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Freischnittarbeiten an Wegen mit Eichenprozessionsspinner-Bekämpfung, Baumfällungen und Rodungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 15:21 (Europe/Berlin)

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Vorbemerkungen

 Die Vorbemerkungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnis und  bei der Kalkulation und Angebotsabgabe zu berücksichtigen.

Ausführung

  1. Die Beschaffung von Lager- und Arbeitsplätzen ist Sache des Unternehmers, eine Vergütung hierfür erfolgt nicht.

  2. Die Beschaffung von Baustrom und Bauwasser ist Sache des Unternehmers. Die Kosten für Zuleitung, Verbrauch und Messung trägt der Auftragnehmer.

  3. Baustelleneinrichtung und -räumung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Vermessungsarbeiten

  1. Die Überprüfung oder die gemeinsame Absteckung durch oder mit dem Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von der Gewährleistungspflicht für die Richtigkeit der Absteckung und die planmäßige Einhaltung der Höhen. Er hat die Materialien und Bauteile, die durch fehlerhafte Messungen die Gesamtlänge beeinträchtigen, auf seine Kosten zu beseitigen und einwandfrei zu ersetzen.

  2. Mit der Abgabe des unterzeichneten Leistungsverzeichnisses erklärt der Bieter, dass er das Baugelände besichtigt hat und sich über alle vorhandenen Schwierigkeiten wie Engstellen, zu durchfahrende Privatgrundstücke, Baumwuchs usw. informiert hat und er die ausgeschriebenen Positionen ausführt. Eine besondere Vergütung für beengte Verhältnisse erfolgt nicht.

Hinweise zur Kalkulation der Angebotspreise für die Baufirmen

  1. Die Materiallieferungen sind wenn nicht anders beschrieben als Neumaterial zu kalkulieren. Die Materiallieferung ist frei Baustelle in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren, wenn in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich Gegenteiliges gesagt wird.

  2. In die Einheitspreise sind das Vorhalten und die Versorgung der Baumaschinen und Geräte mit Betriebsstoffen, die Versorgung der Baustelle mit Strom, Wasser, Beleuchtung usw. für die gesamte Bauzeit mit einzukalkulieren (Baustelleneinrichtungskosten).

  3. Des Weiteren sind bei der Kalkulation die Besonderen Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.

  4. Für die Verdichtungsnachweise gelten die Richtlinien nach DIN 18 134. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des AN (wenn nicht anders vereinbart).

  5. Sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung des Bauvertrages anfallenden Lieferscheine sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege - auch solche, die nicht zu Abrechnungszwecken gemäß § 14 VOB/B dienen - sind übersichtlich und geordnet zusammenzustellen, dass sie dem AG unverzüglich und vollzählig vorgelegt werden können.

Vorbemerkungen VTG Sachsen-Anhalt – Stand: 06/2026 Die Vorbemerkungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnis.

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  1. Mehrkosten für das Aufsuchen, Freilegen, Sichern und Kreuzen von Versorgungsleitungen bei Schachtarbeiten werden (wenn nicht anders vereinbart) nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.

  2. Das Einmessen der Achsen und Bauwerksabgrenzungen nach den Lageplänen des AG ist Aufgabe des AN. Die Kosten dafür sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.

  3. Nach Erteilung des Auftrages sind vom AN vor dem Einbau die Eignungsprüfungen der einzubauenden Materialien vorzulegen.

  4. Laut ZTV-LW 16 sind die erforderlichen Eigenüberwachungsprüfungen Bestandteil der Bauleistungen und durch den AN zu erbringen und auf Verlangen dem AG vorzulegen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

  5. Für alle Absteckungen, Kontrollmessungen und Aufmaße während der gesamten Bauzeit sind die erforderlichen Messgeräte, Absteckpfähle und Messgehilfen durch den AN kostenlos zu stellen.

