[Seite 1]
LANDKREIS UNTERALLGÄU
DEPONIE BREITENBRUNN ENDABDICHTUNG DER DEPONIEOBERFLÄCHE
VA I BIS VA IV
QUALITÄTSMANAGEMENTPLAN
STAND SEPTEMBER 2026
Auftraggeber: Landkreis Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33 87719 Mindelheim
Verfasser: AU Consult GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg
[Seite 2]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 1
Inhaltsverzeichnis
1 ALLGEMEINES ............................................................................................. 6
1.1 Veranlassung ............................................................................................... 6
1.2 Qualitätsmanagementplan ........................................................................... 8
1.3 Aufstellung und Inhalt des QMP ................................................................... 8
1.4 Unterlagen .................................................................................................. 12
1.5 Organisation des Qualitätsmanagements .................................................. 13
1.5.1 Qualitätsmanagement gemäß DepV ........................................................ 13
1.5.1.1 Eigenprüfung (EP).................................................................................. 14
1.5.1.2 Fremdprüfung (FP) ................................................................................. 14
1.5.1.3 Annahmekontrolle (ANK) ....................................................................... 16
1.5.2 Behördenüberwachung (BÜ) .................................................................... 16
1.5.3 Bauüberwachung nach HOAI ................................................................... 17
1.6 Verantwortlichkeiten ................................................................................... 18
2 SPEZIELLE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN ....................................... 19
2.1 Vorarbeiten ................................................................................................. 19
2.2 Eignungsprüfung ........................................................................................ 19
2.3 Auflagerschicht ........................................................................................... 20
2.3.1 Allgemeines.............................................................................................. 20
2.3.2 Profilierung und Bodenverbesserung ....................................................... 20
2.3.3 Anforderungen TAS-Gas .......................................................................... 21
2.3.4 Einbauprüfungen ...................................................................................... 22
2.4 Mineralische Dichtungsschichten ............................................................... 22
2.4.1 Allgemeines.............................................................................................. 22
2.4.2 Qualitätsanforderungen, Technische Barriere nach BQS 1-0 .................. 23
2.4.2.1 Materialanforderungen an das Dichtungsmaterial .................................. 23
2.4.2.2 Einbauanforderungen ............................................................................. 23
2.4.3 Qualitätsanforderungen, mineralische Abdichtung nach BQS 2-0/ 2-1 .... 24
2.4.3.1 Materialanforderungen an das Dichtungsmaterial .................................. 24
2.4.3.2 Einbauanforderungen ............................................................................. 24
2.4.4 Qualitätsanforderungen, mineralische Abdichtung nach BQS 5-0/ 5-1 .... 24
2.4.4.1 Materialanforderungen an das Dichtungsmaterial .................................. 24
2.4.4.2 Einbauanforderungen ............................................................................. 25 P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 3]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 2
2.5 Mineralische Filter- und Entwässerungsschichten ..................................... 26
2.5.1 Qualitätsanforderungen Entwässerungsschicht ....................................... 26
2.5.2 Materialanforderungen ............................................................................. 26
2.5.3 Prüfungen im Werk .................................................................................. 27
2.5.4 Einbauanforderungen ............................................................................... 27
2.6 Kunststoffdichtungsbahn ............................................................................ 28
2.6.1 Allgemeines.............................................................................................. 28
2.6.2 Beteiligte Zuständigkeiten ........................................................................ 28
2.6.3 Eignungsnachweis ................................................................................... 29
2.6.4 Dichtungsbahnenwerkstoff ....................................................................... 29
2.6.5 Liefern und Lagern ................................................................................... 29
2.6.6 Verlegen der Dichtungsbahnen ................................................................ 30
2.6.7 Schweißen ............................................................................................... 31
2.6.8 Prüfung der Schweißnähte ....................................................................... 32
2.6.9 Äußere Beschaffenheit ............................................................................. 32
2.6.10 Nahtabmessungen ................................................................................... 32
2.6.11 Nahtdichtigkeit .......................................................................................... 32
2.6.12 Nahtfestigkeit ........................................................................................... 32
2.6.13 Nachbesserungsarbeiten ......................................................................... 33
2.6.14 Konstruktive Einzelheiten ......................................................................... 33
2.6.15 Teilfreigaben ............................................................................................ 33
2.7 Kunststoffdränelement (KDE) ..................................................................... 34
2.7.1 Beteiligte Zuständigkeiten ........................................................................ 34
2.7.2 Dimensionierung ...................................................................................... 35
2.7.3 KDE - Werkstoff ....................................................................................... 36
2.7.4 Kontrollen Fremdprüfung ......................................................................... 36
2.7.5 Liefern und Lagern ................................................................................... 37
2.7.6 Verlegen des KDE .................................................................................... 38
2.7.7 Nachbesserungsarbeiten ......................................................................... 39
2.7.8 Konstruktive Einzelheiten ......................................................................... 39
2.7.9 Teilfreigaben ............................................................................................ 39
2.8 Geotextile Trenn- und Schutzlagen ............................................................ 40
2.8.1 Allgemeines.............................................................................................. 40
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 4]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 3
2.8.2 Anforderungen an den Nachweis der Eignung ......................................... 40
2.8.3 Anforderungen an den Einbau ................................................................. 41
2.8.4 Materialanforderungen ............................................................................. 41
2.9 Schutzschicht KDB - Geotextile Schutzlage ............................................... 42
2.9.1 Allgemeines.............................................................................................. 42
2.9.2 Beteiligte Zuständigkeiten für die Verlegung einer Sandschutzmatte ...... 43
2.9.3 Eignungsnachweise ................................................................................. 44
2.9.4 Rohstoff für das Bändchengewebe .......................................................... 44
2.9.5 Fertigung des Bändchengewebes ............................................................ 44
2.9.6 Herstellung der Sandschutzmatten .......................................................... 45
2.9.7 Liefern und Lagern ................................................................................... 46
2.9.8 Einbau der Sandschutzmatten ................................................................. 46
2.9.9 Teilfreigaben ............................................................................................ 46
2.9.10 Einbau der nachfolgenden Schichten ....................................................... 47
2.10 Rekultivierungsschicht ................................................................................ 47
2.10.1 Allgemeines.............................................................................................. 47
2.10.2 Anforderungen an die Rekultivierungsschicht .......................................... 48
2.10.2.1 Einbauanforderungen ............................................................................. 49
2.11 Probefeld .................................................................................................... 50
2.11.1 Probefeld Innenböschung ........................................................................ 51
2.11.2 Probefeld Außenböschung ....................................................................... 52
2.12 Rohrleitungsbau ......................................................................................... 53
2.12.1 Gassammelleitungen ............................................................................... 53
2.12.1.1 Allgemeines ........................................................................................... 53
2.12.2 Nachweis materialspezifische Eignung .................................................... 53
2.12.3 Einbau von Rohrleitungen ........................................................................ 54
2.12.4 Schweißen ............................................................................................... 54
2.12.5 Dichtigkeitsprüfungen ............................................................................... 55
2.12.6 Qualitätsmanagement .............................................................................. 56
2.12.6.1 Aufgaben FP-K vor Baubeginn .............................................................. 56
2.12.6.2 Aufgaben FP-K während der Bauausführung ........................................ 56
2.12.6.2.1 Aufgaben FP-K nach der Herstellung ................................................ 57
2.13 Vermessung ............................................................................................... 58
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 5]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 4
2.13.1 AN- Vermessung ...................................................................................... 58
2.13.2 Fremdvermessung (FP-V) ........................................................................ 60
3 EINSATZ VON DEPONIEERSATZBAUSTOFFEN ..................................... 62
3.1 Zulässige Belastungen ............................................................................... 62
3.2 Allgemeines ................................................................................................ 62
3.3 Nachweisverfahren für Deponieersatzbaustoffe ......................................... 64
4 STANDSICHERHEITSNACHWEIS ............................................................. 67
5 DURCHFÜHRUNG DER QUALITÄTSMANAGEMENTMAßNAHMEN ....... 68
5.1 Anzuwendende Normen und Prüfmethoden .............................................. 68
5.2 Anforderungen an Prüfmittel ...................................................................... 68
5.3 Änderung der Planung ............................................................................... 68
5.4 Freigaben ................................................................................................... 68
5.5 Qualitätsabweichungen, Mängel und Nachbesserungen ........................... 68
5.6 Baubesprechungen .................................................................................... 69
5.7 Dokumentation ........................................................................................... 69
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 6]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 5
Stand/Fortschreibungen
| Rev. | Datum | Änderung | Erstellt (AUC) | Geprüft (FP-M / FP-K) | Freigabe (LfU) |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 09/2026 | Ausschreibungsfassung (vorläufige Grundlage der QS) | 14.09.2026 | - | - |
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Tabellen Eignungsprüfungen Anlage 2: Tabellen Einbauprüfungen Anlage 3: Tabelle Vermessung Anlage 4: Tabelle Projektbeteiligte Anlage 5: Ablaufdiagramm zur Anlieferung und Annahme von Deponieersatzbaustoffen
Abkürzungsverzeichnis
FP = Fremdprüfung EP = Eigenprüfung ANK = Annahmekontrolle BÜ = Behördenüberwachung BL = Örtliche Bauüberwachung BOL = Bauoberleitung BVM = Bodenverbesserungsmaterial TAS = Trag- und Ausgleichsschicht
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 7]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 6
1 ALLGEMEINES
1.1 Veranlassung
Die Deponie Breitenbrunn im Landkreis Unterallgäu stellt einen regional bedeutsamen Standort für die geordnete Abfallentsorgung dar. Der Standort umfasst neben den Deponie- flächen eine Umladestation sowie einen Wertstoffhof und dient damit der Annahme, Be- handlung bzw. Weiterleitung unterschiedlicher Abfallströme. Die eigentliche Deponie diente der dauerhaften und kontrollierten Ablagerung der jeweils zugelassenen Abfälle unter Ein- haltung der maßgebenden abfall- und deponierechtlichen Anforderungen.
Die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Breitenbrunn bildet der von der Regierung von Schwaben erlassene Planfeststellungsbeschluss vom 10.04.1989. Ergänzend wurde für den Deponiestandort eine Tekturplanung erstellt, die mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom 20.06.2001 auf Grundlage der seinerzeit maß- gebenden Anforderungen der technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sons- tigen Entsorgung von Siedlungsabfällen“ (TASi) genehmigt wurde.
Diese Genehmigungen bilden gemeinsam mit den jeweils geltenden gesetzlichen und tech- nischen Regelwerken den maßgebenden Rahmen für Planung, Bauausführung und Quali- tätssicherung am Deponiestandort.
Die Hausmülldeponie Breitenbrunn gliedert sich in insgesamt fünf Verfüllabschnitte (VA I bis VA V). Die Verfüllabschnitte VA I bis VA IV wurden vollständig ausgebaut und mit Hausmüll sowie gewerblichen Abfällen verfüllt. Für diese Bereiche sind im Zuge der Stilllegung bzw. des weiteren Deponiebetriebs insbesondere die Anforderungen an eine dauerhaft funktions- fähige Oberflächenabdichtung nach dem aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen.
Eine besondere planerische und bautechnische Randbedingung besteht im Übergangsbe- reich zum Verfüllabschnitt VA V. Die aktuelle Ausführungsplanung der Oberflächenabdich- tung ist im Bereich der Innenböschungen so konzipiert, dass ein späterer Ausbau des VA V als Deponieabschnitt der Deponieklasse II (DK II) grundsätzlich ermöglicht werden kann. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an die konstruktive Ausbildung und die Qua- lität der betreffenden Abdichtungskomponenten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die im Bereich der Innenböschungen herzustellende Abdichtung bei einer späteren Nutzung des VA V die hierfür erforderlichen Funktionen der Oberflächenabdichtung der darunterlie- genden Deponieabschnitte übernehmen und zugleich den Anforderungen an das Basisab- dichtungssystem eines etwaigen DK-II-Deponieabschnitts gemäß Deponieverordnung (DepV) entsprechen kann.
Für die Anwendung dieses QMP ist daher zwischen den endgültigen Oberflächenabdich- tungssystemen der Außenböschungen VA III und VA IV und dem Abdichtungssystem der Innenböschungen VA I bis VA IV zu unterscheiden.
Die Abdichtungssysteme der Außenböschungen dienen dauerhaft als Oberflächenabdich- tung der bestehenden Deponieabschnitte.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 8]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 7
Das Abdichtungssystem der Innenböschungen übernimmt zunächst die erforderliche Ab- dichtungsfunktion für die bestehenden Verfüllabschnitte VA I bis VA IV. Gleichzeitig ist die- ses System aufgrund der planerisch vorgesehenen späteren Erweiterungsmöglichkeit des VA V so auszubilden, dass die hierfür genehmigungsrechtlich festgelegten zusätzlichen An- forderungen an die geologische Barriere bzw. an Komponenten eines Basisabdichtungs- systems einer Deponie der Klasse II als eigenständige Deponiewanne eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund kommt der qualitätsgerechten Herstellung der vorgesehenen Ab- dichtungssysteme eine besondere Bedeutung zu. Abweichungen bei Materialeigenschaf- ten, Schichtdicken, Einbauverfahren, Verdichtung, Lagegenauigkeit, Anschlüssen oder sonstigen Ausführungsdetails können die langfristige Funktionsfähigkeit des Abdichtungs- systems und damit auch die Voraussetzungen für einen möglichen späteren Ausbau des VA V beeinträchtigen.
Der vorliegende Qualitätsmanagementplan (QMP) wird daher aufgestellt, um die für die Baumaßnahme erforderlichen qualitätssichernden und qualitätsüberwachenden Maßnah- men verbindlich festzulegen. Er definiert insbesondere die Anforderungen an die einzuset- zenden Baustoffe und Bauteile, deren Eignungsnachweise und Prüfungen, die Anforderun- gen an Einbau und Verarbeitung sowie die Zuständigkeiten, Prüfabläufe, Dokumentations- pflichten und Freigabeverfahren der am Bau beteiligten Stellen.
Ziel des Qualitätsmanagementplans ist es, eine fachgerechte, nachvollziehbar dokumen- tierte und den genehmigungsrechtlichen sowie technischen Anforderungen entsprechende Ausführung der Abdichtungsmaßnahmen sicherzustellen.
Bild 1: Luftbild Deponie Breitenbrunn – aktueller Zustand zum Zeitpunkt QMP (Stand: 09/2026)
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 9]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 8
1.2 Qualitätsmanagementplan
Gemäß Deponieverordnung (Anhang 1, Nr. 2.1) ist ein Qualitätsmanagementplan nach den Grundsätzen des Qualitätsmanagements Kapitel E 5-1 der GDA- Empfehlungen des Ar- beitskreises 6.1 - Geotechnik der Deponiebauwerke - der Deutschen Gesellschaft für Geo- technik e. V., abrufbar unter www.gdaonline.de, aufzustellen.
Die geforderte Qualität des gesamten Bauvorhabens setzt die ordnungsgemäße Qualität der Einzelbauteile sowie deren Zusammenwirken voraus. Das Qualitätsmanagement hat hierbei sicherzustellen, dass die entsprechend dem Stand der Technik festgelegten Quali- tätsforderungen eingehalten werden.
Es muss sich sowohl auf die Qualität des eingesetzten Materials als auch auf die Qualität der Ausführung beziehen. Darüber hinaus soll durch die Qualitätslenkung im Sinne von DIN 55350 während der Bauausführung die Einhaltung der ordnungsgemäßen Qualität sicher- gestellt werden.
Insbesondere soll durch die qualitätssichernden Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit von Material- und Herstellungsfehlern vermindert, die Ursache evtl. auftretender Fehler analy- siert bzw. abgestellt und damit die Gesamtsicherheit erhöht werden. Dazu dient das Quali- tätsmanagementprogramm. Die auf das Qualitätsmanagement bezogenen Begriffe sind in DIN EN ISO 9000 und DIN 55350: 2021-10 geregelt.
Der Umfang dieses Qualitätsmanagementprogramms, die Anforderungen an Material und Ausführung, die Zuständigkeits- und Dokumentationsstruktur sowie die Details der Prüfun- gen werden in diesem
Qualitätsmanagementplan (QMP)
festgelegt.
1.3 Aufstellung und Inhalt des QMP
Der QMP wurde durch die
AU Consult GmbH, Provinostraße 52, 86153 Augsburg,
aufgestellt.
Der QMP ist ein gelenktes Projektdokument. Änderungen und Fortschreibungen sind aus- schließlich über dokumentierte Revisionen zulässig. Jede Revision muss den Änderungs- gegenstand, das Datum, den Verfasser sowie die erforderlichen Prüfungen und Zustimmun- gen erkennen lassen.
Für die Bauausführung gilt ausschließlich die jeweils für das Vorhaben schriftlich freigege- bene Fassung. P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 10]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 9
Erkenntnisse aus Probefeldern, Eignungsprüfungen oder Material- und Produktfestlegun- gen werden, soweit erforderlich, über eine förmliche Fortschreibung des QMP aufgenom- men. Inhalte der jeweiligen Fortschreibung sind in blauer Schrift gekennzeichnet.
Im Zuge der Baumaßnahmen auf der Deponie Breitenbrunn werden für die Herstellung fol- gender Bauteile Qualitätskriterien im Rahmen dieses QMP festgelegt und deren Einhaltung dadurch sichergestellt. Die Zuordnung der Systemkomponenten zu den Außenböschungen VA III und VA IV sowie zu den Innenböschungen VA I bis VA IV ist in der nachfolgenden Tabelle getrennt dargestellt. Die unterschiedliche funktionale Zuordnung der Komponenten ist bei der Anwendung der jeweils genannten BQS und sonstigen Regelwerke zu beachten.
Tabelle 1: Vorgesehene Abdichtungssysteme und Systemkomponenten
| Bauteil | Beschreibung | Dicke | Grundlage | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Auflagerplanum (Profilierung) Zuordnung: - Außenböschung VA III - Außenböschung VA IV - Innenböschung VA I bis VA IV | BVM mit Körnung: 0/250, | verdichtbare Einbaulagen: ca. 30 cm | DepV Anhang 3, Tab. 2, Spalte 5 | ||||||||
| Trag- und Ausgleichsschicht (TAS- Gas) Zuordnung: - Außenböschung VA IV - Innenböschung VA I bis VA IV | Karbonat-Gehalt: - CaCO <30 Masse-% 3 Durchlässigkeit: - k ≥ 1x 10-4 m/s Körnung: 0/100 | d ≥ 0,50 m | BQS 4-1; DepV. Anhang 3, Tab. 2, Spalte 5 | ||||||||
| Geotextiles Trennvlies Zuordnung: - Außenböschung VA IV - Innenböschung VA I bis VA IV | Flächengewicht: ≥ 300 g/m², filterstabil | marginal | BAM-Zulassung | ||||||||
| Technische Barriere Zuordnung: - Innenböschung VA I bis VA IV | - Karbonat-Gehalt: CaCO <15 Masse-% 3 - dPr >= 95 % - kf-Wert ≤ 1 x 10-10 m/s | d ≥ 0,50 m | BQS 1-0 | ||||||||
| Mineralische Abdichtung Zuordnung: - Innenböschung VA I bis VA IV | - Karbonat-Gehalt: CaCO <15 Masse-% 3 - dPr >= 95 % - kf-Wert ≥ 5 x 10-10 m/s | d ≥ 0,50 m | BQS 2-0 / 2-1 | ||||||||
| Mineralische Abdichtung Zuordnung: - Außenböschung VA IV | - Karbonat-Gehalt: CaCO <15 Masse-% 3 - dPr >= 95 % - kf-Wert ≥ 5 x 10-10 m/s | d ≥ 0,50 m | BQS 5-0 / 5-1 |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 11]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 10
| 2. Dichtungskomponente (KDB) Zuordnung: - Außenböschung VA III - Außenböschung VA IV - Innenböschung VA I bis VA IV | Kunststoffdichtungsbahn mit BAM-Zulassung aus PE-HD Beidseitig sandrauh | 2,5 mm | BAM-Zulassung |
|---|---|---|---|
| Entwässerungsschicht (KDE) Zuordnung: - Außenböschung VA III - Außenböschung VA IV | Kunststoffdränelement mit BAM-Zulassung | gem. Hersteller- angabe | BAM-Zulassung |
| Rekultivierungsschicht Zuordnung: - Außenböschung VA III - Außenböschung VA IV | Körnung 0/63mm; Feldkapazität: ≥ 140mm/ Gesamtdicke | d = 1,20 m (Einbau) d = 1,00 m (nach Setzung) | BQS 7-1; DepV. Anhang 3, Tab. 2, Spalte 9 |
| Geotextile Schutzlage Zuordnung: - Innenböschung VA I bis VA IV | BAM- zugelassenes Schutz- schichtsystem z.B. Verpackter Sand 0/2 | d ≥ 20 mm | BAM-Zulassung |
| Mineralische Flächendränage Zuordnung: - Innenböschung VA I bis VA IV | Körnung 16/32 mm, kf-Wert ≥ 10-3 m/s | d = 0,3 m | BQS 3-1 |
| Mineralische Filterschicht Zuordnung: - Innenböschung VA I bis VA IV | Körnung 8/16 mm, kf-Wert ≥ 10-3 m/s | d = 0,2 m, | BQS 3-1 |
| Funktionsschicht (FSS) Zuordnung: - Innenböschung VA I bis VA IV | Schutzwirkung gegen Frost, Wurzeln, Austrocknung | d ≥ 0,30 m | |
| Geotextile Schutzschicht Zuordnung: - in Gräben und an Rändern | PE / PP, 800 g/m² | d gem. Herstel- lerangabe | BAM-Zulassung |
| Wasserleitbahn Zuordnung: - in Gräben und an Rändern | Kunststoffdichtungsbahn | 1,5 mm | (Keine Abdich- tungskompo- nente) |
| PE- Rohrleitungsbau Zuordnung: - Entgasungssystem | PE 100 RC oder glw. | BQS 8-1 |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 12]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 11
Abbildung 2: Regelschnitt VA III, Außenböschung
Abbildung 3: Regelschnitt VA IV, Außenböschung
Abbildung 4: Regelschnitt VA I bis VA IV, Innenböschung
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 13]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 12
1.4 Unterlagen
Für Rechtsvorschriften gilt die jeweils verbindliche Fassung. Für technische Regelwerke, Normen, Richtlinien und Standards gelten grundsätzlich die nachfolgend ausdrücklich an- gegebenen Ausgabestände. Eine Anwendung nach Vertragsabschluss veröffentlichter Fas- sungen bedarf, soweit sie nicht zwingend rechtlich vorgegeben ist, einer entsprechenden Fortschreibung bzw. Freigabe dieses QMP.
● Ausführungsplanung, Stand 05.11.2025, der AU Consult GmbH,
● Zustimmungsschreiben der Regierung von Schwaben (RvS) vom 12.02.2026
| Regelwerk | Eintrag im QMP |
|---|---|
| DepV | Deponieverordnung, insb. Anhang 1 und Anhang 3 |
| GDA E 5-1 | Grundsätze des Qualitätsmanagements |
| BQS 1-0 | Technische Maßnahmen betr. die geologische Barriere |
| BQS 2-0 | Mineralische Basisabdichtungskomponenten, übergreifende Anforderungen |
| BQS 2-1 | Mineralische Basisabdichtungskomponenten aus natürlichen mineralischen Baustoffen |
| BQS 3-1 | Mineralische Entwässerungsschichten aus natürlichen Baustoffen in Basisabdichtungssystemen |
| BQS 4-1 | Trag- und Ausgleichsschichten in Deponieoberflächenabdichtungssystemen |
| BQS 5-0 / 5-1 | Mineralische Oberflächenabdichtungskomponenten Übergreifende Anforderungen |
| BQS 6-1 | Mineralische Entwässerungsschichten aus natürlichen Baustoffen in Oberflächenabdichtungssystemen |
| BQS 7-1 | Rekultivierungsschichten in Deponieoberflächenabdichtungssystemen |
| BQS 8-1 | Rohre, Schächte und Bauteile in Basis- und Ober- flächenabdichtungssystemen von Deponien |
| BQS 9-1 | Qualitätsmanagement - Fremdprüfung beim Einbau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen |
| BQS 10-1 | Deponiegas |
| BAM Fremdprüferrichtlinie | 14.(b) Auflage, Juli 2025 |
| SQÜ-KDB | Anlage 4.1, Stand 02.05.2024 |
| SQÜ-KDE | Anlage 4.3, Stand 02.05.2024 |
| SQÜ-GT-S | Anlage 4.4, Stand 02.05.2024 |
| SQÜ-GT-FT | Anlage 4.5, Stand 02.05.2024 |
| SQÜ-RSB | Anlage 4.6, Stand Oktober 2024 |
| RSB-Güterichtlinie | Oktober 2024 |
| Planfeststellungsbe- schluss | 10.04.1989 |
| Tekturbescheid | 20.06.2001 |
| Zustimmung RvS | 12.02.2026, AZ.: 50-8744.07/42 und 50-8156.3-19/2 |
| Bescheid Entgasung | 09.08.2021, Gz. 55.1-8744.07/42 (CHC) |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 14]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 13
Bayerisches Landesamt für Umwelt: „Grundlegende Charakterisierung zur Annahme von Abfällen auf Deponien“, Stand 08/2024.
LfU-Deponie-Info 3 „Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwer- ken“, Stand 02/2021
Hinweis:
Bei der Durchführung der Deponiebaumaßnahme, bei der Materialauswahl und Durchfüh- rung der Eignungsprüfungen sind die einschlägigen BQS der LAGA Ad-hoc-AG Deponie- technik jeweils in der aktuellen Fassung, vom AN zu beachten. Bau
1.5 Organisation des Qualitätsmanagements
Es wird ein Qualitätsmanagement auf Grundlage der Deponieverordnung (DepV) vom 27.04.2009, des o. g. Zustimmungsschreiben der Regierung von Schwaben und im Rahmen der Bauüberwachung nach HOAI durchgeführt.
1.5.1 Qualitätsmanagement gemäß DepV
Bei der Festlegung der Durchführung von Maßnahmen zum Qualitätsmanagement gemäß DepV werden folgende Funktionen unterschieden:
• Eigenprüfung (EP)
• Fremdprüfung (FP)
• Behördenüberwachung
Sowohl EP als auch FP müssen die Lage der Versuchspunkte im Felde so wählen, dass diese rasterförmig über die Gesamtfläche der Baumaßnahme verteilt liegen.
Die Versuchspunkte sind eindeutig zu benennen und deren Lage zu dokumentieren.
Eine örtliche Häufung von Versuchspunkten zum Nachteil anderer Flächen ist unzulässig.
Die Probenahmestellen sind ordnungsgemäß zu verschließen. Dies ist durch die FP zu do- kumentieren.
Die FP muss ihre Proben selbst entnehmen.
Die FP stellt die Untersuchungsergebnisse nachvollziehbar und umfänglich zusammen, ein- schließlich einer klaren Aussage, ob die Anforderungswerte gemäß QMP eingehalten sind und einer Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise.
Der Bericht der Fremdprüfung wird vom AG an das LfU weitergeleitet.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 15]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 14
1.5.1.1 Eigenprüfung (EP)
Die EP bezeichnen durch den Hersteller eines Produktes oder Gewerkes durchgeführte Prüfungen zur Sicherstellung der Güte seines Produktes oder Gewerkes nach DIN 18200.
Für die EP im Zusammenhang mit der Herstellung der Oberflächenabdichtung und der Re- kultivierungsschicht ist zuständig:
AN bzw. beauftragter Dritter
1.5.1.2 Fremdprüfung (FP)
Die FP bezeichnet durch unabhängige Dritte auf Veranlassung der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde durchgeführte Überwachungen nach DIN 18200.
Die Fremdprüfung untergliedert sich in
• Fremdprüfung Mineralik (FP-M),
• Fremdprüfung Kunststofftechnik (FP-K),
• Fremdprüfung Vermessung (FP-V).
FP-M:
Die FP-M ist von der DAkkS auf Grundlage der BQS 9-1 nach DIN EN ISO/IEC 17020 als Inspektionsstelle und DIN EN ISO/IEC 17025 als Prüflaboratorium für den vollständig erfor- derlichen Prüfumfang akkreditiert.
Im Rahmen der FP-M ist gem. DIN EN ISO/IEC 17020 als Inspektionsstelle federführend und im Zusammenhang mit den Prüfungen von mineralischen Baustoffen im Labor DIN EN ISO/IEC 17025 zuständig:
Name
Straße PLZ, Ort
Prüfungsumfang FP-M:
• Auflagerplanum
• TAS – Gas • Technische Barriere / mineralische Abdichtung
• Mineralische Flächendränage
• Mineralische Filterschicht
• Rekultivierungsschicht
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 16]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 15
Die Anzahl der Prüfungen ergibt sich aus den in diesem QMP für die einzelnen Untersu- chungen vorgegebenen Prüfrastern. Die Anzahl und die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen (ist) sind von der FP-M den rechnerisch angegebenen Werten (soll) gegenüber- zustellen.
Der konkrete Prüfumfang ergibt sich aus Anlage 1 „Eignungs- und Identitätsprüfungen“ und Anlage 2 „Einbauprüfungen“. Die dort angegebenen Prüfverfahren, Prüfraster und Soll-Prüf- zahlen bilden zugleich die Kalkulationsgrundlage für die Beauftragung der FP-M. Die FP-M hat die tatsächlich durchgeführten Prüfungen fortlaufend den Soll-Prüfzahlen gegenüberzu- stellen.
FP-K:
Für die Leistungen im Zusammenhang mit Kunststofftechnik ist im Rahmen der FP-K zu- ständig:
Name
Straße PLZ, Ort
Die fremdprüfende Stelle für Kunststoffkomponenten muss die Anforderungen der jeweils gültigen BAM-Richtlinie für die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben einer fremdprüfenden Stelle für Kunststoffkomponenten in Deponieabdichtungen erfüllen.
