Leistungsbeschreibung SMS_LJA_2027_05_25.pdf

Fortbildungsleistungen für eine Fachtagung zu Gesundheit und Resilienz in der Schulsozialarbeit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 09:34 (Europe/Berlin)

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Vergabe: Fortbildungsleistungen

des Landesjugendamtes 2027 –

Fachtagung Schulsozialarbeit 2027

»Gesundheit, Resilienz und Selbst-

fürsorge in der Schulsozialarbeit

fördern und stärken« (5 Lose)

Öffentliche Ausschreibung

Interne Vergabenummer SMS_LJA_2027/05/25

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Landesjugendamt

Stand: 14. September 2026

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Inhaltsverzeichnis

A Leistungsbeschreibung .................................................................................... 3

1 Allgemeiner Hintergrund der Vergabe ................................................................. 3 2 Zielsetzung und Ergebnis .................................................................................... 3 3 Zeitrahmen und Veranstaltungsort ...................................................................... 5 4 Gegenstand der Leistung .................................................................................... 5 5 Honorar ..............................................................................................................15 6 Nutzungsrechte ..................................................................................................17 B Bewerbungsbedingungen ...............................................................................18

1 Allgemeine Bewerbungsbedingungen ................................................................18 2 Eignung der Bietenden .......................................................................................18 3 Bewertung der Angebote ....................................................................................25 4 Fragen von Interessenten, Kommunikation ........................................................30 5 Angebotsabgabe einschließlich Erklärungen ......................................................31 6 Angebotsfrist ......................................................................................................32 7 Bindefrist ............................................................................................................33 8 Sonstige Bedingungen .......................................................................................33 9 Datenschutzrechtliche Hinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ...........................................................................................35 10 Verschwiegenheitspflicht ....................................................................................35 11 Schlussvorschriften ............................................................................................36 C Formblätter und zugleich Checkliste der Nachweise ....................................37

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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusam- menhalt (SMS) – Landesjugendamt (LJA), im Folgenden »Auftraggeber«, hat folgenden Auf- trag zu vergeben.

A Leistungsbeschreibung

1 Allgemeiner Hintergrund der Vergabe

Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeitenden. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbei- tenden, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern.

Durch das LJA werden Fortbildungen in verschiedenen Organisationsformen angeboten.

In einer Fachtagung (FT) steht die Wissensvermittlung durch Expertinnen und Experten im Mittelpunkt. Wissen und Können von Referierenden und Teilnehmenden werden genutzt, um Erkenntnisse für die tägliche Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen.

2 Zielsetzung und Ergebnis

Das Thema der Gesundheit, gesundheitlicher Risiken und Belastungen von Fachkräften der Sozialen Arbeit und im Besonderen der Kinder- und Jugendhilfe gerät zunehmend in den Fo- kus von Wissenschaft und Fachöffentlichkeit:

So wurde auf Grundlage der BIBB / BAuA-Erwerbstätigenbefragung1 u. a. ermittelt, dass sich ein im Vergleich zu anderen Berufen signifikant höherer Anteil der befragten Sozialarbeitenden häufig emotional und körperlich erschöpft fühlt.2

Im Ergebnis weiterer Untersuchungen wird zudem »ein hohes berufsspezifisches Risiko für die Entwicklung von Distress, Erschöpfung und Burnout« konstatiert (Hollederer mit Verweis auf die internationale Studienlage3). Ähnliche Aussagen hinsichtlich eines hohen Burnout-Ri- sikos treffen die Autoren einer durch die Hochschule Fulda und ver.di auf Basis einer Befra- gung von über 8200 Beschäftigten der Sozialen Arbeit durchgeführten Studie.4

1 Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2 Hollederer, Prof. Dr. Alfons (2023): Wer leidet in der Sozialen Arbeit an Erschöpfung? Ergebnisse einer Reprä- sentativerhebung. Soziale Passagen, 15(1), 233-250. https://doi.org/10.1007/s12592-023-00463-7, Zugriff am 08.09.2026 3 Hollederer, ebenda 4 IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.: Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe. Studie Beschäftigte in der Sozialen Arbeit an der Belastungsgrenze, 22.03.2023, https://jugend- hilfeportal.de/artikel/beschaeftigte-in-der-sozialen-arbeit-an-der-belastungsgrenze, Zugriff am 28.11.2024

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Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe spricht eine Befragung ebenfalls von einem ho- hen Belastungserleben und thematisiert Zusammenhänge zwischen den Beschäftigungsbe- dingungen und deren Auswirkungen auf organisationaler und individueller, auch gesundheitli- cher Ebene und Erschöpfung der in diesem Feld tätigen Fachkräfte5.

Informationen der Gesundheitsberichterstattung auf Basis von Daten der gesetzlichen Kran- kenversicherungen verweisen auf einen hohen Anteil psychischer Erkrankungen, insbeson- dere mit der Zusatzdiagnose Burnout, im Kontext von Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden in Sozialer Arbeit und Sozialpädagogik.

Auch für die Schulschulsozialarbeit im Freistaat Sachsen liegen deutliche Anhaltspunkte hin- sichtlich der von Fachkräften wahrgenommenen hohen Belastung auf Basis der Untersuchun- gen des sächsischen Forschungsverbundes Schulsozialarbeit6 sowie entsprechender vielfäl- tiger Rückmeldungen an das LJA in unterschiedlichen Kontexten vor. Aktuell führen im Rah- men der landesbezogenen Auswertung der Studie »Schulsozialarbeit im bundesweiten Ver- gleich« 2026 knapp die Hälfte der über einen Wechsel des Arbeitsfeldes nachdenkenden Schulsozialarbeitenden als einen der Gründe hohen emotionalen Stress an.7

Ausgehend von den entsprechenden empirischen Erkenntnissen sollen deshalb im Rahmen der 2027 stattfindenden Fachtagung des Landesjugendamtes zur Schulsozialarbeit Fragen der Gesundheitsförderung und der Stärkung von Resilienz und Selbstfürsorge spezifisch für das Handlungsfeld thematisiert werden.

Anliegen der Fachtagung zum Thema »Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge in der Schulsozialarbeit fördern und stärken« ist es, die Fachkräfte und die Verantwortlichen bei den Trägern der Schulsozialarbeit zum einen für die im Berufs- und Arbeitsfeld anzutreffenden Belastungen, Herausforderungen und gesundheitlichen Risiken einschließlich ihrer Entste- hungszusammenhänge zu sensibilisieren. Weiterhin sollen Wege, Ansätze und Konzepte für Gesundheitsförderung sowie Stärkung von Resilienz und Selbstfürsorge sowohl auf individu- eller als auch auf struktureller Ebene aufgezeigt werden. Zudem sollen die Teilnehmenden dazu in praxisnahen Workshops die Gelegenheit erhalten, entsprechende erste Ideen und Handlungsmöglichkeiten im Kontext ihres spezifischen Tätigkeitsfeldes zu generieren.

Zielgruppe der Fachtagung sind Fachkräfte und Verantwortliche bei den Trägern der Schulso- zialarbeit im Freistaat Sachsen. Insgesamt werden circa 80 Teilnehmende erwartet.

Im Rahmen der Tagung werden zwei Inputreferate sowie fünf verschiedene Workshops ange- boten. Die Teilnehmenden können jeweils an einem der fünf Workshops teilnehmen.

5 Averbeck, Linda (2019): Herausgeforderte Fachlichkeit. Arbeitsverhältnisse und Beschäftigungsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe. 1. Auflage. Beltz Juventa 6 Berndt, C., Reimann-Bernhardt, B., Gruhlke, H., Jevlasch, K., Müller, W. (2023): Schulsozialarbeit in Sachsen in Zeiten der Veränderung. Ergebnisse der vierten, abschließenden Befragung des Zyklus »Schulsozialarbeit in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie«. Ein Kooperationsprojekt der Evangelischen Hoch- schule Dresden, der Schulstiftung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e. V., des Ev.-Luth. Landesjugendpfarramtes Sachsen und der Landesarbeitsgemein- schaft Schulsozialarbeit Sachsen e. V. 7 Rahn, Prof. Dr. Sebastian / Bieringer, Lars: Schulsozialarbeit in Sachsen. Landesbezogene Auswertung der Stu- die »Schulsozialarbeit im bundesweiten Vergleich«. Veröffentlicht am 31.03.2026

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3 Zeitrahmen und Veranstaltungsort

Die Fachtagung findet am 28.09.2027 statt. Es gilt ein Tagungszeitrahmen von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Der zeitliche Ablauf kann der Anlage »Vorläufiges Tagungsprogramm« entnommen werden. Änderungen sind vorbehalten.

Die Tagung des LJA findet im Freistaat Sachsen statt. Die Mitteilung des Veranstaltungsortes erfolgt nach Zuschlagserteilung.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des/der Auftragnehmenden.

4 Gegenstand der Leistung

Die Leistung wird in fünf Lose aufgeteilt:

Los 1: Workshop »Professioneller Umgang mit Emotionen und emotionalen Belastun- gen«

Los 2: Workshop »Strategien und Ansatzpunkte im Umgang mit Stress und Überlas- tung«

Los 3: Workshop »Beiträge der Supervision für Selbstfürsorge und psychische Gesund- heit «

Los 4: Workshop »Handlungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte zur Stärkung von Ge- sundheit, Resilienz und Selbstfürsorge auf Ebene der Träger der Schulsozialarbeit«

Los 5: Moderation einer Fishbowl-Diskussion: »Wege zur Stärkung der Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge der Fachkräfte der Schulsozialarbeit im Freistaat Sach- sen«

Bei allen Titeln handelt es sich um Arbeitstitel.

Sie können ein Angebot nur für ein Los abgeben oder sich auch auf mehrere Lose bewerben. Die Workshops (Lose 1 bis 4) finden zeitgleich statt. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose müssen Sie für den Fall, dass Sie mehrere zeitgleich stattfindende Lose gewinnen, glaubhaft darlegen, dass Sie über die nötigen Ressourcen (personell und sachlich) und Kapazitäten ver- fügen, um die Leistungen mehrerer Lose realisieren zu können. Bitte fügen Sie hierzu Ihrem Angebot geeignete Nachweise bei.

Die Fishbowl-Diskussion darf nicht von einer Workshopleitung realisiert werden.

