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Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost An der Autobahn 111, 16540 Hohen Neuendorf C 1.2 Geräte/Technik 15.04.2026
Leistungsbeschreibung
Projekt: AM Bernau PWC-Reinigung von 4 WC-Anlagen auf den Parkplätzen Ladeburger Heide und Probstheide an der BAB 11 und Kappgraben Nord und Kappgraben Süd an der BAB 10
Auftraggeber: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn A 111 16540 Hohen Neuendorf
Bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen (hier auch als P=Parkplatz bezeichnet)
RA: Rastanlage P: Parkplatz/Rastplatz
T+R: Tankstelle und Rastanlage T+K: Tankstelle und Kiosk
K: Kiosk PWC+K: Parkplatz mit WC und Kiosk
PWC: Parkplatz mit WC MGB: Müllgroßbehälter
AG: Auftraggeber (Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost)
AN: Auftragnehmer
AM: Autobahnmeisterei (zuständige Autobahnmeisterei des Auftraggebers)
AS: Anschlussstelle
AK: Autobahnkreuz
AD: Autobahndreieck
RF: Richtungsfahrbahn
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Inhalt
- Allgemeine Beschreibung der Leistungen ........................................................................... 3
1.1. Auszuführende Leistung ............................................................................................ 3
1.2. Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten ................................................................. 3
1.3. Außerbetriebnahme der Anlage ............................................................................... 3
- Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung .............................................................. 3
2.1. Lage der Anlagen ....................................................................................................... 4
2.2. Erreichbarkeit der Anlagen ....................................................................................... 4
2.3. Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten ......................................................................... 4
2.4. Lager- und Arbeitsplätze ........................................................................................... 5
2.5. Beschreibung der Anlage .......................................................................................... 5
- Ausführung der Leistungen ................................................................................................. 7
3.1. Verkehrssicherung im Bereich der Leistungsstelle ................................................... 7
3.2. Ablauf der Leistungserbringung ................................................................................ 7
3.2.1. Unterhaltsreinigung der WC-Anlage innen ............................................................... 8
3.2.2. Unterhaltsreinigung der WC-Anlage außen .............................................................. 9
3.2.3. Zusatzreinigung ......................................................................................................... 9
3.2.4. Grundreinigung ....................................................................................................... 10
3.3. Stoffe und Teile ....................................................................................................... 11
3.4. Angaben zur Abrechnung ........................................................................................ 12
3.5. Prüfungen ................................................................................................................ 12
3.6. Vertragsbeginn ........................................................................................................ 13
3.7. Pflichtverletzung ..................................................................................................... 13
3.8. Vertragsänderungen ............................................................................................... 13
- Ausführungsunterlagen ..................................................................................................... 13
4.1. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ..................... 14
4.2. Vom AN zu erstellende oder zu beschaffende Ausführungsunterlagen ................. 14
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- Allgemeine Beschreibung der Leistungen
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, beabsichtigt die Reinigung von 4 WC- Anlagen auf den Parkplätzen Ladeburger Heide und Probstheide an der BAB 11, sowie Kappgraben Nord und Kappgraben Süd an der BAB A 10 neu zu vergeben.
1.1. Auszuführende Leistung
Die Leistung ist täglich, auch an allen Sonn- und Feiertagen, zu erbringen. Neben den täglichen Unterhaltsreinigungen und den zusätzlichen Unterhaltsreinigungen auf Anforderung, sind auch Grundreinigungen 2-mal pro Jahr durchzuführen. Die Qualität der erbrachten Reinigungsleistung wird ständig überwacht.
Jedem Besucher der PWC-Anlagen soll ein angenehmer Aufenthalt gewährleistet werden. Dies ist nur möglich, wenn der Besucher eine hygienische Toilettenanlage vorfindet, die sich optisch und geruchlich in einem einwandfreien Zustand befindet. Um dies sicherzustellen, erfolgt eine tägliche Reinigung.
