Ausschreibung Gebäudereinigung Leistungsbeschreibung
Hochschule Bochum
Ausschreibung Gebäudereinigung
Zentralcampus mit Außenstandorten
Campus Velbert/Heiligenhaus
Leistungsbeschreibung
Vergabenummer: AUS-2026-15-O-VgV
© www.IndeConsult.de, 05.08.2026 Seite 1 von 87
Ausschreibung Gebäudereinigung Leistungsbeschreibung
Inhalt
A Vorbemerkungen zur Angebotserstellung ...................................................... 6 1 Grundsätzliches .................................................................................................. 6 2 Auftraggeber und Erfüllungsorte ......................................................................... 7 3 Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer ................................................. 7 4 Zeitschiene .......................................................................................................... 8 5 Bepreisung .......................................................................................................... 9 6 Nebenangebote ................................................................................................ 10 7 Objektbegehungen ............................................................................................ 10 8 Aufklärungsfragen (Bieterfragen), zusätzliche Informationen ........................... 11 9 Abgabeform und einzureichende Unterlagen .................................................... 12 10 Angebotsprüfung und -bewertung ..................................................................... 13 10.1 Formale Vollständigkeit und Richtigkeit ............................................................ 13 10.2 Eignung der Bieter ............................................................................................ 13 10.3 Wirtschaftlichstes Angebot ................................................................................ 14 10.3.1 Zuschlagskriterium Preis ................................................................................... 15 10.3.2 Zuschlagskriterium Dienstleisterkonzept ........................................................... 15 11 Zuschlagserteilung ............................................................................................ 19 12 Nachprüfungsverfahren .................................................................................... 19 13 Geheimhaltung und Datenschutz ...................................................................... 20
B Objektsteckbriefe ............................................................................................ 21 1 Zentralcampus Bochum (ZC) ............................................................................ 22 1.1 A-Gebäude........................................................................................................ 24 1.2 AW-Gebäude .................................................................................................... 25 1.3 B-Gebäude........................................................................................................ 25 1.4 BBB-Gebäude (BlueBox) .................................................................................. 25 1.5 C-Gebäude ....................................................................................................... 27 1.6 D-Gebäude 1, 2, 3 ............................................................................................ 27 1.7 E-Gebäude........................................................................................................ 27 1.8 F-Gebäude ........................................................................................................ 27 1.9 H-Gebäude (Seminargebäude) ......................................................................... 28 2 Standort Konrad-Zuse-Straße 18 (KOZU18)..................................................... 29 3 Standort Lise-Meitner-Allee 1 (LMA1) ............................................................... 30 4 Campus Velbert/Heiligenhaus (CVH) ................................................................ 31
C Leistungsbeschreibung: Genereller Teil....................................................... 32 1 Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnis..................................................... 32 2 Kommunikation und Schnittstellen .................................................................... 32 3 Allgemeine Hinweise für den AN ....................................................................... 33 3.1 Leistungszeiten ................................................................................................. 33 3.2 Regelwerke ....................................................................................................... 34 3.3 Zutritt ................................................................................................................. 34 3.4 Ausstattung und Räumlichkeiten ....................................................................... 35 3.5 Sorgfaltspflicht, Hinweispflicht, Schäden .......................................................... 36 4 Anforderungen an das Personal ....................................................................... 37 4.1 Objektleitung ..................................................................................................... 38 4.2 Vorarbeiter ........................................................................................................ 40
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5 Implementierung ............................................................................................... 41 6 Verkehrssicherungspflichten und Arbeitssicherheit ........................................... 42 7 Objektakte ......................................................................................................... 43 8 Qualitätssicherung ............................................................................................ 43 9 Explementierung ............................................................................................... 44
D Leistungsbeschreibung: Individueller Teil ................................................... 46 1 Los 1: Unterhaltsreinigung (UHR) und Tagesdienste ........................................ 47 1.1 Konventionelle Unterhaltsreinigung .................................................................. 47 1.1.1 Reinigungsgruppen ........................................................................................... 51 1.1.2 Bodenarten ....................................................................................................... 52 1.1.2.1 HE: Harte und hartelastische Bodenbeläge („wischbar“) .................................. 52 1.1.2.2 HP: Holz- und Parkettboden („wischbar“ mit besonderer Pflegestufe) .............. 53 1.1.2.3 TX: Textilbeläge („saugbar“) ............................................................................. 53 1.1.2.4 UB: Unveredelte Böden („kehrbar“) .................................................................. 53 1.1.2.5 SA: Sanitärräume („wischbar“ mit besonderer Pflegestufe) .............................. 54 1.1.3 Reinigungsobjekte ............................................................................................ 54 1.1.3.1 Abfallbehälter .................................................................................................... 55 1.1.3.2 Aufzugskabinen ................................................................................................ 55 1.1.3.3 Büro- und Medientechnik .................................................................................. 56 1.1.3.4 Decken-, Wand-, Tisch- und Stehleuchten ....................................................... 56 1.1.3.5 Einrichtungen von Teeküchen und Stehküchen ................................................ 56 1.1.3.6 Mobiliar ............................................................................................................. 56 1.1.3.7 Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen ....................................................... 57 1.1.3.8 Heizkörper mit Verkleidungen, Fensterbänke, Luftauslässe ............................. 57 1.1.3.9 Sanitäreinrichtung ............................................................................................. 57 1.1.3.10 Schmutzfangmatten und Sauberlaufmatten ...................................................... 58 1.1.3.11 Türen ................................................................................................................ 58 1.1.3.12 Wände, Wandverkleidungen, Innenverglasung................................................. 59 1.1.3.13 Wandschmuck und Hinweistafeln ..................................................................... 59 1.1.3.14 Schalter, Taster, Steckdosen, Ausweisleser ..................................................... 59 1.1.4 Sanitärartikel, weitere Reinigungsmittel ............................................................ 59 1.2 Tagesdienste .................................................................................................... 60 2 Los 2: Glasreinigung (GR) ................................................................................ 63 3 Einheitspreise ................................................................................................... 64
E Definitionen und Begriffe ............................................................................... 66 1 Phasen der Zusammenarbeit ............................................................................ 66 1.1 Vertragsabschluss ............................................................................................ 66 1.2 Implementierung ............................................................................................... 66 1.3 Start-up-Phase .................................................................................................. 66 1.4 Regelbetrieb ...................................................................................................... 66 1.5 Vertragsende .................................................................................................... 67 1.6 Explementierung ............................................................................................... 67 1.7 Carve-out-Phase ............................................................................................... 67 2 Begriffe in der FM-Dokumentation .................................................................... 67 2.1 Betriebskonzept ................................................................................................ 67 2.2 Bewirtschaftungskonzept (Dienstleisterkonzept) ............................................... 67 3 Begriffe der Gebäudereinigung ......................................................................... 68
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3.1 Verschmutzungsarten ....................................................................................... 68 3.1.1 Grobverschmutzung .......................................................................................... 68 3.1.2 Nicht haftende (aufliegende) Verschmutzung ................................................... 68 3.1.3 Schwach haftende Verschmutzung ................................................................... 68 3.1.4 Stark haftende Verschmutzung ......................................................................... 68 3.2 Reinigungsarten ................................................................................................ 69 3.2.1 Unterhaltsreinigung ........................................................................................... 69 3.2.2 Sichtreinigung ................................................................................................... 69 3.2.3 Bedarfsorientierte Reinigung............................................................................. 70 3.2.4 Zwischen- und Teilfächenreinigung (Intensivreinigung) .................................... 70 3.2.5 Glasreinigung .................................................................................................... 70 3.2.6 Fassadenreinigung ........................................................................................... 71 3.2.7 Bauendreinigung (Bauschlussreinigung) .......................................................... 71 3.2.8 Baufeinreinigung (Erstreinigung) ....................................................................... 72 3.2.9 Grundreinigung ................................................................................................. 72 3.2.10 Einpflege/Grundpflege ...................................................................................... 73 3.2.11 Sonderreinigung ................................................................................................ 73 3.3 Reinigungsverfahren ......................................................................................... 74 3.3.1 Trockenreinigungsverfahren ............................................................................. 74 3.3.1.1 KE: Kehren ........................................................................................................ 74 3.3.1.2 TM: Trockenmoppen ......................................................................................... 74 3.3.1.3 KS: Kehrsaugen ................................................................................................ 75 3.3.1.4 ST: Staubsaugen .............................................................................................. 75 3.3.1.5 BS: Bürstsaugen ............................................................................................... 75 3.3.1.6 PO: Poliersaugen .............................................................................................. 76 3.3.1.7 PU: Pulver-/Granulatreinigung .......................................................................... 76 3.3.1.8 TP: Trockene Pflegefilmsanierung .................................................................... 76 3.3.2 Feuchtreinigungsverfahren ............................................................................... 77 3.3.2.1 FW: Feuchtwischen (staubbindendes Wischen) ............................................... 77 3.3.2.2 SC: Spraycleanern (Spraymethode) ................................................................. 77 3.3.2.3 GP: Garnpad-/Faserpadmethode ...................................................................... 78 3.3.2.4 SH: Shampoonierung ........................................................................................ 78 3.3.2.5 SE: Sprühextraktion .......................................................................................... 79 3.3.3 Nassreinigungsverfahren .................................................................................. 79 3.3.3.1 NE: Einstufiges Nasswischen (Halbnassverfahren) .......................................... 79 3.3.3.2 NZ: Zweistufiges Nasswischen ......................................................................... 80 3.3.3.3 NW: Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem ................................................ 80 3.3.3.4 NS: Nassscheuern ............................................................................................ 80 3.3.3.5 SS: Scheuersaugen .......................................................................................... 81 3.3.3.6 NG: Nassgrundreinigung................................................................................... 81 3.3.3.7 NT: Nassreinigung von textilen Belägen ........................................................... 82 3.3.3.8 DE: Detachur (Fleckentfernung) ....................................................................... 82 3.3.4 Weitere Reinigungsverfahren............................................................................ 82 3.3.4.1 LE: Inhalt entleeren und entsorgen ................................................................... 82 3.3.4.2 BN: Bestücken bzw. Nachfüllen ........................................................................ 83 3.3.4.3 ES: Entstauben/Spinnweben entfernen ............................................................ 83 3.3.4.4 GS: Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen ...................................................... 83 3.3.4.5 HR: Hochdruckreinigung ................................................................................... 83 3.3.4.6 PG: Polieren von Gegenständen ...................................................................... 84 3.3.4.7 PB: Pflegend behandeln ................................................................................... 84
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3.3.4.8 KB: Kalkablagerungen beseitigen ..................................................................... 84 3.3.4.9 LR: Lampenreinigung an Decken und Wänden ................................................ 84 3.3.4.10 DR: Desinfizierend reinigen .............................................................................. 85 4 Zeitbegriffe ........................................................................................................ 85 4.1 Reaktionszeit .................................................................................................... 85 4.2 Behebungszeit .................................................................................................. 85 5 Teile und Materialien ......................................................................................... 85 5.1 Verbrauchsmaterial ........................................................................................... 86 5.2 Hilfsmittel .......................................................................................................... 86
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................... 87
Tabellenverzeichnis ......................................................................................................... 87
Anlagenverzeichnis ......................................................................................................... 87
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Verwendung unterschiedlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten insofern gleichermaßen für jederlei Ge- schlecht.
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A Vorbemerkungen zur Angebotserstellung
Die Hochschule Bochum ist eine anwendungsorientierte Hochschule mit Schwerpunkten in Technik, Wirtschaft und Gesundheit. An ihren Standorten in Bochum und Velbert/Heiligen- haus verknüpft sie praxisnahe Lehre mit Forschung und Transfer. Ein hervorragendes Be- treuungsverhältnis, moderne Labore und interdisziplinäre Netzwerke – auch international – schaffen optimale Bedingungen für Studium und Wissenschaft.
Die Leistungen der Gebäudereinigung an den nachfolgend genannten Standorten der HS Bochum sollen zum 01.03.2027 (Beginn Regelbetrieb) auf eine Dauer von 36 Monaten (mit Verlängerungsoption um 12 weitere Monate) neu an externe Dienstleister beauftragt wer- den.
1 Grundsätzliches
Dieses Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen über die öffentliche Auftrags- vergabe im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU nach den Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabe- verordnung (VgV) als offenes Verfahren i. S. d. § 15 VgV durchgeführt, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Es wurde im Amtsblatt „S“ der Europäischen Union bekannt gemacht. Der Vergabegegenstand wird in zwei Lose aufgeteilt:
| Los | Leistungsbereiche | Standorte |
|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung Tagesdienste | Zentralcampus |
| Konrad-Zuse-Straße 18 | ||
| Lise-Meitner-Allee 1 | ||
| Campus Velbert-Heiligenhaus | ||
| 2 | Glasreinigung | Zentralcampus |
| Campus Velbert-Heiligenhaus |
Tabelle 1: Losübersicht mit Leistungszeiträumen
Laufzeitende (Vertragsende) ist für beide Lose der 28.02.2030. Es besteht eine Verlänge- rungsoption um 12 Monate bis zum 28.02.2031.
Es sind Angebote auf jedes einzelne Lose möglich, jeder Bieter kann in beiden Losen den Zuschlag erhalten. Der Bieter erstellt auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung und aller ergänzenden Dokumente ein Angebot, das sämtliche durch ihn zu erbringenden
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Leistungen vollumfänglich berücksichtigt. Die Vertragsunterlagen1 sind insbesondere einzu- beziehen. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Unzutreffende oder falsche Angaben können zum Ausschluss des Bieters führen.
Die Ausarbeitung des Angebotes ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Aus der Bearbeitung des Angebotes kann kein Rechtsanspruch auf Auftragserteilung bzw. Er- satz der Aufwendungen für die Angebotsbearbeitung hergeleitet werden. Dem Angebot bei- gefügte und nachgeforderte Unterlagen, Muster usw. gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Der Auftraggeber wird bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und im eigentlichen Verga- beverfahren von einem externen Fachberater unterstützt.
2 Auftraggeber und Erfüllungsorte
Auftraggeber2: Hochschule Bochum Am Hochschulcampus 1 44801 Bochum
Erfüllungsorte:
| Nr. | Objekt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Zentralcampus, Am Hochschulcampus 1, 44801 Bochum | ||||
| 2 | Konrad-Zuse-Straße 18, 44801 Bochum | ||||
| 3 | Lise-Meitner-Allee 1, 44801 Bochum | ||||
| 4 | Campus Velbert/Heiligenhaus, Kettwiger Straße 20, 42579 Heiligenhaus |
Tabelle 2: Erfüllungsorte
Bedarfsweise können in beiden Losen weitere Außenstandorte des AG in den Stadtgebieten Bochum und Heiligenhaus hinzukommen.
3 Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter
1 Zu den Vertragsunterlagen zählen alle nachfolgenden Kapitel dieses Dokumentes sowie der Vertrag Ge- bäudereinigung und sämtliche Anlagen. 2 Nachfolgend „AG“
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(Generalunternehmer) und Bietergemeinschaften zulässig. Bietergemeinschaften haben ei- nen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Unterauftragsleistungen sind Tätigkeiten Dritter (Unterauftragnehmer) im Auftrag und auf Rechnung des Auftragnehmers3, also ohne unmittelbares Vertragsverhältnis zum AG. Zu Unterauftragnehmern zählen auch freie Mitarbeiter. Bloße Zulieferungen oder reine Hilfs- funktionen stellen unwesentliche Teile der Leistung dar und fallen nicht unter den Begriff des Unterauftrags. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern ein Bie- ter (oder eine Bietergemeinschaft) Unterauftragnehmer einschalten will, bietet er als Gene- ralunternehmer an, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der AN für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrages.
Die Unterauftragnehmer, welche mit wesentlichen Teilleistungen beauftragt werden sollen, sind mit Angebotsabgabe zu benennen. Ferner sind die wesentlichen Leistungen zu be- schreiben, die vom Unterauftragnehmer bzw. Freien Mitarbeiter erbracht werden sollen. Sämtliche Unterauftragnehmer haben eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung abzugeben. Dazu sind die Vorlagen aus den Vergabeunterlagen im eVergabesystem (hier: Vergabemarktplatz NRW) zu verwenden.
Für Unterauftragnehmer gelten die gleichen Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue. Dies ist vom Generalunternehmen im Angebot nachzuweisen, d.h. alle Auskünfte über das jeweilige Unternehmen und die geforderten Nachweise/Bescheinigun- gen/Erklärungen bezüglich der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sind zusätzlich vom je- weiligen Unterauftragnehmer abzugeben. Die nachträgliche Benennung oder Änderung ei- nes oder mehrerer Unterauftragnehmer nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung ist nur mit Zustimmung des AG zulässig.
4 Zeitschiene
Folgende Zeitschiene ist vorgesehen4:
Absendung der Auftragsbekanntmachung: .......................................................... 07.09.2026 Mitteilung der Teilnehmer zu Objektbegehungen an den AG .............................. 14.09.2026 Objektbegehungen ........................................................................................ 17./18.09.2026 Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen ....................................................... 28.09.2026 Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen ............................... 02.10.2026
3 Nachfolgend „AN“, in der Ausschreibungsphase auch als „Bieter“ bezeichnet 4 Zu den Bezeichnungen der einzelnen Zeitphasen siehe auch Punkt B.1
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Ende der Angebotsfrist (Angebotsabgabe) ................................... 08.10.2026, 12:00 Uhr Abschluss Angebotsauswertung/Versand Vorinformation (§ 134 GWB) ............. 29.10.2026 Zuschlags-/Bindefrist ........................................................................................... 09.11.2026 Beginn Implementierung ...................................................................................... 01.12.2026 Implementierungsworkshops ......................................................................... 03./04.12.2026 Beginn Regelbetrieb ............................................................................................ 01.03.2027 Vertragsende ...................................................................................................... 28.02.2030 Verlängerungsoption bis längstens ...................................................................... 28.02.2031
5 Bepreisung
Alle Einzelpositionen sind entsprechend den Vorgaben in vorliegendem Vergabeverfahren zu kalkulieren, im beigefügten Preisverzeichnis sind alle gelb hinterlegten Eingabefelder auszufüllen. Sämtliche übergeordnet beschriebenen Leistungen, die nicht direkt einzelnen Positionen zugeordnet sind, sind durch den Bieter dennoch kalkulatorisch in seinem Ange- bot zu berücksichtigen. Die Bepreisung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs hat voll- ständig und mit marktgerechten Preisen zu erfolgen. Jede Position ist wie ausgewiesen zu bearbeiten, es dürfen keine Positionen eigenmächtig zusammengefasst und nur einmalig bepreist werden. Sofern in Einzelpositionen keine Kosten für den AG anfallen, ist „0“ einzu- tragen.
Sämtliche Verrechnungssätze für Stundenlöhne sind unter Beachtung der gesetzlichen und tarifrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Die einzelnen Kalkulationsansätze für Gehälter und Stundenlöhne sind unter Bezug auf die zu Grunde gelegten tariflichen Mindestvergü- tungen zu ermitteln und nachvollziehbar offen zu legen. Sofern nicht gesondert abgefragt, sind sämtliche Overheadkosten (insbesondere Kosten für Objektleiter und Vorarbeiter) je- weils in die einzelnen Preispositionen einzurechnen. Die Verrechnungssätze gelten unab- hängig vom Umfang einer jeweiligen Leistungsposition. Sie enthalten den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen und dergleichen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.
Zum Nachweis der Einhaltung der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne ist mit dem Ange- bot eine lückenlose und detaillierte Berechnung des maßgeblichen durchschnittlichen Stun- denverrechnungssatzes für die jeweiligen Leistungen abzugeben.
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden ausschließlich auf Stundensätze für zusätzliche Leistungen gemäß Preisverzeichnis, Blatt „Einheitspreise“, vergütet. Grund- lage hierfür sind die Regelungen in § 3 (4) des jeweils aktuellen, für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung.
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Darüber hinaus werden keinerlei Zuschläge vergütet, insbesondere nicht für Regelleistun- gen des AN.
Wegegelder und Fahrzeiten sowie KFZ-Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind jeweils mit den Preisen abgegolten.
Das Angebot muss die Preise in Euro ohne Umsatzsteuer sowie alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Bei eventuellen Fehlern in Rechenformeln sind jewei- lige Einzelpreise maßgebend.
Die Leistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen, alle einschlägigen Regelwerke (v.a. Gesetze, Verordnungen, Normen) sind in der jeweils gülti- gen Fassung anzuwenden. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, sind sämtliche benötigten Geräte, Hilfsmittel (auch Zugangshilfen) und Materialien vom AN zu stellen und in die jewei- ligen Positionen einzukalkulieren.
Sofern in den Ausschreibungsunterlagen und Anlagen (insbesondere auch in Pflegeanlei- tungen) Referenzprodukte genannt sind, gilt grundsätzlich der Zusatz „oder gleichwertig“. In Einzelfällen sind aufgrund technischer Notwendigkeiten Produkte vorgegeben (Hersteller- vorgaben). Alle Bieter verpflichten sich, die Eignung der von ihnen angebotenen Produkte für die jeweiligen Einsatzzwecke des AG gewissenhaft zu prüfen und im Angebot zu belegen (technische Datenblätter mit Prüfzeugnissen). Der AN haftet in jedem Fall vollumfänglich für optische Beeinträchtigungen oder Schäden, sofern er von Produktvorgaben in Pflegeanlei- tungen abweisen sollte.
Sämtliche Preise sind für die Lose 1 und 2 bis einschließlich 28.02.2028 als Festpreise an- zugeben. Eine Regelung zur Anpassung der Vergütung („Preisgleitklausel“) ist in § 17 des Vertrages enthalten.
6 Nebenangebote
Die Einreichung von Nebenangeboten (Alternativangebote oder Änderungsvorschläge) ist nicht zulässig.
7 Objektbegehungen
Am 17. und 18.09.2026 werden Objektbegehungen in Bochum am Zentralcampus angebo- ten. Die Teilnahme an einer Objektbegehung ist für alle Bieter dringend anzuraten. An der Konrad-Zuse-Straße 18 ist eine zusätzliche Objektbegehung in der Zeit vom 14.09.2026 bis zum 18.09.2026 möglich.
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Pro Bieter ist die Teilnahme an den Objektbegehungen jeweils auf zwei (!) Personen be- schränkt. Jeder Bieter wird gebeten, die gewünschten Objektbegehungen (Zentralcampus, bzw. Konrad-Zuse-Straße 18 ) und den, bzw. die jeweiligen Teilnehmer bis zum angegebe- nen Termin über das eVergabe-System zu melden. Es sind dabei Name, Vorname, Firma, Funktion, E-Mail und Mobilfunknummer der Personen zur jeweiligen Objektbegehung zu benennen. Individuelle Zeitpunkte und Treffpunkte zu den Objektbegehungen werden den einzelnen Bietern rechtzeitig mitgeteilt.