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4.1 Los 1: Workshop »Professioneller Umgang mit Emotionen und emotionalen Belastungen«

4.1.1 Kurzbeschreibung der Leistung Wie in anderen Feldern der Sozialen Arbeit sind Fachkräfte in der Schulsozialarbeit im Kontext ihrer Beziehungsgestaltung zu ihren Adressatinnen und Adressaten unvermeidlich emotional beteiligt und insgesamt hohen emotionalen Anforderungen des Begegnens mit eigenen sowie fremden Gefühlen, des Wahrnehmens, Einordnens und konstruktiven Umgangs mit diesen ausgesetzt.

So kann u. a. zu viel Mitgefühl zur Belastung werden oder es können bei den Fachkräften in der Begegnung mit den Adressatinnen und Adressaten aufgrund eigener früherer emotionaler Erfahrungen die Bewertung eines aktuellen Geschehens bestimmende massive Gefühle aus- gelöst werden. Aber auch weitere Faktoren der Arbeitssituation wie Arbeitspensum, Umfang und Komplexität der Anforderungen, sichtbar werdende Handlungsgrenzen u. a. können sich schließlich in emotionaler Belastung niederschlagen.

Im Rahmen der landesbezogenen Auswertung der Studie »Schulsozialarbeit im bundesweiten Vergleich« 20268 führen knapp die Hälfte der über einen Wechsel des Arbeitsfeldes nachden- kenden Schulsozialarbeitenden als einen der Gründe hohen emotionalen Stress an.

Im Sinne von Gesunderhaltung und des Erhalts der eigenen Arbeitsfähigkeit bedeutet Selbst- fürsorge in der Schulsozialarbeit auch, mit Emotionen professionell umgehen zu können, diese als Informationen und Signale wahrzunehmen, zu verstehen und einzuordnen sowie die eige- nen Reaktionen und das eigene Handeln entsprechend regulieren zu können.

Der Workshop zum Thema »Professioneller Umgang mit Emotionen und emotionalen Belas- tungen« (Arbeitstitel) sensibilisiert für diesen professionellen Umgang mit den eigenen Gefüh- len, zeigt Möglichkeiten auf, wie dieser weiterentwickelt werden kann und gibt Gelegenheit, alltagsrelevante Übungen kennenzulernen und ggf. auszuprobieren.

Leistungsgegenstand ist die Konzeptionierung und Vorbereitung, Durchführung sowie Nach- bereitung des beschriebenen Workshops.

Die Teilnehmerzahl liegt bei max. 20 Personen.

Der Workshop umfasst einen Gesamtumfang von 150 Minuten und findet nach aktuellem Stand in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Im Anschluss der Workshopphase ist eine dreißigminütige Kaffeepause mit Möglichkeit des Austausches zu den Workshopergebnissen geplant. Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen des Workshops sollen schriftlich festgehal- ten und auf im Tagungsraum präsentierten Plakaten visualisiert werden.

4.1.2 Vorbereitung des Fortbildungsangebotes Der/Die Auftragnehmende übernimmt die vollumfängliche inhaltliche Vorbereitung des Work- shopangebotes. Die konkreten Inhalte des Workshops sind nach Zuschlagserteilung mit dem zuständigen Fachbereich des LJA abzustimmen.

8 Rahn, Prof. Dr. Sebastian / Bieringer, Lars: Schulsozialarbeit in Sachsen. Landesbezogene Auswertung der Stu- die »Schulsozialarbeit im bundesweiten Vergleich«. Veröffentlicht am 31.03.2026

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Mit dem Angebot ist unter Verwendung des Formblattes »07 Kriterienkatalog Los 1-4 Work- shops« ein konkretisiertes Konzept, unter anderem mit stichwortartiger Benennung inhaltli- cher Schwerpunkte des Workshops, vorzulegen. Bitte wählen Sie im Formblatt das Los aus, für welches Sie ein Angebot abgeben möchten (bitte entsprechend anklicken). Dieser konzep- tionelle Vorschlag ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Nach Zuschlagserteilung stimmt das LJA mit dem/der Auftragnehmenden das Workshopkon- zept ab. Auf Grundlage des abgestimmten Workshopkonzeptes stellt der/die Auftragneh- mende dem LJA den Entwurf einer Kurzbeschreibung des Workshops im Umfang von 4 bis 8 Textzeilen A4 (Hochformat, Arial 11) einschließlich des Vorschlages eines finalen Workshop- titels zur Verfügung und stimmt diesen mit dem LJA mit dem Ziel der Veröffentlichung im Ta- gungskontext ab.

Die inhaltliche Abstimmung soll bis 15.05.2027 abgeschlossen sein. Die konkreten Abstim- mungstermine werden nach Zuschlagserteilung von der Fachberatung des LJA mit dem/der Auftragnehmenden vereinbart.

Die elektronische Zurverfügungstellung der Workshopunterlagen an die Teilnehmenden ob- liegt nach Sichtung und Freigabe durch das LJA dem/der Auftragnehmenden. Die Qualität und Quantität ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des/der Auftragnehmenden.

4.1.3 Durchführung des Fortbildungsangebotes Der/Die Auftragnehmende führt das Workshopangebot unter Verwendung aktueller metho- disch-didaktischer Prinzipien und Grundsätze durch. Ziele sind ein hoher Lernerfolg sowie größtmögliche Wissensvermittlung für die Teilnehmenden.

Der Name des/der Referierenden ist im Formblatt »04a Erklärung Referenzen Los 1« anzu- geben. Ein Wechsel des/der Referierenden ist nur mit Zustimmung des LJA möglich.

Sofern die Durchführung des Workshops durch mehrere Referierende erfolgen soll, sind alle Referierende anzugeben.

4.1.4 Nachbereitung des Fortbildungsangebotes Der/Die Auftragnehmende evaluiert die Veranstaltung aus seiner/ihrer Sicht. Hierzu erhält der/die Auftragnehmende im Vorfeld der Veranstaltung einen Online-Zugang zu einem kurzen Evaluationsbogen. Die Einschätzung des/der Auftragnehmenden dient der Qualitätssicherung.

4.2 Los 2: Workshop »Strategien und Ansatzpunkte im Umgang mit Stress und Überlastung«

4.2.1 Kurzbeschreibung der Leistung In der landesbezogenen Auswertung der Studie »Schulsozialarbeit im bundesweiten Ver- gleich« 20269 stellen deren Autoren fest, dass knapp die Hälfte der befragten sächsischen Fachkräfte im letzten Jahr darüber nachgedacht hat, ihre Tätigkeit im Arbeitsfeld zu beenden.

9 Rahn, Prof. Dr. Sebastian / Bieringer, Lars: Schulsozialarbeit in Sachsen. Landesbezogene Auswertung der Stu- die »Schulsozialarbeit im bundesweiten Vergleich«. Veröffentlicht am 31.03.2026

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Als einer der Gründe dafür wird eine insgesamt hohe Arbeitsbelastung und ein damit einher- gehender emotionaler Stress gesehen. Ähnlich lautende Hinweise ließen sich neben vielfälti- gen Rückmeldungen an das LJA in unterschiedlichen Kontexten auch den Untersuchungser- gebnissen des sächsischen Forschungsverbundes Schulsozialarbeit 2020 bis 2024 entneh- men. Die darin enthaltenen Wortmeldungen von Fachkräften verweisen beispielhaft u. a. auf psychische Belastung aufgrund steigender Fallzahlen und schwieriger Fälle, fehlende Mög- lichkeiten des fachlichen Austausches sowie Überforderungssituationen durch zu viele Ange- bote bzw. Arbeitsbereiche. Insgesamt wird von »belasteten Fachkräften« gesprochen.

Angesichts der beschriebenen Befunde und der in der Schulsozialarbeit häufig anzutreffenden Belastungen und Herausforderungen sensibilisiert der Workshop zum Thema »Strategien und Ansatzpunkte im Umgang mit Stress und Überlastung« (Arbeitstitel) im Sinne von Gesunder- haltung, Resilienz und Selbstfürsorge für einen bewussten persönlichen Umgang mit Stress sowie Be- und Überlastung im Alltag der Schulsozialarbeit, vermittelt den Teilnehmenden erste Orientierung zu möglichen Ansatzpunkten und Strategien des Stressmanagements und gibt Gelegenheit, die eigene Situation in den Blick zu nehmen sowie erste Handlungsideen zu ent- wickeln.

Mithilfe von Information, Reflexion, Austausch und praktischen Übungen sollen die Teilneh- menden Impulse für einen achtsamen Umgang mit Stress und Belastung und eine nachfol- gende persönliche Vertiefung des Themas erhalten.

Leistungsgegenstand ist die Konzeptionierung und Vorbereitung, Durchführung sowie Nach- bereitung des beschriebenen Workshops.

Die Teilnehmerzahl liegt bei max. 20 Personen.

Der Workshop umfasst einen Gesamtumfang von 150 Minuten und findet nach aktuellem Stand in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Im Anschluss der Workshopphase ist eine dreißigminütige Kaffeepause mit Möglichkeit des Austausches zu den Workshopergebnissen angedacht. Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen des Workshops sollen schriftlich festge- halten und auf im Tagungsraum präsentierten Plakaten visualisiert werden.

4.2.2 Vorbereitung des Workshopangebotes Der/Die Auftragnehmende übernimmt die vollumfängliche inhaltliche Vorbereitung des Work- shopangebotes. Die konkreten Inhalte des Workshops sind nach Zuschlagserteilung mit dem zuständigen Fachbereich des LJA abzustimmen.

Mit dem Angebot ist unter Verwendung des Formblattes »07 Kriterienkatalog Los 1-4 Work- shops« ein konkretisiertes Konzept, unter anderem mit stichwortartiger Benennung inhaltli- cher Schwerpunkte des Workshops, vorzulegen. Bitte wählen Sie im Formblatt das Los aus, für welches Sie ein Angebot abgeben möchten (bitte entsprechend anklicken). Dieser konzep- tionelle Vorschlag ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Nach Zuschlagserteilung stimmt das LJA mit dem/der Auftragnehmenden das Workshopkon- zept ab. Auf Grundlage des abgestimmten Workshopkonzeptes stellt der/die Auftragneh- mende dem LJA den Entwurf einer Kurzbeschreibung des Workshops im Umfang von 4 bis 8 Textzeilen A4 (Hochformat, Arial 11) einschließlich des Vorschlages eines finalen Workshop- titels zur Verfügung und stimmt diesen mit dem LJA mit dem Ziel der Veröffentlichung im Ta- gungskontext ab.

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Die inhaltliche Abstimmung soll bis 15.05.2027 abgeschlossen sein. Die konkreten Abstim- mungstermine werden nach Zuschlagserteilung von der Fachberatung des LJA mit dem/der Auftragnehmenden vereinbart.