Nach Abschluss eines Reinigungsdurchgangs sind folgende Merkmale garantiert:
Keine lose Verschmutzung im Innen- und Außenbereich der PWC-Anlage alle Oberflächen gereinigt und desinfiziert, Müllbehälter geleert, Verbrauchsmaterial aufgefüllt, Defekte Anlagenteile wurden gemeldet und mit einem Hinweisschild versehen (defekte Spülung, Waschbecken, Urinale, etc.), Verstopfungen wurden beseitigt. Falls es der Reinigungskraft nicht möglich war die Verstopfung selbst zu beseitigen, so wurde diese umgehend gemeldet und der entsprechende Bereich gesperrt. Fundsachen sind dem AG unverzüglich gegen schriftliche Bestätigung auszuhändigen. Finderlohn wird nicht gezahlt.
Achtung: Da die PWC-Anlagen Belten und Leipe (A15) an eine Kläranlage angeschlossen sind, dürfen keine stark ätzenden und/oder phosphathaltigen Reinigungsmittel verwendet werden. Bitte nutzen Sie stattdessen biologisch abbaubare Mittel, zum Beispiel auf Essig- oder Alkoholbasis
1.2. Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten
- Entfällt –
1.3. Außerbetriebnahme der Anlage
Aufgrund von Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahnen ist nicht auszuschließen, dass einzelne WC-Anlagen zeitweise nicht zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entfällt die tägliche Unterhaltsreinigung. Eine Vergütung erfolgt für diesen Zeitraum nicht; entsprechende Ansprüche des AN bestehen nicht.
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- Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung
2.1. Lage der Anlagen
Die WC-Anlagen liegen im Zuständigkeitsbereich der
Autobahnmeisterei Bernau Wandlitzer Chaussee 6 16321 Bernau
| PWC-Anlage | Straße | Fahrtrichtung | zwischen den Ausfahrten |
|---|---|---|---|
| Ladeburger Heide, km 10,900 | A11 | AS Wandlitz | Bernau Nord und Wandlitz |
| Probstheide, km 11,100 | A11 | AS Bernau Nord | Wandlitz und Bernau Nord |
| Kappgraben Nord, km 192,300 | A10 | AD Pankow | AD Barnim und AD Pankow |
| Kappgraben Süd, km 192,300 | A10 | AD Barnim | AD Pankow und AD Barnim |
2.2. Erreichbarkeit der Anlagen
Die Zufahrt zur jeweiligen PWC-Anlage erfolgt über die entsprechende Autobahn, siehe Punkt 2.1. Betriebsumfahrten im Streckenbereich dürfen NICHT benutzt werden. Die Fahrzeugkosten z.B. Treibstoff, Maut sind im Einheitspreis zu berücksichtigen.
2.3. Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten
Das zur Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderliche Wasser (Kalt) und der erforderliche Strom (230V 16A) wird vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der AN hat einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen.
Das Reinigungsabwasser fließt in der Regel über einen Sammelbehälter mit nachgeschalteter Pumpe in ein kommunales Abwassernetz. Der AN hat sicherzustellen, dass keine schädlichen Stoffe in die kommunale Kläranlage gelangen. Die Kosten für die Abwassergebühr trägt der AG.
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2.4. Lager- und Arbeitsplätze
Der AG stellt je WC-Anlage unentgeltlich einen abschließbaren Raum (Installationsraum) mit begrenzten Lagermöglichkeiten für die Unterbringung von AN-eigenen Reinigungsgeräten, Reinigungsmitteln und Verbrauchsmaterial zur Verfügung. Aufgrund der Brandgefahr ist bei der Lagerung von Reinigungsmitteln und Verbrauchsmaterialien im Installationsraum darauf zu achten, dass sich keine Heizeinrichtungen in unmittelbarer Nähe befinden. Das Rauchen im Installationsraum ist strikt untersagt.
Diese Räume sind vom AN unentgeltlich sauber zu halten und regelmäßig (halbjährlich) zu reinigen. Der Zugang des Installationsraums muss jederzeit gewährleistet sein. Der AG kann bei Bedarf die unentgeltliche Reinigung der Installationsräume anordnen.
Der in den WC-Anlagen befindliche Hochdruckreiniger darf nicht genutzt werden.
Die Schlüssel der einzelnen WC-Anlagen werden dem AN am Tag der Leistungsaufnahme von der zuständigen Autobahnmeisterei gegen Nachweis ausgehändigt. Der Verlust der Schlüssel erfordert die Auswechslung der Schließanlagen aller betroffener WC-Anlagen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem AN in Rechnung gestellt.