Am Campus Velbert/Heiligenhaus werden keine Objektbegehungen angeboten. Dieser Standort ist während der regulären Öffnungszeiten zugänglich, jeder Bieter kann sich selbst vor Ort einen Eindruck verschaffen. Das Objekt Lise-Meitner-Allee 1 ist noch im Bau und nicht zugänglich.
8 Aufklärungsfragen (Bieterfragen), zusätzliche Informationen
Fragen zur Ausschreibung müssen über den Kommunikationsbereich des eVergabe-Sys- tems an den AG gerichtet werden. Im Zuge der Objektbegehungen werden keine Fragen angenommen, bzw. beantwortet. Rechtzeitig eingehende Fragen werden in der angegebe- nen Frist beantwortet. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Alle zusätzlichen Informationen, Antworten zu Bieterfragen oder berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern über das eVergabesystem zur Ver- fügung gestellt und werden damit Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat die Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung auf ihre Vereinbarkeit mit den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen, Normen, Richtlinien, techni- schen Regeln sowie auf etwaige Widersprüche, Unklarheiten, Auslegungsspielräume oder fehlende Angaben zu prüfen, soweit diese die Angebotserstellung beeinflussen können. Er- kennt der Bieter solche Unstimmigkeiten, hat er diese unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Bieterfragen, über das Kommunikationsmodul des eVergabesystems mitzuteilen. Unterbleibt ein entsprechender Hinweis, gehen hieraus ent- stehende Mehraufwendungen und Mehrleistungen zu Lasten des Bieters.
Hinweis: Die Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbstständig über den jeweils aktu- ellen Stand der Vergabeunterlagen sowie über die Beantwortung von Bieterfragen im eVer- gabesystem zu informieren. Eine systemseitige Benachrichtigung wird nur an registrierte Nutzer versandt. Es wird daher empfohlen, sich möglichst frühzeitig freiwillig im eVergabe- system zu registrieren.
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9 Abgabeform und einzureichende Unterlagen
Das Angebot ist in der vorgegebenen Gliederung elektronisch über das eVergabe-System abzugeben. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich diese Vergabeunterlagen einschließlich der vorgegebenen Formulare und Anlagen zu verwenden. In diesem Zusam- menhang ist darauf zu achten, dass die vorgegebenen Vergabeunterlagen keinesfalls ge- ändert werden. Alle fachlichen (inhaltlichen) Veränderungen oder Ergänzungen (auch un- beabsichtigte) der Vergabeunterlagen führen – unabhängig von Art, Umfang und Qualität – zum Ausschluss eines Angebotes.
Die Unterlagen sind im Portable Document Format (PDF) einzureichen, das Preisverzeich- nis zusätzlich als editierbare Microsoft-Excel-Datei.5 Abweichungen führen zum Ausschluss des Angebots, sofern dadurch Vergleichbarkeit, Vollständigkeit oder Nachprüfbarkeit des Angebots beeinträchtigt werden.
Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den AG geändert werden sollten (sogenannter Korrekturzyklus), verlieren alle bis dahin abgegebenen Angebote au- tomatisch ihre Gültigkeit. Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot aufrecht- erhalten werden soll, muss es erneut abgegeben werden. Seitens des Bieters können An- gebote über das eVergabe-System bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden. Bei Änderungen bzw. Berichtigungen eines elektronischen Angebotes ist zu beachten, dass das elektronisch abgegebene Angebot zurückgenommen werden muss und ein neues oder geändertes Angebot eingestellt werden muss.
Werden geforderte Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen in dem betreffenden Land bzw. Staat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung er- setzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staa- ten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Bestätigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils eine unter- schriebene Erklärung vorzulegen. Bei Unterauftragnehmern ist für geforderte Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen analog zu verfahren.
Sollten in den Vergabeunterlagen (inkl. Anlagen) Normen, Spezifikationen, Zulassungen und Zertifikate gefordert werden, gilt jeweils der Zusatz „oder gleichwertig". Werden durch
5 Im Fall von Abweichungen zwischen der PDF-Fassung und der Excel-Datei des Preisverzeichnisses ist die PDF-Fassung maßgeblich.
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den Bieter entsprechend gleichwertige Lösungen angeboten, so hat der Bieter nachzuwei- sen, dass die von ihm vorgeschlagene Lösung den Anforderungen des AG bezüglich der Normen, Spezifikationen, Zulassungen und Zertifikate entspricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind nicht zulässig. Angebote, die solche enthalten, können ausgeschlossen werden. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegen- stand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen be- antragt sind.
10 Angebotsprüfung und -bewertung
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforde- rungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich der nachstehenden Kriterien und in beschriebener Reihenfolge geprüft und bewertet:
10.1 Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
Das Angebot muss vollständig mit sämtlichen geforderten Unterlagen und Daten abgege- ben werden. Die Angaben müssen vollständig sein, dürfen jedoch keine zusätzlichen Anga- ben enthalten, da sonst eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten nicht mehr gewähr- leistet ist. Neben der Vollständigkeit wird auch die fachliche und rechnerische Richtigkeit der Angebote geprüft.
10.2 Eignung der Bieter
Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Unterlagen zum Nachweis der unter- nehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue er- mittelt. Es sind alle geforderten Angaben vollständig abzugeben. Insbesondere hat jeder Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
| • Nachweis folgender Mindestjahresumsätze (netto) aus den vergangenen drei Geschäfts- | |
|---|---|
| jahren in den jeweiligen Leistungsbereichen: | |
| Für Angebote auf Los 1 .................................................................. 10.000.000,00 € netto | |
| Für Angebote auf Los 2 .................................................................... 1.200.000,00 € netto | |
| • Vorlage von drei vergleichbaren Referenzen je angebotenem Los von jeweils mindestens | |
| zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar | |
| sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe- | |
| kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen | |
| gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rück- |
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schluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermögli- chen. Die Vergleichbarkeit der Referenzen kann neben der Beschreibung der Komplexi- tät anhand des jährlichen Leistungsvolumens (Gesamtreinigungsfläche pro Jahr [m²]) oder anhand des Jahresumsatzes [€ netto] belegt werden. Es sind zusätzlich anzugeben: Art und Anschrift des Referenzobjektes, Leistungszeitraum, Leistungsbereiche, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Vertrag • Nachweis über die Zertifizierung eines gültigen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertiges, zertifiziertes Qualitätssicherungssystem) • Nachweis über die Zertifizierung eines gültigen Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertiges, zertifiziertes Umweltmanagementsystem) Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen bzw. Urkunden des Her- kunftslandes vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen erfüllt sind. Feh- lende Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung gemäß § 47 VgV auf die Kapazi- täten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die in Anspruch genommenen Un- ternehmen im Angebot zu benennen. Die entsprechenden Kapazitäten sind durch geeignete Nachweise, insbesondere durch Verpflichtungserklärungen der betreffenden Unternehmen, verbindlich nachzuweisen. Der AG behält sich vor, die Vorlage weitergehender Nachweise zu verlangen.
10.3 Wirtschaftlichstes Angebot
Die Angebotswertung erfolgt je Los für insgesamt zwei Zuschlagskriterien gemäß nachfol- gender Gewichtung der jeweiligen Leistungspunktzahlen:
Zuschlagskriterium Preis ............................................................................................... 50 % Zuschlagskriterium Dienstleisterkonzept ..................................................................... 50 %
Die Bieter können in jedem Zuschlagskriterium maximal 100 Leistungspunkte erreichen. Die tatsächlich erreichten Leistungspunktzahlen der Bieter werden nach erfolgter Wertung ge- wichtet und addiert. Letztlich ist je Los eine Gesamtpunktzahl von 100 erreichbar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag.
Erzielen mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl je Los und stehen damit auf dem gleichen Rang, erhält dasjenige der gleichrangigen Angebote den Zuschlag, welches die meisten Leistungspunkte im Zuschlagskriterium „Preis“ erhalten hat. Sollten mehrere Ange-
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bote zudem im Zuschlagskriterium „Preis“ die gleiche Leistungspunktzahl erzielt haben, ent- scheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht6.
10.3.1 Zuschlagskriterium Preis
Der Preis (in €, ohne USt.) entspricht der Wertungssumme des Angebotes auf ein Los. Die Wertungssumme (in €, ohne USt.) ergibt sich aus der einfachen Summe der Jahrespau- schale für laufende Leistungen und dem kalkulatorischen Gesamtpreis der Einheitspreise.
Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkten normiert: Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 100 Leistungs- punkte. Ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises sowie alle Ange- bote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Leistungspunkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zu- schlag nicht erteilt werden.
10.3.2 Zuschlagskriterium Dienstleisterkonzept
Die Bieter haben je angebotenem Los ein projektspezifisches Dienstleisterkonzept zu entwickeln und als wesentliche Bestandteile des Angebots mit einzureichen. Die Dienstleis- terkonzepte sind vorzugsweise in einem Präsentationsprogramm (z.B. Microsoft Power- point) zu erstellen, die digitale Version ist zwingend als pdf-Datei abzugeben. Dienstleis- terkonzepte im Präsentationsmodus oder als Videodateien erfüllen diese formale Vorgabe nicht. Aus den Dienstleisterkonzepten des Bieters müssen zumindest folgende Informatio- nen ersichtlich sein, die als Unterkriterien in die Angebotswertung eingehen:
Los 1: Unterhaltsreinigung mit Tagesdiensten
1 Unterkriterium Implementierung 1.1 Projektorganisation, insbesondere Aufbauorganisation des Personals für Start-up 1.2 Projektleistungsplanung: Detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise zur Auftrags- übernahme, insbesondere Plausibilisierung der Reinigungsflächen, Bestückung des Objektes mit Geräten und Materialien sowie Erstellung der Arbeitsplanung 1.3 Termin- und Ressourcenplanung
6 Dies bedeutet, dass ein Notar nicht unmittelbar anwesend oder aktiv beteiligt ist, jedoch eine überwa- chende oder absichernde Funktion im Hintergrund innehat.
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2 Unterkriterium Aufbauorganisation (Strukturen) 2.1 Detaillierte Angaben über die Organisation des betreuenden Standortes (Niederlas- sung), insbesondere personelle Ausstattung (Beschäftigungsart, Qualifikationen, Fluk- tuation, Leistungsportfolio/Grad der Eigenleistung) und Geräteausstattung 2.2 Personalkonzept für das Projekt: Aufbauorganisation des Personals für Regelbetrieb (Anzahl, Qualifikation, Aufgaben und Einsatzbereiche sämtlicher vor Ort eingesetzter Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, Darstellung als Organigramm mit jeweiligen Voll- zeitäquivalenten) 2.3 Detaillierte Darstellung der Qualifizierung des Objektleiters und der Vorarbeiter Tages- dienste (persönliche Kurzvita) 2.4 Ausstattungsliste für das Projekt: Geräte und Hilfsmittel, Angaben zur Vorhaltung von Verbrauchsmaterial, Verschleiß- und Ersatzteilen
3 Unterkriterium Ablauforganisation (Prozesse) 3.1 Detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der Ablauforganisation von konventionel- ler Unterhaltsreinigung und Tagesdiensten (hier vor allem: Cleaning on Demand) im Zusammenspiel, differenziert in reguläre Arbeitsplanung und Mangelmanagement (Er- reichbarkeit in den Objekten, Meldungsverfolgung, Reaktionszeiten, Eskalationsrege- lungen). Konkrete Beschreibung der vorgesehenen Kommunikation zwischen AG und AN. 3.2 Organisation von Vertretungen bei planbaren und nicht planbaren Mitarbeiterausfällen, Mitarbeiter-Backup, Angaben zum Erhalt der Qualifizierung und zur Weiterbildung des Personals 3.3 Konkrete Beschreibung der Funktionalitäten vorgesehener digitaler Werkzeuge (Soft- ware): Angaben zu Systematik und Procedere der Dokumentation sowie zu Form und Umfang des Reportings, insbesondere zum digitalen Datenaustausch mit dem AG 3.4 Qualitäts- und Umweltmanagement: Angaben zu Instrumenten des Qualitäts- und Um- weltmanagements (insbesondere auch Einsatz digitaler Tools), Darstellung der An- wendbarkeit der zertifizierten Prozesse des AN auf das ausgeschriebene Objekt.
Besonderer Hinweis: Da die inhaltliche Abgrenzung der konventionellen Unterhaltsreinigung (Punkt D1.1) und des „Cleaning on Demand“ durch die Tagesdienste (Punkt D1.2) in der Praxis besondere Herausforderungen birgt, werden entsprechende konzeptionelle Ansät- zen in den Dienstleisterkonzepten erwartet, insbesondere hinsichtlich Kennzeichnung der eingesetzten Mitarbeiter, Arbeitsplanung, Leistungserbringung und Dokumentation.
Los 2: Glasreinigung
1 Unterkriterium Zugangskonzept und Arbeitssicherheit 1.1 Detaillierte Beschreibung des Zuganges zu den Reinigungsflächen, Bezeichnung der
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vorgesehenen Zugangshilfen (z.B. Steiger, Hubbühnen) und Geräte (z.B. Teleskop- stangen) 1.2 Darstellung der Sicherungsmaßnahmen für die eingesetzten Mitarbeiter (u.a. Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung, Sekuranten) 1.3 Darstellung der Sicherungsmaßnahmen für die Umgebung des Arbeitsumfeldes 1.4 Ausführliche Darstellung zu Unterweisungen und Einweisungen
2 Unterkriterium Ablauforganisation (Prozesse) 2.1 Nachvollziehbare Darstellung von Kernprozessen der Gebäudereinigung, insbeson- dere auch Mangelmanagement (Meldungsverfolgung, Reaktionszeiten) sowie Arbeits- planung 2.2 Qualitäts- und Umweltmanagement: Angaben zu Instrumenten des Qualitäts- und Um- weltmanagements, Darstellung der Anwendbarkeit der zertifizierten Prozesse des AN auf das ausgeschriebene Objekt 2.3 Angaben zu Systematik und Procedere der Dokumentation 2.4 Angaben zu Form und Umfang des Reportings, insbesondere zum digitalen Datenaus- tausch mit dem AG
Diese Unterkriterien sind explizit auf die Anforderungen des AG auszurichten und in den Dienstleisterkonzepten je angebotenem Los auf maximal je fünf Seiten in der vorgege- benen Gliederung darzustellen. Den Dienstleisterkonzepten sind repräsentative Muster des Berichtswesens, insbesondere Muster eines Revierplanes und eines Qualitätsmanage- mentprotokolls, beizufügen (zusätzlich zum jeweils vorgegebenen Seitenumfang maximal drei Seiten je Los). 7 Die Muster des Berichtswesens fließen in die Wertung des jeweiligen Unterkriteriums Ablauforganisation ein.
Dienstleisterkonzepte, die nicht im Portable Document Format eingereicht werden, die die vorgegebenen Seitenzahlen überschreiten oder die von der vorgegebenen nu- merischen Gliederung abweichen, genügen den formalen Vorgaben nicht und müs- sen gemäß § 57 (1) 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Wertung der Unterkriterien erfolgt auf Grundlage folgender Skala:
| Punkte | Klassifi | Beschreibung |
|---|---|---|
| zierung | ||
| 5 | sehr gut | Der Bieter hat mit seinem Konzept die Anforderungen erheblich übertrof- fen, beispielsweise durch mehrere Vorschläge, welche die vorgegebenen Leistungen deutlich übersteigen. Des Weiteren sind keinerlei Mängel im Konzept erkennbar. |
7 Für Los 1 also maximal 15 Seiten Dienstleisterkonzept zuzüglich 3 Seiten Muster des Berichtswesens, für Los 2 maximal 10 Seiten Dienstleisterkonzept zuzüglich 3 Seiten Muster des Berichtswesens.
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| 4 | gut | Der Bieter hat mit seinem Konzept die Anforderungen stellenweise über- troffen, beispielsweise durch einzelne Vorschläge, welche die vorgegebe- nen Leistungen erkennbar übersteigen. Es können unwesentliche Mängel im Konzept erkennbar sein, etwa minimale Ungenauigkeiten in der Be- schreibung von Aufbauorganisation oder Ablauforganisation. |
|---|---|---|
| 3 | befriedigend | Der Bieter hat mit seinem Konzept die Anforderungen grundsätzlich er- füllt, es ist von einer ordentlichen Umsetzung der vorgegebenen Leistun- gen auszugehen. Dennoch können kleinere Mängel im Konzept erkenn- bar sein, etwa kleinere Lücken oder Fehler in der Beschreibung von Auf- bauorganisation oder Ablauforganisation. |
| 2 | ausreichend | Im Konzept des Bieters sind auffällige Mängel erkennbar, beispielsweise fehlen einzelne vorgegebene Konzeptbestandteile. Es ist jedoch insge- samt noch von einer Umsetzung der vorgegebenen Leistungen auszuge- hen. |
| 1 | mangelhaft | Im Konzept des Bieters sind erhebliche Mängel erkennbar, so dass nicht mehr von einer Umsetzung der vorgegebenen Leistungen ausgegangen werden kann, beispielsweise fehlen mehrere oder wesentliche vorgege- bene Konzeptbestandteile wie etwa das Personalkonzept oder Konzepte zur Leistungserbringung. |
| 0 | ungenügend | Der Bieter hat keine Angaben zum entsprechenden Kriterium gemacht. |
Tabelle 3: Skala für Konzeptwertung
Sofern in einem der Unterkriterien weniger als 2 Punkte erreicht werden, wird das Angebot insgesamt ausgeschlossen.
Die Leistungspunktzahl im Kriterium Dienstleisterkonzept ergibt sich gemäß folgender Wich- tung:
Los 1: Unterhaltsreinigung mit Tagesdiensten
• Implementierung (4fach) • Aufbauorganisation (Strukturen) (8fach) • Ablauforganisation (Prozesse) (8fach)
In Summe maximal 100 Leistungspunkte
Los 2: Glasreinigung
• Zugangskonzept und Arbeitssicherheit (10fach) • Ablauforganisation (Prozesse) (10fach)
In Summe maximal 100 Leistungspunkte
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11 Zuschlagserteilung
Die Zuschlagserteilung erfolgt über das eVergabesystem. Wird der Zuschlag rechtzeitig er- teilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtsverbindlich zustande gekommen. Dies gilt unbeschadet einer späteren schriftlichen Festlegung in Form einer Vertragsurkunde. Der den Vergabe- unterlagen beiliegende Vertragsentwurf dokumentiert die vertraglichen Regelungen, zu de- nen im Falle des Zuschlags ein Vertrag zustande kommt.
Der AG behält sich vor, einzelne Teile des Leistungsumfanges nicht zu beauftragen und diese getrennt an Dritte zu vergeben, soweit hierfür technische Gründe bestehen oder dies aus wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt ist. Der Vorbehalt der getrennten Vergabe begründet für sich genommen weder ein Recht des Bieters, sein Angebot zurück- zuziehen, noch einen Anspruch auf Mehrvergütung. Weitergehende Ansprüche bleiben un- berührt, soweit sie sich aus den Vergabeunterlagen oder zwingendem Recht ergeben.
Der Auftraggeber kann die Bindefrist aus vergaberechtlich oder organisatorisch bedingten Gründen mit Zustimmung des Bieters angemessen verlängern. Eine fehlende Zustimmung berührt die Wertung des Angebots nicht; das Angebot bleibt dann jedoch nur bis zum Ablauf der ursprünglichen Bindefrist bindend.
Der AG wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über das eVergabe-System informieren. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung solcher Informationen geschlossen wer- den. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Zugang beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
12 Nachprüfungsverfahren
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB ist schriftlich zu stellen und an folgende Vergabekammer zu richten.
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster
Bieter werden darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3
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GWB unzulässig sein kann, soweit erkennbare Vergaberechtsverstöße nicht rechtzeitig ge- rügt werden. Etwaige Verstöße gegen die Vergabeunterlagen sind daher unverzüglich, spä- testens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber zu rü- gen.
13 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Bieter verpflichtet sich, die Vergabeunterlagen ausschließlich zur Erstellung seines An- gebots zu verwenden und auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Jede anderweitige Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte (auch auszugs- weise) ist nur mit vorheriger, ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des AG zulässig.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt und erstreckt sich auch auf verbundene Unternehmen, Nachunternehmer und sonstige eingeschaltete Dritte des Bie- ters. Ein nachweislicher Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
Der Bieter verpflichtet sich ferner, bis zur Zuschlagserteilung gegenüber Dritten keine Infor- mationen über seine Beteiligung am Vergabeverfahren, den Stand des Verfahrens oder sonstige verfahrensbezogene Umstände zu erteilen. Ebenso wird der AG den vertraulichen Charakter aller den Bieter und seines Angebotes betreffenden Angaben gegenüber Dritten wahren.
Die erforderlichen datenschutzrechtlichen Informationen sind auf der Internetseite des AG abrufbar. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren verarbeitet werden, betreffen insbesondere die Prüfung der Eignung der Bieter sowie die Prüfung der Angebote. Der AG ist nach § 122 Abs. 1 GWB verpflichtet zu prüfen, ob die Unternehmen, die sich um den Auftrag bewerben, geeignet sind. Zu diesem Zweck ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig. Der AG hat sich ferner nach den §§ 123 ff. GWB davon zu überzeugen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit eines Bieters in Frage stellen.
Im Einzelnen verfolgte Zwecke sind die Durchführung des Vergabeverfahrens gemäß der Bewerbungsbedingungen sowie eine anschließende Vertragsabwicklung. Empfänger per- sonenbezogener Daten sind das Bundeskartellamt zur Abfrage des Wettbewerbsregisters, Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen sowie die am Vergabeverfahren beteiligten Bieter und Behörden.
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B Objektsteckbriefe
Die Hochschule Bochum wurde im Jahr 1971 gegründet und ist eine Hochschule für ange- wandte Wissenschaften mit Fokus auf Technik, Wirtschaft und Gesundheit. Seit dem Zu- sammenschluss mit der Hochschule für Gesundheit zum 01. Januar 2025 bietet die HS Bo- chum mit knapp 1.000 Beschäftigten 52 Bachelor- und 24 Masterstudiengänge für insge- samt fast 10.000 Studierende an.
Aktuell verfügt die Hochschule Bochum über drei Campusse, den Zentralcampus in Bochum mit rund 7.000 Studierenden, den Gesundheitscampus Bochum sowie den Campus Vel- bert/Heiligenhaus. Hinzu kommen derzeit zwei kleinere Außenstandorte in unmittelbarer Nähe des Zentralcampus. Die relevanten Standorte sind nachfolgend näher beschrieben.