Die elektronische Zurverfügungstellung der Workshopunterlagen an die Teilnehmenden ob- liegt nach Sichtung und Freigabe durch das LJA dem/der Auftragnehmenden. Die Qualität und Quantität ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des/der Auftragnehmenden.

4.2.3 Durchführung des Workshopangebotes Der/Die Auftragnehmende führt das Workshopangebot unter Verwendung aktueller metho- disch-didaktischer Prinzipien und Grundsätze durch. Ziele sind ein hoher Lernerfolg sowie größtmögliche Wissensvermittlung für die Teilnehmenden.

Der Name des/der Referierenden ist im Formblatt »04b Erklärung Referenzen Los 2« anzu- geben. Ein Wechsel des/der Referierenden ist nur mit Zustimmung des LJA möglich.

Sofern die Durchführung des Workshopangebotes durch mehrere Referierende erfolgen soll, sind alle Referierende anzugeben.

4.2.4 Nachbereitung des Workshopangebotes Der/Die Auftragnehmende evaluiert die Veranstaltung aus seiner/ihrer Sicht. Hierzu erhält der/die Auftragnehmende im Vorfeld der Veranstaltung einen Online-Zugang zu einem kurzen Evaluationsbogen. Die Einschätzung des/der Auftragnehmenden dient der Qualitätssicherung.

4.3 Los 3: Workshop »Beiträge der Supervision für Selbstfürsorge und psychische Gesundheit«

4.3.1 Kurzbeschreibung der Leistung »Supervision ist Beratung für Personen und Organisationen, deren eigene primäre Aufgabe die Arbeit mit und am Menschen ist und die deshalb immer wieder ihre professionelle Position in der Spannung zwischen Nähe und Distanz zu ihren Klient*innen neu finden müssen. Dies ist eine höchst anspruchsvolle Beziehungsarbeit, für die Supervision unerlässlich ist. […]« (Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching: Supervision – eine DGSv Definition, 12.05.2026, https://www.dgsv.de/news/was-ist-supervision, Zugriff am 06.07.2026).

Für die sehr häufig in der »Alleinkämpferposition« sowie bei eingeschränkter Begleitung durch trägerseitige Leitungspersonen tätigen Fachkräfte, die Unterstützung ihrer Selbstfürsorge und Förderung ihrer psychischen Gesundheit hat das professionell angeleitete Beratungsformat der Supervision eine hohe Bedeutung. In einem entschleunigten und distanzschaffenden Rah- men können das berufliche Handeln reflektiert und weiterentwickelt, herausfordernde Situati- onen bearbeitet, Handlungssicherheit gefördert, das Erleben von Selbstwirksamkeit unter- stützt, eine entlastende Wirkung erzielt sowie Überforderung begegnet werden. Entsprechend wird die selbstverständliche, regelmäßige Nutzung von Supervision in der Fachempfehlung

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zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen10 (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz – Landesjugendamt 2017) als Bestandteil der Aufgabenstruktur von Fach- kräften der Schulsozialarbeit verstanden.

Dennoch können noch längst nicht alle Fachkräfte auf das Angebot einer Supervision zurück- greifen bzw. wird dieses als selbstverständlicher Bestandteil der Aufgabenwahrnehmung in der Schulsozialarbeit durch diese genutzt.

Grundlegend besteht das Anliegen des Workshops zum Thema »Beiträge der Supervision für Selbstfürsorge und psychische Gesundheit« (Arbeitstitel) deshalb darin, die Fachkräfte zur regelmäßigen Nutzung von Supervision zu ermutigen sowie Verantwortliche bei den Trägern anzuregen, ein entsprechendes Angebot regelhaft zur Verfügung zu stellen, aktiv anzubieten bzw. Finanzierung und Förderung zu unterstützen.

Die Umsetzung orientiert sich an der Konzeption des Workshops, wobei Unterschiede und Potential mit Blick auf Intervision und andere Beratungsformate einbezogen werden sollen.

Leistungsgegenstand ist die Konzeptionierung und Vorbereitung, Durchführung sowie Nach- bereitung des beschriebenen Workshops.

Die Teilnehmerzahl liegt bei max. 20 Personen.

Der Workshop umfasst einen Gesamtumfang von 150 Minuten und findet nach aktuellem Stand in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Im Anschluss der Workshopphase ist eine dreißigminütige Kaffeepause mit Möglichkeit des Austausches zu den Workshopergebnissen angedacht. Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen des Workshops sollen schriftlich festge- halten und auf im Tagungsraum präsentierten Plakaten visualisiert werden.

4.3.2 Vorbereitung des Workshopangebotes Der/Die Auftragnehmende übernimmt die vollumfängliche inhaltliche Vorbereitung des Work- shopangebotes. Die konkreten Inhalte des Workshops sind nach Zuschlagserteilung mit dem zuständigen Fachbereich des LJA abzustimmen.

Mit dem Angebot ist unter Verwendung des Formblattes »07 Kriterienkatalog Los 1-4 Work- shops« ein konkretisiertes Konzept, unter anderem mit stichwortartiger Benennung inhaltli- cher Schwerpunkte des Workshops, vorzulegen. Bitte wählen Sie im Formblatt das Los aus, für welches Sie ein Angebot abgeben möchten (bitte entsprechend anklicken). Dieser konzep- tionelle Vorschlag ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Nach Zuschlagserteilung stimmt das LJA mit dem/der Auftragnehmenden das Workshopkon- zept ab. Auf Grundlage des abgestimmten Workshopkonzeptes stellt der/die Auftragneh- mende dem LJA den Entwurf einer Kurzbeschreibung des Workshops im Umfang von 4 bis 8 Textzeilen A4 (Hochformat, Arial 11) einschließlich des Vorschlages eines finalen Workshop- titels zur Verfügung und stimmt diesen mit dem LJA mit dem Ziel der Veröffentlichung im Ta- gungskontext ab.

10 Fortschreibung auf Grundlage des Beschlusses 17/2014 (geänderte Fassung) des Landesjugendhilfeausschus- ses verabschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss am 24.06.2016 angepasst an das Schulgesetz für den Frei- staat Sachsen (Sächsisches Schulgesetz - SächsSchulG) vom 26. April 2017

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Die inhaltliche Abstimmung soll bis 15.05.2027 abgeschlossen sein. Die konkreten Abstim- mungstermine werden nach Zuschlagserteilung von der Fachberatung des LJA mit dem/der Auftragnehmenden vereinbart.

Die elektronische Zurverfügungstellung der Workshopunterlagen an die Teilnehmenden ob- liegt nach Sichtung und Freigabe durch das LJA dem/der Auftragnehmenden. Die Qualität und Quantität ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des/der Auftragnehmenden.

4.3.3 Durchführung des Workshopangebotes Der/Die Auftragnehmende führt das Fortbildungsangebot unter Verwendung aktueller metho- disch-didaktischer Prinzipien und Grundsätze durch. Ziele sind ein hoher Lernerfolg sowie größtmögliche Wissensvermittlung für die Teilnehmenden.

Der Name des/der Referierenden ist im Formblatt »04c Erklärung Referenzen Los 3« anzu- geben. Ein Wechsel des/der Referierenden ist nur mit Zustimmung des LJA möglich.

Sofern die Durchführung des Workshopangebotes durch mehrere Referierende erfolgen soll, sind alle Referierende anzugeben.

4.3.4 Nachbereitung des Workshopangebotes Der/Die Auftragnehmende evaluiert die Veranstaltung aus seiner/ihrer Sicht. Hierzu erhält der/die Auftragnehmende im Vorfeld der Veranstaltung einen Online-Zugang zu einem kurzen Evaluationsbogen. Die Einschätzung des/der Auftragnehmenden dient der Qualitätssicherung.

4.4 Los 4: Workshop »Handlungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte zur Stärkung von Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge auf Ebene der Träger der Schulsozialarbeit«

4.4.1 Kurzbeschreibung der Leistung Neben den individuellen Ansatzpunkten der in der Schulsozialarbeit tätigen Fachkräfte zur Stärkung von Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge gilt es auch, Strukturen und Rahmen- bedingungen für deren Handeln bei den leistungserbringenden Trägern einschließlich des ent- sprechenden Leitungshandelns in den Blick zu nehmen. Nicht zuletzt obliegt diesen eine Für- sorgeverpflichtung zum Schutz der Gesundheit der in ihrem Auftrag tätigen Fachkräfte.

Die Ergebnisse der Landesbezogenen Auswertung der Studie »Schulsozialarbeit im bundes- weiten Vergleich« 202611 lassen erkennen, dass die diesbezügliche Weiterentwicklung der bei den Trägern etablierten Strukturen und Rahmenbedingungen insbesondere für die in der Schulsozialarbeit häufig agierenden kleineren Träger eine große Herausforderung darstellen dürfte.

Der Workshop zum Thema »Handlungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte zur Stärkung von Ge- sundheit, Resilienz und Selbstfürsorge auf Ebene der Träger der Schulsozialarbeit« (Arbeits- titel) sensibilisiert und orientiert zu den Aufgaben bzw. zur Rolle der leistungserbringenden

11 Rahn, Prof. Dr. Sebastian / Bieringer, Lars: Schulsozialarbeit in Sachsen. Landesbezogene Auswertung der Stu- die »Schulsozialarbeit im bundesweiten Vergleich«. Veröffentlicht am 31.03.2026

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Träger der Schulsozialarbeit bei der Förderung von Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge. Mithilfe von Reflexion und Austausch sollen die am Workshop teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Schulsozialarbeit in dessen Rahmen zudem Gelegenheit erhal- ten, die Situation innerhalb ihrer Institutionen bzw. Organisationen in den Blick zu nehmen und erste Ideen, mögliche Schritte und Ansatzpunkte hin zu gesundheitsförderlichen Rahmenbe- dingungen, Strukturen sowie Angeboten zu entwickeln, auszutauschen und zu diskutieren.

Leistungsgegenstand ist die Konzeptionierung und Vorbereitung, Durchführung sowie Nach- bereitung des beschriebenen Workshops.

Die Teilnehmerzahl liegt bei max. 20 Personen.

Der Workshop umfasst einen Gesamtumfang von 150 Minuten und findet nach aktuellem Stand in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Im Anschluss der Workshopphase ist eine dreißigminütige Kaffeepause mit Möglichkeit des Austausches zu den Workshopergebnissen angedacht. Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen des Workshops sollen schriftlich festge- halten und auf im Tagungsraum präsentierten Plakaten visualisiert werden.