2.5. Beschreibung der Anlage
Innenbereich: Wand- und Bodenflächen sind in Keramik, Fliesen oder mit einer Epoxidharzbeschichtung ausgeführt. Türen, Trennwände, Spiegel sowie Sanitärobjekte (Waschbecken, Urinale und WCs) bestehen aus Edelstahl.
Installationsraum: Die Wand- und Bodenflächen bestehen aus Beton und sind mit einer Epoxidharzbeschichtung versehen. Der Boden ist zudem mit einem feuerverzinkten Gitterrost ausgestattet. Die Rohrleitungen sind aus Kunststoff gefertigt.
Dachraum: Die Oberlichter bestehen aus Glas und/oder Plexiglas und das Dachgebälk aus Holz und/oder Metall. Die Zwischendecke (Rostabdeckung) besteht aus einem feuerverzinkten Gitterrost.
Außenbereich: Die Außenwände sind in Sichtbeton mit Struktur, als Klinkerflächen oder mit pulverbeschichtetem Blech ausgeführt. Die Überdachung besteht aus Ziegeln und/oder einer Holzdecke, während die Gehwege mit Verbundpflaster oder Betonsteinen befestigt sind. Innerhalb der WC-Anlagen ist ein Installationsraum für die Ver- und Entsorgungssysteme integriert. Lagerkapazitäten für Geräte, Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterialien sind in begrenztem Umfang vorhanden.
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Eine Besichtigung der zu reinigenden Anlagen wird Aufgrund der möglichen unterschiedlichen Bauweisen vor Angebotsabgabe empfohlen.
Hier ein beispielhafter Grundriss einer WC-Anlage.
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- Ausführung der Leistungen
3.1. Verkehrssicherung im Bereich der Leistungsstelle
Sämtliche Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Parkplatzbereich durchzuführen. Erschwernisse durch den öffentlichen Publikumsverkehr – wie beispielsweise die Nutzung der Sanitäranlagen durch Reisegruppen während der Reinigungsintervalle – werden nicht gesondert vergütet.
Arbeitsbereich Der für die Reinigung erforderliche Arbeitsbereich ist vor Beginn der Arbeiten für die Verkehrsteilnehmer deutlich kenntlich zu machen (z. B. durch Warnaufsteller ‚Vorsicht Rutschgefahr‘). Der Parkplatzverkehr darf durch die Reinigungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden
Fahrzeuge Alle Liefer- bzw. Arbeitsfahrzeuge sind beim Halten am Fahrbahnrand außerhalb geschlossener Baustellen gemäß den Bestimmungen der StVO zu kennzeichnen.
3.2. Ablauf der Leistungserbringung
Um den Verkehrsteilnehmern stets eine ordnungsgemäße Nutzung hygienisch einwandfreier Sanitäranlagen zu gewährleisten, müssen die WC-Anlagen täglich an 365 Tagen im Jahr – einschließlich Samstagen, Sonn- und Feiertagen – gereinigt werden.
Die Unterhaltsreinigung ist durchzuführen:
Montag bis Samstag 2-mal täglich,
- Reinigungsdurchgang 06:00 bis 12:00 Uhr,
- Reinigungsdurchgang 12:00 bis 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertagen 1-mal täglich,
- Reinigungsdurchgang 6:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Die Zeit zwischen dem 1. und 2. Reinigungsdurchgang soll min. 6 Stunden betragen. Bei 3 Reinigungen ist das Zeitfenster 4 Stunden zwischen den Reinigungsdurchgängen
Die Arbeiten umfassen pro Anlage eine geschätzte Dauer für eine einzelne Reinigungskraft von mindestens 60 Minuten. Nicht durchgeführte Reinigungseinsätze werden nicht vergütet, nur teilweise durchgeführte Arbeiten werden prozentual vom Einheitspreis abgezogen.
Die Durchführung aller Arbeiten ist unmittelbar im Anschluss an die Reinigung schriftlich im Wartungsbuch/Protokoll zu dokumentieren. Dabei sind die betroffener WC-Anlage, das Datum, der Name der Reinigungskraft (in leserlichen Druckbuchstaben) sowie die Unterschrift einzutragen. Der Name und die Unterschrift werden von jeder Reinigungskraft im Kopfbereich des Formulars eingetragen. Die jeweiligen Reinigungsdurchgänge können mit einem Kürzel quittiert werden.
