Gebäudeautomation und Regelungstechnik für Lüftungs- und Wärmepumpenanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.03.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Rosenheim
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
05.02.2026
CPV-Codes
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  • Installation von Schaltanlagen (45315700)
  • Automatisierungssystem (48921000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
85353-2026
Verfahrensnummer
53a72b30-2c41-4d12-a77f-c47c0380c1e9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Rosenheim schreibt die Installation und Programmierung von Gebäudeautomation für zwei Lüftungsanlagen und zwei Wärmepumpen aus. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung von Schaltschränken, DDC-Komponenten, die Verlegung von ca. 8.000 Metern Kabel sowie die Visualisierung am Arbeitsplatz. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.

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Leistungsbeschreibung

Regelungstechnik inkl. Feldgeräte für 2 Lüftungsanlagen, 2 Wärmepumpen, Wärme- und Kälteverteilung, Raumregelung, 2 Schaltschränke 35A je 2 Felder, 1 Wandschrank, 1 DDC 50 DP, 2 DDC 250DP, ca. 8000 m Kabelverlegung (großteils auf bauseitigen Trassen), 235 St. Anschlussarbeiten beidseitig, Programmierung, Visualisierung am ASP.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Gebäudeautomation DIN 18386

    Regelungstechnik inkl. Feldgeräte für 2 Lüftungsanlagen, 2 Wärmepumpen, Wärme- und Kälteverteilung, Raumregelung, 2 Schaltschränke 35A je 2 Felder, 1 Wandschrank, 1 DDC 50 DP, 2 DDC 250DP, ca. 8000 m Kabelverlegung (großteils auf bauseitigen Trassen), 235 St. Anschlussarbeiten beidseitig, Programmierung, Visualisierung am ASP.

    Frist: 09.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Gebäudeautomation DIN 18386

Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 358793-2026

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