3.1 Leistungsbeschreibung Gebaeudereinigungen.pdf

Gebäudereinigung einschließlich Unterhalts-, Sonder- und Glasreinigung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigungen

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines ........................................................................................................................... 2 1.1 Ziel der Reinigungsleistungen ......................................................................................... 2 1.2 Aufsichten ..................................................................................................................... 2 1.3 Objekteinrichtung .......................................................................................................... 2 1.4 Schulungsnachweise ..................................................................................................... 2 1.5 Auftragsverwaltung ........................................................................................................ 3 1.6 Elektronische Arbeitszeiterfassung ................................................................................. 3 1.7 Umweltschutz ................................................................................................................ 3 1.8 Arbeitssicherheit ............................................................................................................ 3 1.9 Verkehrssicherheit ......................................................................................................... 3 1.10 Verschluss- und Sicherheitsregelungen .......................................................................... 4

2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung ............................................................................ 4 2.1 Reinigungszeiten ............................................................................................................ 4 2.2 Aufmaß .......................................................................................................................... 4 2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle .............................................................................. 4 2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen ....................................................................... 4 2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung ..................................................................... 4 2.6 Revierpläne .................................................................................................................... 6 2.7 Objektordner ................................................................................................................. 6 2.8 Definition der Reinigungsleistungen ................................................................................ 7

3 Leistungsbeschreibung Vorarbeiter ....................................................................................... 21

4 Leistungsbeschreibung Objektleitung (OL) ............................................................................ 22

5 Leistungsbeschreibung Glas-/Rahmenreinigung .................................................................... 23 5.1 Reinigungszeiten .......................................................................................................... 23 5.2 Aufmaß ........................................................................................................................ 23 5.3 Abnahme ..................................................................................................................... 23 5.4 Hubsteiger und sonstige Hilfsmittel .............................................................................. 23 5.5 Leistungsverzeichnis Glas-/Rahmenreinigung ............................................................... 23

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1 Allgemeines

1.1 Ziel der Reinigungsleistungen

Ziel der Reinigungsleistungen ist es, dass mit der Erbringung der Leistungen die Erhaltung der Sau- berkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene sichergestellt werden.

Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der gereinigten Flächen an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistun- gen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Der Auftragnehmer hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.

1.2 Aufsichten

Der Auftragnehmer bestellt einen verantwortlichen Mitarbeiter seines Hauses als zentralen An- sprechpartner für alle vertragsrelevanten Belange. Dies bindet kaufmännische und technische Be- lange ein.

Vom Auftragnehmer werden Objektleitungen eingesetzt. Die jeweils im Objekt freigestellten Auf- sichtsstunden dienen der Kontrolle der Reinigungsergebnisse in den jeweiligen Objekten. Näheres hierzu ist in Besonderen Vertragsbedingungen Gebäudereinigungen sowie in den Ergänzenden Ver- tragsbedingungen zur Qualitätskontrolle geregelt.

1.3 Objekteinrichtung

Der Auftragnehmer erstellt einen Ablaufplan zur Einrichtung des Objektes zum Tag des Vertragsbe- ginns und der Zeit davor. In diesem Ablaufplan werden konzentriert alle Informationen wie die Anlie- ferung von Geräten/Materialien, die Einweisungen objektverantwortlicher Personen etc. beschrieben und detailliert mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Mit dem Beginn der Leistungen legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber konkrete lesbare Revier- pläne vor.

1.4 Schulungsnachweise

Das Reinigungspersonal muss hinsichtlich der Eigenschaften aller eingesetzten Reinigungsmittel, - geräte und -maschinen in Bezug auf die Qualität der Reinigungswirkung, die richtige Dosierung, die Anwendung pro Oberflächeneinheit und -material, unerwünschte Wirkungen wie Gefahren für die Sicherheit von Personen, die Umwelt und das zu reinigende Material, auf das sie einwirken, klare Anweisungen in Textform erhalten und nachweislich dokumentiert geschult sein.

Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Reinigungspersonals ist der AN verpflichtet, nachzuwei- sen, dass die jeweilige Reinigungskraft (namentliche Benennung) vor erstmaliger Aufnahme der Be- schäftigung und danach regelmäßig (jährlich) in die örtlichen Gegebenheiten des Objektes, die we- sentlichen Punkte des Vertrages und der Leistungsbeschreibung (u. a. Betriebsmitteln, Hygienevor- schriften, Reinigungsmethoden, Umgang mit Reinigungsmitteln) sowie arbeitssicherheitstechnisch von der Aufsichtsperson/Objektleitung in die Tätigkeit eingewiesen und geschult wurde.

Die Schulungen/Einweisungen sind vom AN hinsichtlich geschulter Personen, Schulungsdatum, Schulungsinhalt und Verantwortlichem für die Schulung zu dokumentieren und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Dem AG sind diese Dokumente anlassbezogen auf Verlangen in- nerhalb von drei Werktagen vorzulegen.

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1.5 Auftragsverwaltung

Der Auftraggeber wird die Auftragsverwaltung auf Grundlage der Preisblätter durchführen. Sämtliche Veränderungen der Auftragswerte erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form auf Basis der Preis- blätter.

Erweiterungen oder Reduzierungen der Reinigungsflächen oder Intervalle werden von einer zentra- len, durch den Auftraggeber bestimmten Schnittstelle aus in die Preisblätter eingearbeitet und ge- hen dem Auftragnehmer jeweils aktualisiert zu.

Der jeweilige Stand der Preisblätter wird ab dem Folgemonat Inhalt des Gebäudereinigungsvertrags.

Fallen in der Unterhaltsreinigung Veränderungen in einen Leistungsmonat, so findet der Monatswert je Position der Preisblätter zu einem einundzwanzigstel je Tag Berücksichtigung. Als Monatswert kommt ein Zwölftel des Jahreswertes in Ansatz.