Prüfungsumfang FP-K:
• Verlegung und Verschweißung einer KDB mit BAM-Zulassung, d = 2,5 mm • Verlegung von einem geotextilen Schutzvlies z.B. Sandschutzmatte (MDDS) mit BAM-Zulassung,
• Verlegung von einem Trenngeotextil 300 g/m²
• Verlegung eines KDE mit BAM-Zulassung
• Plausibilitätskontrolle Verlegepläne KDB, MDDS, KDE • PE- Rohrleitungs- und Schachtbau
• Identitätskontrollen und Prüfung der Eignungs- und Lieferunterlagen nach den je- weils einschlägigen BAM-Regelwerken und SQÜ
Die Anzahl der Prüfungen ergibt sich aus den in diesem QMP für die einzelnen Untersu- chungen vorgegebenen Prüfrastern. Die Anzahl und die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen (ist) sind von der FP-K den rechnerisch angegebenen Werten (soll) gegenüber- zustellen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 17]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 16
FP-V:
Für die Leistungen im Zusammenhang mit Vermessung ist im Rahmen der FP-V zuständig:
Name
Straße PLZ, Ort
Die FP-V führt eine vom AN unabhängige Kontrollvermessung der für das Qualitätsmanage- ment maßgebenden Höhen, Lagen, Gefälle und Schichtdicken durch. Umfang und Raster der Kontrollvermessungen ergeben sich aus Anlage 3 des QMP.
Prüfungsumfang FP-V:
• Kontrollvermessung des Ausgangszustandes bzw. des maßgebenden Urgeländes,
• Lage- und Gefällekontrolle OK Auflagerplanum,
• Lage-, Gefälle- und Dickenkontrolle der TAS-Gas, • Kontrollvermessung der relevanten Oberflächen der mineralischen Dichtungskom- ponenten,
• Plausibilitäts- und Lagekontrolle der Verlegebestandspläne KDB, KDE und MDDS,
• Lage-, Gefälle- und Höhenkontrolle der Entwässerungs- und Rohrleitungssysteme,
• Dickenkontrolle der Rekultivierungsschicht, • Kontrolle der Endgefälle und Oberflächenwassergräben. Die Ergebnisse sind in prüffähigen Kontrollplänen und tabellarischen Soll-Ist-Gegenüber- stellungen zu dokumentieren.
1.5.1.3 Annahmekontrolle (ANK)
Für die ANK von belasteten Materialien ist zuständig:
Name
Straße PLZ, Ort
1.5.2 Behördenüberwachung (BÜ)
Für die Behördenüberwachung ist folgende Fachbehörde zuständig:
Regierung von Schwaben Fronhof 10 86145 Augsburg
Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 18]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 17
Wasserwirtschaftsamt Kempten Rottachstraße 15 87439 Kempten Gewerbeaufsichtsamt (Regierung von Schwaben) Fronhof 10 86145 Augsburg
1.5.3 Bauüberwachung nach HOAI
Für die Maßnahme wird eine Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung nach HOAI durchgeführt.
Bauoberleitung (BOL):
Die Funktion der BOL beinhaltet folgende Grundleistungen:
a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung;
b) Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prü- fen auf Übereinstimmung und Freigaben von Plänen Dritter;
c) Prüfen und Überwachen des Zeitplanes (Balkendiagramm);
d) Inverzugsetzung der ausführenden Firmen;
e) Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüber- wachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme;
f) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilabnahmen;
g) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforder- lichen Unterlagen, z.B. Abnahmeniederschriften und Prüfungsprotokolle;
h) Zusammenstellung von Wartungsvorschriften für das Objekt;
i) Überwachung der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Ge- samtanlage;
j) Auflistung der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche;
k) Kostenkontrolle.
Für die Leistungen im Zusammenhang mit der BOL ist zuständig:
AU Consult GmbH
Provinostr. 52 86153 Augsburg
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 19]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 18
Örtliche Bauüberwachung (BL):
Die Funktionen der BL beinhalten folgende Leistungen:
l) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausfüh- rung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften;
m) Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhen- festpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen. Baugelände örtlich kennzeichnen;
n) Durchführung von Jour Fixe und Protokollierung des Baugeschehens;
o) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen;
p) Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen;
q) Rechnungsprüfung;
r) Mitwirken bei behördlichen Abnahmen;
s) Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage;
t) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
Für die Leistungen im Zusammenhang mit der BL ist zuständig:
AU Consult GmbH
Provinostr. 52 86153 Augsburg
1.6 Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die Durchführung des Qualitätsmanagementprogramms übernimmt:
• im Rahmen der BL die AU Consult GmbH
• im Rahmen der EP der jeweilige Auftragnehmer • im Rahmen der FP die beauftragten Fremdprüfer
• im Rahmen der BÜ die jeweils sachlich zuständigen Behörden gemäß Kapitel 1.5.2 Die für Prüfungen im Rahmen des Qualitätsmanagementprogramms eingesetzten Mitarbei- ter des Auftragnehmers (AN) bzw. seiner Subunternehmer haben ihre entsprechende Qua- lifikation nachzuweisen und sind deshalb mit vollständiger Personalangabe und Qualifikati- onsbeschreibung (z.B. in Form eines Kurzlebenslaufes oder Angabe von Referenzprojek- ten) spätestens 14 Tage vor Beginn der Bauausführung der für das Qualitätsmanagement- programm zuständigen Behörde und der FP zu benennen. Diese Unterlagen werden Be- standteil des QMP.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 20]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 19
2 SPEZIELLE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
Die Oberflächenabdichtung der Deponie Breitenbrunn ist entsprechend den Bestimmungen der DepV und dem o. g. Zustimmungsschreiben der RvS auszuführen.
Der Beginn der Arbeiten zur Herstellung der Oberflächenabdichtung und Rekultivierung be- darf der Zustimmung der Fachbehörde und muss vom AN rechtzeitig, mindestens zwei Wo- chen zuvor, angemeldet werden.
Unmittelbar nach der Feinprofilierung der bestehenden Deponieoberfläche kann das Ober- flächenabdichtungssystem aufgebracht werden.
Mit dem Aufbringen der jeweils folgenden Komponente des Abdichtungssystems darf nur im Einvernehmen mit dem zuständigen FP und bei Unklarheiten oder Problemen im Beneh- men mit dem LfU begonnen werden.
Die fertiggestellten Teile des Abdichtungssystems sind vor Frost und Erosion zu schützen. Dies gilt insbesondere für längere Bauunterbrechungen wie z. B. die Winterpause. Der wei- tere Ausbau des Abdichtungssystems darf auch hier nur im Einvernehmen mit der zustän- digen FP und im Benehmen mit dem LfU erfolgen.
Von der FP ist die ausreichende Qualität der zu überbauenden Schichten nach erfolgten Witterungseinflüssen zu bestätigen bzw. sind entsprechende Nacharbeiten und Nachprü- fungen festzulegen. Nacharbeit und Nachprüfungen sind zu kontrollieren und zu dokumen- tieren.
2.1 Vorarbeiten
Als Vorarbeiten im Rahmen des vorliegenden QMP gelten im Weiteren:
• Baustelleneinrichtung,
• Vermessungsarbeiten, Absteckungen
2.2 Eignungsprüfung
Die Eignung der für den Bau des Abdichtungssystems zur Anwendung in Frage kommenden Materialien ist vor Baubeginn durch den AN nachzuweisen (Eignungsprüfung).
Erst nach Freigabe durch die FP darf das Material verbaut werden. Die Eignung der Kunst- stoffkomponenten (Kunststoffdichtungsbahn und Geotextilien) ist vom AN anhand der Zu- lassungen gem. der entsprechenden BAM - Richtlinien nachzuweisen.
Die Zulassungen werden von der FP-M bzw. FP-K geprüft und freigegeben. Die Freigaben der FP sind dem LfU zeitnah zu übersenden.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 21]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 20
2.3 Auflagerschicht
2.3.1 Allgemeines
Die Auflagerschicht für das Oberflächenabdichtungssystem hat von oben nach unten fol- gendem Aufbau:
• TAS Gas: d = 50 cm
• Auflagerplanum (OK Planum)
Die gaswegsame Ausgleichschicht (TAS Gas) ist im Bereich der Außenböschung VA III bereits vorhanden. In den Baubereichen des VA IV und der gesamten Innenböschung ist die TAS Gas auf das profilierte Auflagerplanum (siehe Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) neu herzustellen.
Die TAS ist unter Anwendung der „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“ (ZTVE-StB 17) herzustellen.
Das für die TAS eingesetzte Material wird im Zuge der Eignungsprüfung durch die FP-M hinsichtlich Festigkeit und Verdichtbarkeit bodenmechanisch beurteilt. Bei bindigeren Ma- terialien werden ggf. Wassergehaltsbestimmungen und Proctorversuche durchgeführt und Abschätzungen des kf – Wertes aus der Kornverteilungskurve vorgenommen. So wird der Einsatz von geeigneten Materialien zum Aufbau einer tragfähigen Schicht gewährleistet.
Grundsätzlich können Materialien zur Erreichung der bodenmechanischen Anforderungen durch Vermischen konditioniert werden. Dies ist jedoch mit der FP abzustimmen und von dieser freizugeben. Wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf den Bauablauf sollten Konditionierungen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Untersuchung von Feinkornanteil und Widerstandsfähigkeit nach BQS 4-1.
2.3.2 Profilierung und Bodenverbesserung
Die abzudichtende Oberfläche muss vor Beginn der eigentlichen Arbeiten profiliert werden. Im Zuge der Profilierung soll wie folgt vorgegangen werden:
• Planierung und Verdichtung der Deponieoberfläche im Auftragsbereich vor dem Auftrag und im Abtragsbereich nach dem Abtrag.
• Abtragen und wieder verdichtet einbauen von belasteten Abdeckschichten und De- ponat mit geeigneten Planierraupen.
• Einbau von Bodenverbesserungsmaterial (BVM) zusammen mit dem Deponat. • Die Deponie ist mit den vorgegebenen Gefällen von max. 1: 2,5 zu profilieren. Die Überprüfung auf Einhaltung der geforderten Gefälleverhältnisse erfolgt über die FP- V.
• Die geeignete Einbau- und Verdichtungsart der Deponieoberfläche wird gutachter- lich im Probefeld festgelegt.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 22]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 21
• Der Erfolg der Verdichtung wird während und nach dem Einbau durch die FP-M überprüft. Die Kontrolle erfolgt durch Proofrolling und statischen Plattendruckversu- chen auf OK Auflagerplanum.
• Im Zuge der Umprofilierung des Deponats sind Staubemissionen zu vermeiden. Falls eine Befeuchtung / Bedüsung erforderlich wird darf diese nur nach Abstim- mung mit der FP-M und dem LfU erfolgen.
• Die Profilierungsschichten sind in Anlehnung an die „Zusätzlichen technischen Ver- tragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“ (ZTVE-StB 17, Tabelle 4) herzustellen. Für das BVM gelten folgende Anforderungen, die im Rahmen des Qualitätsmanagements überwacht werden:
Körnung: 0/100 mm.
Feinanteile: ≤ 15 Gew. %
Überkorn: bis 400 mm, ≤ 20 %
Standsicherheit: Nachweis für Böschungen bis 1:2,5.
Verdichtung dPr: Ausreichend verdichtbar damit für die darüberliegende TAS dPr = 95 % nachgewiesen werden kann, dPr = 97 % (Richtwert). Eichung des Proof-Rolling - Verfahrens, +/- 5cm bei 8 t Achslast.
Planlage: Siehe Verdichtung.
Belastung: Belastung nach DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6
2.3.3 Anforderungen TAS-Gas
Die TAS-Gas muss ein geeignetes Auflager für die darüber liegende geotextile Trennlage bzw. darauf aufbauende mineralische Abdichtung darstellen.
Für die TAS-Gas gelten folgende Anforderungen, die im Rahmen des Qualitätsmanage- ments überwacht werden:
Lagenstärke: d ≥ 0,50 m
Körnung: 0/100 mm
Materialanforderungen: Gem. BQS 4-1 bei Einsatz von Deponieersatzbaustoffen.
Standsicherheit: Nachweis für Böschungen bis 1:2,75.
Calciumcarbonatgehalt: ≤ 30 %
Durchlässigkeit: kf ≥ 1 x 10-4 m/s
Planlage: Der Einbau bzw. die Verdichtung muss so erfolgen, dass keine Spurrillen ≥ 5 cm und keine Walzkanten ≥ 2 cm entstehen. Dies ist im Probefeld nachzuweisen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 23]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 22
Belastung: Die Grenzwerte und Nachweise sind unter Ziff. 3 gere- gelt.
Eine Zusammenstellung der Anforderungen kann der Anlage 1, Tab. 1 entnommen werden.
2.3.4 Einbauprüfungen
Die Lagenstärke wird alle 2.000 m² an den Einbaurändern gemessen.
Bei Bedarf erfolgt die Messung über Kleinschürfe.
Die ausreichende Verdichtung kann mittels Proof-Rolling-Test über den Eindruckunter- schied von +/- 5 cm unter der 4 m – Latte nach der Überfahrt mit 8 t Achslast nachgewiesen werden. Alternativ hierzu ist auch die Durchführung von dynamischen Plattendruckversu- chen möglich. Die Ebenheit und Tragfähigkeit wird gutachterlich durchgehend kontrolliert.
Alle 5000 m² erfolgt in Abstimmung mit der FP die Bestätigung der Anforderungswerte die- ser Verfahren ggf. über direkte Verdichtungsversuche gem. DIN 18 125 T 2. Die Bestätigung und Versuchsdurchführung ist durch die FP-M zu überprüfen und zu dokumentieren.
Die Korngrößenverteilung ist alle 1.000 m² zu überprüfen.
2.4 Mineralische Dichtungsschichten
2.4.1 Allgemeines
Die Eignung der für den mineralischen Dichtungsbau in Frage kommenden Materialien ist vor Baubeginn für die Technische Barriere gem. BQS 1-0, für die Basisabdichtung gem. BQS 2-0, 2-1 und für beide Dichtungsarten gem. des LfU-Deponie-Info – Merkblatts 1 durch einen Fachgutachter oder die FP-M nachzuweisen.
Erst nach Freigabe durch die FP-M darf das Material verbaut werden.
Die wesentlichen Aspekte der BQS 1-2, 2-0 und 2-1 sowie 5-0 und 5-1 sind in den nachfol- genden Kapiteln dargestellt.
Die ausreichende Menge und Qualität der vorgesehenen Materialien für die Dichtungs- schichten sind nachzuweisen.
Die ordnungsgemäße Herstellung der mineralischen Dichtungsschichten ist von der FP-M durch Kontrollprüfungen gem. o. g. Merkblättern am eingebauten Dichtungsmaterial ständig zu überwachen und entsprechend den gestellten Einbauanforderungen nachzuweisen.
Die Kontrollprüfungen werden mit den Sollwerten verglichen. Bei Nichterreichen der Soll- werte sind die weiteren Maßnahmen festzulegen. Die Kontrollprüfungen sind bei Material- wechsel zu wiederholen.
Sämtliche Probenahmelöcher sind durch den AN mit dem vorgegebenen Dichtungsmaterial mit äußerster Sorgfalt nach Anweisung der FP-M zu verschließen und durch den AN vor- schriftsmäßig zu verdichten. P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 24]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 23
Für die Herstellung der mineralischen Dichtungsschichten ist ausschließlich das Material, das der Eignungsprüfung zugrunde lag, zu verwenden. Die Übereinstimmung ist fortlaufend gemäß diesem QMP zu kontrollieren.
Auf eine fachgerechte und ordnungsgemäße Verzahnung der Dichtungslagen untereinan- der (z. B. durch Grabenwalze o.ä.) ist zu achten. Die Einbautechnik stimmt die FP-M mit der Baufirma endgültig ab.
Anbindebereiche an die bestehende Basisabdichtung sind, um einen optimalen Verbund herzustellen, in einer Stufenbreite von 50 cm abzutreppen.
Die Oberfläche der mineralischen Dichtungsschicht muss frei von unstetigen oder abrupten Änderungen und aufliegenden Körnern oder Fremdkörpern sein.
Die fertig gestellten Teile der mineralischen Abdichtungssysteme sind vor Frost, Erosion, Austrocknung und mechanischen Beschädigung zu schützen. Dies gilt insbesondere bei längeren Bauunterbrechungen. Der weitere Ausbau des Abdichtungssystems darf auch hier nur im Einvernehmen mit der zuständigen FP-M und im Benehmen mit dem LfU erfolgen. Von der FP-M ist die ausreichende Qualität der zu überbauenden Schichten nach erfolgten Witterungseinflüssen zu bestätigen bzw. sind entsprechende Nacharbeiten und Nachprü- fungen festzulegen. Die fertig gestellten Dichtungslagen sind dementsprechend zu sichern.
2.4.2 Qualitätsanforderungen, Technische Barriere nach BQS 1-0
2.4.2.1 Materialanforderungen an das Dichtungsmaterial
• Gesamtkarbonat-Gehalt (< 4 mm): ≤ 15 Gew.-% • Ton- und Schluffgehalt: ≥ 60 Gew.-% • Fließgrenze WL: ≥ 35% • Plastizitätszahl IP: ≥ 20% • Konsistenzzahl IC: 0.75 < IC <1.0 • Anteil Feinstkorn (< 2 Mikrometer): ≥ 20 Gew.-% • Anteil an Tonmineralien: ≥ 10 Gew.-% • Organische Substanz: ≤ 1 Gew.-% • Einbauwassergehalt (w): wpr < w < w (0,95) • Wasserdurchlässigkeit für Technische Barriere: k: ≤ 5 x 10-10 m/s f
Eine Zusammenstellung der Anforderungen kann der Anlage 1 entnommen werden.
2.4.2.2 Einbauanforderungen
• Verdichtungsgrad dPr: ≥ 95 % • Lagenstärke: a´ 25 cm +/- 3 cm • Gesamtstärke: ≥ 50 cm (Aufbau Innenböschung VA I bis VA IV) *1 • Wasserdurchlässigkeit Kf: ≤ 5 X 10-10 m/s bei der Technischen Barriere • Wassergehalt w < w < w pr (o,95) • Planlage +/- 2 cm unter der 4 m Latte P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 25]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 24
Eine Zusammenstellung der Anforderungen kann der Anlage 2 entnommen werden.
*1 Die Technische Barriere wird im Bereich der Innenböschungen VA I bis VA IV mit einer Gesamtstärke von d = 0,50 m hergestellt. Die Ausführung in dieser Schichtstärke erfolgt auf Grundlage der genehmigten Ausführungsplanung und des Zustimmungsschreibens der
Regierung von Schwaben vom 12.02.2026. Der Nachweis der für die vorgesehene Funktion erforderlichen Schutzwirkung ist Bestandteil
der genehmigten Planung. Die im vorliegenden QMP festgelegten Material- und Einbauanforderungen dienen der Umsetzung dieser
genehmigten Ausführung.
2.4.3 Qualitätsanforderungen, mineralische Abdichtung nach BQS 2-0/ 2-1
2.4.3.1 Materialanforderungen an das Dichtungsmaterial
• Gesamtkarbonat-Gehalt (< 4 mm): ≤ 15 Gew.-% • Ton- und Schluffgehalt: ≥ 60 Gew.-% • Fließgrenze WL: ≥ 35% • Plastizitätszahl IP: ≥ 20% • Konsistenzzahl IC: 0,75 < IC <1,0 • Anteil Feinstkorn (< 2 Mikrometer): ≥ 20 Gew.-% • Anteil an Tonmineralien: ≥ 10 Gew.-% • Organische Substanz: ≤ 1 Gew.-% • Einbauwassergehalt (w): w < w < w (0,95) pr • Wasserdurchlässigkeit für Basisabdichtung: k: ≤ 5 x 10-10 m/s f
Eine Zusammenstellung der Anforderungen kann der Anlage 1 entnommen werden.
2.4.3.2 Einbauanforderungen
• Verdichtungsgrad D : ≥ 95 % Pr • Lagenstärke: a´ 25 cm +/- 3 cm • Gesamtstärke: ≥ 50 cm (Aufbau Innenböschung VA I bis VA IV und VA IV außen) • Wasserdurchlässigkeit Kf: ≤ 5 X 10-10 m/s bei der Basisabdichtung • Wassergehalt w < w < w pr (o,95) • Planlage +/- 2 cm unter der 4 m Latte
Eine Zusammenstellung der Anforderungen kann der Anlage 2 entnommen werden.
2.4.4 Qualitätsanforderungen, mineralische Abdichtung nach BQS 5-0/ 5-1
2.4.4.1 Materialanforderungen an das Dichtungsmaterial
• Korngrößenverteilung: gemäß projektbezogener Eignungsprüfung; suffusionsbeständig; Korngröße ≤ 32 mm • Wassergehalt: gemäß projektbezogener Eignungsprüfung
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 26]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 25
• Zustands- und Konsistenzgrenzen: zur Charakterisierung und Festlegung des zulässigen Einbaubereichs • Proctordichte und optimaler Wassergehalt: gemäß projektbezogener Eignungsprüfung • Tonmineralbestand: quantitative Bestimmung zur Charakterisierung des Dichtungsmaterials • Wasseraufnahme und Korndichte: zur Charakterisierung • Organische Substanz: ≤ 1 Masse-% Für natürliche organogene Böden gelten die in BQS 5-1 zugelassenen Ausnahmen, sofern nachgewiesen wird, dass die Überschreitungen ausschließlich auf natürliche Bestandteile des Bodenmaterials zurückzuführen sind.
• Carbonatgehalt: ≤ 30 Masse-%
• Fremdbestandteile wie Steine, Holz, Wurzeln oder sonstige Fremdstoffe: unzulässig
Eine Zusammenstellung der Anforderungen kann der Anlage 1 entnommen werden.
2.4.4.2 Einbauanforderungen
• Dichtungsauflager: Ev2-Wert ≥ 30 MN/m² • Einbaulagendicke: gemäß Ergebnis der Eignungsprüfung und des Probefel- des. Bei feinkörnigen natürlichen mineralischen Dich- tungsmaterialien in der Regel ca. 0,25 m. Die im Probe- feld festgelegte Einbaulagendicke darf um maximal 10 % überschritten werden • Gesamtstärke: ≥ 50 cm (Aufbau Außenböschung VA IV) • Verdichtungsgrad D : > 95 % Pr • Wasserdurchlässigkeit Kf: ≤ 5 x 10-10 m/s bei einem Druckgradienten i = 30 für die mineralische Oberflächenabdichtung. Gemäß Zustimmungsschreiben der Regierung von Schwaben vom 12.02.2026 • Einbauwassergehalt: im Bereich des im Rahmen der Eignungsprüfung und des Probefeldes festgelegten zulässigen Einbauwasser- gehalts; grundsätzlich im Bereich des optimalen Wasser- gehalts oder unterhalb des Proctorwassergehalts 𝑤 . 𝑃𝑟 Bei einem Einbauwassergehalt unterhalb 𝑤 ist ein Luft- 𝑃𝑟 porenanteil 𝑛 ≤ 5Vol.-% einzuhalten; 𝑛 ≤ 3Vol.-% ist 𝑎 𝑎 anzustreben
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 27]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 26
• Planlage +/- 2 cm unter der 4 m Latte zusätzlich sind für die als Auflagefläche der KDB die- nende Oberfläche die Anforderungen der BAM-Richtlinie für Kunststoffdichtungsbahnen und des vorgesehenen BAM-Zulassungsscheins einzuhalten
Eine Zusammenstellung der Anforderungen kann der Anlage 2 entnommen werden.
2.5 Mineralische Filter- und Entwässerungsschichten
2.5.1 Qualitätsanforderungen Entwässerungsschicht
Die mineralische Entwässerungsschicht der Innenböschung ist Bestandteil des zukünftigen Basisabdichtungssystems des VA V. Die Anforderungen an Baustoff, Eignung, Herstellung und Qualitätssicherung richten sich daher nach BQS 3-1 „Mineralische Entwässerungs- schichten aus natürlichen Baustoffen in Basisabdichtungssystemen“ in der jeweils gültigen Fassung.
Die ausreichende Menge und Qualität für das vorgesehene Flächenfiltermaterial ist nach- zuweisen. Das Material sollte grundsätzlich von einem Gewinnungsort entstammen. In be- gründeten Ausnahmefällen dürfen das Material von maximal zwei Gewinnungsorten stam- men. Die Chargengröße muss dann mind. 3.000 to betragen. Bei Materialwechsel ist eine Eignungsprüfung für das neue Material vorzulegen.
2.5.2 Materialanforderungen
Körnung: 16/32 mm, geeignete natürliche Gesteins- körnung gemäß BQS 3-1 und DIN 19667 Feinkorn ≤ 0,06 mm: ≤ 0,5 Masse-% k-Wert nach Einbau: k ≥ 1 × 10⁻² m/s; bei Lieferkörnung 16/32 f mm ist der gesonderte Nachweis gemäß BQS 3-1 nicht erforderlich. Kornform: gemäß BQS 3-1; bei Verwendung von Splitt doppelt gebrochen, Anteil der Körner mit Verhältnis Länge : Dicke > 3 : 1 ≤ 20 Masse-%. Standsicherheit: Eignung für den Einbau in Böschungen bis 1:2,75 (Standsicherheitsnachweis ist vom AN zu liefern) Organische Substanz (DIN 18128): ≤ 1 Masse-% nach DIN EN 17685-1; bei grober Körnung kann die Prüfung entfal- len, sofern offensichtlich keine organi- schen Bestandteile enthalten sind.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 28]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 27
Calciumcarbonat: ≤ 20 Masse-%; bei Gesteinen, deren Kom- ponenten calcitisch gebunden sind, ≤ 1 Masse-%. Schadstoffgehalte: DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 9.
2.5.3 Prüfungen im Werk
Im Werk sind folgende Qualitätsprüfungen alle 500 Mg nachzuweisen: • petrographische Beschreibung und stoffliche Kennzeichnung nach DIN EN 932-3, • Korngrößenverteilung gemäß GDA E 3-12 Nr. 3.2 / DIN EN 933-1, • abschlämmbarer Anteil nach DIN EN 933-1, • Kornform nach DIN EN 933-4, • Calciumcarbonatgehalt nach DIN 18129 bzw. GDA E 3-12 Nr. 3.6.
2.5.4 Einbauanforderungen
Gesamtstärke: ≥ 30 cm Körnung: 16/32 mm Feinkorn ≤ 0,06 mm: ≤ 1,0 Masse-% K-Wert-dauerhaft: k ≥ 1 × 10⁻² m/s; bei Lieferkörnung 16/32 f mm ist der gesonderte Nachweis gemäß BQS 3-1 nicht erforderlich.
• Gesteinsart / stoffliche Kennzeichnung und Lieferscheinkontrolle: Raster 10 × 10 m • Korngrößenverteilung: 1 je 1.000 m², mindestens 3 • abschlämmbarer Anteil: 1 je 1.000 m², mindestens 3 • Kornform: 1 je 5.000 m², mindestens 3 • Calciumcarbonat: 1 je 5.000 m², mindestens 3 • Schichtdicke: Raster 10 × 10 m • Wasserdurchlässigkeit: grundsätzlich 1 je 1.000 m², mindestens 3, bei Lieferkör- nung 16/32 mm jedoch nicht erforderlich
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 29]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 28
2.6 Kunststoffdichtungsbahn
2.6.1 Allgemeines
Auf der Deponie Breitenbrunn ist als wesentliches dichtendes Element der Oberflächenab- dichtung die Verlegung einer Kunststoffdichtungsbahn (im folgenden KDB) mit d = 2,5 mm vorgesehen.
2.6.2 Beteiligte Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für die fach- und anforderungsgerechte Leistung bleibt ausschließlich beim AN, insbesondere bei den verantwortlichen Fachfirmen, dem Hersteller und dem Ver- leger der Dichtungsbahnen.
Die Dichtungsbahn ist nur im Sinne der Zulassung auf der Baustelle eingebaut, wenn sie nachgewiesenermaßen von einer erfahrenen und mit qualifiziertem Personal sowie erfor- derlichen Geräten und Maschinen ausreichend ausgestatteten Fachfirma eingebaut wird. Nur unter dieser Voraussetzung kann die BAM-Zulassung als Nachweis der Eignung der Dichtungsbahn herangezogen werden. Die Anforderungen werden in der Empfehlung der BAM „Fachbetrieb für den Einbau von Kunststoffkomponenten in Deponieabdichtungssys- temen“ beschrieben.
Der durchgehenden EP und deren Dokumentation kommt neben der fachgerechten Aus- führung aller Arbeiten die entscheidende Bedeutung zu.
Die FP prüft die Eigenüberwachungsunterlagen des Herstellers und die EP des Verlege- fachbetriebes in Zusammenarbeit und terminlicher Abstimmung mit der BL des AG und er- gänzt sie durch zusätzliche Untersuchungen und Prüfungen. Der Umfang der FÜ in diesem Qualitätsmanagementplan festgelegt.
Der Einbau der Dichtungsbahnen wird durch die BL des AG terminlich, organisatorisch und im Hinblick auf die Ausführungsplanung beaufsichtigt und durch die FP fachtechnisch über- prüft.
Der BÜ wird es ermöglicht, an den Überprüfungen teilzunehmen.
Die Fremdprüfung bewertet die fachtechnische Qualität der fertiggestellten Teilfläche und dokumentiert die Ergebnisse in einem Prüf- bzw. Freigabevermerk. Der Weiter- bzw. Über- bau darf erst erfolgen, wenn die erforderlichen Eigen- und Fremdprüfungsergebnisse vor- liegen und die Fremdprüfung die fachtechnische Freigabe zum Weiterbau erteilt bzw. emp- fiehlt. Genehmigungsrechtliche Abnahmen und Zustimmungen verbleiben bei der zuständi- gen Behörde, soweit durch die Genehmigung keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Die jeweiligen Prüfberichte (Vermerke) mit den Teilfreigaben der FP sind Voraussetzung für die Abnahme.
