260915_UA20- Baubeschreibung Fremdprüfer.pdf

Fremdprüfung der mineralischen Oberflächenabdichtung der Deponie Breitenbrunn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)

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Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I – VA IV

Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 1

D B

EPONIE REITENBRUNN

O

BERFLÄCHENABDICHTUNG

VA I – VA IV

B

AUBESCHREIBUNG

V F

FÜR DIE ERGABE DER REMDPRÜFER

Bauherr/ Auftraggeber: Landkreis Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33 87719 Mindelheim

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Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I – VA IV

Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 2 Inhaltsverzeichnis

1 ÜBERSICHT ÜBER DAS BAUVORHABEN .................................................. 3 1.1 Allgemeines und Gegenstand der Baumaßnahme ....................................... 3 1.2 Kenndaten der Verfüllabschnitte .................................................................. 5 1.3 Infrastruktur .................................................................................................. 6 1.3.1 Wegenetz Bestand ..................................................................................... 6 1.4 Ziel der Baumaßnahme ................................................................................ 7 1.4.1 Abfallrechtliche Abnahme der Verfüllabschnitte VA I – VA IV .................... 7 1.4.2 Vorbereitung der Deponiewanne VA V ...................................................... 7 2 KURZBESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME/BAUABLAUF ................... 8 2.1 Oberflächenabdichtung und Rekultivierung .................................................. 9 2.2 Oberflächenentwässerung ........................................................................... 9 2.3 Entgasung und bestehende Anlagen ........................................................... 9 2.4 Bodenverbesserungsmaterialien und Deponieersatzbaustoffe .................. 10 2.5 Qualitätsmanagement und Probefelder ...................................................... 10 3 FREMDPRÜFUNG ....................................................................................... 10 3.1 Leistungsbereiche der Fremdprüfung ......................................................... 11 3.1.1 Fremdprüfung Mineralik – FP-M ............................................................... 11 3.1.2 Fremdprüfung Kunststofftechnik – FP-K .................................................. 11 3.1.3 Fremdprüfung Vermessung – FP-V ......................................................... 12 3.2 Probefelder und Eignungsprüfungen .......................................................... 12 3.3 Fachtechnische Freigaben ......................................................................... 12 3.4 Baustellenbegleitung und Berichtswesen ................................................... 13 3.5 Abschlussdokumentation Fremdprüfung .................................................... 13 3.6 Standsicherheit........................................................................................... 13 3.7 Geotechnische Voruntersuchung ............................................................... 14 3.7.1 Mineralische Oberflächenabdichtung VA III (TASi-Phase I) ..................... 14 3.7.2 Vorhandener Oberboden im VA IV ........................................................... 14 4 EINSATZ VON DEPONIEERSATZBAUSTOFFEN ..................................... 14 4.1 Allgemeines zum Einsatz von Deponieersatzbaustoffen ............................ 14 4.1.1 Nachweisverfahren für belastete Materialien ........................................... 15 4.1.2 Bauablauf ................................................................................................. 17 5 BAUAUSFÜHRUNG, IMMISSIONS- UND ARBEITSSCHUTZ .................... 19

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 3

Planverzeichnis

Plan-Nr.Inhalt
UA20-5-03LP_Bestand 2023_mit Luftbild
UA20-5-05LP_OK Reku+OFW_Ableitung1
UA20-5-11_Schnitte 1_5_9
UA20-5-12_Schnitte 16_17
UA20-5-21RS_OFD VA III_Außenböschung
UA20-5-22RS_OFD VA IV_Außenböschung
UA20-5-23RS_Innenböschungen
UA20-5-24RS_VA I und VA II an Innenböschung
UA20-5-26RS_Anbindung VA III an VA IV
UA20-5-27RS_Anbindung VA III an Innenböschung
UA20-5-28RS_Anbindung VA IV an Innenböschung
UA20-5-29RS_Innenböschung VA I-IV an Sohle
UA20-5-32RS_Randanbindung VA IV_Bestand OFW_Graben
UA20-5-34RS_Gaskollektor im VA IV_Außenböschung
UA20-5-36RS_Gaskollektor Innen

Die im Planverzeichnis aufgeführten Unterlagen werden zur Angebotsbearbeitung bereit- gestellt. Weitere Ausführungs- und Detailpläne werden nach Zuschlagserteilung zur Verfü- gung gestellt.

1 ÜBERSICHT ÜBER DAS BAUVORHABEN

1.1 Allgemeines und Gegenstand der Baumaßnahme Die Deponie Breitenbrunn liegt westlich der Gemeinde Breitenbrunn im Landkreis Unterall- gäu. Im Norden grenzt das Deponiegelände an die Staatsstraße St 2017, westlich verläuft das Krumbächlein. Die Hausmülldeponie gliedert sich in die Verfüllabschnitte VA I bis VA V. Die Verfüllabschnitte VA I bis VA IV sind verfüllt, der Verfüllabschnitt VA V ist bislang nicht ausgebaut. Die Außenböschungen der Verfüllabschnitte VA I und VA II sind bereits weitgehend rekulti- viert und abfallrechtlich abgenommen. Im Bereich des VA III ist auf der Außenböschung eine mineralische Oberflächenabdichtung aus der TASi-Phase I vorhanden. Die Innenböschungen der VA I bis VA IV sowie die Außenböschung des VA IV verfügen derzeit im Wesentlichen über betriebliche Abdeckungen mittels Kunststoffdichtungsbahn.

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 4

Bild 1: Luftbild Deponie Breitenbrunn – Aktueller Zustand, Blick über die Innenböschung VA IV Gegenstand der Baumaßnahme ist die Herstellung der endgültigen Oberflächenabdichtung der noch nicht abschließend ausgebauten Außenböschungen der VA I bis VA IV sowie die Herstellung eines höherwertigen Abdichtungssystems auf den Innenböschungen der VA I bis VA IV. Die Innenböschungen werden dabei so ausgebildet, dass sie neben ihrer Funktion als Ober- flächenabdichtung der bestehenden Verfüllabschnitte bei einem späteren Ausbau des VA V grundsätzlich als Bestandteil der technischen Barriere und des Basisabdichtungssystems einer DK-II-Deponiewanne genutzt werden können. Der eigentliche Ausbau des VA V ist nicht Gegenstand dieser Baumaßnahme.

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 5 1.2 Kenndaten der Verfüllabschnitte Die Deponie Breitenbrunn befindet sich noch in der Betriebsphase, wird jedoch seit dem Jahr 2005 nicht weiter mit Deponat verfüllt. In nachfolgender Tabelle sind die wesentlichen Kenndaten der Verfüllabschnitte I und IV aus dem letzten Jahresbericht genannt.

