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Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für die Stadt Braunschweig

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Stadt Braunschweig

Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für die

Stadt Braunschweig

- Leistungsbeschreibung zur Angebotsaufforderung -

Auftraggeber: Stadt Braunschweig

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Ausgangslage .............................................................................................................. 1

1.1 Aufgabenstellung - Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (LRP) für die Stadt Braunschweig 1 1.2 Fachliche Rahmenbedingungen 2 1.3 Planungsraum 2 1.4 Auswertung vorhandener Daten 4 2. Verfahren zur Fortschreibung des LRP für die Stadt Braunschweig ...................... 6

2.1 Leistungsbild 7 2.1.1 Beschreibung der Grundleistungen gemäß den Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 25 HOAI 7 2.1.1.1 Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs 7 2.1.1.1.1 Darzustellende Sachverhalte im LRP gemäß Mustergliederung 7 2.1.1.2 Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen 8 2.1.1.2.1 Darzustellende Sachverhalte im LRP gemäß Mustergliederung 8 2.1.1.3 Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung 12 2.1.1.3.1 Darzustellende Sachverhalte im LRP gemäß Mustergliederung 13 2.1.1.4 Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung 14 2.1.1.4.1 Textfassung 14 2.1.1.4.2 Kartendarstellung 15 2.1.1.4.3 GIS-Projekt 16 2.1.1.4.4 Fotos 16 2.1.2 Beschreibung der besonderen Leistungen 17 2.1.2.1 Zusammenführung unterschiedlicher Planungsgrundlagen 17 2.1.2.1.1 Zusammenführung von Biotoptypenshapes 17 2.1.2.1.2 Zusammenführung faunistischer Daten 17 2.1.2.2 Faunistische Kartierungen (optional) 17 2.1.2.3 Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene 18 2.1.2.4 Klimaschutzfunktionen von Böden und Ökosystemtypen 20 2.1.2.5 Fließgewässerauen und Gewässerlandschaften 21 2.1.2.6 Umweltbericht 22 2.1.2.7 Verfahrensbegleitung 22 2.1.2.8 Invasive Arten 24 2.1.2.9 Bodenerosion Fehler! Textmarke nicht definiert. 2.2 Vorläufiger Zeitplan 25 3. Literatur ..................................................................................................................... 26

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Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung

1. Ausgangslage

1.1 Aufgabenstellung - Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (LRP) für die Stadt Braunschweig

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist das zentrale Fachgutachten des Naturschutzes auf re- gionaler Ebene. Seine Aufgabe liegt neben der zielorientierten Erfassung und Bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und Landschaft, v. a. in der Benennung und räumlichen Konkretisierung von Zielen des Naturschutzes und der Landespflege. Den zentralen Baustein des LRP bildet das Zielkonzept, in welchem die zur Verwirklichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen gutachterlich darzulegen und zu begründen sind. Gemäß § 10 BNatSchG i. V. m. § 3 NNatSchG besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen. Die Zuständigkeit für die Stadt Braunschweig liegt bei der Stelle Naturschutz in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörde.

Der für die Stadt Braunschweig derzeit gültige LRP datiert aus dem Jahr 1999 (STADT BRAUN- SCHWEIG 1999). Die ihm zugrundeliegenden Daten stammen aus den Jahren 1995 bis 1997 und sind aus heutiger Sicht als veraltet anzusehen.

In den Jahren 2008 - 2014 erfolgte eine Teilaktualisierung des Schutzgutes „Tiere und Pflan- zen“ für Flächen außerhalb der Kernstadt. Weiterhin erfolgte im Rahmen dieser Teilaktualisie- rung die Erarbeitung eines Biotopverbundkonzeptes. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft sowie Landschaftsbild erfolgte seit 1999 keine Aktualisierung.

Die Fortschreibung des LRP für die Stadt Braunschweig ist insbesondere aus den folgenden Gründen erforderlich:

 Inhaltliche und formale Anpassung an die Vorgaben nach PATERAK et al. (2001); Berück- sichtigung der gängigen Methodenanwendungen  Auswertung und Erhebung aktueller Schutzgutdaten  Berücksichtigung / Auseinandersetzung mit den konzeptionellen Grundlagen und Vorga- ben anderer Programme (Landschaftsprogramm, Niedersächsische Arten- und Bio- topschutzprogramme) sowie den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung  Aktualisierung des Biotopverbundes auf regionaler Ebene  Thematische Auseinandersetzung mit Zielen des Klimaschutzes  Entwicklung eines Zielkonzeptes / Umsetzung des Zielkonzeptes  Erarbeitung von Vorschlägen zur Integration des Zielkonzeptes in die Raumplanung

Mit dem Beschluss des Umwelt- und Grünflächenausschusses zur Fortschreibung des LRP vom 25.10.2024 wurde das Aufstellungsverfahren förmlich eingeleitet.

Mit den Arbeiten am LRP soll im April 2026 begonnen werden. Die Vorlage der abschließen- den Planfassung ist für 2030 vorgesehen.

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1.2 Fachliche Rahmenbedingungen

Für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung sind die in Niedersachsen etablierten, aktuell gültigen Methodenstandards zur Landschaftsrahmenplanung zu beachten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Arbeitshilfen des heutigen NLWKN (Nieder- sächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz):

 PATERAK (2001): Hinweise zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmen- plans  KÖHLER & PREISS (2000): Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes  MOSIMANN (1999): Schutzgut Klima/Luft in der Landschaftsplanung  JUNGMANN (2004): Arbeitshilfe Boden und Wasser im Landschaftsrahmenplan  BRINKMANN (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Land- schaftsplanung

Die Richtlinie für die Aufstellung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans nach § 5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NMU 2001) ist seit dem 01.01.2009 außer Kraft getreten, kann jedoch zusätzlich orientierend zu den oben genannten Arbeitshilfen angewen- det werden.

Zu berücksichtigen sind ferner aktuelle Anforderungen an die Landschaftsplanung wie sie sich im Wesentlichen aus den bundes- und landespolitischen Zielen z.B. zum Klimaschutz und zum Biotopverbund ableiten lassen. Insbesondere die Vorgaben des Niedersächsischen Land- schaftsprogramms (Stand: Nov. 2021) sind bei der Erstellung des LRP zu beachten und für den Planungsraum der Stadt Braunschweig zu konkretisieren.

1.3 Planungsraum

Der Planungsraum umfasst das Gebiet der Stadt Braunschweig (siehe Abbildung 1). Die Grenze des Bearbeitungsgebietes bildet die administrative Grenze der Stadt Braunschweig. Der Planungsraum besitzt eine Größe von rd. 19.200 ha.

Für weitere naturschutzfachliche Informationen zur Stadt Braunschweig können die Daten des Niedersächsischen Umweltkartenservers herangezogen werden:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/interaktive-umweltkarten-der- umweltverwaltung-8669.html

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Abbildung 1: Das Bearbeitungsgebiet für den LRP entspricht der Stadtgrenze (rote Linie)

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1.4 Auswertung vorhandener Daten

Als Vorabinformation stellt der Auftraggeber die folgenden Daten und Quellen zur Verfügung:

Grundlagen:

 Bestehender Landschaftsrahmenplan (LRP) für die Stadt Braunschweig von 1999

 Teilaktualisierung des LRP zum Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ sowie Biotopver- bundkonzept von 2014. Die Kartenwerke können jeweils als ArcGIS Pro-Projekt (.aprx) in Verbindung mit einer Geodatabase zur Verfügung gestellt werden.

 Ziele und Festsetzungen des RROP

 Digit., akt. Luftbilder (derzeit 2024) sowie - bei Bedarf - Luftbilder aus den Vorjahren (Echtfarben-Bilder, georeferenziert)

 AK5 (1:5.000), DGK5 (1:5.000), TK25 (1:25.000) (jeweils digital als Shape)

 Gemarkungsgrenzen, administrative Grenzen (jeweils digital als Shape)

 Naturräume, Unterregionen (jeweils digital als Shape)

 Historische Karten, soweit vorhanden (Bilddatei, georef.)

 Planzeichen (NLWKN)

Natur und Landschaft:

 Schutzgebietsgrenzen (digital als Shape)

 Flächendeckende Biotopkartierung, welche bis zum 30.09.2026 vorliegt

 Aktuelle flächendeckende Erfassung der nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope außerhalb von Schutzgebieten (jeweils digital als Shape)

 Digit. Daten aus den Tier- und Pflanzenartenerfassungsprogrammen des NLWKN:

Landesweite Biotopkartierung, o

Fauna - wertvolle Bereiche, o

Gastvögel - wertvolle Bereiche, o

Brutvögel - wertvolle Bereiche o  FFH-Basiserfassungen (digital als Shape)

 Brutvogel- / Gastvogelerfassungen in den Vogelschutzgebieten (digital als Shape)

 Artenschutzkonzept (inklusive Shapedateien)

 Amphibienschutzkonzept (inklusive Shapedateien)

 Feldvogelschutzkonzept (inklusive Shapedateien)

 Naturschutzfachliche Gutachten zur Flora und Fauna

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 AVISON Jahresberichte

 Daten/ Jahresberichte zum Weißstorch

 Gebietsweise Flora- und Faunadaten von Ehrenamtlichen

Boden/Wasser:

 Digitale Daten des LBEG: (BÜK50 (1:50.000, nur Titeldaten), BK50 (1:50.000), GK25 (1:25.000), Bodenlandschaften, verschiedene Auswertungskarten z.B. schutzwürdige Böden, Erosionsgefährdung Wind/Wasser, Nitratauswaschungsgefährdung, Gebiets- kulisse kohlenstoffreiche Böden.

