Gartenpflege für Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.02.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0,01 EUR
- Lose
- 19
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.01.2024
- CPV-Codes
- Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 30039-2024
- Verfahrensnummer
- 7969fba3-bd67-425a-9e26-0cb6d280d2e5
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das BA-Service-Haus in Nürnberg, beschafft Gartenpflegearbeiten für ihre betreuten Dienstliegenschaften. Die Leistungen werden in 19 Gebietsaufteilungen unter anderem in Karlsruhe, Heidelberg, Heilbronn, Freiburg, Lörrach und Tuttlingen vergeben. Die Pflege beginnt am 1. April 2024 und der Vertrag endet am 15. Dezember 2027; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Leistungsbeschreibung
Gartenpflege RIM Karlsruhe (19 Lose: SHA, TBB, MOS, HD, TUT, RW u. weitere)
Leistungen nach Losen (19)
LOT-0001 · Schwäbisch-Hall
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Tauberbischofsheim
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Bad Mergentheim
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Wertheim
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Mosbach
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Weinheim
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Heidelberg
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Heilbronn
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Karlsruhe
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Rastatt
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Ettlingen
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Pforzheim
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Nagold
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Freiburg
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Lörrach
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0016 · Offenburg
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0017 · Rottweil-Villingen-Schwenningen
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0018 · Tuttlingen
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0019 · Rottweil
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.
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Anforderungen an deinen Betrieb
Abweichend von dem voranstehenden Grund, gelten die Auschlussgründe gemäß §123, §124, §125 GWB. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen: -Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7) -Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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Abweichend von dem voranstehenden Grund, gelten die Auschlussgründe gemäß §123, §124, §125 GWB. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen: -Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7) -Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 305296-2024
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