Tabelle 1: Kenndaten bereits abgenommener Verfüllabschnitte VA I bis VA II

VA IVA II
Grundfläche:6.550 m²4.600 m²
Ablagerungsvolumen (Gesamt VA I – VA IV):372.000 m³
Flächeninanspruchnahme (Flur-Nr.):825 (teilweise) 826 (teilweise) 828/1 (teilweise)826 (teilweise) 827 (teilweise) 828/1 (teilweise) 830 (teilweise)
Verfülldauer:07/ 1989 bis 12/ 199011/1990 – 09/ 1991
Basisabdichtung:Mineralische Dichtung 3 x 0,25 m, k = 1 x 10-10 m/s fMineralische Dichtung 3 x 0,25 m, k = 1 x 10-10 m/s f
Flächenfilter:Kiesfilter Körnung: 16/32mm Stärke: 0,40mKiesfilter Körnung: 16/32mm Stärke: 0,40m
Betriebl. Abdeckung:Innenböschung 1,5 mm KDBInnenböschung 1,5 mm KDB
Oberflächenabdichtung: Teilfläche (Außenböschung)Mineralische Dichtung 2 x 0,25 m, k = 1 x 10-9 m/s fMineralische Dichtung 2 x 0,25 m, k = 1 x 10-9 m/s f
Entwässerungsschicht: Teilfläche (Außenböschung)Kies Stärke: 0,30mKies Stärke: 0,30m
Rekultivierung: Teilfläche (Außenböschung)vorhandenvorhanden
Innenböschung (zu VA V) betriebliche Abdichtung:PEHD-Bahn, 1,5 mmPEHD-Bahn, 1,5 mm
Endabnahme Rekultivierung/ Teilfläche:Abfallrechtliche Abnahme VA I / II am 16.01.2008

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 6 Tabelle 2: Kenndaten Bauabschnitte in Betrieb

VA IIIVA IV
Grundfläche:5.560 m²5.762 m²
Flächeninanspruchnahme (Flur-Nr.):827 (teilweise) 363 (teilweise) 375 (teilweise)828/1 (teilweise) 829 (teilweise) 831/1 (teilweise) 832 (teilweise) 833 (teilweise) 375 (teilweise) 364 (teilweise) 365 (teilweise)
Ablagerungsvolumen (Gesamt VA I – VA IV):372.000 m³
Verfülldauer:09/1991 bis 10/199310/1993 – 09/2005
Basisabdichtung:Mineralische Dichtung 3 x 0,25 m, k = 1 x 10-10 m/s fMineralische Dichtung 3 x 0,25 m, k = 1 x 10-10 m/s f
Flächenfilter:Kiesfilter Körnung: 16/32mm Stärke: 0,40mKiesfilter Körnung: 16/32mm Stärke: 0,40m
Oberflächenabdichtung: (TASi Phase 1, Teilflächen)Außenböschung: Lehm 2 x 0,25 m (k = 5 x 10-10 m/s), f Reku-Boden: 0,5 - 0,6 m
Betriebliche Abdeckung: (Teilflächen)Innenböschung: 1,5 mm KDBInnenböschung: 1,5 mm KDB Außenböschung: betriebl. Auflastboden

1.3 Infrastruktur

1.3.1 Wegenetz Bestand Um die Deponie ist derzeit kein vollständiger Deponieumfahrungsweg vorhanden. Im nörd- lichen Bereich des Entsorgungsstandorts führt eine Betriebsstraße entlang der Verfüllab- schnitte VA I und VA II als befestigter Weg zu den Betriebseinrichtungen wie dem Sicker- wasserbecken und der Schwachgasanlage, etc. Die Gasunterstation im Süden ist derzeit über einen Feldweg, der außerhalb des umzäunten Betriebsgeländes verläuft, von Osten aus zugänglich.

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 7 1.4 Ziel der Baumaßnahme

1.4.1 Abfallrechtliche Abnahme der Verfüllabschnitte VA I – VA IV Der derzeitige Zustand der Verfüllabschnitte VA III und VA IV entspricht noch nicht dem geplanten Endzustand gemäß den aktuell geltenden Regeln der Technik. Um den geplanten Endzustand zu erreichen, stellen die vorgesehenen Baumaßnahmen si- cher, dass die Verfüllabschnitte VA III und VA IV – einschließlich ihrer Außen- und Innenbö- schungen – sowie die Restflächen der Verfüllabschnitte VA I und VA II den Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) entsprechen und abschließend abfallrechtlich abgenom- men werden können. Die vorliegende Ausführungsplanung sieht daher Maßnahmen vor, um eine adäquate Ober- flächenabdichtung der Außen- und Innenböschungen der bestehenden Verfüllabschnitte der Deponie gemäß den Anforderungen der Deponieverordnung zu gewährleisten. Dies be- inhaltet ebenfalls einen ergänzenden Pflanzplan, der im Einklang mit den Vorgaben des landschaftspflegerischen Begleitplans steht. Nach Umsetzung der in diesem Erläuterungsbericht beschriebenen Maßnahmen sind die Deponieabschnitte VA I bis VA IV endgültig abgeschlossen und können abfallrechtlich ab- genommen werden.

1.4.2 Vorbereitung der Deponiewanne VA V Die Innenböschungen der Verfüllabschnitte VA I bis VA IV erhalten im Rahmen dieser Bau- maßnahme eine Funktionsschicht anstelle einer Rekultivierungsschicht mit Bepflanzung. Dadurch können die Böschungen im zukünftigen Plangenehmigungsverfahren zur Errich- tung des Verfüllabschnitts VA V als Deponiewanne gemäß den Anforderungen der Depo- nieklasse II (DK II) nach DepV genutzt werden. Nach Abschluss der endgültigen Oberflächenabdichtung entsprechen die Innenböschungen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und können abfallrechtlich genehmigt werden. Zudem werden die Anforderungen an die Basisabdichtung des geplanten Verfüllabschnitts VA V nach DK II-Standard erfüllt. Höherwertiger Ausbau der Innenböschungen: Aufgrund der unvollständigen geologischen Barriere im Bereich des geplanten Verfüllab- schnitts VA V wird im Rahmen dieser Baumaßnahme freiwillig ein hochwertiger Ausbau der Oberflächenabdichtung der Innenböschungen in den Verfüllabschnitten VA I bis VA IV vor- genommen. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, um die Innenböschungen zukünftig als Basisabdichtung für den Verfüllabschnitt VA V gemäß den Anforderungen der Deponie- klasse II (DK II) zu nutzen. Der spätere Ausbau des Verfüllabschnitts VA V ist somit planerisch angelegt und umfasst zusätzlich eine technische Barriere (als Ergänzung zur geologischen Barriere), eine Basis- abdichtung sowie ein separates Sickerwasserableitungssystem. Diese Maßnahmen können unabhängig von den bestehenden Deponiebereichen VA I bis VA IV umgesetzt werden. Der Verfüllabschnitt VA V stellt den abschließenden Ablagerungsabschnitt der gesamten Deponie Breitenbrunn dar. Das derzeitige Vorhaben hat zur Folge, dass dieser Abschnitt räumlich vollständig von den Abschnitten VA I bis VA IV separiert wird und somit zu einem späteren Zeitpunkt mit Deponat beaufschlagt werden kann.