Sonderarbeiten, die nicht Bestandteil der Preisblätter und Leistungsverzeichnisse der Unterhaltsrei- nigung sind, können nur vom Auftraggeber bzw. den verantwortlichen Personen beauftragt werden und werden gegen vom Auftraggeber unterzeichneten Nachweis abgerechnet.

Für Arbeiten im Stundenverrechnungssatz werden An- und Abfahrtszeiten nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit einer Viertelstunde.

1.6 Elektronische Arbeitszeiterfassung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf seine Kosten in den zu reinigenden Objekten ein elektroni- sches Zeiterfassungssystem zu verwenden und dieses System für die lückenlose Erfassung der ge- leisteten Produktivstunden seiner Mitarbeiter im jeweiligen Objekt zu nutzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem dazu, dem Auftraggeber unaufgefordert monatlich die tatsächlich im jeweili- gen Objekt eingesetzten Produktivstunden auf Grundlage des elektronischen Zeiterfassungssystems nachzuweisen. Die Übermittlung der Daten ist eine Voraussetzung der Prüffähigkeit der Rechnung.

Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz seiner Mitarbeiter und des Auftraggebers, insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Archivie- ren und Löschen der Daten, eingehalten werden.

1.7 Umweltschutz

Es sind umweltschonende Reinigungsmittel und Materialien einzusetzen. Die Reinigungsmittel und Materialien müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit entsprechen. Soweit verfügbar dürfen nur solche Mittel und Materialien verwendet werden, die entsprechend zertifiziert (bspw. durch EU-Ecolabel, Blauer Engel oder vergleichbar) sind.

1.8 Arbeitssicherheit In den vorgeschriebenen Bereichen muss die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) getra- gen werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

1.9 Verkehrssicherheit Die Organisation der Absperrung von Bodenflächen (z.B. Straßen, Gehwege) für die Durchführung der Reinigungsarbeiten insbesondere im Rahmen der Glasreinigungen erfolgt durch die Auftragneh- merin/den Auftragnehmer. Die Kosten der Absperrungen sind in die Angebotspreise einzurechnen.

Die Verkehrssicherungspflichten gehen während der Reinigung auf die Auftragnehmerin/der Auf- tragnehmer über. Die Verkehrssicherungspflichten sind einzuhalten.

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1.10 Verschluss- und Sicherheitsregelungen

Offene Fenster und Türen werden nach der Reinigung durch das Reinigungspersonal geschlossen. Waren Türen verschlossen, so sind diese nach erfolgter Reinigung wieder zu verschließen. Bei der Spätreinigung besteht die Verpflichtung nach Dienstschluss die Außentüren und Fenster zu ver- schließen, sodass die zu reinigenden Gebäude nicht von betriebsfremden Personen unbemerkt be- treten werden können.

Brandschutztüren dürfen nicht dauerhaft aufgestellt oder verkeilt werden.

Entstehen bei der Reinigung Schäden am Eigentum des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Besu- cher, so werden diese unmittelbar dem standortverantwortlichen Beauftragten des Auftraggebers gemeldet. Entsprechendes gilt bei der Aufdeckung von Schäden.

Der AG weist den AN einmalig in die vorhandenen Sicherungs- und Alarmanlagen ein. Bei Personal- wechsel innerhalb des eingesetzten Personals des AN ist der AN für die erneute Einweisung seiner Mitarbeitenden eigenverantwortlich zuständig

2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung

2.1 Reinigungszeiten

Die Reinigungszeiten je Objekt sind der Anlage „Losinformationen“ zu entnehmen. Abweichend von den dort angegebenen Zeiten ist im Einzelfall eine individuelle Absprache mit dem jeweiligen Objekt- verantwortlichen möglich.

2.2 Aufmaß

Das Aufmaß für die Unterhaltsreinigung basiert teils auf Grundrissplänen, teils wurden die Flächen durch Aufmaß der Grundflächen vor Ort ermittelt.

2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle

Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage (Reini- gungsintervalle) bei. Für die Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage wurde ein Zeitraum von vier Jahren (2027 bis 2030) herangezogen.

2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen

Für die Unterhaltsreinigung wurden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschriebe- nen Gewerke in Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich grund- sätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten und liegen den Unterlagen in Tabellenform als zusätzliche Anlage bei.

Die einzelnen Raumgruppen mit den enthaltenen Räumen und der zugeordneten Reinigungsklasse sind der Anlage „Raumgruppen“ zu entnehmen.

Die Definition der Reinigungsklassen ist der Anlage „Ergänzende Vertragsbedingungen zur Qualitäts- sicherung“ zu entnehmen.

2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung

Allgemein

Im Zuge einer professionellen Unterhaltsreinigung sind Sport-/Turnhallen, Eingangsbereiche und Flure, soweit möglich mit einem geeigneten Reinigungsautomaten zu reinigen. Im Allgemeinen ist eine maschinelle Reinigung in solchen Bereichen der manuellen Reinigung vorzuziehen.

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Am letzten Reinigungstag vor den Ferien oder Schließzeiten von mehr als einer Woche ist in den Ob- jekten sicherzustellen, dass alle Räume gereinigt und sämtliche Abfallbehälter geleert werden.

Während der Ferien erfolgt in den Schulen keine Unterhaltsreinigung.

Die Sporthalle und das Umkleidegebäude sind in den Weihnachtsferien geschlossen. In den Som- merferien erfolgt eine reduzierte Reinigung einmal wöchentlich.

Bei der Spätreinigung sind nach Dienstschluss sämtliche Außentüren und Fenster sowie die im Erd- geschoss vorhandenen Lamellen bzw. Jalousien zu schließen, sodass die zu reinigenden Gebäude nicht von betriebsfremden Personen unbemerkt betreten werden können.