4.4.2 Vorbereitung des Workshopangebotes Der/Die Auftragnehmende übernimmt die vollumfängliche inhaltliche Vorbereitung des Work- shopangebotes. Die konkreten Inhalte des Workshops sind nach Zuschlagserteilung mit dem zuständigen Fachbereich des LJA abzustimmen.

Mit dem Angebot ist unter Verwendung des Formblattes »07 Kriterienkatalog Los 1-4 Work- shops« ein konkretisiertes Konzept, unter anderem mit stichwortartiger Benennung inhaltli- cher Schwerpunkte des Workshops, vorzulegen. Bitte wählen Sie im Formblatt das Los aus, für welches Sie ein Angebot abgeben möchten (bitte entsprechend anklicken). Dieser konzep- tionelle Vorschlag ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Nach Zuschlagserteilung stimmt das LJA mit dem/der Auftragnehmenden das Workshopkon- zept ab. Auf Grundlage des abgestimmten Workshopkonzeptes stellt der/die Auftragneh- mende dem LJA den Entwurf einer Kurzbeschreibung des Workshops im Umfang von 4 bis 8 Textzeilen A4 (Hochformat, Arial 11) einschließlich des Vorschlages eines finalen Workshop- titels zur Verfügung und stimmt diesen mit dem LJA mit dem Ziel der Veröffentlichung im Ta- gungskontext ab.

Die inhaltliche Abstimmung soll bis 15.05.2027 abgeschlossen sein. Die konkreten Abstim- mungstermine werden nach Zuschlagserteilung von der Fachberatung des LJA mit dem/der Auftragnehmenden vereinbart.

Die elektronische Zurverfügungstellung der Workshopunterlagen an die Teilnehmenden ob- liegt nach Sichtung und Freigabe durch das LJA dem/der Auftragnehmenden. Die Qualität und Quantität ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des/der Auftragnehmenden.

4.4.3 Durchführung des Workshopangebotes Der/Die Auftragnehmende führt das Fortbildungsangebot unter Verwendung aktueller metho- disch-didaktischer Prinzipien und Grundsätze durch. Ziele sind ein hoher Lernerfolg sowie größtmögliche Wissensvermittlung für die Teilnehmenden.

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Der Name des/der Referierenden ist im Formblatt »04d Erklärung Referenzen Los 4« anzu- geben. Ein Wechsel des/der Referierenden ist nur mit Zustimmung des LJA möglich.

Sofern die Durchführung des Workshopangebotes durch mehrere Referierende erfolgen soll, sind alle Referierenden anzugeben.

4.4.4 Nachbereitung des Workshopangebotes Der/Die Auftragnehmende evaluiert die Veranstaltung aus seiner/ihrer Sicht. Hierzu erhält der/die Auftragnehmende im Vorfeld der Veranstaltung einen Online-Zugang zu einem kurzen Evaluationsbogen. Die Einschätzung des/der Auftragnehmenden dient der Qualitätssicherung.

4.5 Los 5: Moderation der Fishbowl-Diskussion »Wege zur Stärkung der Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge der Fachkräfte der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen«

4.5.1 Kurzbeschreibung der Leistung Gegenstand der Leistung stellt die Moderation der Fishbowl-Diskussion zum Thema »Wege zur Stärkung der Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge der Fachkräfte der Schulsozialar- beit im Freistaat Sachsen« (Arbeitstitel) dar. Die Moderation nimmt im Verlauf der Fishbowl- Diskussion Bezug auf die Ergebnisse der Kartenabfrage zu Beginn der Tagung zum Thema »Stimmen der Fachkräfte zu gesehenen Belastungen, Herausforderungen und gesundheitli- chen Risiken im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit« (Arbeitstitel).

Im Sinne des Tagungsthemas sollen mit der Fishbowl-Diskussion in nochmals gebündelter Form Impulse für das Handeln der unterschiedlichen Akteursebenen zur Stärkung der Ge- sundheit, Resilienz und Selbstfürsorge der Fachkräfte der Schulsozialarbeit im Freistaat Sach- sen gesetzt werden. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmenden Gelegenheit, unterschiedliche Perspektiven und Sichtweisen auf das Thema der Stärkung der Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge der Fachkräfte kennenzulernen sowie eigene Haltungen zu reflektieren und zu überprüfen.

Die Umsetzung sowie Besetzung der Fishbowl-Diskussion orientiert sich an einem durch den Moderator / die Moderatorin zu erarbeitenden und mit dem LJA abzustimmenden Moderati- onskonzept. In der Fishbowl-Diskussion sollen Vertreter/Vertreterinnen unterschiedlicher Ak- teursebenen der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen sowie Dr. Mirjana Zipperle und Prof. Dr. Gunter Groen als Fachexpertin/Fachexperte zu Wort kommen. Zudem sollen Tagungsteil- nehmende Möglichkeiten zum Mitdiskutieren erhalten.

Leistungsgegenstand ist die Moderation der Fishbowl-Diskussion einschließlich der Konzepti- onierung und Vorbereitung sowie der Durchführung und entsprechenden Nachbereitung.

Für die Fishbowl-Diskussion ist ein zeitlicher Umfang von max. 60 Minuten vorgesehen. Diese findet von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

Die Fishbowl-Diskussion richtet sich an alle Tagungsteilnehmenden.

4.5.2 Vorbereitung der Moderation Der/Die Auftragnehmende übernimmt die vollumfängliche inhaltliche und methodische Vorbe- reitung der Moderationsleistung, welche in einem Moderationskonzept dargelegt werden soll. Das Moderationskonzept einschließlich eines Besetzungsvorschlages für den Innenkreis der

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Fishbowl-Diskussion mit Vertreter/Vertreterinnen unterschiedlicher Akteursebenen der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen ist nach Zuschlagserteilung mit dem zuständigen Fachbereich des LJA abzustimmen.

Mit dem Angebot ist unter Verwendung des Formblattes »08 Kriterienkatalog Los 5 Mode- ration« ein Moderationskonzept vorzulegen, welches auch einen Vorschlag zur Besetzung des Innenkreises durch Vertreter/innen unterschiedlicher Akteursebenen der Schulsozialarbeit enthält. Dieser konzeptionelle Vorschlag ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des/der Auftragnehmenden.

4.5.3 Durchführung der Moderation

Der/Die Auftragnehmende führt die Moderation unter Verwendung aktueller Methoden und Techniken durch. Ziele sind eine gelungene Rahmung der Fishbowl-Diskussion sowie eine Moderation, die klar und ansprechend durch die gemeinsame Diskussion führt und den Teil- nehmenden Orientierung und Struktur bietet.

Der Name des Moderators / der Moderatorin ist im Formblatt »04e Erklärung Referenzen Los 5« anzugeben. Ein Wechsel des Moderators / der Moderatorin ist nur mit Zustimmung des LJA möglich.

4.5.4 Nachbereitung der Moderation Der/Die Auftragnehmende evaluiert die Veranstaltung aus seiner/ihrer Sicht. Hierzu erhält der/die Auftragnehmende im Vorfeld der Veranstaltung einen Online-Zugang zu einem kurzen Evaluationsbogen. Die Einschätzung des/der Auftragnehmenden dient der Qualitätssicherung.

4.6 Leistungsbestandteile

Der Auftrag besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen pro Los:

 Konzeptionierung und Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung des beschrie- benen Workshops (Los 1 bis 4) bzw. der Moderation der Fishbowl-Diskussion (Los 5)  Elektronische Zurverfügungstellung von Workshopunterlagen für die Teilnehmenden (Los 1 bis 4)  Evaluation der Veranstaltung mittels eines vom LJA zur Verfügung gestellten Online- Fragebogens (Lose 1 bis 5)

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4.7 Zeitplan

ZifferLeistungsbestandteilZeitraum/-punkt
1Vorbereitung der Workshops / der Moderation
Abstimmung des Workshop- bzw. Moderati- onskonzeptes mit dem Auftraggeber (Lose 1 bis 5)bis 31.03.2027
Abstimmung der Kurzbeschreibungen der Workshops (Lose 1 bis 4) mit dem Auftragge- berbis 15.05.2027
Elektronische Zurverfügungstellung der Workshopunterlagen zur Sichtung und Frei- gabe durch den Auftraggeber (Lose 1 bis 4)28.08.2027
2Durchführung der Workshops / der Moderation
Durchführung des Workshopangebotes (Lose 1 bis 4) bzw. Durchführung der Moderation (Los 5)28.09.2027
3Nachbereitung der der Workshops / der Moderation
Evtl. Beantwortung von Nachfragen der Teil- nehmenden (Lose 1 bis 4)Innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Tagung
Evaluation der Tagung mittels eines vom LJA zur Verfügung gestellten Fragebogens (Lose 1 bis 5)Innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Tagung

5 Honorar

Dem/Der Auftragnehmenden wird für die Leistung ein Honorar gewährt. Mit dem Honorar sind sämtliche nach diesem Vertrag anfallenden Kosten des/der Auftragnehmenden für Vorberei- tung, Durchführung und Nachbereitung abgegolten. Dazu zählen die Erstellung von Work- shopunterlagen, etwaige Kosten für Verbrauchsmaterialien und die Nutzung spezifischer Werkzeuge und Utensilien, gegebenenfalls anfallende Übernachtungskosten inkl. Frühstück sowie Reisekosten. Darüberhinausgehende Kosten werden nicht erstattet.

Etwaige Steuern, Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge trägt der/die Auftragnehmende allein.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungen im Bereich Fortbildung des LJA gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchstabe bb) UstG i. V. m. dem Schreiben der Landesdirektion

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Sachsen vom 20.04.2023 von der Umsatzsteuer befreit sind. Beauftragt der/die Auftragneh- mende Dritte zur Leistungserbringung entfällt gegebenenfalls die Umsatzsteuerfreiheit. Dies gilt nur für die Leistungserbringungen im Rahmen der Workshops (Lose 1 bis 4).

Die Moderationsleistung (Los 5) ist von der Umsatzsteuerfreiheit ausgenommen.

Gemäß Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung-MV) ist der Auftraggeber ver- pflichtet, die gezahlte Vergütung an das zuständige Finanzamt zu melden. Die nach § 8 MV von dem/der Auftragnehmenden zu erteilenden Angaben sind dem Auftraggeber zur Verfü- gung zu stellen.

Bei natürlichen Personen sind dies neben dem Vor- und Familienamen sowie der Anschrift auch das Geburtsdatum und die Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung (Steuer- ID).

