Gartenpflege für Dienstliegenschaften in sieben Regionen Baden-Württembergs
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.07.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 7
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.05.2024
- CPV-Codes
- Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 320833-2024
- Verfahrensnummer
- 2defb499-2418-4589-904c-ad391d65b8ed
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das BA-Service-Haus in Nürnberg, sucht Dienstleister für die Pflege der Außenanlagen ihrer betreuten Liegenschaften. Die Leistungen werden in sieben Gebieten beziehungsweise Städten vergeben: Aalen, Schwäbisch Gmünd, Konstanz, Ravensburg, Reutlingen, Tübingen und Biberach. Die Vertragslaufzeit endet für die genannten Lose am 15. Dezember 2027; der Pflegezeitraum soll überwiegend am 1. September beginnen. Angebote müssen bis zum 1. Juli 2024, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gartenpflege
Leistungen nach Losen (7)
LOT-0001 · Aalen
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Stuttgart betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 7 Losen vergeben. Lose 1, 2, 3, 4 und 7: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.09.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2025 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Lose 5 und 6: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.08.2025. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.03.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Schwäbisch Gmünd
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Stuttgart betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 7 Losen vergeben. Lose 1, 2, 3, 4 und 7: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.09.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2025 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Lose 5 und 6: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.08.2025. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.03.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Konstanz
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Stuttgart betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 7 Losen vergeben. Lose 1, 2, 3, 4 und 7: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.09.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2025 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Lose 5 und 6: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.08.2025. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.03.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Ravensburg
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Stuttgart betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 7 Losen vergeben. Lose 1, 2, 3, 4 und 7: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.09.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2025 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Lose 5 und 6: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.08.2025. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.03.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Reutlingen
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Stuttgart betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 7 Losen vergeben. Lose 1, 2, 3, 4 und 7: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.09.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2025 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Lose 5 und 6: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.08.2025. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.03.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Tübingen
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Stuttgart betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 7 Losen vergeben. Lose 1, 2, 3, 4 und 7: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.09.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2025 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Lose 5 und 6: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.08.2025. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.03.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Biberach
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Stuttgart betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 7 Losen vergeben. Lose 1, 2, 3, 4 und 7: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.09.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2025 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Lose 5 und 6: Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.08.2025. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 15.12.2026 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.03.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung /Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D8. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Aalen
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · Schwäbisch Gmünd
- Preis
- 100 %
LOT-0003 · Konstanz
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LOT-0004 · Ravensburg
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LOT-0005 · Reutlingen
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LOT-0007 · Biberach
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung /Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D8. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 509447-2024
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