Abbildung 1: Erfüllungsorte in Bochum (Quelle: www.batchgeo.com)
Abbildung 2: Erfüllungsort Heiligenhaus (Quelle: www.batchgeo.com)
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1 Zentralcampus Bochum (ZC)
Die 1971 in Bochum gegründete Fachhochschule bezog ab 1979 den heute „Zentralcam- pus“ genannten Standort in unmittelbarer Nähe der Ruhr Universität Bochum. Der Campus liegt - angrenzend an ein Naturschutzgebiet - mitten im Ruhrgebiet, der dichtesten Hoch- schullandschaft Europas. und ist gut mit dem Fahrrad, dem ÖPNV und mit weiteren Ver- kehrsmitteln erreichbar.
Die Hochschule Bochum gliedert sich am Zentralcampus in sechs Fachbereiche: Architek- tur, Bau- und Umweltingenieurwesen, Geodäsie, Mechatronik und Maschinenbau, Elektro- technik und Informatik sowie Wirtschaft.
Der Zentralcampus bietet Platz für neun Hörsäle, viele Seminarräume, fachbezogene La- bore und zwei Fachbibliotheken sowie eine Mensa und die Cafeteria BO-Lounge. Diese werden vom AKAFÖ betrieben und versorgen die Studierenden und Mitarbeitenden mit täg- lich wechselnden Menüs. Mit den Bibliotheken, dem White Room, der BlueBox und der BO- Lounge stehen eine Vielzahl an studentischen Arbeitsräumen zur Verfügung.
Abbildung 3: Zentralcampus
Der Zentralcampus besteht aus mehreren Gebäuden, die überwiegend zwischen 1979 und 1986 errichtet wurden. Während einige Gebäude bereits modernisiert wurden, besteht in anderen Bereichen Sanierungsbedarf.
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Abbildung 4: Zentralcampus, Objektübersicht
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Öffnungszeiten
Die grundsätzlichen Öffnungszeiten des Zentralcampus sind derzeit:
Gebäude A bis F: Werktags, Montag bis Freitag ............................................................ 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr Werktags, Samstag ........................................................................... 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gebäude H: Werktags, Montag bis Freitag ............................................................ 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Blue Box: Für Studierende des Fachbereiches Architektur rund um die Uhr („24/7“) zugänglich.
Das reguläre Arbeitszeitfenster der Beschäftigten des AG ist werktags von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Grundsätzlich ist das Objekt für Berechtigte mit Transponder rund um die Uhr („24/7“) zugänglich.
Bei angemeldeten Sonderveranstaltungen erfolgt die Öffnung des Gebäudes nach Veran- staltungsplan (in der Regel 30 Minuten vor und nach jeder Veranstaltung). Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass eine Beeinträchtigung des Gebäudebetriebes des AG ver- mieden wird.
Nachfolgend sind spezifische Hinweise zu den einzelnen Gebäuden zusammengestellt:
1.1 A-Gebäude
Architekt ........................................................................................... Günther Marschall, Marl Bauherr ........................................................................................ Land Nordrhein-Westfalen Nutzung ..................................................................................... Büro- und Seminargebäude Inbetriebnahme ..................................................................................................... 1979/1980 Netto-Raumfläche (genutzt) ..................................................................................... 3.900 m² Ebenen ...................................................................................................................... 01, 0, 1
Hinweis: Derzeit größtenteils entmietet aufgrund von Sicherheitsmängeln und maroder An- lagentechnik, Kernsanierung geplant.
Glasreinigung A- und C-Gebäude A-Gebäude und C-Gebäude sind mit umlaufenden Brüstungen versehen, deren Zugäng- lichkeit eingeschränkt ist. Ein Betreten oder Benutzen der Brüstungen ist untersagt. Dieser
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Aspekt ist in der Kalkulation der Glasreinigung zu berücksichtigen.
Abbildung 5: Brüstungen A- und C-Gebäude
1.2 AW-Gebäude
Architekt ............................................................ Vervoorts & Schindler Architekten, Bochum Bauherr ................................................. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, NL Dortmund Nutzung ....................................... Büro- und Seminargebäude des Fachbereichs Wirtschaft Inbetriebnahme .............................................................................................................. 2001 Netto-Raumfläche (genutzt) ..................................................................................... 5.050 m² Ebenen ........................................................................................ 02, 01, 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
1.3 B-Gebäude
Architekt ........................................................................................... Günther Marschall, Marl Bauherr ........................................................................................ Land Nordrhein-Westfalen Nutzung ...................................................................................... Hörsaal- und Bürogebäude Inbetriebnahme ..................................................................................................... 1979/1980 Sanierung ............................................................................................................. 2020/2021 Netto-Raumfläche (genutzt) ..................................................................................... 9.550 m² Ebenen ............................................................................................................ 02, 01, 0, 1, 2
1.4 BBB-Gebäude (BlueBox)
Architekt ......................................................................................................... Bruno Lambart Bauherr ........................................................................................ Land Nordrhein-Westfalen Nutzung .......................................... Seminargebäude, Veranstaltungsraum, Entwurfsstudio Inbetriebnahme .............................................................................................................. 1965
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Netto-Raumfläche (genutzt) ..................................................................................... 4.100 m² Ebenen ...................................................................................................................... 01, 0, 1
Glas- und Fassadenreinigung BBB-Gebäude (Bluebox) Die BlueBox ist teilweise mit Vorhangfassaden (feste Lamellen) und Außenjalousien ausge- stattet, welche die Zugänglichkeit zu den dahinterliegenden Glasflächen erschweren. Dieser Umstand ist in der Kalkulation vom Bieter zwingend zu berücksichtigen.
Abbildung 6: Fassade BlueBox
Fliesenreinigung BBB-Gebäude (Bluebox) Die Sanitärbereich in der Bluebox sind mit rauem, schwarzen Feinsteinzeug verfliest. Zur Reinigung sind ausschließlich schwarze Microfasertücher zu verwenden.
Abbildung 7: Fliesen der WC-Bereiche in der BlueBox
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1.5 C-Gebäude
Architekt ........................................................................................... Günther Marschall, Marl Bauherr ....................................................................................... Land Nordrhein- Westfalen Nutzung ..................................................................................... Büro- und Seminargebäude Inbetriebnahme .............................................................................................................. 1979 Netto-Raumfläche (genutzt) ................................................................................... 12.600 m² Ebenen: ..................................................................................... 01, 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Glasreinigung A- und C-Gebäude A-Gebäude und C-Gebäude sind mit umlaufenden Brüstungen versehen, deren Zugäng- lichkeit eingeschränkt ist. Ein Betreten oder Benutzen der Brüstungen ist untersagt. Dieser Aspekt ist in der Kalkulation der Glasreinigung zu berücksichtigen.
1.6 D-Gebäude 1, 2, 3
Architekt ........................................................................................... Günther Marschall, Marl Bauherr ........................................................................................ Land Nordrhein-Westfalen Nutzung ................................................................................... Laborhallen und Werkstätten Inbetriebnahme .............................................................................................................. 1979 Netto-Raumfläche (genutzt) ..................................................................................... 5.200 m² Ebenen: ............................................................................................................................... 0
1.7 E-Gebäude
Bauherr ........................................................................................ Land Nordrhein-Westfalen Nutzung ...................................................... FB Bau- und Ingenieurwesen, Wasserstofflabor Netto-Raumfläche (genutzt) ........................................................................................ 780 m² Ebenen: ............................................................................................................................... 0
1.8 F-Gebäude
Architekt ........................................................................................... Günther Marschall, Marl Bauherr ................................................. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, NL Dortmund Nutzung ............................................................................................ Mensa und Verwaltung Inbetriebnahme .............................................................................................................. 2006 Netto-Raumfläche (genutzt) ..................................................................................... 4.110 m² Ebenen: ............................................................................................................... 02, 01, 0, 1
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1.9 H-Gebäude (Seminargebäude)
Architekt ............................................................................... netzwerkarchitekten, Darmstadt Bauherr ................................................. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, NL Dortmund Nutzung ................................................... Büro- und Seminargebäude für die Fachbereiche ................................................................. Architektur und Bau- und Umweltingenieurwesen Inbetriebnahme .............................................................................................................. 2020 Netto-Raumfläche (genutzt) ..................................................................................... 4.300 m² Ebenen: ........................................................................................................... 0, 1, 2, 3, 4, 5
Glasreinigung H-Gebäude Aufgrund erschwerter Zugänglichkeit ist der Einsatz unterschiedlicher Zugangshilfen erfor- derlich. Dieser Umstand ist in der Kalkulation vom Bieter zwingend zu berücksichtigen.
Abbildung 8: H-Gebäude
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2 Standort Konrad-Zuse-Straße 18 (KOZU18)
Am Standort Konrad-Zuse-Straße 18 (Technologiezentrum Ruhr) sind vom AG auf den Ebe- nen 2 und 3 derzeit rund 2.200 m² Netto-Raumfläche für Büronutzung angemietet.
Abbildung 9: Konrad-Zuse-Straße 18
Spezifische Hinweise
Glasreinigung Die Glasreinigung wird durch den Vermieter erbracht und ist nicht Leistungsgegenstand.
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3 Standort Lise-Meitner-Allee 1 (LMA1)
Der Standort Lise-Meitner-Allee 1 wird vom AG im Januar 2027 bezogen. Auf den Ebenen -1, 0, 1 und 2 werden rund 6.200 m² Netto-Raumfläche für Labore und Büronutzung ange- mietet.
Abbildung 10: Lise-Meitner-Allee 1
Spezifische Hinweise
Glasreinigung Die Glasreinigung wird durch den Vermieter erbracht und ist nicht Leistungsgegenstand.
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4 Campus Velbert/Heiligenhaus (CVH)
Abbildung 11: Campus Velbert/Heiligenhaus
Der Campus Velbert/Heiligenhaus (CVH) wurde 2009 gegründet als Außenstelle mit Fokus auf ingenieurwissenschaftliche Studiengänge, insbesondere Mechatronik und Maschinen- bau. Aktuell bietet der Campus Platz für 400 Studierende, die sowohl dual als auch in Voll- zeit lernen. Seit 2017 befindet sich der Campus in einem hellen, modernen Gebäude an der Kettwiger Straße 20 unweit der Innenstadt von Heiligenhaus.
Relevante Daten
Architekt ....................................................................................... Carpus + Partner, Aachen Bauherr ................................................. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, NL Dortmund Nutzung ..................................................................................... Büro- und Seminargebäude Inbetriebnahme .............................................................................................................. 2017 Brutto-Grundfläche (BGF) ...................................................................................... 10.540 m² Netto-Raumfläche (genutzt) ..................................................................................... 8.590 m² Ebenen: ............................................................................................................. 01, 0, 1, 2, 3
Öffnungszeiten
Die grundsätzlichen Öffnungszeiten des Campus Velbert/Heiligenhaus sind derzeit:
Werktags, Montag bis Freitag ............................................................ 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Grundsätzlich ist das Objekt für Berechtigte mit Transponder rund um die Uhr („24/7“) zu- gänglich.
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C Leistungsbeschreibung: Genereller Teil
Der nachfolgende Teil der Leistungsbeschreibung erläutert im Sinne eines Betriebskonzep- tes die allgemeinen Rahmenbedingungen des AG für die Leistungserbringung des AN. Diese generellen Vorgaben sind von den Bietern bei der Erstellung der Dienstleisterkon- zepte zwingend zu berücksichtigen.
1 Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnis
Vertragsverantwortlich auf Seiten des AG ist der Kanzler. Ausführungsverantwortlich auf Seiten des AG ist das Dezernat 8 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement.
Das eingesetzte Personal des AN unterliegt grundsätzlich den Weisungen des AN bzw. dessen Beauftragten. Die Anforderung für die Besetzung der einzelnen Positionen erfolgt durch den Ausführungsverantwortlichen des AG.
Der AG ist berechtigt, dem eingesetzten Personal des AN bei Gefahr im Verzug Weisungen zu erteilen.
2 Kommunikation und Schnittstellen
Im Rahmen der Regelkommunikation werden der Informationsfluss über alle relevanten As- pekte des Gebäudebetriebes und die Abstimmung der Betreiberaufgaben mit den An- sprechpartnern koordiniert. Eine regelmäßige, zeitnahe und offene Kommunikation sind Grundlage der angestrebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Dienstleistern. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit soll einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess er- möglichen. Hierzu werden laufend wesentliche Informationen der Gebäudebewirtschaftung analysiert und mögliche Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Aufgabe des AN ist in die- sem Zusammenhang auch eine kontinuierliche Beratung des AG in Fragen der Gebäude- reinigung.
Der AN hat nach Vorgabe des AG einen im Rahmen der vertraglichen Leistungen entschei- dungsbefugten und vertretungsberechtigten Mitarbeiter zu regelmäßigen Jour Fixes an die Standorte des AG zu entsenden.
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Ausschreibung Gebäudereinigung Leistungsbeschreibung
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Abbildung 12: Kommunikationskonzept
3 Allgemeine Hinweise für den AN
3.1 Leistungszeiten
Leistungszeiten zu Los 1 Der AN hat die Leistungen der laufenden Unterhaltsreinigung werktags im Zeitraum von 5:00 Uhr bis 8:00 Uhr zu erbringen. Präsenzzeiten der Tagesdienste sind individuell vorge- geben. Eine Abweichung von vorgegebenen Zeitfenstern bedarf einer ausdrücklichen vor- herigen schriftlichen Freigabe des AG.
Weitere Leistungen werden nach Absprache mit dem AG grundsätzlich während der regu- lären Öffnungszeiten der Gebäude erbracht, dabei ist jedenfalls eine Beeinträchtigung des Gebäudebetriebes des AG zu vermeiden. Soweit Beeinträchtigungen des Gebäudebetrie- bes zu erwarten sind, müssen solche Tätigkeiten im Vorfeld mit den Nutzern abgestimmt oder auf andere Zeitfenster (z.B. vorlesungsfreie Zeiten) verlegt werden. Während der Prü- fungszeiträume sind, vor allem im Innenhofbereich, lärmende Arbeiten strikt untersagt.
Leistungszeiten zu Los 2 Leistungen der Glasreinigung sind grundsätzlich in den Semesterferien zu erbringen. Die Zeiträume sind rechtzeitig vor Durchführung mit dem AG abzustimmen und von diesem schriftlich freizugeben.
Ausschreibung Gebäudereinigung Leistungsbeschreibung
3.2 Regelwerke
Die Leistungserbringung hat stets unter Beachtung sämtlicher dem dargestellten Leistungs- umfang dienenden und unterstützenden gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvor- schriften und behördlichen Bestimmungen sowie Normen, Richtlinien und verbindlichen Spezifikationen (nachfolgend zusammen „Regelwerke“) in ihrer zum Zeitpunkt der Leis- tungserbringung gültigen Fassung zu erfolgen. Der AN hat sie zu identifizieren und anzu- wenden. Im Falle von Änderungen solcher Regelwerke und/oder der Einführung neuer ein- schlägiger Regelwerke nach Vertragsabschluss hat der AN den AG hierauf unverzüglich hinzuweisen sowie erforderliche Leistungsänderungen aufzuzeigen. Der AN sichert insbe- sondere die Beachtung und Einhaltung folgender Regelwerke zu:
• Arbeitsschutzgesetze, insbesondere Arbeitszeitgesetz • Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsgesetz, ggf. Tarifverträge • Einschlägige DGUV-Vorschriften • Allgemein anerkannte Regeln der Technik (insbesondere DIN-Normen, VDI-Richtlinien und Richtlinien von Fachverbänden).
3.3 Zutritt
Der Zutritt ist ausschließlich den im Rahmen des Vertrages beschäftigten Mitarbeitern des AN und seiner Unterauftragnehmer gestattet. Alle Beschäftigten haben die Hausordnung des AG einzuhalten, insbesondere auch Vorschriften für das Betreten einzelner Bereiche, z.B. Labore. Dies gilt ebenso für mitgeführte Fahrzeuge und Geräte. Der AN hat seinerseits sicher zu stellen, dass diesbezüglich alle von ihm oder in seinem Auftrag auf dem Gelände beschäftigten Mitarbeiter umfassend unterwiesen sind und dies dem AG zu bestätigen. Vor allem Vorschriften hinsichtlich der verschiedenen Ex-Bereiche sind zu beachten und einzu- halten. Hierfür erfolgt keine separate Vergütung.
Dem AN werden erforderliche Schließmedien (Schlüssel, Transponder u.a.) übergeben. Der AN hat an den Campussen Safes (Schlüsseltresore) zu installieren (am Zentralcampus an der Pforte, am Campus Velbert-Heiligenhaus im Sanitätsraum) und die übergebenen Schließmedien dort für sein Personal zu deponieren. Der Zugang der Mitarbeiter des AN zu diesen Safes ist mit dem AG abzustimmen. Der AN hat lückenlos zu dokumentieren, wel- ches Schließmedium in welchem Zeitfenster von welchem Mitarbeiter aus einem jeweiligen Safe entnommen wird, beziehungsweise an welchen Mitarbeiter ausgegeben wird. Schließ- medien müssen ausnahmslos auf den Campussen verbleiben, ein Mitführen außerhalb der Campusse (auch kurzfristig) ist streng untersagt.
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Ausschreibung Gebäudereinigung Leistungsbeschreibung
Im Zuge der Implementierungsphase vereinbaren AG und AN einen Prozess für das Hand- ling der Schließmedien. Bestandteil dieses Prozesses ist jedenfalls eine arbeitstägliche Prü- fung der Vollständigkeit sämtlicher übergebener Schließmedien durch den AN einschließlich lückenloser Dokumentation. Diese Dokumentation ist mit den Leistungsnachweisen des AN beim AG einzureichen.
Zeiten für die Beschaffung von Schlüsseln und Einweisungen, bzw. hierbei anfallende et- waige Wartezeiten werden nicht gesondert vergütet. Ein Verlust eines Schließmediums ist dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der AN haftet für sämtliche aus dem Verlust eines Schließmediums resultierenden Schäden und Folgeschäden, zudem ist der AG be- rechtigt, entsprechenden Verwaltungsaufwand von der Vergütung des AN in Abzug zu brin- gen.
Das Betreten der Räumlichkeiten ist nach Einweisung in der Regel ohne Begleitung möglich. Der Zutritt zu einzelnen Räumen in bestimmten Sonderbereichen ist nur nach gesonderter Freigabe oder in Begleitung des AG zulässig (z.B. einzelne Labor- und Technikbereiche, besondere Lager).
Am Zentralcampus und Campus Velbert-Heiligenhaus stehen Entlade- und gegebenenfalls Parkmöglichkeiten zur Verfügung. An den weiteren, kleineren Standorten stehen grundsätz- lich keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
3.4 Ausstattung und Räumlichkeiten
Der AN hat sämtliche Ausstattung zur Leistungserbringung (Geräte, Hilfsmittel und Materi- alien, insbesondere auch Pflege- und Reinigungsmittel sowie Zugangshilfen) selbst zu stel- len und in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Der AN ist für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Ausstattung verantwortlich und gegenüber dem AG entsprechend nachweis- pflichtig.8 Das Befahren von Außenanlagen und Objekten mit Fahrzeugen und Maschinen darf nur dann erfolgen, wenn Schäden durch die Befahrung ausgeschlossen werden kön- nen. Bestimmungen für das Arbeiten in besonderen Bereichen (z.B. Labore, ex-geschützte Bereiche) sind hier insbesondere zu beachten. Der AN haftet vollumfänglich für jegliche Schäden durch seine eingesetzte Ausstattung.
Der AG stellt dem AN nach Möglichkeit Räumlichkeiten zur ausschließlichen Nutzung für vertragliche Zwecke (Umkleide, Lager) zur Verfügung (siehe Preisverzeichnis, Raumbuch:
8 Dies betrifft insbesondere Konformität aller eingesetzten Geräte mit § 21 ProdSG (GS-Zeichen) und DGUV-V3-Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
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„Lager Reinigung“). Der AN hat sämtliche überlassenen Räumlichkeiten pfleglich zu behan- deln und insbesondere angemessene Sauberkeit sicherzustellen. Das Aufstellen von Spin- den ist gestattet, das Aufstellen von Waschmaschinen oder Wäschetrocknern seitens des AN ist hingegen untersagt. Die Lagerung feuchter Reinigungsmedien (insbesondere Mopps) ist aufgrund möglicher Geruchsbelästigung untersagt, Vorgaben des AG zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten hat der AN jedenfalls stets unverzüglich Folge zu leisten.
Sozialräume können für Dienstleister nicht zur Verfügung gestellt werden. Den Mitarbeitern des AN ist der Aufenthalt während der Pausen jedoch in allgemeinen Aufenthaltsbereichen grundsätzlich gestattet.
3.5 Sorgfaltspflicht, Hinweispflicht, Schäden
Unter Verweis auf die Regelungen des Vertrags hat der AN eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Ausführung seiner Leistungen walten zu lassen. Dies betrifft insbesondere:
• Einhaltung allgemeiner und besonderer Vorschriften für das Arbeiten in besonderen Be- reichen des AG (z.B. Werkstätten, ex-geschützte Bereiche) • Einhaltung allgemeiner und besonderer Vorschriften zur Abschaltung von Meldeanlagen bei technischen Arbeiten (z.B. Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage) • Berücksichtigung von Leitungsnetzen bei Bohr- und Montagearbeiten, insbesondere Stark- und Schwachstromversorgung, (Druck-)luft, technische Gase und Wasser (insbe- sondere Betonkernaktivierung).
Der AN hat den AG laufend über besondere Ereignisse zu informieren, insbesondere über Schäden sowie daraus möglicherweise resultierende Ansprüche gegen Dritte, Unfälle, kri- minelle Ereignisse, Brände, und Vandalismus. Beschädigungen, Defekte, Leckagen und bauliche Mängel, wie z.B. defekte WC-Einrichtungsgegenstände, Beleuchtung, Türen, etc., die während der Tätigkeit auffallen und die einer Reparatur bedürfen, sind dem AG vom AN unverzüglich zu melden und im Berichtswesen zusammenzufassen.
Durch Mitarbeiter des AN bei Arbeiten verursachte Schäden, wie z.B. defekte Steckdosen, zerbrochene Scheiben etc., sind dem AG ebenso unverzüglich zu melden. Die Reparatur wird in diesen Fällen auf Kosten des AN durch den AG - erforderlichenfalls durch eine Fach- firma - durchgeführt. Eigeninstandsetzung durch den AN sind ohne vorherige Genehmigung des AG nicht gestattet.
Anfallendes Schmutzwasser darf keinesfalls in die Abläufe im Außenbereich des Campus
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entsorgt werden, da diese an ein Naturschutzgebiet angebunden sind. Es sind ausschließ- lich die zur Verfügung stehenden Ausgussbecken in den Gebäuden zu benutzen. Verstöße gegen diese Vorschrift werden gemäß § 4 des Vertragsstrafenkataloges geahndet.