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Zur Bekanntgabe des beauftragten Unternehmens ist an jedem PWC-Gebäude ein Schild mit Logo und Namen der verantwortlichen Reinigungsfirma anzubringen. Diese Schilder sind vom AN herzustellen und zu liefern. Sie müssen vor Leistungsbeginn der zuständigen Autobahnmeisterei übergeben werden, welche die Montage am Gebäude übernimmt.
Mängel und Schäden, die bei der Reinigung festgestellt oder verursacht wurden, sowie besondere Vorkommnisse oder der Verlust anvertrauter Schlüssel sind unverzüglich telefonisch oder per E-Mail an die jeweilige Funktionsadresse der zuständigen Autobahnmeisterei zu melden.
3.2.1. Unterhaltsreinigung der WC-Anlage innen
Der AN kann Reinigungsmittel mit desinfizierender Wirkung verwenden. Dabei ist strikt auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Dosierung und Konzentration zu achten
Das gesamte Gebäudeinnere (Elektronische Bauteile sind von dieser Maßnahme ausgenommen) ist täglich einer Unterhaltsreinigung zu unterziehen. Das heißt, Reinigung und Desinfektion sämtlicher Oberflächen und Einrichtungsgegenstände ohne den Einsatz von Steighilfen (wie Leitern und Tritten).
Waschbecken, Toiletten- und Urinalbecken sind gründlich durch gezieltes Scheuern zu säubern. Insbesondere unter den Beckenrändern ist auf eine rückstandslose Urinsteinentfernung zu achten. Ebenso sind Abflüsse, Spiegel und Türen sowie tägliche Verunreinigungen an den Innenwänden der WC-Gebäude zu reinigen.
Waschbecken, Armaturen, Spiegel und Türen sind nach der Reinigung trocken zu reiben. Die Fußböden müssen so hinterlassen werden, dass weder Pfützenbildung noch Rutschgefahr besteht. Insbesondere bei winterlichen Temperaturen sind die Bodenfliesen im Eingangsbereich gründlich nachzutrocknen
Der AN entleert alle Abfallbehälter und sammelt anfallenden Müll im Innen- und Außenbereich (bis zu einem Umkreis von 2 Metern um das Gebäude sowie unter dem Vordach) ein. Der Unrat, einschließlich der Inhalte der Außenaschenbecher, ist in die auf dem Rastplatz bereitgestellten Müllcontainer zu entsorgen.
Einfache Wandbemalungen (z.B. durch Filzstifte, Spraydosen oder Ähnliches) sowie Aufkleber an den Innenwänden sind zu entfernen. Die Entfernung der Aufkleber darf nicht mit harten oder scharfen Gegenständen erfolgen. Grundsätzlich ist auf eine materialschonende und werterhaltende Ausführung der Arbeiten zu achten.
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Verstopfungen sind – beispielsweise mit einer Saugglocke – zu beseitigen. Die Verwendung von Rohrreinigungsspiralen ist untersagt. Sollte die Beseitigung der Verstopfung nicht möglich sein, ist umgehend die zuständige Autobahnmeisterei zu informieren.
Sämtliche Funktionen der Sanitäranlage sind regelmäßig zu prüfen, um etwaige Störungen frühzeitig festzustellen. Zudem hat das Reinigungspersonal sicherzustellen, dass alle Leitungsschutzschalter (Sicherungen) eingeschaltet sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb der technischen Einrichtungen zu gewährleisten.
Die Verbrauchsmaterialien wie z.B. Toilettenpapier und Flüssigseife sind in den entsprechenden Spendern aufzufüllen. Der durchschnittliche Tagesbedarf einer PWC- Anlage beträgt derzeit 5 Jumborollen, in den Sommerferien bis zu 10 Rollen. Qualitätsangaben:
- Jumborolle z.B. Typ Tapira, 2-lagig, recycling, weiß oder grau, ca. 9 cm x 360 m oder gleichwertig
- Seife: ohne Parfüm
- Müllbeutel klein: 35-50 Liter. – 30-50 my,
- Müllbeutel groß: 120 Liter - 90 my.