 Gesetzlich und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete (digital als Shape)

 Prioritäre Fließgewässer in Niedersachsen (digital als Shape)

 Überreg. Wanderrouten der Fischfauna (digital als Shape)

 Gewässerlandschaften (digital als Shape)

 Fließgewässer-Detailstrukturkartierung (digital als Shape)

 Bodenfunktionsbewertungskarte der Stadt Braunschweig

 Bodenplanungsgebietsverordnung für die Okeraue der Stadt Braunschweig

 Hochwasserschutzkonzept der Stadt Braunschweig

Klima:

 Klimagutachten der Stadt Braunschweig 2017/18

 Integrierte Klimaanpassungsstrategie der Stadt Braunschweig

 Luftreinhalte- und Aktionsplan Braunschweig. 2007

 Lärmaktionsplan Braunschweig, 2024

 Kommunale Wärmeplanung (in Aufstellung)

Nähere Details zu den o. g. Punkten erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Braunschweig über die folgenden Links:

https://www.braunschweig.de/leben/umwelt/klimaschutz/klimaschutzprozess/in- dex.php

https://www.braunschweig.de/leben/umwelt/natur/natur-und-landschaftsschutz/land- schaftsrahmenplanung.php

https://www.braunschweig.de/leben/umwelt/natur/natur-und-landschaftsschutz.php

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2. Verfahren zur Fortschreibung des LRP für die Stadt Braun-

schweig

Die Bearbeitung des LRP für die Stadt Braunschweig erfolgt in Anlehnung an die Hinweise zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans nach PATERAK et al. (2001). Als wesentliche Verfahrensschritte sind zu nennen:

  1. Vorbereitungsphase und Einleitung des Fortschreibungsverfahrens  Unterrichtung der Vertretungsorgane der Stadt über den Fortschreibungsbedarf des LRP (abgeschlossen)  Einholung des Beschlusses zur Fortschreibung (abgeschlossen)  Unterrichtung anderer Behörden und öffentlicher Stellen sowie der Naturschutzver- bände

  2. Planerarbeitung  Erfassung und Bewertung des gegenwärtigen Zustandes von Natur- und Landschaft sowie der voraussichtlichen Änderung  Erstellung des Zielkonzeptes und der Maßnahmen zur Umsetzung  Erarbeitung des Vorentwurfs

  3. Erörterung und Vorstellung der vorläufigen Fassung des Vorentwurfs (informelles Vorab- Beteiligungsverfahren)  Einbindung der Naturschutzverbände, des NLWKN sowie anderer Behörden und öf- fentlicher Stellen  Erstellung einer Synopse  Einarbeitung von Änderungen, Ergänzungen

  4. Erarbeitung der Entwurfsfassung durch den Plangeber und offizielles Beteiligungsverfah- ren  Beteiligung der Naturschutzverbände, des NLWKN sowie anderer Behörden und öf- fentlicher Stellen  Einbindung der Vertretungsorgane der Stadt  Erstellung einer Synopse  Ggf. Einarbeitung von weiteren Änderungen  Strategische Umweltprüfung inkl. Öffentlichkeitsbeteiligung

  5. Veröffentlichung des LRP

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2.1 Leistungsbild

Das Leistungsbild zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für die Stadt Braun- schweig umfasst die Grundleistungen gemäß Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie weitere besondere Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, der Erstellung von Ziel- und Maßnahmenkonzepten sowie verfahrensbegleitenden Leistungen.

2.1.1 Beschreibung der Grundleistungen gemäß den Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 25 HOAI

2.1.1.1 Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungs- umfangs

Die Leistungsphase 1 umfasst die Zusammenstellung, Aufbereitung und Prüfung der vom Auf- traggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen (siehe Kap. 1.4). Der über diesen Datenbestand hinausgehende Bedarf an Unterlagen ist zu konkretisieren und seine Beschaffung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftraggeber ist ferner über den Leis- tungsumfang weiterer benötigter Untersuchungen und Fachleistungen zu beraten. Gemein- sam wird ein verbindlicher Arbeitsplan für die stufenweise Abarbeitung des LRP festgelegt. Damit umfasst die Leistungsphase 1 sämtliche in Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI genannten Unterpunkte. Es sind die Kap. 1 und 2 gemäß der Mustergliederung nach PATERAK et al. (2001) für den LRP zu erarbeiten.

2.1.1.1.1 Darzustellende Sachverhalte im LRP gemäß Mustergliederung Folgende Inhalte sind in den Kap. 1 und 2 des LRP darzustellen:

Kapitel 1: Überblick über das Plangebiet

Kap. 1 enthält Informationen, die zum allgemeinen Verständnis der für das Plangebiet typi- schen Verhältnisse von Bedeutung sind. Natur und Landschaft des Plangebietes sind in ihren Grundzügen zu beschreiben. Hierbei ist insbesondere einzugehen auf:

 die politische und geografische Lage (Größe, Lage im Raum, Verwaltungsgliederung)  die bisherige Landschaftsentwicklung (historische Landnutzung) und die aktuelle Flä- chennutzung inkl. der voraussichtlichen Nutzugsänderungen  Besiedlung und Bevölkerungsentwicklung  naturräumliche Gliederung  geologische / geomorphologische Verhältnisse  Klima / Luft (klimaökologische Region)  heutige potenziell natürliche Vegetation (hpnV)  Schutzgebiete und -projekte  Unzerschnittene, verkehrsarme Räume

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Im Wesentlichen können die erforderlichen Aussagen zum Plangebiet und zu den fachlichen Vorgaben dem bereits vorliegenden LRP (STADT BRAUNSCHWEIG 1999) entnommen werden, so dass eine vollkommene Neubearbeitung verzichtbar ist.

Kapitel 2: Fachliche Vorgaben

In Kap. 2 werden fachliche Vorgaben und ihre jeweiligen, für das Plangebiet relevanten Inhalte aufgelistet. Hierzu zählen insbesondere:

 Konzeptionelle Grundlagen / Vorgaben des Niedersächsischen Landschaftspro- gramms (Stand: Nov. 2021) sowie Ziele und Grundsätze der Raumordnung  Inhalte/Vorgaben aktueller niedersächsischer Arten- und Biotopschutzprogramme und der niedersächsischen Naturschutzstrategie (Niedersächsische Aktionspro- gramme z.B. Moorschutz- und Fließgewässerprogramm etc.)  Angaben zu besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Natura 2000- Gebiete, bestehende und geplante NSG etc.)  Informationen der niedersächsischen Pflanzen- und Tierartenerfassungsprogramme sowie der landesweiten Biotoperfassung  Weitere relevante landes- oder bundesweite Projekte, Vorgaben, Regelungen oder Ziele (z.B. große unzerschnittene verkehrsarme Räume, übergeordnete Ziele zum Biotopverbund und Klimaschutzfunktionen, Ziel- und Maßnahmenplanung der WRRL, Gewässerentwicklungspläne, gesetzliche Vorgaben etc.)  Darlegung der für die Bearbeitung des LRP verwendeten Methoden

2.1.1.2 Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen

Die Leistungsphase 2 beinhaltet die zusammenfassende Ermittlung, Beschreibung und Be- wertung der für das Plangebiet planungsrelevanten Sachverhalte. Hierunter fällt im Einzelnen die Beschreibung der auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen, ergänzenden Untersuchun- gen und Fachleistungen zusammengestellten Sachverhalte im Kap. 3 des LRP. Des Weiteren ist eine Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landespflege, die Bewertung von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Land- schaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung sowie die Bewertung möglicher geplanter Eingriffe vorzunehmen. Ergänzend sind die Nut- zungs- und Zielkonflikte darzustellen. Mit der Leistungsphase 2 sind sämtliche in Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI genannte Unterpunkte abzuarbeiten.

2.1.1.2.1 Darzustellende Sachverhalte im LRP gemäß Mustergliederung

Das zu erbringende Leistungsbild entspricht im Wesentlichen dem Kap. 3 des Gliederungs- schemas für den Landschaftsrahmenplan nach PATERAK et al. (2001). Hiernach sind im We- sentlichen folgende Inhalte darzustellen:

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Kapitel 3: Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderun- gen

Kap. 3 beinhaltet die Darstellung der Bestandaufnahme und Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern:  Arten und Biotope,  Landschaftsbild,  Boden & Wasser,  Klima & Luft.