4 Anforderungen an das Personal
Der AN stellt sicher, dass seine Mitarbeiter sowie Mitarbeiter etwaiger Unterauftragnehmer für die von ihnen gemäß Leistungsbeschreibung geforderten Arbeiten geschult und ausrei- chend qualifiziert sind. Des Weiteren hat er sicherzustellen und zu dokumentieren, dass alle eingesetzten Mitarbeiter über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Anlagen- und Orts- kenntnisse verfügen und entsprechend unterwiesen sind. Die eingesetzten Mitarbeiter be- sitzen die entsprechenden Berechtigungen zur Führung und Bedienung aller zur Ausfüh- rung der Leistungen notwendigen Geräte und Fahrzeuge. Es ist nachzuweisen, dass die Mitarbeiter des AN und seiner Unterauftragnehmer einmal jährlich gemäß ArbSchG unter- wiesen werden.
Insbesondere haben die Mitarbeiter des AN folgende fachlichen Anforderungen zu erfüllen:
• Fachliche Eignung • Allgemein gute handwerkliche Fähigkeiten • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Niveaustufe A2 (GER)
Das eingesetzte Personal muss ferner folgende persönliche Anforderungen erfüllen: • Belastbarkeit und hohe Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit • Logisches Denkvermögen • Teamfähigkeit • Sorgfalt
Es besteht ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot sowie innerhalb der Objekte ein striktes Rauchverbot für das vom AN eingesetzte Personal.
Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaub- nis sein, welche der AN dem AG auf Verlangen vorzulegen hat. Der AN darf Personal nur mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Tarifvertrags des Bundesinnungs- verbandes des Gebäudereiniger-Handwerkes. Darüber hinaus ist der AN für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Schwarzarbeitergesetzes und des Min- destlohngesetzes verantwortlich. Er stellt den AG im Innenverhältnis von allen Ansprüchen bei Verletzung dieser Regelungen frei.
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Weiterführende Erfordernisse bezüglich der Qualifikation des einzusetzenden Personals sind der nachfolgenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen muss der AN das einzusetzende Personal namentlich benennen und bestätigen, dass nach seinem Kenntnisstand keine Bedenken bestehen. Die Oberbeklei- dung des eingesetzten Personals ist mit der Unternehmensbezeichnung des AN zu verse- hen, nach Vorgabe des AG sind zusätzlich Namensschilder mit Lichtbild an der Oberbeklei- dung anzubringen. Einsatzzeiten sämtlicher Mitarbeiter des AN und seiner Unterauftragneh- mer sind lückenlos und namentlich zu erfassen.
4.1 Objektleitung
Der AN übernimmt und erbringt alle relevanten übergeordneten Aufgaben in seinem Leis- tungsbereich. Insbesondere benennt jeder AN für sämtliche bezuschlagten Lose einen im Rahmen der vertraglichen Leistungen entscheidungsbefugten Objektleiter. Der jeweilige Objektleiter hat für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des AN Sorge zu tragen. Er ko- ordiniert alle Leistungen und steht dem AG als übergeordneter verantwortlicher Ansprech- partner für alle Belange zur Verfügung. Eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsweg- fall sind mit der Benennung des Objektleiters nicht verbunden. Der AN haftet dementspre- chend in vollem Umfang für das Handeln oder eventuelle Unterlassen des Objektleiters.
Die Aufgaben des Objektleiters umfassen insbesondere:
• Wahrnehmen wirtschaftlicher und technischer Verantwortung • Einhaltung der Termine, Organisation der Leistungserbringung • Einhaltung der gültigen gesetzlichen und technischen Vorschriften, insbesondere zur Ar- beits- und Betriebssicherheit • Beschaffung und Einsatzplanung der benötigten Ressourcen • Steuerung des Personaleinsatzes und Mitarbeiterführung • Personalplanung und -entwicklung • Ansprechpartner des AG in allen Belangen der Auftragserfüllung • Einsatz, Überwachung und Koordination von Unterauftragnehmern, die im Auftrag des AN tätig sind • Teilnahme an Jour Fixe Besprechungen mit dem AG auf Anforderung des AG • Begleitung von Objektbegehungen auf Anforderung des AG (quartalsweise je Objekt) • Dokumentation und Berichtswesen nach Vorgabe des AG • Qualitätssicherung.
Der Objektleiter hat folgende fachlichen Anforderungen zu erfüllen:
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• Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Gebäudereinigerhandwerk, vorzugs- weise Gebäudereinigermeister oder Techniker der Fachrichtung Reinigungs- und Hygie- netechnik • Nachweislich mindestens fünfjährige Erfahrung in der Leitung von vergleichbaren Projek- ten mit entsprechender Budget- und Personalverantwortung • Fundiertes kaufmännischen Verständnis • Grundkenntnisse im Bereich Vertragsrecht • Kenntnisse der Betreiberpflichten • Einschlägige PC-Anwenderkenntnisse • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Niveaustufe C1 (GER).
Persönliche Eigenschaften:
• Hohe Einsatzbereitschaft auch außerhalb der Betriebszeiten • Sicheres Auftreten • Schnelle umsichtige Situationseinschätzung • Entscheidungsfreudigkeit.
Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen muss der AN den vorgesehenen Objekt- leiter mit Angebotsabgabe namentlich benennen und bestätigen, dass nach seinem Kennt- nisstand keine Bedenken bestehen. Des Weiteren ist ein ebenso qualifizierter Vertreter mit mindestens dreijähriger Projekterfahrung zu benennen. Diese Bestätigungen hat der AN bei jedem Personalwechsel zu wiederholen.
Eine ausführliche Vita des vorgesehenen Objektleiters und seines Stellvertreters einschließ- lich relevanten Zeugnissen und Nachweisen ist vom Bieter dem Dienstleisterkonzept beizu- fügen. Die Qualifizierung des Objektleiters ist maßgebliches Vergabekriterium des AG.
Es ist eine ständige Erreichbarkeit des Objektleiters bzw. seines festen Stellvertreters wäh- rend der Regelarbeitszeit zu gewährleisten, nach Bedarf und insbesondere auf Anforderung des AG auch unverzügliche Präsenz vor Ort. Die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Ob- jektleiters bzw. seines festen Stellvertreters ist im Dienstleisterkonzept detailliert darzule- gen.
Die Leistungen der Objektleitung sind mit den jeweils korrespondierenden Leistungspositi- onen abgegolten und werden nicht separat vergütet.
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4.2 Vorarbeiter
Für jedes bezuschlagte Los hat während der Leistungszeiten ein Vorarbeiter durchgängig vor Ort präsent zu sein. Für die Leistungspakete der Unterhaltsreinigung sind Vorarbeiter zu bestellen, die nicht operativ eingebunden sind, sondern ausschließlich koordinative und kontrollierende Aufgaben übernehmen. Für die Leistungspakete Tagesdienste und Glasrei- nigung kann jeweils einer der operativ eingesetzten Mitarbeiter bei entsprechender Eignung als Vorarbeiter benannt werden. Der Vorarbeiter steht dem AG als operativer Ansprechpart- ner zur Verfügung, z.B. auch für die Entgegennahe und Weiterleitung von Abrufen zu Ein- heitspreisen oder zur Abstellung qualitativer Mängel in der Leistungserbringung.
Der Vorarbeiter hat folgende fachlichen Anforderungen zu erfüllen:
• Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in der Gebäudereinigung • Nachweislich mindestens fünfjährige Erfahrung als Vorarbeiter in vergleichbaren Projek- ten mit entsprechender Personalverantwortung • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Niveaustufe B2 (GER).
Persönliche Eigenschaften:
• Hohe Einsatzbereitschaft • Selbständiges Organisations- und Arbeitsvermögen • Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit
Aufgaben des Vorarbeiters sind insbesondere:
• Operative Arbeitsplanung: Personaleinteilung, Kommissionierung und Ausgabe von Rei- nigungsmitteln, Gerätschaften und Schlüsseln • Entgegennahe von Meldungen, Anweisungen oder Abrufen des AG • Qualitätskontrolle (Eigenkontrolle) sämtlicher Leistungen des AN • Veranlassung der Abstellung qualitativer Mängel in der Leistungserbringung.
Der AG legt gesteigerten Wert darauf, dass die Besetzung der Funktion Vorarbeiter mit ei- nem ausgewählten und möglichst gleichbleibenden Personalstamm erfolgt. Es ist eine stän- dige telefonische Erreichbarkeit des Vorarbeiters während der Anwesenheit zu gewährleis- ten (Smartphone). Die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Vorarbeiters ist im Dienstleis- terkonzept detailliert darzulegen.
Während der morgendlichen Unterhaltsreinigung (Los 1) ist es den Vorarbeitern ausdrück-
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lich untersagt, operative Reinigungsleistungen auszuführen. Sollte ein Vorarbeiter der Un- terhaltsreinigung hiergegen verstoßen, ist der AG zu einem Rechnungsabzug von 500,00 € netto je Reinigungstag/Verletzung der Vorgabe berechtigt.
Die Leistungen der Vorarbeiter sind mit den jeweils korrespondierenden Leistungspositio- nen abgegolten und werden nicht separat vergütet.
5 Implementierung
Eine optimal ablaufende Implementierung ist die Grundlage für eine anschließende rei- bungslose Zusammenarbeit von AG und AN, insbesondere auch im Hinblick auf treffsichere Erfüllung der in dieser Phase individuell abzustimmenden Qualitätslevels. Im Sinne eines partnerschaftlichen Dienstleistungsverhältnisses werden vom AN konzeptionelle Vor- schläge für solche einmaligen Leistungen erwartet, diese sind in den Dienstleisterkonzepten umfassend darzustellen.
Die Vorbereitung des Regelbetriebs (Start-up-Phase) erfolgt unmittelbar nach Zuschlagser- teilung und ist bis zum 15.02.2027 vollständig abzuschließen. Hierfür sind die Abstimmung und Durchführung der zur Übernahme der Leistungen notwendigen Schritte sicherzustellen, insbesondere:
• Aufstellung und Abstimmung eines verbindlichen Projektplans für alle Beteiligten mit allen Schritten zur Leistungsübernahme (Termine, Aktivitäten, Meilensteine und Verantwort- lichkeiten) • Personal- und Ressourcenplanung, Erstellung einer Personalübersicht inkl. Organi- gramm für den AG; regelmäßige Berichterstattung an den AG über den Verlauf der Per- sonalbeschaffung/Stellenbesetzung • Annahme der übergebenen Unterlagen, Dokumentation der Übergabe, dedizierte Prü- fung und Systematisierung sämtlicher vorliegender Unterlagen auf formale Vollständig- keit, Schlüssigkeit und inhaltliche Richtigkeit, Erstellung eines entsprechenden Berichtes • Prüfung vorliegender Betriebsdokumentation auf Schlüssigkeit und weitere Anwendbar- keit • Plausibilisierung der Reinigungsflächen: Abgleich des Raumbuches und der Aufmaße für die Glasreinigung mit den tatsächlichen Flächen • Sicherstellung und Nachweis der Schulungen des vorgesehenen Personals • Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise • Ablaufplanung und Einsatzplanung für Start-up und Regelbetrieb • Erstellung arbeitsplatzbezogener sowie auch umfänglicher objektbezogener Gefähr- dungsbeurteilungen, Ausarbeitung von Vorschlägen für gegebenenfalls erforderliche
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bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen. Vollständige Unterweisung, Ein- weisung und Einarbeitung des Personals • Definition und Beschaffung der benötigten Ersatz- und Verschleißteile, Werkzeuge und Hilfsmittel • Aneignung grundlegender Ortskenntnisse • Herstellen der Erreichbarkeit vor Ort • Abstimmung und Festlegung des Berichtswesens in allen Details, Entwurf des Regelbe- richtes und Abstimmung mit dem AG • Abstimmung und Festlegung von Abrechnungsdetails für interne Kostenverrechnung des AG • Gemeinsame Objektbegehung mit dem AG und Feststellung des Reinigungszustandes, Dokumentation durch den AN.
Diese Leistungen der Implementierung werden als selbstverständlich für eine Auftragsüber- nahme vorausgesetzt und nicht separat vergütet.
Optionaler Gegenstand der Implementierung ist in Los 1 zudem eine einmalige Grundreini- gung von Flächen, die der regelmäßigen Unterhaltsreinigung unterliegen (alle Reinigungs- gruppen außer X und Z). Die Durchführung solcher Grundreinigungen werden nach den Objektbegehungen zwischen AG und AN abgestimmt, terminiert und zu den jeweils abge- fragten Einheitspreisen vergütet.
6 Verkehrssicherungspflichten und Arbeitssicherheit
Der AG überträgt dem AN mit Beginn der Regelleistungen die Betreiberpflichten, soweit ein bestimmter Verkehr bzw. eine bestimmte Gefahrenquelle in den Aufgaben- und Pflichten- kreis des AN fallen. Die zur Vermeidung oder Verringerung einer Gefährdungslage erforder- lichen und zumutbaren Maßnahmen sind unverzüglich auszuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil der beauftragten Leistung sind. Die zur Abwendung der Gefahr getroffenen Maßnahmen sind dem AG unverzüglich anzuzeigen.
Der AN ist insbesondere verpflichtet, Verkehrsflächen von Verschmutzungen, Gegenstän- den etc. freizuhalten und Gefahrenstellen ausreichen zu kennzeichnen und/oder abzusper- ren. Sämtliche dem Brandschutz dienenden Einrichtungen und Geräte dürfen vom AN nicht unsachgemäß verändert oder entfernt werden. Feuerlöscheinrichtungen, Flucht- und Ret- tungswege müssen jederzeit frei zugänglich sein, Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten. Vor allem ist der Betriebssicherheitsverordnung und sämtlichen nachgeordneten Vorschriften Rechnung zu tragen.
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Ausschreibung Gebäudereinigung Leistungsbeschreibung
Der AN ist im Rahmen seiner eigenen Unternehmerpflichten vor allem auch für die Arbeits- sicherheit sämtlicher eingesetzter Mitarbeiter und Unterauftragnehmer verantwortlich. Es ist Aufgabe des AN, eingesetztes Personal ausreichend zu unterweisen und einzuweisen, so- wie notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen.
Der AN hat dem AG jeweils nach Abschluss eines Kalenderquartals mit dem jeweiligen Re- gelbericht zu erklären (Konformitätserklärung),
• dass alle durch ihn erbrachten Leistungen von Personal mit den dafür notwendigen Qua- lifikationen und Befähigungen erbracht wurden und • dass er sich regelmäßig über den Zustand der in seinem Leistungsumfang enthaltenen Objekte informiert hat und sämtliche ihm bekannte sicherheitsrelevante Mängel an und in dem Objekt oder den objektspezifischen Anlagen angezeigt und, soweit deren Besei- tigung Gegenstand seiner Beauftragung ist, behoben hat.
7 Objektakte
In den jeweiligen Reinigungsobjekten sind Objektakten vorzuhalten und stets aktuell zu hal- ten. Die Objektakten müssen für den AG jederzeit zugänglich sein. Inhalte der Objektakten sind:
• Aktuelle Objektdaten (insbesondere Raumbuch und Reinigungsmatrix) • Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechpartner des AG und AN • Aktuelle Personaleinsatzliste • Detaillierter Arbeitsplan (Revierreinigungsplan) • Schulungsnachweise • Relevante Reinigungs- und Pflegevorschriften, insbesondere Pflegeanleitungen, Pro- duktdatenblätter und Sicherheitsdatenblätter • Betriebsanweisungen • Regelung zur ersten Hilfe • Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze der eingesetzten Mitarbeiter und Unterauf- tragnehmer • Maschinenbestandsliste inkl. Nachweis gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.
8 Qualitätssicherung
Der AN hat seine Betriebsabläufe im Sinne der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar zu or- ganisieren. Es ist zu beachten, dass die Regelleistungen zu einem großen Teil werkvertrag- lichen Charakter besitzen. Nachdem der AG nicht verpflichtet ist, Werkleistungen jeweils förmlich abzunehmen, kommen der Eigenkontrolle und entsprechenden Qualitätssicherung
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des AN eine entsprechend höhere Bedeutung zu. Der AN hat ein digitales Auftragssteue- rungs- und Qualitätssicherungstool einzusetzen und dies in seinem Dienstleisterkonzept de- diziert darzustellen. Der AN erstellt Einsatzplanungen und Arbeitsnachweise in Form einer digitalen Dokumentation. Vollständige Einsatzpläne mit Benennung der Mitarbeiter sind je- weils bis zum 27. Tag des Vormonats vom AN beim AG einzureichen. Arbeitsnachweise sind dediziert zu führen, mindestens pro Raum, bzw. pro Ticket. Weiterhin ist der Umgang mit Leistungsstörungen (v.a. Maßnahmen, bzw. Prozess bei Evidenz einer Nichtleistung oder Schlechtleistung) festzuhalten. Gegenstand der Qualitätssicherung ist insbesondere der arbeitstägliche Nachweis sämtlicher geleisteter Produktivstunden je eingesetztem Mit- arbeiter gegenüber dem AG. Die digitale Dokumentation des AN ist stets so zu erstellen, dass dem AG jederzeit auf Verlangen Einsicht gewährt werden kann, bzw. eine Datenüber- nahme in ein IT-System des AG jederzeit möglich ist.
Die Vertrags- und Leistungsdokumentation ist vom AN entsprechend den Vorgaben des AG laufend aktuell zu halten. Änderungen in vertragsrelevanten Unterlagen (z. B. Leistungsbe- schreibung, Preisverzeichnis) bedürfen der vorherigen Information und ausdrücklichen Zu- stimmung des AG. Darüber hinaus erstellt der AN monatlich zum jeweils 5. Werktag des folgenden Monats einen Bericht über den vergangenen Monat („Regelbericht“). Diese Re- gelberichte beinhalten neben den Einsatzplänen mit monatlichen Stundennachweisen und Begehungsprotokollen auch Ausführungen zu Leistungserbringung und Qualitätsmanage- ment, insbesondere zu Vorkommnissen (Tickets) und deren Abarbeitung. Die Inhalte der Regelberichte werden in der Start-up-Phase (siehe Punkt E1.3) vom AN entworfen und mit dem AG abgestimmt.
9 Explementierung
Rechtzeitig vor Vertragsende hat der AN im Rahmen der sogenannten Explementierung folgende Leistungen in Abstimmung mit dem AG zu erbringen:
• Erstellung eines Terminplanes für die Explementierung • Erstellung und Abgleich einer Liste offener Themen zum Vertragsende • Einarbeitung von Nachfolgepersonal während der Carve-out-Phase (Mitarbeiter des AG oder eines Dritten) • Rückgabe von Räumen, Gerätschaften und Unterlagen • Rückgabe der Schlüssel und Zugangskarten • Rückgabe von Vollmachtsurkunden, Hausausweisen • Information des AG über relevante Vorkommnisse, die nicht von den Dokumentationen erfasst sind • Mitwirkung bei Aufgaben, die ihre Ursache in der Zeit der Vertragsdurchführung haben (z. B. Nebenkostenabrechnung).
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• Abschlussdokumentation und förmlicher Projektabschluss.
Die Leistungen der Explementierung sind mit den jeweils korrespondierenden Leistungspo- sitionen abgegolten und werden nicht separat vergütet.
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D Leistungsbeschreibung: Individueller Teil
Der nachfolgende individuelle Teil der Leistungsbeschreibung ist spezifische Grundlage für die Bepreisung der Leistungen und dient den Bietern in der Angebotsphase zur Erstellung der Dienstleisterkonzepte. Im Preisverzeichnis wird jeweils Bezug auf die Positionsnum- mern dieses individuellen Teiles der Leistungsbeschreibung genommen.
Dem AG ist eine nachhaltige Beschaffung wichtig. Daher kommt dem Einsatz von umwelt- schonenden Reinigungsmitteln, der Sicherung sozialer Standards und der wirtschaftlichen Existenz bei der Erbringung der Reinigungsdienstleistungen besondere Bedeutung zu.
Die Reinigung ist pünktlich, gründlich, nach aktuellem Verfahrensstand und schonend unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass ein einwandfreier Reini- gungszustand erreicht wird. Die Leistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen, alle einschlägigen Regelwerke (v.a. Gesetze, Verordnungen, Nor- men) sind in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Herstellervorschriften zur Reinigung sind zu beachten. Insbesondere zu beachten sind die jeweils aktuellen Handlungsempfeh- lungen des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Reinigung und Hy- giene sowie zu Arbeitsschutzstandards während Pandemien. Der Auftragnehmer hat ent- sprechende Handlungsempfehlungen zu identifizieren und konkrete Umsetzungsvor- schläge für den AG abzuleiten. Der Auftragnehmer hat hierbei kostenbewusst vorzugehen, jedoch darf bei der Festlegung von Schutzzielen keine wirtschaftliche Motivation ausschlag- gebend sein.
Ein besonderes Augenmerk ist seitens des AN jeweils nach Abschluss einer Reinigungs- maßnahme auf das ordnungsgemäße Ausrichten von Tischen und Bestuhlungen nach Vor- gabe des AG zu richten, insbesondere in Unterrichtsräumen, auf Allgemeinflächen und in Speisesälen.
Wasser und Strom für die Reinigungsarbeiten werden vom AG zur Verfügung gestellt. Sämt- liche anfallenden Abfälle (insbesondere Staub, Schmutz, Reinigungsflüssigkeiten und Ver- brauchsmaterialien) sind vom AN unverzüglich nach Anfall in die vom AG bereitgestellten Entsorgungsbehältnisse zu verbringen.
Der AN trägt dafür Sorge, dass Reinigungsmittel für die jeweilige Anwendung geeignet sind. Für jegliche Schäden an Oberflächen durch den Einsatz unsachgemäßer Reinigungsmittel haftet der AN in vollem Umfang.
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Ausschreibung Gebäudereinigung Leistungsbeschreibung
Sofern für Turnusse zur Ausführung der Leistungen Abkürzungen verwendet werden, gilt folgende Systematik:
| Reinigungs- | Beschreibung | ||
|---|---|---|---|
| turnus | |||
| w5 | Fünfmal wöchentlich (werktags, Mo. bis Fr.) | ||
| w3 | Dreimal wöchentlich (werktags, Mo., Mi., Fr.)9 | ||
| w2 | Zweimal wöchentlich (werktags, in mindestens zweitägigem Abstand)10 | ||
| w1 | Einmal wöchentlich (werktags) | ||
| m2 | Zweimal monatlich (werktags) | ||
| m1 | Einmal monatlich (werktags) | ||
| j6 | Sechsmal jährlich (werktags) | ||
| j4 | Viermal jährlich (werktags) | ||
| j2 | Zweimal jährlich (werktags) | ||
| j1 | Einmal jährlich (werktags) |
Tabelle 4: Reinigungsturnusse
Leistungen, die monatlich oder seltener zu erbringen sind, hat der AN dem AG spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Ausführungstermin schriftlich anzuzeigen; auf Anforderung des AG ist eine Jahresplanung vorzulegen. Jede dieser Leistungen ist vom AN einzeln und schriftlich nachzuweisen.