3.2.2. Unterhaltsreinigung der WC-Anlage außen
Der Vorplatz des Gebäudes (überdachter Bereich sowie ein Umkreis von 2 m um das Gebäude) ist zu fegen. Der dabei anfallende Unrat ist in den vorhandenen Müllbehältern im Parkplatzbereich zu entsorgen. Zudem ist eine Sichtkontrolle der Außenfassade durchzuführen und diese bei Bedarf zu reinigen. Dies beinhaltet auch die Entfernung von Farbschmierereien und Aufklebern bis zum Dachkasten (maximal bis zu einer Höhe von 2,30 m)
Im Winter sind die Zugangswege zur WC-Anlage auf befestigten Flächen in einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee zu befreien. Bei Glättegefahr sind diese Wege mit dem vom AG gestellten Tausalz zu streuen. Werden witterungsbedingte Beeinträchtigungen (Schnee, Glatteis) festgestellt, sind umgehend Sofortmaßnahmen zur Glättebekämpfung im Eingangsbereich einzuleiten. Der AG stellt hierfür das notwendige Streumaterial in ausreichender Menge zur Verfügung, auch um Glätte durch Reinigungswasser oder Sprühnebel vorzubeugen. Der Winterdienst auf diesen Flächen ist im Rahmen der Reinigungsdurchgänge durchzuführen.
3.2.3. Zusatzreinigung
Bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen oder außergewöhnlichen Verunreinigungen behält sich der AG vor, zusätzliche Reinigungsdurchgänge anzuordnen. Diese werden gesondert auf Basis der vereinbarten Einheitspreise vergütet. Die Zusatzreinigung hat nach Aufforderung durch die zuständige Autobahnmeisterei innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 4 Stunden zu erfolgen
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3.2.4. Grundreinigung
Nach Erteilung des Zuschlags und mit Aufnahme der Reinigungsarbeiten hat der AN in der ersten Woche eine Grundreinigung an allen PWC-Anlagen durchzuführen.
Diese Grundreinigung umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:
Sämtliche Leistungen der unter Punkt 3.2.1 und 3.2.2 aufgeführten Reinigungsdurchgänge
Grundreinigung aller Wand-, Trennwand-, Tür-, Fenster- und Bodenflächen im Innen- und Außenbereich (einschließlich der Entfernung sämtlicher Aufkleber und Farbschmierereien)
Reinigung des Technikraums sowie der Verkleidungen von Schaltschränken, Armaturen, Papierrollenhaltern, Seifenvorratsbehältern u. Ä. von Staub und Verschmutzungen
Reinigung sämtlicher Glasflächen
Säuberung der Dacheinläufe, Dachabflüsse und Dachrinnen von Verunreinigungen mit anschließendem Nachspülen durch klares Wasser
Zwei Grundreinigungen pro Jahr (jeweils in KW 15 und KW 44) sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Jede darüberhinausgehende Grundreinigung wird gesondert vergütet und ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den AG pro PWC-Anlage auszuführen
Für die Grundreinigungen ist dem AG mindestens zwei Wochen vor der geplanten Ausführung ein entsprechender Ablaufplan vorzulegen. Die Grundreinigungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Autobahnmeisterei anzumelden und im Beisein eines Vertreters der Autobahnmeisterei innerhalb des vereinbarten Zeitfensters von
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
durchzuführen, sowie einen Rapport über die erbrachte Leistung zu erstellen.
An Tagen, an denen eine Grundreinigung durchgeführt wird, ist lediglich ein weiterer täglicher Reinigungsdurchgang erforderlich. Sieht der reguläre Plan ohnehin nur einen Reinigungsdurchgang vor, entfällt dieser zugunsten der Grundreinigung.
Ohne beidseitig anerkannten Rapport oder bei unangekündigt durchgeführter Reinigung erfolgt keine Vergütung. (Sämtliche erforderlichen Pflegemittel sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht; die Kosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.)
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3.3. Stoffe und Teile
Der AN stellt sämtliche Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegematerialien sowie das Verbrauchsmaterial bereit; diese Kosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Die verwendeten Arbeitsmittel müssen geeignet sein, um die fachgerechte Pflege und den Werterhalt der zu reinigende Objekte zu gewährleisten.