Eine Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmende(n) ist erforderlich. In der Rechnung sind die erbrachten Leistungen aufzuführen. Darüber hinaus müssen zwingend die Auftrags- nummer und die Vergabenummer angegeben werden. Die Auftragsnummer wird mit dem Zu- schlagsschreiben mitgeteilt.

Die Rechnung kann unter Angabe der Vergabe- und Auftragsnummer entweder a) schriftlich (im Sinne von § 126 Absatz 1 BGB) oder b) elektronisch gestellt werden.

a) Schriftlich ist die Original-Rechnung an folgende Adresse zu senden:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Landesjugendamt Vergabenummer SMS_LJA_2027/05/25 Carolastraße 7a 09111 Chemnitz

b) Elektronisch muss die Rechnung über die Rechnungseingangsplattform gestellt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.egovernment.sachsen.de/download/Informationen_fuer_Rechnungsstel- ler_V1.1.pdf

Die Leitweg-ID des Landesjugendamtes lautet: 14-0801001SMS02-96.

Die Auftragsnummer wird dem/der Auftragnehmenden im Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

Eine Rechnungsstellung als E-Mail (bspw. mit Rechnung als PDF) ist nicht ausreichend.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Abnahme und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.

Mit der Vergütung sind alle nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und alle bei seiner Durchführung anfallenden Kosten sowie die urheberrechtlichen Ansprüche abgegol- ten.

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6 Nutzungsrechte

Der/Die Auftragnehmende überträgt dem Auftraggeber ein ausschließliches und übertragba- res, zeitlich, räumlich, inhaltlich und nach Verwendungszweck unbeschränktes Nutzungsrecht aller der in Auftrag gegebenen Leistungen und an den Auftraggeber zu übermittelnden Dateien in folgenden Nutzungsarten:

  • Vervielfältigungsrecht,
  • Verbreitungsrecht,
  • Vorführungsrecht,
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung,
  • Recht der Bearbeitung und Umgestaltung.

Das Nutzungsrecht bezieht sich auch auf die Nutzung von Teilen sowie von Bearbeitungen und Umgestaltungen der Leistungen. Einer Mitwirkung oder der Namensangabe des/der Auf- tragnehmenden bedarf es nicht. Der/Die Auftragnehmende sichert zu, dass keine Ansprüche Dritter der Übertragung der Nut- zungsrechte entgegenstehen. Mit der durch den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung sind alle Ansprüche – auch etwaige Ansprüche Dritter – gegen den Auftraggeber wegen der Ein- räumung der Nutzungsrechte abgegolten. Der/Die Auftragnehmende stellt den Auftraggeber von Forderungen Dritter wegen Verletzung ihrer Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte oder verwandter Schutzrechte frei; dieses gilt auch für Rechtsverfolgungskosten.

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B Bewerbungsbedingungen

1 Allgemeine Bewerbungsbedingungen

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung der/des Bietenden Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er/sie unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Einreichungsfrist ausschließlich über das Bietertool »Bietercockpit zum AI-Vergabemanager« in Textform darauf hinzuweisen.

Das Angebot und alle geforderten Angaben, wie z. B. Erklärungen, Nachweise etc. sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Unterlagen in anderer Sprache bedürfen einer amtlichen Übersetzung in die deutsche Sprache.

Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist ein- zureichen. Ein nicht fristgerecht/formgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausge- schlossen.

2 Eignung der Bietenden

Ein/Eine Bietende(r) ist geeignet, wenn er/sie die durch den Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bietende verge- ben (§ 2 Abs. 1 VOL/A); die nicht nach § 6 VOL/A ausgeschlossen worden sind.

Im Nachfolgenden wird beschrieben, wie diese Voraussetzungen im Einzelnen im Rahmen der Angebotsabgabe nachgewiesen werden. Das Angebot muss sämtliche in diesen Bewer- bungsbedingungen geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten (vgl. Check- liste).

Im Formblatt »01 Erklärung Angaben zum Bieter« hat der/die Bietende unternehmensbezo- gene Angaben zu tätigen. Dieses Formblatt ist für jedes Los, für welches die Bewerbung gilt, abzugeben.

2.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Sinne der § 6 VOL/A

Zum Nachweis ist mit dem Angebot die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 VOL/A (Formblatt »02 Erklärung Ausschlussgründe«) vorzulegen.

Der Auftraggeber kann Bietende, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 6 VOL/A vorliegt, von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen. Ein Ausschluss erfolgt u.a. nicht, wenn der/die Bietende nachgewiesen hat, dass er

 für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,

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 die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat und  konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Der Auftraggeber bewertet die von dem/der Bietenden ergriffenen Selbstreinigungsmaßnah- men und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Bieten- den als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem/der Bietenden.

2.2 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, Zahlung von Mindestentgelten, Wettbewerbsregisterauszug

Mit dem Angebot ist von dem/der Bietenden eine Erklärung im Zusammenhang mit dem Aus- schluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Ar- beitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäf- tigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstä- tigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und zur Zah- lung von Mindestentgelten abzugeben.

Der/Die Auftragnehmende ist verpflichtet, den mit der Bearbeitung dieses Auftrags innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern bei Leistungen, die dem Geltungsbereich des AEntG unterfallen, das Mindestentgelt gemäß dem einschlägigen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag zu zahlen und bei allen sonstigen Leistungen entsprechend den Vorgaben des MiLoG, ein Entgelt von mindestens 14,60 Euro brutto je Stunde (ab 01.01.2027) zu zahlen.

Wird der gesetzliche Mindestlohnstundensatz geändert, wird die Angabe durch den neuen Mindestlohnstundensatz ersetzt.

Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für von dem/der Auftragnehmenden beauftragte Un- terauftragnehmende und deren eingesetztes Personal sowie für von dem/der Auftragnehmen- den beauftragte Verleihunternehmenden.

Der/Die Auftragnehmende wird sich für den Fall der Beauftragung eines/einer Unterauftrag- nehmenden oder Verleihunternehmenden von diesem schriftlich zusichern lassen, dass er/sie die hier genannten gesetzlichen Bestimmungen einhält.

Verstößt der/die Auftragnehmende oder dessen/deren Unterauftragnehmende oder Verleih- unternehmende gegen die genannten gesetzlichen Bestimmungen, ist der/die Auftragneh- mende für jeden schuldhaften Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme verpflichtet.

Der/Die Auftragnehmende ist nicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn dieser den Verstoß des von ihm eingesetzten Unterauftragnehmenden oder Verleihunternehmenden bei deren Beauftragung nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentli- chen Kaufmanns auch nicht kennen musste.

Die Bestimmungen des § 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.

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Verstößt der/die Auftragnehmende oder dessen/deren Unterauftragnehmende oder Verleih- unternehmende gegen die hier genannten gesetzlichen Bestimmungen, ist der Auftraggeber weiterhin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer fristlosen Kündigung ver- pflichtet sich der/die Auftragnehmende zum Ersatz des dem Auftraggeber hieraus entstehen- den Schadens.

Als Erklärung ist das Formblatt »03 Erklärung zum Ausschluss von der Vergabe öff Auf- träge« abzugeben.

Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von dem/der Bietenden, welcher/welche den Zuschlag er- halten soll, vor der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber eine Auskunft aus dem Wett- bewerbsregister gem. § 6 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegG) und ggf. aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) angefordert wird.

Dieses Formblatt ist für jedes Los, für welches die Bewerbung gilt, abzugeben.

2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

2.3.1 Los 1: Workshop »Professioneller Umgang mit Emotionen und emo- tionalen Belastungen«

a. Mindestanforderungen an Qualifikationen und beruflicher Tätigkeit Der/Die Auftragnehmende ist zur Durchführung des Workshops fachlich geeignet, wenn er/sie über eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verfügt:

  • Master of Science Psychologie
  • Diplompsychologe
  • Magister Psychologie

Darüber hinaus können auch vergleichbare akademische Abschlüsse als geeignet anerkannt werden. Diese werden vom Auftraggeber im Einzelfall geprüft. In diesen Fällen ist zusätzlich zwingend eine Psychotherapeutische Zusatzqualifikation oder Zusatzqualifikation in Beratung, Supervision oder Coaching oder in den Bereichen Traumapädagogik /Traumatherapie gefor- dert.

Der/Die Auftragnehmende muss in seiner/ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn mindestens drei Jahre Berufserfahrung im ausgeschriebenen Themenbereich aufweisen können. Erfüllt er/sie dieses Kriterium nicht, wird sein Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Zu seinen/ihren Tätigkeitsschwerpunkten in den letzten drei Jahren (01.07.2023 bis dato) muss die Fortbildung und Beratung von Fachkräften in sozialpädagogischen, sozialen oder pädagogischen Arbeitsfeldern gehört haben.

Ob weitere Tätigkeitsschwerpunkte als geeignet anerkannt werden können, prüft der Auftrag- geber einzelfallbezogen im Kontext des Fortbildungsanliegens.

Eine Eignung muss in all diesen genannten Punkten vorhanden sein; andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

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Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04a Erklärung Refe- renzen Los 1« anzugeben. Dieses Formblatt ist für jedes Los, für welches die Bewerbung gilt, abzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

b. Referenzen

Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des/der Bietenden sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form von abgeschlossenen Aufträgen des angegebenen Referierenden vorzulegen.

Referenzen sind in Form von mindestens zwei Aufträgen mit zwei verschiedenen Auftragge- bern vorzulegen, die inhaltlich mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Beauftragung liegt nicht länger als drei Jahre (01.07.2023 bis dato) zurück
  • Gegenstand der Aufträge waren Fortbildungen im ausgeschriebenen Themenbereich für Fachkräfte in sozialpädagogischen, sozialen und pädagogischen Arbeitsfeldern.

Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04a Erklärung Refe- renzen Los 1« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

2.3.2 Los 2: Workshop »Strategien und Ansatzpunkte im Umgang mit Stress und Überlastung«

a. Mindestanforderungen an Qualifikationen und beruflicher Tätigkeit

Der/Die Auftragnehmende ist zur Durchführung des Workshops fachlich geeignet, wenn er/sie über einen psychologischen Hochschulabschluss verfügt.

Darüber hinaus können auch vergleichbare akademische Abschlüsse als geeignet anerkannt werden. Diese werden vom Auftraggeber im Einzelfall geprüft. In diesen Fällen ist zusätzlich zwingend eine Zusatzqualifikation in den nachfolgend aufgeführten Bereichen erforderlich:

  • Psychotherapie,
  • Beratung,
  • Supervision,
  • Coaching oder
  • in den Bereichen Stressmanagement / Stressprävention oder Gesundheitsförderung.