Für alle Schutzgüter sind zudem die Grundlagen und Vorgehensweise hinsichtlich der Daten- beschaffung und -auswertung knapp zu beschreiben.

Schutzgut: Arten und Biotope

Im Jahr 2025 wurde für die Stadt Braunschweig eine flächendeckende Biotopkartierung (Kar- tierung im Maßstab 1:5.000) beauftragt, welche bis zum 30. September 2026 vollständig vor- liegt. Eine gesonderte Erfassung der nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope erfolgte in den Jahren 2023 und 2024 (Kartierung im Maßstab 1:5.000). Die vollständigen Kartierergebnisse stehen als einzelne Shapedateien zur Verfügung und sind für die Darstellung im LRP zu über- nehmen und hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit zu bewerten.

Neben der Biotoptypenkartierung sind ebenfalls sämtliche weiteren durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten relevanten Unterlangen zu Tier- und Pflanzenvorkommen für dieses Teilkapitel zu berücksichtigen. Die zur Verfügung stehenden Unterlagen sind in Kap. 1.4 auf- geführt und stehen digital zur Verfügung. Hierbei liegen insbesondere faunistische Daten von Amphibien, Brutvögeln und Fledermäusen vor, die als Biotopkomplexbewohner zielführende Aussagen für die Planung liefern.

Sofern darüber hinaus noch ergänzende Erfassungen von Tier- und Pflanzenarten erforderlich sein sollten, sind diese aus Zeit- und Kostengründen zielgerichtet ausschließlich in Gebieten durchzuführen,

 deren Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope allein aufgrund vorhandener Daten nicht abschließend beurteilt werden kann,  in denen besondere Maßnahmen des Artenschutzes erforderlich sind oder  in denen Art und Umfang voraussichtlicher Nutzungsveränderungen besonders nach- teilige Auswirkungen auf Artenvorkommen erwarten lassen.

Der tatsächliche Untersuchungsumfang wird nach der Auswertung der vorhandenen Unterla- gen in Abhängigkeit der Gegebenheiten des Plangebietes gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. Seine Ermittlung ist Teil der Leistungsphase 1 (siehe Kap. 2.1.1.1). Für die Hono- rarkalkulation im Zusammenhang mit ergänzenden Untersuchungen sind die Hinweise im Kap. „Besondere Leistungen“ (Kap. 2.1.2.2) zu beachten.

Die Bewertungsergebnisse sind abschließend in Karte 1 „Arten und Biotope“ darzustellen. Sie enthält die folgenden Mindestinhalte:

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Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung

 Bewertung der Biotoptypen (Wertstufen I - V)  Gebiete mit überdurchschnittlicher Bedeutung aufgrund der Biotoptypen  Gebiete mit überdurchschnittlicher Bedeutung für Tier- und Pflanzenarten  Überlagernde Beeinträchtigungen / Gefährdungen  Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten

Für die sachgerechte Abarbeitung des Schutzguts Arten und Biotope sind insbesondere die Hinweise nach BRINKMANN (1998) zu beachten.

Schutzgut: Landschaftsbild

Eine Landschaftsbildanalyse inkl. der Abgrenzung von Landschaftsbildräumen für die Stadt Braunschweig liegt nicht vor und ist erstmalig auf Basis des Verfahrens nach KÖHLER & PREISS (2000) vorzunehmen. Als Grundlagen sind im Wesentlichen die flächendeckende Biotoptypen- kartierung der Stadt Braunschweig sowie weitere Angaben zu landschaftsprägenden Struktu- ren und Elementen (z.B. Windräder etc.) heranzuziehen. Zu beachten sind weiterhin die be- reits im Zuge der Neuaufstellung des RROP vom Regionalverband Großraum Braunschweig getroffenen Aussagen zur Landschaftsbildbeschreibung und -bewertung. Die Abgrenzung und Überprüfung von Landschaftsbildräumen erfordern ergänzende Vor-Ort-Kontrollen. Zudem sind die Landschaftsbildräume mittels einer Fotodokumentation zu dokumentieren und textlich in ihren wesentlichen Merkmalen sowie ihrer Abgrenzung zu benachbarten Räumen zu be- schreiben. Sichtachsen und Blickbeziehungen, kulturhistorische Besonderheiten oder Pano- ramasituationen sind eigens herauszuarbeiten.

Die Ergebnisse der im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsprogramms (Stand: Nov. 2021) durchgeführten landesweiten Erfassung, Darstellung und Bewertung der niedersächsi- schen Kulturlandschaften sowie historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung sind bei der Bearbeitung des Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Bei der Beschreibung der Landschaftsbildräume sind darüber hinaus in Abstimmung mit dem Arbeitgeber weitere regio- naltypische Kulturlandschaften zu identifizieren, zu beschreiben und zur Darstellung zu brin- gen. Die regionaltypischen Kulturlandschaften sind im Rahmen der Aufstellung des Zielkon- zeptes planerisch zu berücksichtigen.

Folgende Mindestinhalte sind in Karte 2 „Landschaftsbild“ darzustellen:

 Landschaftsbildeinheiten (Wertstufen I - V) mit Gebietsnummer der jeweiligen Land- schaftsbildeinheit  herausragende typische prägende Landschaftsbildelemente  historische Kulturlandschaftsteile regionaler und landesweiter Bedeutung  Überlagernde Beeinträchtigungen / Gefährdungen  Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten

Für die sachgerechte Abarbeitung des Schutzguts Landschaftsbild sind insbesondere die Hin- weise nach KÖHLER & PREISS (2000) zu beachten.

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Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung

Schutzgut: Boden & Wasser

Für die Beschreibung des Teil-Schutzgutes Boden sind vorhandene Unterlagen bzw. das Da- tenmaterial anderer Behörden oder Institutionen (insb. LBEG) auszuwerten. Mit der BK 50 bzw. der BÜK 50 sowie den darauf aufbauenden bodenkundlichen Auswertungen des Nieder- sächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS) liegen die erforderlichen bodenkundlichen In- formationsgrundlagen für die Bestandsaufnahme und Bewertung der Bodenfunktionen über- wiegend vor. Die Daten werden durch den Auftraggeber digital zur Verfügung gestellt.

Folgende Mindestinhalte sind zu erarbeiten und in der Karte 3a „Besondere Werte von Böden“ darzustellen:

 Bereiche mit besonderen Werten von Böden (naturnahe Böden, seltene Böden, Bö- den mit natur- und kulturgeschichtlicher Bedeutung, Böden mit besonderen Standor- teigenschaften und Böden mit hoher und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit)  Klimaschutzfunktionen von Böden: Sicherung von kohlenstoffhaltigen Böden und Ent- wicklung von kohlenstoffhaltigen Böden (vgl. Kap. 2.1.2.4)  Boden-Dauerbeobachtungsflächen  Angabe des jeweils wertbestimmenden Kriteriums als Buchstaben- oder Einzelsigna- tur  Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten

Auch die für die Bearbeitung des Teil-Schutzgutes Wasser planungsrelevanten Daten des LBEG werden seitens des Auftragsgebers bereitgestellt. Darüber hinaus können relevante In- formationen aus der Detailstrukturkartierung ausgewählter Fließgewässer in Niedersachsen und Bremen (2010 - 2014) abgeleitet werden.

Folgende Mindestinhalte sind zu erarbeiten und in der Karte 3b „Wasser- und Stoffretention“ darzustellen:

 Bereiche mit besonderer Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffretention (nicht oder wenig entwässerte Nieder-, Übergangs- und Hochmoorböden sowie anmoorige Bö- den, Bereiche großer oder sehr großer Wassererosionsgefährdung mit Dauervegeta- tion, Bereiche großer oder sehr großer Winderosionsgefährdung mit Dauervegeta- tion, Bereiche mit hoher Grundwasserneubildung bei keiner bis mittlerer Nitratauswa- schungsgefährdung, Überschwemmungsbereiche mit Dauervegetation)  Bereiche mit beeinträchtigter/gefährdeter Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffre- tention (entwässerte Nieder-, Übergangs- und Hochmoorböden sowie anmoorige Bö- den, Bereiche großer oder sehr großer Wassererosionsgefährdung ohne Dauervege- tation, Bereiche großer oder sehr großer Winderosionsgefährdung ohne Dauervege- tation, Bereiche mit hoher Grundwasserneubildung bei hoher oder sehr hoher Nit- ratauswaschungsgefährdung, Überschwemmungsbereiche ohne Dauervegetation)  Bäche und Flüsse in Abhängigkeit ihrer Gewässerstrukturgüteklasse  Fließgewässerauen (vgl. Kap. 2.1.2.5)

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Stadt Braunschweig Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans

Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung

Für die sachgerechte Abarbeitung des Schutzguts Boden & Wasser sind insbesondere die Hinweise nach JUNGMANN (2004) zu beachten. Der NLWKN beabsichtigt, die Arbeitshilfe Bo- den & Wasser zeitnah zu aktualisieren.

