ Die Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein.

2.4.5 Feucht reinigen

Definition Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Reinigungstuch vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Gegenstand/Oberfläche ist frei von Grobverschmutzunga, nicht haftender Verschmutzungb und Schlieren; haftende Verschmutzungenc können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.

2.4.6 Nassreinigen

Definition Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Reinigungstuch vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Gegenstand/Oberflächen soll frei von Grobverschmutzunga, nicht haftender Verschmutzungb und haftender Verschmutzungc.sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei sein.

2.4.7 Nass reinigen und nachtrocknen

Definition Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Reinigungstuch vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen. Ziel/Ergebnis Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.

2.4.8 Nass reinigen kombiniert mit Sprühsystem / Sprüh-Wischverfahren

Definition Aufsprühen einer gebrauchsfertigen Reinigungslösung mit Hilfe eines Sprühgeräts (Sprühflasche, Drucksprüher) auf die Reinigungstextilie und Aufnahme der Verschmutzungen durch Wischen mit geeigneter Reinigungstextilie. Ziel/Ergebnis Vgl. Nass reinigen Bemerkungen/Hinweise Vorteile: -einfache, anwenderfreundliche Handhabung -Steigerung der Wirtschaftlichkeit (geringer Zeitaufwand, geringere Rüst- und Wegezeiten, höhere Flächenleistung) -Zwangsdosierung, sparsamer Einsatz von Reinigungsprodukten und Wasser -kein Hautkontakt zur Reinigungslösung

2.4.9 Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen

Definition Griffspuren, Spritzer oder hartnäckige Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung –ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren – vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht sein und muss poliert werden.

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2.4.10 Hochdruckreinigung

Definition Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. Der Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein. Bemerkungen/Hinweise Diese Methode kann im "Nassbereich" wie z.B. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen etc. zum Einsatz kommen.

2.4.11 Polieren

Definition Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein.

2.4.12 Pflegend behandeln

Definition Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln behandelt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in eingepflegtem Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.

2.4.13 Desinfizierend reinigen

Reinigungsprozess und Desinfektion erfolgen in einem Arbeitsgang: Der Gegenstand / die Oberfläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsreiniger benetzt und desinfiziert. Dazu muss die zu desinfizierende Oberfläche mit einer ausreichenden Menge des Behandlungsmittels unter leichtem Druck abgerieben werden. Ziel/Ergebnis Sicherstellung der hygienischen Qualität durch mikrobiologische Sauberkeit, d. h. Entfernung sichtbarer Verunreinigungen sowie Verminderung der Anzahl pathogener oder fakultativ-pathogener Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte, dass anschließend vom desinfizierten Gegenstand / Oberfläche keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Es können Schlieren durch den Desinfektionsreiniger zurückbleiben. Bemerkungen/Hinweise Die desinfizierende Reinigung ist so durchzuführen, dass eine Keimverbreitung verhindert wird, insbesondere die Ausbreitung pathogener Mikroorganismen, sowie Keimverschleppungen vermieden werden, insbesondere um Infektionsketten zu unterbrechen. Die für die desinfizierende Reinigung verwendeten Mittel müssen aufgrund möglicher unerwünschter Wechselwirkungen der Einzelkomponenten ausdrücklich für diesen Zweck deklariert sein. Die exakte Einhaltung der angegebenen, für wirksam befundenen Konzentrations-Zeit-Relation ist sicherzustellen. Der Desinfektionsreiniger muss einen geschlossenen Feuchtigkeitsfilm hinterlassen und darf während der Einwirkzeit nicht nachgetrocknet werden.

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2.5 Erläuterungen zu Desinfektionsverfahren

2.5.1 Desinfektion3

Desinfektion ist ein Prozess, durch den die Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen infolge Abtötung/Inaktivierung unter Angabe eines standardisierten, quantifizierbaren Wirkungsnachweises reduziert wird mit dem Ziel, einen Gegenstand/Bereich in einen Zustand zu versetzen, dass von ihm keine Infektionsgefährdung mehr ausgehen kann. Ziel der Desinfektion ist definitionsgemäß nicht die Eliminierung nicht infektionsrelevanter Umweltkeime, sondern die definierte Verminderung der Anzahl pathogener oder fakultativ-pathogener Mikroorganismen.

2.5.2 Scheuer-Wisch-Desinfektion

Definition Die zu desinfizierende Oberfläche muss mit einer ausreichenden Menge des Behandlungsmittels unter leichtem Druck abgerieben werden (Scheuer-Wisch-Desinfektion). Ziel/Ergebnis Sicherstellung der hygienischen Qualität durch mikrobiologische Sauberkeit, d. h. Entfernung sichtbarer Verunreinigungen sowie Verminderung der Anzahl pathogener oder fakultativ-pathogener Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte, dass anschließend vom desinfizierten Gegenstand / Oberfläche keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Es können Schlieren durch das Desinfektionsmittel zurückbleiben. Bemerkungen/Hinweise Die Scheuer-Wisch-Desinfektion ist so durchzuführen, dass eine Keimverbreitung verhindert wird, insbesondere die Ausbreitung pathogener Mikroorganismen, sowie Keimverschleppungen vermieden werden, insbesondere um Infektionsketten zu unterbrechen. Die exakte Einhaltung der angegebenen, für wirksam befundenen Konzentrations-Zeit-Relation ist sicherzustellen. Die Desinfektionslösung muss einen geschlossenen Feuchtigkeitsfilm hinterlassen und darf während der Einwirkzeit nicht nachgetrocknet werden. Wenn Reinigungsprozess und Desinfektion in einem Arbeitsgang erfolgen müssen die für die desinfizierende Reinigung verwendeten Mittel (Desinfektionsreiniger) aufgrund möglicher unerwünschter Wechselwirkungen der Einzelkomponenten ausdrücklich für diesen Zweck deklariert sein.

2.5.3 Routinemäßige Desinfektion

Die routinemäßige Desinfektion wird z.T. auch als „laufende Desinfektion“, „prophylaktische Desinfektion“ oder „Desinfektion am Krankenbett“ bezeichnet. Sie hat den Zweck, die Verbreitung von Krankheitserregern während der Pflege und Behandlung einzuschränken und erstreckt sich auf Flächen, von denen zu vermuten oder anzunehmen ist, dass sie mit erregerhaltigem Material kontaminiert wurden, ohne dass dies im Einzelfall erkennbar oder sichtbar ist. Von desinfizierender Reinigung wird gesprochen, wenn Reinigungsprozess und Desinfektion in einem Arbeitsgang erfolgen. Die hierfür verwendeten Mittel müssen aufgrund möglicher unerwünschter Wechselwirkungen der Einzelkomponenten ausdrücklich für diesen Zweck deklariert sein. Ziel/Ergebnis s.Scheuer-Wisch-Desinfektion Bemerkungen/Hinweise s.Scheuer-Wisch-Desinfektion

2.5.4 Gezielte Desinfektion

Die gezielte Desinfektion kann über die routinemäßige Desinfektion hinaus notwendig werden. Sie erfolgt bei erkennbaren Kontaminationen, Krankheitsausbrüchen, Schlussdesinfektionen und beim Auftreten bestimmter Erreger (nach § 17 Infektionsschutzgesetz, wenn Gegenstände mit Erregern meldepflichtiger Krankheiten behaftet sind oder wenn das anzunehmen ist und dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist.

3 Definition gemäß Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert- Koch-Institut (RKI) „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“

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Die zuständige Behörde hat in diesem Fall die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der hierdurch drohenden Gefahren zu treffen.)

2.5.5 Gezielte Desinfektion bei erkennbarer Kontamination

Erkennbare Kontaminationen von Flächen können mit Blut, Eiter, Ausscheidungen oder anderen Körperflüssigkeiten vorliegen. Bei erkennbarer Kontamination sollte bei der Desinfektion zunächst das sichtbare Material mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Einwegtuch, Zellstoff o.Ä. aufgenommen (Einmalhandschuhe tragen) und das Tuch verworfen werden. Anschließend ist die Fläche wie üblich zu desinfizieren (s. Scheuer-Wisch-Desinfektion)

2.5.6 Schlussdesinfektion

Die Schlussdesinfektion erfolgt in Bereichen oder Räumen, die zur Pflege oder Behandlung eines infizierten bzw. mit Erregern kolonisierten Patienten dienten. Durch die Desinfektion soll der Bereich/Raum so hergerichtet werden, dass er ohne Infektionsgefährdung zur Pflege oder Behandlung eines anderen Patienten genutzt werden kann. Die Schlussdesinfektion erstreckt sich je nach Erkrankung oder Krankheitserreger auf die patientennahen bzw. alle erreichbaren Oberflächen und Gegenstände, die mit den Krankheitserregern kontaminiert sind bzw. sein können. In besonderen Fällen können andere Konzentrations-Zeit-Relationen und Verfahren als bei der routinemäßigen Desinfektion notwendig sein. Eine Raumdesinfektion, überwacht von einer Desinfektorin / einem Desinfektor durch Verdampfen oder Vernebeln von Formaldehyd ist nur in extrem seltenen Ausnahmefällen notwendig.

2.5.7 Gezielte Desinfektion bei Ausbruchsituationen sowie Auftreten spezieller Erreger

Bei Ausbruchsituationen und bei Auftreten spezieller, beispielsweise multiresistenter oder hochinfektiöser Erreger dient die Desinfektion der Eindämmung und Verhütung der Weiterverbreitung neben den routinemäßig durchgeführten Maßnahmen; überwacht von einer Desinfektorin / einem Desinfektor.

Verschmutzungsarten: a i Grobverschmutzung: heruntergefallener oder weggeworfener Abfall, der sich aufheben lässt, z. B. Papier, Pflanzenblätter; Zigarettenkippen, Getränkedosen b nicht haftende Verschmutzung: Verschmutzung, die sich nicht direkt aufheben lässt, z. B. Staub, Kies, Sand, Asche, Haare, Spinnweben, Krümel c haftende Verschmutzung: Verschmutzung, die auf einer begrenzten Fläche haftet, z. B. Straßenschmutz, Lebensmittelrückstände, Griffspuren, sonstige Rückstände, Verfleckungen und optische Veränderungen auf Oberflächen, die nicht auf eine irreversible Veränderung des Oberflächenmaterials zurückzuführen sind wie beispielsweise Reinigungsmittelrückstände, Vergrauung u. ä.

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