Der/Die Auftragnehmende muss in seiner/ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn mindestens drei Jahre Berufserfahrung im ausgeschriebenen Themenbereich aufweisen können. Erfüllt er/sie dieses Kriterium nicht, wird sein Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Zu seinen/ihren Tätigkeitsschwerpunkten in den letzten drei Jahren (01.07.2023 bis dato) muss die Fortbildung und Beratung von Fachkräften in sozialpädagogischen, sozialen oder pädagogischen Arbeitsfeldern gehört haben.

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Ob weitere Tätigkeitsschwerpunkte als geeignet anerkannt werden können, prüft der Auftrag- geber einzelfallbezogen im Kontext des Fortbildungsanliegens.

Eine Eignung muss in all diesen genannten Punkten vorhanden sein; andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04b Erklärung Refe- renzen Los 2« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

b. Referenzen

Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des/der Bietenden sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form von abgeschlossenen Aufträgen des angegebenen Referierenden vorzulegen.

Referenzen sind in Form von mindestens zwei Aufträgen mit zwei verschiedenen Auftragge- bern vorzulegen, die inhaltlich mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Beauftragung liegt nicht länger als drei Jahre (01.07.2023 bis dato) zurück
  • Gegenstand der Aufträge waren Fortbildungen im ausgeschriebenen Themenbereich für Fachkräfte in sozialpädagogischen, sozialen und pädagogischen Arbeitsfeldern.

Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04b Erklärung Refe- renzen Los 2« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

2.3.3 Los 3: Workshop »Beiträge der Supervision für Selbstfürsorge und psychische Gesundheit«

a. Mindestanforderungen an Qualifikationen und beruflicher Tätigkeit Der/Die Auftragnehmende ist zur Durchführung des Workshops fachlich geeignet, wenn er/sie über einen Hochschulabschluss in Verbindung mit einer anerkannten bzw. zertifizierten Zu- satzausbildung in Supervision (Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e. V.) verfügt.

Der/Die Auftragnehmende muss in seiner/ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn mindestens drei Jahre Berufserfahrung im ausgeschriebenen Themenbereich aufweisen können. Erfüllt er/sie dieses Kriterium nicht, wird sein Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Zu seinen/ihren Tätigkeitsschwerpunkten in den letzten drei Jahren (01.07.2023 bis dato) muss die Supervision von Fachkräften in sozialpädagogischen, sozialen bzw. pädagogischen Arbeitsfeldern gehört haben.

Eine Eignung muss in all diesen genannten Punkten vorhanden sein; andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

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Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04c Erklärung Refe- renzen Los 3« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

b. Referenzen

Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des/der Bietenden sind mit dem Angebot vier Referenzen in Form von abgeschlossenen Aufträgen des angegebenen Referierenden vorzulegen.

Referenzen sind in Form von mindestens vier Aufträgen mit jeweils verschiedenen Auftragge- bern vorzulegen, die inhaltlich mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Beauftragung liegt nicht länger als drei Jahre (01.07.2023 bis dato) zurück
  • Gegenstand waren zwei Supervisionsaufträge für Fachkräfte in sozialpädagogischen, sozialen bzw. pädagogischen Arbeitsfeldern sowie zwei Fortbildungsaufträge für Fach- kräfte in sozialpädagogischen, sozialen bzw. pädagogischen Arbeitsfeldern.

Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04c Erklärung Refe- renzen Los 3« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

2.3.4 Los 4: Workshop »Handlungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte zur Stärkung von Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge auf Ebene der Träger der Schulsozialarbeit«

a. Mindestanforderungen an Qualifikationen und beruflicher Tätigkeit Der/Die Auftragnehmende ist zur Durchführung des Workshops fachlich geeignet, wenn er/sie über einen Hochschulabschluss in Verbindung mit einer Zusatzqualifikation in den nachfol- gend aufgeführten Bereichen verfügt:

  • Organisationsberatung/Organisationsentwicklung,
  • Sozialmanagement,
  • fachspezifische Zusatzqualifikation in den Bereichen Arbeits-, Betriebs- und Organi- sationspsychologie oder Betriebliches Gesundheitsmanagement.

Der/Die Auftragnehmende muss in seiner/ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im ausgeschriebenen Themenbereich aufweisen können. Erfüllt er/sie dieses Kriterium nicht, wird sein Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Zu seinen/ihren Tätigkeitsschwerpunkten in den letzten zwei Jahren (01.07.2024 bis dato) muss die Fortbildung und Beratung von Leitungskräften bei Trägern der freien Jugendhilfe gehört haben.

Eine Eignung muss in all diesen genannten Punkten vorhanden sein; andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

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Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04d Erklärung Refe- renzen Los 4« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

b. Referenzen

Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des/der Bietenden sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form von abgeschlossenen Aufträgen des angegebenen Referenten vorzulegen.

Referenzen sind in Form von mindestens zwei Aufträgen mit zwei verschiedenen Auftragge- bern vorzulegen, die inhaltlich mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Beauftragung liegt nicht länger als drei Jahre (01.07.2023 bis dato) zurück
  • Gegenstand der Aufträge waren Fortbildungen und Beratungen für Leitungskräfte bei Trägern der freien Jugendhilfe zu Handlungsmöglichkeiten und Ansatzpunkten zur Stärkung von Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge auf Ebene der Träger.

Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04d Erklärung Refe- renzen Los 4« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

2.3.5 Los 5: Moderation einer Fishbowl-Diskussion: »Wege zur Stärkung der Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge der Fachkräfte der Schulso- zialarbeit im Freistaat Sachsen«

a. Mindestanforderungen an Qualifikationen und beruflicher Tätigkeit Der/Die Auftragnehmende ist zur Durchführung des Workshops fachlich geeignet, wenn er/sie über einen geisteswissenschaftlichen / sozialwissenschaftlichen / psychologischen / sozialpä- dagogischen oder pädagogischen Hochschulabschluss verfügt.

Der/Die Auftragnehmende muss in seiner/ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn mindestens drei Jahre Berufserfahrung im ausgeschriebenen Themenbereich aufweisen können. Erfüllt er/sie dieses Kriterium nicht, wird sein Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Zu seinen/ihren Tätigkeitsschwerpunkten in den letzten drei Jahren (01.07.2023 bis dato) muss die Moderation von Veranstaltungen für Fachkräfte in sozialpädagogischen, sozialen und pädagogischen Arbeitsfeldern gehört haben.

Erfüllt der/die Bietende dieses Kriterium nicht, wird sein/ihr Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Eine Eignung muss in all diesen genannten Punkten vorhanden sein.

Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04e Erklärung Refe- renzen Los 5« anzugeben.

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Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

b. Referenzen

Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des/der Bietenden sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form von abgeschlossenen Aufträgen des angegebenen Referenten vorzulegen.

Referenzen sind in Form von mindestens zwei Aufträgen mit zwei verschiedenen Auftragge- bern vorzulegen, die inhaltlich mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Beauftragung liegt nicht länger als drei Jahre (01.07.2023 bis dato) zurück
  • Gegenstand der Aufträge waren zwei Moderationsaufträge für Veranstaltungen mit Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich eines Auftrages zur Modera- tion einer Fishbowl-Diskussion.

Der/Die Bietende hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04e Erklärung Refe- renzen Los 5« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der/die Bietende in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen bei dem/der Bietenden elektronisch anzufragen.

3 Bewertung der Angebote

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Auswahlprüfung, die die Voraussetzungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen.

Der Zuschlag wird nach Ausschreibung und Bewertung der Angebote entsprechend des bei- gefügten Formblattes »07 Kriterienkatalog Los 1-4 Workshops« bzw. »08 Kriterienkatalog Los 5 Moderation« erteilt.

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot pro Los erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der nachfolgend dargestellten Be- wertung der Zuschlagskriterien ermittelt. Die Gewichtung spiegelt die Bedeutung der Zu- schlagskriterien wider.

3.1 Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien (mit Wertigkeit), welche gleichermaßen für die Lose 1 bis 4 (Work- shops) gültig sind, werden im Folgenden dargelegt. Bitte nutzen Sie das Formblatt »07 Krite- rienkatalog Los 1-4 Workshops« und wählen Sie das Los aus, für welches Sie ein Angebot abgeben möchten (bitte entsprechend anklicken).

Nr. 1 Gesamtangebotspreis (30%)

Bitte tragen Sie den Gesamtangebotspreis in das Formblatt »07 Kriterienkatalog Los 1-4 Workshops« ein.

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Nr. 2 Qualität der geforderten Leistung - Vorlage eines Konzeptes für das von Ihnen gewählte Los (60%)

Bitte erstellen Sie ein Konzept für die jeweilige von Ihnen ausgewählte Leistung bzw. das/die Los(e), für welche Ihre Bewerbung gilt. Die Anforderungen sind dem Formblatt »07 Kriterien- katalog Los 1-4 Workshops« zu entnehmen.

Nr. 3 Qualität der geforderten Leistung - Zurverfügungstellung von Workshopunterla- gen an die Teilnehmenden (10 %)

Bitte erläutern Sie entsprechend des Formblattes »07 Kriterienkatalog Los 1-4 Workshops« die Zurverfügungstellung von Unterlagen an die Teilnehmenden.

Die Zuschlagskriterien (mit Wertigkeit) für das Los 5: Moderation einer Fishbowl-Diskus- sion: »Wege zur Stärkung der Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge der Fachkräfte der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen« sind:

Nr. 1 Gesamtangebotspreis (30%)

Bitte tragen Sie den Gesamtangebotspreis in das Formblatt »08 Kriterienkatalog Los 5 Mo- deration« ein.

Nr. 2 Qualität der geforderten Leistung - Vorlage eines Konzeptes für die Moderation der Fishbowl-Diskussion (70%)

Bitte erstellen Sie ein Konzept für die Moderationsleistung, welches unter anderem auch einen Vorschlag für die Besetzung des Innenkreises der Fishbowl-Diskussion mit Vertreter/Vertrete- rinnen unterschiedlicher Akteursebenen der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen enthält. Die Anforderungen sind dem Formblatt »08 Kriterienkatalog Los 5 Moderation« zu entneh- men.

3.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses

Die nachfolgend dargelegte Ermittlung des Gesamtergebnisses gilt gleichermaßen für die Lose 1 bis 4 (Workshops):

Das Wertungskriterium Nr. 1 (Gesamtangebotspreis) wird wie folgt ermittelt: Das preisgünstigste Angebot wird mit 4 Punkten bewertet. Sodann teilt man das preisgüns- tigste Angebot jeweils durch alle anderen Angebote und multipliziert das auf zwei Stellen nach dem Komma genaue Ergebnis mit 4. Es ergibt sich die jeweilige Gesamtpunktzahl für den Preis. Anschließend geht die Gesamtpunktzahl des Wertungskriteriums Nr. 1 mit 30 % in die Zwischenbewertung ein.

