Gartenpflege für Dienstliegenschaften in Baden-Württemberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.02.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0,01 EUR
Lose
19
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.01.2024
CPV-Codes
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
30039-2024
Verfahrensnummer
7969fba3-bd67-425a-9e26-0cb6d280d2e5

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das BA-Service-Haus in Nürnberg, beschafft Gartenpflegearbeiten für ihre betreuten Dienstliegenschaften. Die Leistungen werden in 19 Gebietsaufteilungen unter anderem in Karlsruhe, Heidelberg, Heilbronn, Freiburg, Lörrach und Tuttlingen vergeben. Die Pflege beginnt am 1. April 2024 und der Vertrag endet am 15. Dezember 2027; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.

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Leistungsbeschreibung

Gartenpflege RIM Karlsruhe (19 Lose: SHA, TBB, MOS, HD, TUT, RW u. weitere)

Leistungen nach Losen (19)

  • LOT-0001 · Schwäbisch-Hall

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Tauberbischofsheim

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Bad Mergentheim

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Wertheim

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Mosbach

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Weinheim

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Heidelberg

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Heilbronn

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Karlsruhe

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Rastatt

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Ettlingen

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Pforzheim

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · Nagold

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · Freiburg

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · Lörrach

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0016 · Offenburg

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0017 · Rottweil-Villingen-Schwenningen

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0018 · Tuttlingen

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0019 · Rottweil

    Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig.

    Frist: 01.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Abweichend von dem voranstehenden Grund, gelten die Auschlussgründe gemäß §123, §124, §125 GWB. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen: -Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7) -Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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Abweichend von dem voranstehenden Grund, gelten die Auschlussgründe gemäß §123, §124, §125 GWB. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen: -Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7) -Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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  1. 23.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 305296-2024

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