6-101_Erklärung des Nachunternehmers_EW-ÖA2026-41-480-02.docx

Gebäudeautomation und Austausch der Beleuchtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 17:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Erklärung des Nachunternehmers

HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!

Baumaßnahme Anpassung Gebäudeautomation Klasse B nach GEG

KG 480

Vergabenr.: EW-ÖA2026-41-480-02

(wie Aufforderung Angebotsabgabe)

***Hinweis:***Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss.

Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben.

[ ] Der Bewerber/Bieter       nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.

***Hinweis:***Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich

Eignungsleiher im Sinne des § 6d EU VOB/A bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.

  1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auftragnehmer zu erbringen:

  2. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir

[ ] die genannten (Teil-)Leistungen vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n).

[ ] die folgenden Leistungsteile

weitervergeben werden an

Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).

  1. Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt.

Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A).

  1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag).

Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.

Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.

[ ] Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und zwar an       (Angabe des Tarifvertrags).

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt       EUR brutto/Stunde.

[ ] Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:       ;

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt       EUR brutto/Stunde.

[ ] Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.

Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt       EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.

  1. Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
  • Steuern,

  • Beiträgen zu den Sozialversicherungen,

  • Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie

  • Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft

nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.

  1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläutern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren.

Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

  1. Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm “).

  2. Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren.

Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.

  1. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren
  • durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
  • durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).

Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht:

Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen:

(Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden):

(sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen):

[ ] Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.)

[ ] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

[ ] Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

  1. Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalkulationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers

Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle).

Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

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