1.1 Vorbemerkungen zur Ausschreibung.pdf

Gebäudereinigung einschließlich Unterhalts-, Sonder- und Glasreinigung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)

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Vorbemerkungen zur Ausschreibung1

Inhaltsverzeichnis

1 Ausschreibende Stelle ............................................................................................... 2

2 Ausgeschriebene Leistungen ...................................................................................... 2

3 Hauptleistungspflichten ............................................................................................. 2

4 Objektbesichtigung .................................................................................................... 2

5 Hinweise zur Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen ........................................... 3

6 Obergrenzen der Reinigungsleistung ........................................................................... 4

7 Hinweise für Bietergemeinschaften ............................................................................ 4

8 Hinweise zur Angabe von Referenzen .......................................................................... 4

9 Ausschlusskriterien .................................................................................................... 4

10 Auswertungsmethode ................................................................................................ 4

11 Gültigkeit ................................................................................................................... 5

1 Für die gesamten Unterlagen gilt, dass stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint sind, selbst wenn aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten dann gleichwohl für allerlei Geschlecht.

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1 Ausschreibende Stelle

Die nachfolgend beschriebenen Gebäudereinigungsdienstleistungen werden ausgeschrieben durch:

Stadt Premnitz

Gerhart-Hauptmann-Straße 3

14727 Premnitz

2 Ausgeschriebene Leistungen

Die Leistungen fallen in zwei Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbrin- genden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren.

Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los oder beide Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten.

Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen.

Option zur Vergabe/ Vertragslaufzeit

Für den Fall, dass ein Ausschreibungsgewinner innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit we- gen Kündigung, Insolvenz oder aus anderem Grund endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Gesamtrang 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

3 Hauptleistungspflichten

Zu den Hauptleistungspflichten gehört die Herstellung des Reinigungserfolges. Zwischen den Ver- tragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass der angestrebte Reinigungszustand nur durch die Ein- haltung der vom Auftragnehmers in seinem Angebot angegebenen Leistungsstunden erzielt werden kann. Die Einhaltung der in den Preisblättern ausgewiesenen Leistungsstunden gehört daher zusätz- lich zum Reinigungserfolg zu den Hauptleistungspflichten des Auftragnehmers. Eine Verringerung der Leistungsstunden bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers. Eine Verringerung der vereinbarten Leistungsstunden ohne vorherige Zustimmung des Auf- traggebers berechtigt den Auftraggeber zu einer entsprechenden Rechnungskürzung.

4 Objektbesichtigung

Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über den Umfang der Arbeiten in den Objekten an Ort und Stelle zu unterrichten. Dazu ist eine Objektbesichtigung ausgewählter Objekte zwingend erforderlich. Die ausgewählten Objekte, siehe Formular „Teilnahmebestätigung der Objektbesichti- gung“, werden als repräsentativ für die Objekte dieser Ausschreibung angesehen.

Im Anschluss an die Objektbesichtigung wird diese dem Bieter schriftlich gemäß Anlage „Teilnah- mebestätigung der Objektbesichtigung“ bestätigt. Die Bestätigung ist den Angebotsunterlagen bei- zufügen. Die Nichtvorlage dieser Bestätigung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabever- fahren.

Objektbesichtigungen werden in folgendem Zeitraum durchgeführt: 07.09.2026 bis 18.09.2026

Bieter, welche die Objekte besichtigen wollen, müssen rechtzeitig vor dem Zeitraum der Objektbe- sichtigung einen Termin über die Vergabeplattform vereinbaren. Dazu reichen sie über die Vergabe- plattform einen Terminvorschlag ein, der im oben angegebenen Zeitraum liegt.

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Der Terminvorschlag wird von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bestätigt oder es wird ein alternativer Termin im oben genannten Zeitraum angeboten.

Jeder Bieter erhält nur einmalig die Möglichkeit an einem Besichtigungstermin teilzunehmen. Eine Teilnahmebescheinigung zur Objektbesichtigung wird nicht ausgestellt.

