Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt –
Landesjugendamt
Erklärung nach dem AEntG, MiLoG, AufenthG, SchwarzArbG und Mindestentgelt
Vergabenummer: SMS_LJA_2027/05/25 Los: Bitte Losnummer eintragen.
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Erklärung
im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG),
- nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG),
- nach § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) und
- nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG)
Ich erkläre/Wir erklären, dass weder mein/unser Unternehmen noch die Vertretungsberechtigten des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen
- wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro,
- wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro,
- wegen eines Verstoßes nach § 98c AufenthG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro oder
- wegen eines Verstoßes nach § 21 SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden sind.
Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die benannten Gesetze sind gegen mich/uns nicht anhängig.
Ich erkläre/Wir erklären weiterhin den mit der Bearbeitung dieses Auftrags innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- bei Leistungen, die dem Geltungsbereich des AEntG unterfallen, das Mindestentgelt gemäß dem einschlägigen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag zu zahlen,
- bei allen sonstigen Leistungen entsprechend den Vorgaben des MiLoG ein Entgelt von derzeit mindestens 13,90 Euro (brutto) pro Stunde sowie von mindestens 14,60 Euro (brutto) je Stunde (ab 01.01.2027) zu zahlen und
- von mir/von uns beauftragte Unterauftragnehmer oder Verleihunternehmer eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne abgeben zu lassen und auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Wird der gesetzliche Mindestlohnstundensatz geändert, wird die Angabe durch den neuen Mindestlohnstundensatz ersetzt.
Im Falle der Auftragserteilung:
Für den Fall eines schuldhaften Verstoßes meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtung aus der obigen Erklärung bei der Ausführung des Auftrages werden hiermit die nachfolgend aufgeführten Sanktionsmöglichkeiten des Auftraggebers vertraglich vereinbart:
- fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund,
- Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens bzw. eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes für jeden Fall des Verstoßes (max. 5 % des Auftragswertes).
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dass ein Unterauftragnehmer/Verleiher im Rahmen dieses Auftrages nur beauftragt werden kann, wenn dieser eine gleichlautende Erklärung abgibt.
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| Datum | Vor- und Nachname der erklärenden natürlichen Person* |
| * Erklärungen Dritter (beispielsweise von nicht vertretungsberechtigten Mitgliedern der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmern, Eignungsleihgebern) sind auszufüllen, auszudrucken und eigenhändig zu unterzeichnen. Das jeweilige Dokument ist einzuscannen und als PDF-Datei dem elektronischen Angebot beizufügen. |