1 Los 1: Unterhaltsreinigung (UHR) und Tagesdienste
Die Flächenermittlung für die Unterhaltsreinigung erfolgte gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk: Aufmaß der zu bearbeitenden Flächen bis zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen. Aussparun- gen (z. B. für Öffnungen, Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen) bis zu 1,0 m² und unbeweg- liche Einrichtungsgegenstände (z. B. Theken, Einbauschränke) bis zu 2,5 m² Einzelgröße wurden übermessen. Das Aufmaß sämtlicher Treppen im Preisverzeichnis entspricht der Trittstufenfläche (nicht aufgewickelt).
1.1 Konventionelle Unterhaltsreinigung
Die Unterhaltsreinigung muss an allen Standorten in den jeweils angegebenen Zeitfenstern erfolgen, es ist jedoch strikt darauf zu achten, dass der Betrieb des AG nicht behindert wird. In Ausnahmefällen und nach Abstimmung mit dem AG können einzelne Leistungen auch
9 Aufgrund von Feiertagen ausfallende Reinigungen werden nicht nachgeholt 10 Aufgrund von Feiertagen ausfallende Reinigungen werden am folgenden Werktag nachgeholt
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Ausschreibung Gebäudereinigung Leistungsbeschreibung
außerhalb dieser Zeiten erfolgen.
Die individuelle Anzahl an Reinigungstagen je Raum und spezifischem Turnus (Regeltur- nus) ist dem Raumbuch zu entnehmen. Im Regelturnus ist jedenfalls die Bodenreinigung eines Raumes durchzuführen, weitere Leistungen der Unterhaltsreinigung gemäß nachste- henden Vorgaben. Anpassungen werden vom AG rechtzeitig angekündigt und sind in den jeweiligen Abrechnungen entsprechend zu berücksichtigen.
In der Reinigungsmatrix sind die individuellen Reinigungsturnusse und -verfahren zusam- mengefasst. Die Reinigungsverfahren sind in 0 erläutert.
Die Unterhaltsreinigung ist im sogenannten 4-Farb-System mit farblich unterschiedlichen Reinigungsutensilien wie folgt durchzuführen (soweit keine abweichenden Festlegungen getroffen sind):
• rot: Toiletten, Urinale und Fliesen im umgebenden Bereich. • gelb: übrige sanitäre Einrichtung und Ausstattung wie Waschbecken mit Ablagen, Arma- turen und Spiegeln, Fliesen sowie Duschen. • blau: Einrichtung und Ausstattung von Nutzflächen wie Schreibtische, Schränke, Stühle, Regale, Heizkörper, Türen etc. • grün: Einrichtung und Ausstattung im Küchen- und Teeküchenbereich.
Herstellerhinweise und Pflegeanleitungen zur Reinigung der Bodenbeläge und Reinigungs- objekte sind in jedem Fall zu beachten. Soweit der AG solche Hinweise nicht beibringen kann, hat sie der AN auf eigene Kosten zu beschaffen. Es sind ausschließlich zertifizierte, umweltverträgliche Reinigungsmittel zu verwenden, welche ein entsprechendes Umweltzei- chen tragen (Der Blaue Engel, Europäisches Umweltzeichen EcoCert, EcoGarantie oder vergleichbar). Für Schäden durch unsachgemäße oder nicht fachgerechte Reinigung oder nicht umweltverträgliche Reinigungsmittel haftet der AN vollumfänglich.
Bei der Reinigung und Pflege der Parkettböden ist zwingend das Dokument „2025 Pflegean- leitung FH-Bochum Parkett.pdf“ zu beachten.
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Abbildung 13: Hörsaalboden
Vor Reinigungsbeginn sind vorhandene Flecken sowie Trittspuren, Aufkleber, Kaugummi, Graffitibesprühungen, Bleistift-, Filz-, Kugelschreiberstriche und andere Schmutzrückstände auf Fußbodenbelägen fachmännisch und rückstandslos zu entfernen.
Die Bodenflächen sind bis zu den jeweiligen Begrenzungswänden zu reinigen. Müssen Ein- richtungsgegenstände bewegt werden (überstellte Flächen), sind diese mit angemessener Sorgfalt zu behandeln. Der Rammschutz bzw. die Sockelleisten, Fugen und Randfugen sind stets mitzureinigen. Es ist generell darauf zu achten, dass Ränder, Ecken, Kanten und über- stellte Flächen einwandfrei mit gereinigt werden. Die Trittsicherheit darf bei allen Reini- gungsverfahren nicht eingeschränkt werden. Technische Fußbodentanks und weitere Fuß- bodenöffnungen dürfen keinesfalls mit Reinigungsmaschinen überfahren werden; eine Rei- nigung entsprechender Bodenstellen darf nur manuell mit nebelfeuchten Medien erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass kein Reinigungswasser in die Trennfugen und Dehnungsfugen bei den Außen- bzw. Innenwänden und in den Untergrund der Böden gelangt. Räume, die mit Doppelböden ausgestattet sind, dürfen nicht mit Wassereimern, Doppelfahreimern, etc. betreten werden. Die Trittsicherheit von Fußböden darf durch die Reinigung nicht einge- schränkt werden, hierzu ist insbesondere auch „ASR A1.5/1,2 Fußböden“ zu beachten.
Treppen inkl. Geländer mit den Anbauteilen, Brüstungen mit deren Anbauteilen und Podeste müssen fachgerecht gereinigt werden. Die senkrechten und waagrechten Flächen der Trep- penstufen sowie Sockelfliesen sind mitzureinigen. Gegenstand der Unterhaltsreinigung ist überdies die turnusmäßige Reinigung sämtlicher sichtbarer Unterkonstruktionen von Böden und Treppen. Diese Leistungen sind in die jeweiligen Positionen der Unterhaltsreinigung mit
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einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet. In offenen und Eingangsbereichen so- wie auf Zugangstreppen ist bei Bedarf Laub und Regenwasser zu entfernen, im Winter bei Bedarf Schnee und Eis zu entfernen.
Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen (insbesondere fest installierte Schmutzfang- matten) sind auszukehren oder abzusaugen, einschließlich der Wannen. Der entspre- chende Aufwand ist in den jeweiligen Preispositionen der Unterhaltsreinigung zu berück- sichtigen. Fußbodenabläufe sind regelmäßig durchzuspülen und aufzufüllen, gegebenen- falls sind Duftstoffe zu verwenden. Die Verwendung von Duftstoffen muss mit dem AG ab- gestimmt sein. Eventuell nötige Grundreinigungen von Fußbodenabläufen werden nicht ge- sondert vergütet.
Zur Unterhaltsreinigung zählt neben der turnusmäßigen Unterhaltsreinigung auch die lau- fende (reinigungstägliche) Griffspurenentfernung an der Innenverglasung und an Wandver- kleidungen innen (auch Spiegelflächen) inkl. Türen innen und außen bis zu einer Höhe von 2,00 m im Sinne einer Sichtreinigung. Ebenso sind grobe Verschmutzungen zwischen den Turnussen im Sinne einer Sichtreinigung zu entfernen.
In den Büros sind nur Wertstoffbehälter für Papier aufgestellt, weitere Fraktionen (Restmüll, Biomüll etc.) werden zentral in den jeweiligen Geschossen erfasst. Dies betrifft alle Reini- gungsgruppen. Dieser Umstand ist in der Festsetzung der Stundenleistung von den Bietern zu berücksichtigen.
Die Unterhaltsreinigung erfolgt grundsätzlich in konventioneller Organisationsform. In den Objekten am Zentralcampus (ZC) und seinen Außenstandorten (KOZU18, LMA1) erfolgt ergänzend ein Cleaning on Demand (bedarfsorientierte Reinigung) durch die dort einge- setzten Tageskräfte:
• Konventionelle Unterhaltsreinigung: Alle Räume, die nicht der DIN 277-Nutzungsfläche 2 (Büroarbeit) zugeordnet sind, werden in den jeweils angegebenen Zeitfenstern im fest- gelegten Turnus gereinigt. • Cleaning on Demand (bedarfsorientierte Reinigung): Allen Räumen der DIN 277-Nut- zungsfläche 2 (Büroarbeit) ist in der Unterhaltsreinigung ein Mindestturnus von einmal monatlich (m1) zugeordnet. Darüber hinaus sind die jeweiligen Nutzer berechtigt, bis zu einmal wöchentlich ergänzende Reinigungsdurchgänge bei den Mitarbeitern der Tages- dienste (Punkt D1.2) abzurufen. • Zusätzliche Reinigungsdurchgänge: Sichtreinigungen, Entfernung von Spontanver- schmutzungen und punktuelle Sonderreinigungen werden zudem vom Tagesdienst durchgeführt. Umfangreichere, zusätzliche Sonderreinigungen (z.B. nach Großveranstal- tungen oder Umzügen) werden auf Basis der Einheitspreise separat beauftragt.
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Hinweis zum Preisverzeichnis: Die Einzelpreise im Blatt „Raumbuch“ errechnen sich auto- matisch aus dem maßgeblichen durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz (werktags) im Blatt „Stundensatzkalkulation“ (Zelle D52) und den im Blatt „Stundenleistungen“ angegebe- nen Werten.
Für die Erbringung der ausgeschriebenen konventionellen Unterhaltsreinigungsleistungen müssen jährlich mindestens die jeweils angegebenen Jahresreinigungsstunden (inklusive Objektleitung und Vorarbeiter) erbracht werden. Dieser Wert resultiert aus Erfahrungen des AGs sowie von Sachkundigen aus der Branche des Gebäudereinigerhandwerks und darf nicht unterschritten werden. Die Jahresreinigungsstunden werden im Preisverzeichnis, Blatt „Preisübersicht“, ermittelt aus dem Quotienten der Jahrespauschale für laufende Unterhalts- reinigung und dem maßgeblichen durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz (werktags). Unterschreitet ein Angebot den angegebenen Wert der Jahresreinigungsstunden, wird es von der Wertung ausgeschlossen.
1.1.1 Reinigungsgruppen
Basierend auf den Turnussen der Unterhaltsreinigung sind folgende Reinigungsgruppen festgelegt:
| Regelturnus | Regelturnus | Beispiele für Räume, bzw. Nutzungsarten | |
|---|---|---|---|
| Reinigungs- | |||
| Bodenreinigung | Bodenreinigung | ||
| gruppe | |||
| Vorlesungszeit | Semesterferien | ||
| A | w5 | w5 | Stark frequentierte Verkehrsflächen und Aufzüge, Speiseräume, Teeküchen, Kan- tine, Cafeteria |
| A1 | w5 | w2 | Bibliotheksbereich, Konferenzbereich, Lernwelten |
| A2 | w5 | j2 | Hörsäle, Seminarräume, besondere Unter- richts- und Übungsräume ZC |
| B | w2 | w2 | Büroräume (konventionelle Unterhaltsrei- nigung), geringer frequentierte Verkehrsflächen |
| B2 | w2 | j2 | Hörsäle, Seminarräume, besondere Unter- richts- und Übungsräume CVH |
| C | w1 | w1 | Büroräume (geringe Nutzung), Neben- räume |
| D | m1 | m1 | Büroräume (Cleaning on Demand) |
| S | w5 | w5 | Sanitärbereiche |
| X | Reinigung nach Bedarf (nach Abruf zu Einzelpreisen) | Lagerräume, Archive, Technikräume, sel- ten frequentierte Verkehrsflächen | |
| Z | keine Reinigung | Vermietete/fremdgenutzte Flächen |
Abbildung 14: Reinigungsgruppen und Reinigungsturnusse
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In den Raumgruppen A2 und B2 ist jeweils in den Semesterferien nach Vorgabe des AG eine Grundreinigung zu leisten.
Die Raumgruppe D wird ganzjährig im „Cleaning on Demand“ durch die Tagesdienste ge- reinigt (maximal ein Reinigungsdurchgang wöchentlich), eine ergänzende regelmäßige Un- terhaltsreinigung erfolgt einmal monatlich.
Die individuelle Anzahl an Reinigungstagen je Raum und spezifischem Turnus (Regeltur- nus) ist dem Preisverzeichnis, Tabellenblatt „Los 1 UHR“, zu entnehmen. Der Regelturnus bezieht sich auf die Bodenreinigung und ist als (häufigster) Maximalturnus zu verstehen. Die Reinigung der jeweiligen Raumobjekte kann seltener erfolgen (siehe Preisverzeichnis, Tabellenblatt „Reinigungsmatrix“). Anpassungen in Raumgruppen und Turnussen werden vom AG rechtzeitig angekündigt und sind vom AN entsprechend umzusetzen.
Für Leistungen, die seltener als einmal wöchentlich zu erbringen sind, stimmt der AN recht- zeitig vor der jeweiligen Ausführung Termine mit dem AG ab. Solche Leistungen werden einzeln vom AG freigegeben, der AG behält sich hier insbesondere eine Einzelabnahme nach Erledigungshinweis des AN vor. Dies gilt auch für Arbeiten, die vom AG gesondert beauftragt und nach den vereinbarten Einheitspreisen, bzw. Stundensätzen abgerechnet werden.
Sämtliche Flächen, die in den Semesterferien nicht gereinigt werden (Reinigungsgruppen A2 und B1), müssen in der Woche vor dem Beginn des jeweils folgenden Semesters einer Grundreinigung unterzogen werden (j2). Hierbei sind vor allem auch Maßnahmen der Ein- pflege durchzuführen. Es erfolgt kein gesonderter Abruf des AG, die einzelnen Reinigungs- tage hat der AN mit dem AG jedoch abzustimmen.
1.1.2 Bodenarten
Die Bodenarten werden folgendermaßen kategorisiert:
1.1.2.1 HE: Harte und hartelastische Bodenbeläge („wischbar“)
Zu den harten Bodenbelägen zählen Beton beschichtet, Fliese, Feinsteinzeug, Naturstein sowie ähnliche Böden. Hartelastische Bodenbeläge sind PVC, Gummi, Linoleum und ähnli- che Bodenbeläge. Soweit möglich ist die Reinigung dieser Bodenbeläge mit Scheuersaug- maschinen durchzuführen. Ist dies nicht möglich, ist die laufende Fußbodenreinigung nach dem Nasswischverfahren zweistufig durchzuführen. Es ist bei den Reinigungsarbeiten da- rauf zu achten, dass
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• Grobverschmutzungen vor Reinigungsbeginn aufgenommen werden • die Leitfähigkeit des Belages, die Belagskonstruktion und die Funktionen der EDV-Geräte oder sonstiger technischer Geräte nicht beeinflusst werden (entsprechende Reinigungs- mittel sind zu verwenden) • die Reinigungsmittellösung immer sauber ist und gleichmäßig aufgebracht wird • die Bodenbeläge je nach Frequentierung zu polieren sind • überstellte Flächen einwandfrei mitzureinigen sind.
Räume, die mit Doppelböden ausgestattet sind, dürfen nicht mit Wassereimern, Doppel- fahreimern, etc. betreten werden.
Mit der Scheuersaugmaschine nicht erreichbare Bodenflächen sind manuell nass zu reini- gen. Überstellte Flächen, Ecken, Kanten, Sockelleisten, Schutzschienen sind einwandfrei mitzureinigen. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass keine Grundreinigungen anfallen. Eine Grundreinigung, sofern wegen mangelhafter Reinigung nötig, wird nicht extra vergütet.
1.1.2.2 HP: Holz- und Parkettboden („wischbar“ mit besonderer Pflegestufe)
Holz- und Parkettbodenbeläge sind einschließlich der Sockelleisten einstufig mit stark ent- wässerter Reinigungstextile nass zu wischen. Auf die vorgeschriebene Pflege der Holzbö- den gemäß DIN 18356 ist besonders zu achten. Holzböden sind in vorgegebenen Turnus- sen zu polieren. Es ist darauf zu achten, dass der Bodenbelag nicht zu nass gereinigt wird.
1.1.2.3 TX: Textilbeläge („saugbar“)
In die Kategorie Textilbeläge fallen Teppiche, Nadelfilzbeläge und ähnliche Böden. Textil- beläge sind unter Berücksichtigung der Herstellervorschriften nach Möglichkeit mit Bürst- sauggeräten zu reinigen, ansonsten zu saugen. Es ist dabei auf regelmäßigen Filterwechsel zu achten.
1.1.2.4 UB: Unveredelte Böden („kehrbar“)
Zu den unveredelten Böden zählen im Sinne dieser Leistungsbeschreibung sämtliche Be- tonböden, Estriche, Pflaster und ähnliche Böden. Sie sind analog den hartelastischen Bo- denbelägen zu reinigen, soweit möglich mit Kehrsaugmaschinen bzw. Scheuersaugmaschi- nen, ansonsten zu kehren.
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1.1.2.5 SA: Sanitärräume („wischbar“ mit besonderer Pflegestufe)
Sanitärräume umfassen sanitäre Anlagen, Duschräume, Waschräume etc. Sanitärräume haben überwiegend Fliesenbelag, teilweise auch andere harte und hartelastische Bodenbe- läge. Sie sind analog den harten und hartelastischen Bodenbelägen zu reinigen, es sind jedoch zusätzlich folgende Bestimmungen für die Reinigung der Böden und Reinigungsob- jekte zu berücksichtigen:
Sanitärräume sind stets in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu halten. Es ist zu gewährleisten, dass ad hoc-Verschmutzungen umgehend beseitigt werden (Sichtreinigung).
In den Sanitärbereichen sind die Fußböden, Trennwände, Türen, Waschbecken, Toiletten, Urinale und sämtliche Berührungsflächen unter Anwendung eines bakterizid wirkenden Rei- nigungsmittels an allen frei zugänglichen Bereichen gründlich nass zu reinigen. Fettver- schmutzungen müssen eingeweicht und entsprechend entfernt werden.
Die Böden sind manuell oder maschinell nass zu reinigen ggf. nass zu schrubben und an- schließend nachzutrocknen. Ansätze von Schimmel oder Stockflecken in Sanitärräumen sind im Rahmen der Unterhaltsreinigung ohne gesonderte Vergütung umgehend zu besei- tigen.
Wände und Decken sind entsprechen der angegebenen Turnusse der Reinigungsmatrix zu reinigen, so dass sie in einem sauberen und schlierenfreien Zustand sind. Griffspuren und Spritzer sind im Zuge der Sichtreinigung laufend zu entfernen.
Grundreinigungen (z. B. Hochdruck-/Dampfreinigungen, maschinelle Reinigung der Böden, Entfernung von Urinstein und anhaftenden Kalkablagerungen) sind mindestens einmal jähr- lich durchzuführen und werden nicht separat vergütet. Termine der Grundreinigung sind mit dem AG abzustimmen.
1.1.3 Reinigungsobjekte
Nachfolgend sind die Objekte aufgeführt, die im Rahmen der Unterhaltsreinigung in den Räumen turnusmäßig gemäß Reinigungsmatrix mitzureinigen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wand- und Deckenobjekte in jedem Fall bis 2,00 m hierin enthal- ten sind und bis zu 3,00 m Höhe hierin enthalten sind, soweit sie vom Personal der Unter- haltsreinigung ohne Verwendung von Steighilfen mit gereinigt werden können (z. B. Reini- gung von Wandverkleidungen mit Hilfe von Teleskopstielen). Alle nachfolgend beschriebe- nen Leistungen sind in die jeweiligen Positionen der Unterhaltsreinigung (bzw. der darin enthaltenen jährlichen Grundreinigung) einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet,
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sofern nicht explizit abweichend vermerkt.
1.1.3.1 Abfallbehälter
Die Trennung von Abfällen in einzelne Fraktionen erfolgt in den jeweiligen Objekten zu- nächst durch die Nutzer mit Hilfe von Abfalltrennsystemen an zentralen Punkten in den All- gemeinflächen (v.a. Flure, Teeküchen). In den einzelnen Büros stehen grundsätzlich nur Abfallbehälter für Papier zur Verfügung. Aschenbecher sind in gekennzeichneten Außenbe- reichen der Objekte aufgestellt. Alle Abfallbehältnisse innerhalb der Gebäude sowie außer- halb an den Eingängen zu den Gebäuden sind im Zuge der Unterhaltsreinigung vom AN bedarfsgerecht zu leeren, zu reinigen und mit schwarzen Abfallsäcken zu bestücken. Der- zeit sind hierfür Säcke mit den Volumina 60 Liter und 120 Liter im Einsatz. Abfallbehälter für Papier und Aschenbecher werden nicht mit Abfallsäcken bestückt. Die Abfälle sind gegebe- nenfalls nachzusortieren und in die an den Abfallsammelplätzen bereitstehenden Entsor- gungsbehälter zu verbringen. Bei Bedarf sind Müllpressen durch die Mitarbeiter des AN zu bedienen, hierzu ist eine vorherige Einweisung durch den AG erforderlich. Die Abfallsam- melplätze sind vom AN sauber zu halten.
Vertrauliches Schriftgut wird in verschlossenen, separaten Containern gesammelt und ent- sorgt. Ebenso separat entsorgt werden gefährliche Abfälle, Sperrmüll, Metalle u. ä. Diese Leistungen sind nicht Auftragsgegenstand.
1.1.3.2 Aufzugskabinen
Die Reinigung der Böden, Türen, Innenwände und -decken, Zargen und Portale erfolgt ge- mäß Angabe der Reinigungsgruppe.
Die Bedientableaus mit den integrierten Bedienungselementen, Stationsanzeigen und Re- lings in den Aufzugskabinen sind fachgerecht im Turnus der Innenwände zu reinigen. Die Laufschienen sowie die Zargen und Portale (Wandverkleidungen außen) sind im Turnus der Türen mitzureinigen. Griffspuren auf Wand- und Bodenflächen (einschließlich Spiegel) sind ganzflächig von Wänden und Spiegeln zu entfernen.
Es ist darauf zu achten, dass kein Wasser, Kehricht und sonstige Abfälle durch die Reini- gungsarbeiten in den Fahrschacht gelangen. Papier und sonstige Abfälle in den Nischen der Stahlkonstruktion der Glasaufzüge sind turnusmäßig zu entfernen. Edelstahlflächen sind fachgerecht zu polieren.
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1.1.3.3 Büro- und Medientechnik
Büro- und Medientechnik wie PC's, Bildschirme, Beamer, digitale Whiteboards, Kopierer, Faxgeräte etc. sind im Zuge einer Sichtreinigung zu entstauben, so dass sichtbare Teile jederzeit staubfrei sind.
