Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für Thüringer Justizbehörden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.677.133,2 EUR
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
- CPV-Codes
- Postzustellung (64121100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 501722-2024
- Verfahrensnummer
- bd137989-0924-45ef-9bf6-f0be4f02c708
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena, beschafft eine Rahmenvereinbarung für die förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Leistung ist in vier Lose für die Landgerichtsbezirke Erfurt, Gera, Mühlhausen und Meiningen aufgeteilt; das prognostizierte Gesamtvolumen beträgt über die Laufzeit rund 881.000 Zustellungen. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 1. Januar 2025 und laufen 48 Monate.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur förmlichen Zustellung von Postzustellaufträgen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Es werden vier Lose gebildet. Die Teillose betreffen die Landgerichtsbezirke Erfurt, Gera, Mühlhausen und Meiningen. Die Rahmenvereinbarungen beginnen je am 01.01.2025 mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Das prognostizierte Versandaufkommen für die Laufzeit von 48 Monten wird wie folgt angenommen: Los 1: 278.153; Los 2: 298.587; Los 3 175.360 und Los 4: 129.113.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Erfurt1.060.457,89 EUR
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur förmlichen Zustellung von Postzustellaufträgen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Erfurt zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Das prognostizierte Versandaufkommen für die Laufzeit von 48 Monaten wird für Los 1 mit 278.153 Stück angenommen. Die Höchstabnahmemenge wird auf 347.691 Stück festgelegt.
Frist: 26.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Gera1.123.432,33 EUR
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur förmlichen Zustellung von Postzustellaufträgen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Gera zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Das prognostizierte Versandaufkommen für die Laufzeit von 48 Monten wird für Los 2 mit 298.587 Stück angenommen. Die Höchstabnahmemenge wird auf 373.233 Stück festgelegt.
Frist: 26.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Meiningen784.736 EUR
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur förmlichen Zustellung von Postzustellaufträgen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Meiningen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Das prognostizierte Versandaufkommen für die Laufzeit von 48 Monaten wird für Los 3 mit 175.360 Stück angenommen. Die Höchstabnahmemenge wird auf 219.200 Stück festgelegt.
Frist: 26.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Mühlhausen708.506,98 EUR
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur förmlichen Zustellung von Postzustellaufträgen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Mühlhausen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Das prognostizierte Versandaufkommen für die Laufzeit von 48 Monaten wird für Los 4 mit 129.113 Stück angenommen. Die Höchstabnahmemenge wird auf 161.391 Stück festgelegt.
Frist: 26.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Erfurt
- 100
LOT-0002 · Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Gera
- 100
LOT-0003 · Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Meiningen
- 100
LOT-0004 · Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Mühlhausen
- 100
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 660889-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.