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Forschungs- und Bunkeranlage für flüssigen Wasserstoff

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0,01 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
03.10.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke (42900000)
  • Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke (42990000)
  • Maschinen für die chemische Industrie (42993000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
647047-2025
Verfahrensnummer
8c465f0b-c061-4d0a-9068-3fac6c918674

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beschafft für sein Institut für Maritime Energiesysteme eine Forschungs- und Bunkeranlage für flüssigen Wasserstoff (LH2) in Kiel. Die Anlage umfasst ein Speicher- und Aufbereitungssystem sowie Steuerungs- und Sensortechnik, mit der Betankungs- und Entladevorgänge von Schiffen untersucht und Daten zum Transfer, einschließlich Verdampfungsverlusten, erfasst werden können. Die Angebotsfrist endet am 4. November 2025.

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Leistungsbeschreibung

Das Institut für Maritime Energiesysteme plant den Aufbau einer Forschungs- und Bunkeranlage für flüssigen Wasserstoff (LH2). Die Bunkering Station ermöglicht die Erforschung und Optimierung von Betankungs- und Entladevorgängen („Bunkervorgängen“) von Schiffen mit LH2, einem potentiellen, klimaneutralen Kraftstoff für die Schifffahrt. Die entstehende Bunkerstation bietet ein Speicher- und Aufbereitungssystem von LH2 für die Hafeninfrastruktur in Kiel. Durch ein zentrales Steuerungssystem und ein weites Spektrum an Sensorik werden erforderliche Daten aus verschiedenen Schnittstellen erfasst, dies sorgt für eine erhöhte Sicherheit für den Schifffahrtsbetrieb mit LH2. Die Anlage ermöglicht den Transfer von LH2 von einem Spender- in einen Zieltank (z.B. an Bord eines Schiffes). Dabei können verschiedene Parameter des Transfers eingestellt werden und der Prozess durch eine Vielzahl an Sensoren beobachtet und aufgezeichnet werden. So kann unter anderem die Menge des entstehenden „Boil-offs“ (Verdampfungsverluste) bei verschiedenen Transferparametern ermittelt werden.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von Bunkeranlage für flüssigen Wasserstoff

    Das Institut für Maritime Energiesysteme plant den Aufbau einer Forschungs- und Bunkeranlage für flüssigen Wasserstoff (LH2). Die Bunkering Station ermöglicht die Erforschung und Optimierung von Betankungs- und Entladevorgängen („Bunkervorgängen“) von Schiffen mit LH2, einem potentiellen, klimaneutralen Kraftstoff für die Schifffahrt. Die entstehende Bunkerstation bietet ein Speicher- und Aufbereitungssystem von LH2 für die Hafeninfrastruktur in Kiel. Durch ein zentrales Steuerungssystem und ein weites Spektrum an Sensorik werden erforderliche Daten aus verschiedenen Schnittstellen erfasst, dies sorgt für eine erhöhte Sicherheit für den Schifffahrtsbetrieb mit LH2. Die Anlage ermöglicht den Transfer von LH2 von einem Spender- in einen Zieltank (z.B. an Bord eines Schiffes). Dabei können verschiedene Parameter des Transfers eingestellt werden und der Prozess durch eine Vielzahl an Sensoren beobachtet und aufgezeichnet werden. So kann unter anderem die Menge des entstehenden „Boil-offs“ (Verdampfungsverluste) bei verschiedenen Transferparametern ermittelt werden. Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB. Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Lieferung von Bunkeranlage für flüssigen Wasserstoff

Die Kriteriengruppe Leistung macht 70% der Gesamtwertung aus und umfasst die folgenden Unterkriterien: Technischer Hintergrund (30%): Eine Seite oder mehrere Seiten der Bunker Station kann/können ganz oder teilweise (oben und/oder unten) als Gitter, Lochgitter oder ähnliches ausgeführt werden (Frischluftzufuhr aber Spritzwasserschutz): 65%, Der Testtank darf auch mit „subcooled“ LH2 befüllt werden: 10%, Der Kompressor soll in 2m Entfernung max. 100dB erzeugen. Gewünschter Schallpegel ist unter 70dB: 20%, Auffangbehälter kann als Flaschenbündel realisiert werden (300bar, 12x50 Liter). Eventuell 2tes oder 3tes Flaschenbündel vorsehen: 5%. Prozessumgebung und Prozessbedingungen (26%): Vakuum in der Isolation aufbringbar und überwachbar: 30%, Inertisierung aller wasserstoffführenden Subsysteme möglich: 30%, Inertisierung mit verschiedenen Gasen (He, N2, GH2) möglich: 15%, Medientemperaturen von -253°C können abgebildet werden: 15%, LH2-Anschluss entspricht der DLR-Vorgabe (Kupplung wird im Rahmen der Verhandlungen vom AG definiert): 10%. Sensoren und Messsystem (15%): Anschluss weiterer Temperatur- und/oder Drucksensoren ist möglich (0–10V; 4–20mA): 50%, Ausgabesignale können zur direkten Prozessregelung genutzt werden: 50%. Schnittstellen und Kommunikation (10%): Ethernet-Verbindungen: Prozess-Leitsystem zu HMI-Rechner, Prozess-Leitsystem zu Datensicherung: 50%, Aufgezeichnete Daten und Analyseergebnisse sind in gängigen Formaten exportierbar (z.B. xlsx, csv): 50%. Materialdaten (12%): Eine Analytik zur Untersuchung der Gase im Spülprozess ist in das System integrierbar: 50%, Ein Anschluss für eine separate Vent-Leitung ist vorgesehen: 50%. Allgemeine Bedingungen (7%): Lieferzeit: 100%.
70 %
Der Preis hat eine Gewichtung von 30 %, wobei 85 % davon auf den Pauschalfestpreis für die Bunkeranlage einschließlich aller erforderlichen Komponenten, Lieferung und Inbetriebnahme beim DLR entfallen, 10 % auf die Option einer Pumpe mit 1000-2500 kg/h Leistung und 5 % auf die Option der Inertisierung mittels Vakuumsystem.
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB. Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 682998-2026

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