Bewerbungsbedingungen Stand: 02/2026
FKZ: 37EV 26 104 0 AZ: 73 012 / 00019 Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dieses vertreten durch den Präsidenten des Umweltbundesamtes.
Vergabestelle
- Vergabestelle ist das Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau- Roßlau. Die Vergabestelle verfährt nach § 55 Abs. 1 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Zusätzliche sachdienliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen erteilt ausschließlich die Vergabestelle.
Ansprechpartner*in: Frau Eichelbaum / Herr Heinrich Erreichbar unter: refoplan@uba.de
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe wenden sie sich bitte direkt an den IT-Support des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (BMI). Hilfe erhalten Sie über das Kontaktformular oder auch telefonisch unter 0228 99 610-1234.
Angebotsabgabe
- Die Abgabe eines Angebotes hat ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes (in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu erfolgen.
Das Angebot ist auf Basis der bereitgestellten Angebotsformulare zu erstellen. Angebote und die mit ihnen einzureichenden Formulare müssen zwingend eindeutige Angaben über den Bieter als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma, Adresse, Name der handelnden Person).
Die Nutzung der e-Vergabe ist kostenfrei. Zur Übersendung eines Angebotes verwenden Sie bitte den von der Vergabeplattform bereitgestellte “eVergabeApp“.
Weitere Informationen zu den Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe und zu den Ersten Schritten erhalten Sie unter: http://www.evergabe-online.info.
Umweltbundesamt Referat Z 1.5 - Sachgebiet Fax: 0340/2104 – 2968 Das Umweltbundesamt begrüßt die Verwendung Forschung und Entwicklung E-Mail: refoplan@uba.de von umweltfreundlichem Recyclingpapier. Frau Eichelbaum / Herr Heinrich Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau
FKZ 37EV 26 104 0 AZ 73 012 / 00019
- Sollten Berichtigungen/Änderungen an einem eingereichten Angebot erforderlich sein, ziehen Sie zunächst Ihr bereits eingereichtes Angebot zurück und reichen Sie es erneut ein.
Fragen zur Ausschreibung und Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform zu stellen. Die selbstständige Kontaktaufnahme mit den beteiligten Fachstellen ist untersagt.
Die Teilnehmer am Verfahren werden über die e-Vergabeplattform aktiv über etwaige Bieterfragen und Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen (einschl. der Leistungsbeschreibung) und/oder sonstige das Verfahren betreffende Informationen in Kenntnis gesetzt.
Fristen
- Für das Verfahren gelten die folgenden Fristen:
Bieterfragen: 22.09.2026, 10:00 Uhr
Ablauf der Angebotsfrist: 01.10.2026, 10:00 Uhr
Das Angebot muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Angebotsassistenten der e-Vergabe eingereicht werden. Es kann bis zu diesem Zeitpunkt berichtigt, geändert oder zurückgenommen werden.
Die Dateigröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten (sämtliche Anlagen sind davon ausgenommen).
a. Rücknahme eines Angebotes Eine Angebotsrücknahme in der e-Vergabeplattform ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.
b. Berichtigung/Änderung eines Angebotes Die Einreichung eines korrigierten/geänderten Angebotes über die e-Vergabe des Bundes ist insofern möglich, dass mit dem neuen Angebot die Rücknahme des ursprünglich eingereichten Angebotes erklärt wird. Folgeangebote, die über eine solche Erklärung nicht verfügen, führen zum Ausschluss aller eingereichten Angebote.
Ablauf der Bindefrist: 12.11.2026
Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Wir bitten, bis zu diesem Zeitpunkt von Nachfragen zum Vergabeergebnis abzusehen.
Ausführungsfrist: 24 Monate
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- Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die in Nr. 5 genannten Fristen an.
Angebot
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Nebenangebote sind nicht zugelassen. Andere Leistungen als die geforderten sind nicht anzubieten.
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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schrift- und Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
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Das Angebot muss die Brutto-Preise und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten und unterschrieben sein. Die Preise sind in Euro (€) anzugeben. Das Leistungsangebot ist unter Angabe der entsprechenden Preise aufzuschlüsseln. Dafür ist vom Bieter das den Vergabeunterlagen beigefügte Preisblatt auszufüllen. Die Umsatzsteuer ist mit Angabe des Umsatzsteuersatzes gesondert auszuweisen. Sofern keine Umsatzsteuer anfällt, ist dies im Angebot anzugeben und entsprechend nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Änderung des Umsatzsteuersatzes unter § 3 der Vertragsbedingungen.
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Sämtliche zum Angebot gehörenden Anlagen sind eindeutig zu kennzeichnen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Das Umweltbundesamt ist als Bundesbehörde zur Anwendung der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung“ vom 30.04.2004 verpflichtet. Es ist beabsichtigt, die Beschäftigten des Auftragnehmers im Rahmen dieser Ausschreibung - soweit erforderlich - in Anwendung des Verpflichtungsgesetzes (VerpflG) vom 02.03.1974 auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag zu verpflichten. Mit der Angebotsabgabe haben die Bieter eine entsprechende Bereitschaft schriftlich zu erklären (Anlage Eigenerklärung).
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Bietergemeinschaften haben in ihren Angeboten jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Jedes Mitglied hat dem gemeinsamen Angebot eine Erklärung zur Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung hinsichtlich der im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten beizufügen. Zudem haben alle zu vertretenen Mitglieder die Bevollmächtigung des vertretenden Mitgliedes zu erklären. Fehlen voran genannte Erklärungen und Bezeichnungen im Angebot, so sind diese spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen.
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Eine abschließende Liste über die mit dem Angebot zwingend vorzulegenden Unterlagen und Nachweise bzw. die im Angebot zwingend vorzunehmenden Angaben, ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Anlage Checkliste).
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Für die Ausarbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Vergabestelle über. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos abgegeben.
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Der Auftraggeber teilt unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrages, den nicht berücksichtigten Bietern die Gründe für die Ablehnung Ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für Ihre Nichtberücksichtigung mit. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird schriftlich verständigt.
Ferner stimmt der erfolgreiche Bieter der Veröffentlichung seines Namens unter folgenden Voraussetzungen zu. Der Auftraggeber informiert nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten. Diese Information enthält mindestens folgende Angaben:
a. Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten, b. Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren, c. Vergabeart, d. Art und Umfang der Leistung, e. Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern der erfolgreiche Bieter eine natürliche Person ist, kann er der Veröffentlichung seines Namens widersprechen. Der Widerspruch ist im Angebot zu erklären.
Nachfragen zur Vergabeentscheidung sind bitte ausschließlich per E-Mail an refoplan@uba.de zu richten.
- Von einer Wertung werden ausgeschlossen:
- Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- Angebote, die nicht unterschrieben sind (Namenswiedergabe in Textform),
- Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, den Wettbewerb beschränkende Abrede getroffen haben,
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- nicht zugelassene Nebenangebote oder
- Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Ferner können ausgeschlossen werden:
- Bieter, die auch als Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden können.
Losaufteilung
- Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Zuschlagskriterien
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
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