In keinem Fall dürfen Arbeitsmittel oder Geräte verwendet werden, die Schäden an Einrichtungsgegenständen und Bauteilen verursachen oder Personen gefährden könnten. Für Schäden, die durch unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauch entstehen, wird der AN regresspflichtig gemacht.
Achtung: Es dürfen keine salzsäurehaltigen Produkte verwendet werden. Die Verwendung eines Hochdruckreinigers ist untersagt.
Reinigungsmittel Es dürfen ausschließlich Desinfektionsmittel verwendet werden, die in den aktuellen Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM/VAH) für den jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführt sind. Grundsätzlich sind umweltfreundliche Produkte einzusetzen. Die verwendeten Stoffe müssen über ein breites Wirkungsspektrum verfügen (mindestens bakterizid, fungizid und viruzid). Um Resistenzen vorzubeugen, ist das Desinfektionsmittel periodisch, mindestens jedoch halbjährlich, zu wechseln. Für alle eingesetzten Produkte sind dem AG die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter gemäß EG- Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) vorzulegen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.
Der Einsatz von chemischen Rohrreinigern kann zu Störungen durch Überhitzung der Thermofühler in den Urinalsteuerungen führen. Um Fremdrostdurchwanderung zu verhindern, dürfen keine Reinigungsutensilien verwendet werden, die zuvor für normalen Stahl eingesetzt wurden. Für Edelstahloberflächen sind separate Reinigungswerkzeuge vorzuhalten.
Vor Ausführungsbeginn sind die Herstellervorgaben detailliert mit der zuständigen Autobahnmeisterei abzustimmen.
Verbrauchsmaterial Der AN hat die für die jeweiligen Spendersysteme passenden Toilettenpapierrollen und die Handwaschseife sowie die für die verschiedenen Abfallbehältergrößen geeigneten Müllbeutel bereitzustellen.
Geräte und Maschinen Die für die Tätigkeiten notwendigen Maschinen und Geräte sind vom AN vorzuhalten. Hochdruckreiniger sowie sonstige Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel können unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden.
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Personal Für die sachgemäße Ausführung der Leistungen ist eine ausreichende Anzahl an Arbeitskräften vorzusehen. Zudem muss qualifiziertes und eingewiesenes Vertretungspersonal bereitstehen, um die tägliche Leistungserbringung lückenlos zu gewährleisten. Personalausfälle dürfen die Qualität und Durchführung der Reinigung nicht beeinträchtigen. Die Firmenzugehörigkeit der Mitarbeiter muss vor Ort jederzeit erkennbar sein (z. B. durch einheitliche Arbeitskleidung und Fahrzeugkennzeichnung)
Der AN sichert zu, dass die dem AG im Rahmen der Vertragsdurchführung übermittelten personenbezogenen Daten des eingesetzten Personals unter strikter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben wurden. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung beim AG verarbeitet und in diesem Zusammenhang lediglich an die zuständigen Dienststellen übermittelt.
3.4. Angaben zur Abrechnung
Die monatliche Rechnungstellung erfolgt elektronisch an: rechnungen-nl-no@autobahn.de
oder über die Leitweg ID: 992-00133-64
Die Rechnungsadresse lautet: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn 111 16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe
Im Betreff der Rechnung sind die Auftragsnummer, Bestellnummer und die Maßnahmenbezeichnung: „Reinigung 4 WC- Anlagen BAB A11 / A 10, AM Bernau“ anzugeben.
Die Rapporte bzw. Protokolle sind im Original zusammen mit den monatlichen Abrechnungen und dem Qualitätskontrollbericht der zuständigen Autobahnmeisterei zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen.
3.5. Prüfungen
Qualitätskontrolle durch den Auftragnehmer -Eigenüberwachung- Der AN hat mindestens einmal pro Quartal Qualitätskontrollen an allen WC-Anlagen durchzuführen und zu dokumentieren. Diese Kontrollen sind persönlich durch den Objektleiter als Vor-Ort-Prüfung vorzunehmen und vorab beim AG anzukündigen. Dem AG steht es frei, jederzeit an diesen Prüfungen teilzunehmen.