  6. Messungen, die bei der Baudurchführung oder durch höhere Gewalt in Verlust geraten, sind kostenlos neu zu erstellen.

  7. Grenzsteine sind durch Pfähle zu sichern. Das obere Ende der Pfähle ist mit Signalfarbe zu markieren. Vor und nach Beendigung der Bauarbeiten ist eine Abnahme dieser Grenzsteinsicherung im Beisein des AG erforderlich. Grenzsteine, die durch schuldhaftes Verhalten des AN ihre ursprüngliche Lage verlieren, sind auf Kosten des AN neu einzumessen. Das Aufsuchen und Sichern von Grenzsteinen ist in die Einheitspreise einzurechnen.

  8. Vor Beginn evtl. ausgeschriebener Pflasterarbeiten sind dem AG entsprechende Muster zur Auswahl vorzulegen.

  9. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.

  10. Der Einbau der Schichten erfolgt nach Regelquerschnitt. Dabei gelten für die Ausschreibung und die Abrechnung die oberen Breiten der jeweiligen Schichten. Die aus dem Regelquerschnitt ersichtlichen Randneigungen sind in den EP einzukalkulieren.

  11. Falls der AN patentierte Verfahren, Bauweisen oder dgl. benutzt, hat er etwaige Lizenzgebühren – unabhängig davon, ob diese Verfahren, Bauweisen oder dgl. vom AG ausgeschrieben oder lediglich vom AN angeboten wurden – an den Patentinhaber zu zahlen, ohne dass der AG ihm diese Kosten besonders vergütet. Sie sind deshalb erforderlichenfalls in die Angebotspreise einzukalkulieren.

  12. Für die oberste ungebundene Tragschicht gelten folgende Grenzwerte (Nachweise nicht älter als 1 Jahr):

eine Wasserdurchlässigkeit von k  5 • 10-6 m/s. f ein CBR-Wert von mind. 80 % nach DIN EN 13286-47, mind. 4 h Wasserlagerung.

Abzugsregelungbei festgestellten Abweichungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen:

Bei Unterschreitung des geforderten CBR-Wertes von 80 % erfolgt ein linearer Abzug über den gebotenen Einheitspreis zwischen dem geforderten CBR-Wert von 80 % und dem unteren zulässigen CBR-Wert von 60 %.

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  1. Für anfallende verkehrsbehördliche Anordnungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen und Baustellen- sicherungen erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten dafür sind in die Einzelpreise mit ein- zukalkulieren.

  2. Der Nachweis für die Entsorgung (Entsorgungsanlage) ist vom Auftragnehmer zu führen und der jeweiligen Bauleitung vorzulegen. Die Entsorgung ist als Komplettleistung durchzuführen und entsprechend zu kalkulieren. Wenn nicht im Leistungsverzeichnis anders beschrieben, sind sämtliche Untersuchungen im Feld und im Labor, welche für die anfallenden Entsorgungsmengen erforderlich werden, in die Angebotspreise mit einzurechnen.

  3. Sofern seitens des Auftragnehmers zur Abrechnung eine digitale Mengenermittlung vorgesehen ist, so hat diese nach den Regeln für die elektronische Bauabrechnung (REB 21.003 –Massenberechnung aus Querprofilen und REB 21.013 – Massenberechnung zwischen Begrenzungslinien) zu erfolgen. Die Abrechnungszeichnungen sind hierzu in den Formaten DXF (georeferenziert, LS 489 UTM) und PDF (les- und prüfbar) zu übergeben.

  4. Rechnungslegung / Abnahme von Landschaftsgestaltenden Maßnahmen (Pflanzmaßnahmen) Rechnungslegungen nach VOB Abnahme werden als kumulative Abschlagsrechnungen weitergeführt. Für in sich abgeschlossene Teilmaßnahmen, welche zum Zeitpunkt der Abnahme nicht abnahmefähig sind, wird der seit der letzten Abschlagsrechnung bis zum ursprünglichen Abnahmetermin nachweislich erbrachte Leistungszuwachs für Pflege und Wässerungsarbeiten erst im darauffolgenden Jahr, mit Feststellung der Abnahmefähigkeit vergütet. Die Regelungen der ZTV La- StB bezüglich entstehender Kosten für die Mängelbeseitigung (Herstellung / Pflege / Wässerung) finden weiterhin Anwendung.

Hinweise zur Rechnungslegung im Papierformat

  1. Alle Rechnungen sind dem Auftraggeber 1 - fach (als Kopie) und zugleich

bei dem mit der Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro

2 - fach (1 Original, 1 Kopie) einzureichen

Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind

1 - fach einzureichen.

Hinweise zur Rechnungslegung im PDF-Format

Sofern Sie Ihre Rechnung an den VTG im PDF- Format senden möchten, ist diese über das mit der Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro zu senden.

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Zu beachtende Vorschriften und Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung

 Technische Regelwerke

DWA-A 904 - 1 Richtlinien für den ländlichen Wegebau (Ausgabe 2016)

ZTV LW 16 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Länd- licher Wege (Ausgabe 2016)

ZTV SoB-StB 20 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (Ausgabe 2020)

ZTV Pflaster-StB 20 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen (Ausgabe 2020)

ZTV E-StB 17 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (Ausgabe 2017)

ZTV Beton-StB 26 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (Ausgabe 2026)

ZTV Asphalt-StB 26 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (Ausgabe 2026) Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke Teil 2: Bauen im Bestand – Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung

ZTV La-StB 18 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschafts- bauarbeiten im Straßenbau (Ausgabe 2018)

ZTV Baumpflege Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (Ausgabe 2017)

TP Asphalt-StB Technische Prüfvorschriften für Asphalt (Ausgabe 2007, Stand August 2025)

TP B-StB Technische Prüfvorschriften für Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen (Ausgabe 2015, Stand Mai 2024)

TL Beton-StB 26 Technische Lieferbedingungen für die Herstellung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (Ausgabe 2026)

TL SoB-StB 20 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (Ausgabe 2020)

TL Gestein-StB 04/23 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (Ausgabe 2004/Fassung 2023)

TL G OB-StB 15 Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen- befestigungen Teil: Güteüberwachung Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen (Ausgabe 2015)

Vorbemerkungen VTG Sachsen-Anhalt – Stand: 06/2026 Die Vorbemerkungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnis.

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TL LW 16 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoff- gemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege (Ausgabe 2016)

TL Pflaster-StB 06/15 Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflaster- decken, Plattenbelägen und Einfassungen (Ausgabe 2006, Fassung 2015)

RStO 12/24 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (Ausgabe 2012, Fassung 2024)

RAL Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (Ausgabe 2012)

Für den ländlichen Wegebau mit Befestigungen mineralisch, Beton, Asphalt, Pflaster gelten die ZTV-LW 16, TL LW 16, TP B-StB!

 Normen

DIN 1961 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (Ausgabe 2016-09)

DIN 18299 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (Ausgabe 2023-09)

DIN EN 1991-2 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken (Ausgabe 2010-12)

DIN EN 1995-2 Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 2: Brücken (Ausgabe 2010-12)

DIN EN 1995-2/NA Nationaler Anhang: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 2: Brücken (Ausgabe 2021-06)

DIN 18134 Baugrund - Versuche und Versuchsgeräte – Plattendruckversuch (Ausgabe 2012-04)

DIN 18196 Erd- und Grundbau - Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke (Ausgabe 2023-02)

DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten (Ausgabe 2018-06)

DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten (Ausgabe 2016-06)

DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten (Ausgabe 2018-07)

DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen

  • Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nicht lebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen (Ausgabe 2021-08)

DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungs- pflege) (Ausgabe 2016-12)

DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (Ausgabe 2026-06)

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