Schutzgut: Klima & Luft

Das Kapitel zum Schutzgut Klima & Luft soll einerseits die Darstellung von klima- und immis- sionsökologischen Zusammenhängen zum Gegenstand haben und sich auf jene Teilflächen des Plangebietes beziehen, in denen eine besondere Bedeutung hinsichtlich der nachstehend aufgeführten Funktionen besteht. Hierfür sind insbesondere die Hinweise nach MOSIMANN (1999) zu beachten.

Nachfolgende Funktionen sind in der Karte 4 „Klima & Luft“ abzubilden:

 Bereiche mit besonderer Funktionsfähigkeit von Klima und Luft (Kalt- / Frischluftent- stehungsgebiete (Ausgleichsräume), Leitbahnen für Luftaustausch zw. Ausgleichs- räumen und belasteten Siedlungsgebieten, klimatisch / lufthygienisch günstige Frei- räume in Siedlungen, Wälder / Gehölzbestände mit Immissionsschutzfunktion)  Bereiche mit beeinträchtigter / gefährdeter Funktionsfähigkeit von Klima und Luft (bi- oklimatisch / lufthygienisch belastete Siedlungsgebiete, Bereiche sehr hoher / hoher Bedeutung für Arten und Biotope, Landschaftsbild oder Boden / Wasser im Immissi- onsbereich stark befahrener Straßen oder von Gewerbe-/Industrieanl., Kaltluftbarrie- ren in Leitbahnen für Luftaustausch)  Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten

Ferner sollen als weiterer Teilaspekt die Auswirkungen des Klimawandels auf Natur und Land- schaft sowie Arten und Biotope unter den Gesichtspunkten  Möglichkeiten und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und  Identifizierung von Speicher- und Senkenpotenzialen bestimmter Ökosystemty- pen/Bodennutzungen als Beitrag zum Klimaschutz beleuchtet werden. Folgen des Klimawandels und mögliche Anpassungsstrategien sind in prägnanter Form verbal zu diskutieren. Die Klimaschutzfunktionen bestimmter Böden sind aus der Überlagerung der aktuellen Landnutzungstypen (Biotoptypen) mit den vorhandenen Bo- dentypen abzuleiten und kartografisch aufzubereiten (siehe Schutzgut Boden & Wasser). De- taillierte Informationen hierzu sind in Kap. 2.1.2.4 enthalten.

2.1.1.3 Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung

Die Leistungsphase 3 beinhaltet sämtliche in Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI genannten Bear- beitungsschritte bis zur Erfüllung der eigentlichen Planungsaufgabe des LRP mit dem Ergeb- nis der Erstellung eines Zielkonzeptes (Kap. 4 des LRP) und Maßnahmenvorschlägen für des- sen Umsetzung (Kap. 5 des LRP). Die Funktion des Zielkonzeptes besteht in der zusammen- fassenden Darstellung und Bewertung aller Schutzgüter sowie der Klärung von naturschutzin- ternen Zielkonflikten, die sich aus dieser Überlagerung ergeben. Es liefert im Ergebnis eine

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Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung

integrierte und räumlich konkretisierte Darstellung der angestrebten Entwicklung des Plange- biets. Zugleich erfolgt in diesem Kontext die Erarbeitung des Biotopverbundsystems für das Plangebiet.

Für das Kap. 5 „Umsetzung des Zielkonzeptes“ sind Ansätze auszuarbeiten, inwieweit eine natur- und umweltverträgliche Entwicklung des Plangebietes durch die folgenden Instrumente leistbar ist:

 durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft

 durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten

 durch Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen

 durch Integration der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege in die Raumord- nung und Bauleitplanung.

Die vorläufige Fassung des LRP ist mit dem Auftraggeber und dem NLWKN schriftlich und im Rahmen gemeinsamer Sitzungen abzustimmen.

2.1.1.3.1 Darzustellende Sachverhalte im LRP gemäß Mustergliederung

Folgende Inhalte sind nach PATERAK et al. (2001) in den Kap. 4 und 5 des LRP darzustellen:

Kapitel 4: Zielkonzept

Das Zielkonzept wird vorwiegend kartografisch durch die planerische Zuweisung der Zielkate- gorien erarbeitet. Mit ihm wird ein Landschaftszustand entworfen, der die nachhaltige Siche- rung aller Schutzgüter in einer naturraumtypischen Qualität und Ausprägung gewährleistet. Für die Zuordnung einzelner Gebiete zu einer der fünf Zielkategorien ist ein Kriteriensystem zu entwickeln. Methodische Vorgaben zur Herleitung der Zielkategorien finden sich bei PA- TERAK et al. (2001). Eine Anpassung des dort vorgeschlagenen Zielkategoriensystems an die individuellen Erfordernisse der Stadt Braunschweig kann aus Plausibilitätsgründen erforderlich werden.

Im Ergebnis sind die folgenden Inhalte als Bestandteil der Karte 5a „Zielkonzept“ abzubilden:

 die Zielkategorien  die Gebietsnummer der Zielkategorien  die zu erhaltenden oder zu entwickelnden Biotopkomplexe, Landschafts- und Nut- zungstypen  Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten

Das Biotopverbundsystem soll als integrierter Bestandteil des Zielkonzeptes fortentwickelt werden, um den Anforderungen des § 21 BNatSchG gerecht zu werden. Aus Gründen der verbesserten Übersicht bietet sich die Darstellung des Biotopverbundsystems in gesonderten Karten 5b 1-3 mit den folgenden Mindestinhalten an:

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Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung

 Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente des Biotopverbundes  bedeutende Biotopverbundachsen  Beeinträchtigungen, Barrieren, Zerschneidungswirkungen

 Extremstandorte

 Wald

Kapitel 5: Umsetzung des Zielkonzepts

Für die Kap. 5.1 bis 5.3 sind die folgenden Inhalte in Karte 6 „Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft“ darzustellen:

 Gebiete und Objekte nach den Schutzkategorien des gültigen BNatSchG / NNatSchG (bestehende Gebiete sowie Gebiete, die die Voraussetzung zur Unterschutzstellung erfüllen) - NSG, LSG, NP, ND, GLB, Natura 2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Bi- otope  Gebiete sonstiger (übergeordneter) Schutz- und Planungskonzeptionen  Schwerpunkträume/-gebiete für Artenhilfsmaßnahmen  Gebiete, in denen die Umsetzung des Zielkonzepts besondere Anforderungen an Nutzergruppen / andere Fachverwaltungen bzw. die Bauleitplanung stellt  Abgrenzung der naturräumlichen Einheiten

In den Kap. 5.1 und 5.2 werden neben Vorschlägen für die Unterschutzstellung bestimmter Gebiete konkrete, mit der Naturschutzverwaltung abgestimmte Pflege- und Entwicklungsmaß- nahmen innerhalb der Schutzgebiete sowie spezielle Hilfsmaßnahmen für ausgewählte Arten benannt und tabellarisch aufbereitet. In Kap. 5.3 werden Maßnahmen außerhalb dieser Ge- biete aufgeführt, durch welche verschiedene Nutzergruppen im Rahmen ihrer Tätigkeit bzw. Zuständigkeit die Naturschutzarbeit unterstützen bzw. Beeinträchtigungen vermieden werden können. Kap. 5.4 beinhaltet die Integration der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege in die räumliche Gesamtplanung. Hierfür ist eine separate Karte 7 „Umsetzung des Zielkon- zepts durch die Raumplanung“ zu erarbeiten.

2.1.1.4 Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung

Inhalt der Leistungsphase 4 ist die Darstellung des LRP in der mit dem Auftraggeber abge- stimmten Fassung.

2.1.1.4.1 Textfassung

Die Gliederung des LRP erfolgt in Anlehnung an das Gliederungsschema für den Landschafts- rahmenplan nach PATERAK et al. (2001) sowie das Landschaftsprogramm (Stand: Nov. 2021). Es sind sämtliche in der Arbeitshilfe genannten relevanten Inhalte zu erarbeiten und darzustel- len, wobei der Schwerpunkt für die Fortschreibung des LRP für die Stadt Braunschweig auf der kartografischen Darstellung der Ergebnisse der Bestandserfassung und -bewertung der

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einzelnen Schutzgüter einerseits sowie den daraus abgeleiteten Erfordernissen und Maßnah- men der Ziele des Naturschutzes andererseits liegt. Die textlichen Darstellungen sind auf das Wesentliche zu reduziert. Sie beschränken sich auf:

 übersichtliche, prägnante Beschreibungen des Plangebietes, seiner Schutzgüter und der erhobenen Daten,  knappe Erläuterungen zu den rechtlichen Grundlagen und verwendeten Methodiken,  Begründungen und Erläuterungen zu den abgeleiteten Planaussagen und Maßnah- menerfordernissen.

Der Text ist übersichtlich und allgemein verständlich abzufassen. Die verwendeten Quellen sind vollständig in einem Literaturverzeichnis zu zitieren. Das Textlayout ist frühzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zu bestimmten vorab defi- nierten Zeitpunkten der Projektbearbeitung die bis dahin erarbeiteten Textbausteine als Zwi- schenberichte vorzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Detailaussagen zu einzelnen Bearbeitungsinhalten, die Dokumentation der Datenerhebungen u.a. sollen in einem gesonderten Materialband zusammengefasst werden.

Abgabe / Datenformate

Der Text- und Materialband zum LRP sind als Farbdruck in 3-facher Ausfertigung sowie als Word-Format (*.docx) und als PDF-Format abzugeben.

2.1.1.4.2 Kartendarstellung

Standardmäßig sind die folgenden Kartenwerke anzufertigen:

 Karte 1 Arten und Biotope  Karte 2 Landschaftsbild  Karte 3a Besondere Werte von Böden  Karte 3b Wasser- und Stoffretention  Karte 4 Klima und Luft  Karte 5a Zielkonzept  Karte 5b Biotopverbund  Karte 6 Schutz, Pflege u. Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft  Karte 7 Umsetzung des Zielkonzepts durch die Raumplanung

Für die Darstellung der Karteninhalte sind die vom NLWKN herausgegebenen Planzeichen zu verwenden. Der Auftragnehmer erarbeitet Vorschläge hinsichtlich des Kartenlayouts und der Art der Darstellung der relevanten Karteninhalte und stimmt diese frühzeitig mit dem Auftrag- geber ab.

Zusätzlich zu den Kartenwerken 1 bis 7 ist für einzelne Bearbeitungsinhalte die Erstellung von ergänzenden Arbeits-/Textkarten vorzusehen, die in den Textband des LRP integriert werden (z.B. Naturräumliche Gliederung etc.).

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Abgabe / Datenformate

Sämtliche Standardkartenwerke (Karte 1 bis 7) sind separat als Farbdruck in 3-facher Ausfer- tigung sowie als PDF-Format abzugeben. Zusätzlich angefertigte Arbeits-/Textkarten sind so- wohl als Bestandteil des Textbandes des LRP mit zu drucken als auch separat als PDF abzu- geben. Angaben zur Abgabe der zugehörigen GIS-Projekte finden sich in Kap. 2.1.1.4.3.

2.1.1.4.3 GIS-Projekte

Die Aufbereitung und Darstellung der Karteninhalte soll für eine Folgenutzung in ArcGIS Pro Projekten (.aprx) erfolgen. Es sind relative Pfade zu verwenden, damit die Projekte transpor- tabel sind. Die geographischen Daten sind in File-Geodatabases (.gdb) zu speichern. Es ist das Koordinatensystem „ETRS 1989 \ UTM Zone 32N (EPSG-Code 25832)“ zu verwenden. Der Aufbau der Attributtabellen ist frühzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen, bzw. wird durch diesen vorgegeben.

Die Benennung von Dateien muss ArcGIS Pro-konform erfolgen (Beginn mit Buchstaben; Un- terstrich zur Trennung von Wörtern; keine Leerzeichen, Punkte und sonstigen Sonderzeichen). Zur Erläuterung der Feature-Classes sollen Metadaten eingetragen werden, deren Inhalte und Struktur mit dem Auftraggeber abzustimmen sind.

Abgabe / Datenformate

 Für die Standardkartenwerke 1 bis 7 je eine ArcGIS Pro-Projektdatei (.aprx) mit Geo- database (.gdb) und jeweils einer Kartenanasicht sowie einem Layout, die den Dar- stellungen in den PDF-Dateien entsprechen  Jeweils eine Datei mit den entsprechenden Informationen zu den Layer-Darstellun- gen (Symbolisierungen und Beschriftungen) im Layer-File-Format (.lyrx) für die Stan- dardkartenwerke 1 bis 7  Eine Gesamt-Projektdatei. (.aprx) und Geodatabase (.gdb) mit sämtlichen Bearbei- tungsinhalten

 Für externe Austauschzwecke sind alle Feature-Classes zusätzlich als Shape-Da- teien bereitzustellen (Flächen-, Linien- und Punktshapes im Koordinatensystem EPSG 25832)

2.1.1.4.4 Fotos

Die im Zuge der Projektbearbeitung erstellten Fotos (z.B. zu den Landschaftsbildräumen) sind als JPG-Files in hoher Auflösung und aussagekräftiger Betitelung abzugeben.

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2.1.2 Beschreibung der besonderen Leistungen

Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen:

2.1.2.1 Zusammenführung unterschiedlicher Planungsgrundlagen

Als Teil der Grundleistungen sind zunächst die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestell- ten planungsrelevanten Unterlagen zu sichten und für die weitere Verwendung aufzubereiten. Ein etwaiger, über diesen Datenbestand hinausgehender Bedarf an Unterlagen ist zu konkre- tisieren und seine Beschaffung mit dem Auftraggeber abzustimmen (vgl. Kap. 2.1.1.1).

2.1.2.1.1 Zusammenführung von Biotoptypenshapes

Im Hinblick auf die derzeit aus zwei einzelnen Shapedateien bestehende flächendeckende Biotoptypenkartierung für die Stadt Braunschweig (Kartierjahre 2023 - 2026) ist zunächst die Zusammenführung der Biotopdaten in einer Shapedatei erforderlich.

 Die Kartierung 2023/24 umfasst die nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Bi- otope im Maßstab 1:5.000 als ein Shape.

 Die Kartierung 2025/26 umfasst eine flächendeckende Biotopkartierung des Stadtge- bietes im Maßstab 1:5.000 als ein Shape.

2.1.2.1.2 Zusammenführung faunistischer Daten

Im Hinblick auf faunistische Daten soll die Datenauswertung mittels eines begleitenden GIS- Projektes stattfinden. Hierfür sind die vorhandenen Daten zu Tierartenvorkommen sowie wei- tere zu recherchierende bzw. zu erhebende Faunadaten in einer digital abrufbaren GIS-ba- sierten Datenbank zu dokumentieren. Datenstruktur und Datenaufbau sind mit dem Auftrag- geber im Vorfeld abzustimmen.

2.1.2.2 Faunistische Kartierungen (optional)

Faunistische Daten von Amphibien, Brutvögeln und Fledermäusen als Biotopkomplexbewoh- ner liegen von großen Teilen des Plangebietes bereits vor und ermöglichen zielführende Aus- sagen für die Planung.

Sofern darüber hinaus noch ergänzende Tierartenerfassungen erforderlich sein sollten, sind diese aus Zeit- und Kostengründen zielgerichtet ausschließlich in Gebieten durchzuführen,

 deren Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope allein aufgrund vorhandener Daten nicht abschließend beurteilt werden kann,  in denen besondere Maßnahmen des Artenschutzes erforderlich sind oder  in denen Art und Umfang voraussichtlicher Nutzungsveränderungen besonders nach- teilige Auswirkungen auf Artenvorkommen erwarten lassen.

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Nach Sichtung der vorhandenen Daten und Klärung möglicher Datenlücken, ist gemeinsam mit dem Auftraggeber der erforderliche Erfassungsumfang faunistischer Untersuchungen fest- zulegen (siehe Leistungsphase 1).

Da Art und Umfang der erforderlichen Kartierungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher abge- schätzt werden können, ist der Leistungsbaustein als optionale Leistung anzubieten.

Die Ergebnisse der Datenauswertung und Kartierung sind als ArcGIS Shape-Datei (siehe Kap. 2.1.1.4.3) sowie in textlicher Form (Kurzbericht mit: Beschreibung der Methodik, Ergebnis-, Fotodokumentation, Bewertung) abzugeben. Der Kurzbericht soll in den Materialband inte- griert werden. Für die Abgabe der Fotos siehe auch Kap. 2.1.1.4.4.

2.1.2.3 Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene

Es ist die Aufgabe des LRP, die fachlichen Grundlagen für die Konkretisierung des Biotopver- bunds auf regionaler Ebene zu liefern. Gemäß § 9 Abs. 3 BNatSchG sollen die Pläne Angaben enthalten „zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbunds, der Biotopvernetzung und des Net- zes Natura 2000“. Der Biotopverbund „dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemein- schaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologi- scher Wechselbeziehungen; er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen“ (§ 21 Abs. 1 BNatSchG). Die Bestandteile des Biotopverbunds sind „durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 BNatSchG, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Verein- barungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern“ (§ 21 Abs. 4 BNatSchG). Der Gesetzgeber unterscheidet in Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungsele- mente des Biotopverbunds.