Das Wertungskriterium Nr. 2 (Qualität der geforderten Leistung - Vorlage eines Konzep- tes für das von Ihnen gewählte Los) wird wie folgt ermittelt. Das Wertungskriterium Nr. 2 geht mit insgesamt 60 % in die Zwischenbewertung ein. Es werden jeweils 0 bis 4 Punkte vergeben.

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0 Punkte: Es liegt kein bzw. ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem keine der vier folgenden Vorgaben erfüllt ist:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

1 Punkt: Es liegt ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem eine der vier folgenden Vorgaben erfüllt ist:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

2 Punkte: Es liegt ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem zwei der vier folgenden Vorgaben erfüllt sind:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

3 Punkte: Es liegt ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem drei der vier folgenden Vorgaben erfüllt sind:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

4 Punkte: Es liegt ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem alle der folgen- den Vorgaben erfüllt sind:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung

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  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

Das Wertungskriterium Nr. 3 (Qualität der geforderten Leistung - Zurverfügungstellung von Workshopunterlagen an die Teilnehmenden) wird wie folgt ermittelt: Das Kriterium wird mit 0 bis 4 Punkten beurteilt. Die Gesamtpunktzahl des Wertungskriteriums Nr. 3 geht mit 10 % in die Zwischenbewertung ein.

0 Punkte: Es werden keine Workshopunterlagen zur Verfügung gestellt und der/die Referie- rende steht nicht für Nachfragen zur Verfügung.

1 Punkt: Es wird eine Kurzfassung der vermittelten Workshopinhalte zur Verfügung gestellt und der/die Referierende steht nicht für Nachfragen zur Verfügung.

2 Punkte: Eine der nachfolgenden Vorgaben wird erfüllt:

  • Zurverfügungstellung einer vollständigen Präsentation / vollständiger Unterlagen,
  • Zurverfügungstellung weiterführender Informationen für ein nachgelagertes Selbststu- dium,
  • Nachfragen im Nachgang der Tagung möglich.

3 Punkte: Zwei der nachfolgenden Vorgaben werden erfüllt:

  • Zurverfügungstellung einer vollständigen Präsentation / vollständiger Unterlagen,
  • Zurverfügungstellung weiterführender Informationen für ein nachgelagertes Selbststu- dium,
  • Nachfragen im Nachgang der Tagung möglich.

4 Punkte: Drei der nachfolgenden Vorgaben werden erfüllt:

  • Zurverfügungstellung einer vollständigen Präsentation / vollständiger Unterlagen,
  • Zurverfügungstellung weiterführender Informationen für ein nachgelagertes Selbststu- dium,
  • Nachfragen im Nachgang der Tagung möglich.

Gesamtwertung

Für die Gesamtwertung werden die gewichteten Punkte der Wertungskriterien Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 zusammengerechnet. Die Rangfolge der Bietenden ergibt sich aus der Höhe der erreich- ten Gesamtpunkte. Erreichen mehrere Bietende die gleiche Gesamtpunktzahl, richtet sich die Platzierung der Bietenden nach dem günstigsten Gesamtangebotspreis. Haben diese wiede- rum den gleichen Gesamtangebotspreis, wird per Losverfahren entschieden.

Die Wertung erfolgt pro Los.

Gewinnt ein/eine Bietende(r) mehrere gleichzeitig stattfindende Lose (Workshops), muss die- ser/diese im Vorfeld glaubhaft dargelegt haben, dass er/sie über die nötigen Ressourcen (per- sonell und sachlich) und Kapazitäten verfügt, um die Leistungen beider Lose realisieren zu können. Anderenfalls wird er/sie für ein Los (die Entscheidung obliegt unter Berücksichtigung der weiteren eingegangenen Angebote dem Landesjugendamt) aufgrund einer fehlenden Eig- nung bezüglich der fehlenden Kapazität ausgeschlossen und der Zuschlag ergeht auf das nächstbessere Angebot für das Los.

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Im Folgenden wird die Ermittlung des Gesamtergebnisses für das Los 5 (Moderation der Fishbowl-Diskussion) dargelegt.

Das Wertungskriterium Nr. 1 (Gesamtangebotspreis) wird wie folgt ermittelt: Das preisgünstigste Angebot wird mit 4 Punkten bewertet. Sodann teilt man das preisgüns- tigste Angebot jeweils durch alle anderen Angebote und multipliziert das auf zwei Stellen nach dem Komma genaue Ergebnis mit 4. Es ergibt sich die jeweilige Gesamtpunktzahl für den Preis. Anschließend geht die Gesamtpunktzahl des Wertungskriteriums Nr. 1 mit 30 % in die Zwischenbewertung ein.

Das Wertungskriterium Nr. 2 (Qualität der geforderten Leistung - Vorlage eines Konzeptes der Moderation einschließlich eines Vorschlages zur Besetzung des Innenkreises der Fish- bowl-Diskussion mit Vertreter/Vertreterinnen unterschiedlicher Akteursebenen der Schulsozi- alarbeit im Freistaat Sachsen) wird wie folgt ermittelt. Das Wertungskriterium Nr. 2 geht mit insgesamt 70 % in die Zwischenbewertung ein. Es werden jeweils 0 bis 4 Punkte vergeben.

0 Punkte: Es liegt kein bzw. ein Konzept für die Moderation vor, bei welchem keine der vier folgenden Vorgaben erfüllt ist:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen zu Zielgruppe, Zielstellung, der inhaltlichen und zeitlichen Strukturierung der Diskussion einschließlich eines Vorschla- ges zur Besetzung des Innenkreises
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an den Bedarfen der Praxis und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden sowie zur Umsetzung der Moderatorenrolle

1 Punkt: Es liegt Konzept für die Moderation vor, bei welchem eine der vier folgenden Vorga- ben erfüllt ist:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen zu Zielgruppe, Zielstellung, der inhaltlichen und zeitlichen Strukturierung der Diskussion einschließlich eines Vorschla- ges zur Besetzung des Innenkreises
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an den Bedarfen der Praxis und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden sowie zur Umsetzung der Moderatorenrolle

2 Punkte: Es liegt Konzept für die Moderation vor, bei welchem zwei der vier folgenden Vor- gaben erfüllt sind:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen zu Zielgruppe, Zielstellung, der inhaltlichen und zeitlichen Strukturierung der Diskussion einschließlich eines Vorschla- ges zur Besetzung des Innenkreises
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an den Bedarfen der Praxis und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden sowie zur Umsetzung der Moderatorenrolle

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3 Punkte: Es liegt Konzept für die Moderation vor, bei welchem drei der vier folgenden Vorga- ben erfüllt sind:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen zu Zielgruppe, Zielstellung, der inhaltlichen und zeitlichen Strukturierung der Diskussion einschließlich eines Vorschla- ges zur Besetzung des Innenkreises
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an den Bedarfen der Praxis und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden sowie zur Umsetzung der Moderatorenrolle

4 Punkte: Es liegt ein Konzept für die Moderation vor, bei welchem alle der folgenden Vorga- ben erfüllt sind:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen zu Zielgruppe, Zielstellung, der inhaltlichen und zeitlichen Strukturierung der Diskussion einschließlich eines Vorschla- ges zur Besetzung des Innenkreises
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an den Bedarfen der Praxis und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden sowie zur Umsetzung der Moderatorenrolle

Gesamtwertung Für die Gesamtwertung werden die gewichteten Punkte der Wertungskriterien Nr. 1 und Nr. 2 zusammengerechnet. Die Rangfolge der Bieter ergibt sich aus der Höhe der erreichten Ge- samtpunkte. Erreichen mehrere Bieter die gleiche Gesamtpunktzahl, richtet sich der Zuschlag nach dem günstigsten Gesamtangebotspreis. Erzielen mehrere Angebote in der Wertung auch in Hinblick auf den Gesamtangebotspreis die gleiche Punktzahl, wird das Losverfahren zur Ermittlung des Zuschlagsempfängers angewendet.

4 Fragen von Interessenten, Kommunikation

Sollten bei der Angebotserstellung leistungsbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen ent- stehen, die Vergabeunterlagen oder sonstige im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfü- gung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Interessenten Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche enthalten, die die Erstellung des Angebotes er- schweren oder beeinflussen können, so hat der Interessent unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Fragen über das zur Verfügung gestellte Bietertool beim Auftrag- geber zu stellen, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Fragen sollten so formuliert sein, dass eine Übermittlung an die anderen Interessenten ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Insbesondere sollten die Fragen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige datenschutzrelevante Bestandteile enthalten. So- fern eine sensible Datenangabe/Information unvermeidbar ist, hat der Fragesteller auf die Ver- traulichkeit hinzuweisen.

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Mit der Übersendung einer Frage gilt eine entsprechende Bekanntgabe der Frage auf der E- Vergabeplattform als genehmigt. Die Fragen und Antworten werden Bestandteil der Vergabe- unterlagen und sind somit verbindlich für das gesamte Vergabeverfahren. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem ver- bindlicher Vertragsbestandteil.

Sofern die Antworten Informationen enthalten, die über den Inhalt der Vergabeunterlagen hin- ausgehen bzw. allgemein klarstellenden Charakter haben, werden die Fragen und Antworten allen Interessenten für diesen Auftrag in anonymisierter Form auf der in der Vergabebekannt- machung genannten Webseite zur Verfügung gestellt. Die Interessenten für diesen Auftrag sind gehalten, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Es erfolgt keine automatische Benachrichtigung über Änderungen. Interessenten, die sich auf der E-Vergabeplattform registrieren, werden informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der in der Vergabebekanntmachung genannten Webseite abrufbar sind.

Interessenten müssen Sorge dafür tragen, dass sie während des Vergabeverfahrens unter den in ihrer Registrierung hinterlegten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind. Der Auftraggeber verwendet im gesamten Vergabeverfahren ausschließlich diese Kontaktdaten. Das gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten) andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.

5 Angebotsabgabe einschließlich Erklärungen

Für die Angebotsabgabe ist eine kostenlose Registrierung auf dem Vergabeportal www.evergabe.sachsen.de erforderlich. Zur Angebotseinreichung ist das kostenlose Bie- tertool »Bietercockpit zum AI-Vergabemanager« zu verwenden.