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 8 2 KURZBESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME/BAUABLAUF Die Bauleistungen umfassen im Wesentlichen: • die Baustelleneinrichtung, bauzeitliche Verkehrs- und Arbeitsflächen im Deponiebe- reich sowie die erforderlichen Vermessungs- und Absteckarbeiten

• den abschnittsweisen Rückbau vorhandener betrieblicher Abdeckungen, Geotexti- lien, Auflast- und Dränschichten sowie die Zwischenlagerung und Wiederverwen- dung geeigneter Bodenmaterialien

• die Profilierung und Verdichtung der Deponieoberfläche einschließlich erforderlicher Umlagerungen zur Herstellung des planmäßigen Auflagerplanums und der vorgese- henen Böschungs- und Gefälleverhältnisse

• die Ergänzung und Herstellung der Oberflächenabdichtung in den noch offenen Übergangs- und Restbereichen der Außenböschungen VA I und VA II einschließlich Trenndamm und Oberflächenwassergraben

• auf der Außenböschung VA III den Rückbau der vorhandenen Kies- und Trenn- schichten bis zur bestehenden mineralischen Abdichtung, erforderliche Ergän- zungs- und Profilierungsarbeiten an der vorhandenen Abdichtung, die Herstellung der zweiten Abdichtungskomponente aus einer BAM-zugelassenen Kunststoffdich- tungsbahn PE-HD, d = 2,5 mm, die Verlegung eines BAM-zugelassenen Kunststoff- dränelements sowie die Herstellung der Rekultivierungsschicht einschließlich Be- grünung und Bepflanzung

• auf der Außenböschung VA IV den Rückbau der vorhandenen Auflastschicht und betrieblichen Abdeckung sowie anschließend die Herstellung von Auflagerplanum, mindestens 0,50 m gaswegsamer Trag- und Ausgleichsschicht, geotextiler Trenn- lage, mindestens 0,50 m mineralischer Oberflächenabdichtung, BAM-zugelassener PE-HD-Kunststoffdichtungsbahn d = 2,5 mm, BAM-zugelassenem Kunststoffdrän- element und Rekultivierungsschicht einschließlich Begrünung und Bepflanzung

• auf den Innenböschungen VA I bis VA IV die Profilierung auf die planmäßige Bö- schungsneigung von bis zu 1:2,75 sowie den höherwertigen Systemaufbau aus mindestens 0,50 m TAS-Gas, geotextiler Trennlage, 0,50 m technischer Barriere in zwei Lagen, 0,50 m mineralischer Abdichtung in zwei Lagen, beidseitig sandrauer PE-HD-Kunststoffdichtungsbahn d = 2,5 mm, BAM-zugelassenem Schutzschicht- system, 0,30 m mineralischer Flächendränage, 0,20 m mineralischer Filterschicht, geotextiler Trennlage und mindestens 0,30 m Funktionsschicht (FSS)

• die fachgerechte Herstellung sämtlicher Rand-, Anschluss-, Einbinde- und Durch- dringungsdetails der Abdichtungssysteme

• die Herstellung und Anpassung der Oberflächenwasserableitung einschließlich Grä- ben, Leitungen und eines neuen Retentionsbeckens für die temporäre Entwässe- rung der Innenböschungen sowie die Trennung der Entwässerungsbereiche von In- nen- und Außenböschungen

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 9 • die Anpassung des bestehenden Deponiegaserfassungssystems einschließlich Umschluss der vorhandenen Gaskollektoren, Herstellung neuer Gassammelleitun- gen und Schächte, Herstellung von Durchdringungen und Errichtung der neuen Gasregelstation

• den Rückbau nicht mehr benötigter Einrichtungen der ehemaligen Sickerwasser- rückführung bzw. Infiltration sowie erforderliche Anpassungs- und Erhöhungsarbei- ten an vorhandenen Sickerwasser- und Spülschächten;

• die abschließende Geländemodellierung, Herstellung der planmäßigen Gefälle und Endhöhen sowie Rekultivierung und landschaftspflegerische Gestaltung der Außen- böschungen gemäß den Planunterlagen.

• Geplante Bauzeit ca. 2 Jahre.

2.1 Oberflächenabdichtung und Rekultivierung Die einzelnen Abdichtungskomponenten sind entsprechend den Ausführungsplänen, dem QMP, den dort genannten Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) sowie den ein- schlägigen BAM-Zulassungen herzustellen. Für die mineralischen Dichtungskomponenten sind ausschließlich Materialien zu verwen- den, deren projektbezogene Eignung vor dem Einbau nachgewiesen und freigegeben wurde. Die Rekultivierungsschicht der endgültigen Außenböschungen ist nach BQS 7-1 herzustel- len. Nach dem aktuellen QMP beträgt die Einbaustärke im Bereich des Magergrünlands min- destens 1,20 m. In Bereichen mit Strauch- und Heckenpflanzungen ist eine Mächtigkeit von mindestens 1,50 m zuzüglich des erforderlichen Setzungsausgleichs vorzusehen. Die erfor- derliche nutzbare Feldkapazität, Bodenqualität, Schadstoffbelastung und Eignung für die vorgesehene Vegetation sind nachzuweisen.

2.2 Oberflächenentwässerung Die Entwässerung ist während der Bauzeit und im Endzustand jederzeit funktionsfähig zu halten. Oberflächenwasser aus den endgültig rekultivierten Außenböschungen ist von dem Einzugsgebiet der Innenböschungen zu trennen. Hierzu werden die vorgesehenen Hoch- punkte, Dachprofile, Trenndämme, Rand- und Oberflächenwassergräben hergestellt. Das auf den Innenböschungen anfallende Oberflächenwasser wird bis zu einem möglichen Ausbau des VA V über das geplante Grabensystem einem neu herzustellenden Retentions- becken mit einem Volumen von rund 700 m³ zugeführt und von dort an das bestehende Ableitungssystem in Richtung Krumbächlein angeschlossen.

2.3 Entgasung und bestehende Anlagen Die aktive Entgasung der vorhandenen Deponie ist während der Baumaßnahme soweit er- forderlich aufrechtzuerhalten. Die im Baufeld vorhandenen Gaskollektoren und Gassamm- elleitungen sind entsprechend der Planung umzuschließen bzw. anzupassen. Die neuen Gassammelleitungen werden an die Gasregelstation Ost angeschlossen.

