[Seite 1]
R A H M E N V E R T R A G
zur
Führungskräfteentwicklungsprogramm
„HIL-Führungskompass“
zwischen
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Josef-Wirmer-Straße 2 – 8 53123 Bonn
– nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt –
und
– nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt –
HIL-Vertrag Nr.: HIL_AE_519 SAP-Bestellung:
[Seite 2]
Inhalt
Inhalt ............................................................................................................................ 2 § 1 Vertragsgegenstand und -leistung des AN ....................................................... 3 § 2 Auftragserteilung und -abwicklung .................................................................... 3 § 3 Vergütung ......................................................................................................... 4 § 4 Zahlungen ......................................................................................................... 4 § 5 Haftungsbeschränkung für Pflichtverletzung und Versicherungsschutz............ 5 § 6 Schulungsort ..................................................................................................... 6 § 7 Geltungsdauer .................................................................................................. 6 § 8 Vertraulichkeit ................................................................................................... 6 § 9 Datenschutz, IT-Sicherheit ................................................................................ 7 § 10 Rechtseinräumung Arbeitsergebnisse und vorbestehende Werke ................... 8 § 11 Sonstige Vertragsbedingungen ......................................................................... 9
| HIL GmbH, Abt. Allgemeiner Einkauf | Seite 2 von 10 | Erstelldatum: 24.08.2026 |
|---|---|---|
| Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder etwa sonst. Berechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz. © HIL GmbH 2023 |
[Seite 3]
§ 1 Vertragsgegenstand und -leistung des AN
Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Planung, Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Nachbereitung eines auf die Anforderungen der HIL zugeschnittenen Führungskräfteentwicklungsprogramms.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Führungskräfteentwicklungsprogramm nach Maßgabe dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung Anlage 1 und des mit dem Angebot eingereichten und bezuschlagten Umsetzungskonzepts Anlage 5 zu entwickeln und durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere die inhaltliche und methodisch-didaktische Ausgestaltung der Module, die Vorbereitung und Bereitstellung der erforderlichen Trainings- und Lernmaterialien, die Durchführung der Trainings sowie die projektbegleitende Steuerung und Qualitätssicherung.
§ 2 Auftragserteilung und -abwicklung
-
Der Auftragnehmer übernimmt während der gesamten Vertragslaufzeit die vollständige operative Teilnehmeradministration in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die konkreten Aufgaben, Prozesse, Zuständigkeiten und Schnittstellen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie die hierfür zu nutzenden Systeme und die vom Auftraggeber bereitzustellenden Informationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Soweit einzelne Entscheidungen, insbesondere die Einteilung der Teilnehmenden in die Trainingsgruppen, dem Auftraggeber vorbehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer auf dieser Grundlage die weitere operative Administration.
-
Der AG wird die jeweiligen Module / Einheiten (Training oder Coaching) schriftlich beauftragen und dem AN die Teilnehmer des Lehrgangs mitteilen. Der AG wird die vom AN benötigte Vorbereitungszeit zwischen der Beauftragung und dem Lehrgangsbeginn von mindestens 4 Wochen berücksichtigen.
-
Durch diesen Vertrag wird eine Verpflichtung des AG, Bestellungen oder sonstige Einzelaufträge zu erteilen, nicht begründet.
-
Der AG kann jederzeit verlangen, dass bereits begonnene Trainings- / Coachingmaßnahmen abgebrochen werden. Sind danach weitere Einheiten nicht durchzuführen, so werden die bis dahin erbrachten Leistungen des AN sowie nicht vermeidbare Folgeaufwendungen (z. B. wenn frei gewordenes Personal nicht zeitnah wiedereingesetzt werden kann) abgerechnet.
| HIL GmbH, Abt. Allgemeiner Einkauf | Seite 3 von 10 | Erstelldatum: 24.08.2026 |
|---|---|---|
| Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder etwa sonst. Berechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz. © HIL GmbH 2023 |
[Seite 4]
Ist der AN, an der ordnungsgemäßen Durchführung der Schulung gehindert, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Unterlassung der Anzeige hat er keinen Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände. Eine finanzielle Berücksichtigung dieser Umstände kann nur in Betracht gezogen werden, wenn der AN diese Verzögerung nicht selbst zu vertreten hat.
Alle Arbeitsunterbrechungen, die der AN zu vertreten hat und die den abge- stimmten Leistungstermin gefährden könnten, sind – in Abstimmung mit dem AG – vom AN durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
Bei sonstigen Arbeitsunterbrechungen (z. B. Pandemien) werden die aus- stehenden Leistungen im Einvernehmen zeitnah ohne gesonderten Auf- wendungsersatz nachgeholt.
§ 3 Vergütung
| Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den in Anlage 4 (Preisblatt) | |
|---|---|
| ausgewiesenen Preise. | |
| Bei einer Vergütung nach Aufwand werden von dem AG lediglich die | |
| erbrachten und nachgewiesenen vertragsgegenständlichen Leistungen nach | |
| den Vergütungssätzen gemäß Anlage 4 (Preisblatt) vergütet. Hierzu hat der | |
| AN entsprechende von dem AG gegengezeichnete Leistungsnachweise und, | |
| soweit eine Abnahme geschuldet ist, die Abnahmeerklärung des AG, | |
| vorzulegen. | |
| Der Vertrag hat eine Obergrenze von 1.500.000,00 EUR. |
§ 4 Za hlungen
| 1. Zahlungen des AG für die aus diesem Rahmenvertrag beauftragten und vom | |
|---|---|
| AN erbrachten Leistungen werden auf das in der Rechnung des AN angege- | |
| bene Konto innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung in einfacher | |
| Ausfertigung fällig. | |
| 2. Der AN verpflichtet sich, dem AG innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung | |
| eines beauftragten Ausbildungsteilpaketes die Rechnung einzureichen. |
- Die letzte Rechnung für Leistungen aus diesem Vertrag ist als Schlussrech- nung zu deklarieren
| HIL GmbH, Abt. Allgemeiner Einkauf | Seite 4 von 10 | Erstelldatum: 24.08.2026 |
|---|---|---|
| Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder etwa sonst. Berechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz. © HIL GmbH 2023 |
[Seite 5]
| 4. In der nach Maßgabe von §§ 14, 14a, 14b Umsatzsteuergesetz zu erstellen- | |
|---|---|
| den Rechnung hat der AN im Übrigen den Verweis auf die zugehörige Ver- | |
| tragsnummer inkl. Nachtrag und die jeweilige HIL-SAP Bestellnummer anzu- | |
| geben. | |
| 5. Der Auftraggeber ist eine Inhouse-Gesellschaft des Bundes und unterliegt | |
| somit dem Geltungsbereich der Verordnung über die elektronische | |
| Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes. Für die | |
| Übermittlung der Rechnung hat der Auftragnehmer daher ein | |
| Verwaltungsportal des Bundes zu nutzen. Alle rechnungsbegründenden | |
| Unterlagen sind als Anlage zusammen mit der X-Rechnung über das Portal | |
| der Bundesdruckerei einzureichen. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer | |
| entsprechenden Registrierung des Auftragnehmers bei der | |
| Bundesdruckerei. Bei erstmaliger Zusendung einer X-Rechnung bedarf es im | |
| Vorfeld eines Tests in Abstimmung mit dem AG. Ein entsprechendes | |
| Informationspaket zur Registrierung und einer Übersicht mit nützlichen Links | |
| für weiteren Informationen stellt der AG dem AN bei Bedarf zur Verfügung. | |
| Der Auftragnehmer erstellt für jede Zahlungsforderung eine prüffähige | |
| elektronische Rechnung (X-Rechnung), die die Leistungen im Einzelnen | |
| benennt und den steuerlichen Vorgaben entspricht. | |
| 6. Als rechnungsbegründende Unterlagen sind die Teilnahmebestätigungen mit | |
| der Rechnung vorzulegen. |
der Rechnung vorzulegen.
§ 5 Haftungsbeschränkung für Pflichtverletzung und
Versicherungsschutz
| 1. Die Parteien haften für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder | ||
|---|---|---|
| Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden dem Grunde und der Höhe nach | ||
| unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Übernahme einer | ||
| Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Schäden aus der | ||
| Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Da- | ||
| tenschutzrechtsverletzungen sowie der Verletzung von Schutzrechten Dritter. | ||
| 2. Im Übrigen ist die Haftung einer jeden Partei insgesamt beschränkt auf 2 Mio. | ||
| (in Worten: zwei Millionen) EUR pro Schadensfall. Ansprüche aus | ||
| entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. |
entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer unterhält eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. (in Worten: zwei Millionen) EUR pro Schadensfall sowie für sonstige Schäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. (in Worten: eine
| HIL GmbH, Abt. Allgemeiner Einkauf | Seite 5 von 10 | Erstelldatum: 24.08.2026 |
|---|---|---|
| Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder etwa sonst. Berechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz. © HIL GmbH 2023 |
[Seite 6]
| Million) EUR pro Schadensfall; jeweils zweifach maximiert im | |
|---|---|
| Versicherungsjahr. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz | |
| mindestens bis zum Ende dieses Vertrages aufrechterhalten. Die | |
| Versicherungspolice ist dem Auftraggeber auf Aufforderung nachzuweisen |
§ 6 Schulungsort
Die Leistung der Trainingsdurchführung erfolgt deutschlandweit in vom Auftraggeber ausgewählten Tagungsräumlichkeiten. Die Abstimmung erfolgt über die Leistungsabrufe durch den AG. Zwischen den Modulen können Abstimmungen remote, also aus der Ferne, erfolgen. Dabei ist die Einhaltung relevanter datenschutzrechtlicher und sicherheitstechnischer Anforderungen zu jeder Zeit zu gewährleisten.
§ 7 Geltungsdauer
-
Der Vertrag tritt mit Bezuschlagung in Kraft und endet am 31.12.2029.
-
Für den Fall, dass die Schulungsmaßnahmen bis zu dem in Ziffer 1 genannten Zeitpunkt nicht abgeschlossen sind, behält sich der AG das Recht auf Verlängerung um maximal 12 Monate vor. Diese Verlängerungsoption zeigt der AG dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der in Ziffer 1 genannten Zeitpunkte an. Einer Zustimmung des AN bedarf es nicht.
-
Leistungen, die vor Ende des Leistungszeitraums beauftragt und zum Ende des Leistungszeitraums nicht vollständig erbracht wurden, sind zu den Bedin- gungen des Vertrages vollständig abzuschließen.
§ 8 Vertraulichkeit
| 1. Die Vertragsparteien haben alle Vertraulichen Informationen vertraulich zu | |
|---|---|
| behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung nach | |
| Maßgabe des jeweiligen Vertragsdokuments zu benutzen. Sie werden | |
| Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der | |
| gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen | |
| vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines | |
| ordentlichen Kaufmanns. | |
| 2. Vertrauliche Informationen dürfen nur im Rahmen des jeweiligen | |
| Vertragszwecks genutzt werden, sind geheim zu halten und dürfen von der | |
| empfangenden Vertragspartei Dritten nicht ohne vorherige schriftliche | |
| Zustimmung der anderen Vertragspartei offengelegt werden, es sei denn |
| HIL GmbH, Abt. Allgemeiner Einkauf | Seite 6 von 10 | Erstelldatum: 24.08.2026 |
|---|---|---|
| Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder etwa sonst. Berechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz. © HIL GmbH 2023 |
[Seite 7]
| - dies ist auf Grund von zwingenden anwendbaren rechtlichen | ||
|---|---|---|
| Rahmenbedingungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen | ||
| Anordnung erforderlich und die empfangende Vertragspartei hat die | ||
| andere Vertragspartei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung | ||
| schriftlich informiert oder | ||
| - die Vertraulichen Informationen werden von der empfangenden | ||
| Vertragsparteieinem Dritten im Zusammenhang mit der Auslegung oder | ||
| Ausführung des Vertragswerks oder einer sich daraus ergebenden | ||
| Streitigkeit zugänglich gemacht und der Dritte hat sich zuvor schriftlich | ||
| gegenüber der empfangenden Vertragspartei zur Verschwiegenheit | ||
| verpflichtet oder ist bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit | ||
| verpflichtet. |
verpflichtet.
§ 9 Datenschutz, IT-Sicherheit
| 1. Der AN wird personenbezogene Daten ausschließlich gem. den | |
|---|---|
| Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes sowie | |
| anderer einschlägiger Datenschutzbestimmungen und nur nach Maßgabe | |
| der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erheben, | |
| verarbeiten und nutzen. | |
| 2. Die Vertragsparteien werden eine Vereinbarung über die | |
| Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO treffen, die mit Anlage 7 | |
| (Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten) übereinstimmt. |
(Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten) übereinstimmt.
-
Ohne die vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des AG wird der AN personen-bezogene Daten nicht in ein Land oder Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übermitteln bzw. dort verarbeiten.
-
Die Vertragsparteien vereinbaren die gebotenen IT- Sicherheitsmaßnahmen und verpflichten sich zu deren Einhaltung während der gesamten Vertragsdauer. Der AG ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung zu kontrollieren.
-
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten, die dem Datenschutz unterliegen, wird der AN die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere die durch die einschlägigen anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegten Maßnahmen, treffen und aufrechterhalten. Die vom AN getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in der Vereinbarung zur
| HIL GmbH, Abt. Allgemeiner Einkauf | Seite 7 von 10 | Erstelldatum: 24.08.2026 |
|---|---|---|
| Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder etwa sonst. Berechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz. © HIL GmbH 2023 |
[Seite 8]
Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 28 DSGVO festgelegt, s. Anlage X (Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten).
-
Der AN wird sicherstellen, dass sein Personal, das im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen tätig wird, über die Bedeutung des Datenschutzes, der IT-Sicherheit sowie der sich aus der DSGVO, dem BDSG und datenschutzrechtlicher Spezialbestimmungen ergebenden Pflichten belehrt wird, und Daten, die dem Datenschutz unterliegen, nur nach Maß-gabe der einschlägigen rechtlichen Anforderungen verarbeitet.
-
Dies gilt entsprechend für das Personal von Unterauftragnehmern des AN, die in entspreche der Weise zu verpflichten sind.
-
Zum Vertragsende wird der AN die für den AG erhobenen, verarbeiteten und/oder genutzten Daten des AG nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags herausgeben oder in daten-schutzkonformer Weise löschen, soweit nicht in diesem Vertrag oder in Anlage 7 (Auf- tragsverarbeitung personenbezogener Daten), etwas Abweichendes geregelt ist.
Weitergehende gesetzliche Löschungsverpflichtungen und Löschungsansprüche bleiben von vorstehender Regelung unberührt.
§ 10 Rechtseinräumung Arbeitsergebnisse und
vorbestehende Werke
| 1. Der AN ist verpflichtet, alle geistigen Eigentumsrechte, die an den auf | |
|---|---|
| Grundlage dieses Vertrages speziell für den Auftraggeber erstellten | |
| schutzfähigen und nicht schutzrechtsfähigen Werken oder sonstigen | |
| Arbeitsergebnissen (nachfolgend gemeinsam „Arbeitsergebnisse” | |
| genannt) entstehen, an den Auftraggeber zu übertragen. Diese | |
| übertragenen Rechte stehen dem Auftraggeber ausschließlich, inhaltlich, | |
| zeitlich und räumlich unbeschränkt, unwiderruflich und unkündbar zu und | |
| sind unterlizenzierbar und übertragbar. | |
| 2. Sofern eine Übertragung von Rechten nach Ziffer 10.1 dieses Vertrages | |
| aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, räumt der AN dem AG an den | |
| Arbeitsergebnissen ausschließliche, unwiderrufliche, inhaltlich, räumlich | |
| und zeitlich unbeschränkte, unterlizenzierbare und übertragbare Nutzungs- | |
| und Verwertungsrechte ein. Die vorstehende Rechtseinräumung umfasst | |
| insbesondere auch das Recht zur Vervielfältigung, zur Verbreitung, zur | |
| Ausstellung, zur Bearbeitung oder anderen Umgestaltungen und zur | |
| öffentlichen Wiedergabe. |
| HIL GmbH, Abt. Allgemeiner Einkauf | Seite 8 von 10 | Erstelldatum: 24.08.2026 |
|---|---|---|
| Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder etwa sonst. Berechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz. © HIL GmbH 2023 |
[Seite 9]
-
Soweit die Vertragsleistung in der Überlassung vorbestehender, d.h. vom Auftragnehmer oder von einem Dritten (z.B. Softwarehersteller) außerhalb dieses Vertrages bereits erstellter schutzfähiger Werke und sonstige Entwicklungsergebnisse besteht bzw. diese umfasst (nachfolgend „vorbestehende Werke“ genannt), räumt der AN dem AG an diesen vorbestehenden Werken ein einfaches, unwiderrufliches, übertragbares und inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die vorbestehenden Werke bestimmungsgemäß im Sinne des Vertragszwecks (vgl. insbesondere Anlage 1) zu nutzen.
-
Nutzungs- und Verwertungsrechte, die dem AG auf Grundlage dieses Vertrages eingeräumt werden, sind Bestandteil der im Rahmen dieses Vertrages zu zahlende Vergütung und werden von den Parteien als angemessen angesehen.
-
Sollte der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, steht dem AG das Recht zu, die bereits bis dahin entwickelten Arbeitsergebnisse bzw. vorbestehenden Werke im Sinne dieser Ziffer 10 weiterhin zu nutzen und zu verwerten.
-
Soweit die Vertragsleistungen Rechte Dritte enthalten, stellt der AN sicher, dass diese im gleichen Umfang wie in dieser Ziffer 10 vereinbart, an den AG übertragen bzw. diesem eingeräumt werden.
§ 11 Sonstige Vertragsbedingungen
| 1. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in | |
|---|---|
| Verbindung mit diesem Vertrag wird Bonn vereinbart. Der AG ist nach freier | |
| Wahl berechtigt, den AN auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in | |
| Anspruch zu nehmen. |
-
Es gilt ausschließlich des materiellen Rechtes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).
-
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen.
-
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind gehalten, in einem solchen Fall eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
| HIL GmbH, Abt. Allgemeiner Einkauf | Seite 9 von 10 | Erstelldatum: 24.08.2026 |
|---|---|---|
| Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder etwa sonst. Berechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz. © HIL GmbH 2023 |
[Seite 10]
| 5. Bestandteile des Vertrages sind die Anlagen: | ||
|---|---|---|
| 1. Leistungsbeschreibung | ||
| 2. Preisblatt |
| HIL GmbH, Abt. Allgemeiner Einkauf | Seite 10 von 10 | Erstelldatum: 24.08.2026 |
|---|---|---|
| Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH oder etwa sonst. Berechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz. © HIL GmbH 2023 |