Die FP fasst nach Abschluss der Arbeiten die Maßnahmen und Ergebnisse der EP und FP der Dichtungsbahnen, die EP des Verlegefachbetriebes und der FP in einem „Bericht zu dem Qualitätsmanagement“ zusammen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 30]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 29
2.6.3 Eignungsnachweis
Für die Oberflächenabdichtung wird in eine KDB (d = 2,5 mm) eingesetzt.
Als Eignungsnachweis für die KDB, d = 2,5 mm ist der Zulassungsschein der BAM, Berlin mit Zulassungsnummer vorzulegen. Ein Exemplar des Zulassungsscheins muss auf der Baustelle vorliegen. In dem Zulassungsschein sind alle wesentlichen Werkstoff- und Verar- beitungseigenschaften beschrieben.
Die ausreichende Scherfestigkeit bzw. Gleitsicherheit sämtlicher für die KDB maßgebenden Kontaktflächen zu den unmittelbar angrenzenden Schichten ist entsprechend dem projekt- spezifischen Standsicherheitsnachweis nachzuweisen.
2.6.4 Dichtungsbahnenwerkstoff
Der Dichtungsbahnenwerkstoff muss UV – stabil sein. Maßnahmen zur UV - Stabilisierung müssen der BAM – Zulassung entsprechen.
Am Dichtungsbahnenwerkstoff sind ausschließlich Prüfungen im Rahmen der EÜ gemäß der gültigen Fassung der “Richtlinie für die Zulassung von Kunststoffdichtungsbahnen für die Abdichtung von Deponien und Altlasten“, Mai 2024, der BAM, im Folgenden kurz als BAM - Richtlinie bezeichnet, vorgesehen.
Vom Rohstoffhersteller werden bei der Produktion u. a. Dichte, Schmelzindex und Rußgeh- alt laufend gemessen und für jede Liefereinheit mit einem Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach DIN EN 10204 verbindlich angegeben. Der Dichtungsbahnenhersteller prüft die vorgelegten Eigenüberwachungsunterlagen und bestätigt, dass die Vorgaben der BAM - Zulassung ein- gehalten werden.
Der Dichtungsbahnenhersteller prüft und dokumentiert im Rahmen seiner Eingangskontrolle bei jeder Rohstofflieferung Schmelzindex, Dichte und gegebenenfalls die Schüttdichte. Die zugehörigen Werks- und Prüfzeugnisse sind der FP-K für jede Lieferung der Dichtungsbah- nen in Kopie zu übergeben.
2.6.5 Liefern und Lagern
Die Dichtungsbahnen sind in der Regel in einer Liefereinheit oder in Liefermengen von min- destens 5.000 m² zu liefern. Diese Liefermengen müssen aus einer zusammenhängenden Produktionseinheit stammen. Ausgenommen hiervon sind Sonderfälle wie z. B. die Liefe- rung von Restmengen o. ä. Die Sonderfälle sind mit der FP abzustimmen.
Die Transport- und Lageranweisungen sind als Anlage zum Zulassungsschein der Dich- tungsbahnen vom Hersteller zu beschreiben und sind Bestandteil der qualitätslenkenden Maßnahme auf der Baustelle.
Der Transport der KDB - Rollen bis zur Baustelle darf nur unter Beachtung der Transport- anweisungen des Herstellers erfolgen. Gleiches gilt auch für die Handhabung auf der Bau- stelle. Die Handhabung auf der Baustelle darf nur durch den Verlegefachbetrieb oder vom Verlegefachbetrieb unterwiesenes Personal mit einem geeigneten Transportgeschirr (z.B. Hebetraverse) erfolgen, um sicher eine Beschädigung der KDB - Rollen auszuschließen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 31]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 30
Die FP überprüft die Lieferung und die Kennzeichnung, den Anlieferungszustand sowie die fachgerechte Lagerung auf der Baustelle.
2.6.6 Verlegen der Dichtungsbahnen
Die Verlegearbeiten dürfen nur durch eine z. B. vom Arbeitskreis Grundwasserschutz e.V. – AK GWS – anerkannte und im Zulassungsbescheid der KDB genannte Verlegefirma durchgeführt werden. Hiervon kann im Einvernehmen mit dem LfU abgewichen werden.
Die Dichtungsbahnen (KDB beidseitig sandrauh) werden nach einem Verlegeplan einge- baut. Dieser Plan wird vom Verlegefachbetrieb erstellt und vor Beginn der Arbeiten mit allen Beteiligten abgestimmt. Änderungen werden mit der BL des AG, der FP und der BÜ abge- stimmt.
Der auf Grundlage des Verlegeplans erstellte Bestandsplan wird arbeitstäglich durch den Verlegefachbetrieb fortgeschrieben. Dies wird von der FP fachtechnisch überprüft.
Die Auflagerfläche der KDB muss für den Einbau der Dichtungsbahnen frei von Fremdstof- fen sein. Ein direktes Befahren mit Fahrzeugen und Baugerät erfolgt nicht.
Hinsichtlich der Wetterbedingungen, unter denen die Dichtungsbahnen verlegt werden dür- fen, sind die Anforderungen der BAM-Richtlinie und der DVS 2225-4 zu beachten.
Die zur Auflage der Dichtungsbahnen fertig gestellte Auflagefläche ist bis zu ihrer Überde- ckung mit der Dichtungsbahn vor den verändernden Witterungseinflüssen zu schützen.
Nach den Angaben zur Beschaffenheit der Auflagerfläche (BAM-Richtlinie KDB, Kapitel 6.5.1) ist folgendes einzuhalten:
Die Oberfläche der mineralischen Dichtungsschicht muss als Auflagefläche der Dichtungs- bahn so beschaffen sein, dass bei vollflächiger Auflage (Pressverbund) kurz- und langfristig keine mechanischen Schädigungen der Dichtungsbahn entstehen. Unmittelbar vor der Ver- legung der Dichtungsbahn wird diese Oberfläche von der örtlichen Bauüberwachung, dem Verlegefachbetrieb und dem Fremdprüfer für Kunststoffe auf Einhaltung der Freigabevo- raussetzungen überprüft und bewertet. Dabei ist auch ein eventuelles Abnahmebegehren der zuständigen Behörde mit zu berücksichtigen. Eine Freigabe kann nur erteilt werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:
• Materialtechnisch: Die Auflagefläche muss tragfähig, homogen, feinkörnig und geschlossen sein. Kör- ner > 10 mm sowie Fremdkörper dürfen nicht enthalten sein. Feinere Kiesanteile müssen schwimmend so eingebettet sein, dass sie allseits von bindigem Dichtungs- material umgeben sind. Die Oberfläche muss frei von aufliegenden Körnern > 2 mm und Fremdkörpern sein.
• Geometrisch: Grundsätzlich soll die Oberfläche frei von abrupten Höhenänderungen sein. Ein- zelne Stufen (Eindrückunterschiede) bis zu 0,5 cm Höhe sind jedoch noch zulässig. Unebenheiten unter einer auf der Oberfläche aufliegenden 4 m langen Latte (Richt- scheit) dürfen nicht mehr als 2 cm betragen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 32]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 31
Die Festlegung weiterer Beurteilungskriterien erfolgt projektbezogen im Rahmen eines Ver- suchsfeldes.
Beim Ausrollen werden die Dichtungsbahnen durch den Verlegefachbetrieb auf äußere Be- schaffenheit, Kantengeradheit, Planlage und mechanische Beschädigungen kontrolliert. Dies wird von der FP überprüft und dokumentiert Im Zweifelsfall entscheidet die FP, ob die Dichtungsbahn eingebaut wird.
Die Dichtungsbahnen werden mit der für die fachgerechte Schweißung notwendigen Über- lappung verlegt und durch Auflasten z. B. Sandsäcke in ihrer Lage gegen Wind- und Sturmeinwirkung gesichert. Im Bereich der Steilböschungen ist auf eine ausreichende Si- cherung der Dichtungsbahnen gegen Abrutschen zu achten.
Ein direktes Befahren der Dichtungsbahnen mit Fahrzeugen darf nicht erfolgen. Mechani- sche Beschädigungen durch Werkzeuge und Baugeräte sind zu vermeiden. Etwaige Be- schädigungen gehen zu Lasten des AN.
Die Verlegung wird durch die FP-K überwacht und überprüft.
Die kunststofftechnische Abnahme muss sich insbesondere auf die Schweißnähte, die Durchdringungen (z. B. durch Rohrleitungen, Schächte), die Anbindung (z. B. an Kontroll- schächte, an vorhandene Dichtungsabschnitte) und die Einbindung der Dichtung (z. B. in Böschungskronen) erstrecken.
2.6.7 Schweißen
Die Dichtungsbahnen werden ausschließlich durch Schweißen miteinander verbunden.
Diese Arbeiten erfolgen nach Richtlinie DVS 2225-4 unter besonderer Berücksichtigung der gültigen BAM - Zulassung und von hierfür eigens geschultem Personal. Die Qualifikation der Schweißer ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses nach Richtlinie DVS 2212- 3 nachzuweisen.
Die FP kontrolliert vor Beginn von Einbauarbeiten die Funktion und Beschaffenheit der Schweißmaschinen und –Geräte.
Vor Beginn und nach Beendigung der Schweißarbeiten werden mit den jeweils eingesetzten Geräten und Maschinen täglich Probeschweißungen durchgeführt. Anhand dieser Probe- schweißungen werden die Verfahrensparameter überprüft und den Witterungsbedingungen angepasst.
Die Probeschweißungen nach Beendigung der Schweißarbeiten können entfallen, wenn aus dem Ende der letzten Naht eine Probe entnommen werden kann. Zusätzliche Probe- schweißungen werden bei maßgeblicher Änderung der Witterungsbedingungen (z.B. Tem- peraturänderung mehr als 5 °C) in Abstimmung mit der FP-K durchgeführt.
Die Verarbeitungs- und Umgebungsbedingungen werden vom Verlegefachbetrieb in Schweißprotokollen nach DVS 2225-4 festgehalten. Beim maschinellen Schweißen werden während des Schweißens die maßgeblichen Schweißbedingungen von der Schweißma- schine selbst erfasst und dokumentiert. Das Verlassen der vorgegebenen
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 33]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 32
Schweißparameter wird optisch oder akustisch signalisiert. Die Schweißprotokolle sind der FP arbeitstäglich vorzulegen. Sie werden von der FP kontrolliert und gegengezeichnet.
2.6.8 Prüfung der Schweißnähte
Alle Nähte sind vom Verleger der KDB (Eigenprüfung) und vom Fremdprüfer durchgehend zerstörungsfrei auf Dichtigkeit zu prüfen (gemäß der Richtlinie des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren e.V., Düsseldorf, DVS 2225, Teil 4.
2.6.9 Äußere Beschaffenheit
Die äußere Beschaffenheit wird im Rahmen der EP des Verlegers durchgehend durch In- augenscheinnahme geprüft. Zusätzlich wird vornehmlich an den Auftragnähten stichproben- artig in den äußeren Nahtbereichen der Verbund mittels Reißnadel geprüft.
Die Kriterien für zulässige Unregelmäßigkeiten, z.B. beim Nahtverlauf, bei der Wulst-Bildung sowie bei Kerben und Riefen werden vor Beginn der Maßnahme anhand einer Muster- schweißung festgelegt.
Im Rahmen der FP erfolgen Stichprobenprüfungen, in begründeten Einzelfällen auch durch- gehende Prüfungen.
2.6.10 Nahtabmessungen
Die Schweißnahtabmessungen werden im Rahmen der EP vornehmlich anhand der Probe- schweißungen sowie jeweils am Anfang und Ende jeder Naht durch den Verlegefachbetrieb kontrolliert.
Eine Überprüfung der Nahtabmessungen der Überlappnähte mit Prüfkanal (insbesondere der Nahtdicken) erfolgt, wenn nicht im Rahmen der EP, in jedem Fall im Rahmen der FP systematisch an den Nähten mittels Ultraschalles (im Abstand von etwa 5-10 m, an mindes- tens 5 Messstellen je Naht).
2.6.11 Nahtdichtigkeit
Alle Nähte werden durchgehend, zerstörungsfrei auf Dichtigkeit geprüft. Diese durchge- hende Dichtigkeitsprüfung wird durch den Verlegefachbetrieb im Rahmen der EP unter Auf- sicht der FP durchgeführt.
Die Art der zerstörungsfreien Dichtigkeitsprüfung wird auf die Nahtform abgestimmt und ist entsprechend der DVS 2225- 4 durchzuführen.
Die Prüfergebnisse werden vom Verlegefachbetrieb protokolliert und von der FÜ kontrolliert und gegengezeichnet.
2.6.12 Nahtfestigkeit
Eine qualitative Prüfung der Nahtfestigkeit auf der Baustelle erfolgt bereits durch den Verle- gefachbetrieb im Rahmen der Probeschweißungen oder an den Probenahmen aus Nahtan- fang und Nahtende.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 34]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 33
Eine quantitative Ermittlung der Festigkeit erfolgt durch normgerechte Kurzzeitzug- und Kurzzeitschälversuche im Rahmen der FP. Die Prüfung erfolgt nach DVS 2226-2 und DVS 2226-3. Unter Laborbedingungen werden mindestens 25% der vor Anfertigung der Nähte geschweißten Probestücke bzw. Nahtanfang- oder Nahtendabschnitte durch den FP nach DVS 2226-3 geprüft. Die Proben für die FP werden vorzugsweise aus den täglichen Probe- schweißungen durch den Verlegefachbetrieb entnommen, gekennzeichnet und der FP übergeben. Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn die Probeschweißungen keine ausreichende Nahtqualität oder die Nähte Unregelmäßigkeiten in größerem Umfang aufweisen, werden Zusatzproben aus den Nähten entnommen.
Die Prüfergebnisse der FP müssen schnellstmöglich, in der Regel arbeitstäglich, nach Über- gabe der Proben vorliegen.
2.6.13 Nachbesserungsarbeiten
Wurden bei Kontrollprüfungen Fehlstellen festgestellt, sind diese in Abstimmung mit der Fremdprüfung entsprechend der Richtlinie DVS 2225-4 nachzubessern und im Rahmen der EP und FP zu prüfen und die Ergebnisse zu protokollieren. Alle Nachbesserungen sind im Bestandsplan zu erfassen.
2.6.14 Konstruktive Einzelheiten
Alle konstruktiven Einzelheiten werden entsprechend den Planunterlagen der Ausschrei- bung bzw. den vom FP genehmigten Ausführungsplänen ausgeführt. Änderungen gegen- über diesen Plänen werden mit der BL des AG, BÜ, der FP und dem Verlegefachbetrieb vor Ausführung abgestimmt.
Die Bauausführung wird durch die FP im Rahmen der Baustellentermine geprüft. Für die Prüfungen der Schweißnähte gelten die im Abschnitt 2.6.8 gemachten Ausführungen in sinngemäßer Übertragung. Die endgültige Ausführung wird vom Verlegefachbetrieb in Be- standsplänen festgehalten.
2.6.15 Teilfreigaben
Vor Einbau der Schutz- und Dränschichten werden die eingebauten Dichtungsbahnen ein- schließlich aller konstruktiven Einzelheiten in Teilflächen im Regelfall arbeitstäglich durch die FP freigegeben. Für diese Teilfreigaben müssen folgende Unterlagen vorliegen:
• Sämtliche Unterlagen zu den Dichtungsbahnen (Zeugnisse, Lieferschein, Prüfproto- kolle)
• Bestandspläne der Teilflächen (Skizzen mit notwendigen Angaben) • Bestandspläne der konstruktiven Einzelheiten (Skizzen mit notwendigen Angaben)
• Schweißprotokolle des Verlegers
• Protokolle der Nahtprüfung des Verlegefachbetriebes
• Ergebnisse der Fremdprüfung Die Teilfreigaben sind in den Baustellenberichten der FP vermerkt.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 35]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 34
Des Weiteren ist im Rahmen der Teilfreigabe von der FP folgendes zu bestätigen:
• Unversehrtheit der Kunststoffdichtungsbahn,
• korrekte Ausführung der im Verlegebestandsplan aufgeführten Nachbesserungen,
• keine Wellenbildungen, die unter Auflast zu Falten mit Zerstörungsgefahr führen können,
• keine durch Temperaturveränderungen sichtbar gezerrten Bereiche. Die endgültigen Bestandspläne werden 14 Tage nach Abschluss der Arbeiten dem FP-K übergeben und von diesem überprüft. Diese Bestandspläne werden Teil des Berichtes zu dem Qualitätsmanagement.
2.7 Kunststoffdränelement (KDE)
2.7.1 Beteiligte Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für die fach- und anforderungsgerechte Leistung bleibt ausschließlich beim AN, insbesondere bei den verantwortlichen Fachfirmen, dem Hersteller und dem Ver- leger des KDE.
Das KDE muss der Richtlinie der BAM für die Zulassung von Kunststoff-Dränelementen für Deponieoberflächenabdichtungen, herausgegeben vom Fachbereich 4.3 „Schad- stofftransfer und Umwelttechnologien“ (Mai 2024), entsprechen. Der Zulassungsschein der BAM muss ab Baubeginn auf der Baustelle vorliegen.
Das KDE ist gem. BAM – Richtlinie zu Verlegen. Die Verlegung hat dementsprechend nach- gewiesenermaßen von einer erfahrenen und mit qualifiziertem Personal sowie erforderli- chen Geräten und Maschinen ausreichend ausgestatteten Fachfirma zu erfolgen. Der ver- legende Fachbetrieb muss den Anforderungen der „BAM-Richtlinie Fachbetriebe“ entspre- chen.
Das Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft Nr. 3.6/5 vom Oktober 2014 „Bewertung von Entwässerungsschichten in Oberflächenabdichtungen von Deponien und Altablagerungen“ ist zu berücksichtigen.
Der durchgehenden EP und deren Dokumentation kommt neben der fachgerechten Aus- führung aller Arbeiten die entscheidende Bedeutung zu.
Die FP prüft die Eigenüberwachungsunterlagen des Herstellers und der EP des Verlege- fachbetriebes in Zusammenarbeit und terminlicher Abstimmung mit der BL des AG und er- gänzt sie durch zusätzliche Untersuchungen und Prüfungen. Der Umfang der FP ist in die- sem Qualitätsmanagementplan festgelegt.
Der Einbau der KDE wird durch die Fremdprüfung kontrolliert. Die Ergebnisse sind zu do- kumentieren und in Berichten darzustellen, die dem LfU zu übermitteln sind. Den Berich- ten sind auch die Datenblätter des eingesetzten KDE beizufügen.
Der BÜ wird es ermöglicht, an den Überprüfungen / Kontrollen teilzunehmen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 36]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 35
Die abfallrechtliche Abnahme einzelner Teilflächen und Teilleistungen erfolgt jeweils durch die zuständige Behörde.
Die Fremdprüfung bewertet die fachtechnische Qualität der fertiggestellten Teilfläche und dokumentiert die Ergebnisse in einem Prüf- bzw. Freigabevermerk. Der Weiter- bzw. Über- bau darf erst erfolgen, wenn die erforderlichen Eigen- und Fremdprüfungsergebnisse vor- liegen und die Fremdprüfung die fachtechnische Freigabe zum Weiterbau erteilt bzw. emp- fiehlt. Genehmigungsrechtliche Abnahmen und Zustimmungen verbleiben bei der zuständi- gen Behörde, soweit durch die Genehmigung keine abweichende Regelung getroffen wurde.Die jeweiligen Prüfberichte (Vermerke) mit den Teilfreigaben der FP sind Vorausset- zung für die Abnahme.
Die FP fasst nach Abschluss der Arbeiten die Maßnahmen und Ergebnisse der EP und FP der KDE, die EP des Verlegefachbetriebes und der FP in einem „Bericht zu dem Qualitäts- management“ zusammen.
Entsprechend dem Stand der Technik richten sich die Mindestvorgaben an das Qualitäts- management nach dem Standardqualitätssicherungsplan KDE – Herstellen, Einbauen und Überbauen der Kunststoff-Dränelemente – der AK GWS AG Fremdprüfer, Stand Mai 2022, Anlage 4.3 „SQÜ-KDE – Standard zur Qualitätsüberwachung beim Herstellen, Ein- bauen und Überbauen von Kunststoff-Dränelementen“, Stand 02.05.2024, der jeweils für das Vorhaben maßgebenden BAM-Fremdprüferrichtlinie.
2.7.2 Dimensionierung
Für die Dimensionierung / Auswahl des KDE sind folgende Regelwerke zu beachten:
• Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft Nr. 3.6/5 vom Oktober 2014 „Bewertung von Entwässerungsschichten in Oberflächenabdichtun- gen von Deponien und Altablagerungen“,
• Empfehlungen des Arbeitskreises „Geotechnik der Deponien und Altlasten“ der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik – Empfehlungen E 2-9 und E 2-20. Hinweis: Der Arbeitskreis „Geotechnik der Deponien und Altlasten“ der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik hat in den Empfehlungen E 2-9 „Einsatz von Geotextilien im Deponiebau“ und E 2-20 „Entwässerungsschichten in Oberflächenabdichtungssystemen“ die Grundlagen für den Entwurf, die Bemessung und den Bau von geotextilen Entwässerungsschichten veröf- fentlicht.
Um die erforderliche Qualität sicherzustellen, sollen nur Produkte verwendet werden, die einer Eigen- und Fremdüberwachung nach DIN 18200 „Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte - Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung von Produkten“ unterliegen.
Es sollen nur Vliese eingesetzt werden, die den Anforderungen der Robustheitsklasse 3 (GRK 3) nach dem „Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien und Geogittern im Erd- bau des Straßenbaus“, in der jeweils aktuellen Ausgabe der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau, entsprechen. P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 37]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 36
Projektbezogene Prüfkriterien, die nachzuweisen sind:
• ausreichendes Wasserableitvermögen /hydraulische Leistungsfähigkeit (nach GDA Empfehlung 2-20 und Merkblatt des LfW Nr. 3.6/5, s.o.)
• hydraulische und mechanische Filterstabilität gegenüber der angrenzenden Rekultivierungsschicht,
• mechanische Schutzwirkung für die Dichtungsbahnen, • ausreichende Sicherheit gegen Funktionsversagen infolge Durchwurzelung (nach der aufgebrachten Gesamtstärke der Rekultivierungsschicht),
• Langzeitbeständigkeit der Geokunststoffe im Milieu der Oberflächenabdichtung,
• Nachweis der Stand- und Gleitsicherheit (auch im wassergesättigten Zustand).
2.7.3 KDE - Werkstoff
Der KDE - Werkstoff muss UV – stabil sein. Maßnahmen zur UV - Stabilisierung müssen der BAM – Richtlinie entsprechen.
Am KDE - Werkstoff sind ausschließlich Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung (EÜ) des Herstellers gemäß der gültigen Fassung der “Richtlinie: Eignungsnachweis für Kunststoff-Dränelemente in Oberflächenabdichtungen von Deponien und Altlasten“, April 2024, der BAM, im Folgenden kurz als BAM - Richtlinie bezeichnet, vorgesehen.
Das werkseigene Qualitätsmanagement bei der Herstellung des Dränelements hat grund- sätzlich den Anforderungen der DIN EN 13252, Abschnitt 5.4, zu entsprechen. Für jede Lieferung sind Abnahmeprüfzeugnisse 3.2 nach EN 10204 auszustellen.
2.7.4 Kontrollen Fremdprüfung
Die Prüfungen erfolgen gem. BAM-Richtlinie für die Zulassung von Kunststoffdränelemen- ten bzw. Richtlinie für die Anforderungen an die Qualifikation und Aufgaben einer fremdprü- fenden Stelle in Verbindung mit Anlage 4.3 SQÜ-KDE.
Die Ergebnisse der Eigenüberwachung werden durch den Fremdprüfer geprüft und durch fortlaufende bzw. mehrfache Kontrollprüfungen an den Filtervliesen und an den Kunststoff- Dränelementen im folgenden Mindestumfang ergänzt:
an den Filtervliesen
• Masse pro Flächeneinheit (DIN EN ISO 9864)
• Dicke (DIN EN ISO 9863-1 Prüfdruck 2 kPa)
• Zugfestigkeit (DIN EN ISO 9073-3) • Dehnung bei Zugfestigkeit (DIN EN ISO 9073-3)
• Stempeldurchdrückkraft (DIN EN ISO 12236) an den Kunststoff-Dränelementen
• Masse pro Flächeneinheit (DIN EN ISO 9864) P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 38]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 37
• Dicke (DIN EN ISO 9863-1, Prüfdruck 2 kPa)
• Verbundfestigkeit im Schälversuch (DIN EN ISO 13426-2)
• Zugfestigkeit (DIN EN ISO 9073-3) • Dehnung bei Zugfestigkeit (DIN EN ISO 9073-3) Folgende Prüfungen sind einmalig je Bauabschnitt durchzuführen:
• Wasserableitvermögen
• Charakteristische Öffnungsweite
• Kurzzeit-Druckfestigkeit Die Proben für die Kontrollprüfungen werden vom Fremdprüfer auf der Baustelle entnom- men. Die fachtechnische Freigabe jeder Lieferung zum Einbau erfolgt durch den Fremd- prüfer mit dem Vorbehalt, dass beim Verlegen keine Mängel, z. B. im Hinblick auf die äu- ßere Beschaffenheit, festgestellt werden.
Kantengeradheit und Planlage werden je Betriebsanlauf bei der Herstellung und bei allen KDE beim Verlegen (Einbau) geprüft.
Alle Ergebnisse der EP werden zusammen mit den maßgebenden Produktionsdaten ent- sprechend dem in der BAM - Richtlinie geregeltem Prüfraster in Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 nach DIN EN 10204 dokumentiert.
Die Prüfdichte richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen BAM- Richtlinie.
Die Freigabe zum Einbau erfolgt durch einen Freigabevermerk der FP mit dem Vorbehalt, dass beim Verlegen keine verdeckten Mängel festgestellt werden.
2.7.5 Liefern und Lagern
Die Transport- und Lageranweisungen sind als Anlage zum Beurteilungsschein des KDE vom Hersteller zu beschreiben und sind Bestandteil der qualitätslenkenden Maßnahme auf der Baustelle.
Der Transport der KDE - Rollen bis zur Baustelle darf nur unter Beachtung der Transport- anweisungen des Herstellers erfolgen. Gleiches gilt auch für die Handhabung auf der Bau- stelle. Die Handhabung auf der Baustelle darf nur durch den Verlegefachbetrieb oder vom Verlegefachbetrieb unterwiesenes Personal mit einem geeigneten Transportgeschirr (z.B. Hebetraverse) erfolgen, um sicher eine Beschädigung der KDE - Rollen auszuschließen.
Die FP überprüft die Lieferung und die Kennzeichnung, den Anlieferungszustand sowie die fachgerechte Lagerung auf der Baustelle.
Das KDE ist in einer Liefereinheit oder in Liefermengen von mindestens 5.000 m² zu liefern. Diese Liefermengen müssen aus einer zusammenhängenden Produktionseinheit stammen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 39]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 38
2.7.6 Verlegen des KDE
Das KDE wird nach dem Verlegeplan eingebaut. Dieser Plan wird vom Verlegefachbetrieb erstellt und vor Beginn der Arbeiten mit allen Beteiligten abgestimmt. Änderungen werden mit der BL des AG, der FP und der BÜ abgestimmt.
Der Einbau des KDE wird durch den Fachbauleiter des Verlegefachbetriebes betreut. Für die EP auf der Baustelle ist eine besondere Fachkraft, z.B. der Vorarbeiter des Verlegefach- betriebes, zuständig. Diese Personen müssen entsprechende Erfahrungen nachweisen, sind vor Beginn der Arbeiten zu benennen und müssen in ihrer Qualifikation den Anforde- rungen an die Qualifikation eines Fachbetriebes entsprechen.
Der auf Grundlage des Verlegeplans erstellte Bestandsplan wird arbeitstäglich durch den Verlegefachbetrieb fortgeschrieben. Dies wird von der FP fachtechnisch überprüft.
Die Einbauhinweise des Herstellers und des Eignungsnachweises sind zu beachten.
Vor Verlegen des KDE wird die Oberfläche der KDB in Teilfreigaben durch die FP (Kunst- stofftechnik und Geotechnik) unter Mitwirkung des Verlegefachbetriebes freigegeben.
Eine Freigabe kann nur erteilt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
Das KDE ist nach der fachtechnischen Freigabe möglichst unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach dem Einbau, mit der nachfolgenden Schicht zu überbauen. Weitergehende Anforderungen des BAM-Zulassungsscheins des konkret eingesetzten Pro- duktes bleiben unberührt. Im Rahmen der Verlegung des KDE ist jedoch anzustreben, dass die Kunststoff-Dichtungsbahnen sofort nach Freigabe durch den FP arbeitstäglich mit den KDE überdeckt werden, um unzulässige Wellenbildungen der KDB zu vermeiden.
Hinsichtlich der Wetterbedingungen, unter denen das KDE verlegt werden darf, sind die Anforderungen der BAM-Richtlinie zu beachten.
Beim Ausrollen wird das KDE durch den Verlegefachbetrieb auf äußere Beschaffenheit, Kantengeradheit, Planlage und mechanische Beschädigungen kontrolliert und dokumen- tiert. Dies wird von der FP überprüft. Im Zweifelsfall entscheidet die FP, ob die KDE einge- baut wird.
Das KDE wird mit der notwendigen Vliesstoff-Überlappung verlegt und durch Auflasten z. B. Sandsäcke in ihrer Lage gegen Wind- und Sturmeinwirkung gesichert. Auf eine durch- gängige Ableitung der Oberflächenwässer ohne bzw. geringe Aufstauhöhe (max. 1 cm) ist zu achten. Im Bereich der Steilböschungen ist auf eine ausreichende Sicherung der KDE gegen Abrutschen zu achten.
Beim Verlegen der KDE sind witterungsbedingte Einschränkungen (Temperatur, Regen etc.) zu beachten, um unzulässige Wellenbildungen, Faltungen und Spannungen oder mangelhafte Qualität der Überlappungen und Anschlüsse auszuschließen.
Die Kopfpunkte der KDE sind mittels Vliesstoffumschlag vor dem Einschwemmen von Bo- denpartikeln zu schützen. Der Kopfstoß ist dachschindelartig als Überlappung auszuführen. Es ist auf eine ausreichende Überlappung von mind. 1,0 Meter zu achten. Beim seitlichen Anschluss des KDE werden die Sickerkörper stumpf aneinandergestoßen und der Vliesstoff P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 40]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 39
überlappt. Bei Schnittkanten muss entweder ein Vliesstoffüberstand hergestellt, oder die Schnittkanten mit einem ausreichend breiten Vliesstoffstreifen ca. 30 cm überdeckt werden.
Mineralische Schichten im Zuge des Überbaus der KDE dürfen nicht eingeschoben wer- den, sondern müssen aufgesetzt oder aufgeschüttet werden (z. B. im Vor-Kopf-Verfahren). Es ist eine ausreichende Überfahrhöhe der KDE zu wählen, um eine Beschädigung des Bauteils zu vermeiden.
Beim Aufbringen der Rekultivierungsschicht ist darauf zu achten, dass Überlappungsberei- che der KDE nicht verschoben werden. Ggf. müssen gefährdete Bereiche mit einer sepa- raten Deckschicht vorab überdeckt werden.
Die fertig gestellte Auflagefläche ist bis zu ihrer Überdeckung mit dem Rekultivierungsboden vor den verändernden Witterungseinflüssen und mechanischen Beschädigungen zu schüt- zen.
Ein direktes Befahren des KDE mit Fahrzeugen darf nicht erfolgen. Mechanische Beschä- digungen durch Werkzeuge und Baugeräte sind zu vermeiden. Etwaige Beschädigungen gehen zu Lasten des AN.
Das KDE ist möglichst umgehend nach Freigabe durch die FP-K, spätestens nach 5 Tagen nach Einbau, mit der Rekultivierungsschicht zu überbauen. Die Verlegung wird durch die FP überwacht und überprüft.
2.7.7 Nachbesserungsarbeiten
Wurden bei Kontrollprüfungen Fehlstellen festgestellt, sind diese in Abstimmung mit der Fremdprüfung nachzubessern und im Rahmen der EP und FP zu prüfen und die Ergebnisse zu protokollieren. Alle Nachbesserungen sind im Bestandsplan zu erfassen.
2.7.8 Konstruktive Einzelheiten
Alle konstruktiven Einzelheiten werden entsprechend den Planunterlagen der Ausschrei- bung bzw. den vom FP genehmigten Ausführungsplänen ausgeführt. Änderungen gegen- über diesen Plänen werden mit der BL des AG, BÜ, der FP und dem Verlegefachbetrieb vor Ausführung abgestimmt.
Die Bauausführung wird durch die FP im Rahmen der Baustellentermine geprüft. Die end- gültige Ausführung wird vom Verlegefachbetrieb in Bestandsplänen festgehalten.
2.7.9 Teilfreigaben
Vor Einbau der Rekultivierungsschicht wird das eingebaute KDE einschließlich aller kon- struktiven Einzelheiten in Teilflächen im Regelfall arbeitstäglich durch die FP freigegeben. Für diese Teilfreigaben müssen folgende Unterlagen vorliegen:
• Sämtliche Unterlagen zu dem KDE (Zeugnisse, Lieferschein, Prüfprotokolle)
• Bestandspläne der Teilflächen (Skizzen mit notwendigen Angaben)
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 41]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 40
• Bestandspläne der konstruktiven Einzelheiten (Skizzen mit notwendigen Angaben)
• Ergebnisse der Fremdprüfung Die Teilfreigaben sind in den Baustellenberichten der FP vermerkt.
Des Weiteren ist im Rahmen der Teilfreigabe von der FP folgendes zu bestätigen:
• Unversehrtheit des KDE,
• korrekte Ausführung der im Verlegebestandsplan aufgeführten Nachbesserungen,
• keine Wellenbildungen, die unter Auflast zu Falten mit Oberflächenwasseraufstau führen können. Die endgültigen Bestandspläne werden 14 Tage nach Abschluss der Arbeiten dem FP über- geben und von diesem überprüft. Diese Bestandspläne werden Teil des Berichtes zu dem Qualitätsmanagement.
2.8 Geotextile Trenn- und Schutzlagen
2.8.1 Allgemeines
In folgenden Bereichen werden Geotextilien eingesetzt:
• Trennvlies zwischen der gaswegsamen Ausgleichsschicht und technischen Barriere • Schutzvlies über der KDB, 2,5 mm mit BAM-Zulassung, z.B. MDDS
• Trenn- und Schutzlagen innerhalb der Rekultivierungsschicht und Ausleitverbesse- rung zum Filtern und Trennen nach Bedarf
• Trennvlies zwischen der Flächendränage und Funktionsschicht (FSS) Die Dimensionierung von Geotextilien (Flächengewicht, wirksame Öffnungsweite, Stempel- durchdrückkraft, Schutzwirksamkeit etc.) ist vom AN entsprechend den verwendeten Mate- rialien in Anlehnung an die Merkblätter DVWK 221/1992; DK 626/627; DK 627/8.034.93 durchzuführen. Hierbei ist die jeweilige Funktion der Geotextilien (Schutz-, Trennwirkung) zu berücksichtigen.
Für die Fremdprüfung sind ergänzend die einschlägigen Standards zur Qualitätsüberwa- chung der BAM, insbesondere Anlage 4.4 SQÜ-GT-S für geotextile Schutzlagen und Anlage 4.5 SQÜ-GT-FT für Geotextilien zum Filtern und Trennen, jeweils Stand 02.05.2024, zu be- achten.
Die Dimensionierung wird vom Fachgutachter geprüft. Für die zum Einsatz vorgesehenen Geotextilien muss eine BAM – Zulassung vorliegen.
2.8.2 Anforderungen an den Nachweis der Eignung
Die Schutzwirksamkeit ist nachzuweisen anhand von Prüfzeugnissen auf Grundlage der BAM – Richtlinie.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 42]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 41
Die Filtereignung ist projektbezogen unter Berücksichtigung der Korngrößenverteilung des angrenzenden mineralischen Materials sowie der charakteristischen Öffnungsweite des Ge- otextils nachzuweisen. Die charakteristische Öffnungsweite ist nach DIN EN ISO 12956 zu bestimmen. Die anzuwendenden Filterkriterien und zulässigen Grenzwerte sind im projekt- bezogenen Eignungsnachweis und in Anlage 1 dieses QMP festzulegen.
2.8.3 Anforderungen an den Einbau
Vor Verlegung sind die Einzelrollen am Lagerort durch EP und FP-K hinsichtlich ihrer
• Übereinstimmung mit den Freigabe- und Lieferdokumenten und ihrer
• Rollenbezeichnung zu identifizieren. Er hat sich von ihrer Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen. Danach erst sind die Geotextilschichten kantengerade und planeben zu verlegen.
Die Planlage der Schutzvliesstoffe ist auch bei und nach Einbau von Brechkorn- und Kies- filterschicht sicherzustellen.
Bei Vliesstoffen sind Einzelbahnen an den Verbindungsstößen, um mindestens 50 cm zu überlappen, bei Verbindungen quer zum Gefälle ist eine Überlappung von 1,00 m vorzu- sehen.
2.8.4 Materialanforderungen
Trenngeotextilien:
Material: PP / PE
Zulassung: BAM – Zulassung
Herstellung: mechanisch verfestigt
Flächengewicht: ≥ 300 g/m²
Höchstzugkraftdehnung gem. DIN EN ISO 10319 längs / quer: ≥ 60 / 80 % , bzw. gemäß Datenblatt
Höchstzugkraft gem. DIN EN ISO 10319 in längs / quer: ≥ 12 / 25 KN/m, bzw. gemäß Datenblatt
Stempeldurchdrückkraft, DIN ISO 12236: ≥ 3.500 N, bzw. gemäß Datenblatt
Scherfestigkeit: standsicher in Böschungen bis 1:2,75
wirksame Öffnungsweite: filterstabil gegenüber Rekultivierungsboden
Schutzgeotextilien: z.B. für Schutzlage in Gräben/Randbereichen
Zulassung: BAM – Zulassung
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 43]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 42
Herstellung: Mechanisch verfestigt
Flächengewicht: ≥ 800 g/m²
Höchstzugkraftdehnung gem. DIN EN ISO 10319 längs / quer: ≥ 25 %, bzw. gemäß Datenblatt
Höchstzugkraft gem. DIN EN ISO 10319 längs / quer: ≥ 80 KN/m, bzw. gemäß Datenblatt
Stempeldurchdrückkraft gem. DIN ISO 12236: ≥ 6.000 N, bzw. gemäß Datenblatt
Schichtdicke gem. DIN EN ISO 9863-1: ≥ 9 mm
Schutzwirkung: ausreichend gegenüber der KDB
Scherfestigkeit: standsicher in Böschungen bis 1 : 2,75
Hinweis:
Die oben genannten Materialeigenschaften und Kennwerte stellen die Mindestanforderun- gen für die Trenn- und Schutzlagen dar und werden im Zuge der Bauausführung entspre- chend der BAM-Zulassung der verwendeten Materialien fortgeschrieben. Für das Trennvlies zwischen der Flächendränage und Funktionsschicht (FSS) ist keine BAM-Zulassung erfor- derlich.
2.9 Schutzschicht KDB - Geotextile Schutzlage
2.9.1 Allgemeines
Über der Kunststoffdichtungsbahn ist eine geeignete Schutzschicht bzw. ein geeignetes Schutzschichtsystem anzuordnen, welches die KDB während des Einbaus der darüberlie- genden Schichten sowie während der vorgesehenen Funktionsdauer zuverlässig gegen mechanische Beschädigungen und unzulässige punktuelle Beanspruchungen schützt.
Die Ausbildung der Schutzschicht erfolgt gemäß den Anforderungen der jeweils gültigen BAM-Richtlinie für Schutzschichten für Kunststoffdichtungsbahnen in Deponieabdichtun- gen. Zulässig sind geeignete und nachgewiesene Schutzschichtsysteme, z. B. sandgefüllte Schutzbahnen, Kombischutzschichten aus geotextiler Schutzlage und mineralischer Schutzlage oder andere für den vorgesehenen Anwendungsfall geeignete Schutzsysteme.
Die Eignung des vorgesehenen Systems ist unter Berücksichtigung des konkreten Schich- tenaufbaus, der zu erwartenden Beanspruchungen und der Standsicherheit nachzuweisen. Für die eingesetzten Geokunststoffe sind die nach DepV bzw. BAM erforderlichen Zulas- sungen und Eignungsnachweise vorzulegen. Die endgültige Festlegung des Schutzschicht- systems erfolgt vor Ausführung in Abstimmung mit der FP-K und dem AG.
Die Qualitätssicherung hinsichtlich Eignung, Herstellung und Einbau erfolgt nach den Vor- gaben der maßgebenden BAM-Richtlinien, der jeweiligen Zulassungen bzw. Eignungsnach- weise sowie des vorliegenden QMP. Die Richtlinie für die Zulassung von Schutzschichten
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 44]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 43
für Kunststoffdichtungsbahnen in Deponieabdichtungen (aktuelle Auflage) einschließlich Anhänge ist zu beachten (siehe www.tes.bam.de/de/mitteilungen/abfallrecht/index.htm).
Die Mindestanforderungen an die Qualitätsüberwachung richten sich nach Anlage 4.4 SQÜ- GT-S, Stand 02.05.2024, der BAM-Fremdprüferrichtlinie sowie nach dem konkreten BAM- Zulassungsschein des vorgesehenen Schutzsystems. Die wesentlichen Aspekte der SQÜ- GT-S sind in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt.
Als Schutzsystem kann beispielsweise eine Kombischutzschicht aus einer geeigneten ge- otextilen Schutzlage und einer darüber angeordneten mineralischen Schutzlage vorgese- hen werden. In Anlehnung an die BAM-Richtlinie besteht ein üblicher Aufbau aus einem Schutzvlies mit einer Masse pro Flächeneinheit von mindestens 1.200 g/m² und einer min- destens 0,15 m mächtigen mineralischen Schutzlage, z. B. aus geeignetem Material der Körnung 0/8 mm. Alternativ können gemäß BAM-Richtlinie geeignete und nachgewiesene Schutzschichtsysteme eingesetzt werden. Um den Gesamtaufbau gering zu halten, wird hierzu auf ein eine MDDS-/Sandschutzmatte als konkretes Schutzsystem abgestellt.
2.9.2 Beteiligte Zuständigkeiten für die Verlegung einer Sandschutzmatte
Die Zuständigkeit für die fach- und anforderungsgerechte Leistung bleibt ausschließlich beim AN, insbesondere bei den verantwortlichen Fachfirmen, dem Hersteller und dem Ver- leger der Sandschutzmatte.
Die Sandschutzmatte ist nur im Sinne der Zulassung auf der Baustelle eingebaut, wenn sie nachgewiesenermaßen von einer erfahrenen und mit qualifiziertem Personal sowie erfor- derlichen Geräten und Maschinen ausreichend ausgestatteten Fachfirma eingebaut wird. Nur unter dieser Voraussetzung kann die BAM-Zulassung als Nachweis der Eignung der Sandschutzmatte herangezogen werden.
Der Nachweis der erforderlichen Qualifikation, Ausstattung und Erfahrung kann z.B. durch die Anerkennung als Fachbetrieb durch eine Güteüberwachungsgemeinschaft eines Fach- verbandes geführt werden. Der Fachbetrieb muss daher über eine gültige Überwachungs- urkunde verfügen und während des gesamten Bauprojekts der Güteüberwachung unterlie- gen.
Der Einbau der Sandschutzmatte wird durch den Fachbauleiter des Verlegefachbetriebes betreut. Für die EP auf der Baustelle ist eine besondere Fachkraft, z.B. der Vorarbeiter des Verlegefachbetriebes, zuständig. Diese Personen müssen entsprechende Erfahrungen nachweisen, sind vor Beginn der Arbeiten zu benennen und müssen in ihrer Qualifikation der „BAM - Richtlinie“ für die Anforderungen an die Qualifikation eines Fachbetriebes ent- sprechen.
Der durchgehenden EP und deren Dokumentation kommt neben der fachgerechten Aus- führung aller Arbeiten die entscheidende Bedeutung zu.
Die FP prüft die Eigenprüfungsunterlagen des Herstellers und die EP des Verlegefachbe- triebes in Zusammenarbeit und terminlicher Abstimmung mit der BL des AG und ergänzt sie
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 45]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 44
durch zusätzliche Untersuchungen und Prüfungen. Der Umfang der FP in diesem QMP fest- gelegt.
Der Einbau der Dichtungsbahnen wird durch die BL des AG terminlich, organisatorisch und im Hinblick auf die Ausführungsplanung beaufsichtigt und durch die FP fachtechnisch über- prüft. Der BÜ wird es ermöglicht, an den Überprüfungen teilzunehmen.
Die Fremdprüfung bewertet die fachtechnische Qualität der fertiggestellten Teilfläche und dokumentiert die Ergebnisse in einem Prüf- bzw. Freigabevermerk. Der Weiter- bzw. Über- bau darf erst erfolgen, wenn die erforderlichen Eigen- und Fremdprüfungsergebnisse vor- liegen und die Fremdprüfung die fachtechnische Freigabe zum Weiterbau erteilt bzw. emp- fiehlt. Genehmigungsrechtliche Abnahmen und Zustimmungen verbleiben bei der zuständi- gen Behörde, soweit durch die Genehmigung keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Die jeweiligen Prüfberichte (Vermerke) mit den Teilfreigaben der FP sind Voraussetzung für die Abnahme.
Die FP fasst nach Abschluss der Arbeiten die Maßnahmen und Ergebnisse der EP und FP der Dichtungsbahnen, die EP des Verlegefachbetriebes und der FP in einem „Bericht zum Qualitätsmanagement“ zusammen.
2.9.3 Eignungsnachweise
Zwischen den Kunststoffdichtungsbahnen und der Dränschicht ist eine sandgefüllte geotex- tile Verbundkonstruktion (Sandschutzmatte) vorgesehen. Zum Einbau vorgesehen ist eine Verbundkonstruktion aus 2 beschichteten PEHD-Bändchengeweben, die werkseitig mit Sand gefüllt wird.
Als Eignungsnachweis ist vom Hersteller die Zulassung der Bundesanstalt für Materialfor- schung und -prüfung, Berlin (BAM) vorzulegen.
2.9.4 Rohstoff für das Bändchengewebe
Als Rohstoff für das Bändchengewebe ist ausschließlich PEHD zu verarbeiten. Am Rohstoff sind ausschließlich Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehen.
Durch den Hersteller der Sandschutzmatten wird der Fremdprüfung verbindlich bestätigt, dass für die gelieferten Sandschutzmatten die Vorgaben der BAM-Zulassung eingehalten werden.
2.9.5 Fertigung des Bändchengewebes
Vom Hersteller des Bändchengewebes sind im Rahmen der Eigenüberwachung am Bänd- chengewebe folgende Eigenschaften zu überprüfen:
● Flächenmasse
● Eigenschaften im Kurzzeit-Zugversuch
Die Ergebnisse werden in Werksprüfzeugnissen nach DIN EN 10204 - 2.3 dokumentiert. P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 46]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 45
2.9.6 Herstellung der Sandschutzmatten
Die Fertigungslängen der Sandschutzmatten werden auf die Baustellenabmessungen ab- gestimmt.
Die Sandschutzmatten werden in zusammenhängenden Produktionseinheiten von ca. 10.000 m² gefertigt und entsprechend dem Bauablauf zur Baustelle geliefert.
Im Rahmen der projektbezogenen Eigenüberwachung werden vom Hersteller folgende Ei- genschaften normgerecht geprüft und dokumentiert:
Laufende Kontrollen bei der Produktion an jeder Bahn:
• äußere Beschaffenheit, Zustand der Nähte
• Dicke (automatische Dickenkontrolle während der Fertigung) • Flächenmasse
• die Lieferscheine und Güteprüfungen werden archiviert Die Ergebnisse der Eigenüberwachung werden zusammen mit den maßgebenden Produk- tionsdaten in Werksprüfzeugnissen nach DIN EN 10204 - 2.3 dokumentiert. Die Bahnen werden vom Hersteller fortlaufend so gekennzeichnet, dass eine einwandfreie Zuordnung zu den Prüfzeugnissen sichergestellt ist. Die Prüfzeugnisse sind der Fremdprüfung zusam- men mit den Lieferscheinen auf denen die Rollennummern, spätestens bei Lieferung der Sandschutzmatten in Kopie zu übergeben.
Die Ergebnisse der Eigenüberwachung werden durch den Fremdprüfer stichprobenartig ge- prüft und durch Kontrollprüfungen z.T. in Zusammenarbeit mit dem Verleger ergänzt:
Jede Lieferung der Sandschutzmatten:
• äußere Beschaffenheit, Zustand der Nähte (visuell) Alle 5.000 m² an der Sandschutzmatte:
• Schichtdicke (stichprobenartige Messung vor Ort) Alle 5.000 m² am Bändchengewebe:
• Flächenmasse (DIN EN ISO 9864)
• Höchstzugkraft (DIN EN ISO 10319) • Höchstzugkraftdehnung (DIN EN ISO 10319) Die Proben für diese Prüfungen werden von der Fremdprüfung auf der Baustelle mit Hilfe des Verlegers entnommen.
Die Freigabe jeder Lieferung zur Baustelle bzw. zum Einbau erfolgt durch einen Freigabe- vermerk des Fremdprüfers im Inspektionsbericht, mit dem Vorbehalt, dass beim Verlegen keine verdeckten Mängel festgestellt werden.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 47]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 46
2.9.7 Liefern und Lagern
Die Sandschutzmatten sind in einer Liefereinheit oder in Liefermengen von mindestens 800 m² zu liefern. Die Liefermengen müssen aus einer zusammenhängenden Produktionsein- heit stammen.
Die Sandschutzmatten werden ausschließlich nach den Angaben des Herstellers bzw. den Festlegungen im Zulassungsschein transportiert und gelagert. Dies ist durch die Eigenkon- trolle des Verlegers sicherzustellen.
Die Fremdprüfung überprüft die Lieferung auf Kennzeichnung, den Anlieferungszustand so- wie die fachgerechte Lagerung auf der Baustelle.
2.9.8 Einbau der Sandschutzmatten
Der Einbau der Sandschutzmatten erfolgt nach den Angaben im Zulassungsschein. Die Sandschutzmatten werden nach einem Verlegeplan eingebaut. Dieser Plan wird vom Ver- leger erstellt und vor Beginn der Arbeiten mit allen Beteiligten abgestimmt. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Fremdprüfers und der behördlichen Überwa- chung.
Die Sandschutzmatte ist durch den Hersteller selbst oder in dessen Verantwortung durch den Verleger der Kunststoffdichtungsbahnen einzubauen. Die Oberfläche der Kunststoff- dichtungsbahnen muss dazu besenrein sein.
Mit der Verlegung der Sandschutzmatten darf erst nach Freigabe der mit Kunststoffdich- tungsbahnen ausgelegten Flächen begonnen werden. Ein direktes Befahren der Kunststoff- dichtungsbahnen und der bereits eingebauten Sandschutzmatten mit Fahrzeugen und Bau- gerät ist nicht zulässig.
Der Einbau erfolgt nur, wenn die Dichtungsbahnen wellenfrei liegen und damit sichergestellt ist, dass die Kunststoffdichtung weitgehend vollflächig auf der mineralischen Dichtung auf- liegt. Die Verlegearbeiten müssen so vorbereitet werden, dass das Schutzsystem ohne Ver- zögerung auf der Kunststoffdichtungsbahn verlegt werden kann.
Die Verlegeleistung der Kunststoffdichtungsbahn und des Schutzsystems sollte aufeinander abgestimmt sein. Der Einbau wird durch die Fremdprüfung beaufsichtigt.
2.9.9 Teilfreigaben
Vor Einbau der Dränschicht werden die eingebauten Sandschutzmatten in Teilflächen durch den Fremdprüfer freigegeben.
Für diese Teilfreigaben müssen folgende Unterlagen vorliegen:
• Bestandspläne der Teilflächen (Skizzen mit notwendigen Angaben) • Bestandspläne der konstruktiven Einzelheiten (Skizzen mit notwendigen Angaben) Die Teilfreigaben sind in den Baustellenberichten der Fremdprüfung vermerkt.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 48]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 47
Die endgültigen Bestandspläne sind spätestens 14 Tage nach Abschluss der Arbeiten dem Fremdprüfer zur Prüfung vorzulegen. Diese Bestandspläne werden Teil des Berichtes zur Qualitätssicherung.
2.9.10 Einbau der nachfolgenden Schichten
Der Einbau der Dränschicht und des Rohrauflagers erfolgt im Vor-Kopf-Verfahren durch ei- nen Bagger bzw. eine Raupe. Die Dränschicht ist entsprechend der Zulassung zu schütten. Dabei ist in Überlappungsrichtung zu arbeiten. Als Mindestüberfahrthöhe ist die planmäßige Dicke der Dränschicht einzuhalten. Ein direktes Befahren der Sandschutzmatten ist auszu- schließen.
Beim Einbau ist durch eine intensive, fachgerechte Eigenkontrolle sicherzustellen, dass in den Kunststoffdichtungsbahnen keine Wellen aufgebaut werden und evtl. vorhandene Wel- len bis zur Planlage verteilt werden. Es ist zu gewährleisten, dass die Sandschutzmatten nicht beschädigt und verschoben werden.
Witterungsbedingte Einschränkungen und gegebenenfalls notwendige bautechnische Maß- nahmen werden durch die behördliche Überwachung und den Fremdprüfer in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung festgelegt.
2.10 Rekultivierungsschicht
2.10.1 Allgemeines
Die Rekultivierungsschicht ist in folgenden Schichtstärken (einschließlich Setzungsaus- gleich) einzubringen:
• mindestens 1,2 m in Bereichen mit Magergrünland • mindestens 1,5 m + Setzungsausgleich in Abhängigkeit vom eingesetzten Boden- material in Bereichen mit Strauch- und Heckenanpflanzungen (Flachwurzler). Grundlage für die Herstellung und das Qualitätsmanagement der Rekultivierungsschicht ist die BQS 7-1 „Rekultivierungsschichten in Deponieoberflächenabdichtungssystemen“ vom 17.03.2026.
Nach Setzung soll die Rekultivierungsschicht eine Mächtigkeit von d = 100 cm aufweisen.
Für das Material muss bei anthropogen nicht veränderten Materialien als Eignungsnachweis hierfür eine gutachterliche Bestätigung geliefert werden. Bei anthropogen veränderten Ma- terialien ist der Eignungsnachweis durch Bodenanalysen im Umfang gem. DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 9 zu führen.
Beim Aufbringen der Rekultivierungsschicht ist darauf zu achten, dass Überlappungsberei- che des KDE nicht verschoben werden. Ggf. müssen gefährdete Bereiche mit einer sepa- raten Deckschicht vorab überdeckt werden.
Die ausreichende Schichtstärke ist gegenüber von Setzungen sicher zu stellen. Dement- sprechend ist die Rekultivierungsschicht in Abhängigkeit von den Materialeigenschaften ca. 20 % überhöht einzubauen. Die Überhöhung legt die FP-M fest. P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 49]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 48
Im Rahmen der Einbauprüfung erfolgt eine laufende Überwachung.
2.10.2 Anforderungen an die Rekultivierungsschicht
Die Eignung des zu liefernden Rekultivierungsmaterials ist vom AN durch eine Eignungs- prüfung gem. BQS 7-1 nachzuweisen.
Die Herstellung der Rekultivierungsschicht muss den Anforderungen der BQS 7-1 entspre- chen.
Auf Grundlage der Eignungsprüfung wird am Probefeld mit dem FP in Abstimmung mit dem LfU die Eignung im Großversuch bestätigt und das endgültige Einbauverfahren festgelegt. Weiterhin berücksichtigt der AN die Ergebnisse der Eignungsprüfung in der von ihm zu er- stellenden Standsicherheitsberechnung.
Wesentliche Materialanforderungen:
• Körnung 0/63 mm.
• Zustandsgrenzen / Konsistenzgrenzen zur Charakterisierung bindiger Böden und Ableitung eines Vorgabewertes für den Wassergehaltsbereich.
• Wassergehalt in Abhängigkeit von der Bodenart.
• Proctorversuche zur Charakterisierung.
• Wasserdurchlässigkeit zur Charakterisierung.
• Scherfestigkeit gemäß Vorgabe der Standsicherheitsberechnung.
• Die Luftkapazität sollte bei verdichtungsempfindlichen Böden 8 % betragen. Grund- legend müssen Einzelwerte mindestens 5 % Luftkapazität aufweisen.
• Die nutzbare Feldkapazität muss mindestens 140 mm bezogen auf die jeweilige Gesamtdicke der Rekultivierungsschicht betragen.
• Humusgehalt Oberboden: TOC ≤ 5,0 Masse %, opt. 1 – 2 Masse %.
• Humusgehalt Unterboden: TOC ≤ 1,0 Masse %; Überschreitungsmöglichkeit bis TOC ≤ 2.0 Masse % bei originären Böden mit einer bekannten, sehr geringen Hu- musqualität.
• Carbonatgehalt sowie Eisengehalte und –fraktionen zur Abschätzung der Auswir- kungen hinsichtlich von Mobilisierung und Ausfällungen.
• Gehalte an löslichen Nährstoffen im Oberboden (P, K, Mg, NO , NH ). 3 4
• Schadstoffgehalte: DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 9 und ggf. Verdachtspara- meter.
• Bodenfremde Bestandteile: mineralisch ≤ 5 Masse %, nicht-mineralisch nicht ins Auge fallend und ≤1 Vol. %.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 50]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 49
Gemäß BQS 7-1, sind invasive Arten im Rekultivierungsmaterial zu betrachten. Der Einbau von Böden mit invasiven Pflanzenarten ist zu vermeiden. Dabei wird wie folgt vorgegangen:
- Gemäß BQS 7-1, Anhang 3, Seite 38, Punkt 1 sind keine besonderen Pflegemaß- nahmen erforderlich da die Dicke der Rekultivierungsschicht das mögliche Auftreten von invasiven Arten und Tiefwurzlern berücksichtigt.
- Gemäß BQS 7-1, Anhang 1, Tabelle 1, Zeile 14 wird eine unverbindliche Risikoab- schätzung im Rahmen der ANK (geotechnische Prüfung durch FP-M) anhand der Herkunft (z. B. Autobahnränder) durchgeführt und festgestellt ob Verdachtsmo- mente auf invasive Arten bestehen. Bei Verdacht erfolgt ggf. die Einholung eines qualifizierten Fachgutachtens. Der Einbau von verdächtigem Bodenmaterial wird kartiert.
- Gemäß BQS 7-1, Anhang 3, vorletzter Absatz (Seite 38) wird bei der Durchführung von Kontrollen gem. Nummer 5.4 der Tabelle 5 DepV ein besonderes Augenmerk auf invasive Arten gelegt, insbesondere im Zusammenhang mit verdächtigem Bo- denmaterial (z. B. Materialien aus Straßenböschungen). Bei Verdacht erfolgt ggf. die Einholung eines qualifizierten Fachgutachtens.
