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WICHTIGE INFORMATIONEN
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
die Elbe-Werkstätten GmbH hat Sie mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt. Zu Ihrer und der Sicherheit der im Unternehmen beschäftigten Personen sowie einer reibungslosen Auftragsabwicklung möchten wir Sie auf einige Besonderheiten hinweisen, die unbedingt zu beachten sind.
Die Gebäude am Klotzenmoorstieg 2 sind mit einer flächendeckenden Brandmelde- anlage ausgestattet. Alle Tätigkeiten, die Wärmeentstehung, Funkenflug oder Ähnliches (z. B. Schweiß- oder Schleifarbeiten) zur Folge haben, dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch das Facility Management (FM) oder den Brandschutzbeauftragten des Unternehmens verrichtet werden. Die Ausführenden müssen sich vorab einen Erlaubnisschein für Heißarbeiten ausstellen lassen, aus dem die Sicherungsmaßnahmen, die zu erfolgen haben, ersichtlich sind.
Im Arbeitsbereich montierte Rauchmelder sind mit Abdeckkappen, die beim FM ausgeliehen werden können, gegen Verschmutzung zu schützen. Die Kappen sind nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen und zurückzugeben. Beschädigte Kappen oder nicht zurückgegebene Kappen müssen wir dem Auftragnehmer in Rechnung stellen, da die Abdeckungen auch durch die Elbe-Werkstätten GmbH Elbe käuflich erworben werden müssen.
Die mit dem Auftrag, sofern dieser schriftlich erfolgt ist, übersandten Unterlagen zur Arbeitssicherheit und dem Brandschutz sind mit einer Auftragsbestätigung unterzeichnet an die Elbe-Werkstätten GmbH zurückzuschicken.
Arbeiten ohne vorherige Einweisung sind strikt untersagt. Beim Öffnen von Deckenelementen, gleich ob diese feuerhemmende Eigenschaften haben oder nicht, sind grundsätzlich saubere weiße Baumwollhandschuhe zu tragen. Für Schäden an der Decke haften Sie als Auftragnehmer.
Sollten die von Ihnen auszuführenden Arbeiten Decken oder Wanddurchbrüche erforderlich machen, so müssen Sie sich vorab beim FM kundig machen, ob diese als Brandabschnittswände bzw. Decken deklariert sind. Öffnungen in solchen Wänden oder Decken sind durch Fachfirmen mit entsprechender Zulassung wieder mit geeigneter Brandschutzmasse zu verschließen. Die Eignung ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Hergestellte oder reparierte Brandschottungen sind beidseitig der Wand durch einen zugelassenen Aufkleber zu kennzeichnen. Der Ersteller des Schotts hat die ordnungsgemäße Herstellung sowie das verwendete Material darauf zu dokumentieren. Alle weiteren Unterlagen (z.B. Konformitätserklärung) sind dem FM zu übergeben.
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Der Baustellenbereich ist so zu sichern, dass im Unternehmen beschäftige Menschen mit Behinderung nicht gefährdet werden. Dazu gehört neben einer angemessenen Baustellenabsperrung auch die Sicherung von Werkzeugen und Werkzeugmaschinen gegen unbefugte Benutzung.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er alle erforderlichen Materialien und Hilfsmittel wie z. B. Leitern, Werkzeugmaschinen und Teile, die er für die Ausführung der beauftragten Arbeiten benötigt, zum Baubeginn und während der Ausführung in ausreichender Anzahl und Menge vorhält. Die Elbe-Werkstätten GmbH stellt grundsätzlich keine Hilfsmittel oder Komponenten zur Verfügung.
Die zum Einsatz kommenden elektrischen Betriebsmittel wie z. B. Verlängerungen, Baustromverteiler oder Werkzeugmaschinen müssen auf deren elektrische Betriebssicherheit hin überprüft sein. Die Prüfung muß an gut sichtbarer Stelle durch einen Prüfaufkleber auf dem Gerät gekennzeichnet sein. Gleiches gilt bei der Verwendung von Leitern und Tritten.
Für sämtliche elektrotechnischen Arbeiten dürfen ausschließlich Elektrofachkräfte (EFK) oder elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) eingesetzt werden. Die erforderliche Qualifikation muss der DIN VDE 1000-10 entsprechen. Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Arbeitsauftrages bestätigt der Auftragnehmer, dass er die Anlagenverantwortlichkeit für die betroffenen Anlagenteile sowie die Arbeitsverantwortlichkeit für die beauftragten Tätigkeiten übernimmt. Diese Verantwortlichkeiten sind gemäß DIN VDE 0105-100 festgelegt und müssen vollumfänglich beachtet werden.
Die Elbe-Werkstätten GmbH ist aufgrund der gültigen Vorschriften für den Arbeitsschutz dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der einschlägigen Regelwerke mit zu achten. Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner primären Verpflichtung, die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften sicherzustellen.
Die Elbe-Werkstätten GmbH ist verpflichtet, Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften zu sanktionieren. Die Elbe-Werkstätten GmbH übernimmt keine Kosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass es zu Verzögerungen bei der Abwicklung des Auftrags kommt, die auf der Nichteinhaltung von Vorschriften beruhen.
Die Gebäude am Klotzenmoorstieg stammen teilweise aus den 50-er Jahren. Bei der Errichtung des Gebäudes sind teilweise Baustoffe wie z. B. Asbest oder künstliche Mineralfasern (KMF) verarbeitet worden, von denen bekannt ist bzw. vermutet wird, dass sie krebserregend sind. Der Auftragnehmer hat sich vor der Arbeitsaufnahme beim FM über die Einbauorte derartiger Stoffe zu erkundigen und im Falle, dass Arbeiten in diesen Bereichen ausgeführt werden, die einschlägigen Vorschriften einzuhalten.
Sofern nicht mit der Auftragserteilung ein Ausführungstermin vereinbart wurde, hat der Auftragnehmer die Ausführung der Arbeiten wenigstens 2 Tage vor dem beab- sichtigten Termin fernmündlich beim FM anzumelden. Die Elbe-Werkstätten GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür und trägt keine daraus resultierenden Kosten, wenn der Auftragnehmer die Anmeldung unterläßt und aus diesem Grund die Arbeiten
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nicht zum vom ihm beabsichtigten Termin ausführen kann.
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten bei einem Mitarbeiter des FM an- und vor dem Verlassen wieder abzumelden. Dauern die Arbeiten des Auftragnehmers über die regulären Arbeitszeiten der Mitarbeiter des FM an (Mo – Do 07.00 bis 15.45 Uhr und Fr 07.00 bis 13:00 Uhr), so hat der Auftragnehmer dies rechtzeitig vorab anzumelden.
Das Facility Management stellt für den eventuell erforderlichen Zutritt in Räumlichkeiten des Gebäudes einen Schlüssel zur Verfügung. Dieser Schlüssel wird gegen Quittung vom FM zur Verfügung gestellt und ist vom Auftragnehmer dort wieder abzugeben. Für einen eventuellen Schlüsselverlust und die daraus resultierenden Kosten für erforderliche Sicherungsmaßnahmen und die Wiederbeschaffung eines Schlüssels bzw. einen erforderlichen Austausch von Teilen der Schließanlage haftet der Auftragnehmer.
Hamburg, den 16. Juli 2025
Facility Management
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich den Inhalt der oben genannten Informationen vollständig verstanden habe und ich alle auftragsrelevanten Fragen klären konnte.
Hamburg, den
Unterschrift