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 10 Rohrleitungen, Schächte, Durchdringungen und Schweißverbindungen sind entsprechend den im QMP festgelegten Anforderungen, insbesondere BQS 8-1, BQS 10-1 sowie den ein- schlägigen Güterichtlinien und DVS-Regelwerken, herzustellen und zu prüfen. Vorhandene Sickerwasserleitungen und sonstige Bestandsleitungen sind während der Bau- ausführung zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen. Besondere Sorgfalt ist insbe- sondere im Bereich der vorhandenen Sickerwassersammler, Spülschächte und der beste- henden Versorgungsleitungen erforderlich.

2.4 Bodenverbesserungsmaterialien und Deponieersatzbaustoffe Für die Trag- und Ausgleichsschicht sowie für Baustraßen und Arbeitsflächen auf dem De- poniekörper ist nach Maßgabe des QMP der Einsatz zugelassener BVM vorgesehen. Es gelten grundsätzlich die Zuordnungswerte nach DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5, ein- schließlich der im QMP getroffenen projektspezifischen Festlegungen. Vor dem Einbau sind sowohl die chemische als auch die bodenmechanische Eignung nach- zuweisen. Anlieferung, Annahme, Chargenzuordnung, Einbauort und Einbaumenge sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Materialien dürfen erst nach erfolgter Prüfung und Freigabe eingebaut werden.

2.5 Qualitätsmanagement und Probefelder Für die gesamte Baumaßnahme gilt der projektbezogene Qualitätsmanagementplan. Die Eigenprüfung ist durch den AN bzw. die von ihm beauftragten Fachunternehmen durch- zuführen. Die Fremdprüfung erfolgt getrennt für Mineralik, Kunststofftechnik und Vermes- sung. Vor Beginn des flächenhaften Einbaus sind die im QMP vorgesehenen Probefelder für die Innenböschung sowie für die Außenböschung VA IV unter Baustellenbedingungen mit den für die spätere Ausführung vorgesehenen Materialien, Geräten und Personal herzustellen. Die Ergebnisse der Probefelder dienen der endgültigen Festlegung der Einbau- und Ver- dichtungsverfahren. Der flächige Einbau darf erst nach erfolgreicher Prüfung und erforderli- cher Freigabe erfolgen. Jede Lage und jede Systemkomponente darf erst nach Abschluss der vorgeschriebenen Eigen- und Fremdprüfungen sowie nach vorliegender fachtechnischer Freigabe überbaut werden. Fertiggestellte Abdichtungsschichten sind bis zum Überbau gegen Frost, Austrock- nung, Erosion, Niederschlag und mechanische Beschädigungen zu schützen.

3 FREMDPRÜFUNG Die Fremdprüfung ist entsprechend dem projektbezogenen Qualitätsmanagementplan (QMP) durch unabhängige, fachlich geeignete Stellen durchzuführen. Sie gliedert sich in:

• Fremdprüfung Mineralik (FP-M), • Fremdprüfung Kunststofftechnik (FP-K), • Fremdprüfung Vermessung (FP-V).

Der QMP einschließlich seiner Anlagen ist maßgebende Grundlage für Art und Umfang der Fremdprüfleistungen und wird Vertragsbestandteil. Insbesondere bilden die dort festgeleg- ten Eignungs-, Identitäts- und Einbauprüfungen, Prüfraster und Soll-Prüfzahlen sowie die

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 11 Anforderungen an die Kontrollvermessung die Grundlage für die Leistungserbringung und Kalkulation. Die Fremdprüfstellen haben ihre Leistungen untereinander sowie mit Auftraggeber, Bau- überwachung, Auftragnehmer und den zuständigen Behörden abzustimmen. Die Verant- wortung für die fachgerechte Ausführung der Bauleistungen verbleibt beim ausführenden Auftragnehmer.

3.1 Leistungsbereiche der Fremdprüfung

3.1.1 Fremdprüfung Mineralik – FP-M Die FP-M muss für den erforderlichen Prüfumfang auf Grundlage der BQS 9-1 entsprechend DIN EN ISO/IEC 17020 als Inspektionsstelle sowie DIN EN ISO/IEC 17025 als Prüflabora- torium akkreditiert sein. Die Fremdprüfung Mineralik umfasst insbesondere die Prüfung und Überwachung von:

• Auflagerplanum und Profilierung, • Trag- und Ausgleichsschicht (TAS-Gas), • technischer Barriere, • mineralischen Abdichtungsschichten, • mineralischen Filter- und Entwässerungsschichten, • Rekultivierungsschicht.

Die FP-M prüft die Eignung der vorgesehenen mineralischen Baustoffe, führt die im QMP festgelegten Kontroll- und Identitätsprüfungen durch und überwacht den ordnungsgemäßen Einbau. Die Proben für die Fremdprüfung sind durch die FP-M selbst zu entnehmen. Die durchgeführten Prüfungen sind fortlaufend den im QMP vorgesehenen Soll-Prüfzahlen ge- genüberzustellen.

3.1.2 Fremdprüfung Kunststofftechnik – FP-K Die FP-K muss die Anforderungen der jeweils maßgebenden BAM-Richtlinie für die Qualifi- kation und Aufgaben fremdprüfender Stellen für Kunststoffkomponenten in Deponieabdich- tungen erfüllen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

• Prüfung der Eignungs-, Zulassungs-, Liefer- und Herstellerunterlagen, • Prüfung und Überwachung der KDB einschließlich Verlegung, Verschweißung und Nahtprüfung, • Prüfung der geotextilen Trenn- und Schutzlagen, • Prüfung und Überwachung der Sandschutzmatten bzw. Schutzschichtsysteme, • Prüfung und Überwachung der Kunststoffdränelemente (KDE), • Plausibilitätsprüfung der Verlege- und Bestandspläne, • kunststofftechnische Überwachung des PE-Rohrleitungs- und Schachtbaus ein- schließlich der erforderlichen Schweiß- und Dichtigkeitsprüfungen.

Die FP-K hat die jeweiligen Teilflächen vor dem Überbau fachtechnisch zu bewerten und die Freigabe bzw. Freigabeempfehlung nachvollziehbar zu dokumentieren.

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 12 3.1.3 Fremdprüfung Vermessung – FP-V Die FP-V führt unabhängig von der Vermessung des Auftragnehmers Kontrollvermessun- gen der qualitätsrelevanten Oberflächen, Schichten und Bauteile durch. Die Eigenvermes- sung des Auftragnehmers ersetzt die Kontrollvermessung der FP-V nicht. Zu kontrollieren sind insbesondere:

• Ausgangszustand und Auflagerplanum, • Höhen, Gefälle und Schichtdicken der maßgebenden Abdichtungskomponenten, • Rand-, Anschluss- und Detailpunkte der Kunststoffdichtungsbahnen, • Entwässerungsgräben und Retentionsbauwerke, • Rohrleitungen, Schächte, Anschlüsse und Durchdringungen vor deren Überdeckung, • Rekultivierungsschicht und endgültige Deponieoberfläche.

Die Ergebnisse sind in prüffähigen Kontrollplänen, Vermessungsberichten und tabellari- schen Soll-Ist-Gegenüberstellungen zu dokumentieren. Für die Kalkulation ist entsprechend QMP zunächst von vier unabhängigen Kontrollprofilen sowie den zusätzlich nach Anlage 3 des QMP erforderlichen Einzelkontrollen auszugehen.

3.2 Probefelder und Eignungsprüfungen Die Fremdprüfstellen sind entsprechend ihrem jeweiligen Fachgebiet bei Planung, Herstel- lung, Prüfung und Auswertung der im QMP vorgesehenen Probefelder einzubeziehen. Die Herstellung erfolgt unter Beteiligung von FP-M, FP-K und FP-V. Die FP-M fasst die Ergebnisse der Material- und Einbauprüfungen der Probefelder in einem Abschlussbericht zusammen. Dieser muss die Prüfergebnisse, Probenahmepunkte und die daraus abgeleiteten Vorgaben für die spätere Bauausführung enthalten. Mit dem flächenhaften Einbau der betroffenen Abdichtungssysteme darf erst nach erfolgrei- cher Auswertung des Probefeldes und der erforderlichen Freigabe begonnen werden. Bei wesentlichen Materialwechseln sind die im QMP vorgesehenen zusätzlichen Eignungs- nachweise bzw. Probefelder durchzuführen

3.3 Fachtechnische Freigaben Kontrollpflichtige Schichten, Teilflächen und Bauteile dürfen erst überbaut werden, wenn die nach QMP erforderlichen Eigen- und Fremdprüfungen durchgeführt wurden und die erfor- derlichen Prüfergebnisse vorliegen. Die jeweils zuständige Fremdprüfung dokumentiert die fachtechnische Freigabe bzw. Frei- gabeempfehlung zum Weiterbau. Freigaben können abschnittsweise erfolgen. Bei ab- schnittsweisen Freigaben müssen die Grenzen der freigegebenen Flächen eindeutig nach- vollziehbar sein. Nach längeren Bauunterbrechungen oder maßgeblichen Witterungseinflüssen ist die Eig- nung der zu überbauenden Schichten vor Weiterführung der Arbeiten durch die zuständige Fremdprüfung erneut zu bewerten. Werden im Rahmen der Fremdprüfung Abweichungen von den Anforderungen des QMP, den genehmigten Ausführungsunterlagen oder den Eignungsnachweisen festgestellt, ist die betroffene Teilfläche bzw. das betroffene Bauteil bis zur abschließenden Klärung vom Wei- ter- bzw. Überbau auszunehmen.

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 13 Erforderliche Nachbesserungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen sind durch die zuständige Fremdprüfung fachtechnisch zu bewerten. Nach erfolgter Nachbesserung sind die gemäß QMP erforderlichen Prüfungen zu wiederholen. Die Freigabe zum Weiterbau darf erst nach positivem Abschluss der Nachprüfung erfolgen. Abweichungen, Nachbesserungen und Nachprüfungen sind nachvollziehbar zu dokumen- tieren und in die Abschlussdokumentation aufzunehmen. Abgrenzung zur Annahmekontrolle: Die Annahmekontrolle für Deponieersatzbaustoffe ist nicht Bestandteil der ausgeschriebe- nen Fremdprüfleistungen, soweit im LV nichts Abweichendes geregelt ist.

3.4 Baustellenbegleitung und Berichtswesen Die Fremdprüfstellen haben ihre Baustellentermine entsprechend dem tatsächlichen Bau- fortschritt und den im QMP festgelegten Prüf- und Freigabezeitpunkten zu koordinieren. Die Teilnahme an erforderlichen Baubesprechungen und fachtechnischen Abstimmungen ist Bestandteil der Leistung. Die Untersuchungsergebnisse sind zeitnah auszuwerten und mit einer eindeutigen Aussage zur Einhaltung der Anforderungen des QMP sowie – soweit erforderlich – einer Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise zu versehen. Die fremdprüfenden Stellen erstellen die nach QMP erforderlichen Tages- bzw. Baustellen- berichte sowie Zwischen- und Abschlussberichte.

3.5 Abschlussdokumentation Fremdprüfung Nach Abschluss der jeweiligen Leistungen sind durch FP-M, FP-K und FP-V getrennte Schlussberichte zu erstellen. Die Berichte müssen die durchgeführten Prüfungen und Kon- trollen, die maßgebenden Soll- und Ist-Werte, festgestellte Abweichungen und deren Be- handlung sowie eine abschließende fachtechnische Bewertung enthalten. Die Dokumentation der Fremdprüfung umfasst insbesondere:

• Tages- und Baustellenberichte, • Prüf- und Laborergebnisse, • Freigabe- und Teilfreigabevermerke, • Kontroll- und Vermessungspläne, • Dokumentation der Probefelder, • Dokumentation von Abweichungen und Nachbesserungen, • Prüfunterlagen der Kunststoffkomponenten und des Rohrleitungsbaus, • Schlussberichte FP-M, FP-K und FP-V.

Die Unterlagen werden Bestandteil der abschließenden Qualitätsdokumentation und dienen als Grundlage für die abfallrechtliche Teil- und Schlussabnahme

3.6 Standsicherheit Für das gesamte Abdichtungssystem ist vor Ausführung ein projektspezifischer Standsi- cherheits- und Gleitsicherheitsnachweis unter Ansatz der tatsächlich zur Ausführung kom- menden Baustoffe und Geokunststoffprodukte zu führen. Hierbei sind insbesondere die

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 14 maßgebenden Kontaktflächen zwischen mineralischen Schichten, Kunststoffdichtungs- bahn, Schutzsystemen, Dränelementen und Rekultivierungsschichten zu berücksichtigen. Material- oder Produktwechsel während der Bauausführung sind nur zulässig, wenn die für die Standsicherheit maßgebenden Kennwerte weiterhin nachgewiesen werden bzw. der Standsicherheitsnachweis entsprechend fortgeschrieben wird.