Vorhandene Alarm- und Sicherungsanlagen sind nach Abschluss der Reinigungsarbeiten entspre- chend den Vorgaben des Auftraggebers ordnungsgemäß zu aktivieren. Der AG weist den AN einmalig in die vorhandenen Sicherungs- und Alarmanlagen ein. Bei einem Personalwechsel innerhalb des eingesetzten Personals des AN ist der AN für die erneute Einweisung seiner Mitarbeitenden eigen- verantwortlich zuständig.

Feuchte bzw. gebrauchte Wischbezüge und Reinigungstextilien dürfen nicht offen und dauerhaft in den Objekten oder Reinigungskammern gelagert werden. Eine Zwischenlagerung ist ausschließlich in hierfür geeigneten, geschlossenen und hygienisch einwandfreien Behältnissen bzw. Kisten zuläs- sig. Die gebrauchten Wischbezüge und Reinigungstextilien sind zeitnah aus den Objekten zu entfer- nen und einer ordnungsgemäßen Aufbereitung bzw. Reinigung zuzuführen.

Waschmaschinen und Trockner

Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, auf dessen eigene Kosten in einem der Objekte des Auftraggebers mindestens eine Waschmaschine sowie einen Trockner oder Kondenstrockner zu installieren und zu betreiben. Die Nutzung der Geräte ist ausschließlich für die Reinigung der in den Objekten eingesetzten Reinigungstextilien und Wischmopps zulässig. Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.

Strom und Wasser werden vom Auftraggeber gestellt. Waschmittel stellt der Auftragnehmer.

Rathäuser

Aufgrund der geltenden Homeoffice-Regelungen sind die Büroräume (Raumgruppe C1 in den beiden Rathäusern) bedarfsgerecht sowohl im Rahmen der Vollreinigung als auch der Sichtreinigung zu rei- nigen.

Die Reinigung erfolgt zweimal wöchentlich als Vollreinigung (V) und dreimal wöchentlich als Sicht- reinigung (S).

Bei der Vollreinigung muss stets eine Reinigung aller angegebenen Raumausstattungsmerkmale im jeweils angegebenen Intervall durchgeführt werden. Bei der Sichtreinigung muss der Raum von der eingesetzten Reinigungskraft mindestens im angege- benen Intervall betreten und die im Leistungsverzeichnis angegebenen Raumausstattungsmerkmale auf Verschmutzungen geprüft werden. Dabei muss die Reinigungskraft ein hohes Maß an Eigenver- antwortung aufbringen und selbstständig entsprechende Verschmutzungen entfernen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Leerung sämtlicher Abfallbehälter zu legen; diese ist bei jeder Sichtrei- nigung unabhängig vom Füllstand durchzuführen. Weitere festgestellte Verschmutzungen sind im Rahmen der Sichtreinigung eigenverantwortlich zu beseitigen.

Im Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung wird die differenzierte Reinigungsausführung in zwei Spalten nebeneinander beschrieben. Die linke Spalte (V für „Vollreinigung“) stellt die Vollreinigung dar, während die rechte Spalte (S für „Sichtreinigung“) die Sichtreinigungen beschreibt.

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2.6 Revierpläne

In den Revierplänen sind die Mitarbeiter raumgenau einzuteilen. Die Reinigungszeiten je Revier mit Start- und Endzeitpunkt sowie der geplanten Reinigungszeit sind laut dem Urangebot je Reinigungs- kraft auszuweisen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragneh- mer im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt. Dieser Einsatzplan ist mindestens vierteljährlich zu aktualisieren.

2.7 Objektordner

In jedem Objekt ist an zentraler Stelle, vorzugsweise in einem Putzmittelraum, ein Objektordner zu hinterlegen und von den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers zu beachten. Die Objektordner sind in geeigneter und aktueller Form zu führen und bei Änderungen entsprechend anzupassen.

Der Objektordner ist in folgende Bereiche zu gliedern: • Aushangpflichtige Unterlagen (soweit erforderlich und möglich) • Unterweisungs- und Schulungsnachweise • Kundenanforderungen und objektspezifische Bestimmungen • Checkliste, Leistungsverzeichnisse und Revierpläne • Maschinen- und Geräteinformationen • Gesetzliche Bestimmungen sowie Unfallverhütungsvorschriften • Sonstige relevante Unterlagen

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2.8 Definition der Reinigungsleistungen

Alle Leistungen sind grundsätzlich nach der Aufstellung im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreini- gung und gemäß Pflegeanleitung zu erbringen. Die dort aufgeführten Leistungen werden nachfolgend näher erläutert. Die Definitionen hier dienen der einheitlichen Bewertung der Ergebnisse der geleis- teten Reinigungsarbeiten.

Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind pe- nibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reini- gungsflotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen werden.

• Grobverschmutzung: Grobschmutz ist lose aufliegender, heruntergefallener oder weggeworfener Abfall, wie bei- spielsweise Papier, Pflanzenblätter oder Getränkedosen, der sich aufheben lässt.

• Nicht haftende Verschmutzung: Nicht haftende Verschmutzungen, wie zum Beispiel Staub, Kies, Sand oder Haare, lassen sich nicht direkt aufheben und werden etwa durch Kehren oder Feuchtwischen entfernt.

• Haftende Verschmutzungen: Diese Verschmutzungen haften auf einer begrenzten Fläche. Es handelt sich beispielhaft um Lebensmittelrückstände, Griffspuren, sonstige Rückstände oder optische Veränderungen der Fläche. Diese müssen nass oder unter zur Hilfenahme von Mechanik oder Chemie ent- fernt werden

2.8.1 Bodenflächen

Hart- und elastische Bodenbeläge / Stein- und Kunststeinbodenbeläge

Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird.

Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen. Inter- vallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen.

Ergänzung zu Sanitärbereichen: In Sanitärbereichen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Bereichen zu trennen!

Ergänzung zu Küchen: In Küchen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Bereichen zu trennen! Die Bodenflächen der Küchen sind regelmäßig mit einem Gastrospezialreiniger (Gastropur oder gleichwertig) zur Entfernung von Eiweiß- und Fettverschmutzungen zu reinigen.

Ergebnis: Die Hartbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem her- kömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar. Es ist darauf zu achten, dass insbesondere die Fliesenböden in Sanitärbe- reichen mit der Zeit nicht nachdunkeln.

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Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreibtisch- füßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nut- zung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhaltsrei- nigung nicht erneuert.

PVC-Böden: cleanern

Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf die Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert.

Ergebnis: Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

Holz- und Parkettbodenbeläge

Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird. Der Reinigungs- flotte wird ein geeignetes Parkett- oder Holzpflegemittel zugegeben.

Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen und gut ausgepresst. Intervallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen.

Ergebnis: Die Holz- und Parkettbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ih- rem herkömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar.

Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhalts- reinigung nicht erneuert.

Textilbodenflächen

Textilbodenflächen werden an erreichbaren Stellen mit dem Sauger bzw. Bürstsauger gereinigt. Leicht bewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstelle zurückgestellt. Lose herum- liegende Verschmutzungen (Papierschnipsel, Heftklammer, etc. werden ggf. manuell aufgenom- men. Es ist darauf zu achten, dass die verwendeten Staubsauger mit Mikrofiltern (HEPA- oder ULPA- Filter) ausgerüstet sind.

Regelmäßig werden lose Teppiche aufgenommen und auch die darunter befindlichen Bodenflä- chen gereinigt.

Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmlichen Platz.

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Abgrenzung: Flächen unter schwerbeweglichen Gegenständen (Schränke, Side- boards, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt.

Fleckdetachur an Textilbelägen inkl. losen Teppichen

Haftende und fest haftende, erst kurzfristig bestehende (1 - 2 Tage) Flecken bis zu einem Durchmes- ser von ca. 10cm werden mit geeigneten Reinigungsmitteln entfernt. Die Strukturen und Fasern des Textilbodenbelages werden dabei weder durch physikalische noch chemische Einwirkungen be- schädigt.

Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen mehr auf. Die gereinigte Fläche weist im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und der Belag ist nicht beschädigt.

Abgrenzung: Bei Flecken größer als 10cm ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Beseitigung von Flecken mit einem Durchmesser größer als 10cm erfolgt nach ge- sonderte Beauftragung in Sonderreinigung. Ergibt sich zu Beginn der Detachur der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder ist eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu ver- muten, so ist die Detachur unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG zu unterrichten.

Kehren von Bodenbelägen

Hartbodenbeläge werden an erreichbaren Stellen gekehrt (manuelle oder maschinelle trockene me- chanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papier- knäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis).

Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Abfallbehälter, etc.) werden beiseite geräumt und nach er- folgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heft- klammer, etc.), werden manuell aufgenommen.

Ergebnis: Die Hartbodenflächen sind frei von aufliegenden Verschmutzungen (Staub, Sand, Laub etc.). Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömm- lichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt.

Abgrenzung: Geringe Menge Feinschmutz (Staubrückstände) können auf dem Fußboden zu- rückbleiben. Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhalts- reinigung nicht erneuert.

Schmutzfangzonen Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen wie Gitterroste, Schmutzfangmatten und Sauberlaufzo- nen werden ausgekehrt bzw. abgesaugt.

Regelmäßig werden lose Schmutzfangmatten und Gitterroste aufgenommen und auch die darun- ter befindlichen Bodenflächen bzw. Vertiefungen gereinigt.

Fußbodenentwässerung Bodeneinläufe werden gereinigt und durchgespült.

Ergebnis: Die Bodeneinläufe sind frei von Verunreinigungen wie Haaren, Speiseresten oder Fettablagerungen.

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Hinweis: Nicht sachgemäß gereinigte Abläufe gefährden die Rohrleitungen. Dies kann zu Was- serschäden, Hygienerisiken und hohen Reparaturkosten führen. Für auftretende Schäden infolge unsachgemäßer Reinigung kommt der Auftragnehmer auf.

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2.8.2 Mobiliar/ Einrichtungen

Reinigen von Bestuhlung / Schreibtisch-/ Besucherstühlen / Sitzgruppen / Polstermöbeln / Hockern / Tritten / Sitzbänken / Wärmebänken

Alle Oberflächen inkl. Stuhlbeine und Unterseiten werden von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen so gesäubert, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt.

Ergebnis: Die gereinigten Gegenstände sind frei von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen wie z.B. Staub, Papierschnipsel sowie von Griffspuren und Schlieren. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die ge- reinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.

Abgrenzung: Befinden sich auf den zu reinigenden Stühlen Gegenstände oder Dokumente, so sind diese dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf freien Oberflächen. Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maß- nahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Be- auftragte des AG davon zu unterrichten.

Reinigen von Schränke / Spinden / Garderobenschränken / Schließfächern

Die Frontflächen, die Oberseiten und die Stoßleisten werden ganzflächig mittels eines geeigneten Reinigungstuches von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Eindeutig als Un- rat zu identifizierende Gegenstände (z.B. zerdrückte Zigarettenschachteln, leere Getränkedosen) werden ebenfalls beseitigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Unrat, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Nur frei geräumte Oberflächen von Schließfächern, Spinden und Schränken sind zu reinigen. Etwaige Wertgegenstände werden nicht angehoben oder zur Seite gescho- ben, sondern es wird um sie herumgeputzt. Im Zweifel zwischen Wertgegenstand und Unrat ist der Gegenstand an seinem Ort zu belassen.