Wesentliche für das Plangebiet der Stadt Braunschweig relevante Bausteine des Biotopver- bundes sind bei entsprechender funktionaler Bedeutung:

 Gebiete des Natura 2000-Netzes  für die Biotopvernetzung geeignete Schutzgebietstypen gemäß § 20 Abs. 2 BNatSchG  für den Naturschutz bedeutsame Bereiche des Niedersächsischen Moorschutzpro- gramms  Flächen des Waldschutzgebietskonzepts der Niedersächsischen Landesforsten  Kerngebiete der Gebiete gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (GR-Gebiete)  prioritäre + nicht prioritäre Fließgewässerabschnitte inkl. ihrer Auen und Wasserkör- per für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie  nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope.

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Aus Ermangelung eines für die Biotopverbundplanung verbindlichen methodischen Ansatzes sind die Ausarbeitungen des BfN hinsichtlich eines länderübergreifenden Biotopverbundes (insb. BURKHARDT et al. (2004), FUCHS et al. (2010)) sowie die Vorgaben aus dem niedersäch- sischen Landschaftsprogramm (Stand: Nov. 2021) zu berücksichtigen. I.S.v. BURKHARDT et al. (2004) ist zwischen Erhaltungsgebieten (Kernflächen mit bestimmten Mindestqualitäten, die aufgrund ihrer aktuellen biotischen und abiotischen Ausstattung geeignet sind, die Sicherung von Arten und Lebensräumen zu gewährleisten) und Entwicklungsgebieten (erforderliche Flä- chen zur Arrondierung, zum Verbund, zur Pufferung oder unter dem Aspekt der Repräsentanz) ebenso zu differenzieren wie zwischen Wald-, Feucht- und Trockenlebensräumen. Soweit sinnvoll sind weiterhin die Kernflächen des Biotopverbunds in Flächen nationaler, landeswei- ter, regionaler und lokaler Bedeutung zu unterscheiden. Für die Begründung der einzelnen Bausteine des stadtweiten Biotopverbundes und zur Ableitung der Entwicklungsziele ist ein entsprechendes Zielartenkonzept i.S.v. BURKHARDT et al. (2004) zu hinterlegen. Besondere Berücksichtigung bei der Aufstellung des Biotopverbundes in der Stadt Braunschweig müssen neben den Vorgaben des Landes auch die bestehenden Verbundplanungen der Nachbar- kreise finden. Ferner sind die Anforderungen des LROP (2017/22) in Bezug auf die vorrangige Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen und Flächenpools innerhalb des Biotopverbun- des im Planungsprozess mit zu berücksichtigen. Ein weiteres Ziel sollte darüber hinaus die Identifizierung von weitgehend unzerschnittenen Funktionsräumen mit hoher Bedeutung für die Vagilität bestimmter Zielarten sein.

Grundsätzlich sind die ermittelten Flächen für den Biotopverbund zusammenfassend in der Karte 5b „Biotopverbund“ darzustellen.

Textliche Erläuterungen zum Biotopverbundkonzept sind als Unterkapitel des Kapitels 4 zu fassen. Im Kapitel Umsetzung des Zielkonzepts sind geeignete Schutz- und Entwicklungs- maßnahmen abzuleiten.

Inhaltliche Schwerpunkte der Biotopverbundplanung der Stadt Braunschweig sollen insbeson- dere sein:

 Etablierung eines regionalen Gewässer- und Auenverbunds (vgl. MU 2016b: Aktions- programm Niedersächsische Gewässerlandschaften)

 Aufbau eines Verbundes für Moorlebensräume und moorgebundene Arten (vgl. MU 2016a: Programm Niedersächsische Moorlandschaften)

 Entwicklung eines Waldverbundes, unter besonderer Berücksichtigung von halboffe- nen Waldlebensräumen (Wald-Heide-Übergangsformen)

 Entwicklung eines Verbundes aus Offenlandbereichen mit Schwerpunkten hinsicht- lich der Förderung von Arten der freien Agrarlandschaft sowie dem Erhalt/der Ent- wicklung von Grünlandkomplexen

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2.1.2.4 Klimaschutzfunktionen von Böden und Ökosystemtypen

Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels und den damit verbundenen Aus- wirkungen auf die einzelnen Schutzgüter wurde durch das LROP (2017/22) das Ziel festgelegt, Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten in ihrer Funktion als Speicher klimarelevanter Stoffe langfristig zu erhalten. Als entsprechende Gebietskulisse wurden „Vorranggebiete Torferhal- tung“ festgelegt. Darüber hinaus ist es Ziel des Naturschutzes, Moore dahingehend zu entwi- ckeln, dass sie ihre natürliche Funktion als Kohlenstoffspeicher wahrnehmen können. Auf re- gionaler Ebene rückt zunehmend die Aufgabe in den Fokus der Landschaftsrahmenplanung, die klimarelevanten Bodenfunktionen zu erfassen und zu bewerten und die Speicher- und Sen- kenpotenziale verschiedener Ökosysteme zu identifizieren (vgl. GROTHE et al. 2017). Der LRP bietet einen geeigneten Rahmen, die landesweiten Ziele des Moorschutzes zu konkretisieren und die erforderlichen Maßnahmen zu deren planerischer Umsetzung abzuleiten (vgl. auch MU 2016a: Programm Niedersächsische Moorlandschaften).

Die bodenkundliche Grundlage für die Erarbeitung der kohlenstoffhaltigen Böden in der Stadt Braunschweig bildet die durch das LBEG festgelegte Kulisse der „kohlenstoffhaltigen Böden in Niedersachsen“, die auf regionaler Ebene zu überprüfen und zu konkretisieren ist. Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten sind auf Grundlage der BK 50 herauszuarbeiten. Es ist weiter- hin zu prüfen, ob diese Kulisse um „zusätzliche Moorlebensräume“ i.S.v. MU (2016a) ergänzt werden kann. Hierbei handelt es sich um Biotoptypen, die überwiegend auf Standorten mit organischen Böden vorkommen (z.B. Bruchwälder, Sümpfe u.a.).

Um zwischen den erforderlichen Gebietskategorien „Sicherung von kohlenstoffhaltigen Bö- den“ und „Entwicklung von kohlenstoffhaltigen Böden“ differenzieren zu können, sind die er- mittelten Bodentypen mit den aktuellen Landnutzungstypen zu verschneiden. Hierbei sind die folgenden Methodenkonzepte / Arbeitshilfen zu beachten:

 MU (2016a): Programm Niedersächsische Moorlandschaften,  GROTHE et al. (2017): Klimaschutzfunktionen von Böden und Bodennutzung als Bei- trag zur Landschaftsrahmenplanung in Niedersachsen,  MoorIS - Moorinformationssystem Niedersachsen

Die auf diese Weise ermittelten Gebietskategorien sollen nach Möglichkeit in die Karte 3a „Be- sondere Werte von Böden“ integriert werden. Textlich sind die jeweiligen Funktionen der Moor- und sonst. kohlenstoffreichen Böden und ihre im Stadtgebiet vorhandenen Defizite herauszu- arbeiten und an entsprechender Stelle im Kapitel 3 aufzunehmen. Eine alternative Darstellung im Kapitel Klima und Luft ist zu prüfen. Im Kapitel Zielkonzept sind Erhaltungs- und Entwick- lungsziele abzuleiten, wobei Informationen zu Flächenverfügbarkeiten und Eigentumsverhält- nissen mit zu betrachten sind. Zu klären ist ferner, wo im Stadtgebiet Braunschweig die künf- tigen Schwerpunkte und Prioritäten für den Moorschutz und die Moorentwicklung liegen.

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2.1.2.5 Fließgewässerauen und Gewässerlandschaften

Die Gewässer- und Auenentwicklung mit dem Ziel der Wiederherstellung ökologisch funkti- onsfähiger Flusslandschaften bedarf der ganzheitlichen Betrachtung der Fließgewässer und ihrer Auen als Einheit. Aufgrund der Funktionsfülle der Bach- und Flusslandschaften - hierzu gehören u.a. die Funktion als Lebensraum und Ausbreitungskorridor, die Gewährleistung des Hochwasserabflusses, die Wasserrückhaltung und -reinigung, die Speicherfähigkeit von Nähr- und Schadstoffen sowie auch ihre Funktionalität als Kohlenstoffsenke - bieten sie eine Vielzahl an Ökosystemleistungen, die vor allem durch naturnahe Gewässer- und Auenausprägungen erfüllt werden. Anforderungen an die Entwicklung dieser Landschaften ergeben sich insbeson- dere aus den europarechtlichen Vorgaben der WRRL und HWRM-RL sowie den Zielvorgaben des Schutzgebietssystems Natura 2000.