1.1.3.4 Decken-, Wand-, Tisch- und Stehleuchten
Decken- und Wandleuchten, deren Abhängekonstruktionen und Schutzgitter/-gläser, sowie Tisch- und Stehleuchten sind im Turnus der Unterhaltsreinigung einer Sichtreinigung zu un- terziehen. Insbesondere sind sichtbare Griff- und Trittspuren zu entfernen. Eine umfassende Reinigung von Leuchten erfolgt im zusätzlich angegebenen Turnus.
1.1.3.5 Einrichtungen von Teeküchen und Stehküchen
In den Teeküchen und Stehküchen sind im Turnus der Unterhaltsreinigung im vorgegebe- nen Turnus die Arbeitsflächen feucht zu reinigen, einschließlich Küchengeräten, Spülen und Armaturen. Sämtliche vertikalen Flächen (z.B. Schrankfronten) und Wandfliesenzeilen sind analog zu reinigen. Kühlschränke, Rest- und Wertstoffbehälter sowie Wäschebehälter sind zweimal jährlich sowie bei zusätzlichem Bedarf auch innen zu reinigen. Sämtliche Reini- gungsobjekte sind bei Bedarf vor der Feuchtreinigung zu entfetten.
Die Teeküchen und Stehküchen sind vom AN mit Reinigungsmitteln (Geschirrspülmittel, Geschirrspülertabs) sowie pro Teeküche mit zwei Geschirrtüchern zu bestücken (Beistel- lung durch AG, siehe auch Punkt 1.1.4). Der AN hat alle benutzten Geschirrtücher regelmä- ßig, mindestens wöchentlich, gegen gereinigte Geschirrtücher zu tauschen. Die Verteilung der Artikel sowie die Bestückung und die Reinigung der Geschirrhandtücher sind mit den Preisen der Unterhaltreinigung abgegolten.
1.1.3.6 Mobiliar
Zum Mobiliar zählen sämtliche Sitzmöbel, Schränke, Regale, Sideboards, Schreibtische, auch Fronten von Einbaumobiliar, Küchen, Garderoben u.a., soweit sie nicht gesondert als Reinigungsobjekte beschrieben sind. An sämtlichem Mobiliar einschließlich deren Anbau- teilen sind im Turnus der Unterhaltsreinigung alle sichtbaren Verschmutzungen im Zuge einer Sichtreinigung zu entfernen. Insbesondere sind Kaugummi, Fußabstriche, Gummiab- satzstriche, Kugel-, Filzschreiberstriche, Aufkleber und Etiketten zu entfernen. An Polster- und Ledermöbeln sind zusätzlich die Polsterflächen und Fugen bei Bedarf zu saugen, sowie Flecken zu entfernen. Ledermöbel sind fachgerecht zu reinigen. Echtholzoberflächen von Büromöbeln sind nach Bedarf einzupflegen. Stühle sind einschließlich der Stuhlkreuze bei
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Drehstühlen zu entstauben, sodass jederzeit eine einwandfreie Optik gewährleistet ist.
Vertikale Flächen des Mobiliars sind feucht zu reinigen. Horizontale Flächen des Mobiliars sind nur feucht zu reinigen, soweit sie frei geräumt sind. Wenn auf den Flächen liegende Arbeitsmaterialien und Geräte zur Seite geräumt werden müssen, hat das nur auf ausdrück- liche Anweisung des AG zu geschehen und es ist darauf zu achten, dass sie wieder an dieselbe Stelle zurückgelegt werden.
Mobiliar wird nur außenseitig gereinigt. Schränke in den Unterrichtsräumen, Gesundheits- räumen, Teeküchen sind auch innseitig zu reinigen. Whiteboards in Seminarräumen, Hörsä- len und Konferenzräumen sind im Turnus der Unterhaltsreinigung zu reinigen. Whiteboards in weiteren Räumen (z.B. Büros) dürfen nicht gereinigt werden.
Eine umfassende Reinigung des Einrichtungsmobiliares erfolgt nach gesonderter Beauftra- gung zu Einheitspreisen.
1.1.3.7 Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen
Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen sind im Turnus der Unterhaltsreinigung einer Sichtreinigung zu unterziehen (zu entstauben).
1.1.3.8 Heizkörper mit Verkleidungen, Fensterbänke, Luftauslässe
Heizkörper und -rohre sowie Lüftungsauslässe an Decken und Wänden inkl. Anbauteile sind feucht zu wischen. Die Heizkörpernischen sind mitzureinigen. Bei Bedarf sind die Heizkör- perlamellen und die Lüftungsschlitze nass zu reinigen. Hierzu müssen die Abdeckungen entfernt werden. Verkleidete Heizkörper werden nur gereinigt, wenn die Verkleidung ohne Einsatz von Werkzeug zu entfernen ist. Die evtl. vorhandene Verkleidung ist in der Reini- gungshäufigkeit wie der Heizkörper zu behandeln. Bei Fensterbänken (innen) wird die freie, nicht durch Gegenstände verstellte Fläche gereinigt.
1.1.3.9 Sanitäreinrichtung
WC-Becken, -sitze und Urinale sind nass zu reinigen, zu desinfizieren und durchzuspülen. Urin- und Kalkansätze sind nachhaltig zu entfernen. WC-Bürsten und deren Halterungen sind nass zu reinigen und zu desinfizieren.
Waschbecken, Waschtröge und Duschen sind einschließlich der Armaturen nass zu reini- gen, Kalkansätze sind zu entfernen. Zweistufig nass zu reinigen sind Spiegel, Ablagen, Wandfliesen im Spritzbereich, sowie sämtliche Trennwände, bzw. WC-Kabinen. In den
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Spritzbereichen rund um die Waschbecken, WC’s, Urinale etc. sind Spritzer, Kalkansätze und sonstige Verschmutzungen zu entfernen. Spiegel und Ablagen sind nass zu reinigen, Leuchten sind feucht zu reinigen.
WC-Papierhalter, Handtuch- und Seifenspender, sowie weitere Spender in Sanitärberei- chen sind feucht zu wischen und rechtzeitig zu bestücken. Edelstahloberflächen sind fach- gerecht zu reinigen und einzupflegen.
Hinsichtlich der Wahl der Reinigungsmittel ist insbesondere auch auf die Verträglichkeit mit Silikonfugen zu achten.
1.1.3.10 Schmutzfangmatten und Sauberlaufmatten
Schmutzfangmatten (im Außenbereich vor Eingängen) und Sauberlaufmatten (im Innenbe- reich hinter Eingängen) liegen ganzjährig in verschiedenen Eingangsbereichen aus. Der Austausch der Matten ist nicht Leistungsgegenstand, allerdings sind diese im Turnus der Bodenreinigung des zu betretenden Eingangsbereiches (Raumes) ohne gesonderte Vergü- tung mitzureinigen (abzusaugen). Eingelassenen Matten sind mindestens zweimal jährlich aus den Schmutzfangwannen zu entnehmen und mit einem Hochdruckreiniger zu säubern. Die Schmutzfangwannen sind auszusaugen, bevor die abgetrockneten Matten wieder ein- gefügt werden.
1.1.3.11 Türen
Hierzu zählen sämtliche Türen in den Objekten, auch Glas- und Aufzugstüren, Flurzwi- schentüren und Ein-/Ausgangstüren in der Fassade. An Türen, Türrahmen, -griffen und - beschlägen sind im Turnus der Unterhaltsreinigung sämtliche sichtbaren Verschmutzungen im Zuge einer Sichtreinigung zu entfernen. Hierzu zählen insbesondere Griffspuren, Kau- gummi, Graffitibesprühungen, Gummiabrieb und sichtbare Verschmutzungen.
Weiterhin sind im angegebenen Turnus Türgriffe feucht zu reinigen. Flusen, Spinnweben, etc. an den Stahlkonstruktionen sind zu entfernen. Bei Tor- und Aufzugsanlagen sind die Laufschienen mitzureinigen. Edelstahl und Glasflächen an Türen sind wie beschrieben zu reinigen. Obertürschließer sind feucht abzuwischen. Plexiglasscheiben dürfen nicht mit ei- nem trockenen Lappen oder Tuch abgerieben werden. Eine Reinigung mit Pad oder Scheu- ermilch oder aggressiven Lösemitteln ist unzulässig. Es dürfen keine Klingen (Glashobel) sowie lösemittelhaltige Reinigungsmittel eingesetzt werden.
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1.1.3.12 Wände, Wandverkleidungen, Innenverglasung
Sämtliche sichtbaren Verschmutzungen (z.B. Griffspuren, Spritzer und Flecken) sind im Tur- nus der Unterhaltsreinigung im Zuge einer Sichtreinigung zu entfernen.
Die Komplettreinigung ist nach Turnusvorgaben durchzuführen. Hierbei sind auch haftende Verschmutzungen, wie z.B. Graffitibesprühungen, zu entfernen. Alle technischen Ein- und Anbauteile, Rammschutzelemente, Kantschutz, Zierleisten, Sockelverkleidungen und -leis- ten, sind mitzureinigen, insbesondere auch Türschilder und Spiegelflächen in den Gesund- heitsräumen.
1.1.3.13 Wandschmuck und Hinweistafeln
Wandschmuck und Hinweistafeln sind nach Vorgabe des AG im angegebenen Turnus zu entstauben.
1.1.3.14 Schalter, Taster, Steckdosen, Ausweisleser
An Schaltern, Tastern und Steckdosen aller Art (z. B. Lichtschalter, Bedientableaus von Aufzügen, Brandmelder, RWA-Taster, Fluchtwegentriegelungen etc.), auch an Ausweisle- sern und Zeiterfassungsgeräten sowie an allgemeinen Abdeckungen der Versorgungslei- tungen sind im Turnus der Unterhaltsreinigung Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen zu entfernen. Eine umfassende Reinigung erfolgt im zusätzlich angegebenen Turnus.
1.1.4 Sanitärartikel, weitere Reinigungsmittel
Folgende Sanitärartikel und weitere Reinigungsmittel werden vom AG beigestellt und sind nicht in der Kalkulation der Unterhaltsreinigung zu berücksichtigen:
• Toilettenpapier • Handwaschseife • Papierhandtücher • Desinfektionsmittel für Spender in Sanitärbereichen und Fluren • Binden und Tampons für Spender in Sanitärbereichen • Hygienebeutel für Sanitärbereiche11 • Geschirrspülmittel • Geschirrspültabs • Geschirrhandtücher für Teeküchen
11 Derzeit nur erforderlich in CG.
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Der AN ist für die Verteilung dieser Artikel vor Ort verantwortlich sowie für die Reinigung der Geschirrhandtücher. Die Verteilung der Artikel sowie die Bestückung der entsprechenden Halter und Spender und die Reinigung der Geschirrhandtücher sind mit den Preisen der Unterhaltreinigung abgegolten.
1.2 Tagesdienste
Der AN hat werktags täglich, außer zwischen 24.12. und 31.12. eines Jahres, Tagesdienste zu stellen. Es gelten folgende Präsenzzeiten:
| Standorte | Präsenzzeiten |
|---|---|
| Zentralcampus Konrad-Zuse-Straße 18 Lise-Meitner-Allee 1 | 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr: 1 Tageskraft (8 Stunden Arbeitszeit) 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr: 1 Tageskraft (8 Stunden Arbeitszeit) |
Tabelle 4: Präsenzzeiten Tagesdienst
Ruhepausen gemäß § 4 ArbZG sind während dieser Präsenzzeiten einzuhalten, werden jedoch nicht vergütet. Der AN hat im Vertretungsfall (z.B. Urlaub und Krankheit) für gleich- wertigen Ersatz zu sorgen.
Kernaufgabe der Tagesdienste ist die bedarfsorientierte Reinigung (Cleaning on Demand) aller Räume der Reinigungsgruppe D (im Preisverzeichnis, Tabellenblatt „Raumbuch“, hell- blau gekennzeichnet) auf Anforderung der einzelnen Nutzer. Der AN hat hierzu Folgendes sicherzustellen:
• Ständige Erreichbarkeit der Tagesdienste während der Präsenzzeiten in den jeweiligen Objekten über eine webbasierte Softwarelösung (kein Mobilfunk!) für die Anforderung von Regelleistungen (Reinigungsgruppe D) und Reklamationen durch Nutzer, bzw. weitere vom AG Berechtigte. • Dokumentation jeder einzelnen Nutzeranforderung (Ticket) und Prüfung der Berechti- gung in der webbasierten Softwarelösung durch die Tagesdienste (Reinigungsgruppe D, maximal ein Reinigungsdurchgang wöchentlich) • Dokumentation der Leistungserbringung und monatliche Auswertung in der webbasierten Softwarelösung nach Vorgabe des AG.
Die webbasierte Softwarelösung ist seitens des AN zu stellen. Es ist allen Nutzern der Ob- jekte, bzw. weiteren vom AG Berechtigten Zugriff auf die Eingabefunktion (Ticket anlegen) zu gewähren. In den einzelnen Tickets sind jedenfalls folgende Daten abzufragen, bzw. zu hinterlegen:
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• Melder/Nutzer • Datum der Meldung • Campus, Gebäude, Ebene, Raum • Anforderung (Auswahlmenü, beispielsweise mit „Sichtreinigung“, „Komplettreinigung“, „Abfall leeren“) • Bemerkungsfeld
Der auftraggebenden Stelle des AG (Dezernat 8) ist Lesezugriff auf relevante Dokumenta- tion zu gewähren, insbesondere auf Leistungsberichte und Reklamationsstatistik. Die Kos- ten der webbasierten Softwarelösung sind vom AN in der allgemeinen Kalkulation zu be- rücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
Nutzeranforderungen (Tickets), die bis 12:00 Uhr eines Tages an die Tagesdienste gesen- det werden, sind am selben Tag zu erledigen, Nutzeranforderungen nach 12:00 Uhr eines Tages sind bis 12:00 Uhr des folgenden Werktages zu erledigen.
Weitere Rahmenbedingungen zur bedarfsorientierten Reinigung wie beispielsweise die ma- ximale Reinigungshäufigkeit von Räumen, werden nach Vorgabe des AG in der Implemen- tierungsphase festgelegt.
Wenn keine Nutzeranforderungen (Tickets) vorliegen, nehmen die Tagesdienste planbare Aufgaben wahr, insbesondere:
• Regelmäßige, mindestens einmal werktägliche Kontrolle und Sichtreinigung der Sanitär- bereiche, nach Bedarf unverzügliches Auffüllen von Verbrauchsmaterial, inklusive Doku- mentation an dort vorhanden Arbeitskarten • Laufende Sichtreinigung aller Objekte, ohne den Betrieb des AG zu stören, insbesondere Verkehrsflächen und Sanitärflächen in den Objekten sowie Eingangsbereiche zu den Ob- jekten • Selbständiges Entfernen von Griffspuren an den Eingangstüren, laufende Sichtreinigung der Innenverglasung (Glastüren und Glasflächen, etc.) • Regelmäßiges, mindestens einmal werktägliches Einsammeln von Abfällen im Innen- und Außenbereich der Objekte, Nachsortieren/Trennen und Zuführen zu den dafür vor- gesehenen Stellen/Übergabeplätzen; tägliches Leeren und Feuchtwischen der Abfallbe- hälter und Aschenbecher in sämtlichen Außenbereichen • Regelmäßige, mindestens einmal werktägliche Sichtreinigung der Eingangsbereiche und der Außenmöblierung, einschließlich Raucherstationen und Fensterbänke in Eingangs- bereichen; hierzu zählt ausdrücklich auch das Entfernen von Spinnweben an Wänden und Decken
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• Regelmäßige, mindestens einmal wöchentliche Betätigung der Hygienespülungen (Stag- nationsspülungen) auf dem Zentralcampus (derzeit 36 Spülungen in den Gebäuden A, B, C, D1, D2 und D3) • Jährlich einmalige Reinigung der gesamten Beschilderung und aller Leuchten im Außen- bereich • Jährlich zweimalige Reinigung aller Schrankenanlagen im Außenbereich • Entfernung von Spontanverschmutzungen, insbesondere in den Ausstellungsbereichen, selbständig sowie auf Anforderung • Zwischenreinigung und Bestückung sanitärer Anlagen • Sonderreinigungen spezieller Bereiche oder im Rahmen von Veranstaltungen auf Anfor- derung • Zusätzliche Reinigung einzelner Räume nach individueller Benutzung (z.B. Ruheräume, Eltern-Kind-Raum) • Entfernung von Aufklebern
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, weitere Aufgaben im Kontext der Leistungen kön- nen nach Erfordernis des AG bedarfsweise hinzukommen.
Jedenfalls nicht Leistungsgegenstand sind:
• Einsammeln von Geschirr und Gläsern, Ein- und Ausräumen von Geschirrspülern • Pflege von Zimmerpflanzen
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen haben die Tageskräfte folgende fachlichen Anforderungen zu erfüllen:
• Mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Unterhaltsreinigung • Mindestens einjährige Berufserfahrung als Tageskraft • Besondere fachliche Eignung, vorzugsweise abgeschlossene Berufsausbildung in der Gebäudereinigung, Hauswirtschaft oder Hotellerie • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Niveaustufe B2 (GER)
Die eingesetzten Tageskräfte müssen ferner folgende persönliche Anforderungen erfüllen:
• Hohe Serviceorientierung und Dienstleistermentalität • Fähigkeit, eigene Arbeitsabläufe selbständig zu organisieren • Fähigkeit, Spontanverschmutzungen selbständig zu erkennen und fachgerecht zu besei- tigen
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Ausschreibung Gebäudereinigung Leistungsbeschreibung
Der AG behält sich vor, je nach Notwendigkeit sowohl die Anwesenheitszeiten als auch den Umfang der Einsätze abweichend von vorstehenden Beschreibungen festzulegen.
Für Tageskräfte ist im Preisverzeichnis, Blatt „Einheitspreise“, ein Stundenverrechnungs- satz anzugeben. Die Jahrespauschale „Tagesdienste“ in der Preisübersicht errechnet sich automatisch aus diesem Stundenverrechnungssatz und den oben angegebenen Präsenz- zeiten.
2 Los 2: Glasreinigung (GR)
Die Glasreinigung umfasst grundsätzlich alle Fenster, Türen und Glaselemente in den Fas- saden (Außenglas) der Gebäude sowie Glaselemente (vor allem Glastrennwände und Glas- türen) in den Innenbereichen (Innenglas). Die Flächenermittlung für die Glasreinigung er- folgte gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk: Aufmaß einseitig nach den Konstruktionsmaßen (lichtes Rohbaumaß). Rahmen, Pfosten, Kämpfer, etc. wurden übermessen. Die Außenreinigung der Außenglasflächen in den Objekten ist nur zum Teil über öffenbare Fenster möglich. Vielfach ist der Einsatz geeigneter Zugangshilfen (Steiger) erforderlich. Es ist dringend anzuraten, dass sich der Bieter im Zuge der angebotenen Objektbegehung mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut macht. Der Bieter hat sämtliche notwendigen Arbeits- mittel zu identifizieren und insbesondere die Einsetzbarkeit von Zugangshilfen (Hubbühnen, Teleskope u. a.) hinsichtlich der Belastbarkeit der zu befahrenden Böden und der Ar- beitsumgebung zu prüfen. Für Schäden an Böden und Außenanlagen, insbesondere auch durch den Einsatz zu schwerer oder ungeeigneter Geräte, haftet in jedem Fall der AN. Sämt- liche Kosten für Zugangshilfen sind in der Kalkulation unter „Kostensatz Material/Gerät“ zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Vor Beginn der Glasreinigung sind die erforderlichen Absperrmaßnahmen für die einzelnen Teilbereiche in jedem Fall mit dem AG abzustimmen und genehmigen zu lassen. Für Un- fälle, die durch mangelhafte Absperrmaßnahmen verursacht werden, haftet der AN. Schreibtische und Heizkörper dürfen nicht betreten werden.
Soweit nicht anders angegeben, hat die Reinigung sämtlicher Glasflächen beidseitig zu er- folgen. Auf ordnungsgemäße Verschließung bzw. Verriegelung der Fenster etc. nach dem Reinigungsvorgang ist zu achten.
Für die Durchführung der Glas-/Rahmenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Ge- genstände nicht verschmutzt werden dürfen bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlech- tert werden darf. Fensterbretter sind im Zuge der Glasreinigung außen wie innen jedenfalls mitzureinigen. Verschmutzungen an Wänden, Gegenständen und Einrichtungen sind zu
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vermeiden. Im Falle einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände muss der AN für eine sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen/Gegenstände sorgen. Diese Nachreinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet.
Der AN stimmt mit dem AG zu Beginn des Jahres Termine ab, an denen die Glasreinigung stattfindet. Diese kann grundsätzlich während der Semesterferien werktags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, erfolgen. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten ist der AG zu verstän- digen. Bei Turnusreduzierungen findet keine Erhöhung der Einheitspreise pro Reinigung statt. Die Betriebsabläufe dürfen durch die Reinigungsarbeiten nur bedingt behindert wer- den. Der AG hat das Recht, die einzelnen Arbeitsgänge, wie nachstehend aufgeführt, ab- zunehmen. Sämtliche Arbeitsgänge müssen nachvollziehbar sein. Die unterschiedlichen Ar- beitshöhen sind zu beachten. Eine evtl. Gefährdung von Passanten ist zu verhindern. Bei Beschädigungen durch unsachgemäße Reinigung haftet der AN.
Die Fensterrahmen mit Abdeckblechen, die Rahmenflächen der Stahlkonstruktionen mit den dazugehörigen Pfosten/Riegelkonstruktionen, Verriegelungen mit den Halterungen und Beschlägen werden im vorgegebenen Turnus gereinigt. Angrenzende Fassadenflächen sind bei der Pfosten-/Riegel-Reinigung zu reinigen und werden nicht gesondert vergütet. Die Rahmenflächen der Innenglasflächen sind allseitig nass zu reinigen. Je nach Ver- schmutzungsart ist durch den Einsatz geeigneter, auf die Oberfläche abgestimmter abrasiv wirkender Mittel mit auf die Oberfläche abgestimmten Reinigungsmitteln (Allzweckreiniger, Alkoholreiniger, Spezialreiniger etc.) dem Reinigungswasser beizugeben. Nach der Nass- reinigung der Rahmenflächen sind diese mit dem Leder nachzutrocknen und anschließend zu polieren. Nach Bedarf sind die Rahmenflächen mit einem geeigneten Pflegemittel einzu- pflegen. Die Reinigung ist streifen- und schlierenfrei auszuführen. Soweit gegeben müssen Ecken und Kanten exakt ausgeledert werden. Bei der Rahmenreinigung sind die Rahmen der Türen mitzureinigen. Im Zuge der Reinigung von Innenglasflächen sind sämtliche Leuchtzeichen (auch Rettungszeichenleuchten) fachgerecht mitzureinigen.