Fragen zur Vergabe werden während der Objektbesichtigung nicht beantwortet. Es besteht die Mög- lichkeit, Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu stellen. Telefonische Aus- künfte werden nicht erteilt.

5 Hinweise zur Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen

Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die Unterlagen zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkei- ten in den Unterlagen sind unverzüglich anzuzeigen.

Die Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen.

Die Preisblätter für die ausgeschriebenen Leistungen sind nach Losen und Objekten geordnet er- stellt worden und liegen den Ausschreibungsunterlagen als Datei im Excel-Format bei. Die Bearbei- tung der Daten erfolgt ausschließlich in den grau hinterlegten Zellen. Sollten sich Schwierigkeiten in der Bearbeitung der Dateiformate ergeben, so wenden Sie sich bitte an die ausschreibende Stelle.

Bitte beachten Sie, dass in die Preisblätter der Leistungswert (m²/h) einzutragen ist.

In den Preisblättern ist der zugrunde gelegte kalkulatorische Stundenverrechnungssatz einzutragen. Zu den verwendeten Stundenverrechnungssätzen ist jeweils das Formblatt „Aufschlüsselung der kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze“ auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizulegen.

Bei Verwendung unterschiedlicher kalkulatorischer Stundenverrechnungssätze in den Losen oder Objekten können die Formulare bzw. Blätter bei Bedarf kopiert werden. Ein Formular kann auch für mehrere Lose bzw. Objekte verwendet werden. Die entsprechenden Losnummern und die Objekte sind dann in den Kopf der Formulare einzutragen.

Die Berechnung der kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze hat auf Basis der zum Leistungs- beginn geltenden Stundenlöhne zuzüglich gegebenenfalls zu zahlender Zuschläge für zuschlags- pflichtige Tätigkeiten zu erfolgen. Eine Anpassung der kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze während der Vertragslaufzeit erfolgt gemäß des beiliegenden Vertrags.

Es wird darauf hingewiesen, dass den Empfehlungen der Bundesfinanzdirektion (Zoll) gefolgt wird. Der Zoll geht davon aus, dass bei einem kalkulierten Aufschlag von weniger als 70 % auf den produk- tiven Stundenlohn die gesetzlichen und tariflichen Verpflichtungen regelmäßig nicht eingehalten werden können. Im vorliegenden Fall bezieht sich der Begriff „Mindestlohn“ auf denjenigen Mindest- lohn, der nach den jeweils einschlägigen Vorgaben einzuhalten ist. Dies kann der gesetzliche Min- destlohn, ein tariflicher Mindestlohn oder ein vergabespezifischer Landesmindestlohn sein. Bieter, die einen Stundenverrechnungssatz anbieten, der auf einem geringeren Aufschlag als 70 % auf den produktiven Stundenlohn beruht, sind daher verpflichtet, auf gesonderte Anforderung des Auftrag- gebers nachzuweisen, dass und wie sie die Einhaltung sämtlicher relevanter Lohnuntergrenzen (ge- setzlich, tariflich oder vergaberechtlich) sowie die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und Ab- gaben sicherstellen. Erfolgt dieser Nachweis nicht oder nicht fristgerecht oder können etwaige Zwei- fel des Auftraggebers nicht ausgeräumt werden, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausge- schlossen.

Die kalkulatorischen Stundenverrechnungssätze sind auf Grundlage der zum Leistungsbeginn gülti- gen, allgemeinverbindlichen Tariflöhne der Gebäudereinigung zu berechnen. Maßgeblich sind dabei die Tariflöhne mit Gültigkeit ab dem 01.01.2026.

Die Preisblätter sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Zu den Preisblättern ist eine Zusammen- fassung erstellt worden, die den Ausschreibungsunterlagen im Excel-Format beiliegt. Die Zusam- menfassungen sind den Gesamtangebotsunterlagen ebenfalls beizufügen.