Reinigen von Vitrinen / Schaukästen

Die Außenseiten inklusive der Glasflächen sowie die freigeräumten Oberflächen von Vitrinen und Schaukästen werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen gereinigt. Griffspuren und Flecken werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reini- gungsmittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt. Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen. Nach dem Entfernen von Flecken weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede oder Kratzer auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.

Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf frei geräumten Flächen.

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Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.

Reinigen von Tischen / Schreibtischen / Pulten / Tresen / Ablagen / Theken / Sideboards / Rollcon- tainern / Regalen / Liegen / Sanitätsliegen / Ruhemöbeln / Schlafgelegenheiten / Betten / Wand- leisten / Garderoben / Kleiderhaken / Garderobenständer / Schirmständern / sonstigen Einrich- tungsgegenständen

Die freigeräumten Oberflächen dieses Mobiliars werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Dies schließt freigeräumte Flächen in Regalen und offenen Schränken ein. Befinden sich auf Schreibtischunterlagen keine Gegenstände, werden die Schreibtischunterlagen hochgehoben und die darunter befindliche Fläche gereinigt. Senkrechte Flächen (Schubladenvorderseiten, Türblätter, Griffe, etc.) werden ebenfalls gereinigt.

Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungs- mittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objek- tes keinen Schaden nimmt.

Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunter- schiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.

Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen (ausge- nommen Schreibunterlagen) sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließ- lich auf frei geräumten Flächen. Bettwäsche wird nicht gewechselt.

Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.

Entleeren und Reinigen von Abfalleimern / Papierkörben

Abfalleimer sowie Papierkörbe (soweit auftraggeberseitig gewünscht) sind mit geeigneten Mülltüten bestückt. Die Inhalte der verschiedenen Behälter werden in Sammelbehälter gefüllt, welche wiede- rum in Sammelcontainern entleert werden. Wo durchführbar werden Abfälle dem Recyclingsystem zurückgeführt.

Nach der Leerung werden die Behälter mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch innen und außen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert und ggf. mit einem neuen, Müllbeutel versehen. Abfalleinsätze von Papierkörben erhalten keinen Müllbeutel. Die Gestellung der Müllbeutel erfolgt durch den Auftragnehmer.

Ergebnis: Die entleerten und gereinigten Behälter sind frei von jeglichem Inhalt, auch von Kau- gummis und haftenden Papierschnipseln. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederverwertung zugeführt. Abfallbehälter, Papierkörbe und Aschenbecher sind frei von haftenden und nicht haf- tenden Verschmutzungen.

Abgrenzung: Ist ersichtlich, dass durch die Gebäudenutzer der Abfall im Trennverfahren falsch zugeordnet wurde, so ist dieser dem Restmüll zuzuführen. Eine Nachsortierung ist nicht vorgesehen.

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Entleeren und Reinigen von Aktenvernichtern

Der Inhalt der Aktenvernichter wird in Sammelbehälter gefüllt, welche wiederum in Sammelcontai- nern entleert werden. Wo durchführbar werden die Inhalte dem Recyclingsystem zurückgeführt.

Nach der Leerung werden die Behälter außen mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Behälter sind entleert. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederverwer- tung zugeführt. Die Aktenvernichter sind außen frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen.

Abgrenzung: Papierstaub oder einzelne Papierschnipsel können innen im Behälter verbleiben. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

Reinigen von Tischleuchten / Stehleuchten

Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV ein- zuhalten sind.

Reinigen von Schultafeln / Wandtafeln / Whiteboards / Flipcharts

Bei Wandtafeln, Flipcharts, Infotafeln und Prospektständern sind Füße und Rahmen zu reinigen.

Ergebnis: Die Oberflächen sind trocken und frei von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Etwaige Beschriftung von Wandtafeln, Whiteboards, Flipcharts und Infotafeln werden nicht entfernt oder verändert, es sei denn dies ist im Leistungsverzeichnis/Preisblatt ausdrücklich enthalten.

Bürotechnik (Bildschirme / Kopierer / Telefone / Drucker / Faxgeräte / Multifunktionsgeräte)

Die Oberflächen der Geräte werden mittels geeigneter Reinigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die gereinigten Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen sowie von Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Reinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Bei Monitoren / Bildschirmen wird nicht die Bildfläche, sondern nur Gehäuse und Standfuß gereinigt. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

Reinigen von Feuerlöschern / Erste-Hilfe-Kästen / Defibrillatoren

Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reini- gungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen sowie Schlieren.

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Abgrenzung: Bei der Reinigung der Objekte ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit durch die Reinigung nicht beeinträchtigt wird und die Plombe der Feuerlöscher unversehrt ist. Ist einer dieser Fälle eingetreten, so ist der zuständige Beauftragte des Auftragge- bers unverzüglich zu benachrichtigen.

Reinigen von Hinweisschildern / verglasten Bildern

Hinweisschilder und verglaste Bilder werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Die Reinigung von Exponaten, Kunstgegenständen und privaten Bildern gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.

Reinigen von Blumentöpfen / Pflanzkübeln

Die Außenflächen von Blumentöpfen und Pflanzkübeln werden mittels eines geeigneten Reinigungs- tuchs von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Reinigungsmittel oder mit Reinigungsmittel versetzte Schmutz-flotte darf unter keinen Umständen in die Blumenerde gelangen. Für auftretende Schäden (z.B. abgestorbene Blumen) kommt der Auftragnehmer auf.

