Forschungsprojekt zu erneuerbarer Energie und Energiespeichern im Bahnstromnetz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 293.917,05 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Eisenbahn-Bundesamt
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
- CPV-Codes
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- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)
- Experimentelle Entwicklung (73120000)
- Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 673911-2026
- Verfahrensnummer
- 6e9bce39-61a4-4258-a98d-265d85871395
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn beauftragt ein Forschungsprojekt zu den Auswirkungen des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien auf das Bahnstromnetz und das öffentliche Stromnetz. Untersucht werden technische und wirtschaftliche Anforderungen an Energiespeicher sowie mögliche Maßnahmen, um die Energieversorgung zu sichern und die Netzplanung zu unterstützen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 293.917 Euro, die Laufzeit 720 Tage; die Ausschreibung ist der NUTS-Region Köln zugeordnet.
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Leistungsbeschreibung
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele gewährleisten soll und mit dem Klimaschutzplan 20250 festgelegte Klimaschutz- und Sektorziele gesetzlich verankert hat, soll in Deutschland bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität erreicht werden. Derzeit wird der Bahnstrom aus einem gemischten Portfolio aus eigenen konventionellen Kraftwerken, Erneuerbare-Energien-Anlagen, sowie den Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz bereitgestellt. Die Strategie zur Erhöhung des Anteils an Erneuerbaren Energien (EE) basiert u.a. auf den Abschluss von Grünstrom-Lieferverträgen auf nationaler als auch europäischer Ebene sowie den Zubau von EE-Erzeugungsanlagen auf Bahnbetriebsanlagen. Dabei wird seit April 2023 erstmals Strom direkt in das deutsche Bahnstromnetz eingespeist. Weiterhin wird durch die aktuelle Gesetzgebung die Erhöhung des Anteils von EE-Anlagen durch das Allgemeine Eisenbahn-Gesetz (AEG) §18f bzw. dem Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) §37 vorangetrieben. Der Anteil regenerativ bereitgestelltem Strom am Bahnstrommix lag im Jahr 2025 bereits bei 71,5 %. Der zunehmende Ausbau bzw. fluktuierende EE-Einspeiseanlagen wie Photovoltaik und Windkraftanlagen mit einer inhärent schwankenden Energiebereitstellung, sowie die prognostizierte Zunahme im Schienenverkehr erhöhen die Komplexität einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung. Hohe Lastgradienten auf Erzeuger- als auch Verbraucherseite und der Wegfall bisheriger konventioneller Kraftwerkstechnik zur Gewährleistung der Netzstabilität im Bahnstromnetz, bringen neue technische und wirtschaftliche Fragestellungen mit sich. Insbesondere die zunehmende Erhöhung leistungselektronischer Komponenten und dessen Wechselwirkung im Gesamtsystem Schiene erhöhen die Komplexität im Bahnstromnetz. Ziel des Projektes ist es, die Auswirkungen des steigenden EE-Anteils auf das Bahnstromnetz respektive auf das öffentliche Landesnetz zu untersuchen und technische und wirtschaftliche Anforderungen bzw. Maßnahmen für Energiespeichersysteme daraus abzuleiten. Das Vorhaben soll eine sichere Energieversorgung im Bahnstromnetz und eine zukünftige bedarfsgerechte Netzplanung unterstützen und den notwendigen Ausbau von EE-Erzeugungsanlagen im Bahnstromnetz stärken, um eine Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 für ein treibhausneutrales Verkehrssystem im Jahr 2045 zu gewährleisten.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · siehe oben (Punkt 2)
siehe oben (Punkt 2)
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · siehe oben (Punkt 2)
- Qualität: 70 %
- Preis: 30%
Vergabeunterlagen
19 Dateien laut Portal · Stand 30.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 76 KB | |
| Sonstiges | 108 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 132 KB | |
| Vertragsbedingungen | 291 KB | |
| Formular | 149 KB | |
| Sonstiges | 78 KB | |
| Formular | 23 KB | |
| Vertragsbedingungen | 168 KB | |
| Sonstiges | 21 KB | |
| Vertragsbedingungen | 64 KB | |
| Vertragsbedingungen | 46 KB | |
| Vertragsbedingungen | 50 KB | |
| Formular | 51 KB | |
| Formular | 48 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Formular | 504 KB | |
| Sonstiges | 1 MB |
Anforderungen
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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