Elektronische Angebote können auf vier Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in elektronischer Textform
  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenem elekt- ronischen Siegel
  3. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifiziertem elektronischen Siegel
  4. Einreichung mit externer elektronischer Signatur bzw. externem elektronischen Siegel.

In allen vier Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Angebotes und die Wei- terleitung mit dem über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zur Verfügung ge- stellten Bietertool »Bietercockpit zum AI-Vergabemanager«. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist möglich. Eine Einreichung des Angebotes in anderer Form wie z. B. in Papier, als Telefax oder als E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss des Angebotes.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung von Angeboten sowie zu Verschlüsselungsverfahren können den auf der E- Vergabeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen entnommen werden.

Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool »Bietercockpit zum AI-Vergabema- nager« und zum technischen Betrieb stehen unter der E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zur Verfügung.

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Soweit in den vorgegebenen Formularen Eintragungsmöglichkeiten für eine Unterschrift bestehen, ist hier elektronisch eine Unterschrift, d.h. der Name der erklärenden Person, einzutragen. Erfolgt an dieser Stelle keine entsprechende Eintragung, gilt die Erklärung als nicht abgegeben.

Kosten, die für die Erarbeitung der Verfahrensunterlagen, d. h. Teilnahmeantrag, Angebotser- stellung, Verhandlungsverfahren, Reisekosten etc. anfallen, werden nicht erstattet.

Das Angebot muss alle geforderten Angaben, wie z.B. Nachweise, Erklärungen enthalten. Fehlende Unterlagen kann der Auftraggeber nachfordern. Werden diese nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Für das Angebot wird im Bietertool automatisch ein Angebotsschreiben mit den von dem/der Bietenden eingetragenen Angebotsdaten erzeugt. Ein weiteres Anschreiben des/der Bieten- den ist nicht erforderlich.

Das Angebot muss das ausgefüllte Formblatt »07 Kriterienkatalog Los 1-4 Workshops« und / oder »08 Kriterienkatalog Los 5 Moderation« enthalten.

6 Angebotsfrist

Das Angebot mit den geforderten Angaben, wie z. B. Nachweise, Erklärungen ist bis zum

06.10.2026, 09:00 Uhr

entsprechend den Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und der Ausschreibungsun- terlagen elektronisch über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zu übermitteln (Angebotsfrist).

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der/die Bietende die Erläuterung zum Angebot als gesonderte Anlage beifügen.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Korrekturen des/der Bietenden an seinen/ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Maßgeblich ist hierfür der Eingang auf dem E-Vergabeserver der E-Vergabeplattform. Verzögerungen bei der Übermitt- lung, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des/der Bietenden.

Sollten Berichtigungen oder Änderungen der bereits eingereichten Angebotsunterlagen erforderlich sein, kann der/die Bietende die Unterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist in der gleichen Form, wie die Unterlagen einzureichen sind, zurückziehen und neu hochladen.

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7 Bindefrist

Das Angebot muss eine Gültigkeit bis mindestens 04.11.2026 haben (Bindefrist). Bis zum Ab- lauf der Bindefrist ist der/die Bietende an sein/ihr Angebot gebunden.

8 Sonstige Bedingungen

8.1 Einschlägige Rechtsvorschriften

Auf das Vergabeverfahren finden im Wesentlichen die Rechtsvorschriften des GWB und der VgV Anwendung.

Auf den Vertragspreis findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.

8.2 Nebenangebote / Änderungsvorschläge

Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

8.3 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft (Auftragneh- mende) zusammenschließen wollen, haben mit ihrem Angebot das von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllte Formblatt »01 Erklärung Angaben zum Bieter« sowie das von allen Mitgliedern unterschriebene Formblatt »05 Erklärung Bietergemeinschaft«) abzu- geben,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind,

  • der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • nach dem der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber auch schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt,

  • alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie

  • der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.

Die Bietergemeinschaft versichert mit Einreichung ihres Angebotes, dass sie wettbewerbs- rechtlich zulässig ist. Es darf in diesem Zusammenhang kein Verstoß gegen § 1 GWB vorlie- gen.

Erklärungen von Bietergemeinschaften zur Zuverlässigkeit (Eigenerklärung zum Nichtvorlie- gen der Ausschlussgründe sowie Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossen- schaft/gesetzlichen Unfallkasse), der Handels- bzw. Berufsregisterauszug sowie der Nach- weis bzw. die Bereitschaftserklärung zum Versicherungsschutz sind für jedes Mitglied der Bie- tergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit müssen hingegen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, welche tatsächlich die jeweiligen Leistungen erbrin- gen, gesondert eingereicht werden.

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8.4 Unterauftragnehmende

Die Weitergabe der ausgeschriebenen Leistung oder Teile derselben an Unterauftragneh- mende ist zugelassen. In diesem Fall ist das Formblatt »06 Erklärung Verpflichtung Unter- auftragnehmer« entsprechend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die Bietenden sollen sich insbesondere bei Großauftragen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Aus- führung der Leistung vereinbart werden kann. Es sind daher Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Unterauftragnehmende übertragen werden sollen.

Die Bietenden sind verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmende nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen der §§ 2, 7 bis 10, 13, 15 und 16 VOL/A zu verfahren. Sie müssen den Verträgen mit Unterauftragnehmenden die Allgemeinen Bedingun- gen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde legen. § 6 SächsVergabeG ist zu beachten.

Dem/Der Unterauftragnehmenden dürfen keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - gestellt werden, als zwischen Bie- tenden und Auftraggeber vereinbart sind.

Die Bietenden sind verpflichtet, Ihre Unterauftragnehmenden vor oder bei Vertragsschluss da- von zu unterrichten, inwieweit die VOPR 30/53 auf den Unterauftrag anzuwenden ist.

8.5 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietenden, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

8.6 Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Für den Fall, dass der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Verbindung mit der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) eröffnet ist, versichert der/die Bietende mit Einreichung seines/ihres Angebotes, dass er/sie die Verpflichtungen des LkSG bei Leistungserbringung einhält und kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 i. V. m. § 22 Absatz 1 und Absatz 2 LkSG vorliegt. Im Falle einer Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein entsprechender Nachweis mit dem Angebot einzu- reichen.

8.7 Schutzrechte

Die Unternehmen haben anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutz- rechte bestehen, beantragt oder erwogen werden (§ 53 Abs. 8 VgV). Macht der/die Bietende keine Angaben zu Schutzrechten, geht die Vergabestelle davon aus, dass keine Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.

8.8 Haftung

Der/Die Auftragnehmende haftet gegenüber dem Auftraggeber für schuldhaft von ihm verur- sachte Schäden im Rahmen der Vertragserfüllung unbeschränkt. Er/Sie haftet für alle Schä- den, die dem Auftraggeber aufgrund einer vom Auftragnehmenden erbrachten fehlerhaften oder nicht vollständigen Leistung entstehen und auch für das Verschulden von Personen, de- ren er/sie sich zur Erfüllung seiner/ihrer Leistung bedient.

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Die Regelungen der deliktischen Haftung, insbesondere des Rechts der unerlaubten Handlun- gen nach den §§ 823 ff. BGB, bleiben unberührt.

Der/Die Auftragnehmende stellt den Auftraggeber von allen etwaigen Schadensersatzansprü- chen Dritter frei, soweit diese nicht auf vom Auftraggeber selbst und unmittelbar verursachten Haftungsgründen beruhen.

8.9 Kündigung des Vertrages

Die Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen. Der Auftraggeber kann den Vertrag zudem mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die bereits erbrachten Leistungen des/der Auftragnehmenden werden bis zu diesem Zeitpunkt vergütet.

Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erklären. Ein wichtiger Grund besteht, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendi- gung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den weder er noch der/die Auftragnehmende zu vertreten haben, so kann der/die Auftragnehmende eine Vergütung für seine/ihre bisherigen Aufwendungen verlangen. Hat der/die Auftragnehmende den Grund zu vertreten, kann er/sie seine /sie ihre bisherigen Aufwendungen verlangen, wenn die daraus hervorgegangenen Er- gebnisse für den Auftraggeber von Interesse sind. Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den er zu vertreten hat, so kann der/die Auftragnehmende nur die Vergütung der bis dahin erbrachten vertraglichen Leistungen sowie die durch den/die Auftragnehmende(n) bereits ein- gegangenen, erforderlichen und zweckmäßigen Verbindlichkeiten beanspruchen.

9 Datenschutzrechtliche Hinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge

Mit der Einreichung des Angebotes versichert der/die Bietende, dass die Regelungen der Ver- ordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Da- tenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) bei der Leistungserbringung eingehalten werden.

Informationen zum Schutz der Daten im Vergabeverfahren sind unter https://www.sms.sach- sen.de/datenschutz-bei-vergaben.html zu finden.

10 Verschwiegenheitspflicht

Der/Die Bietende hat über die Inhalte des Vergabeverfahrens sowie die ihm/ihr bei seiner/ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers (insbeson- dere in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unter das Bankgeheimnis fallende Informationen und Projektinformationen) Verschwiegenheit zu bewahren. Er/Sie hat hierzu die mit dem Vergabeverfahren befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeitenden schriftlich zu verpflichten und dies auf Verlangen dem Auftraggeber nachzuweisen.

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11 Schlussvorschriften

Im Falle des § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich verein- bart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit eine Regelungslücke besteht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslü- cke soll eine Bestimmung gelten, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksam- keit oder das Fehlen der Bestimmung gekannt hätten.

Dieser Vertrag bewirkt weder ein Arbeitsverhältnis noch ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zum Freistaat Sachsen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Fortbildung Landesjugendamt

Dieses Schreiben wurde elektronisch schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Anlage

Vorläufiges Tagungsprogramm Stand 14.09.2026

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C Formblätter und zugleich Checkliste der Nachweise

FormblattEignungsnachweisNachweis beigefügt
Allgemeine Angaben zur Situation des/der Bietenden
01Erklärung Angaben zum Bieter
Rechtslage des/der Bietenden
02Erklärung Ausschlussgründe
03Erklärung zum Ausschluss von der Vergabe öff Aufträge
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
04aErklärung Referenzen Los 1
04bErklärung Referenzen Los 2
04cErklärung Referenzen Los 3
04dErklärung Referenzen Los 4
04eErklärung Referenzen Los 5
Sonstige Nachweise
05Erklärung Bietergemeinschaft (wenn zutreffend)
06Erklärung Verpflichtung Unterauftragnehmer (wenn zutreffend)
Kriterienkataloge
07Kriterienkatalog Los 1-4 Workshops
08Kriterienkatalog Los 5 Moderation

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung