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Fremdprüfung der mineralischen Oberflächenabdichtung der Deponie Breitenbrunn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Vergabestelle Landkreis Unterallgäu Bad Wörishofer Straße 88 87719 Mindelheim

AuftraggeberLandkreis Unterallgäu
Bezeichnung des AuftragsDeponie Breitenbrunn
Oberflächenabdichtung VA I bis IV
Fremdprüfung Mineralik (FP-M)
VerfahrensartOffenes Verfahren nach VgV
Frist zur Angebotsabgabe19.10.2026 / 14:00 Uhr
Einreichungelektronisches Angebot über Verga-
beplattform gemäß Bekanntma-
chung
Frist für Rückfragen zu den09.10.2026
Ausschreibungsunterlagen
Ende der Zuschlags- und15.11.2026
Bindefrist
VoraussichtlicherUnverzüglich nach
Leistungsbeginn
VertragslaufzeitDie Bauausführung ist für 2027 bis
2028 vorgesehen. Erste Prüfaktivitä-
ten (Erstprüfung QMP) sind bereits
innerhalb unverzüglich nach Zu-
schlag vorgesehen.

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

Deponie Breitenbrunn - Oberflächenabdichtung VA I bis IV Fremdprüfung Mineralik (FP-M)

Anlagen  Angebotsschreiben  Baubeschreibung und Planunterlagen  Erklärung der Bietergemeinschaft  Verzeichnis der Unterauftragnehmer  Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern  Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen  Vordruck: Angaben zu den Referenzen  Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB  Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB  Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB  Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU  LV Fremdprüfung Mineralik

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt, den im Betreff genannten Auftrag im Namen und für Rechnung des Landkreises Unterallgäu zu vergeben. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise und Vorgaben:

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Aufforderung zur Angebotsabgabe

1 Auftraggeber

Landkreis Unterallgäu Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim

Ansprechpartner: Herr Putz Tel. 08869/995-369 E-Mail: edgar.putz@lra.unterallgaeu.de

Ansprechpartner (Planer) AU Consult GmbH Herr Weigele Tel. 0821/26199-26 E-Mail: p.weigele@au-consult.de

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

2 Auftragsgegenstand

Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Dienstleistungen:

Deponie Breitenbrunn - Oberflächenabdichtung VA I bis IV - Fremdprüfung Mineralik (FP-M)

Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung.

3 Lose

Eine Aufteilung der Leistung in Lose ist nicht vorgesehen.

4 Nebenangebote

Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

5 Fristen/Einreichungsort

Ende der Angebotsfrist: 19.10.2026 14:00 Uhr

Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch. Elektronische Angebote müssen nicht mit einer Signatur versehen sein. Die Abgabe in Textform nach BGB ist ausreichend. Auf Ziff. 11 der Angebotsaufforderung wird verwiesen.

Zur Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu nutzen.

Bieter sind gehalten, die Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf auf die Vergabeplattform einzu- reichen, um einen fristgerechten Eingang der Angebote zu gewährleisten. Sollten Probleme auf der Vergabe- plattform auftreten, ist die Vergabestelle und der Support der Vergabeplattform zu kontaktieren.

Zuschlags- und Bindefrist: 15.11.2026

6 Aufklärungs- und Auskunftsverlangen

Die Ausschreibungsunterlagen sind von dem Bieter unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen.

Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle über die Verga- beplattform unverzüglich und möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 09.10.2026 unter genauer Benennung der Unklarheiten hinzuweisen. Spätere Fragen zu den Unterlagen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter nicht mehr beantwortet werden. Zusätzliche Informationen werden allen Bietern über die Vergabeplattform bekannt gegeben.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

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Aufforderung zur Angebotsabgabe

Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes über alle Bedingungen unterrichten, die für die Ausführung der Leistungen und für die Preisermittlung bedeutsam sind und sich ausreichend über die örtlichen Gegebenheiten informieren.

7 Bieter-/Arbeitsgemeinschaften

Die Bildung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig.

Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Ab- schluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,

• in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ge- genüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegen- und Zahlungen anzunehmen,

• in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,

• in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt.

Hierfür ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu verwenden, vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern zu unterschreiben.

Ferner hat die Bietergemeinschaft mit dem Angebot die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zum Vorliegen der Eignung einzureichen, die gem. Ziff. 10 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bei Bietergemeinschaften vorzulegen sind.

Hinweis: Wenn ein Mitglied einer Bietergemeinschaft selbst auch ein eigenes Angebot abgibt, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen.

8 Unterauftragnehmer

Der Auftragnehmer soll die Leistungen möglichst selbst erbringen, da die Leistungen jeweils besondere Qualität und Zuverlässigkeit erfordern. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung durch Unterauf- tragnehmer ausführen zu lassen, hat er/sie mit dem Angebot die Teilleistungen, die er/sie durch Unterauftragneh- mer ausführen lassen will, im Formblatt "Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen" zu benennen.

Ferner hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen (indem er/sie beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unterauftragnehmers gemäß Formblatt „Verpflichtungserklärung für Teil- leistungen von Unterauftragnehmern“ vorlegt).

Zudem sind mit dem Angebot die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zum Vorliegen der Eignung einzureichen, die gem. Ziff. 10 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für Unterauftragnehmer vorzulegen sind.

Wenn ein Bieter/eine Bietergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht und sich zugleich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Kapazitäten beruft (Eignungsleihe), ist auch Ziff. 9 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu beachten.

Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen sowie dessen Eignung. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe, verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauf- tragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe oder fehlender Eignung kann der Auftraggeber verlan- gen, dass der Unterauftragnehmer ersetzt wird.

9 Eignungsleihe

Beruft sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfä- higkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eig- nungsleihe), hat er/sie mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen (indem er/sie beispielsweise eine entsprechende

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Aufforderung zur Angebotsabgabe

Verpflichtungserklärung des jeweiligen anderen Unternehmens gemäß Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen“ vorlegt).

Ferner sind mit dem Angebot im Umfang der beabsichtigten Eignungsleihe die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zum Vorliegen der Eignung, die gem. Ziff. 10 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gefordert sind, für das jeweilige eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leis- tungsfähigkeit – wie die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) – die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erfor- derliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftrags- ausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben (beispielsweise gemäß Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen“).

Der Auftraggeber prüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss ein eig- nungsverleihendes Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, ersetzen.

10 Eignungskriterien/-nachweise

Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB erfüllen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklä- rungen und Nachweise vorzulegen. a) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (s. Formblatt)

b) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB (s. Formblatt)

c) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB (s. Formblatt)

d) Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU (s. Formblatt)

e) Liste der Referenzprojekte über die Betreuung von mindestens zwei Oberflächenabdichtungsmaßnahmen gem. DepV Deponieklasse II als Fremdprüfung Mineralik mit einer Größe von mind. 2 ha in den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Baugröße), des Leistungszeitraums sowie der Auftrag- geber mit Ansprechpartner (s. Formblatt).

f) Nachweis der Akkreditierung für den erforderlichen Prüfumfang gemäß BQS 9-1 als Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 sowie als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025

g) Nachweis über das Bestehen oder den verpflichtenden Abschluss nach Zuschlagserteilung einer Berufs- haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens je 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden

Bei Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot die geforderten Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbrin- gen.

Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hin, wonach für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralre- gister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen oder eine Abfrage im Wettbewerbsregister durchzuführen ist.

Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass die zuvor genannten Unterlagen vollständig mit dem Angebot eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, nur bei den Bietern, die den Zuschlag erhalten sollen, Unterlagen nachzufordern. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.

Der Bieter räumt dem Auftraggeber mit Abgabe des Angebots das Recht ein, zur Nutzung vorgesehene Anlagen sowie alle weiteren für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit relevanten Aspekte im Zuge der Angebots- wertung (Eignungsprüfung) einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen. Das gilt sowohl für eigene Anlagen

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Aufforderung zur Angebotsabgabe

und Technik des Bieters als auch für Anlagen und Technik Dritter, deren sich der Bieter bedienen will. Kommt es nicht zu dieser Untersuchung aus Gründen, die der Bieter oder seine Erfüllungsgehilfen zu verantworten haben, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen.

11 Form und Inhalt des Angebots

Das Angebot ist in elektronischer Form einzureichen. Die Mindestanforderung ist eine Einreichung in Textform nach BGB.

Es sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter unverändert zu verwenden, vollständig aus- zufüllen, an der jeweils dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. Eine Unterschrift kann jeweils entfallen, sofern das Angebot in Textform gem. BGB mit dem Namen der einzureichen- den Person(en) oder mit elektronischer Signatur versehen wird. Die Angebote sind über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe einzureichen.

Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit.

Der Bieter hat mit seinem Angebot seine berechtigten Geschäftsinteressen zu erklären, wenn er gegen die Be- kanntgabe des Zuschlagspreises nach § 39 Abs. 6 VgV ist. Wird die entsprechende Erklärung auf dem Form- blatt „Angebot“ (dort Ziffer 4) nicht angekreuzt, so geht der Auftraggeber von der Zustimmung des Bieters zur Bekanntgabe aus.

Die den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuellen Auftrages genutzt werden. Jede Benutzung oder Weitergabe für andere Zwecke ist unter- sagt.

Die Daten des Bieters werden vom Auftraggeber sowie vom mit der fachlichen Begleitung des Vergabe- verfahrens beauftragten Dritten, der AU Consult GmbH, Augsburg verarbeitet. Die Daten werden aus- schließlich zur Durchführung des Vergabeverfahrens verarbeitet.

12 Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium ist der Preis.

13 Nachprüfstelle

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, D-80534 München Tel.: +49 89 2176-2411, Fax: +49 89 2176-2847, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

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