Hinweis zum Preisverzeichnis: Die Jahrespauschalen im Blatt „Los 2 Glasreinigung“ errech- nen sich automatisch aus dem maßgeblichen durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz (werktags) im Blatt „Stundensatzkalkulation“ (Zelle H52) und den im Blatt „Glasreinigung“ angegebenen Werten für „Kostensatz Material/Gerät“ und „Stundenleistung“. Der Kosten- satz „Material/Gerät“ ist in Euro pro Arbeitsstunde anzugeben!
3 Einheitspreise
Im Preisverzeichnis sind im gesonderten Blatt „Einheitspreise“ Verrechnungssätze (Pau- schalpreise) und Stundensätze für sporadisch anfallende, zusätzliche Leistungen anzuge-
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ben. Die in den Spalten „kalkulatorische Anzahl“ und „kalkulatorischer Turnus p.a.“ angege- benen Werte dienen lediglich zur Ermittlung der Wertungssumme, es besteht keine Abnah- meverpflichtung des AG.
Für Arbeiten, die vom AG gesondert beauftragt und nach den vereinbarten Verrechnungs- sätzen, bzw. Stundensätzen abgerechnet werden, stimmt der AN rechtzeitig vor der jewei- ligen Ausführung Termine mit dem AG ab. Solche Leistungen werden einzeln vom AG frei- gegeben, der AG behält sich hier insbesondere eine Einzelabnahme nach Erledigungshin- weis des AN vor.
Grundreinigungen beziehen sich auf sämtliche Flächen und Objekte, die der laufenden Un- terhaltsreinigung unterliegen. Der Umfang einer jeweiligen Grundreinigung ist mit den Ob- jektverantwortlichen individuell abzuklären. Reinigungskräfte der Grundreinigung haben sich bei den jeweiligen Ansprechpartnern täglich an- und abzumelden. Die Grundreinigung ist an aufeinanderfolgenden Tagen auszuführen.
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E Definitionen und Begriffe
Im Bereich der Facility Services werden vielfach Definitionen und Begriffe verwendet, die nicht eindeutig belegt oder sogar auf unterschiedliche, teils widersprüchliche Normen zu- rückzuführen sind. Aus diesem Grund werden wesentliche Begrifflichkeiten nachfolgend verbindlich definiert.
1 Phasen der Zusammenarbeit
Die einzelnen Meilensteine und Phasen der vertraglichen Zusammenarbeit werden wie folgt definiert:
Abbildung 15: Phasen der Zusammenarbeit
1.1 Vertragsabschluss
Förmliches Zustandekommen des Vertrages durch Zuschlagserteilung.
1.2 Implementierung
Sämtliche einmaligen Leistungen bei Auftragsübernahme, auch Leistungen, die nach dem förmlichen Beginn des Regelbetriebes noch „nachlaufen“. (vielfach z.B. detaillierte Prüfung der Bestandsdokumentation).
1.3 Start-up-Phase
Zeitraum vom Beginn der Implementierung bis zum (terminierten) Beginn des Regelbetrie- bes, in der ausschließlich einmalige Leistungen vom AN erbracht werden.
1.4 Regelbetrieb
(Mehrjährige) Phase, in der wiederkehrende Leistungen vom AN erbracht und vom AG grundsätzlich pauschaliert vergütet werden.
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1.5 Vertragsende
Das Vertragsende wird mit dem Ende des Regelbetriebes gleichgesetzt, eine Vertragsver- längerung bedeutet folglich eine Verlängerung des Regelbetriebs.
1.6 Explementierung
Sämtliche einmaligen Leistungen bei Vertragsende, auch Leistungen, die nach dem förmli- chen Ende des Regelbetriebes noch „nachlaufen“. (vielfach z.B. Übergabe von Berichten oder Mitwirkung bei der Betriebskostenabrechnung).
1.7 Carve-out-Phase
Zeitraum vom Beginn der Explementierung bis zum (terminierten) Ende des Regelbetriebes.
2 Begriffe in der FM-Dokumentation
In Zusammenhang mit Begriffen in der FM-Dokumentation wird insbesondere auf die Richt- linie GEFMA 198 verwiesen. Im Einzelnen seien an dieser Stelle folgende Begriffe erwähnt:
2.1 Betriebskonzept
Ein Betriebskonzept, wird direkt aus dem Nutzerbedarf des AG abgeleitet und stellt den dokumentierten betrieblichen Rahmen einer optimalen Durchführung des gewünschten Kerngeschäfts dar.
2.2 Bewirtschaftungskonzept (Dienstleisterkonzept)
Ein Bewirtschaftungskonzept (Dienstleisterkonzept)12 baut auf dem Betriebskonzept und den dort dargestellten Kernprozessen des Nutzers auf. Es beschreibt aus Sicht des Betreibers/AN die notwendigen Unterstützungs-/FM-Prozesse (siehe auch GEFMA 200), um das Betriebskonzept bestmöglich umzusetzen und integriert die vom Nutzer gestellten Anforderungen hinsichtlich Leistungsumfängen, Funktionalitäten und Verfügbarkeiten der relevanten Anlagen und Objekte sowie die damit zusammenhängenden Aktivitäten und ent- hält strategische sowie operative (bspw. Reinigungsplan) Bestandteile. Zur klareren begriff- lichen Differenzierung gegenüber dem Betriebskonzept wird hier der Begriff Dienstleister- konzept verwendet.
12 Vormals „Betreiberkonzept“, vgl. GEFMA 114
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3 Begriffe der Gebäudereinigung13
Gebäudereinigung umfasst die Reinigung, Pflege, Desinfektion und Oberflächenbehand- lung aller Flächen eines Gebäudes (Boden, Wände, Decken, Dächer) sowie der Gegen- stände der Raumausstattung und -einrichtung (insbesondere auch sanitäre Anlagen).
3.1 Verschmutzungsarten
Die nachfolgenden Definitionen der Verschmutzungsarten bauen aufeinander auf, ein her- beizuführender Reinigungserfolg „frei von nicht haftender Verschmutzung“ impliziert dem- nach „frei von Grobverschmutzung“.
3.1.1 Grobverschmutzung
Definition: Heruntergefallener oder weggeworfener Abfall, der sich mit der Hand aufheben lässt, z. B. Papier, Pflanzenblätter, Zigarettenkippen, Getränkedosen.
3.1.2 Nicht haftende (aufliegende) Verschmutzung
Definition: Verschmutzung, die sich nicht direkt mit der Hand aufheben lässt, jedoch mit Trocken- oder Feuchtreinigungsverfahren entfernt werden kann, z. B. Staub, Kies, Sand, Laub, Asche, Haare, Spinnweben oder Krümel.
3.1.3 Schwach haftende Verschmutzung
Definition: Verschmutzung, die auf einer begrenzten Fläche haftet und mit Nassreinigungs- verfahren entfernt werden kann, z. B. Straßenschmutz, Lebensmittelrückstände oder Griff- spuren.
3.1.4 Stark haftende Verschmutzung
Definition: Verschmutzung, die auf einer begrenzten Fläche stark haftet und zur vollständi- gen Entfernung komplexerer Reinigungsverfahren bedarf. Zu stark haftender Verschmut- zung zählen auch Verfleckungen und optische Veränderungen auf Oberflächen, die nicht auf eine irreversible Veränderung des Oberflächenmaterials zurückzuführen sind, beispiels- weise Reinigungsmittelrückstände oder Vergrauung.
13 Die nachfolgenden Definitionen orientieren sich vornehmlich an den Standards des Bundesinnungsverban- des des Gebäudereiniger-Handwerks, sind in Teilen jedoch neustrukturiert, präzisiert, bzw. ergänzt.
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3.2 Reinigungsarten14
3.2.1 Unterhaltsreinigung
Definition: Die Unterhaltsreinigung umfasst die Gebäude(innen)reinigung und Pflege von Bodenbelägen, Decken und Wänden sowie Gegenständen der Raumausstattung und -ein- richtung. Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen (Turnussen) und nach definierten Standards. Übliche Verfahren der Unter- haltsreinigung sind Trocken- oder Feuchtreinigungsverfahren sowie zur Entfernung haften- der Verschmutzung Nassreinigungsverfahren. Leistungen der Unterhaltsreinigung sind überwiegend in Form eines typengemischten Vertrages formuliert, unterliegen üblicher- weise jedoch eher dem Werkvertragsrecht.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsar- beiten verschieden: Oberflächen sind frei von Verschmutzung jeglicher Art, schlierenfrei und in optisch einwandfreiem Zustand. Verschmutzung, welche durch die übliche Nutzung des Objektes entsteht, muss durch die Unterhaltsreinigung beseitigt werden. Ausgenommen ist außerordentliche Verschmutzung, die nicht mit den technischen Hilfs- und Reinigungsmit- teln der Unterhaltsreinigung zu beseitigen ist, sowie außergewöhnlich hohe Verschmut- zungsgrade - diese werden im Rahmen von Sonderreinigungen entfernt.
3.2.2 Sichtreinigung
Definition: Die Sichtreinigung umfasst nur Teilleistungen der Unterhaltsreinigung und wird zur Überbrückung bis zur nächsten Unterhaltsreinigung durchgeführt. Die Entfernung sicht- barer Verschmutzung (insbesondere Griff- und Trittspuren) erfolgt dabei in festgelegter Häu- figkeit punktuell auf definierten Flächen ohne Anspruch auf Hygiene, Pflege und Werterhal- tung. Die Sichtreinigung ist grundsätzlich dienstvertraglicher Natur und wird in der Regel von den Tagesdiensten durchgeführt.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Im sichtbaren Bereich ist keine sichtbare Ver- schmutzung vorhanden.
Bemerkung: Bei den laufenden Sichtreinigungen der Hauptverkehrsflächen sind stets min- destens folgende Leistungen zu erbringen: • Reinigung der Fußböden von Grobverschmutzung sowie nicht und leicht haftender Ver- schmutzung, insbesondere Wasser-/Getränkeflecken und Trittspuren
14 Abweichend von den Standards des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks fokussie- ren sich die nachfolgenden Definitionen vor allem auch auf den Vertragstypus (Werkvertrag, Dienstvertrag, typengemischter Vertrag)
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• Entfernung von Griffspuren auf Innenglasflächen
3.2.3 Bedarfsorientierte Reinigung
Definition: Die bedarfsorientierte Reinigung erfolgt unabhängig von festgelegten Turnus- sen nach Bedarfsprüfung bei festgestellter Notwendigkeit. Der Bedarf wird festgelegt auf Grundlage definierter Ereignisse, deren Umfang und Häufigkeit nicht vorhersehbar sind, etwa in Abhängigkeit der Nutzung, des Verbrauches oder bei relevanten Witterungs- oder Umwelteinflüssen. Leistungen der bedarfsorientierten Reinigung können ergebnisorientiert in werkvertraglicher Natur formuliert werden oder etwa als Aufgabe des Tagespersonals in dienstvertraglicher Natur.
Beispiele: • Nutzungsabhängig: Reinigung eines Konferenzraumes nach Belegung • Verbrauchsabhängig: Auffüllen von Materialien in WCs oder Teeküchen nach Füllstand • Witterungsabhängig: Reinigung eines Eingangsbereiches je nach Verschmutzungsgrad • Umweltabhängig: Reinigung nach Ungezieferbefall
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Siehe Unterhaltsreinigung.
3.2.4 Zwischen- und Teilfächenreinigung (Intensivreinigung)
Definition: Die Zwischen- und Teilfächenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben. Die Teilflächenreini- gung beschränkt sich auf Flächen, die aufgrund starker Frequentierung in der Optik negativ beeinflusst sind. Die Zwischen- und Teilfächenreinigung ist in der Regel werkvertraglicher Natur.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Oberflächen sind in ihrer Optik verbessert und ein- heitlich, auf Bodenflächen vor allem durch die Beseitigung von Gehspuren und Laufstraßen. Stark frequentierte Bereiche sind in ihrem Gesamterscheinungsbild den übrigen Flächen angeglichen.
Hinweis: Die Zwischen- und Teilfächenreinigung ersetzt keine Grundreinigung, sondern zö- gert diese lediglich hinaus.
3.2.5 Glasreinigung
Definition: Die Glasreinigung umfasst die ein- oder beidseitige Reinigung transparenter und
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nicht transparenter Flächen aus Glas, Plexiglas und vergleichbaren Baustoffen (z.B. Fens- ter, Oberlichter, Glasfassaden, Glastüren, Glasdächer) in bestimmten Zeitabständen und unter Anwendung jeweils geeigneter Arbeitstechniken und Reinigungsmittel – insbesondere bei haftender Verschmutzung. Zur Glasreinigung zählen auch die Reinigung und Pflege der Einfassungen (Rahmen, Bekleidungen und Beschläge, Falze und Blenden). Alle Flächen sind grundsätzlich feucht, bzw. nass zu reinigen und anschließend exakt, inklusive der Ecken, abzuledern. Die Glasreinigung ist in der Regel werkvertraglicher Natur.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Flächen sind staubfrei, schlierenfrei und was- serfleckenfrei. Die Umgebung der Flächen und der Einfassungen (v.a. Fensterbänke, Bö- den) darf nicht durch deren Reinigung verschmutzt sein.
Bemerkung: Das Beseitigen von hartnäckiger Verschmutzung auf Glasflächen (z. B. Be- malungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen und Beläge) ist in der Regel gesondert zu ver- einbaren.
3.2.6 Fassadenreinigung
Definition: Die Fassadenreinigung umfasst die Reinigung sowie die pflegende und schüt- zende Nachbehandlung der äußeren Gebäudehülle inklusive sämtlicher konstruktiver und bekleidender Bauteile, unabhängig vom Material, z.B. Attiken, Gesimse, Laibungen, Ver- kleidungen, Unterkonstruktionen, Außenaufzüge und -treppen, Beleuchtungsanlagen, Transparente und Lichtreklamen, Licht- und Wetterschutzanlagen (z. B. Markisen, Lamel- len, Jalousien) oder Blenden. Die Fassadenreinigung ist in der Regel werkvertraglicher Na- tur.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberflächen sind frei von stark haftender Ver- schmutzung bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen, insbesondere frei von atmosphärischen Ablagerungen, Staub, Ruß und biologischem Bewuchs (Algen, Moose). Weiterhin sind die Oberflächen schlieren- und fleckenfrei, soweit dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist.
3.2.7 Bauendreinigung (Bauschlussreinigung)
Definition: Die Bauendreinigung findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten vor der Bauabnahme statt. Die Bauleistungen sind grundsätzlich fer- tiggestellt, es sind allenfalls weitere kleinere Leistungen z. B. im Rahmen von Mängelbesei- tigungen zu erwarten. Die Bauendreinigung ist in der Regel werkvertraglicher Natur.
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Herbeizuführender Reinigungserfolg: Oberflächen sind in der Regel frei von Handwer- kerverschmutzung (Mörtel-, Gips- und Zementreste, Farb- und Lackspritzer, Bohrstaub, etc.), Schutzfolien, Markierungen, Etiketten, Grobverschmutzung, haftender Verschmut- zung sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei. Umfang und Ergebnisse einer Bau- endreinigung sind individuell zu vereinbaren.
3.2.8 Baufeinreinigung (Erstreinigung)
Definition: Die Baufeinreinigung findet nach der vollständigen Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten vor Übergabe von Räumlichkeiten an den Nutzer statt. Die Baufeinreinigung ist in der Regel werkvertraglicher Natur. Herbeizuführender Reinigungserfolg: Oberflächen sind frei von stark haftender Ver- schmutzung sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei. Auf neu verlegten Bodenbelä- gen wurde eine Einpflege durchgeführt. Räume bzw. Gebäude sind somit bezugsfertig und können ihrer Bestimmung entsprechend übergeben werden.
3.2.9 Grundreinigung
Definition: Die Grundreinigung geht in Umfang und Intensität deutlich über die Unterhalts- und Zwischenreinigung hinaus. Die Grundreinigung umfasst die Entfernung sämtlicher Schmutzrückstände und abgenutzter Pflegefilme, die das Aussehen der Oberfläche beein- trächtigen. Eine Grundreinigung wird bei Bedarf in größeren Zeitabständen durchgeführt.
Räume sind im Zuge der Grundreinigung auszuräumen, Schränke, bewegliches Mobiliar und Kühlschränke sind von der Stelle zu rücken, um eine Reinigung zu ermöglichen. Ledig- lich schwere Möbel, die nicht von zwei Personen von der Stelle wegzurücken sind, können stehen bleiben. Auch Flecken und stark haftende Verschmutzung sind durch geeignete Ver- fahren zu entfernen. Fußbodenbeschichtungen, bzw. -versiegelungen sind gemäß Herstel- lervorgaben zu erneuern, mindestens zweifach. Textile Beläge sind einer Shampoonierung oder Sprühextraktion zu unterziehen.
Im Rahmen der Grundreinigung sind überdies sämtliche Gegenstände der Raumausstat- tung und -einrichtung zu reinigen, insbesondere Wandbekleidungen, Sanitäreinrichtungen, Möbel (innen und außen), Spiegel, Heizkörper, Lüftungsauslässe, Fenster mit Rahmen, Fensterbretter, Schalter, Sockelleisten. Abwaschbare Wand- und Glasflächen, soweit ohne Steighilfe erreichbar, sind ganzflächig zu reinigen.
Die Grundreinigung ist in der Regel werkvertraglicher Natur.
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Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberflächen sind frei von stark haftender Ver- schmutzung bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen, weiterhin sind die Oberflächen schlieren- und fleckenfrei, soweit dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist.
Bemerkung: Zeitpunkt, bzw. Häufigkeiten sind in Abhängigkeit von Alter, Beanspruchung und Nutzung der Komponenten bzw. Oberflächen festzulegen. Zeitpunkte können vorab vertraglich definiert oder nach Bedarf als Sonderreinigung vereinbart werden.
3.2.10 Einpflege/Grundpflege
Definition: Bei der Einpflege/Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese zum Werterhalt vor mechanischer Beanspruchung schützen, z.B. durch wasser- oder schmutzabweisende Effekte. Dadurch wird die nachfolgende Unterhaltsreinigung in der Regel erleichtert. Die Einpflege/Grundpflege setzt eine Baufeinreinigung oder Grundrei- nigung voraus.
Die Einpflege/Grundpflege ist in der Regel werkvertraglicher Natur.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine uner- wünschten Nachteile bezüglich Optik, Begehsicherheit und elektrischer Leitfähigkeit elasti- scher Beläge bei der Nutzung.
Bemerkung: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen muss möglich sein. Der Zeitpunkt kann vertraglich definiert oder als Sonderreinigung festgelegt werden.
3.2.11 Sonderreinigung
Definition: Beseitigung von außergewöhnlichen oder aufwändig zu entfernender Ver- schmutzung sowie außergewöhnlich hohen Verschmutzungsgraden, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen. Sonderreinigungen sind in der Regel werkvertraglicher Natur.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Je nach Auftrag und Arbeiten unterschiedlich.
Bemerkung: Sonderreinigungsarbeiten werden in der Regel werkvertraglich als Einzelauf- träge vergeben.
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3.3 Reinigungsverfahren
Unter Reinigung wird ein Prozess zur Entfernung von Verunreinigungen (z. B. Staub, che- mische Substanzen, Mikroorganismen, organische Substanzen) verstanden, ohne dass be- stimmungsgemäß eine Abtötung/Inaktivierung von Mikroorganismen stattfindet.15 Nachfol- gend sind einzelne Reinigungsverfahren und der jeweils herbeizuführende Reinigungserfolg definiert.
3.3.1 Trockenreinigungsverfahren
3.3.1.1 KE: Kehren
Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von Grobver- schmutzung und nicht haftender Verschmutzung mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze), ggf. nach Aufbringen von Kehrspänen. Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von nicht haftender Ver- schmutzung, mit geringen Staubrückständen ist dennoch zu rechnen.
Bemerkung: Beim Einsatz von Kehrspänen können gleichzeitig pflegende Substanzen auf- gebracht werden.
Hinweis: Bezugnehmend auf GefStoffV, Anhang I Nr. 2.3, ist konventionelles Kehren ohne staubbindende Maßnahmen im Innenbereich von Gebäuden aufgrund der Feinstaubbelas- tung grundsätzlich nicht zulässig.
3.3.1.2 TM: Trockenmoppen
Definition: Staubbindendes Moppen mit Mikrofasertextilien zur Beseitigung von nicht haf- tender Verschmutzung und in geringerem Umfang auch für aufliegende Grobverschmut- zung (z.B. Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenkippen).
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Oberfläche ist frei von nicht haftender Verschmut- zung.
Bemerkung: Voraussetzung zur Anwendung des Trockenmoppens sind glatte sowie fein- strukturierte und mikroporöse Bodenbeläge wie z. B. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pfle- gefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden, Feinsteinzeug etc. Es eignen sich nur Reinigungstextilien aus Mikrofaser.
15 Vergleiche hierzu auch 0.
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3.3.1.3 KS: Kehrsaugen
Definition: Trockene mechanische Entfernung von schwach haftender Verschmutzung mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von schwach haftender Ver- schmutzung.
Bemerkung: Maschinelles Kehrsaugen ist ein gängiges Reinigungsverfahren für große Flä- chen wie z. B. Halle, Höfe oder Straßen.
3.3.1.4 ST: Staubsaugen
Definition: Trockenes Absaugen von nicht haftender Verschmutzung.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von nicht haftender Ver- schmutzung. Haftende Verschmutzung bei nicht textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (Getränkeflecken, Obst- saft, Kaffee, etc.) bei textilen Belägen können noch sichtbar sein. Die langfristige Erhaltung der Qualität des Bodenbelages muss sichergestellt werden.
Bemerkung: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis zu erwarten, wenn leis- tungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die ge- samte Fläche bearbeitet wird.
3.3.1.5 BS: Bürstsaugen
Definition: Mechanisches Bürsten des Belages zum Lösen schwach haftender Verschmut- zung und anschließendes trockenes Absaugen.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von schwach haftender Ver- schmutzung. Stark haftende Verschmutzung bei nicht textilen Belägen und in den Teppich- flor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee, etc.) bei textilen Belägen können noch sichtbar sein. Die langfristige Er- haltung der Qualität des Bodenbelages muss sichergestellt werden.
Bemerkung: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis zu erwarten, wenn leis- tungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die ge- samte Fläche bearbeitet wird.
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3.3.1.6 PO: Poliersaugen
Definition: Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen (Polierbürsten) oder Pads (Polierpads) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen, gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang (Zwischenreini- gungsverfahren für Fußbodenbeläge).
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von haftender Verschmut- zung, insbesondere frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Op- tik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeu- gung.
Bemerkung: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. Vorteile von polierten Oberflächen sind u. a. höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Verkehrsspuren und Be- handlungsmitteln, Verbesserung der Optik, Vergrößerung der Grundreinigungsintervalle, dadurch Kosteneinsparung und reduzierte Umweltbelastung.
3.3.1.7 PU: Pulver-/Granulatreinigung
Definition: Verfahren zur Zwischenreinigung textiler Beläge: Ein geeignetes Teppichreini- gungspulver bzw. -granulat wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers/Granulates wird die- ses gründlich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. Bürstsaugmaschine abge- saugt.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von in den Flor eingedrun- gener, schwach haftender Verschmutzung.
Bemerkung: Diese Methode ist für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet. Der Reini- gungserfolg ist begrenzt, da lediglich eine Flächenreinigung, keine Tiefenreinigung erfolgt. Es besteht das Problem einer raschen Wiederanschmutzung und der Staubbildung durch die nicht vollständig entfernbaren Pulverrückstände. Eine Anwendung auf Nadelvlies sowie hochflorigen Belägen darf nicht erfolgen, da sich bei diesen Belägen das Pulver keinesfalls mehr gründlich entfernen lässt. Werkseitige Antisoiling-Imprägnierungen werden durch Ten- sidrückstände des Teppichreinigungspulvers beeinträchtigt.
3.3.1.8 TP: Trockene Pflegefilmsanierung
Definition: Mechanisches Abtragen abgenutzter harter Pflegefilme durch Ab- bzw. Anschlei-
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fen des bestehenden Pflegefilms mit leistungsstarker Bodenreinigungsmaschine (z. B. spe- zielle Sanierungsmaschine mit Absaugaggregat) und geeignetem Pad (z. B. graues, dun- kelbraunes oder Spezialpad), anschließend Auspolieren bei noch ausreichender Dicke der verbleibenden Pflegefilmschicht oder Auftrag einer neuen Pflegefilmschicht.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Einheitliche Optik des Pflegefilms.
Bemerkung: Grenzen der trockenen Pflegefilmsanierung sind unebene Beläge, schlechte Verlegung und alte Pflegefilme mit Schmutzeinlagerungen.
3.3.2 Feuchtreinigungsverfahren
3.3.2.1 FW: Feuchtwischen (staubbindendes Wischen)
Definition: Staubbindendes Wischen mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstexti- lien (Feuchtwischen) bzw. speziellen trockenen Mikrofasererzeugnissen (Elektrostatisch- staubbindendes Wischen) zur Beseitigung von nicht haftender Verschmutzung. In geringe- rem Umfang auch für Grobverschmutzung und schwach haftende Verschmutzung anwend- bar.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von nicht haftender Ver- schmutzung sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei. Haftende Verschmutzung kann noch auf der Oberfläche vorhanden sein, muss sich jedoch ohne aufwändige und umwelt- belastende Grundreinigung beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln ist eine ausreichende Keiminaktivierung zu erzielen.
Bemerkung: Voraussetzung zur Anwendung der Methode sind glatte Bodenbeläge bzw. Oberflächen wie z.B. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versie- gelte Holzböden, polierte Steinböden etc. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Ver- wendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. Grobschmutz- beseitigung ist nur bedingt möglich, eine Entfernung von haftender Verschmutzung ist in der Regel nicht möglich.
3.3.2.2 SC: Spraycleanern (Spraymethode)
Definition: Kombiniertes Reinigungs- und Pflegeverfahren zur Zwischenreinigung von elas- tischen, harten und mineralischen Belägen: Mechanisch-chemische Entfernung von Ver- kehrsspuren, Absatzstrichen und hartnäckigen haftenden Verschmutzungen mit einer Ein- scheiben- bzw. High-Speed-Maschine, geeigneten Padscheiben und einem Cleanermittel.
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Das Cleanermittel wird partiell auf hartnäckige Flecken und abgenutzte Pflegefilmstellen gesprüht, die Stellen werden maschinell mit geeigneten Pads bearbeitet und anschließend poliert.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von stark haftender Ver- schmutzung, insbesondere frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schram- men und Schleifspuren. Sie befindet sich in frisch eingepflegtem Zustand und ist frei von Wisch- und Gebrauchsspuren). Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich.
Bemerkung: Die Trittsicherheit darf nicht einschränkt werden. Vorteile sind u. a. höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Verkehrsspuren und Behandlungsmitteln, Verbesserung der Optik, Verzögerung von Grundreinigungen.
3.3.2.3 GP: Garnpad-/Faserpadmethode
Definition: Verfahren zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Nach dem Aufsprühen einer tensidfreien Reinigungslösung erfolgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads oder Faserpads unter Verwendung einer Einscheibenmaschine.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Lediglich Flächen- keine Tiefenreinigung. Bei Schlingenware und Velourbelägen guter Reinigungserfolg, bei Nadelvliesbelägen ist der Reinigungserfolg begrenzt. Die Oberfläche ist grundsätzlich frei von haftenden Verschmut- zungen.
Bemerkung: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge sowie für stark frequentierte Bereiche, die nicht gesperrt werden können, geeignet. Beim Einsatz ten- sidfreier Mittel entsteht keine Begünstigung der Wiederanschmutzung und eine werkseitig aufgebrachte Imprägnierung bleibt erhalten. Für hochflorige Beläge ist die Garnpad-/Faser- padmethode ungeeignet, da die Bearbeitung zum Verfilzen des Belages und zum Heraus- reißen von Fäden führen kann. Bei wasserfesten textilen Fußbodenbelägen kann Padreini- gung mit anschließender Sprühextraktion als Grundreinigungsmethode kombiniert werden.
3.3.2.4 SH: Shampoonierung
Definition: Reinigen textiler Fußbodenbeläge mit Bürstenmaschinen unter Verwendung ei- ner geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum).
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Oberfläche ist frei sein von haftender, in die Pol- schicht (Flor) eingedrungener Verschmutzung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche
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Wiederanschmutzung verhindern.
Hinweis: Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man Trocken- und Nass shampoonierung. Die Trockenshampoonierung kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz, vor allem, wenn der textile Belag aufgrund seiner Beschaffenheit oder Verlegeart feuchtig- keitsempfindlich ist. Der Reinigungserfolg ist begrenzt. Die Nassshampoonierung kommt als Grundreinigung zum Einsatz, in der Regel in Kombination mit einer Sprühextraktion.
3.3.2.5 SE: Sprühextraktion
Definition: Gründliche Entfernung haftender Verschmutzungen aus textilen Belägen durch intensives Umspülen der Fasern (evtl. mit mechanischer Unterstützung durch Bürsten) und gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte mit Hilfe eines Sprühextraktionsgerätes (bzw. Sprühextraktion-Bürstautomat).
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von haftenden, in die Pol- schicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen.
Bemerkung: Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet, in der Regel im Anschluss an eine Nassshampoonierung oder Padreinigung.
3.3.3 Nassreinigungsverfahren
3.3.3.1 NE: Einstufiges Nasswischen (Halbnassverfahren)
Definition: Es wird mit einer entwässerten Reinigungstextilie (Mopp, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag bzw. die Oberfläche gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzung aufgeweicht bzw. abgelöst wird und mit Wasser oder der Reinigungstextilie entfernt werden kann. Die bei diesem Ar- beitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflegemittel oder Desinfektionsmittel zugegeben wer- den.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von nicht haftender Ver- schmutzung sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei. Beim Einsatz von Wischpflege- mitteln sind die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen und lassen sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußboden- belag beseitigen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln ist eine ausreichende Keiminakti- vierung zu erzielen.16
16 Siehe 0
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Bemerkungen: Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Ver- schmutzungsgrad haben oder feuchtigkeitsempfindlich sind (bei Doppelböden nur mit stark entwässerter Reinigungstextilie anwendbar). Voraussetzung ist zudem, dass sich der Bo- den in einem geeigneten Pflegezustand befindet (homogene Oberfläche).
3.3.3.2 NZ: Zweistufiges Nasswischen
Definition: Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextile (Mopp, Wischbezug etc.) so viel Reini- gungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzung aufgeweicht bzw. abgelöst wird. In der zweiten Arbeitsstufe wird die Schmutzflotte mit tro- ckenen oder stark entwässerten Reinigungstextilien aufgenommen. Das Verfahren kann ebenfalls mit Wendebezügen ohne Bezugwechsel angewendet werden (Wenden des Wischbezuges im zweiten Arbeitsgang). Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Bodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwen- dung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Siehe einstufiges Nasswischen.
Bemerkung: Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen, außerdem trocknet das Wischwasser schnell, so dass die Rutschgefahr verringert wird.
3.3.3.3 NW: Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem
Definition: Aufsprühen einer gebrauchsfertigen Reinigungslösung mit Hilfe eines Sprühge- räts (Sprühflasche, Drucksprüher) auf die Reinigungstextilie oder direkt auf die ver- schmutzte Fläche und Aufnahme der Schmutzflotte durch Nasswischen.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Siehe einstufiges Nasswischen.
Bemerkung: Nur für Bodenbeläge geeignet, die keinen hohen Verschmutzungsgrad auf- weisen oder feuchtigkeitsempfindlich sind. Der Arbeitsaufwand ist fast so hoch wie beim zweistufigen Nasswischen.
3.3.3.4 NS: Nassscheuern
Definition: Manuelle oder maschinelle abrasive Fußbodenreinigung unter Einsatz geeigne- ter Reinigungsmittel. Anschließend Aufnahme der Schmutzflotte mit Reinigungstextilien. Manuelles Nassscheuern kommt für sehr kleine und maschinenunzugängliche Flächen zur Anwendung. Maschinelles Nassscheuern erfolgt bei größeren Flächen mit Scheiben-, oder
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Walzen(bürst-)-maschinen unter Verwendung geeigneter Bürsten oder Reinigungspads.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von stark haftender Ver- schmutzung sowie grundsätzlich wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei.
Bemerkung: Als intensiveres Unterhaltsreinigungsverfahren in Objektbereichen mit starker Verschmutzung (z. B. Lebensmittel-, Industriebereiche, Schwimmbad u. ä.), zur Reinigung oberflächenstrukturierter Bodenbeläge oder in Anwendung in der Grundreinigung zur Ent- fernung von alten Pflegefilmen oder stark haftender Verschmutzung geeignet.
3.3.3.5 SS: Scheuersaugen
Definition: Maschinelle Fußboden-Nassreinigung unter Verwendung von Scheuersaugma- schinen (auch Bodenreinigungsautomaten) mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Entfernung von stark haftender Verschmutzung. Der Fußboden wird nassgescheuert und die Schmutzflotte im gleichen Arbeitsgang durch Nasssaugen aufgenommen.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von stark haftender Ver- schmutzung sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei.
Bemerkung: Insbesondere bei großen Flächen mit geringem Überstellungsgrad geeignet. Durch die rasche Trocknung ist der Fußbodenbelag schon nach kurzer Zeit begehbar. In den Reinwassertank der Scheuersaugmaschinen werden schaumarme Reinigungsmittel zugegeben.
3.3.3.6 NG: Nassgrundreinigung
Definition: Mechanische oder chemische Entfernung hartnäckig haftender Verschmutzun- gen, abgenutzter Pflegefilme oder anderer Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, unter Verwendung geeigneter Reinigungspads mit reinem Wasser oder un- ter Verwendung einer geeigneten Grundreinigerlösung.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Oberfläche ist frei von sämtlichen Verschmutzun- gen, Rückständen und alten abgenutzten Pflegefilmen sowie schlieren und fleckenfrei.
Bemerkung: Dieses Grundreinigungsverfahren eignet sich zur vollflächigen Entfernung harter, mehrschichtiger Beschichtungen, auch auf empfindlichen Belägen. Reinigungsche- mie und Mechanik müssen auf Bdie jeweilige odenbelagsart angepasst sein.
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3.3.3.7 NT: Nassreinigung von textilen Belägen
Definition: Verfahren zur Zwischenreinigung von textilen Belägen (nur Flächenreinigung, keine Tiefenreinigung): Aufbringen einer geeigneten Reinigungslösung (z. B. tensidfreier Reiniger auf Komplexbildnerbasis oder Spezialreiniger, die nach der Einkapselungstechno- logie arbeiten) und Einmassieren unter Verwendung einer Walzenbürstmaschine mit wei- chen Walzenbürsten. Je nach Maschinentyp erfolgt die Aufnahme der Schmutzflotte in der gleichen Arbeitsstufe durch ein Transportsystem oder durch eine zusätzliche Absaugvor- richtung, die auch ein zweistufiges Arbeiten erlaubt. Bei Walzenbürstmaschinen ohne Transportsystem oder Absaugvorrichtung werden nach vollständiger Trocknung des Belags die Trockenrückstände mit einem leistungsstarken Bürstsauger abgesaugt.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist grundsätzlich frei von haftenden Verschmutzungen. Bemerkung: Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern. Im Anschluss an die Nassreinigung wird eine Sprühextraktion empfohlen.
3.3.3.8 DE: Detachur (Fleckentfernung)
Definition: Punktuelle Entfernung von Verfleckung und haftender Verschmutzung auf texti- len Belägen durch Spülmethode mit Hilfe eines Nasssaugers oder der Hand- oder Polster- düse des Sprühextraktionsgerätes. Anwendbar ist weiterhin die Tupfmethode durch Abtup- fen des Fleckes mit saugfähigem Material (z. B. Zellstoff, Baumwolltuch), gegebenenfalls unter Einsatz von Reinigungslösungen (Detachurmittel). Um eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen auszuschließen, sind behandelte Fleckstellen gründlich mit klarem Wasser nachzuspülen.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberfläche ist frei von punktuell in den Flor ein- gedrungenen, haftenden Verschmutzungen. Aufgrund der punktuellen Fleckentfernung kann sich im Gesamterscheinungsbild eine unterschiedliche Optik ergeben.
Bemerkung: Detachur ist Gegenstand der Unterhaltsreinigung und wird nicht gesondert vergütet.
3.3.4 Weitere Reinigungsverfahren
3.3.4.1 LE: Inhalt entleeren und entsorgen
Definition: Der Inhalt von Behältern wird entleert und getrennt gesammelt, sowie anschlie- ßend fachgerecht entsorgt, bzw. der Wiederverwertung zugeführt.
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Herbeizuführender Erfolg: Der Behälter ist frei von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln), die Abfälle sind fachgerecht nach Fraktionen getrennt und in die entsprechenden Entsorgungsbehältnisse verbracht.
3.3.4.2 BN: Bestücken bzw. Nachfüllen
Definition: Ein Gegenstand (z.B. Handtuchhalter, Seifenspender Toilettenpapier etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z.B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen.
Herbeizuführender Erfolg: Der zu bestückende Gegenstand ist gemäß Vorgabe (Turnus bzw. Füllstand) mit Verbrauchsmaterial befüllt.
3.3.4.3 ES: Entstauben/Spinnweben entfernen
Definition: Staubentfernung entweder mit einem Trockensauger (Staubsauger) oder mit Reinigungstextilien; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Der Gegenstand bzw. die Oberfläche ist frei von Staub und Spinnweben.
3.3.4.4 GS: Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen
Definition: Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung vom Gegenstand entfernt, nach Bedarf anschließend nachtrocknen bzw. polieren. Herbeizuführender Reinigungserfolg: Der Gegenstand, bzw. die Oberfläche ist frei sein von sämtlichen Griffspuren, Spritzern und Flecken und ggf. trocken bzw. poliert.
Bemerkung: Die Entfernung von Griffspuren, Spritzern und Flecken ist insbesondere in den Verkehrsflächen während des laufenden Betriebes durchzuführen (Sichtreinigung); sie ist in die entsprechenden Positionen der Unterhalts-/Objekteinigung einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.
3.3.4.5 HR: Hochdruckreinigung
Definition: Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungs- gerät. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnli- chen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen. Die Notwendigkeit des Trocknens kann je nach Gegenstand bzw. Oberfläche verschieden sein.
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Herbeizuführender Reinigungserfolg: Der Gegenstand, bzw. die Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen und in einem optisch ansprechenden Zustand.
Bemerkung: Diese Methode kann im „Nassbereich“ wie z. B. WCs, Waschräume, Umklei- dekabinen, etc. zum Einsatz kommen.
3.3.4.6 PG: Polieren von Gegenständen
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um seine Optik zu verbessern.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Der Gegenstand befindet sich in einem guten opti- schen Zustand. Es sind keine Wischspuren vorhanden.
3.3.4.7 PB: Pflegend behandeln
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln behandelt. Herbeizuführender Reinigungserfolg: Der Gegenstand, bzw. die Oberfläche befindet sich in einem frisch eingepflegten Zustand. Es sind keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden.
3.3.4.8 KB: Kalkablagerungen beseitigen
Definition: Kalkablagerungen werden mit einem kalklösenden Mittel beseitigt. Fugen sind vorzuwässern und nach der Säurebehandlung erneut zu wässern.
Herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Oberflächen sind frei von Kalkrückständen.
Bemerkung: Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen insbesondere eingehalten werden.
3.3.4.9 LR: Lampenreinigung an Decken und Wänden
Definition: Lampenkörper an Decken und Wänden unter Einhaltung der Sicherheitsbestim- mungen (DIN EN 50110) abnehmen, nass bzw. feucht von innen und außen reinigen und wieder anbringen. Glasanteile oder Reflektoren werden trocken nachgewischt.
Herbeizuführender Erfolg: Die Lampen bzw. die Beleuchtungskörper sind frei von Staub, Spinnenweben und sonstigen Verunreinigungen, Glaslampen sind schlierenfrei.
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3.3.4.10 DR: Desinfizierend reinigen
Definition: Desinfektion ist ein Prozess, durch den die Anzahl vermehrungsfähiger Mikro- organismen infolge Abtötung/Inaktivierung unter Angabe eines standardisierten, quantifi- zierbaren Wirkungsnachweises reduziert wird mit dem Ziel, einen Gegenstand, bzw. Bereich in einen Zustand zu versetzen, dass von ihm keine Infektionsgefährdung mehr ausgehen kann. Es wird unterschieden zwischen vorbeugender, routinemäßiger Desinfektion und ge- zielter Desinfektion. Von desinfizierender Reinigung wird gesprochen, wenn Reinigungspro- zess und Desinfektion in einem Arbeitsgang erfolgen. Die hierfür verwendeten Mittel müs- sen aufgrund möglicher unerwünschter Wechselwirkungen der Einzelkomponenten aus- drücklich für diesen Zweck deklariert sein. Der Gegenstand oder die Fläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsmittel durch ein geeignetes Verfahren gereinigt und desinfiziert.
Herbeizuführender Erfolg: Höchstmögliche Reduktion des Keimgehaltes in Verbindung mit der Minderung der Anzahl pathogener und fakultativ pathogener Keime. Der Gegen- stand, bzw. die Oberfläche ist frei von sichtbarer Verschmutzung. Es können Schlieren durch das Flächendesinfektionsmittel zurückbleiben.
Bemerkung: Die exakte Einhaltung der angegebenen, für wirksam befundenen Konzentra- tions-Zeit-Relation ist sicherzustellen. Die Flächendesinfektionsmittellösung muss einen ge- schlossenen Feuchtigkeitsfilm hinterlassen und darf während der Einwirkzeit weder abge- spült noch nachgetrocknet werden. Eine desinfizierende Reinigung kann nur bei optisch sauberen oder gering verschmutzen Flächen durchgeführt werden.
4 Zeitbegriffe
4.1 Reaktionszeit
bezeichnet die Zeitspanne vom ersten Versuch des AG, eine Meldung/Reklamation beim AN abzusetzen bis zum Eintreffen des zur Behebung qualifizierten Mitarbeiters unmittelbar am Ort des Mangels.
4.2 Behebungszeit
bezeichnet die Zeitspanne vom Eintreffen des zur Behebung qualifizierten Mitarbeiters am Ort des Mangels bis hin zur vollständigen Beseitigung des Mangels und entsprechender Rückmeldung/Dokumentation.
5 Teile und Materialien
Die nachfolgenden Aufzählungen sind weder ausschließlich noch vollständig, sie sollen dem
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AN lediglich die getroffenen Aussagen verdeutlichen und erheben keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit.
5.1 Verbrauchsmaterial
DIN EN 13306 (2010): Einheit oder Material, die bzw. das aufgebracht wird, regelmäßig ausgetauscht werden kann und generell nicht nur einer bestimmten Einheit zugeordnet wer- den kann. Der Begriff Verbrauchsmaterial korrespondiert im Sinne dieser Differenzierung mit der Bedienung von Bau- und Anlagentechnik und umfasst auch die Betriebsstoffe.
Zu Verbrauchsmaterialien zählen im Sinne dieser Ausschreibung z.B. Waschmittel, Reini- gungsmittel, Putzlappen.
Betriebsstoffe sind im Sinne dieser Ausschreibung Energieträger (Erdgas, Kraftstoffe, Druckluft) sowie Schmiermittel (Öle, Fette).
5.2 Hilfsmittel
Zu Hilfsmitteln (Werkzeuge und Geräte) zählen im Sinne dieser Ausschreibung z.B. Hebe- zeuge, Dreibein, Seilzug, Flaschenzug, Kran, Leitern, Tritte, Handwerkzeug, Bohrmaschi- nen, Sonderwerkzeuge, Werkstattausstattung, Messgeräte, Höhenzugangshilfen, Hebe- bühne, Teleskopbühne.
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Erfüllungsorte in Bochum (Quelle: www.batchgeo.com) .................. 21 Abbildung 2: Erfüllungsort Heiligenhaus (Quelle: www.batchgeo.com) ................ 21 Abbildung 3: Zentralcampus ................................................................................. 22 Abbildung 4: Zentralcampus, Objektübersicht ...................................................... 23 Abbildung 5: Brüstungen A- und C-Gebäude ....................................................... 25 Abbildung 6: Fassade BlueBox ............................................................................ 26 Abbildung 7: Fliesen der WC-Bereiche in der BlueBox ........................................ 26 Abbildung 8: H-Gebäude ...................................................................................... 28 Abbildung 9: Konrad-Zuse-Straße 18 ................................................................... 29 Abbildung 10: Lise-Meitner-Allee 1 ......................................................................... 30 Abbildung 11: Campus Velbert/Heiligenhaus ......................................................... 31 Abbildung 12: Kommunikationskonzept ................................................................. 33 Abbildung 13: Hörsaalboden .................................................................................. 49 Abbildung 14: Reinigungsgruppen und Reinigungsturnusse .................................. 51 Abbildung 15: Phasen der Zusammenarbeit .......................................................... 66
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Losübersicht mit Leistungszeiträumen .............................................. 6 Tabelle 2: Erfüllungsorte .................................................................................... 7 Tabelle 3: Skala für Konzeptwertung ............................................................... 18 Tabelle 4: Präsenzzeiten Tagesdienst ............................................................. 60
Anlagenverzeichnis
Preisverzeichnis Hausordnung der Hochschule Bochum (Entwurf) Entsorgungskonzept der Hochschule Bochum Pflegeanleitungen Vertrag Vertragsstrafenkatalog
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