Über die Qualitätskontrollen ist ein Kontrollbericht mit nachfolgenden Angaben zu erstellen:
- Zeitpunkt der Kontrolle
- Kontrollierte Räume
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten
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- Festgestellte Mängel
- Beabsichtigte Maßnahmen zur Verbesserung
- Beurteilung der erfolgten Reinigungsleistungen i.S. der Substanzerhaltung von Gebäuden und Ausstattungen
- Wurden die täglichen Unterhaltungsreinigungen zielführend umgesetzt?
Die Qualitätskontrollberichte sind der zuständigen Autobahnmeisterei jeweils nach Quartalsende unaufgefordert zu übersenden
Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber Der AG führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch und hält die Ergebnisse in einem Kontrollbericht fest.
3.6. Vertragsbeginn
Anlaufberatung Nach Zuschlagserteilung und vor Ausführungsbeginn vereinbart der AG mit dem AN einen Termin zur Ortsbesichtigung sowie zur Abstimmung über die zu erbringenden Leistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung.
Bestandsaufnahme Zu Vertragsbeginn sowie bei Vertragsende ist im Rahmen der Anlagenübergabe eine gemeinsame Bestandsaufnahme des Ist-Zustands der PWC-Anlagen durchzuführen. Diese umfasst eine visuelle Prüfung mit der Anfertigung aussagekräftiger und eindeutig zuordenbarer Fotografien sowie die Dokumentation etwaiger Vorschäden. Sämtliche Abweichungen zum Soll-Zustand sind detailliert zu beschreiben. Das Übergabeprotokoll ist vom AG unter Angabe des Datums zu unterzeichnen und vom AN gegenzuzeichnen.
Verantwortlicher/Objektleiter (AN) Der AN hat einen Verantwortlichen für die Reinigungsarbeiten zu benennen, dessen Erreichbarkeit täglich im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr sichergestellt sein muss. Die wesentlichen Aufgabenbereiche des Verantwortlichen umfassen die Planung, Organisation, Koordination und Kontrolle eines störungsfreien Betriebsablaufs sowie die Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards der erbrachten Leistungen.
3.7. Pflichtverletzung
Eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung liegt bereits dann vor, wenn eine vereinbarte tägliche Reinigung nicht am vorgesehenen Tag durchgeführt wird. Im Falle einer durch den AG dokumentierten Schlechtleistung übersendet der AG eine entsprechende Mängelanzeige (gemäß Vorlage ‚Mängelanzeige‘) an den AN. Sollte eine Nachbesserung erfolglos bleiben, ist der AG berechtigt, auch ohne vorherige Abstimmung mit dem AN, die Vergütung zu kürzen oder eine Ersatzvornahme durch einen Dritten zu Lasten des AN zu beauftragen. Bei wiederholten Mängeln wird die Fortführung der Beauftragung gemeinsam zwischen AN und AG geprüft, um weitergehende Maßnahmen einzuleiten oder gegebenenfalls eine (Teil-)Kündigung auszusprechen.
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Die Anzeige sowie die Behebung von Mängeln und organisatorischen Maßnahmen sind zwingend auf dem Tätigkeitsnachweis vor Ort zu dokumentieren.
3.8. Vertragsveränderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
- Ausführungsunterlagen
4.1. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Neben dieser Ausführungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis sind folgende Dokumente als Anlagen Bestandteil der Leistungsbeschreibung:
Anlage 1 Reinigungsausführungshinweise (Kurzanleitung zur Auslage im Technikraum)
4.2. Vom Auftragnehmer zu erstellende oder zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Materialeinsatz Ein Wechsel, der zur Reinigung und Desinfektion verwendeten Materialien ist, schriftlich anzumelden und bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Autobahnmeisterei.
Reinigungsplan Der AN ist verpflichtet, dem AG einen Reinigungsplan zu erstellen, in dem alle Reinigungskräfte namentlich sowie die geplanten Einsatzzeiten der kalendertägigen Unterhaltsreinigung aufgeführt sind.
Kontaktdaten Name, Telefonnummer, sowie ggf. E-Mail-Adresse des Objektleiters und des eingesetzten Reinigungspersonals sind dem AG mitzuteilen.
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