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6 Obergrenzen der Reinigungsleistung

Um die geforderte Qualität sicher zu stellen, werden je Objekt Obergrenzen für die Reinigungsleis- tung (Höchste Reinigungsleistung einer produktiven Reinigungskraft je Stunde in Quadratmetern) festgelegt.

Die Obergrenzen je Objekt sind im jeweiligen Preisblatt aufgeführt.

Eine Überschreitung der Obergrenzen im Mittel für ein gesamtes Objekt ist nicht zulässig und ist ein Ausschlusskriterium.

Die vom Bieter für ein Objekt angesetzte Reinigungsleistung ist den Preisblättern jeweils in der Zeile „GS Gesamtsumme“ in der Spalte „Leistung (m2/h)“ bzw. in dem farblich markierten Feld „Durch- schnittsleistung“ oben rechts im Preisblatt zu entnehmen. Zuvor ist das Preisblatt vollständig auszu- füllen. Im Kopf der Preisblätter erscheint ein entsprechender Hinweis, wenn die Obergrenze bei ei- nem vollständig ausgefüllten Preisblatt überschritten wird.

Die Obergrenzen der Reinigungsleistung dürfen während der gesamten Vertragslaufzeit nicht über- schritten werden, es sei denn, dies wird vom Auftraggeber schriftlich genehmigt.

7 Hinweise für Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben in den Angeboten die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als be- vollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.

8 Hinweise zur Angabe von Referenzen

Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Liste zur Angabe von vergleichbaren Referenzen bei. Bitte tragen Sie hier ausschließlich Referenzen ein, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen und Objekten konkret vergleichbar sind. Um hinsichtlich der Größe eine Vergleichbarkeit ableiten zu können, geben Sie bitte auch die geforderten Informationen zu den Reinigungsflächen an.

Der Bieter muss zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist bereits seit mindestens einem Jahr für die angegebene Referenz und im angegebenen Umfang tätig sein.

9 Ausschlusskriterien

Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärun- gen enthalten. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt. Der Auftraggeber kann die Nachforderung auf diejenigen Bieter beschränken, deren An- gebote in die engere Wahl kommen. Er ist nicht verpflichtet, von allen Bietern gleichermaßen Unter- lagen nachzufordern.

Fehlen geforderte Unterlagen, Formulare oder Informationen oder sind diese unvollständig oder feh- lerhaft und wurden diese ggf. auch auf Nachforderung nicht fristgemäß vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.

Insbesondere folgende Bedingungen sind Ausschlusskriterien: • Fehlende, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Preisblättern

• Überschreitung der vorgegebenen Obergrenze der Reinigungsleistung

10 Auswertungsmethode

Für die Bewertung werden die Angebotswerte sowie die Produktivstunden des Bieters herangezogen.

Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot, das die meisten Gesamtpunkte erhal- ten hat. Die maximal mögliche Punktzahl beträgt 100. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

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Die Zuschlagskriterien werden wie folgt berücksichtigt:

Angebotspreis – Gewichtung 55%

Höhe der angegebenen Produktivstunden – Gewichtung 45%

Die Gewichtung der Punktzahlen erfolgt gemäß den oben genannten Vergabekriterien. Die Summen der daraus resultierenden Punktzahlen stellen das Ergebnis der Bewertung dar.

Gesamtpunkte = 55 % x P + 45 % x P . Preis Stunden

Die Parameter berechnen sich wie folgt:

P - Preispunkte Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom nied- rigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Angebotspreis - niedrigster Angebotspreis P = 100 - x 100 Preis niedrigster Angebotspreis

P – Stundenpunkte Stunden

Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Pro- duktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentu- alen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstun- den. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

höchste Produktivstunden – Produktivstunden P = 100 - x 100 Stunden höchste Produktivstunden

11 Gültigkeit

Diese Vorbemerkungen werden Anlage zum Gebäudereinigungsvertragswerk. Zudem werden alle relevanten Unterlagen der Ausschreibung Anlage zum Gebäudereinigungsvertragswerk.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung