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Gebäudeautomation für raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18386

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 07:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Allgemeine Angaben

Vergabenummer: VG-B-0435-2026-1039

Baumaßnahme: A.0435.180535, BHZ Gießen, Umbau H16 für den LHL

Leistung: Gebäudeautomation (DIN 18 386);

10.1 Sammelaufträge ---entfällt---

10.2 Beschaffung von Stahl ---entfällt---

10.3 Stoffpreisgleitklausel für Stahl ---entfällt---

10.4 Baufristenplan ---entfällt---

10.5 Fristen / Terminüberwachung ---entfällt---

10.6 Baustellenausweise ---entfällt---

10.7 Einrichtung von Unterkünften

Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.

10.8 Baustellenbesprechungen

Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.

Die Besprechungen finden jeweils nach Absprache statt.

10.9 Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz ---entfällt---

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10.10 Vorauszahlungen ---entfällt---

10.641 Wasser- und Energieversorgung

Wasser und Strom werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dies hat der Auftragnehmer bei der Kalkulation des Angebots entsprechend zu berücksichtigen.

Die erforderlichen Anschlüsse hat der Auftragnehmer im Einvernehmen mit der hausverwaltenden Dienststelle auf eigene Kosten herzustellen und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen und nicht mehr zu verbrauchen, als es zur Erbringung seiner Leistung notwendig ist.

10.670 Bewachte Liegenschaften ---entfällt---

10.680 Kalkulationsunterlagen (Standard Bund) ---entfällt---

10.681 Urkalkulation (Standard Land)

Die Urkalkulation ist gemäß § 16 HVTG nach gesonderter Aufforderung entweder elektronisch über die Vergabeplattform oder in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.

10.683 Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil (Standard Land)

10.684 Nachweise und Kontrollen (Standard Land)

Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 HVTG einzuräumen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere Nachunternehmen/ Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen zu übertragen.

10.685 Vermeidung Fehlalarm von Brand-/ Rauchmeldern

Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Arbeiten darauf zu achten, dass ggf. vorhandene Brandmelder nicht versehentlich, z.B. durch Rauch- oder Staubentwicklung ausgelöst werden. Vor der Ausführung entsprechend gefahrgeneigter Arbeiten sind rechtzeitig (d.h. in der Regel mindestens 48 Stunden vorher) geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen mit dem Auftraggeber bzw. der örtl. Bauleitung oder dem Betreiber abzustimmen. Über die Beendigung der Arbeiten ist ebenfalls unmittelbar zu informieren, sodass evtl. getroffene Maßnahmen, wie z.B. die vorübergehende Abschaltung der Brandmeldeanlage, unverzüglich rückgängig gemacht werden können. Während der Abschaltung der Brandmeldeanlage treffen den Auftragnehmer erhöhte Sorgfaltspflichten. Kosten eines Fehlalarms, der auf Versäumnisse des Auftragsnehmers zurückzuführen ist, werden diesem vollständig in Rechnung gestellt.

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10.720 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle ---entfällt---

10.780 Nachunternehmer (Standard Bund, Land, Dritte und Stationierungsstreitkräfte national)

Der Bieter muss einen wesentlichen Umfang der Gesamtleistung, d.h. mindestens ein Drittel der Gesamtleistung, im eigenen Betrieb erbringen.

Der Einsatz von Nachunternehmern, die vom Wettbewerb ausgeschlossen sind, ist unzulässig.

Zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer siehe Nr. 7 der Teilnahmebedingungen (Formblatt 212)

10.800 Vereinbarung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) das Formblatt Stundenlohnzettel des Auftraggebers zu verwenden. Die Vereinbarung der Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich mit dem Formblatt Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten des Auftraggebers. FB Stundenlohnzettel FB Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten

10.810 Berechnung der Vergütung von Nachtragsvereinbarungen (Standard)

Der Auftragnehmer hat seine Berechnungen von Vergütungsansprüchen nach § 2 VOB/B auf der Grundlage der Urkalkulation (vorkalkulatorische Preisfortschreibung) gemäß dem „Leitfaden zur Vergütung von Nachträgen“, FB 510 VHB Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019, vorzunehmen. FB 510 VHB Bund

Die Excel-Datei „Vergütungszuordnung und -berechnung“, FB 521 VHB Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019, nebst Hinweisen („Hinweise zu 521“) ist dabei in ihrem Anwendungsbereich zu verwenden. FB 521 VHB Bund Hinweise zu 521

10.840 Förmliche Verpflichtung ---entfällt---

10.850 Zuverlässigkeitsüberprüfung ---entfällt---

10.900 Sonstige weitere besondere Vertragsbedingungen ---entfällt---

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