Mit dem Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften (MU 2016b) wurde eine Programmkulisse erarbeitet, die die verschiedenen Ziele des Naturschutzes, der Gewässer- bewirtschaftung sowie des vorsorgenden Hochwasserschutzes miteinander verknüpft. Als grundlegendes Ziel werden „der Erhalt und die Entwicklung der natürlichen Struktur, Dynamik und Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und Auen mit ihren typischen Lebensgemeinschaf- ten und Lebensräumen“ genannt. Die Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung liegt in der räumlichen Konkretisierung und Überprüfung dieser Kulisse vor dem Hintergrund der Ablei- tung von Maßnahmen und Handlungsstrategien mit regionalem Bezug.

Im Einzelnen ist in Anlehnung an das im Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerland- schaften (MU 2016b) vorgestellte Vorgehen gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Methodik für die Auenabgrenzung im Stadtgebiet Braunschweig zu erarbeiten und aus der landesweiten Programmkulisse nach MU (2016b) eine regional konkretisierte Flächenkulisse zu entwickeln. Eine entsprechende Arbeitshilfe zur Auenabgrenzung wird zurzeit durch den NLWKN erarbei- tet und ist nach ihrer Fertigstellung anzuwenden. Für die Bearbeitung sind geeignete natur- schutzfachliche, hydrologische und bodenkundliche Daten heranzuziehen. Bestandteile der Flächenkulisse sollen bei entsprechender Eignung insbesondere sein:

 Niedersächsisches Gewässernetz (WRRL-Prioritätsgewässer und Gewässerläufe ohne Priorität), Auenbereiche, Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnah- menumsetzung, überregionale Wanderouten der Fischfauna sowie Laich- und Auf- zuchtgewässer,  Gebiete von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung und Auen- bzw. Gewäs- serbezug (FFH-, Schutz-, GR-Gebiete, für den Naturschutz wertvolle Bereiche, Ge- schützte Biotope, Vorkommen ausgewählter Tierarten),  Gebiete der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes (Überschwem- mungsgebiete gem. §115 Abs. 1 NWG und Gebiete mit signifikanten Hochwasserri- siko gem. § 73 Abs. WHG).

Die festgelegte Flächenkulisse ist nach Möglichkeit in die Karte 3b „Wasser- und Stoffre- tention“ zu übernehmen. Textlich sind die jeweiligen Funktionen der Auenflächen und ihre im

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Stadtgebiet vorhandenen Defizite herauszuarbeiten und an entsprechender Stelle im Kapitel 3 aufzunehmen. Im Kapitel Zielkonzept sind Erhaltungs- und Entwicklungsziele mit Gewässer- und Auenbezug abzuleiten, wobei Informationen zu Flächenverfügbarkeiten und Eigentums- verhältnissen mit zu betrachten sind. Zu klären ist ferner, wo in der Stadt Braunschweig die künftigen Schwerpunkte und Prioritäten für die Auenentwicklung liegen. Hinweise für Maßnah- men bieten der Maßnahmenkatalog Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaf- ten sowie die in Bearbeitung befindliche Arbeitshilfe des NLWKN.

2.1.2.6 Umweltbericht

Gemäß § 9 Abs. 1 NUVPG i. V. m. der Anlage 3 Nr. 1.2 zur NUVPG besteht für Landschafts- rahmenpläne die Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP). Bei der SUP handelt es sich um ein systematisches Prüfungsverfahren zur frühzeitigen Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Umweltauswirkungen von Plänen oder Projekten vor ihrer Bekanntgabe bzw. Zulassung. Die SUP nimmt dabei Bezug auf die nachfolgenden Schutzgüter (§ 2 Abs. 1 UVPG):

 Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,

 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

 Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie

 die Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern.

Da sich der LRP selbst nicht mit den Schutzgütern „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ sowie „Kultur und sonstige Sachgüter“ auseinandersetzt, kommt der Berücksich- tigung dieser Schutzgüter im Rahmen der SUP eine besondere Bedeutung zu. Nach Einarbei- tung der UVP-Änderungsrichtlinie (RL 2014/52/EU) ist zudem auf das Schutzgut Klima vertieft einzugehen. Ferner sollte im Zuge der Beschreibung und Bewertung der relevanten Umwelt- aspekte insbesondere auf die positiven Wirkungen des LRP und seine Zielsetzung der Um- weltvorsorge abgestellt werden.

Die Ergebnisse der SUP sind in einem Umweltbericht zu dokumentieren. Die für den Umwelt- bericht relevanten Angaben finden sich in § 40 UVPG. Zu berücksichtigen sind weiterhin § 52 UVPG sowie die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen des NUVPG.

2.1.2.7 Verfahrensbegleitung

Die Verfahrensbegleitung umfasst im Wesentlichen die Teilnahme an regelmäßigen Projekt- treffen mit dem Auftraggeber sowie die Mitwirkung an Terminen im Rahmen der Öffentlich- keitsarbeit, der Information von politischen Gremien sowie des allgemeinen fachlichen Aus- tausches (z.B. mit dem NLWKN). Das Ziel der Stadt Braunschweig während der Projektbear- beitung ist es insbesondere, einen guten Informationsaustausch zwischen verschiedenen

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Fachstellen, der Naturschutzverwaltung sowie Naturschutzverbänden zu gewährleisten. Poli- tik und Kommunalverwaltung sollen zu bestimmten Zeiten über die Inhalte und Fortschritte der Planung informiert werden. Die Vor- und Nachbereitung einzelner Termine sowie deren Mit- gestaltung sind Teil der zu erbringenden verfahrensbegleitenden Leistungen.

Im Rahmen der Projektbearbeitung wird die Teilnahme an den folgenden Arbeitskreisen vo- rausgesetzt:

1.) Arbeitsgruppe LRP (AG LRP)

Es wird eine Arbeitsgruppe LRP mit wiederkehrenden Treffen im Zuge der Planerstellung ein- gerichtet. Ziel der AG ist der regelmäßige Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und -nehmer zum Bearbeitungsstand des LRP sowie die fachliche Diskussion zu den jeweils in Bearbeitung befindlichen Themenbereichen. Themenabhängig sollen zudem Vertreter ande- rer Ressorts der Stadtverwaltung an der AG teilnehmen. Zusätzlich sollen anlassbezogen Ver- treter anderer Fachdisziplinen (z.B. Forst), der ehrenamtliche Naturschutz oder lokale Exper- ten hinzugezogen werden. Die AG-Treffen finden variabel und bedarfsgerecht statt. Es ist zu- nächst von ca. 4 quartalsweisen Treffen während der Phase „Bestandserfassung und -bewer- tung“ sowie weiteren 6 Treffen während der Phase „Planung“ auszugehen (vgl. Kap. 2.2 Vor- läufiger Zeitplan).

Es sind ferner 1 Treffen mit dem NLWKN (Besprechung des Vorentwurfs) sowie ein gemein- samer Auftakttermin vor Beginn der Arbeiten am LRP zw. Auftraggeber und Auftragnehmer inkl. der Subunternehmer einzuplanen.

2.) Informationsforen

Es sollen Informationsforen für Kommunalvertreter sowie die durch die Landschaftsrahmen- planung berührten Verbände zu fest definierten Meilensteinen in der LRP-Erarbeitung (Vorin- formationsphase und Vorentwurfsphase) einberufen werden. Die Foren dienen vorrangig der Information zum Verfahrensstand des LRP und seinen Inhalten. Es ist beabsichtigt, mit den genannten Akteuren möglichst frühzeitig den Dialog zu eröffnen, den Planungsprozess dadurch transparent zu gestalten sowie die sich möglicherweise abzeichnenden Konflikte zu erörtern. Für die Informationsforen werden zwei Termine mit den folgenden Inhalten festge- setzt:

  1. Termin: Vorinformationsphase

Die Vertreter der genannten Interessengruppen werden erstmalig zu einem möglichst frühzei- tigen Verfahrensstand über den Ablauf und die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung infor- miert. Insbesondere sollen die fachlichen Zielvorgaben des LRP und seine Bedeutung für die kommunale Landschaftsplanung erläutert und vorhandene Daten, die für die Bearbeitung des LRP von Bedeutung sind, bei den Teilnehmenden abgefragt werden. Die Teilnehmenden er- halten ihrerseits Gelegenheit, auf für sie relevante Belange hinzuweisen.

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  1. Termin: Vorentwurfsphase

Der zweite Termin findet nach Fertigstellung des Vorentwurfs, im Zuge der informellen Vorab- beteiligung der genannten Interessengruppen statt und dient der Vorstellung der Ergebnisse des LRP sowie der Beantwortung inhaltlicher Fragen. Der Termin ist als Startschuss für das inoffizielle Beteiligungsverfahren gedacht.

3.) Information der Politik

Eine Information der Politik zum Stand und zu den Inhalten der Landschaftsrahmenplanung erfolgt im Rahmen der Teilnahme an den Treffen des Umwelt- und Grünflächenausschusses. Es sind 2 Treffen anzusetzen.

Als weiterer Teil der Verfahrensbegleitung ist durch den Auftragnehmer die Prüfung und Be- wertung der nach Abschluss des informellen Beteiligungsverfahrens und der offiziellen Behör- den- und Öffentlichkeitbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen sowie die Aufbereitung der Prüfungsergebnisse in Form einer Synopse zu erbringen (§ 43 Abs. 1 UVPG). Bei der Überprüfung gelten die nach § 40 Abs. 3 UVPG bestimmten Maßstäbe. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind für die endgültige Erarbeitung des LRT in abgestimmter Form zu berücksichtigen.

2.1.2.8 Invasive Arten

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurde eine rechtsverbindliche Handlungsgrundlage zum Schutz der biologischen Vielfalt vor invasiven Arten geschaffen. Auf der zugehörigen Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) werden derzeit 49 Tier- und Pflanzenarten gelistet. Für Arten, die sich in einem frühen Stadium der Invasion befinden, sieht das Gesetz vor, die wei- tere Ausbreitung einzudämmen. Für verbreitete Arten sind geeignete Managementmaßnah- men festzulegen. Das BNatSchG hat die entsprechenden Vorgaben in den §§ 40a bis 40f verankert.

Im Rahmen der Fortschreibung des LRP sind auf Grundlage vorhandener Erkenntnisse die für die Stadt Braunschweig relevanten Arten bzw. die gebietsfremden Arten mit bekannten Vor- kommen zu listen und nach Möglichkeit zu verorten. Hierbei ist auf die Arten der Unionsliste sowie auf weitere, dort nicht aufgeführte, gebietsfremde Arten mit Bedeutung für die Stadt Braunschweig einzugehen (z.B. Prunus serotina). Textlich sind die mit diesen Arten verbun- denen Problematiken in übersichtlicher und prägnanter Weise als Unterkapitel des Kapitels „Arten und Biotope“ darzustellen sowie geeignete Managementmaßnahmen zum Umgang mit Ihnen abzuleiten.

Die Ausarbeitungen zu diesem Thema dienen als erstmalige, systematische Aufbereitung des Wissenstandes zu invasiven gebietsfremden Arten in der Stadt Braunschweig und sollen im

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Hinblick auf die zunehmend in den Fokus tretenden Forderungen zu Prävention und Manage- ment einen ersten überschlägigen Handlungsrahmen zu den künftigen Handlungsschwer- punkten im Stadtgebiet aufzeigen.

2.2 Vorläufiger Zeitplan

Die Bieter haben im Rahmen ihres Angebotes einen eigenständig erarbeiteten, fachlich nach- vollziehbaren und realistisch umsetzbaren Zeit- und Arbeitsplan für die Bearbeitung des Land- schaftsrahmenplans vorzulegen. Der Zeitplan soll sämtliche vorgesehenen Arbeitsschritte ein- schließlich der Bearbeitungsphasen, Abstimmungs- und Beteiligungstermine, Meilensteine so- wie ausreichender Bearbeitungs- und Prüfzeiträume berücksichtigen. Darüber hinaus sind Ab- hängigkeiten saisonaler Erfassungen, erforderliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber und beteiligten Fachbehörden sowie mögliche Risiken und zeitliche Puffer angemessen darzustel- len.

Der vorzulegende Zeitplan hat die in der Leistungsbeschreibung genannten fachlichen Anfor- derungen und Verfahrensschritte zu berücksichtigen. Die zeitliche Strukturierung der einzel- nen Arbeitsschritte ist durch die Bieter nachvollziehbar zu erläutern.

Der von den Bietern vorgelegte Zeit- und Arbeitsplan wird im Rahmen der Angebotswertung als Zuschlagskriterium berücksichtigt. Bewertet werden insbesondere die fachliche Plausibili- tät, die Nachvollziehbarkeit der zeitlichen Abfolge, die Realisierbarkeit des Gesamtzeitplans sowie die Angemessenheit der vorgesehenen Bearbeitungszeiträume für die einzelnen Leis- tungsbestandteile.

Der endgültige Projektzeitplan wird nach Zuschlagserteilung gemeinsam mit dem Auftragge- ber abgestimmt und verbindlich festgelegt.

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3. Literatur

BRINKMANN, R. (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Land- schaftsplanung. INN 18 Jg., Nr. 4, 57-128

BURKHARDT, R., HERMANN BAIER, R., BENDZKO, U., BIERHALS, E., FINCK, P., LIEGL, A., MAST, R., MIRBACH, E., NAGLER, A., PARDEY, A., RIECKEN, U., SACHTELEBEN, J., SCHNEIDER, A., SZEKELY, S., ULLRICH, K., HENGEL, U.V., ZELTNER, U. & F. ZIMMERMANNN (2004): Empfehlungen zur Um- setzung des § 3 BNatSchG „Biotopverbund“ - Ergebnisse des Arbeitskreises „Länderübergrei- fender Biotopverbund“ der Länderfachbehörden mit dem BfN. Naturschutz und Biologische Vielfalt 2 (BfN), 84. S.

BURKHARDT, R., FINCK, P., LIEGL, A., RIECKEN, U., SCHTELEBEN, J., STEIOF, K. & K. ULLRICH (2010): Bundesweit bedeutsame Zielarten für den Biotopverbund - zweite, fortgeschriebene Fassung. Natur und Landschaft 2010/11, 460 - 469

FUCHS, D., HÄNEL, K., LIPSKI, A., REICH, M., FINCK, P. & U. RIECKEN (2010): Länderübergreifen- der Biotopverbund in Deutschland - Grundlagen und Fachkonzept Naturschutz und Biologi- sche Vielfalt 96 (BfN), 191 Seiten + Kartenband

GROTHE, M., KASPER, M. & F. RÜCK (2017): Klimaschutzfunktionen von Böden und Bodennut- zung als Beitrag zur Landschaftsrahmenplanung in Niedersachsen. Unveröffentl. Entwurf. Stand: 06.06.2017. Zur Verfügung gestellt durch den NLWKN

JUNGMANN, S. (2004): Arbeitshilfe Boden und Wasser im Landschaftsrahmenplan. INN 24 Jg., Nr. 2, 77-164

KAISER, T. & D. ZACHARIAS (2003): PNV-Karten für Niedersachsen auf Basis der BÜK 50 - Arbeitshilfe zur Erstellung aktueller Karten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation anhand der Bodenkundlichen Übersichtskarte 1:50.000. - Informationsdienst Naturschutz Nie- dersachsen 23 (1): 1-60; Hildesheim

KÖHLER, B. & A. PREISS (2000): Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes - Grundlagen und Methoden zur Bearbeitung des Schutzgutes „Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft“ in der Planung. INN 20 Jg., Nr. 1, 1-60

MOSIMANN, T. FREY, TH. & P. TRUTE (1999): Schutzgut Klima/Luft in der Landschaftsplanung. INN 19 Jg., Nr. 4, 201-276

MU - NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (2016a): Pro- gramm Niedersächsische Moorlandschaften - Grundlagen, Ziele, Umsetzung, 71 S. https://www.umwelt.niedersachsen.de/naturschutzstrategie/niedersaechsische_moorland- schaften/niedersaechsische-moorlandschaften-116261.html

MU - NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (2016b): Ak- tionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften, 67 S.

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Stadt Braunschweig Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans

Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/fach_und_foerderprogramme/ak- tionsprogramm_gewaesserlandschaften/aktionsprogramm-niedersaechsische-gewaesser- landschaften-38719.html

NLWKN - NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NA- TURSCHUTZ (2014): Detailstrukturkartierung ausgewählter Fließgewässer in Niedersachsen und Bremen (2010 - 2014). https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirt- schaft/fluesse_baeche_seen/gewaesserstruktur/detailkartierung/detailstrukturkartierung- 2014-141251.html

NLWKN - NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATUR- SCHUTZ (2017): Landesweite Erfassung, Darstellung und Bewertung der niedersächsischen Kulturlandschaften sowie historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung im Rahmen der Neuaufstellung des Niedersächsischen Landschaftsprogramms - unveröffentl. Steckbriefe

NMU - NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM (2001): Richtlinie für die Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans nach § 5 des Niedersächsischen Naturschutz- gesetzes. - Runderlass d. MU v. 1.6.2001 - 21-22404/01. - Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 21/2001, S. 453, gleichzeitig Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 21 (3): 124- 128; Hildesheim

PATERAK, B., E. BIERHALS & A. PREISS (2001): Hinweise zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans. INN 21 Jg., Nr. 3, 121-192 (Hrsg.:NLÖ)

STADT BRAUNSCHWEIG (1999): Landschaftsrahmenplan für die Stadt Braunschweig. - 644 S.; Braunschweig

STADT BRAUNSCHWEIG (2011): Aktualisierung des Landschaftsrahmenplanes für die Stadt Braunschweig - Schutzgut Tiere und Pflanzen. - 130 S.; Braunschweig

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