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2.8.3 Einbauten

Reinigen von Türen / Türrahmen / -griffe / -beschläge

Türen inklusive Türrahmen, Türgriffen und Beschlägen werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Verschlossene und in absehbarer Zeit nicht zu öffnende Türen sind zumindest einseitig zu reinigen.

Innenverglasung: Glastüren / Glastrennwände

Griff- und Trittspuren sowie Flecken und Spritzer an Innenverglasungen und Windfängen werden punktuell und gezielt mit geeigneten Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien entfernt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Griff- und Trittspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.

Abgrenzung: Die ganzflächige Reinigung ist Bestandteil der Glas-/Rahmenreinigung.

Reinigen von Lichtschaltern / Steckdosen / Kabelkanälen

Lichtschalter, Steckdosen und Kabelkanäle werden von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen sowie Griffspuren und Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

Reinigen von Wandleuchten / Deckenleuchten

Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV ein- zuhalten sind.

Fußleisten / Sockelleisten / Fensterbänke / Heizkörper

Fußleisten, Sockelleisten, Fensterbänke und Heizkörper werden mit geeigneten Reinigungstextilien oder Trockensaugern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen befreit.

Ergebnis: Die Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie von Schlieren.

Abgrenzung: Es werden nur zugängliche und frei geräumte Flächen gereinigt. Gegenstände und Dokumente auf Fensterbänken und Heizkörpern werden zur Reinigung der Oberflä- chen nicht entfernt; es wird um diese Gegenstände und Dokumente herumgeputzt.

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Fliesenwände / sonstige abwaschbare Wände

Fliesenwände und sonstige abwaschbare Wände werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und Rei- nigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen ins- besondere Griffspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.

Reinigen von Treppengeländern und Handläufen

Treppengeländer und Handläufe werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Es werden nur zugängliche Teile gereinigt. Der Einsatz von Hubwagen oder Gerüsten für schwer zugängliche Teile des Seitenschutzes ist nicht Bestandteil der Unterhaltsrei- nigung.

Besonderheiten in Lasten- und Personenaufzügen

Wandflächen und Spiegel werden mit geeigneten Reinigungsmitteln gesäubert, sodass sie frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen und Schlieren sind. Hierbei ist besonders auf Be- dienungspanel und Haltegriffe zu achten. Metallflächen werden mit geeigneten Pflegemitteln be- handelt. Textile Oberflächen werden abgesaugt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so- wie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung der Bedienungspanels die Funktionsfähigkeit der Aufzüge nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hinge- wiesen, dass die UVV einzuhalten sind.

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2.8.4 Sanitärbereiche

Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind pe- nibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reini- gungsflotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen werden.

Reinigen von WC-, Wasch- und Duschraum-Einrichtungen

WC-Sitze, -Deckel, -Becken und -Spülkästen sowie Urinale, Badewannen, Duschbecken, Hand- waschbecken, Ablageflächen (soweit frei geräumt) und Spiegel werden unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-, Des- infektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftrag- nehmer auf.

Reinigen und Auffüllen von Handtuch- / Seifen- / Desinfektionsmittel- / Hygienebeutelspendern / WC-Papierhaltern

Spender und WC-Papierhalter werden unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desin- fektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Papierhandtücher, Seifen- und Desinfektionsmittelkartuschen sowie Hygienebeutel und WC-Papier werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN nach Bedarf aufgefüllt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Der Bestand in den Behältern ist bis zur nächsten Reinigung ausreichend.

Abgrenzung: Die Spenderinhalte sind in aller Regel ausreichend bis zur nächsten Reinigung. Zu- sätzliche WC-Papierrollen werden entweder je WC-Raum zentral bevorratet oder es wird pro Toilette max. eine weitere WC-Rolle ausgelegt.

Reinigen und Ersetzen von WC-Bürsten und –haltern

WC-Bürsten und -halter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desin- fektionsreiniger sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen gereinigt.

WC-Bürsten werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN bei Bedarf ausgetauscht.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Die WC-Bürsten sind in einem ordentlichen Zustand.

Abgrenzung: Es werden ausschließlich defekte WC-Bürsten ausgetauscht. Weisen WC-Bürsten Ver- schmutzungen auf, die mit der regulären Reinigung nicht mehr entfernt werden kön- nen, geht der Ersatz zu Lasten des AN.

Reinigen von Hygienebehältern

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Hygienebehälter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektions- reinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Die Gestellung der Damenhygienebehälter gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.

Reinigen von Wandfliesen / Schamwänden / Duschtrennwänden

Wandfliesen, Schamwände und Duschtrennwände werden mit geeigneten Reinigungs- und Desin- fektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-, Des- infektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftrag- nehmer auf.

Reinigen von WC-Armaturen, Waschtischarmaturen und Duschköpfen

WC- und Waschtischarmaturen sowie Duschköpfe werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.

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2.8.5 Ausstattung von Speiseräumen / Sozialräumen / Küchen

Reinigen von Einrichtungsgegenständen / Speiseausgaben / -präsentationsmöbeln / Getränke- schränken / Getränkekühlschränken

Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Die Innenreinigung der Objekte ist nicht Gegenstand der Unterhaltsreinigung

Reinigen von Arbeitsflächen / Wandfliesen / abwaschbaren Wänden / Ablagen

Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren sowie gegebenenfalls vorhan- denen Hygieneplänen lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert.

Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.

Reinigen von Armaturen

Armaturen werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Zusätzlich werden die Armaturen nach erfolgter Reinigung aufpoliert.

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Nach dem Polieren befinden sich die Arma- turen in einem guten optischen Zustand und sind frei von Wischspuren.

Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auf- tragnehmer auf.

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2.8.6 Sonstiges

Sichtbares Spinnengewebe wird im Bedarfsfall mit einem Trockensauger (Staubsauger) oder einem Besen beseitigt, sodass die zu reinigenden Räume frei von Spinnengewebe sind.

Offene Fenster und Türen werden nach der Reinigung durch das Reinigungspersonal geschlossen. Waren Türen verschlossen, so sind diese nach erfolgter Reinigung wieder zu verschließen. Bei der Spätreinigung besteht die Verpflichtung nach Dienstschluss die Außentüren und Fenster zu ver- schließen, sodass die zu reinigenden Gebäude nicht von betriebsfremden Personen unbemerkt be- treten werden können.

Brandschutztüren dürfen nicht aufgestellt werden.

Entstehen bei der Reinigung Schäden am Eigentum des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Besu- cher, so werden diese unmittelbar dem standortverantwortlichen Beauftragten des Auftraggebers gemeldet. Entsprechendes gilt bei der Aufdeckung von Schäden.

Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten werden eingehalten.

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3 Leistungsbeschreibung Vorarbeiter

Die Aufgaben eines Vorarbeiters bestehen grundsätzlich in der Organisation der Reinigungsarbeiten mit dem Ziel, dass der Reinigungszustand dauerhaft den erwarteten Anforderungen genügt und das Objekt einen sauberen und gepflegten Eindruck macht.

Die Aufgaben sind nach Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber selbstständig zu erledigen.

Die Vorarbeiter sind der zentrale Ansprechpartner des Auftraggebers vor Ort.

Um die Kommunikation zwischen den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers und dem Auf- traggeber sicherzustellen, ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unver- zichtbar.

In Objekten, in denen ein Objektteam von mindestens fünf eingesetzten Reinigungskräften tätig ist, ist durch den Auftragnehmer ein Vorarbeiter einzusetzen.

Bei Abwesenheit eines Vorarbeiters durch Urlaub oder Krankheit ist eine geeignete Vertretung zu stellen, die vollumfassend über den Tätigkeitsbereich informiert ist und dieselben Aufgaben verrich- tet.

Bei Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger unvorhergesehener Abwesenheit wird die Vertretung vom Auf- tragnehmer unaufgefordert innerhalb von 24 Stunden organisiert.

Um eine ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten, werden die Vorarbeiter vom Auftragnehmer wäh- rend der Dienstzeiten mit einem Mobiltelefon (Smartphone) ausgestattet. Dieses ist von den Vorar- beitern während der Dienstzeiten immer mitzuführen.

Die Vorarbeiter sind vom Auftragnehmer mit allen notwendigen Reinigungsmaterialien, -geräten und sonstigen Hilfsmitteln geeignet auszustatten.

Zu den Aufgaben gehört beispielhaft:

• die Planung der Aufgaben und Koordinierung der Reinigungskräfte

• die Kontrolle der Reinigungsergebnisse

• die Bestandsverwaltung und Bestellung von Reinigungs- und Hygienematerial

• die Ausgabe von Reinigungsmaterial an die Reinigungskräfte

• die Reklamationsannahme

• die Kontrolle der Reklamationsbeseitigung

• die Aufnahme von Anforderungen und Wünschen des Auftraggebers

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4 Leistungsbeschreibung Objektleitung (OL)

Die Aufgaben einer Objektleitung bestehen grundsätzlich in der Organisation der Reinigungsarbeiten mit dem Ziel, dass der Reinigungszustand dauerhaft den erwarteten Anforderungen genügt und die Objekte einen sauberen und gepflegten Eindruck machen.

Die Aufgaben der Objektleitung sind nach Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber selbst- ständig zu erledigen.

Die Objektleitung ist der zentrale Ansprechpartner des Auftraggebers für die Objekte.

Um die Kommunikation zwischen den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers und dem Auf- traggeber sicherzustellen, ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unver- zichtbar.

Bei Abwesenheit der Objektleitung durch Urlaub oder Krankheit ist eine geeignete Vertretung zu stel- len, die vollumfassend über den Tätigkeitsbereich informiert ist und dieselben Aufgaben verrichtet. Bei Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger unvorhergesehener Abwesenheit ist die Vertretung vom Auf- tragnehmer unaufgefordert innerhalb von 24 Stunden zu organisieren.

Die Objektleitung ist vom Auftragnehmer mit allen notwendigen Reinigungsmaterialien, -geräten und sonstigen Hilfsmitteln geeignet auszustatten.

Um eine ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten, ist die Objektleitung vom Auftragnehmer während der Dienstzeiten mit einem Mobiltelefon (Smartphone) auszustatten. Dieses ist von der Objektlei- tung während der Dienstzeiten immer mitzuführen.

Zu den Aufgaben der Objektleitung gehört beispielhaft:

• die Planung der Aufgaben und die Koordinierung der Reinigungskräfte

• die Planung von Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Reinigungskräfte

• die Schulung der Reinigungskräfte vor Ort

• die Bestandsverwaltung, Beschaffung und Ausgabe von Reinigungsmaterial an die Reini- gungskräfte

• die Qualitätskontrollen entsprechend dem vereinbarten Qualitätsmanagement

• die Annahme von Reklamationen

• die Reklamationsbearbeitung, die Kontrolle der Reklamations-beseitigung und Nachweiser- bringung gemäß Vertrag

• die Überwachung und Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften

• die Erstellung von Revierplänen

• die fachliche Beratung des Auftraggebers bei Reinigungsproblemen

• die tägliche Weitergabe der Schadensberichte an den Auftraggeber (siehe Leistungsverzeich- nis Unterhaltsreinigung: Meldung ersichtlicher Schäden)

• die Aufnahme von Anforderungen und Wünschen des Auftraggebers

Die Objektleitung hat die Reinigungsleistungen regelmäßig und nachweisbar zu überwachen sowie sich fortlaufend mit den auf Seiten des AG benannten Verantwortlichen über die Qualität der Leis- tungserbringung abzustimmen. Hierzu ist mindestens einmal wöchentlich ein Abstimmungsge- spräch mit dem vom AG benannten Beauftragten für das jeweilige Objekt vor Ort durchzuführen.

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5 Leistungsbeschreibung Glas-/Rahmenreinigung

5.1 Reinigungszeiten

Die Reinigungszeiten je Objekt sind der Anlage „Losinformationen“ zu entnehmen. Abweichend von den dort angegebenen Zeiten ist im Einzelfall eine individuelle Absprache mit dem jeweiligen Objekt- verantwortlichen möglich. Für die Absprache der konkreten Terminierung erhält der Dienstleister nach Zuschlag eine Liste mit den Kontaktdaten der jeweiligen Objektverantwortlichen.

Grundsätzlich sind die Reinigungen in Schulen und Turnhallen in den Oster- und Herbstferien durch- zuführen. Die Reinigungen in den anderen Objekten haben möglichst gleichverteilt im Jahresverlauf im Frühjahr und Herbst zu erfolgen.

5.2 Aufmaß

Die Flächen für die Glasreinigung wurden einseitig nach lichtem Rohbaumaß ermittelt. Rahmen, Pfosten und Flächenverblendungen sind mit aufgemessen und ebenfalls zu reinigen.

5.3 Abnahme

Der Auftraggeber behält sich vor die Leistungen des Auftragnehmers innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung durch einen Beauftragten des Auftraggebers abnehmen zu lassen. Die Dokumentation erfolgt schriftlich. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten.

5.4 Hubsteiger und sonstige Hilfsmittel

Die Kosten für Hubsteiger, Gerüste und sonstige Hilfsmittel sind in den jeweiligen Preisblättern in der vorgesehenen Zelle gesondert anzugeben. Diese Kosten gehen in den Angebotspreis ein und werden soweit nicht anders angegeben, nicht gesondert vergütet.

In der Vergangenheit wurden bei folgenden Objekten Hubsteiger eingesetzt:

• Gesamtschule • Grundschule Am Dachsberg • Sporthalle Fabrikenstraße

5.5 Leistungsverzeichnis Glas-/Rahmenreinigung

Die Intervalle für die Glas-/Rahmenreinigung richten sich grundsätzlich nach den Intervallen, die in den Preisblättern für die Glas-/Rahmenreinigung bezeichnet sind.

Alle nachfolgenden Einzelleistungen für die Glas-/Rahmenreinigung sind grundsätzlich im Rahmen dieser Hauptintervalle zu erbringen.

Bei der Durchführung der Glas-/Rahmenreinigung ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegen- stände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungs- zustand nicht verschlechtert wird. Geschieht dies dennoch, so erfolgt eine für die Auftraggeberin kostenfreie Reinigung dieser Bereiche.

Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden.

Grünflächen und Anpflanzungen werden bei der Reinigungsmaßnahme nicht beschädigt.

Falls Reinigungsanweisungen der Hersteller bestehen, sind diese zu beachten. Insbesondere sind an einigen Standorten Folierungen angebracht, welche nicht beschädigt werden dürfen.

Die Innenglasreinigung beinhaltet die Entfernung von Renovierungsverschmutzungen.

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Oberflächenschädigende Mittel und Materialien dürfen nicht zum Einsatz kommen.

Die Termine für die Glas-/Rahmenreinigung sind abzustimmen.

5.5.1 Leistungsbeschreibung für die Glasreinigung

Folgende Leistungen sind bei der Glasreinigung zu erbringen:

• Ganzflächiges nasses Einwaschen der Glasfläche mit geeigneten Reinigungsutensilien und Rei- nigungsmitteln. • Ganzflächiges Abziehen der Reinigungsmittel mit einem Gummiabzieher, sodass die Glasfläche streifenfrei sauber ist. • Bei starken Verschmutzungen erfolgt gegebenenfalls eine Wiederholung der ersten beiden Schritte. • Bei fest haftenden Verschmutzungen kommt eine Glasreinigungsklinge zum Einsatz. • Ecken und Kanten, an denen der Gummiabzieher nicht eingesetzt werden kann, werden mit ei- nem Naturleder nachgewischt und gegebenenfalls poliert. Gleiches gilt für Glasflächen an denen von vornherein kein Einwäscher/Gummiabzieher zum Einsatz gebracht werden kann. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind schlieren-, streifen- und rückstandsfrei (z.B. von Klebstoff, Farbresten).

5.5.2 Leistungsbeschreibung für die Rahmenreinigung Folgende Leistungen sind bei der Rahmenreinigung zu erbringen:

• Ganzflächiges nasses Einwaschen der Fensterrahmen, -beschläge, -scharniere und -falze mit geeigneten Reinigungstüchern und Reinigungsmitteln. Der Reinigungsflotte ist ein geeignetes Reinigungsprodukt beigemischt. • Nachledern der eingewaschenen Rahmenflächen und -teile • Entfernung von fest haftenden Verschmutzungen • Die Wirkung von abrasiven Reinigungsmitteln und Reinigungspads ist auf einer Stelle außerhalb des Sichtbereichs zu testen. • Der mögliche Einsatz eines Glashobels ist zu unterlassen. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind schlieren-, streifen- und rückstandsfrei (z.B. von Klebstoff, Farbresten).

5.5.3 Nebenleistungen

Folgende Leistungen sind bei der Glas-/Rahmenreinigung zu erbringen:

• Entfernen haftender und nicht haftender Verschmutzungen auf Fensterbänken innen und außen • Schließen aller Fenster und gegebenenfalls Türen nach erfolgter Reinigung • Unverzügliche Meldung von Beschädigungen an den Standortverantwortlichen.

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