Fremdprüfung und Qualitätsüberwachung beim Bau von Spund- und Einphasenschlitzwänden

Status
Offen
Angebotsfrist
19.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -Profil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.09.2026
Bekanntmachungsnummer
643942-2026
Verfahrensnummer
cf34c96d-fcee-404b-b060-b5226a511587
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros

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Kurzbeschreibung

Die HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung, beschafft Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur baubegleitenden Fremdüberwachung der Sicherung der Altdeponie Eisert in Großkrotzenburg. Der Auftrag umfasst unter anderem die Prüfung von Ausführungsunterlagen, die Bewertung von Eignungs- und Qualitätsnachweisen der Dichtwandbaustoffe sowie die Überwachung eines Probebaus mit hydraulischem Dichtheitsnachweis. Die Leistungen sind für etwa zwei Jahre von Oktober 2026 bis Dezember 2028 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Fremdüberwachung beim Einbau der Spund- und Einphasenschlitzwand zur Sicherung der Altdeponie Eisert, Großkrotzenburg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · ASG/91/203 Fremdprüfer Spund-/Dichtwand

    Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Ingenieur- sowie fachgutachterliche Leistungen über einen Zeitraum von rd. 2 Jahren (10/2026 - 12/2028). Leistungsgegenstand ist neben der Einarbeitung in das Projekt die baubegleitende Qualitätsüberwachung einschließlich Prüfung der Ausführungsunterlagen, Bewertung von Eignungs- und Qualitätsnachweisen der Dichtwandbaustoffe sowie Überwachung und Begleitung eines Probebaus mit hydraulischem Dichtheitsnachweis. Zu den Leistungen gehören insbesondere: - Kontrollen und Prüfungen während des Probebaus und der Bauausführung, - dazugehörige Laborversuche (im Baustellenlabor und nach Bedarf in einem externen/eigenen Labor) - Kontrolle und Bewertung der Eigenüberwachung des Auftragnehmers, - Erstellung von Prüfberichten, Stellungnahmen und laufenden Statusberichten, - fachtechnische Begleitung der Bauausführung bis zur abschließenden Bewertung und Dokumentation der ordnungsgemäßen Herstellung der Dichtwand.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · ASG/91/203 Fremdprüfer Spund-/Dichtwand

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Vergabeunterlagen

6 Dateien laut Portal · Stand 18.09.2026
25-5108 26-09-16 AngAufforderung EisertFÜ.pdfSonstiges65 KB
25-5108 26-09-16 Formblatt124_LD.pdfFormular79 KB
25-5108 26-09-16 LB_EisertFÜ.pdfSonstiges467 KB
Anlage_A-04_LV_26-09-16_EisertFÜ.xlsxLVLeistungsverzeichnis25 KB
Anlage_A-07_VerpflichtungTariftreue.pdfVertragsbedingungen98 KB
Anlagen_zur_LB.zipSonstiges29,1 MB

Anforderungen

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 8 Vergaben

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HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -

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Bisherige Auftragnehmer

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