Rahmenvertrag für elektrotechnische Leistungen an Wasser- und Abwasseranlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.03.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachungsnummer
179770-2025
Verfahrensnummer
dedc1680-b728-460f-ab11-2ff6c1db244d

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Wasserbetriebe beschaffen elektrotechnische Planungs- und Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Anlagengruppen 4 und 5. Der Rahmenvertrag umfasst Maßnahmen für Wasserversorgung sowie Abwasser- und Regenwasserentsorgung an Standorten in Berlin und Brandenburg. Es sollen maximal vier Vertragspartner gebunden werden; die Verteilung des Auftragsvolumens erfolgt prozentual nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens. Die Angebotsfrist endet am 11. April 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag für Leistungen der Elektrotechnik (TGA Anlagengruppe 4 und 5) für Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung, Abwasser- und Regenwasserentsorgung an den Standorten der Berliner Wasserbetriebe in Berlin und Brandenburg.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Ing. Rahmenvereinbarung Elektrotechnik

    Der Auftraggeber beabsichtigt mit maximal vier Bietern eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Die vereinbarte Gesamtmenge (in Aussicht genommenes Auftragsvolumen) ist der maximal mögliche Gesamtumfang aller Bestellungen aller Vertragspartner zum Kontrakt. Die Gesamtmenge wird prozentual in Einzelmengen (in Aussicht genommenes Auftragsvolumen je Vertragspartner) entsprechend des Ergebnisses des Vergabeverfahrens auf die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung verteilt. Fällt ein Vertragspartner während der Vertragslaufzeit dauerhaft aus, wird seine verbliebene Einzelmenge (in Aussicht genommenes Auftragsvolumen je Vertragspartner) auf die verbleibenden Vertragspartner entsprechend des Ergebnisses des Vergabeverfahrens verteilt. Ein Anspruch des AN auf Abruf einer bestimmten Menge zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Eine Verpflichtung des AG zum Abruf einer bestimmten Menge (Einzelmenge oder Gesamtmenge) besteht nicht. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt einzeln für jedes Projekt bzw. jede Maßnahme über eine Be-stellung zum Kontrakt. Die Abrufe von Einzelaufträgen erfolgen in der Reihenfolge entsprechend des Ergebnisses des Vergabeverfahrens. Soweit bei einem Rahmenvereinbarungspartner das Volumen entsprechend des Ergebnisses des Vergabeverfahrens (Einzelmenge) erschöpft ist, fällt er aus der regelmäßigen Abrufreihenfolge heraus und die Einzelaufträge werden nur an die verbleibenden Rahmenvereinbarungspartner in entsprechender Reihenfolge erteilt. Bei einem herausgefallenen Rahmenvertragspartner werden nur dann wieder Abrufe getätigt, wenn alle anderen Rahmenvertragspartner keine freien Kapazitäten für einen angefragten Einzelauftrag haben. Hat der angefragte Rahmenvereinbarungspartner keine freien Kapa-zitäten, erfolgt der Abruf beim in der Reihenfolge bestplatzierten (wirtschaftlichsten) Rahmenvereinbarungspartner mit freien Kapazitäten. Der nächste Abruf erfolgt dann wieder in der ursprünglichen Reihenfolge.

    Frist: 11.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen, die die Eignung betreffen, nachzufordern. Falls das Angebot nicht die gemäß Zuschlagskriterien geforderten Unterlagen enthält, wird das Angebot als formal unvollständig ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Ing. Rahmenvereinbarung Elektrotechnik

Qualität
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Kosten
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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen, die die Eignung betreffen, nachzufordern. Falls das Angebot nicht die gemäß Zuschlagskriterien geforderten Unterlagen enthält, wird das Angebot als formal unvollständig ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 531832-2025

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