- Gemäß BQS 7-1, Anhang 3, Seite 38, Punkt 3 wird, falls für Pflanzung und Auss- streu über den Magerbereichen Kompost eingesetzt wird, darauf geachtet, dass dieser nach § 3 Bioabfallverordnung hygienisiert ist.
2.10.2.1 Einbauanforderungen
Die Herstellung bzw. der Einbau von Rekultivierungsmaterial sind je Einbaulage und ge- trennt nach Ober- und Unterboden gem. BQS 7-1, Anhang 1, Tabelle 3 zu kontrollieren.
Bei der Herstellung der Rekultivierungsschicht sind witterungsbedingte Erosionsschäden wie Ausschwemmungen, Rinnenbildung, Durchnässung des Materials etc. vom AN durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Die DIN 18918 ist zu beachten und zu erfüllen. Dies ist einzukalkulieren. Witterungsbedingte Erosionsschäden gehen zu Lasten des AN.
Eingebautes Bodenmaterial darf nicht mit Gerät mit Flächenpressungen befahren werden, die zu Bodenschadverdichtung führen können.
Es wird darauf hinweisen, dass für die Rekultiverungsmaterialien, die direkt auf das KDE aufgelegt werden, die Filterstabilität zum Dränelement nachzuweisen ist. Allgemein ist bei einer Schichtung von Rekultivierungsmaterialien darauf zu achten, dass untenliegende Ma- terialien eine höhere bzw. keinesfalls eine geringere Durchlässigkeit als aufliegende Mate- rialien aufweisen müssen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 51]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 50
2.11 Probefeld
Die Herstellbarkeit des Oberflächenabdichtungssystems ist vor deren Errichtung unter Baustellenbedingungen durch den Bau eines Probefeldes gegenüber der zuständigen Be- hörde nachzuweisen.
Anhand der Ergebnisse des Probefeldes werden die für die Herstellbarkeit der Abdichtungs- komponenten vorgesehenen Geräte und Verfahren im projektbezogenen Eignungsnach- weis festgelegt. Dabei sind konstruktive Details wie der Lagen- und Nahtverbund und der Randabschluss zu überprüfen.
Die Prüfungen sind im Prüffeld des Probefeldes vorzunehmen.
Für die Herstellung des Probefeldes müssen Personal und Geräte verwendet werden, die auch im Zuge der Baumaßnahme zum Einsatz kommen sollen. Dies gilt für alle Schichten.
Das Probefeld ist auf einer geeigneten Fläche direkt auf dem fertigen Planum herzustellen. Die Auswahl des Standortes sowie der Abmessungen erfolgen unter Abstimmung mit FP- M, der BÜ und der Fachbehörde. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Herstellung erfolgt unter Anwesenheit von EP-M und FP-M, FP-K und FP-V.
Die Erkenntnisse aus dem Probefeld sind im Rahmen der Herstellung der Oberflächenab- dichtung zu berücksichtigen. Dafür hat EP-M und FP-M Sorge zu tragen.
Die FP-M stellt die Ergebnisse der Material- und Einbauprüfungen im Probefeld in einem zusammenfassenden Abschlussbericht dar, der den zuständigen Fachbehörden vorzulegen ist. Dem Abschlussbericht sind unter anderem nach Bauteilen getrennte planliche Darstel- lungen der Probenahmepunkte, tabellarische Zusammenstellungen der Versuchsergeb- nisse sowie die Original-Versuchsprotokolle beizulegen. Erst nach Prüfung und Freigabe durch die zuständige Fachbehörde kann mit dem flächigen Einbau des Oberflächenabdich- tungssystems begonnen werden.
Ob das Probefeld als Teil des Dichtungssystems belassen werden kann oder rückgebaut werden muss, ist zwischen Fachbehörde, FP-M, EP-M, AN und der BÜ abzustimmen.
Erfolgen im Zuge der Baumaßnahme Materialwechsel für eine Komponente des Abdich- tungssystems sind für diese Materialien separate Probefelder herzustellen und entspre- chend auszuwerten. Dies kann auch im laufenden Baubetrieb an den vorgesehenen Ein- baustellen erfolgen.
Die Beprobung der einzelnen Komponenten im Probefeld erfolgt pro Lage.
Der Verschluss der Probenahmestellen ist zu dokumentieren.
Die FP-M legt ggf. die Fortschreibung des QMP fest.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 52]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 51
2.11.1 Probefeld Innenböschung
Das Probefeld der Innenböschung besteht aus nachfolgenden Komponenten:
• OK - Auflagerplanum
• 50 cm TAS aus Deponieersatzbaustoffen,
• Geotextil, 300 g/m² , BAM – Zulassung
• Technische Barriere, 2 x 0,25 m, gem. BQS 1-0
• Mineralische Abdichtung, 2 x 0,25 m, gem. BQS 2-0 und 2-1
• KDB, d = 2,5 mm, BAM - Zulassung,
• Verlegung einer Schutzschicht (MDDS – Bahn), mit BAM-Zulassung
• Herstellung der Flächendränage gem. BQS 3-1/3-2, (d = 30 + 20 cm)
• Herstellung der Funktionsschicht (FSS), d =30 cm
Im Zuge der Herstellung des Versuchsfeldes soll folgendes überprüft bzw. nachgewiesen werden:
a) Planum – Auflager Herstellbarkeit auf Grund der vorgefundenen Bodenverhältnisse unter den in die- sem QM – Plan aufgeführten Qualitätsanforderungen. b) Gaswegsame Ausgleichsschicht Eignung der Materialien und Herstellbarkeit unter den in diesem QM - Plan aufge- führten Qualitätsanforderungen. c) Geotextiles Trennvlies Herstellbarkeit gem. BAM – Zulassungsbescheid und den in diesem QM - Plan auf- geführten Qualitätsanforderungen. d) Mineralische Abdichtungsschichten Eignung der Materialien und Herstellbarkeit unter den in diesem QM - Plan aufge- führten Qualitätsanforderungen. e) Kunststoffdichtungsbahn Herstellbarkeit gem. BAM – Zulassungsbescheid und den in diesem QM - Plan auf- geführten Qualitätsanforderungen. f) Schutzschicht KDB Herstellbarkeit gem. BAM – Zulassungsbescheid und den in diesem QM - Plan auf- geführten Qualitätsanforderungen. g) Entwässerungs- und Schutzschichten Eignung der Materialien und Herstellbarkeit unter den in diesem QM - Plan aufge- führten Qualitätsanforderungen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 53]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 52
2.11.2 Probefeld Außenböschung
Das Probefeld der Außenböschung, speziell für VA IV, besteht aus nachfolgenden Kompo- nenten:
• OK - Auflagerplanum
• 50 cm TAS aus Deponieersatzbaustoffen, • Geotextil, 300 g/m² , BAM – Zulassung
• Mineralische Abdichtung, 2 x 0,25 m, gem. BQS 5-0 und 5-1
• KDB, d = 2,5 mm, BAM - Zulassung, • KDE mit BAM - Zulassung
• 125 cm Rekultivierungsmaterial Die Herstellung des Probefeldes erfolgt unter Anwesenheit der FP und nach Möglichkeit des LfU. Im Zuge der Herstellung des Probefeldes soll folgendes überprüft bzw. nachgewiesen werden:
a) Auflagerschicht Es werden alle Komponenten der Auflagerschicht anhand von repräsentativen Ma- terialien auf ihre Eignung untersucht. b) Gaswegsame Ausgleichsschicht Eignung der Materialien und Herstellbarkeit unter den in diesem QM - Plan aufge- führten Qualitätsanforderungen. c) Geotextiles Trennvlies Herstellbarkeit gem. BAM – Zulassungsbescheid und den in diesem QM - Plan auf- geführten Qualitätsanforderungen. d) Mineralische Abdichtungsschichten Eignung der Materialien und Herstellbarkeit unter den in diesem QM - Plan aufge- führten Qualitätsanforderungen. e) Kunststoffdichtungsbahn Herstellbarkeit gem. BAM – Zulassungsbescheid und gem. Kapitel 0 und den dort aufgeführten Qualitätsanforderungen. f) Kunststoffdränelement Herstellbarkeit gem. BAM – Zulassungsbescheid und unter den Kapitel 2.7 aufge- führten Qualitätskriterien. g) Rekultivierungsschicht Herstellbarkeit der Vegetationsschicht gem. BQS 7-1.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 54]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 53
2.12 Rohrleitungsbau
2.12.1 Gassammelleitungen
2.12.1.1 Allgemeines
Die Herstellung des endgültigen Entgasungssystems erfolgt auf Grundlage des BQS 8-1 bzw. SKZ / TÜV – LGA Güterichtlinie Rohre, Schächte und Bauteile in Deponien (Stand Oktober 2024) sowie der DIN 19667 (Stand August 2015). Ergänzend ist die BQS 10-1 „Deponiegas“ vom 17.03.2026 anzuwenden.
Auf der Deponiebaumaßnahme werden folgende wesentlichen RSB eingebaut / verbaut: • Entgasungssystem • Leitungsdurchdringungen im Bereich KDB • PE- Schachtbauwerke Die Entgasungseinrichtung dient der Sammlung und dem zügigen Abtransport von Depo- niegas. Ihre langfristige Funktionstüchtigkeit ist deshalb sicherzustellen.
Die Leitungen sind durch Verschweißen miteinander zu verbinden. Hierbei ist darauf zu achten, dass innenseitig keine Verdickungen entstehen (z. B. verbesserte Steuerung über CNC-gesteuerte Schweißmaschinen, nachträgliches Abfräsen etc.).
Die ordnungsgemäße Ausführung der Leitungsbettung mit Neuverlegung der Leitungsab- schnitte ist von der FP ständig zu überwachen und auf die (z. B. mit dem Prüfstatiker) fest- gelegten Anforderungen hin zu überprüfen.
Die Ergebnisse sind in einem Gutachten (Abschlussdokumentation) vom FP-K darzustellen.
Bei den Verlegearbeiten der Kunststoffrohre auf der Deponie sind witterungsbedingte Ein- schränkungen zu beachten. Um Ausdehnungen der Rohrleitungen bei starker Sonnenein- strahlung zu vermeiden, sind die Verlegearbeiten entsprechend zu terminieren (Morgen- /Abendstunden) und verlegte Rohrleitungen umgehend nach der Vermessung mit Kies überdecken zu lassen.
Qualitätsprüfungen an Schächten und Bauteilen wie z. B. Durchdringungen der Basisab- dichtung bzw. Oberflächenabdichtung werden nach Absprache mit der FP-K ergänzend festgelegt.
2.12.2 Nachweis materialspezifische Eignung
Es werden Rohre aus PE 100 RC entsprechend o. g. Güterichtlinie eingesetzt.
Die Nachweise für die Eignung der Rohre (Gutachten der FP, Prüfstatiker, etc.) müssen auf Grundlage der BQS 8-1 geführt und vor dem Einbau der FP zur Verfügung gestellt werden.
Die Hersteller der Werkstoffe müssen über eine werkseigene Produktionskontrolle und eine Fremdüberwachung verfügen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 55]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 54
Die materialspezifische Eignung gilt als erbracht, wenn Rohre und Formstücke aus dem PEHD Werkstoff PE 100 RC oder gleichwertig bestehen und der DIN 8074 / 8075 bzw. DIN 16963 entsprechen.
Vom AN bzw. Hersteller ist der Nachweis der materialspezifischen und der funktionellen Eignung der Rohre und Formstücke auf Grundlage der BQS 8-1 zu führen.
Im Zuge der Eignungsprüfung wird durch die FP die Werkstoffprüfungen nach Anhang 4 der o. g. Güterichtlinie kontrolliert. Nach stichprobenhafter Prüfung auf Kennzeichnung, Abmes- sungen und Beschaffenheit erfolgt eine Freigabe der Rohre durch die FP zum Einbau. Vor Baubeginn und während des Einbaus werden Probeschweißungen im Beisein der FP durch- geführt.
Die für die Entgasungsanlage einzusetzenden Vollwandrohre müssen DIN 8074 / DIN 8075 entsprechen. Grundsätzlich sind Rohre nach den statischen Erfordernissen gemäß ATV M 127 / DWA A 127 zu dimensionieren. Alternativ können Nachweise mit der Methode der Finiten Elemente (FEM) oder einem Stabwerksprogramm geführt werden.
Oberirdisch (nicht überdeckt) und in Bauwerken (Schächte, Gasregelstationen etc.) verlegte Gasleitungen und Sonderbauteile (Kollektorköpfe, Gassammelbalken etc.) sind nach DGUV Regel 114-005 in PE-elektrisch leitfähig (PE-EL) auszuführen. Erdverlegte Leitungen wer- den zur Erdung mindestens bis 2 m außerhalb des Bauwerks (Schacht, Gasregelstation etc.) ebenfalls in PE-EL ausgeführt. Die Ableitung elektrostatischer Aufladung gemäß den technischen Vorschriften des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) ist zu gewährleisten.
Die Abnahme-Prüfbescheinigung zur Explosionssicherheit für die endgültige Entga- sung mit neuer Gasregelstation ist unverzüglich jeweils in Kopie der RvS und dem Gewer- beaufsichtsamt Augsburg zu übersenden. Zu den Hinweisen auf die gesetzlichen Bestim- mungen zu dieser Prüfung s. Ziffer 6 „Arbeitsschutz“ des Bescheides vom 09.08.2021, Gz. 55.1-8744.07/42 (CHC).
2.12.3 Einbau von Rohrleitungen
Die Rohrleitungen und Bauteile werden entsprechend den Planunterlagen/den genehmigten Ausführungsplänen eingebaut. Der Einbau wird von der Fremdprüfung (FP) überprüft.
Die Lage der Rohrleitungen und die Bauteile sind in Bestandsplänen zu dokumentieren.
Der Verlegefachbetrieb muss die Richtlinie für die Anforderungen an Verarbeitungsfachbe- triebe von Rohren, Schächten und Bauteilen auf Deponien gemäß Anhang 6 der SKZ/TÜV
- LGA Güterichtlinie „Rohre, Schächte und Bauteile in Deponien“, Stand Oktober 2024 er- füllen.
2.12.4 Schweißen
Die DGUV R 101-004 (ehem. BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“, insbesondere im Zusam- menhang mit dem Explosionsschutz, ist zu beachten.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 56]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 55
Die beim Einbau der Rohrleitungen, Schächte und Bauteile erforderlichen Schweißarbeiten dürfen nur von Kunststoffschweißern mit gültiger Prüfbescheinigung nach DVS 2212-1 aus- geführt werden. Die Arbeiten sind nach dem Stand der Technik und den entsprechenden DVS-Richtlinien auszuführen. Die Qualität der Nahtverbindungen ist im Rahmen der Eigen- kontrolle zu kontrollieren.
Im Rahmen der Eigenkontrolle ist zu prüfen, ob sich die Rohre, Rohrleitungsteile und sons- tigen Halbzeuge untereinander schweißen lassen. Gegebenenfalls ist die Schweißeignung in Abstimmung mit der Fremdprüfung (FP) durch Probeschweißungen nachzuweisen. Bei der Bauausführung ist die Qualität der Schweißarbeiten im Rahmen der Eigenkontrolle durchgehend nachzuweisen.
Vor Baubeginn ist unter den Einbaubedingungen im Beisein der Fremdprüfung (FP) für jede Schweißnahtform, für jede Rohrdimension und für jeden Schweißfittingtyp (Elektromuffe) mindestens eine Probeschweißung anzufertigen. An diesen Probeschweißungen wird die Nahtqualität grundsätzlich beurteilt und die spezielle Eignung der Halbzeuge, des Schweiß- verfahrens und der Schweißgeräte nachgewiesen.
Während der Arbeiten selbst sind, regelmäßig Probeschweißungen unter Einbaubedingun- gen zu fertigen oder Schweißnahtproben aus den Rohrleitungen zu entnehmen:
• Heizelementstumpfschweißen (HS), etwa jede 20. Naht
• Heizwendelschweißen (HM), etwa jede 30. Naht
• Warmgasextrusionsschweißen (WE), arbeitstäglich Die Probeschweißungen zum Warmgasextrusionsschweißen können als V-Nähte an Plat- ten mit entsprechenden Wanddicken erfolgen.
Diese Probeschweißungen/Probenahmen sind der Fremdprüfung (FP) zeitnah, möglichst am Tag der Fertigung/Entnahme zu übergeben.
Die Prüfung dieser Probeschweißungen/Probenahmen durch die Fremdprüfung (FP) sollte innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe erfolgen.
Im Rahmen der Baustellentermine werden die Schweißverbindungen von der Fremdprüfung (FP) stichprobenartig (u. a. auf äußere Beschaffenheit, Wulstabmessungen, Winkelabwei- chungen, Spaltbreiten, Fügefestigkeit in den Nahtrandbereichen mit dem Schraubendreher) geprüft.
Schweißnähte aus den Rohrleitungen werden nur dann entnommen, wenn an den entspre- chenden Probeschweißungen eine nicht ausreichende Nahtqualität nachgewiesen wurde bzw. wenn bei der Prüfung vor Ort Mängel festgestellt wurden.
2.12.5 Dichtigkeitsprüfungen
Druckrohrleitungen werden nach DIN EN 805, Freispiegelleitungen nach DIN EN 1610, Gas- leitungen nach DVGW-Arbeitsblatt G469 auf Dichtigkeit geprüft. Von den Regelwerken ab- weichende Prüfdrücke, Prüfzeiten und Prüfbedingungen sind mit den Beteiligten abzustim- men.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 57]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 56
Die Prüfungen sind der örtlichen Bauüberwachung rechtzeitig anzukündigen und unter de- ren Aufsicht durchzuführen. Die Prüfprotokolle sind der örtlichen Bauüberwachung zu über- geben.
2.12.6 Qualitätsmanagement
Die Grundlage für das Qualitätsmanagement bildet der Standard zur Qualitätsüberwa- chung RSB (SQÜ-RSB) des AK GWS AG, Stand Oktober 2024.
2.12.6.1 Aufgaben FP-K vor Baubeginn
• Prüfung des QMP und Empfehlung zur Freigabe gegenüber der zuständigen Be- hörde (empfehlenswert ist eine Prüfung bereits vor der Ausschreibung),
• Prüfung der Ergebnisse der Eignungsprüfung bzw. der Dokumente der Fremdüber- wachung bei Produkten auf Vollständigkeit und Bewertung der für den Einbau vor- gesehenen Baustoffe,
• Prüfung der vorgelegten Statiken auf Vollständigkeit und Plausibilität für die zu ver- wendenden Rohre und Schächte oder Prüfvermerk des Prüfingenieurs,
• Kontrolle der Schweißerzeugnisse,
• Kontrolle der Eignung (Zertifizierung) des Verarbeitungsfachbetriebes,
• Mitwirkung bei der Freigabe von Werksfertigungszeichnungen
2.12.6.2 Aufgaben FP-K während der Bauausführung
• Prüfung der Übereinstimmung der untersuchten Baustoffe und Bauwerke mit den Anforderungen (z. B. bei Anlieferung Identitätsprüfungen anhand der Kennzeich- nung der Rohre, Schächte und Bauteile, Werkszeugnisse, Übereinstimmung mit den entsprechenden Normen und den Angaben in den Statiken),
• visuelle Kontrolle des fachgerechten Transports und der Lagerung von Rohren, Schächten und Bauteilen nach den Angaben des Herstellers (Liefer- und Lagervor- schriften müssen auf der Baustelle vorliegen),
• Freigabe des Rohrauflagers durch die Fremdprüfer für mineralische Baustoffe und Kunststoffkomponenten,
• Prüfung der ordnungsgemäßen Auslegung der Rohre (Lage der Wassereintrittsöff- nungen, Transportbeschädigungen, Verdrehungen, etc.),
• ständige Präsenz und durchgehende Überwachung bei der Ausführung von quali- tätsbestimmenden / funktionsbestimmenden Arbeiten / Maßnahmen,
• Probenahme, Feld- und Laboruntersuchungen gemäß QMP,
• Kontrolle der Eigenprüfung,
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 58]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 57
• laufende Prüfung der Ergebnisse der Eigenprüfung,
• stichprobenhafte Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Schweißgeräte,
• Prüfung der Schweißnähte,
• Prüfung der Zulässigkeit der Schweißung von Rohrleitungen bzgl. Temperaturen und Luftfeuchtigkeit,
• im Falle festgestellter Mängel an bereits erstellten Bauteilen legt der Fremdprüfer ggf. in Absprache mit der behördlichen Überwachung die zu treffenden Maßnah- men fest,
• Dokumentation der Beprobungen durch Eintrag von Ergebnissen in laufend aktuali- sierte Listen und Markierung der Entnahmestellen in Lageplänen,
• Teilnahme an Baubesprechungen,
• Geodätische Aufnahme der Gassammelleitungen durch die Fremdprüfung Vermes- sung wie z.B. Lage und Höhe der Leitungen und Formteile, Gefälle der Leitungen, Rohrüberdeckung, Durchdringungen und
• Bei Betonbauteilen müssen Bewehrungsabnahmen und Kontrollen gemäß den Vor- gaben der Prüfstatik erfolgen. 2.12.6.2.1 Aufgaben FP-K nach der Herstellung
• Dokumentation von Ergebnissen und deren Beurteilung in Zwischenberichten, die als Grundlage für den Weiter- bzw. Überbau von Gewerken bzw. Teilflächen die- nen.
• Mitwirken bei der Freigabe fertig gestellter (Teil-) Gewerke in Abstimmung mit der zuständigen Behörde,
• Überwachung fertiggestellter Gewerke bis zur Überbauung,
• Überwachung der Sicherung fertig gestellter Leistungen, Erarbeitung der Schlussdokumentation mit Dokumentation der Ergebnisse aller Qualitäts- maßnahmen und deren Beurteilung in einem abschließenden Bericht für die Abnahme ge- mäß GDA E 5-1
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 59]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 58
2.13 Vermessung
2.13.1 AN- Vermessung
Die im Rahmen des Qualitätsmanagements erforderlichen Vermessungsarbeiten sind durch den AN während der Bauausführung laufend, vollständig und entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt durchzuführen.
Sämtliche Vermessungen sind auf das für die Baumaßnahme festgelegte Lage- und Hö- henbezugssystem zu beziehen. Die maßgebenden Festpunkte sind vor Beginn der Arbeiten zu übernehmen, zu überprüfen und während der gesamten Bauzeit zu sichern. Das Lage- und Höhenbezugssystem sowie die Anforderungen an die Mess- und Darstellungsgenauig- keit werden in Anlage 3 dieses QMP festgelegt.
Die Eigenvermessung des AN umfasst insbesondere:
• Bestandsaufnahme des Ausgangszustandes bzw. Aufmaß des Urgeländes vor Be- ginn der Baumaßnahme,
• Lage-, Höhen- und Gefällenachweis OK Auflagerplanum,
• Lage-, Höhen- und Gefällenachweis OK TAS-Gas,
• Lage-, Höhen- und Gefällenachweis OK Technische Barriere,
• Lage-, Höhen- und Gefällenachweis OK mineralische Abdichtung,
• Lage- und Höhennachweis der KDB einschließlich der maßgebenden Rand-, An- schluss- und Detailpunkte,
• Lage-, Höhen- und Gefällenachweis OK mineralische Flächendränage, soweit im jeweiligen Abdichtungssystem vorgesehen,
• Lage-, Höhen- und Gefällenachweis der weiteren mineralischen Systemkomponen- ten, soweit diese vermessungstechnisch zu erfassen sind,
• Nachweis der Gesamt- und, soweit vermessungstechnisch erfassbar, der Einzella- genstärken der jeweiligen Abdichtungssysteme,
• Lage-, Höhen- und Gefällenachweis der Oberflächenwassergräben,
• Lage- und Höhenaufnahme des Retentionsbeckens bzw. der Retentionsbauwerke,
• Lage- und Höhenaufnahme sämtlicher im Maßnahmenbereich vorhandener bzw. neu hergestellter Bauwerke und technischer Einrichtungen,
• Lage- und Höhenaufnahme verdeckt liegender Rohrleitungen, Formstücke, Schächte, Anschlüsse und Durchdringungen vor deren Überdeckung,
• Lage-, Höhen- und Gefällenachweis OK Rekultivierungsschicht,
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 60]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 59
• Lage-, Höhen- und Gefällenachweis der fertiggestellten Deponieoberfläche,
• Erstellung der für Aufmaß und Abrechnung erforderlichen Massenberechnungen. Die Schichtdicken mineralischer Systemkomponenten sind grundsätzlich aus der Differenz der vermessenen Oberflächen unmittelbar aufeinanderfolgender Schichten zu bestimmen. Die hierfür maßgebenden Kontrollpunkte, Kontrollprofile und Nachweisflächen werden in Anlage 3 festgelegt.
Die terminliche Koordinierung der Eigenvermessung des AN mit den erforderlichen Kontroll- vermessungen der FP-V obliegt dem AN. Der AN hat die FP-V und die Bauüberwachung rechtzeitig vor der vorgesehenen Fertigstellung bzw. Überbauung einer kontrollpflichtigen Oberfläche zu informieren.
Kontrollpflichtige Oberflächen und Bauteile dürfen erst überbaut werden, nachdem die hier- für im QMP vorgesehenen Vermessungs- und Qualitätsprüfungen durchgeführt wurden und die erforderliche fachtechnische Freigabe zum Weiterbau vorliegt.
Die vom AN erstellte Bestandsvermessung wird durch die FP-V im Rahmen ihrer unabhän- gigen Kontrollvermessungen fachtechnisch überprüft. Die Ergebnisse der FP-V dienen der Bauüberwachung als Grundlage für die Prüfung und Anerkennung der Bestandsvermes- sung. Die vertragliche bzw. abrechnungstechnische Anerkennung der Aufmaße erfolgt durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauüberwachung.
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist durch den AN eine dreidimensionale Endbestands- vermessung des gesamten von der Baumaßnahme betroffenen Deponiebereiches ein- schließlich der maßgebenden Randbereiche durchzuführen.
Die Endbestandsvermessung umfasst insbesondere:
• die Geländeoberfläche einschließlich Umrandungen und Bruchkanten,
• sämtliche im Maßnahmenbereich vorhandenen bzw. neu hergestellten Bauwerke,
• Schächte und Gaskollektorköpfe,
• Entwässerungsbauwerke und Oberflächenwassergräben,
• Retentionsbauwerke,
• Rohrleitungsanschlüsse und Durchdringungen sowie
• sonstige für Betrieb, Nachsorge und spätere Baumaßnahmen relevante Einrichtun- gen. Aus den aufgenommenen Oberflächendaten ist ein dreidimensionales digitales Gelände- modell mit Umrandungen, Bruchkanten, maßgebenden Geländepunkten und Dreiecksver- maschung zu erstellen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 61]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 60
Die Vermessungs- und Bestandsdaten sind dem AG mindestens in folgenden Formen zu übergeben:
• prüffähige Bestands- und Höhenpläne im PDF-Format,
• dreidimensionale CAD-Daten im vom AG festgelegten CAD-Datenformat,
• digitales Geländemodell,
• die für die Abrechnung erforderlichen Daten im vom AG vorgegebenen REB- Datenaustauschformat,
• tabellarische Koordinaten- und Höhenlisten der maßgebenden Bauwerke, Kontroll- und Bestandsmesspunkte sowie
2.13.2 Fremdvermessung (FP-V)
Die Kontrollvermessungen der FP-V erfolgen unabhängig von der Eigenvermessung des AN. Die Ergebnisse der Eigenvermessung des AN dürfen als zusätzliche Information und zum Soll-Ist-Vergleich herangezogen werden, ersetzen jedoch nicht die im QMP festgeleg- ten eigenen Kontrollmessungen der FP-V.
Die FP-V kontrolliert die planmäßigen Höhen, Lagen, Gefälleverhältnisse und Schichtstär- ken der im QMP festgelegten Komponenten der Abdichtungssysteme einschließlich der Oberflächenentwässerung und der sonstigen qualitätsrelevanten Bauwerke.
Hierzu führt die FP-V eigene Kontrollmessungen an den in Anlage 3 festgelegten Kontroll- punkten und Kontrollprofilen durch. Die Ergebnisse der Kontrollmessungen sind den Soll- werten der genehmigten Ausführungsplanung sowie ergänzend den Messergebnissen des AN gegenüberzustellen.
Eine ausschließliche Plausibilitätsprüfung der vom AN vorgelegten Bestandsvermessung ohne eigene Kontrollmessungen der FP-V ist nicht ausreichend. Von der FP-V werden ins- besondere folgende Oberflächen, Schichten und Bauteile kontrolliert:
• Lage, Höhe und Gefälle OK Auflagerplanum,
• Lage, Höhe, Gefälle und Gesamtstärke des Abdichtungssystems gem. Abb. 2-4
• Lage der KDB anhand der Verlegebestandspläne sowie der vermessenen Rand-, Anschluss- und Detailpunkte,
• Lage und Gefälle der Oberflächenwassergräben,
• Lage und Höhe des Retentionsbeckens bzw. der Retentionsbauwerke,
• Lage und Höhe der vor Überdeckung einzumessenden Rohrleitungen, Formstücke, Schächte, Anschlüsse und Durchdringungen,
• Lage, Höhe, Gefälle, Gesamtstärke und Endhöhen der Rekultivierungsschicht.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 62]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 61
Die Kontrolle der Schichtstärken erfolgt grundsätzlich durch Vergleich der Kontrollvermes- sungen der jeweils unmittelbar aufeinanderfolgenden Oberflächen. Die hierfür maßgeben- den Kontrollpunkte, Kontrollprofile, Messraster und zulässigen Toleranzen sind in Abstim- mung mit der Bauleitung festzulegen.
Für die Kalkulation der Leistungen der FP-V ist zunächst von insgesamt vier unabhängigen Kontrollprofilen auszugehen. Die endgültige Lage der Kontrollprofile wird vor Beginn der jeweiligen Vermessungsleistungen durch den AG bzw. das beauftragte Planungsbüro unter Beteiligung der FP-V festgelegt. Die Kontrollprofile sind so anzuordnen, dass die maßge- benden Böschungs-, Gefälle-, Übergangs- und Anschlussbereiche repräsentativ erfasst werden.
Soweit für einzelne Bauteile oder Teilflächen über die Kontrollprofile hinausgehende punk- tuelle oder flächenhafte Kontrollmessungen gemäß Anlage 3 erforderlich sind, sind diese zusätzlich durchzuführen.
Die FP-V dokumentiert die Ergebnisse der Kontrollmessungen in prüffähigen Vermessungs- berichten, Kontrollplänen und tabellarischen Soll-Ist-Gegenüberstellungen. Abweichungen von den planmäßigen Lage-, Höhen-, Gefälle- oder Schichtdickenvorgaben sind eindeutig zu kennzeichnen und unverzüglich der Bauüberwachung sowie den jeweils betroffenen Fremdprüfstellen mitzuteilen.
Die FP-V gibt gegenüber der Bauüberwachung eine fachtechnische Empfehlung zur Frei- gabe der vermessungstechnisch kontrollierten Teilflächen oder Teilleistungen ab. Die Frei- gabeempfehlung muss eine eindeutige Aussage enthalten, ob die für das jeweilige Gewerk festgelegten vermessungstechnischen Anforderungen eingehalten werden. Werden Abwei- chungen festgestellt, darf die fachtechnische Freigabeempfehlung erst nach Durchführung und vermessungstechnischer Kontrolle der erforderlichen Nacharbeiten erfolgen.
Insbesondere sind Gefälle, Schicht- und Gesamtstärken sowie die Höhenlage der minerali- schen Dichtungskomponenten durch entsprechende Vermessungsberichte und Kontroll- pläne der FP-V nachzuweisen. Die Unterlagen sind Bestandteil der Qualitätsdokumentation und im Rahmen der abfallrechtlichen Teil- bzw. Schlussabnahme vorzulegen.
Bei der Ermittlung von Schichtdicken aus zeitlich versetzten Vermessungen sind zwischen- zeitlich eingetretene Setzungen und Verformungen des Deponiekörpers zu berücksichtigen. Soweit die zeitliche Differenz zwischen den maßgebenden Aufnahmen eine relevante Be- einflussung der ermittelten Schichtdicke erwarten lässt, ist die Bewertung gemeinsam durch FP-V, FP-M und Bauüberwachung vorzunehmen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme erstellt die FP-V einen Schlussbericht.
Der Schlussbericht fasst die durchgeführten Kontrollvermessungen, die maßgebenden Soll- und Ist-Werte, festgestellte Abweichungen und deren Beseitigung sowie die abschließende fachtechnische Bewertung zusammen enthält eine eindeutige Aussage, ob die vermes- sungstechnischen Anforderungen des QMP und der genehmigten Ausführungsplanung für das Gesamtbauwerk bzw. die durch die FP-V zu bewertenden Gewerke eingehalten wur- den.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 63]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 62
3 EINSATZ VON DEPONIEERSATZBAUSTOFFEN
3.1 Zulässige Belastungen
Für alle Deponieersatzbaustoffe wird die zulässige Belastung festgelegt nach:
DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5 (DK 0)
Für die Herstellung folgender Bauteile ist der Einsatz von Deponieersatzbaustoffen vorge- sehen:
• Bodenverbesserungsmaterial (BVM) • Trag- und Ausgleichsschicht (TAS-Gas) • Baustraßen und Arbeitsflächen auf dem Deponiekörper
Für die belasteten Materialien sind folgende spezifischen Festlegungen vorgesehen:
● EOS (DK 0) mit Festlegung Vanadium-Wert im Eluat < 180 μg/l gem. Ersatzbau- stoffverordnung
● HMVA-Schlacken (DK 0) mit definierten Obergrenzen zu Gesamtgehalt an gelösten Stoffen, Chlorid und Sulfat. o Gesamtgehalt an gelösten Stoffen: max. 1200 mg/l (DK 0 < 400 mg/l; Anwendung Dreifach-Überschreitung, kein HMVA-1- Wert definiert) o Chlorid: max. 240 mg/l (DK 0 < 80 mg/l; Anwendung Dreifach-Überschreitung, 160 mg/l gem. Ersatzbaustoffverordnung) o Sulfat: max. 820 mg/l (DK 0 < 100 mg/l; keine Anwendung Dreifach-Überschreitung, 820 mg/l gem. Ersatzbaustoffverordnung) Bei einer Überschreitung nach Satz 2, Anhang 3 DepV darf der den Zuordnungswert überschreitende Messwert maximal das Dreifache des jeweiligen Zuordnungswertes betragen, soweit nicht durch die Fußnoten der Tabelle höhere Überschreitungen zu- gelassen werden.
Neben diesen Festlegungen werden ausschließlich Materialien eingesetzt, die die Zuord- nungswerte gemäß DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5 (= DK 0) einhalten.
3.2 Allgemeines
● Mineralische Abfälle zur Verwertung dürfen nur unter Beachtung des Teils 3 der DepV (Verwertung von Deponieersatzbaustoffen) angenommen und eingesetzt werden.
● Für den Einsatz von Deponieersatzbaustoffen ist vor Baubeginn ein Verwertungskon- zept zu erstellen und mit dem LfU abzustimmen. Dabei sind die voraussichtlich zu ver- wertenden mineralischen Abfälle in Qualität und Quantität darzustellen. Das Verwer- tungskonzept ist jährlich fortzuschreiben, erneut mit dem LfU abzustimmen und zu Jah- resbeginn vorzulegen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 64]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 63
● Deponieersatzbaustoffe dürfen -antragsgemäß- nur in den folgenden Bauteilen einge- setzt werden:
o Trag- und Ausgleichsschicht, o Baustraßen und Arbeitsflächen auf dem Deponiekörper, Die Bezeichnung der Bauteile nimmt auf die in den Regelschnitten der Planunterlagen verwendeten Bezeichnungen Bezug.
● Die Grenzen der einzelnen Bauabschnitte für Deponieersatzbaustoffe sind nach der zulässigen Belastung während der Bauzeit auf der Baustelle gut sichtbar und reprodu- zierbar zu markieren. Nicht eindeutig zuordenbare Grenzbereiche sind im Zweifelsfall der geringer belasteten Teilfläche zuzuordnen.
● Beim Einsatz von Deponieersatzbaustoffen ist zusätzlich das LfU Deponieinfo 10 im jeweils aktuellen Stand zu beachten und umzusetzen.
● Beim Einsatz von Gleisschottermaterialien (AVV 17 05 08, 19 12 09) als Deponieer- satzbaustoff sind zusätzlich die Anforderungen des Bayer. Gleisschottermerkblatts (Ab- fall-Merkblatt Nr. 3.4/2 des LfU, Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Gleisschotter, im jeweils aktuellen Stand) zu beachten.
o Ergänzend zu den Zuordnungswerten der DepV gelten für Herbizide (und rele- vante Abbauprodukte) in Gleisschottermaterialien die Richtwerte des LfU Depo- nie-Info 10.
● Beim Einsatz von Elektroofenschlacke (EOS), AVV 10 02 02, als Deponieersatzbau- stoff sind zusätzlich die Anforderungen des LfU-Merkblattes „Umweltfachliche Kriterien zur Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS), Stand: März 2013“, herausgegeben mit Schreiben des Bayer. Landesamtes für Umwelt vom 13.03.2013, Az. 31-8754.2- 58800/2011, einzuhalten.
o Ergänzend zu den Zuordnungswerten der DepV gilt für Vanadium in der EOS der Richtwert des LfU Deponie-Info 10.
● Für Deponieersatzbaustoffe wie z. B. Gleisschotter und Aschen aus der Müllverbren- nung, die schon lange im Deponiebau eingesetzt werden, sind keine Nachweise zur Langzeitbeständigkeit nach BQS 4-1 erforderlich. Die Materialien sind von der FP-M entsprechend zu prüfen und freizugeben.
● Die bautechnische und statische Eignung der Abfälle ist von der Fremdprüfung zu be- stätigen.
● Die eingesetzten Materialien sind z.B. über eine Liste (Bezeichnung, Menge, Einsatz und Einstufung) zu dokumentieren. Die Vollständige Dokumentation (GC, Analysen etc.) ist den Abnahmeunterlagen beizulegen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 65]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 64
3.3 Nachweisverfahren für Deponieersatzbaustoffe
Die Anlieferung der belasteten Materialien erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)“ vom 20.10.2006 der jeweils gültigen Fassung.
Die Annahme der Deponieersatzbaustoffe erfolgt auf der Grundlage von § 8 DepV in der jeweils gültigen Fassung und in Verbindung mit den aktuell gültigen Regelungen des LfU (z.B. Deponie-Info 10) unter Einbeziehung des bauüberwachenden Ingenieurbüros (Annah- mekontrolle).
Bei den mineralischen Abfällen ist die vollständige grundlegende Charakterisierung dem AG mindestens 1 Woche vor Anlieferung vorzulegen.
Sofern vorgesehene Materialien zur Erreichung der bodenmechanischen Anforderungen konditioniert werden müssen, ist gemäß DepV die grundlegende Charakterisierung jedes einzelnen Abfalls vor der Vermischung vorzulegen.
Die für den Einsatz von Deponieersatzbaustoffen vorgesehenen qualitätssichernden Maß- nahmen stellen sich in der zeitlichen Abfolge wie folgt dar:
- Vorlage der vollständigen grundlegenden Charakterisierung (gC) gem. § 8 DepV vor bestehend aus Formblatt gC in der aktuellen Fassung, Analysenberichte, PV- Protokolle, PN-Protokolle, aussagekräftige Fotodokumentation und Vorlage der Eig- nungsprüfung der Materialeigenschaften / Sieblinie durch AN. Unvollständige Unterlagen zur gC werden nicht anerkannt und zurückgewiesen.
- Bei Behandlungsanlagen legt der Betreiber eine Dokumentation nach § 8, Absatz 11 der DepV vor bestehend aus Formblatt gC in der aktuellen Fassung, Analysen- berichte, PV-Protokolle, PN-Protokolle, aussagekräftige Fotodokumentation und Vorlage der Eignungsprüfung der Materialeigenschaften / Sieblinie sowie zusätzlich eine Zusammenstellung der Eingangsanalysen vor Behandlung und Angaben zum Behandlungsverfahren mit folgenden Angaben:
• Aufstellung der Inputchargen, • Angaben über die Hauptschadstoffbelastungen der Inputchargen, des da- raus resultierenden Behandlungsverfahrens, Ziel des Behandlungsverfah- rens und voraussichtliche Verwertung bzw. Entsorgung, • Erläuterung des Behandlungsverfahrens (Waschung, Fällung, Stabilisie- rung etc.), • Angaben über das Ergebnis der Behandlung. • Bei chemischer Behandlung oder Stabilisierung ist in der Deklaration das pH – Verfahren anzuwenden. stat 3. Die Prüfung der Unterlagen und die Freigabe zur Anlieferung erfolgt durch die An- nahmekontrolle (ANK). Die ANK erfolgt durch AU Consult GmbH.
- Der AG erstellt bei Bedarf eine Annahmeerklärung für nicht gefährliche Abfälle.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 66]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 65
-
Ankündigung der Materialanlieferung an der Baustelle, beim AG (Bauherrenvertre- tung) und bei der ANK durch den AN.
-
Sichtkontrolle an der LKW - Waage durch AG.
-
Bereitstellung des angelieferten Materials oder Einbau des angelieferten Materials ohne weiteres Überbauen. In beiden Fällen ist das Material genau zu kennzeichnen (Beschilderung).
-
Ansprache und Fotodokumentation vor Ort sowie ggf. Entnahme von Proben für Kon- trollanalysen erfolgt durch die ANK. Die Ansprache / Probenahme für die Kontrollana- lysen erfolgt durch die ANK in der Regel wöchentlich stichprobenartig nach begon- nener oder abgeschlossener Anlieferung.
-
Materialien, für die keine Kontrolluntersuchungen erforderlich sind, werden einer Sichtkontrolle unterzogen und können nach erfolgter Eingangskontrolle eingebaut werden.
-
Prüfung der Kontrollanalysen und Freigabe zum Einbau oder Überbau erfolgt durch die ANK. Bei nicht geeignetem Material erfolgt die Veranlassung des Abtransports durch den AN. Zurückgewiesenes Material wird im Betriebstagebuch der Deponie vermerkt.
-
Das LfU überprüft die Dokumentation bzw. die Einhaltung der Zuordnungswerte stichprobenartig. Ggf. werden Proben entnommen und am LfU untersucht. Im Rah- men von Einzelfallentscheidungen (z. B. Unklarheiten bzgl. Analytik bei Material aus Behandlungsanlagen etc.) wird das LfU in die Freigabe eingebunden.
-
Falls Verwertungsmaterialien eingesetzt werden sollen, die einen Zuordnungswert überschreiten, kann bei der zuständigen Behörde (hier die Regierung von Schwaben) eine Zustimmung auf Überschreitung beantragt werden. Zu berücksichtigen sind die Einschränkungen gemäß Anhang 3, Ziff.2, Satz 7, DepV. Die Freigabe zur Anliefe- rung wird, falls die weiteren Zuordnungswerte bzw. die zusätzlichen Angaben bei Material aus Behandlungsanlagen dies zulassen, erst nach Zustimmung der zustän- digen Behörde erteilt.
-
Die Dokumentation sämtlicher angelieferter Massen erfolgt durch den AN.
Die Materialien sind vom AN in für den vorgesehenen Einsatzzweck in ausreichender Menge zu liefern.
Die Probenahme für die Kontrollanalysen erfolgt in der Regel wöchentlich. Ab dem Anliefe- rungszeitpunkt bis zum Vorliegen der Ergebnisse werden durchschnittlich bis zu 4 Wochen benötigt.
Das vollständige Freigabeverfahren kann bis zu 8 Wochen erfordern. Dies setzt jedoch die Vorlage einer vollständigen grundlegenden Charakterisierung durch den AN voraus. An- sonsten kann sich der Freigabezeitraum verlängern.
Die Probenahme für die Kontrollanalysen wird als Stichprobe ausgeführt und erfolgt in An- lehnung an die LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98) „Richtlinie für das Vorgehen bei P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 67]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 66
physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen“, redaktionell überarbeitete Fassung Oktober 2024, einschließlich der einschlägigen Handlungshilfen.
Die nachfolgend festgelegten Kontrollhäufigkeiten stellen projektspezifische Mindestanfor- derungen an die Annahmekontrolle dar. Die Anforderungen der PN 98 einschließlich der Vorgaben zur repräsentativen Probenahme und der erforderlichen Anzahl von Einzel-, Misch- und Laborproben bleiben hiervon unberührt.
Die Beprobung zur Kontrollanalyse erfolgt bei Haufwerken mit nicht gefährlichen Abfällen in den ersten 500 t und im Weiteren je angefangene 5.000 t.
Bei den zu beprobenden Haufwerken werden 2 Proben entnommen. Eine Probe wird im Labor untersucht. Eine Probe wird bis zur Freigabe als Rückstellprobe aufbewahrt.
Die Sichtkontrollen erfolgen je angelieferte Charge.
Zur Minimierung der Bereitstellungsflächen können die Materialien für die Ausgleichsschicht direkt ohne vorherige Zwischenlagerung in der Fläche eingebaut und dort kontrolliert/be- probt werden. Die Lage der einzelnen Chargen ist jedoch mittels GPS zu kartieren und in einem Lageplan darzustellen. Der Lageplan ist in Abhängigkeit von den Materialanlieferun- gen fortzuschreiben und der ANK zur Verfügung zu stellen. Ein weiteres Exemplar ist im Baubüro auszuhängen. Die Beprobung erfolgt wie oben dargestellt in Abhängigkeit von den Chargengrößen. Das Rückbau- und Abtransportrisiko verbleibt beim AN. Das LfU ist dar- über in Kenntnis zu setzen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 68]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 67
4 STANDSICHERHEITSNACHWEIS
Für das gesamte Abdichtungssystem ist ein projektspezifischer Standsicherheitsnachweis einschließlich Gleitsicherheit unter Berücksichtigung der tatsächlich eingesetzten Materia- lien zu führen.
Die geprüften Standsicherheitsnachweise sind dem LfU vor Baubeginn zur Freigabe vorzu- legen. Im Zuge der Vorlage des Standsicherheitsgutachtens für die Basisabdichtung (Innen- böschung) und Oberflächenabdichtung (Außenböschung) sind folgende Nachweise vorzu- legen:
• rechnerischer Nachweis der zu erwartenden Setzungen und Verformungen des Ab- dichtungssystems unter der vorgesehenen Auflast, • Nachweis, dass die vorgesehene KDB diesen Verformungen schadlos folgen kann.
Der Standsicherheitsnachweis ist mit den tatsächlich zur Ausführung vorgesehenen Mate- rialien und Geokunststoffprodukten zu führen.
Die für die Bemessung angesetzten Scherparameter der maßgebenden Kontaktflächen sind durch geeignete projektbezogene Nachweise zu belegen, soweit diese nicht bereits durch einen für die konkrete Materialkombination gültigen Eignungs- oder Zulassungsnachweis abgedeckt sind.
Insbesondere sind die maßgebenden Kontaktflächen der Abdichtungssysteme zu betrach- ten, insbesondere: mineralische Dichtung/KDB, KDB/Schutzsystem, Schutzsystem/Entwäs- serungsschicht, KDB/KDE, KDE/Rekultivierungsschicht sowie sonstige geotextile oder geo- synthetische Grenzflächen.
Die im Standsicherheitsnachweis angesetzten Material- und Kontaktparameter sind Be- standteil der Eignungsanforderungen dieses QMP.
Ein Material- oder Produktwechsel ist nur zulässig, wenn nachgewiesen wurde, dass die im Standsicherheitsnachweis erforderlichen Parameter weiterhin eingehalten werden bzw. der Standsicherheitsnachweis entsprechend fortgeschrieben wurde.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 69]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 68
5 DURCHFÜHRUNG DER QUALITÄTSMANAGEMENTMAßNAHMEN
5.1 Anzuwendende Normen und Prüfmethoden
Es sind die relevanten Normen und Merkblätter über Prüfung und Güteanforderungen des Deutschen Institutes für Normung e.V. (DIN), des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik e.V. (DVS), der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), des In- stitutes für Bautechnik (IfBt), des deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) und der Landesämter von Nordrhein-Westfalen anzuwenden. Die anzuwen- denden Prüfmethoden sind tabellarisch den jeweiligen Prüfmaßnahmen zugeordnet (siehe Anhang).
5.2 Anforderungen an Prüfmittel
Die an der Baustelle einzusetzenden Prüfmittel müssen für den Zweck geeignet sein und sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Prüfmittel im Werksbereich haben den rele- vanten Prüfgerätenormen zu entsprechen.
5.3 Änderung der Planung
Alle Abweichungen von der Ausführung sind dem LfU und der Regierung von Schwaben mitzuteilen. Sofern von den genehmigten Baumaßnahmen im Rahmen der Errichtung zwin- gend abgewichen werden muss, sind unverzüglich vor Ausführung dieser Maßnahmen Än- derungsplanungen mit Erläuterungen und nur mit Zustimmung des Auftraggebers und der Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Änderungsplanung darf vor ausdrücklicher Frei- gabe durch die Behörde nicht zur Ausführung gelangen.
5.4 Freigaben
Jede Lage bzw. Systemkomponente darf erst nach Abschluss der hierfür im QMP festge- legten Eigen- und Fremdprüfungen und nach Vorliegen der erforderlichen Prüfergebnisse überbaut werden. Die FP dokumentiert die fachtechnische Freigabe bzw. Freigabeempfeh- lung zum Weiterbau. Die Freigabe kann abschnittsweise erfolgen. In diesem Falle sind die Grenzen der freigegebenen Flächen deutlich und dauerhaft zu markieren, bis die nächste darüber liegende Lage freigegeben ist.
5.5 Qualitätsabweichungen, Mängel und Nachbesserungen
Werden bei der Eigenprüfung, Fremdprüfung, Bauüberwachung oder Behördenüberwa- chung Abweichungen von den Anforderungen des QMP, den genehmigten Unterlagen oder den Eignungsnachweisen festgestellt, ist die betroffene Teilfläche bzw. das betroffene Bau- teil unverzüglich eindeutig zu kennzeichnen und bis zur abschließenden Klärung gegen ei- nen Weiter- oder Überbau zu sperren.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 70]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 69
Die räumliche Ausdehnung der Abweichung ist erforderlichenfalls durch zusätzliche Unter- suchungen abzugrenzen. Art, Lage und Umfang der Abweichung sowie die zugrunde lie- genden Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.
Der AN hat für die Beseitigung der Abweichung einen fachlich geeigneten Nachbesserungs- bzw. Sanierungsvorschlag vorzulegen. Dieser ist vor Ausführung durch die zuständige Bau- überwachung und die jeweils zuständige Fremdprüfung zu bewerten. Soweit genehmi- gungsrechtlich erforderlich, ist die zuständige Behörde einzubeziehen.
Nach Abschluss der Nachbesserung sind die erforderlichen Eigen- und Fremdprüfungen erneut durchzuführen. Der Weiter- bzw. Überbau darf erst nach positivem Abschluss der Nachprüfung und entsprechender Freigabe gemäß Kapitel 5.4 erfolgen.
Sämtliche Abweichungen und Nachbesserungen sind mit einer eindeutigen Vorgangsnum- mer in einem fortlaufenden Abweichungsverzeichnis zu dokumentieren. Dieses ist Bestand- teil der Abschlussdokumentation.
5.6 Baubesprechungen
Zur ständigen Koordination, gegenseitigen Information, Feststellung des Baufortschrittes, Erörterung von Problemen etc., finden regelmäßige Baubesprechungen statt. Der Termin der Baubesprechung wird vor Baubeginn mit den Beteiligten abgesprochen.
Ort: Besprechungsraum auf der Baustelle.
Termin und Ort können nach vorheriger Absprache bei Bedarf geändert werden.
Die Koordinierung obliegt dem AG.
5.7 Dokumentation
Die Ergebnisse der qualitätssichernden Maßnahmen und Untersuchungen werden von FP und EP in Form von Zwischen- und Abschlussberichten zur Vorlage bei LFU und Regierung von Schwaben dokumentiert.
Fremdprüfende Stellen fertigen Tagesberichte gem. BQS 9-1 vor. Die Protokolle werden Bestandteil des Abschlussberichtes.
Die Abschlussdokumentation ist nach Gewerken und Systemkomponenten strukturiert auf- zubauen und muss mindestens enthalten:
• genehmigte und tatsächlich ausgeführte Pläne einschließlich Revisionsstand, • Bestands- und Vermessungspläne,
• Lieferscheine und Chargenübersichten,
• Eignungs-, Identitäts-, Eigen- und Fremdprüfungen,
• Zulassungen, Eignungsbeurteilungen und Prüfzeugnisse, • Tages- und Baustellenberichte der Fremdprüfungen,
• Freigabe- und Teilfreigabevermerke,
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 71]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 70
• Schweiß- und Nahtprüfprotokolle,
• Dokumentation der Probefelder,
• Fotodokumentation, • Dokumentation aller Abweichungen, Nachbesserungen und Nachprüfungen,
• Material- und Chargenkataster der Deponieersatzbaustoffe,
• Nachweise und Prüfprotokolle des Rohrleitungs- und Entgasungssystems, • Schlussberichte FP-M, FP-K und FP-V sowie
• eine abschließende Erklärung zur Übereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit den Anforderungen des QMP bzw. eine vollständige Aufstellung verbleibender Ab- weichungen. Die festgelegten Dokumentationsanforderungen stellen den vertraglich geschuldeten Min- destumfang dar. Weitergehende Anforderungen der Genehmigungs- und Überwachungs- behörden bleiben unberührt.
Augsburg, 14.09.2026
i. V. Philipp Weigele LL.M. M.Eng. Mag.Ing
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 72]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 1
Anlage 1
Tabellen Eignungsprüfungen
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 73]
Anlage 1 - Eignungsprüfung Auflagerschichten
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen | Rechtliche Grundlage | Zuständige Vorschriften - Prüfungen | Anzahl Prüfproben vom Gewinnungsort | Nachweis durch EP vor Anlieferung | Kontrolle durch FP nach Anlieferung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TAS - Gas | mineralisches Material | Schadstoffe | DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5 | DepV Zustimmungsschreiben der Regierung von Schwaben | gem. DepV | Vor Anlieferung (Deklaration) | Freigabe Deklaration vor Anlieferung, Kontrolle nach Anlieferung | |
| Bodenmechanische Anforderungen | Eignung als Deponieersatzbaustoff für TAS | DepV / BQS 4-1 | Umfang gem. BQS 4-1, Ziff. 4 | 2 Proben pro Charge, bei Chargen > 1.000 t alle 1.000 t | 1 Nachweis | 1 Nachweis | ||
| Eignung als Auflager für KDB | Nachweis gemäß BQS 4-1, Ausführungsplanung und Probefeld, Bundeseinheitliche Eignungsbeurteilung | Gutachter, Umfang gem. BQS 5-5, SQÜ-KDB | ||||||
| Korngrößenverteilung | 0/100 mm | DIN EN ISO 17892-4 | ||||||
| Feinkornanteil | < 10 % | |||||||
| Kornfestigkeit | Ausreichende Tragfähigkeit für die Herstellung der nachfolgenden Systemkomponenten | Gutachter | ||||||
| Scherfestigkeit | Standsicher für Böschungen bis 1 : 2,75 | Gutachter | ||||||
| Verdichtbarkeit | dPr ≥ 95 % | DIN 18127- Proctorversuch | ||||||
| Standsicherheit, Einbaubar in Böschung bis 1 : 2,75 | Ausreichende Standsicherheit des Verbundes Ausgleichsschicht / KDB | Gutachter | ||||||
| Tragfähigkeit | Ausreichende Tragfähigkeit für das Verlegen der KDB | Gutachter | ||||||
| Wasserdurchlässigkeit | kf ≥ 10-4 m/s | DIN EN ISO 17892-11 | ||||||
| Profilierung / BVM | mineralisches Material | Schadstoffe | DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5 | DepV | gem. DepV | Vor Anlieferung (Deklaration) | Freigabe Deklaration vor Anlieferung, | |
| Korngrößenverteilung | 0/100 mm | DIN EN ISO 17892-4 | 1 Nachweis | 1 Nachweis | ||||
| Feinkornanteil | ≤ 15 % | DIN EN ISO 17892-4 | ||||||
| Scherfestigkeit | Standsicher für Böschungen bis 1 : 2,75 | Gutachter |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\260914_Anlage-1.1-Eignungsprüfung - Auflagerschichten.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 74]
Anlage 1 - Eignungsprüfung - Mineralisches Dichtungsmaterial
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Prüfungen | Anzahl Prüfproben vom Gewinnungsort | Nachweis EP vor Anlieferung | Kontrolle FP nach Anlieferung | Zeitpunkt der Vorlage |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mineralische Abdichtung | mineralisches Material - Lehm | Anteil Feinstkorn (< 2μ) | ≥ 20 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Konsistenzermittlung | Materialnachweis gem. DIN 4021 - T1; 2 Proben | 3 Proben | 1 Probe | 2 Wochen vor Ausführung der Bauarbeiten |
| Anteil an Tonmineralien | ≥ 10 Gew. % | Ton- und Schluffgehalt | Bestimmung der Kornverteilung | ||||||
| Wasseraufnahme | ≥ 45 Gew. % | DIN 18132 | Enslin / Neff | ||||||
| Organische Substanz | ≤ 5 Gew. % | DIN 18128 | Glühverlust | ||||||
| Karbonatanteil | ≤ 15 Gew. % (1) | DIN 18129 | Scheibler | ||||||
| Ton- und Schluffgehalt | ≥ 60 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Bestimmung der Kornverteilung | ||||||
| Fließgrenze | WL ≥ 35 % | DIN 18122 | Konsistenzermittlung | ||||||
| Plastititätszahl | IP ≥ 20 % | DIN 18122 | Konsistenzermittlung | ||||||
| Wassergehalt | wpr <w <w (0,95) | DIN 18121 | Wassergehalt | ||||||
| Konsistenzzahl | DIN 18122 | Konsistenzermittlung | |||||||
| Stückigkeit | Dmax ≤ 32 mm | gutachterlich | visuell | ||||||
| Geologische Beschreibung | Bestimmung der Tonminerale (qualitätiv) | gutachterlich | visuell | ||||||
| Proctordichte | ≥ 95 % Proctor (wpr < w < w(0,95)) | DIN 18127 | Bezugsproctor | ||||||
| Wasserdurchlässigkeit | kf ≤ 5x10-10 m/s | DIN 18130 T1 | Kompressionsdurchlässigkeitsgerät | ||||||
| Kompressionsversuch | DIN 18135 | Verformbarkeit | |||||||
| Festigkeit | gem. Standsicherheitsgutachten | DIN 18137-2 alt. DIN 18138-3 alt. DIN 18136 | Dreiaxialer Druckversuch Direkter Scherversuch Einaxialer Druckversuch | ||||||
| Korndichte | DIN EN ISO 17892-3 | ||||||||
| Technische Barriere | mineralisches Material - Lehm | Anforderungen wie mineralische Abdichtung jedoch: | Materialnachweis gem. DIN 4021 - T1; 2 Proben | 3 Proben | 1 Probe | 2 Wochen vor Ausführung der Arbeiten | |||
| Wasserdurchlässigkeit | kf ≤ 5x10-10 m/s | DIN 18130 T1 | Kompressionsdurchlässigkeitsgerät | ||||||
| Zusätzliche Anforderungen: | |||||||||
| Schadstoffrückhaltevermögen | Anteil Tonmineralien. ≥ 10 Gew. % |
(1) Höhere Karbonatanteile zugelassen wenn nachgewiesen wird, dass die Dichtwirkung nicht beeinträchtigt wird.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\260914_Anlage-1.2-Eignungsprüfung - Mineralisches Dichtungsmaterial.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 75]
Anlage 1 - Eignungsprüfung - Mineralische Filter- und Entwässerungsschichten
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Prüfungen | Anzahl Prüfproben vom Gewinnungsort | Nachweis EP vor Anlieferung | Kontrolle FP nach Anlieferung | Zeitpunkt der Vorlage |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Flächendränage | mineralisches Material | Körnung | 16/32 mm (Körnungsband entsprechend GDA E 3-12) | DIN EN ISO 17892-4 | Siebung | Materialnachweis gem. DIN 4921-T1; 3 Proben | 3 Proben | 1 Probe | 2 Wochen vor Ausführung der Bauarbeiten |
| Unterkorn | ≤ 10 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Siebung | ||||||
| Schlämmkorn | ≤ 0,5 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Sedimentation | ||||||
| Kornform L/B = 3/1 | ≤ 20 Gew. % | DIN EN 933-3 / -4 | Kornformkennzahl, Plattigkeitszahl | ||||||
| Anteil gebrochene Körner (bei Rundkorn) | ≤ 10 Gew. % | DIN EN 933-5 | Bruchflächigkeit | ||||||
| Schlagzertrümmerungswert | gutachterlich | GDA E 3-12 | |||||||
| CaCO3 | ≤ 20 Gew. % | DIN 18129, in Verbindung mit GDA E 3-12, Kap. 3.6 | Scheibler | ||||||
| geologische Beschreibung | Gesteinsbeschreibung | Gutachter | Gutachter | ||||||
| Einbaubarkeit in Böschungen bis 1 : 2,75 | Kornkantigkeit, geeignete Verteilung der Anteile des Rund-, Kant- und Brechkorns | Gutachter | Gutachter | ||||||
| org. Bestandteile | frei von organischen Bestandteilen | DIN 18 128 | Glühverlust | ||||||
| Wasserdurchlässigkeit | k ≥ 1x10ˉ2 m/s | rechnerisch aus Kornverteilungsanalyse | |||||||
| Belastung bei Rohrumhüllung | keine Belastung zulässig | ||||||||
| Belastung in der Fläche | BQS 3-1 | ||||||||
| Rohdichte | gem. BQS 3-1 Anhang 1 Tabelle 1 | ||||||||
| Kornfestigkeit | gem. BQS 3-1 Anhang 1 Tabelle 1 | ||||||||
| Filterschicht | mineralisches Material | Körnung | 8/16 mm (Körnungsband entsprechend GDA E 3-12) | DIN EN ISO 17892-4 | Siebung | Materialnachweis gem. DIN 4921-T1; 3 Proben | 3 Proben | 1 Probe | 2 Wochen vor Ausführung der Bauarbeiten |
| Schlämmkorn | ≤ 0,5 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Siebung | ||||||
| Schlagzertrümmerungswert | gutachterlich | GDA E 3-12 | |||||||
| CaCO3 | ≤ 20 Gew. % | DIN 18129, in Verbindung mit GDA E 3-12, Kap. 3.6 | Scheibler | ||||||
| geologische Beschreibung | Gesteinsbeschreibung | Gutachter | Gutachter | ||||||
| Einbaubarkeit in Böschungen bis 1 : 2,75 | Kornkantigkeit, geeignete Verteilung der Anteile des Rund-, Kant- und Brechkorns | Gutachter | Gutachter | ||||||
| org. Bestandteile | frei von organischen Bestandteilen | DIN 18 128 | Glühverlust | ||||||
| Wasserdurchlässigkeit | k ≥ 1x10ˉ2 m/s | rechnerisch aus Kornverteilungsanalyse | |||||||
| Filterstabilität | Filterstabil zur darunterliegenden Fläche | rechnerisch aus Kornverteilungsanalyse | |||||||
| Belastung | BQS 3-1 | ||||||||
| Funktionsschicht (FSS) | mineralischesMaterial | Körnung | frei | DIN EN ISO 17892-4 | Siebung | Materialnachweis gem. DIN 4921-T1; 2 Proben | 1 Probe | 1 Probe | 2 Wochen vor Ausführung der Bauarbeiten |
| Wasserdurchlässigkeit | k ≥ 1x10ˉ4 m/s | rechnerisch aus Kornverteilungsanalyse | |||||||
| CaCO3 | ≤ 20 Gew. % | DIN 18129, in Verbindung mit GDA E 3-12, Kap. 3.6 | Scheibler | ||||||
| Einbaubarkeit in Böschungen bis 1 : 2,75 | Kornkantigkeit, geeignete Verteilung der Anteile des Rund-, Kant- und Brechkorns | Gutachter | Gutachter | ||||||
| Filterstabilität | Filterstabil zur darunterliegenden Fläche | rechnerisch aus Kornverteilungsanalyse | |||||||
| Belastung | BQS 3-1 |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\260914_Anlage-1.3-Eignungsprüfung - Mineralische Filter- und Entwässerungsschichten Basis.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 76]
Anlage 1 - Eignungsprüfung
Geokunststoffe
KDB
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen (Vordimensionierung) | Prüfverfahren Prüfvorschriften | Nachweis der Eignung | Nachweis durch | Kontrolle durch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Oberflächenabdichtung Kunststoffdichtungsbahn | PEHD | Äußere Beschaffenheit Scherfestigkeit zum Auflager und MDDS bzw. KDE Oberfläche Mindestnenndicke Eignung BAM - Zulassung | Unversehrtheit Standsicher in Böschungen bis 1 : 2,75 beidseitig sandrau, strukturiert oder vglb. d = 2,5 mm für Deponieklasse II gem. Dep V Zulassungsbescheid gem. der BAM-Richtlinie | visuelle Beurteilung DIN 18137 DIN 53370 DepV BAM | Richtlinie BAM | Hersteller | FP |
| KDE | |||||||
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen (Vordimensionierung) | Nachweis der Eignung | Zuständige Vorschriften | Nachweis durch | Kontrolle durch |
| Oberflächenabdichtung Geotextiles Dränage- und Schutzelement | PP-Dränmatte mit ein-/beidseitg aufkaschiertem Filter-vliesstoff | Eignungsnachweis gem. Richtinie der BAM, Ausgabe 05/2024 ausreichende Schutzwirkung gegen Durchwurzelung Ausreichende Schutzwirkung für die darunterliegnde KDB Ausreichendes Wasserableitevermögen Langzeitbeständigkeit Belastbarkeit Scherfestigkeit zur KDB | abhängig von der Auflast der darüberliegenden Reku- Schichten und der Einbaugeräte Belastbar für den Einbau der Rekultivierungssschicht- Schutzschicht, d = 30 cm Standsicher in Böschungen bis 1 : 2,75 | gem. Prüfzeugnis Laborversuch und Probefeld gem. Prüfzeugnis gem. Prüfzeugnis gem. Prüfzeugnis | Richtlinie BAM LfW-Merkblatt Nr. 3.6/5, Ausgabe 10/2014 Richtlinie der BAM, Ausgabe 05/2024 GDA E2-20 und LfW 3.6/5 | Hersteller | FP |
| Filtergeotextil: wirksame Öffnungsweite (Filterstabilität) Wasserdurchlässigkeit Stempeldurchdrückkraft | abhängig vom Körnungsaufbau der darüberliegenden Schutzschicht ≥ 1 x 10 -3 m/s Klasse 4 | rechnerisch gem. Prüfzeugnis gem. Prüfzeugnis | DIN EN ISO 12956 DIN EN ISO 11058 DIN EN ISO 12236 | ||||
| Beim Versuchsfeld: Herstellbarkeit gem. BAM – Zulassungsbescheid und unter den im QMP aufgeführten Qualitätskriterien Belastbarkeit Ausreichende Schutzwirkung für die darunterliegnde KDB | Belastbar für den Einbau der Rekultivierungssschicht | gem. Prüfzeugnis | |||||
| MDDS | |||||||
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen (Vordimensionierung) | Prüfverfahren Prüfvorschriften | Kennwerte | Nachweis durch | Kontrolle durch |
| Sandmatte auf KDB | MDDS - Bahn | BAM - Zulassung Scherfestigkeit Ergebnisse Eigenüberwachung Hersteller | gem. BAM-Zulassung Standsicher in Böschungen bis 1 : 2,75 Äußere Beschaffenheit, Zustand der Nähte, Dicke, Flächenmasse, Archivierung Lieferscheine u. Güteprüfungen | gem. Prüfzeugnis, Gutachter, weitergehende Prüfungen siehe Eignungs- und Einbauprüfung. | Richtlinie BAM | Hersteller | FP |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\260914_Anlage-1.4-Eignungsprüfung - Geokunststoffe, KDE,KDB,MDDS.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 77]
Anlage 1 - Eignungsprüfung
Rekultivierungsschicht
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Bemerkung zur Prüfung | Anzahl Prüfproben vom Gewinnungsort durch EP | Nachweis durch EP vor Anlieferung | Kontrolle durch FP nach Anlieferung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rekultivierungsschicht | Boden | Schadstoffegehalte in Feststoff und Eluat Bodenmaterial das nicht dem Abfallrecht unterliegt. Deponieersatzbaustoffe | DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 9 bei antropogen verändertem Material | DepV, Anhang 4 § 17 DepV | 3 Proben | 3 Nachweise | Freigabe Deklaration vor Anlieferung, Kontrolle nach Anlieferung | |
| Korngrößenverteilung (Bodenart) | Dokumentation, Orientierungswerte siehe Abb. 1 BQS 7-1, Größtkorn 63 mm | DIN ISO 11277, DIN 4220, DIN EN ISO 17892-4, DIN 18196 | Gutachter, Beschreibung der Bodenart | 3 Proben | 3 Nachweise | Kontrolle | ||
| Zustandsgrenzen, Konsistenzgrenzen | Zur Charakterisierung bindiger Böden und Ableitung eines Vorgabewertes für den Wassergehaltsbereich nach Nr. 8.2 des BQS 7-1 unter der Nr. 6 des BQS 7- 1. | DIN EN ISO 17892-12 DIN 18122-2 | K o n s i t s t e nzermittlung | |||||
| Wassergehalt | Abhängig von der Bodenart, Bewertung durch Gutachter. | DIN EN ISO 17892-1 DIN 18121-2 | Wassergehalt | |||||
| Proctordichte | Zur Charakterisierung. | DIN 18127 | Proctorversuch | |||||
| Wasserdurchlässigkeit | Zur Charakterisierung | DIN EN ISO 17892-11 | Bewertung Einfluss Bodenverdichtung auf Wasserdurchlässigkeit, Ermittlung Bezugswert Verdichtungsgrad. | |||||
| Scherfestigkeit | Gemäß Vorgabe der Standsicherheitsberechnung | DIN 18137 bzw. empirische Ableitung aus Korngrößenverteilung | ||||||
| Luftkapazität: Zielwert Einzelwert | 8 Vol % ≥ 5 % | Ermittlung aus der Differenz nach DIN ISO 11274 bestimmten Wassergehalte bei pF=0 (Wassersättigung) und pF =1,8 (Feldkapazität). | Ermittlung des Einflusses der Bodenverdichtung duch Bestimmung an 3 Proben, die beim natürlichen Wassergehalt mit unterschiedlichen Verdichtungsgraden hergestellt werden (3 Parallelproben pro Dichtestufe). | |||||
| nutzbare Feldkapazität | nFK ≥ 140 mm (bezogen auf die Gesamtdicke) | DIN ISO 11274 | permanenter Welkepunkt aus Tabelle 70 der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5). | |||||
| TOC | ≤ 1,0 Gew. % | DIN EN 15936 Oberboden: TOC ≤5 M.-%, Ziel 1–2 M.-% Unterboden: TOC ≤1 M.-%, ggf. projektspezifisch zulässige Ausnahme ≤2 M.-%. | Überschreitungsmöglichkeit bis TOC ≤ 2 % bei originären Böden mit einer bekannten sehr geringen Humusqualität (C/N-Verhältnis ≥ 25). | |||||
| TOC - Humus | ≤ 5,0 Masse % (optimal: TOC 1 bis 2 Masse %). | |||||||
| pH - Wert | 6,5 - 9 | DIN 38404-5 | ||||||
| Carbonatgehalt sowie Eisengehalte und - fraktionen. | Abschätzung der Auswirkungen hinsichtlich von Mobilisierung und Ausfällungen | DIN 18129, DIN ISO 10693, DIN 19682-13, DIN 19684-6, DIN 19684-7 | Laborversuche | |||||
| Bodenfremde Bestandteile (Bauschutt, Straßenaufbruch etc.) | mineralisch ≤ 5 Masse-% nicht mineralisch: nicht ins Auge fallend und ≤ 1 % | Gutachter, visuell ggf. gravimetrisch | Gutachter | |||||
| Angaben zur Herkunft des Bodenmaterials | Bei Verdacht des Vorhandenseins von invasiven Pflanzenarten: Risikoabschätzung zu Auswirkungen. | visuell | ||||||
| Nährstoffe | zur Charakterisierung | nur bei nicht natürlichen Böden |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\260914_Anlage-1.5-Eignungsprüfung - Rekultivierung.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 78]
Anlage 1 - Eignungsprüfung Probefeld (für Innen- und Außenböschung)
| Bauteil / Profilierung | Material | Nachweise | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Bemerkung zu den Prüfungen | Anzahl Prüfproben* | Nachweis durch EP | Kontrolle durch FP |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mineralische Abdichtung Mineralische Oberflächenabdichtung, VA IV, außen 2×ca.0,25 m, nach BQS 5-0/5-1 Mineralische Basisabdichtung, VA I bis VA IV, Innen 2 × ca. 0,25 m | mineralisches Material - Lehm | Anteil Feinstkorn (< 2μ) | ≥ 20 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Konsistenzermittlung | 1 Probe, Materialnachweis gem. DIN 4021 - T1; 2 Proben | 1 Nachweis | 1 Nachweis |
| Anteil an Tonmineralien | ≥ 10 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Bestimmung der Kornverteilung | |||||
| Wasseraufnahme | ≥ 45 Gew. % | DIN 18132 | Enslin / Neff | |||||
| Organische Substanz | ≤ 5 Gew. % | DIN 18128 | Glühverlust | |||||
| Karbonatanteil | ≤ 15 Gew. % (1) | DIN 18129 | Scheibler | |||||
| Ton- und Schluffgehalt | ≥ 60 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Bestimmung der Kornverteilung | |||||
| Fließgrenze | WL ≥ 35 % | DIN 18122 | Konsistenzermittlung | |||||
| Plastititätszahl | IP ≥ 20 % | DIN 18122 | Konsistenzermittlung | |||||
| Wassergehalt | wpr <w <w (0,95) | DIN 18121 | Wassergehalt | |||||
| Konsistenzzahl | 0,75<IC<1,0 | DIN 18122 | Konsistenzermittlung | |||||
| Stückigkeit | Dmax ≤ 32 mm | gutachterlich | visuell | |||||
| Geologische Beschreibung | Bestimmung der Tonminerale (qualitätiv) | gutachterlich | visuell | |||||
| Proctordichte | ≥ 95 % Proctor (wpr < w < w(0,95)) | DIN 18127 | Proctorversuch | |||||
| Wasserdurchlässigkeit | kf ≤ 5x10-10 m/s | DIN 18130 T1 | Kompressionsdurchlässigkeitsgerät | |||||
| Kompressionsversuch | TM | DIN 18135 | Verformbarkeit | |||||
| Festigkeit | gem. Standsicherheitsgutachten | DIN 18137-2 alt. | Dreiaxialer Druckversuch | |||||
| DIN 18138-3 alt. | Direkter Scherversuch | |||||||
| DIN 18136 | Einaxialer Druckversuch | |||||||
| Technische Barriere VA I bis VA IV, Innen 2 × ca. 0,25 m | mineralisches Material - Lehm | Anforderungen wie Mineralische Abdichtung jedoch: | 1 Probe, Materialnachweis gem. DIN 4021 - T1; 2 Proben | 1 Nachweis | 1 Nachweis | |||
| Zusätzliche Anforderungen: | ||||||||
| Schadstoffrückhaltevermögen | Anteil Tonmineralien. ≥ 10 Gew. % | |||||||
| Flächendränage (Entwässerungsschicht) | mineralisches Material | Körnung | 16/32 mm | DIN EN ISO 17892-4 | Siebung | 2 Proben + Prüfzeugnis vom Lieferant. | 1 Nachweis | 1 Nachweis |
| Feinkornanteil (≤ 0,063 mm) | ≤ 10 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Siebung | |||||
| Wasserdurchlässigkeit | k ≥ 1x10ˉ3 m/s | rechnerisch aus Kornverteilungsanalyse | ||||||
| Scherfestigkeit | Eignung für den Einbau in Böschungen bis 1:2,75 | Gutachter | Gutachter | |||||
| Organische Substanz | frei von organischen Bestandteilen | DIN 18 128 | Glühverlust | |||||
| Flächendränage (Filterschicht) | mineralisches Material | Körnung | 8/16 mm | DIN EN ISO 17892-4 | Siebung | 2 Proben + Prüfzeugnis vom Lieferant. | 1 Nachweis | 1 Nachweis |
| Feinkornanteil (≤ 0,063 mm) | ≤ 10 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Siebung | |||||
| Wasserdurchlässigkeit | k ≥ 1x10ˉ3 m/s | rechnerisch aus Kornverteilungsanalyse | ||||||
| Scherfestigkeit | Eignung für den Einbau in Böschungen bis 1:2,75 | Gutachter | Gutachter | |||||
| Organische Substanz | frei von organischen Bestandteilen | DIN 18 128 | Glühverlust | |||||
| TAS - Gas | mineralisches Material | Bodenmechanische Anforderungen | Eignung als Deponieersatzbaustoff für TAS | DepV / BQS 4-1 | Umfang gem. BQS 4-1, Ziff. 4 | 2 Proben | 1 Nachweis | 1 Nachweis |
| Eignung als Auflager für KDB | Gutachter, Umfang gem. BQS 5-5 | |||||||
| Korngrößenverteilung | 0/60 mit Größtkorn max. 100 mm | DIN EN ISO 17892-4 | ||||||
| Proctordichte | Bezugsproctor | DIN 18127 | Proctorversuch | |||||
| Schichtdicke | d = d ≥0,50 m | Gutachter, Aufgrabung | ||||||
| Verdichtung | dPr ≥ 95 % | DIN 18125-2 | ||||||
| Kornfestigkeit | Ausreichende Tragfähigkeit | Gutachter | ||||||
| Scherfestigkeit | Standsicher für Böschungen bis 1 : 2,75 | Gutachter | ||||||
| Tragfähigkeit | EV2 ≥ 30 MN/m² | DIN 18134 | Gutachter | |||||
| Wasserdurchlässigkeit | kf ≥ 10^-4 m/s | DIN 18130-1 | ||||||
| Sandmatte auf KDB | MDDS - Bahn | BAM - Zulassung Scherfestigkeit Ergebnisse Eigenüberwachung Hersteller | gem. BAM-Zulassung Standsicher in Böschungen bis 1 : 2,75 Äußere Beschaffenheit, Zustand der Nähte, Dicke, Flächenmasse, Archivierung Lieferscheine u. Güteprüfungen | BAM-Zulassung | Gutachter, weitergehende Prüfungen siehe Eignungs- und Einbauprüfung. | 2 Proben | 1 Nachweis | 1 Nachweis |
| KDB | Geokunststoff | äußere Beschaffenheit | BAM-Zulassung | Gutachter, weitergehende Prüfungen siehe Eignungs- und Einbauprüfung. | ||||
| KDE | Geokunststoff | äußere Beschaffenheit | BAM-Zulassung | Gutachter, weitergehende Prüfungen siehe Eignungs- und Einbauprüfung. | ||||
| Rekultivierungsschicht | Boden | Korngrößenverteilung (Bodenart) | Dokumentation, Orientierungswerte siehe Abb. 1 BQS 7-1, Größtkorn 63 mm | DIN ISO 11277, DIN 4220, DIN EN ISO 17892-4, DIN 18196 | Gutachter, Beschreibung der Bodenart | 6 Proben | 3 Nachweise | 3 Nachweise |
| Wassergehalt | gemäß Eignungsprüfung (Übereinstimmung) | DIN EN ISO 17892-1 | ||||||
| Humusgehalt bestimmt aus TOC | gemäß Eignungsprüfung (Übereinstimmung) | DIN ISO 10694 | ||||||
| Schichtdicke | Magergrünland: mindestens 1,20 m Einbau | Gutachter, Aufgrabung | ||||||
| Bodenfremde Bestandteile (Bauschutt, Straßenaufbruch etc.) | mineralisch ≤ 5 Masse-% nicht mineralisch: nicht ins Auge fallend und ≤ 1 % | Gutachter, visuell ggf. gravimetrisch | ||||||
| Trockendichte / Verdichtungsgrad | gemäß Eignungsprüfung | DIN 18125 | ||||||
| Luftkapazität: Zielwert Einzelwert | 8 Vol % ≥ 5 % | DIN ISO 11274 | Laborversuch / Berechnung | |||||
| nutzbare Feldkapazität | nFK ≥ 140 mm (bezogen auf die Gesamtdicke) | DIN ISO 11274 | Kartieranleitung | |||||
| Wasserdurchlässigkeit | gemäß Projektspezifischer Vorgabe | DIN 18130, DIN 19682-7 | Bewertung Einfluss Bodenverdichtung auf Wasserdurchlässigkeit, Ermittlung Bezugswert Verdichtungsgrad. | |||||
| Schadstoffegehalte in Feststoff und Eluat | DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 9 bei antropogen verändertem Material | DepV, Anhang 4 | Gem. Eignungsprüfung. | Gem. geprüften und freigegebenen Unterlagen für das zum Einsatz vorgesehene Material. |
*mindestens soviele Proben wie im Regeleinbau
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\260914_Anlage-1.6-Eignungsprüfung - Probefeld.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 79]
Anlage 1, Eignungsprüfung
Anlage 1 - Eignungsprüfung -Rohrleitungsbau
| Bauteil | Funktion | Nachweise | Anforderungen | Nachweis der Eignung | Zuständige Vorschriften | Nachweis durch | Kontrolle durch | Zeitpunkt der Vorlage |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gassammelleitung | Erfassung und Ableitung von Deponiegas | materialspezifische Eignung: Material Herstellung | PE 100 RC | Herstellernachweis gem. DIN 8074 und 16963 | BQS 8-1, SKZ / TÜV- LGA Güterichtlinie - Rohre, Rohrleitungsbauteile, Schächte und Bauteile in Deponien, Oktober 2024 | Hersteller | FP | 4 Wochen vor Beginn |
| Formgebung: Druckfestigkeit Durchmesser | SDR 17 DA90 Rohrdimensionen und SDR-Klassen gemäß genehmigter Ausführungsplanung | gem. DIN 19667 u. 4266 | Hersteller | |||||
| funktionelle Eignung: Standsicherheitsnachweis Auflagerung und Bettung | Standsicher unter den örtlich vorgegebenen Randbedingungen | gem. ATV-A 127 u. DIN 19667 gem. DIN 19667 | AN | |||||
| Lieferung und Lagerung: Transport und Lagerung Kennzeichnung / Lieferscheine Anlieferzustand Lagerung | Übereinstimmung mit den Werks- / Abnahmeprüfzeugnissen keine mechanischen Schäden fachgerecht | gem. Herstellervorschriften | AN | Bei Anlieferung |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\260914_Anlage-1.7-Eignungsprüfung - Rohrleitungsbau.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 80]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 2
Anlage 2
Tabellen Einbauprüfungen
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 81]
Anlage 2 - Einbauprüfung Auflagerschichten
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Bemerkung zur Prüfung | Häufigkeit der Untersuchungen | Nachweis durch EP | Kontrolle durch FP | Probenanzahl soll bei 40.000 m² | Probenanzahl ist EP | Probenanzahl ist FP |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Profilierung / BVM | mineralisches Material | Schichtdicke | Einbau in Lagen mit d = 20 bis max 30 cm | Vorgabe Gutachter in Abhängigkeit vom Material | Bohrstock, Kleinschürfe | nach Bedarf | 1 Probe | 1 Probe | |||
| Verdichtung | Eindruckunterschied bei 8 t - Achslast bei GU* = 5 cm bei GU = 3 cm | Gutachterlich | Proofrolling | durchgehend | |||||||
| Korngrößenverteilung | 0/100 mm | DIN EN ISO 17892-4 | Siebanalyse | nach Bedarf | |||||||
| Feinanteile < 0,063 mm | ≤ 15 Gew. % | Gutachter / DIN EN ISO 17892-4 | Gutachter / bei Bedarf Siebanalyse | ||||||||
| Tragfähigkeit | ausreichend (bei Bedarf: EV2 ≥ 30 MN/m² bei Ev2/Ev1 max. 2,7) | DIN 18134 | Proof rolling oder in gutachterlicher Abstimmung stat. Plattendruckversuch | alle 5000 m² / bzw. nach gutachterlicher Festlegung | 8 | ||||||
| TAS-Gas | mineralisches Material | Schichtdicke | bis 30 cm, siehe Ausführungsplanung | Gutachter | Bohrstock, Kleinschürfe | alle 2000 m² | 20 | ||||
| Korngrößenverteilung | 0/100 mm | Gutachter / DIN EN ISO 17892-4 | Gutachter / bei Bedarf Siebanlyse | alle 1000 m² | 40 | ||||||
| Überkorn bis 100 mm | ≤ 10 Gew. % | ||||||||||
| Feinanteile < 0,063 mm | ≤ 10 Gew. % | ||||||||||
| Carbonatgehalt | ≤ 30 % | DIN 18129 | alle 1.000 m² | 4 | |||||||
| Wasserdurchlässigkeit | kf ≥ 1x10-4 m/s | rechnerisch aus KGV | Versuchszylinder | alle 1.000 m² durchgehend | 40 | ||||||
| Ebenheit | optisch plan | Gutachter | Gutachter |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\260914_Anlage-2.1-Einbauprüfung- Auflagerschichten.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 82]
Anlage 2 - Einbauprüfung - Mineralisches Dichtungsmaterial
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Prüfungen | Häufigkeit der Untersuchungen (je Lage) | Nachweis durch EP | Kontrolle durch FP |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mineralische Basisabdichtung Innenböschung VA I bis VA IV BQS 2-0/2-1 | mineralisches Material Lehm | Gutachterliche Bodenansprache | Geologische Beschreibung - Homogenität | Gutachter | Gutachter | durchgehend | EP | FP |
| Wasserdurchlässigkeit | kf≤ 5x10-10 m/s | DIN 18130 T1 | Kompressionsdurchlässigkeit | alle 1.000 m² | ||||
| Wassergehalt | wpr<w<w(95) | DIN 18121 | alle 1.000 m² | |||||
| Verdichtung | Dpr≥ 95 % | DIN 18125 | Ersatzverfahren | alle 1.000 m² | ||||
| Luftporengehalt | na ≤ 5 % | DIN 18125 | rechnerisch aus Dichtebestimmung | alle 1.000 m² | ||||
| Proctordichte | Bezugsproctor | DIN 18127 | Ersatzverfahren | alle 4.000 m² bzw. nach Bedarf | ||||
| Konsistenzgrenzen | TM | DIN 18122 T1 und T2 | Klassifikation | alle 4.000 m² | ||||
| Gesamtkarbonat-Gehalt (< 4mm) | ≤ 15 Gew.-% | DIN EN ISO 10693 | alle 5.000 m² | |||||
| Organische Substanz | ≤ 5 Gew.-% | DIN 18 128 | alle 5.000 m² | |||||
| Stückigkeit | Dmax ≤ 32 mm ≤ 10 % | Gutachter | visuell | durchgehend | ||||
| Korngrößenverteilung | d ≤ 0,002 mm ≥ Gew. 20 % | DIN EN ISO 17892-4 | Schlämmanalyse | alle 4.000 m² | ||||
| Lagenstärke | d ≥ 25 cm | gutachterlich | Bohrstock, Kleinschürfe, Vermessung | alle 1.000 m² | ||||
| Gesamtstärke | ≥ 50 cm | gutachterlich | Bohrstock, Kleinschürfe, Vermessung | alle 1.000 m² | ||||
| Mineralische Oberflächenabdichtung Außenböschung VA V BQS 5-0/5-1 | mineralisches Material Lehm | Gutachterliche Bodenansprache | Geologische Beschreibung - Homogenität | Gutachter | Gutachter | durchgehend | EP | FP |
| Wasserdurchlässigkeit | kf≤ 5x10-10 m/s bei i=30 | DIN 18130 T1 | Kompressionsdurchlässigkeit | alle 1.000 m² | ||||
| Wassergehalt | wpr<w<w(95) | DIN 18121 | alle 1.000 m² | |||||
| Verdichtung | Dpr≥ 95 % | DIN 18125 | Ersatzverfahren | alle 1.000 m² | ||||
| Luftporengehalt | na ≤ 5 % | DIN 18125 | rechnerisch aus Dichtebestimmung | alle 1.000 m² | ||||
| Proctordichte | Bezugsproctor | DIN 18127 | Ersatzverfahren | alle 4.000 m² bzw. nach Bedarf | ||||
| Konsistenzgrenzen | TM | DIN 18122 T1 und T2 | Klassifikation | alle 4.000 m² | ||||
| Gesamtkarbonat-Gehalt (< 4mm) | ≤ 15 Gew.-% | DIN EN ISO 10693 | alle 5.000 m² | |||||
| Organische Substanz | ≤ 1 Gew.-% | DIN 18 128 | alle 5.000 m² | |||||
| Stückigkeit | Dmax ≤ 32 mm ≤ 10 % | Gutachter | visuell | durchgehend | ||||
| Korngrößenverteilung | d ≤ 0,002 mm ≥ Gew. 30 % | DIN EN ISO 17892-4 | Schlämmanalyse | alle 4.000 m² | ||||
| Lagenstärke | d ≥ 25 cm | gutachterlich | Bohrstock, Kleinschürfe, Vermessung | alle 1.000 m² | ||||
| Gesamtstärke | ≥ 50 cm | gutachterlich | Bohrstock, Kleinschürfe, Vermessung | alle 1.000 m² | ||||
| Technische Barriere Innenböschung VA I bis VA IV BQS 1-0 | mineralisches Material Lehm | Gutachterliche Bodenansprache | Geologische Beschreibung - Homogenität | Gutachter | Gutachter | durchgehend | 1 Probe | 1 Probe |
| Wasserdurchlässigkeit | kf≤ 5x10-10 m/s | DIN 18130 T1 | Kompressionsdurchlässigkeit | alle 1.000 m² | ||||
| Wassergehalt | wpr<w<w(95) | DIN 18121 | alle 1.000 m² | |||||
| Verdichtung | Dpr≥ 95 % | DIN 18125 | Ersatzverfahren | alle 1.000 m² | ||||
| Luftporengehalt | na ≤ 5 % | DIN 18125 | rechnerisch aus Dichtebestimmung | alle 1.000 m² | ||||
| Proctordichte | Bezugsproctor | DIN 18127 | Ersatzverfahren | alle 4.000 m² bzw. nach Bedarf | ||||
| Konsistenzgrenzen | TM | DIN 18122 T1 und T2 | Klassifikation | alle 4.000 m² | ||||
| Gesamtkarbonat-Gehalt (< 4mm) | ≤ 15 Gew.-% | DIN EN ISO 10693 | alle 5.000 m² | |||||
| Organische Substanz | ≤ 5 Gew.-% | DIN 18 128 | alle 5.000 m² | |||||
| Stückigkeit | Dmax ≤ 32 mm ≤ 10 % | Gutachter | visuell | durchgehend | ||||
| Korngrößenverteilung | d ≤ 0,0002 mm ≥ Gew. 20 % | DIN EN ISO 17892-4 | Schlämmanalyse | alle 4.000 m² | ||||
| Lagenstärke | d ≥ 25 cm | gutachterlich | Bohrstock, Kleinschürfe, Vermessung | alle 1.000 m² | ||||
| Gesamtstärke | ≥ 50 cm | gutachterlich | Bohrstock, Kleinschürfe, Vermessung | alle 1.000 m² | ||||
| Ebenheit | Ebenes Planum mit Eindruckunterschiede +/- 2 cm unter der 4 m Latte und Höhensprünge (Versätze) maximal 5 mm. | Vermessung | alle 1.000 m² |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_Anlage-2.2-Einbauprüfung - Mineralisches Dichtungsmaterial.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 83]
Anlage 2 - Einbauprüfung - Mineralische Filter- und Entwässerungsschichten
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Prüfungen | Häufigkeit der Untersuchungen | Nachweis durch EP | Kontrolle durch FP |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entwässerungsschicht BQS 3-1 | mineralisches Material | Schichtstärke | d ≥ 30 cm | gutachterlich | Bohrstock, Kleinschürfe | alle 2.000 m² | 1 Probe | 1 Probe |
| Wasserdurchlässigkeit | k ≥ 1x10-2 m/s | DIN 18130 T1 | Rechnerisch aus Siebanalyse | alle 1.000 m² | ||||
| Korngrößenverteilung | 16/32 mm | DIN EN ISO 17892-4 | Siebanalyse | |||||
| Kornform L/B = 3/1 | ≤ 20 Gew. % | DIN EN 933-3 / -4 | Kornformkennzahl, Plattigkeitszahl | |||||
| Unterkorn (nach GDA E 3-12) | ≤ 15 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Siebanalyse | |||||
| Schlämmkorn | ≤ 1,0 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Siebanalyse | |||||
| Anteil gebrochene Körner | ≤ 10 Gew. % | DIN EN 933-5 | Bruchflächigkeit | alle 5.000 m² | ||||
| CaCO3 | ≤ 20 Gew. % | alle 5.000 m² | ||||||
| Filterschicht BQS 3-1 | mineralisches Material | Schichtstärke | d ≥ 20 cm | gutachterlich | Bohrstock, Kleinschürfe | alle 2000 m² | 1 Probe | 1 Probe |
| Wasserdurchlässigkeit | k ≥ 1x10-2 m/s | DIN 18130 T1 | Rechnerisch aus Siebanalyse | alle 1000 m² | ||||
| Korngrößenverteilung | 8/16 mm | DIN EN ISO 17892-4 | Siebanalyse | |||||
| Unterkorn (nach GDA E 3-12) | ≤ 15 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Siebanalyse | |||||
| Schlämmkorn | ≤ 1,0 Gew. % | DIN EN ISO 17892-4 | Siebanalyse |
AU Consult GmbH P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_Anlage-2.3-Einbauprüfung - Mineralische Filter- und Entwässerungsschichten.xlsx
[Seite 84]
Anlage 2 - Einbauprüfung KDB
| Bauteil | Material | Nachweise | Prüfgröße | Anforderung | Prüfverfahren Prüfvorschriften | Häufigkeit der Untersuchungen | Nachweis durch | Kontrolle durch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KDB | PEHD | Verlegeplan: | Werkstoffgerechte Vorgehensweise | Nach DVS-Richtlinie 2225 T 4 | fachspezifische Durchsicht | gesamte Einbaufläche | EP | FP |
| Materialidentifikation: | Lieferdokumente Liefer- und Lagerzustände Äußere Beschaffenheit Dicke Warmlagerungsverhalten Zugbeanspruchung (zweiachsig) Schmelzindex Dichte | Vollständigkeit BAM-Richtlinie / BAM-Zulassung 2,5 mm - 0 mm Einzelwert = Mittelwert ±0,15mm Alle Einzelwerte ≥ 2,50mm Maßänderung längs und quer < 1 % bei 1 Std. und 120° σs ≥ 15 N/mm² 2,5 ± 0,4 g/10 min, 190/5 0,942 ± 0,005 g/cm³, naturfarben | visuell visuell visuell DIN EN ISO 9863-1, Verfahren D. BAM B14 DIN EN ISO 527 DIN EN ISO 1133-1 DIN EN ISO 1183-1 | Je Lieferung Je Lieferung Jede Rolle je 10.000 m² je 5000 m² je 10.000 m² je 10.000 m² je 10.000 m² | ||||
| Verlegearbeiten: | Qualifikationsnachweis des Schweißpersonals Oberfläche Min. Dichtung Planlage Kantengeradheit Dicke Verfahrensprüfung des Verlegers Pressverbund zwischen KDB und Planum Äußere Beschaffenheit Überlappung Überprüfung Verlegeplan Windsicherung | DVS Richtlinie 2212 Gem. BAM Richtlinie Gem. BAM Richtlinie Gem. BAM Richtlinie 2,5 mm - 0 mm / + 0,3 mm BAM Richtlinie ausreichend für fachgerechte Schweißung | visuell visuell visuell visuell DIN EN ISO 9863-1, Verfahren D. visuell visuell visuell visuell, messend visuell, messend visuell | durchgehend durchgehend durchgehend durchgehend Jede Rolle durchgehend durchgehend durchgehend durchgehend durchgehend durchgehend | ||||
| Schweißarbeiten: | Verfahrensprüfung Probeschweißung Qualifikation des Schweißpersonals Wetter Nahtvorbereitung Nahthomogenität Nahtprüfung qualitativ und quantitativ und Nahtfestigkeit Nahtgeometrie Dichtigkeitsprüfung an Schweißnähten Nahtdicken bei Überlappnähten Äußere Beschaffenheit von Schweißnähten Prüfprotokolle Schweißzusatzwerkstoff | Geräte- und Witterungspezifisch gem. DVS 2225 T3 DVS 2225 T4 Prüfzeugnis nach DVS 2212-3 gem. BAM (Temperatur, Wind, Feuchtigkeit, Sonneneinstrahlung) trocken, sauber Nahtverlauf, Kerben, Riefen, Wulstbildungen, Breite etc. unter Laborbedingungen nach DVS 2226 T 2+3 mit Ergebnisauswertung nach DVS 2226 T 1 DVS 2225 an Probe- schweißung DVS 2225 T4 DVS 2225 T4 DVS 2225 T4 DVS 2225 T4 DVS 2211, Werkszeugnis Schmelzindex Dichte | Geräteeinstellung visuell, messend n. Herstellerangabe, visuell visuell, messend DVS 2225 T4 DVS 2226 T2+3 und DVS 2226 T1 abgestimmt auf die Nahtform - Überlappnähte mit Prüfkanal mit Druckluft - Auftragsnähte mit Vakuum oder mit Hochspannung mittels Ultraschall visuell durch Inaugenscheinnahme DIN EN ISO 1133-1 DIN EN ISO 1183-1 | durchgehend Arbeitstäglich (Anfang und Ende jeder Nahtart) jeder Schweißer Arbeitstäglich Arbeitstäglich Arbeitstäglich gem. BAM-Richtlinie an mindest. 25 % der Probeschweißungen und ennahmen. alle Schweißnähte systematisch an DÜN im Abstand von 5-10 m an mindestens 5 Messstellen je Naht alle Schweißnähte 1 x 1 x |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_Anlage-2.4-Einbauprüfung - Geokunststoffe, KDB.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 85]
Anlage 2 - Einbauprüfung
MDDS / KDE
MDDS
| Bauteil | Material | Nachweise | Prüfgröße | Anforderung | Prüfverfahren Prüfvorschriften | Häufigkeit der Untersuchungen | Nachweis durch | Kontrolle durch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sandschutzmatte | PEHD | Verlegeplan: | Werkstoffgerechte Vorgehensweise | fachspezifische Durchsicht | gesamte Einbaufläche | EP | FP | |
| Materialidentifikation: Sandschutzmatte Bändchengewebe | Lieferdokumente Liefer- und Lagerzustände Äußere Beschaffenheit Dicke Flächenmasse Höchstzugkraft Höchstzugkraftdehnung | Vollständigkeit BAM-Richtlinie / BAM-Zulassung Stichprobe DIN EN ISO 9864 DIN EN ISO 10319 DIN EN ISO 10319 | visuell visuell visuell visuell, messend | Je Lieferung Je Lieferung Je Lieferung je 5.000 m² je 5.000 m² je 5.000 m² je 5.000 m² | ||||
| Verlegearbeiten: | Oberfläche KDB besenrein Planlage Unversehrtheit Kantengeradheit Überlappung Verbindungen Verankerungen Mindestüberfahrhöhe Überprüfung Verlegeplan | BAM-Zulassungsbescheid | visuell / gutachterlich visuell / messend | durchgehend |
KDE
| Bauteil | Material | Prüfkriterien | Anforderungen | Prüfungen | Zuständige Vorschriften | Häufigkeit der Untersuchung | Nachweis durch | Kontrolle durch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dränmatte auf KDB OFD Prüfumfang siehe BAM Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff- Dränelementen für Deponieoberflächenabd ichtungen (Ausgabe 2024-04, Tabelle 8) | PP-Dränmatte mit ein-/beidseitig aufkaschiertem Filtervliesstoff | Filtergeotextil: Masse / Flächeneinheit | Richtinie der BAM für die Zulassung von Kunststoffdränelementen für Deponieabdichtungen, Ausgabe 05/2024 | Messung | DIN EN ISO 9864 | alle 5.000 m² | EP | FP |
| Dicke | Messung | DIN EN ISO 9863-1; Prüfdruck 2 kPA | ||||||
| Zugfestigkeit | Laborversuch | BAM-Richtlinie, Zulassungsschein und SQÜ-KDE 4.3 bzw. DIN EN ISO 10319 | ||||||
| Dehnung bei Zugfestigkeit | ||||||||
| Stempeldrückkraft | DIN EN ISO 12236 | |||||||
| Dränmatte komplett: Lieferdokumente | Richtinie der BAM für die Zulassung von Kunststoffdränelementen für Deponieabdichtungen, Ausgabe 05/2024 | Vollständigkeit | Richtinie der BAM für die Zulassung von Kunststoffdränelementen für Deponieabdichtungen (Fassung 2024) | jede Lieferung | ||||
| Qualität, Lagerung | visuell | |||||||
| Planlage | durchgehend | |||||||
| Bahnenstöße | ||||||||
| Masse / Flächeneinheit | Messung | DIN EN ISO 9864 | alle 5.000 m² | |||||
| Dicke | DIN EN ISO 9863-1; Prüfdruck 2 kPA | |||||||
| Verbundfestigkeit im Schälversuch | Laborversuch | DIN EN ISO 13426-2 | ||||||
| Zugfestigkeit | BAM-Richtlinie, Zulassungsschein und SQÜ-KDE 4.3 bzw. DIN EN ISO 10319 | |||||||
| Dehnung bei Zugfestigkeit | ||||||||
| Verlegeplan: | Werkstoffgerechte Vorgehensweise gem. Richtinie der BAM für die Zulassung von Kunststoffdränelementen für | visuell, messend | fachspezifische Durchsicht | gesamte Einbaufläche |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_Anlage-2.4-Einbauprüfung - Geokunststoffe, MDDS und KDE.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 86]
Anlage 2 - Einbauprüfung Geotextil
Tabelle 5: Geotextilien
| Bauteil | Material | Prüfkriterien | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Prüfungen | Häufigkeit der Untersuchung | Nachweis durch | Kontrolle durch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Trenngeotextil | PP / PE | Dicke Flächengewicht Höchstzugkraft Höchstzugkraftdehnung Stempeldurchdrückkraft Herstellung Material Lieferprotokolle Qualität, Lagerung Planlage Überlappung | gem. Hersteller ≥ 300 g/m² ≥ 12 / 25 kN/m (längs/quer) gemäß Datenblatt ≥ 60 / 80 % (längs/quer) gemäß Datenblatt 3.500 N gemäß Datenblatt mech. Verfestigt PEHD gem. Eignungsprüfung keine mechanische Beschädigung faltenfrei 0,5 m | DIN EN ISO 9863-1 DIN EN ISO 9864 DIN EN ISO 10319 DIN EN ISO 10319 visuell, DIN EN ISO 12236 | Messung Laborversuch Laborversuch Laborversuch gem. Prüfzeugnis gem. Prüfzeugnis Produktidentität visuell visuell visuell visuell | jede 10000 m² jede 10000 m² jede 10000 m² jede 10000 m² nach Bedarf nach Bedarf jede Lieferung jede Lieferung durchgehend durchgehend nach Bedarf | EP | FP |
| Schutzgeotextil | PP / PE | Dicke Flächengewicht Höchstzugkraft Höchstzugkraftdehnung Stempeldurchdrückkraft Herstellung Material Lieferprotokolle Qualität, Lagerung Planlage Überlappung | gem. Hersteller ≥ 800 g/m² ≥ 30,0 / ≥ 55,0 KN/m (längs/quer) ≥ 50 / 36 % (längs/quer) ≥ 6.500 N mech. Verfestigt PEHD gem. Eignungsprüfung keine mechanische Beschädigung faltenfrei 0,5 m | DIN EN ISO 9863-1 DIN EN ISO 9864 DIN EN ISO 10319 DIN EN ISO 10319 visuell, DIN EN ISO 12236 | Messung Laborversuch Laborversuch Laborversuch gem. Prüfzeugnis gem. Prüfzeugnis Produktidentität visuell visuell visuell visuell | jede 10000 m² jede 10000 m² jede 10000 m² jede 10000 m² nach Bedarf nach Bedarf jede Lieferung jede Lieferung durchgehend durchgehend nach Bedarf | EP | FP |
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_Anlage-2.4-Einbauprüfung - Geokunststoffe, Schutz- und Trenngeotextil.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 87]
Anlage 2 - Einbauprüfung - Rekultivierungsschicht
Rekultivierungsschicht
| Bauteil | Material | Nachweise | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Bemerkung zur Prüfung | Häufigkeit der Untersuchungen* | Nachweis durch EP vor Anlieferung | Kontrolle durch FP | Probenanzahl soll bei 18.000 m²** | Probenanzahl ist EP | Probenanzahl ist FP |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rekultivierungsschicht | Boden | Schadstoffegehalte in Feststoff und Eluat Bodenmaterial das nicht dem Abfallrecht unterliegt. Deponieersatzbaustoffe | DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 9 | DepV, Anhang 4 | alle 5.000 m² jedoch mind. 3 x. § 17 DepV | 1 Probe 1 Probe | Kontrolle Kontrolle | ||||
| Korngrößenverteilung (Bodenart) | gemäß Eignungsnachweis, Größtkorn 63 mm; | DIN ISO 11277, DIN 4220, DIN EN ISO 17892-4, DIN 18196 | Gutachter, Beschreibung der Bodenart | alle 5.000 m² / Lage*** jedoch mind. jedes Bodenmaterial | 1 Probe | 1 Probe | 16 | ||||
| Wassergehalt | gemäß Eignungsnachweis | DIN EN ISO 17892-1 DIN 18121-2 | alle 1.000 m² / Lage*** jedoch mind. jedes Bodenmaterial | 1 Probe | 1 Probe | 80 | |||||
| Trockendichte | gemäß Eignungsnachweis | DIN EN ISO 17892-1 | Bei originären Böden nur Trockendichte | alle 1.000 m² / Lage*** jedoch mind. jedes Bodenmaterial | 1 Probe | 1 Probe | 80 | ||||
| Luftkapazität: | gemäß Eignungsnachweis | Ermittlung aus der Differenz nach DIN ISO 11274 bestimmten Wassergehalte bei pF=0 (Wassersättigung) und pF =1,8 (Feldkapazität). | alle 1.000 m² / Lage*** jedoch mind. jedes Bodenmaterial | 1 Probe | 1 Probe | 80 | |||||
| nutzbare Feldkapazität | gemäß Eignungsnachweis, nFK ≥ 140 mm (bezogen auf die Gesamtdicke) | DIN ISO 11274 | permanenter Welkepunkt aus Tabelle 70 der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5). | alle 1.000 m² / Lage*** jedoch mind. jedes Bodenmaterial | 1 Probe | 1 Probe | |||||
| Gehalt an organischen Material / Humus | gemäß Eignungsnachweis | DIN EN 15936 | alle 5.000 m² / Lage*** jedoch mind. jedes Bodenmaterial | 1 Probe | 1 Probe | 16 | |||||
| Bodenfremde Bestandteile (Bauschutt, Straßenaufbruch etc.) | mineralisch ≤ 5 Masse-% nicht mineralisch: nicht ins Auge fallend und ≤ 1 % | visuell ggf. gravimetrisch | Gutachter | baubegleitend | |||||||
| Schichtdicke d | Magergrünland: Einbau d ≥1,20 m; nach Setzung d ≥1,00 m Strauch-/Heckenflächen nach Setzung d ≥1,50 m; erforderliche Einbaudicke einschließlich Setzungsreserve gemäß Eignungsprüfung/Probefeld | Messung | Messlatte über Gesamtstärke | alle 2000 m² | Messung | Kontrolle | 20 |
- Bei augenscheinlich abweichendem Material sind neben der Rastervorgabe zusätzliche Untersuchungen zu veranlassen. ** Ermittelt wurde die Probenanzahl aus der Rastervorgabe bei 2lagiger Herstellung. ***Einbau in 2 Lagen mit je ca. 0,60 m
290914_Anlage-2.5-Einbauprüfung - Rekultivierungsschicht.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 88]
Anlage 2 - Einbauprüfung - Kunststoffrohre
| Bauteil | Material | Prüfkriterien | Anforderungen | Zuständige Vorschriften | Prüfungen | Häufigkeit der Untersuchung | Nachweis durch | Kontrolle durch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gassammelleitung | PE | Einbau | gem. DIN 19667 und EN 1610 | BQS 8-1, BQS 10-1 SKZ / TÜV-LGA Güterichtlinie Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile in Deponien, Oktober 2024 HS, etwa jede 20. Naht HM, etwa jede 30. Naht WE, arbeitstäglich | Gutachterlich | durchgehend | EP | FP |
| Kennzeichnung Rohrscheitel | mittig ausgerichtet | Gutachterlich | durchgehend | |||||
| Perforationsbild | mittig ausgerichtet | Gutachterlich | durchgehend | |||||
| Schweißung | gem. DVS 2207, Teil 1, Schweißprotokoll | Gutachterlich | jede Schweißnaht | |||||
| Schweißnahtgüte | Bewertungsgruppe 1 | Gutachterlich | jede Schweißnaht | |||||
| Rohrschweißprobe Labor pro Rohrtyp | Vorgabe FP | Vorgabe FP | pro ca. 20 Schweißungen bzw. Vorgabe FP | |||||
| Bettung | gem. DIN 19667 und EN 1610 | Gutachterlich | durchgehend | |||||
| Scheitelüberdeckung | 2 x Rohraußendurchmesser | Messung | durchgehend | |||||
| Wasserleitbahn und Schutzlage | KDB, d = 1,5 mm BAM - Zulassung | Verlegung | faltenfrei, keine Abdichtungskomponente nach DepV | BQS 8- 1, DIN 19667 | Gutachterlich | durchgehend | EP | FP |
| Überlappung | 50 cm |
- Zu Baubeginn verdichtete Kontrolle zur Festlegung der Herstellungskriterien nach Angaben des FÜ.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_Anlage-2.7-Einbauprüfung - Rohrleitungsbau.xlsx AU Consult GmbH
[Seite 89]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 3
Anlage 3
Tabelle Vermessung
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 90]
Anlage 3 - Vermessung
| Bauteil | Bauteilkomponenten | AN | Fremdvermessung |
|---|---|---|---|
| Oberflächenabdichtung | OK - Bestand | flächendeckend | Kontrollaufnahme |
| OK - Mineralische Basisabdichtung | Bestandsvermessung | Kontrollprofile (*) | |
| OK - Mineralische Oberflächenabdichtung VA IV außen | Bestandsvermessung | Kontrollprofile (*) | |
| OK - Technische Barriere | Bestandsvermessung | Kontrollprofile (*) | |
| UK TAS - Gas (=OK Planum) | Bestandsvermessung | Kontrollprofile (*) | |
| Verlegeplan MDDS | Bestands-/Verlegeplan | Plausibilitäts-/Lagekontrolle | |
| Verlegeplan KDB | Bestands-/Verlegeplan | Rand-/Anschluss-/Detailkontrolle | |
| Verlegeplan Dränmatte | Bestands-/Verlegeplan | Plausibilitäts-/Lagekontrolle | |
| OK Filterschicht | Bestandsvermessung | Kontrollmessung | |
| OK Rekultivierung | flächendeckend | Kontrollprofile/Dickenkontrolle (*) | |
| Gaserfassungssystem | Gasleitungen (Rohrscheitel), Gaskollektoren, Gasunterstation | vor Überdeckung | unabhängige Kontrollpunkte |
| Sickerwasserschächte | Sickerwasserschächte Sohle + Zu- und Ablaufhöhen, Deckelhöhen | vor Hinterfüllung | unabhängige Kontrollpunkte |
| Oberflächenwassererfassung | Dränagegraben, Dränageringgraben | Lage/Gefälle | Kontrollmessung |
- vier unabhängige Kontrollprofile als Kalkulationsgrundlage; zusätzliche punktuelle bzw. flächenhafte Kontrollmessungen gemäß Tabelle.
Projektfestpunktnetz gemäß Ausführungsplanung, angebunden an den amtlichen Lage- und Höhenbezug. Vor Beginn der Bauarbeiten ist durch den AN ein durch die Fremdvermessung zu bestätigendes Projektfestpunktnetz, angebunden an ETRS89/UTM32 und DHHN2016, einzurichten.
Geforderte Lagegenauigkeit qualitätsrelevanter Kontrollpunkte: ± 2 cm | Geforderte Höhengenauigkeit qualitätsrelevanter Kontrollpunkte: ± 1 cm. Die eingesetzten Messverfahren sind so zu wählen, dass die vorgenannten Genauigkeiten nachweislich eingehalten werden. Für die Ermittlung von Schichtdicken sind die Oberflächen unmittelbar aufeinanderfolgender Schichten auf dasselbe Festpunktnetz zu beziehen. Die Messunsicherheit darf die Beurteilung der im QMP festgelegten Schichtdicken und Toleranzen nicht maßgeblich beeinflussen.
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_Anlage-3- Vermessung.xlsx
[Seite 91]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 4
Anlage 4
Tabelle Projektbeteiligte
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 92]
| Anlage 4 - Projektbeteiligte | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Projektbeteiligter | Adresse | Ansprechpartner | Durchwahl | Mobil | |
| Deponiebetreiber/ Bauherr Umweltbaubegleitung Untere Naturschutzbehörde | Landkreis Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33 87719 Mindelheim | Herr Putz Herr Kunz | 08261 9953 69 08261 9953 66 | 0171 4 26 57 70 | edgar.putz@lra.unterallgaeu.de helmut.kunz@lra.unterallgaeu.de |
| Planung Bauleitung | AU Consult GmbH Martinipark - Gebäude A15 Provinostraße 52 86153 Augsburg Tel.: 0821-26199-0 Fax: 0821-26199-30 | Herr Weigele | -26 | 0151 22002407 | p.weigele@au-consult.de |
| Genehmigungs- behörde | Regierung von Schwaben Fronhof 10 86152 Augsburg | Frau Lauchner | 0821/3272594 | gabriele.lauchner@reg-schw.bayern.de | |
| Überwachungs- Behörden | Regierung von Schwaben Gewerbeaufsichtsamt Fronhof 10 86152 Augsburg | ||||
| LfU Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 Augsburg Tel.: 0821/9071-0 Fax: 0821/9071-5553 | Frau Beer-Pfaller | 08219071-5387 | Katharina.Beer-Pfaller@lfu.bayern.de poststelle@lfu.bayern.de | ||
| Wasserwirtschaftsamt Kempten Rottachstraße 15 87439 Kempten Tel.: 0831/52610-254 Fax: 0831/52610-216 | Herr Schiele | 0831/52610-254 | thomas.schiele@wwa-ke.bayern.de | ||
| Fremdprüfung Geotechnik | wird nach Vergabe ergänzt | ||||
| Fremdprüfung Kunststofftechnik | wird nach Vergabe ergänzt | ||||
| Fremdprüfung Vermessung | wird nach Vergabe ergänzt | ||||
| Annahmekontrolle | AU Consult GmbH Martinipark - Gebäude A15 Provinostraße 52 86153 Augsburg Tel.: 0821-26199-0 Fax: 0821-26199-30 | Herr Dierig | |||
| Bauausführung | wird nach Vergabe ergänzt |
[Seite 93]
Deponie Breitenbrunn – Oberflächenabdichtung VA I bis VA IV 290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx Seite 5
Anlage 5
Handlungsanweisung und Ablaufdiagramm zur Anlieferung und Annahme von Deponieersatzbaustoffen
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_QMP_Erläuterungsbericht- textteil.docx
[Seite 94]
Organigramm Anlieferung Verwertungsmaterial
Stand: 14.09.2026 Legende: AN -Antrag zur Freigabe
A A
N G
A
N
o
K L
ff k
e r
n d
A e
N r
K A n
l
P ie
r f
ü e
f r
u u
n n
g g
ko thcin gnuredrofhcaN negalretnU Unterlagen
FP Mineralik ok
Baulei L
tu
L a
n
f b
U g or
- AUC ko thcin gnuredrofhcaN negalretnU ok che A m N i K s (D c - h e P e p r
V E ü ) f i u g n n g u n g nicht ok Ablehnung
Bedarf FP Mineralik -Prüfung Unterlagen
Ablehnung ok
nicht ok Ablehnung b F a P u t M ec in h e n r is a c li h k e - P E r i ü g f n u u n n g g
ok ANK -Freigabe zur Anlieferung
Labor -Ankündigung Labor -Kontrolle Material zur Analyse (PN und Analyse)
AG -Erstellung Annahmeerklärung Bauleitung -Material zur Bauleitung Prüfung Kontrolle
AN -Anlieferung an Deponie LfU zur Kenntnis Kontrolle LfU
AG -Waage AG zur Kenntnis Sichtkontrollebei Anlieferung
AN AN -Anlieferung im Bereitstellunglager
Genehmigungsbehörde (bei Bedarf) gnum m itsuZ
Rück A w b e B l i e e s h u h n n a u g n n d a g lu u n s u g n Z d L ggf. nicht ok FP K M o i n n t e r r o a ll l e ik M - a P t r e ü r f i u a n l g / Ba K u o le n i t t r u o n ll g e - M P a r t ü e f r u ia n l g /
ok
FP Mineralik -Freigabe zum Einbau (nach bautechnischner Eignung)
ANK -Prüfung Kontrollen auf Vollständigkeit
nicht ok ANK -Prüfung Kontrollen Rü A ck b w le e h i n su u n n g g a u u n s d B L
ok
ANK -Freigabe zum Einbau oder Behandlung AG zur Kenntnis (nach DepV)
AN zur Kenntnis
P:\UA20\Bearbeitung\09_QMP\260914_Rev.0- Ausschreibungsfassung\290914_Anlage-5- Organigramm Anlieferung Verwertungsmaterialien.xlsx