3.7 Geotechnische Voruntersuchung

3.7.1 Mineralische Oberflächenabdichtung VA III (TASi-Phase I) Entsprechend der geotechnischen Voruntersuchung vom 02.02.2024 zeigt die mineralische Oberflächenabdichtung an allen vorgenommenen Schürfen eine ausreichend geringe Durchlässigkeit auf, um die Anforderung der Deponieverordnung für die erste Abdichtungs- komponente von k ≤ 5 x 10-9 m/s zu erfüllen. Die Bodenart liegt im Grenzbereich zwischen TL und TM, wobei die Konsistenz über alle Proben hinweg als halbfest bestimmt wurde. Die Überprüfung der Wasserdurchlässigkeit ergab, dass im Bereich des VA III Durchlässigkeiten zwischen 1,2 x 10-9 und 4,3 x 10-11 m/s bestätigt werden konnte. Die erkundete mineralische Oberflächenabdichtung zeigt in allen Schürfen ausreichend ge- ringe Durchlässigkeiten, um die Anforderung der Deponieverordnung nach Tabelle 2 des Anhang 1 für eine erste Abdichtungskomponente von k ≤ 5 x 10-9 m/s zu erfüllen. Bei einem Schurf wurde eine Dicke mit nur 45 cm festgestellt. Dort ist grundlegend eine wesentlich bessere Durchlässigkeit mit im Mittel 2 x 10-10 m/s, als nach DepV gefordert, vorhanden. Dieser Bereich wird entsprechend der vorliegenden Planung auf mind. 50 cm ergänzt. Das bestehende Abdichtungssystem im Verfüllabschnitt III (Phase 1) kann zur Her- stellung der endgültigen Oberflächenabdichtung gemäß Deponieverordnung verwendet und integriert werden.

3.7.2 Vorhandener Oberboden im VA IV Bei der vorhandenen Auflastschicht im Bereich der Außenböschung des Verfüllabschnitt VA IV handelt es sich um einen stark sandigen Schluff bzw. einen stark schluffigen Sand mit geringen Ton- und Kiesanteilen zwischen 10 und 19 M.-%. Anhand einer Probe je Schurf wurde eine chemische Analyse zur Einstufung des Bodens nach Anhang 3 Tab. 2, Spalte 9 Deponieverordnung durchgeführt. Bei allen drei Proben sind die Parameter eingehalten und somit ist das Material für den Einsatz in einer Rekulti- vierungsschicht geeignet. Für die Rekultivierung der Außenböschung kann dieser Boden somit zwischengelagert und wiedereingebaut werden.

4 EINSATZ VON DEPONIEERSATZBAUSTOFFEN

4.1 Allgemeines zum Einsatz von Deponieersatzbaustoffen Für die Herstellung folgender Bauteile ist der Einsatz von Deponieersatzbaustoffen vorge- sehen:

• BVM • Trag- und Ausgleichsschicht (TAS- Gas) • Baustraßen/Arbeitsflächen

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 15 Für die belasteten Materialien sind folgende spezifischen Festlegungen vorgesehen:

• EOS (DK 0) mit Festlegung Vanadium-Wert im Eluat < 180 μg/l gem. Ersatzbau- stoffverordnung • HMVA-Schlacken (DK 0) mit definierten Obergrenzen zu Gesamtgehalt an gelösten Stoffen, Chlorid und Sulfat.

o Gesamtgehalt an gelösten Stoffen: max. 1200 mg/l (DK 0 < 400 mg/l; Anwendung Dreifach-Überschreitung, kein HMVA-1- Wert definiert) o Chlorid: max. 240 mg/l (DK 0 < 80 mg/l; Anwendung Dreifach-Überschreitung, 160 mg/l gem. Ersatzbaustoffverordnung) o Sulfat: max. 820 mg/l (DK 0 < 100 mg/l; keine Anwendung Dreifach-Überschreitung, 820 mg/l gem. Ersatzbaustoffverordnung) Bei einer Überschreitung nach Satz 2, Anhang 3 DepV darf der den Zuordnungswert überschreitende Messwert maximal das Dreifache des jeweiligen Zuordnungswertes betragen, soweit nicht durch die Fußnoten der Tabelle höhere Überschreitungen zu- gelassen werden. Neben diesen Festlegungen werden ausschließlich Materialien eingesetzt, die die Zuord- nungswerte gemäß DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5 (= DK 0) einhalten. Im unter Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. beschriebenen Qualitätsmanagementplan (QMP) werden spezifische Anforderungen an die verwendeten Materialien vorgeschrieben. Der QMP wird vor Beginn der Bauarbeiten mit der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie dem Landesamt für Umwelt abgestimmt.

4.1.1 Nachweisverfahren für belastete Materialien Die Anlieferung der belasteten Materialien erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)“ vom 20.10.2006 der jeweils gültigen Fassung. Die Annahme der Deponieersatzbaustoffe erfolgt auf der Grundlage von § 8 DepV in der jeweils gültigen Fassung und in Verbindung mit den aktuell gültigen Regelungen des LfU (z.B. Deponie-Info 10) unter Einbeziehung des bauüberwachenden Ingenieurbüros (Annah- mekontrolle). Bei den mineralischen Abfällen ist die vollständige grundlegende Charakterisierung dem AG mindestens 1 Woche vor Anlieferung vorzulegen. Sofern vorgesehene Materialien zur Erreichung der bodenmechanischen Anforderungen konditioniert werden müssen, ist gemäß DepV die grundlegende Charakterisierung jedes einzelnen Abfalls vor der Vermischung vorzulegen. Die für den Einsatz von Deponieersatzbaustoffen vorgesehenen qualitätssichernden Maß- nahmen stellen sich in der zeitlichen Abfolge wie folgt dar:

  1. Vorlage der vollständigen grundlegenden Charakterisierung (gC) gem. § 8 DepV vor bestehend aus Formblatt gC in der aktuellen Fassung, Analysenberichte, PV- Protokolle, PN-Protokolle, aussagekräftige Fotodokumentation und Vorlage der Eig- nungsprüfung der Materialeigenschaften / Sieblinie durch AN.

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 16 Unvollständige Unterlagen zur gC werden nicht anerkannt und zurückgewiesen. 2. Bei Behandlungsanlagen legt der Betreiber eine Dokumentation nach § 8, Absatz 11 der DepV vor bestehend aus Formblatt gC in der aktuellen Fassung, Analysen- berichte, PV-Protokolle, PN-Protokolle, aussagekräftige Fotodokumentation und Vorlage der Eignungsprüfung der Materialeigenschaften / Sieblinie sowie zusätzlich eine Zusammenstellung der Eingangsanalysen vor Behandlung und Angaben zum Behandlungsverfahren mit folgenden Angaben:

• Aufstellung der Inputchargen, • Angaben über die Hauptschadstoffbelastungen der Inputchargen, des da- raus resultierenden Behandlungsverfahrens, Ziel des Behandlungsverfah- rens und voraussichtliche Verwertung bzw. Entsorgung, • Erläuterung des Behandlungsverfahrens (Waschung, Fällung, Stabilisie- rung etc.), • Angaben über das Ergebnis der Behandlung. • Bei chemischer Behandlung oder Stabilisierung ist in der Deklaration das pH – Verfahren anzuwenden. stat 3. Die Prüfung der Unterlagen und die Freigabe zur Anlieferung erfolgt durch die An- nahmekontrolle (ANK). Die ANK erfolgt durch AU Consult GmbH.

  1. Der AG erstellt bei Bedarf eine Annahmeerklärung für nicht gefährliche Abfälle.

  2. Ankündigung der Materialanlieferung an der Baustelle, beim AG (Bauherrenvertre- tung) und bei der ANK durch den AN.

  3. Sichtkontrolle an der LKW - Waage durch AG.

  4. Bereitstellung des angelieferten Materials oder Einbau des angelieferten Materials ohne weiteres Überbauen. In beiden Fällen ist das Material genau zu kennzeichnen (Beschilderung).

  5. Ansprache und Fotodokumentation vor Ort sowie ggf. Entnahme von Proben für Kon- trollanalysen erfolgt durch die ANK. Die Ansprache / Probenahme für die Kontrollana- lysen erfolgt durch die ANK in der Regel wöchentlich stichprobenartig nach begon- nener oder abgeschlossener Anlieferung.

  6. Materialien, für die keine Kontrolluntersuchungen erforderlich sind, werden einer Sichtkontrolle unterzogen und können nach erfolgter Eingangskontrolle eingebaut werden.

  7. Prüfung der Kontrollanalysen und Freigabe zum Einbau oder Überbau erfolgt durch die ANK. Bei nicht geeignetem Material erfolgt die Veranlassung des Abtransports durch den AN. Zurückgewiesenes Material wird im Betriebstagebuch der Deponie vermerkt.

  8. Das LfU überprüft die Dokumentation bzw. die Einhaltung der Zuordnungswerte stichprobenartig. Ggf. werden Proben entnommen und am LfU untersucht. Im Rah- men von Einzelfallentscheidungen (z. B. Unklarheiten bzgl. Analytik bei Material aus Behandlungsanlagen etc.) wird das LfU in die Freigabe eingebunden.

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 17 12. Falls Verwertungsmaterialien eingesetzt werden sollen, die einen Zuordnungswert überschreiten, kann bei der zuständigen Behörde (hier die Regierung von Schwaben) eine Zustimmung auf Überschreitung beantragt werden.. Zu berücksichtigen sind die Einschränkungen gemäß Anhang 3, Ziff.2, Satz 7, DepV. Die Freigabe zur Anliefe- rung wird, falls die weiteren Zuordnungswerte bzw. die zusätzlichen Angaben bei Material aus Behandlungsanlagen dies zulassen, erst nach Zustimmung der zustän- digen Behörde erteilt.

  1. Die Dokumentation sämtlicher angelieferter Massen erfolgt durch den AN.

Die Materialien sind vom AN in für den vorgesehenen Einsatzzweck in ausreichender Menge zu liefern. Die Probenahme für die Kontrollanalysen erfolgt in der Regel wöchentlich. Ab dem Anliefe- rungszeitpunkt bis zum Vorliegen der Ergebnisse werden durchschnittlich bis zu 4 Wochen benötigt. Das vollständige Freigabeverfahren kann bis zu 8 Wochen erfordern. Dies setzt jedoch die Vorlage einer vollständigen grundlegenden Charakterisierung durch den AN voraus. An- sonsten kann sich der Freigabezeitraum verlängern. Die Probenahme für die Kontrollanalysen wird als Stichprobe ausgeführt und erfolgt in An- lehnung an die LAGA – Mitteilung 32 – PN 98 – Richtlinie für das Vorgehen bei physikali- schen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwer- tung/Beseitigung von Abfällen-, Stand 2002, ISBN: 978-3-503-07037-4. Die Beprobung zur Kontrollanalyse erfolgt bei Haufwerken mit nicht gefährlichen Abfällen in den ersten 500 t und im weiteren je angefangene 5.000 t. Bei den zu beprobenden Haufwerken werden 2 Proben entnommen. Eine Probe wird im Labor untersucht. Eine Probe wird bis zur Freigabe als Rückstellprobe aufbewahrt. Die Sichtkontrollen erfolgen je angelieferte Charge. Zur Minimierung der Bereitstellungsflächen können die Materialien für die Ausgleichsschicht direkt ohne vorherige Zwischenlagerung in der Fläche eingebaut und dort kontrolliert/be- probt werden. Die Lage der einzelnen Chargen ist jedoch mittels GPS zu kartieren und in einem Lageplan darzustellen. Der Lageplan ist in Abhängigkeit von den Materialanlieferun- gen fortzuschreiben und der ANK zur Verfügung zu stellen. Ein weiteres Exemplar ist im Baubüro auszuhängen. Die Beprobung erfolgt wie oben dargestellt in Abhängigkeit von den Chargengrößen. Das Rückbau- und Abtransportrisiko verbleibt beim AN. Das LfU ist dar- über in Kenntnis zu setzen.

4.1.2 Bauablauf Grundsätzlich ist der Baufirma die Wahl des Bauablaufs innerhalb der vorgegebenen Bau- abschnitte freigestellt. Der AG nimmt auf den vom AN gewählten Bauablauf keinen Ein- fluss. Der Bauablauf für die Herstellung der Oberflächenabdichtung der Deponie Breitenbrunn ist wie folgt vorgesehen: Nr. Vorgang / Leistung Vorgesehe- Hinweise / Abhängigkeiten ner Zeitraum

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 18

1Arbeitsvorbereitung, Ausführungsunter- lagen AN, Eignungsnachweise, Mate- rial- und Produktfreigaben, Standsicher- heitsnachweisebis Ende 02/2027Voraussetzung für Probefeldbau; Materia- lien und vorgesehene Einbauverfahren müssen feststehen
2Baustelleneinrichtung, Vermessungs- grundlage, BaustellenerschließungAnfang–Mitte 03/2027Beginn der Bauleistung
3Herstellung Probefeld Innenböschung und Probefeld Außenböschung VA IV03/2027Herstellung mit vorgesehenen Materialien, Geräten und Personal unter Beteiligung EP/FP
4Prüfungen, Laboruntersuchungen, Aus- wertung Probefelder, Abschlussberichte FP, ggf. Nacharbeiten03–05/2027keine flächenhafte Herstellung der ent- sprechenden Abdichtungssysteme vor er- folgreicher Auswertung
5Freigabe Probefelder / Freigabe flächi- ger EinbauZiel: Ende 05/2027Meilenstein
6Vorbereitende Arbeiten Gesamtbau- stelle: Rückbau betrieblicher Abdeckun- gen, Zwischenlagerung geeigneter Bö- den, Profilierung, Umlagerung Deponat, Herstellung Auflagerplanum04–08/2027abschnittsweise, parallel zu nachfolgen- den Arbeiten
7Herstellung bzw. Anpassung bauzeitli- cher Oberflächenentwässerung, Re- tentionsbecken, Randgräben04–08/2027möglichst frühzeitig herstellen, damit Ent- wässerung während der Baumaßnahme gesichert ist
8Anpassung Entgasung, Gassammellei- tungen, Gaskollektoren, Gasregelsta- tion Ost, Schächte04–10/2027abschnittsweise vor bzw. parallel zu den Abdichtungsarbeiten; Leitungen der In- nenböschung liegen unterhalb der techni- schen Barriere
9Außenböschung VA III: Rückbau Kies/Geotextil, Ergänzung vorhandene mineralische Abdichtung, KDB, KDE05–10/2027abschnittsweise Herstellung und Freigabe
10Rekultivierung Außenböschung VA III07–11/2027nach Freigabe KDE; Ansaat entsprechend Vegetationsperiode
11Außenböschung VA IV – 1. Bauab- schnitt: Rückbau, Planum, TAS, mine- ralische Abdichtung, KDB/KDE05–12/2027Schwerpunkt 1. Bausaison
12Innenböschungen VA I–IV – 1. Bauab- schnitt: Profilierung, TAS, technische Barriere, mineralische Abdichtung, KDB, Schutzlage, Drän-/Filterschichten, FSS05–12/2027abschnittsweise; geschlossene System- abschnitte vor Winter anstreben
13Winterfestmachen sämtlicher Bauflä- chen12/2027Schutz vor Frost, Erosion, Austrocknung und mechanischen Schäden
14Witterungsbedingte Winterpause Ab- dichtungsbau12/2027– 02/2028ggf. Arbeiten an Bauwerken, Dokumentation etc.
15Kontrolle nach Winterperiode, Nachar- beiten und erneute Freigaben durch FP02/2028Meilenstein 2 vor Weiterbau auf betroffe- nen Flächen
16Außenböschung VA IV – 2. Bauab- schnitt / Fertigstellung Abdichtungssys- tem inkl. Reku03–08/2028restliche mineralische Abdichtung, KDB, KDE und Reku
17Innenböschungen VA I–IV – 2. Bauab- schnitt / Fertigstellung Abdichtungssys- tem04–08/2028einschließlich Anbindungen, Einbindebe- reichen, Böschungsfuß und Übergängen
18Rekultivierung Außenböschung VA IV sowie Restflächen VA I/II05–10/2028abschnittsweise nach Freigabe
19Fertigstellung Funktionsschicht Innen- böschungen06–10/2028FSS bildet vorläufigen Abschluss der In- nenböschungen

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 19

20Fertigstellung Oberflächenwassergrä- ben, Randbereiche, Ausgleichskeile und Geländeprofilierung06–10/2028Endgefälle herstellen
21Ansaat, Pflanzarbeiten und landschafts- pflegerische Arbeiten09–10/2028Schwerpunkt Pflanzzeit Herbst
22Schlussvermessung / FP-V, Bestands- vermessung, Restarbeiten und Mängel- beseitigung11/2028Voraussetzung Schlussdokumentation
23Zusammenstellung QM-Dokumentation, Bestandspläne, Schlussberichte FP-M / FP-K / FP-V10-12/2028teilweise parallel zu Restarbeiten
24Fertigstellung Bauleistung / Abnahme- bereitschaftZiel: 12/2028Meilenstein 3

5 BAUAUSFÜHRUNG, IMMISSIONS- UND ARBEITSSCHUTZ Die Arbeiten sind abschnittsweise und so durchzuführen, dass die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Deponieeinrichtungen, insbesondere der Entgasung, Sickerwassererfassung und Oberflächenentwässerung, erhalten bleibt. Offene Deponatbereiche sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Staub-, Geruchs- und Lärmemissionen sind durch geeignete Maßnahmen wie Befeuchtung, Reinigung der Fahrwege, unmittelbaren Wiedereinbau ausgebauter Materialien und erfor- derlichenfalls temporäre Abdeckungen zu minimieren. Die aktive Entgasung der Deponie ist während der Baumaßnahme soweit erforderlich aufrechtzuerhalten. Die Ausführungspla- nung sieht hierzu insbesondere kleinräumiges Arbeiten, Befeuchtungsmaßnahmen, Reini- gung der Fahrwege sowie temporäre Abdeckungen vor. Die einschlägigen Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sowie die Anfor- derungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten. Bei den vorgesehenen Baumaßnahmen ist davon auszugehen, dass Beschäftigte im Zuge der Erd- und Profilierungsarbeiten sowie bei Prüf-, Probenahme- und Kontrolltätigkeiten mit Deponat bzw. deponiespezifischen Stoffen in Kontakt kommen können. Gefährdungen kön- nen insbesondere durch Haut- und Augenkontakt sowie durch austretendes Deponiegas entstehen. Im Bereich von Deponiegasanlagen und Gasleitungen sind zusätzlich mögliche Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären zu berücksichtigen. Für die Baumaßnahme wird vor Beginn der Bauausführung ein Sicherheits- und Gesund- heitsschutzplan bzw. Arbeits- und Sicherheitsplan auf Grundlage der für die Maßnahme maßgebenden arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen aufgestellt und den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Für Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist insbesondere die DGUV Regel 101-004 zu beachten. Die Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes erfolgt durch den vom Auftrag- geber benannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Die arbeitsschutzrechtli- che Verantwortung der jeweiligen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten bleibt hiervon unbe- rührt. Die Fremdprüfer haben die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bzw. Arbeits- und Sicherheitsplanes bei sämtlichen Baustelleneinsätzen einzuhalten. Das von ihnen eingesetzte Personal ist vor dem erstmaligen Einsatz auf der Baustelle entsprechend

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Baubeschreibung für die Vergabe der Fremdprüfung Seite 20 den projektspezifischen Gefährdungen zu unterweisen und mit der für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung auszustatten. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten der Fremdprüfung im Zusammenhang mit

• Probenahmen aus Deponat, Bodenverbesserungsmaterialien und mineralischen Ab- dichtungsbaustoffen, • Prüfungen und Begehungen auf offenen bzw. noch nicht überbauten Deponieflä- chen, • Kontrollprüfungen im Bereich der Gasfassung und des PE-Rohrleitungs- und Schachtbaus, • Freigabebegehungen sowie • vermessungstechnischen Arbeiten innerhalb der jeweiligen Baufelder.

Probenahmen, Prüfungen und sonstige Tätigkeiten der Fremdprüfer in Bereichen mit be- sonderen Gefährdungen sind vor Durchführung mit der Bauüberwachung und, soweit erfor- derlich, mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator abzustimmen. Vorgaben zu gesperrten Bereichen, temporären Sicherheitsmaßnahmen sowie zum Explosions- und Brandschutz sind einzuhalten. Die zur Durchführung der Fremdprüfleistungen erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen, Unterweisungen und arbeitsschutzbedingten organisa- torischen Aufwendungen sind durch den jeweiligen Fremdprüfer für sein Personal vorzuhal- ten und bei der Kalkulation der Leistungen zu berücksichtigen

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung