[Seite 1]
GÜNTER HERMANN ARCHITEKTEN SOPHIENSTR. 17 70178 STUTTGART TEL. 07 11/6 07 74-0 FAX. 07 11/6 07 74-44
Erweiterung Schulzentrum Steinlach-Wiesaz 2.BA Neubau Bauteil B Auf dem Höhnisch, 72144 Dußlingen
Bauherr: GVV Steinlach-Wiesaz Schlosshof 6 72810 Gomaringen
BAUSTELLENHAUSORDNUNG
VORBEMERKUNGEN:
Um einen reibungslosen Ablauf der Baustelle zu gewährleisten, sind folgende Verhaltensregeln zu beachten. Die beauftragte Firma hat dafür zu sorgen, dass ihre Handwerker, welche auf der Baustellen beschäftigt sind, die nachfolgend beschriebenen Punkte beachten. Dies gilt auch für Handwerker der eingesetzten Subunternehmer.
GESUNDHEITSSCHUTZ:
Die ausführende Firmen haben die für sie geltenden Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Es ist besonders auf die persönliche Schutzausrüstung zu achten. a) Grundsätzlich besteht Helm- und Sicherheitsschuhpflicht (S3). b) Grundsätzlich besteht bei gefährlichen Arbeiten die Pflicht, entsprechend persönliche Schutzausrüstung zu verwenden (Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung etc.). Trifft die Bauleitung auf der Baustelle Personen ohne persönliche Schutzausrüstung an, werden diese ohne Vorwarnung von der Baustelle verwiesen.
GESUNDHEITSSCHUTZ:
− Die Arbeiten sind generell so durchzuführen, dass unnötige lärmende Tätigkeiten vermieden werden. − Der AN ist verpflichtet, lärmende Baumaschinen gemäß DE-UZ 53 (Blauer Engel für lärmende Baumaschinen) bzw. gemäß den Schallleistungspegeln des DE-UZ 53 einzusetzen. − Der unvermeidbare Einsatz lärmintensiver Arbeitsverfahren und –prozesse ist nach Art und Umfang vorab mit der Objektüberwachung/ Bauleitung und/ oder SiGeKo abzusprechen und mindestens zwei Werktage vorab vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. − Die Planung von lärmintensiven Arbeiten hat unter Berücksichtigung von Schutzzeiten zu erfolgen. − Es dürfen nur Verfahren und Geräte zum Einsatz kommen, die lärmarm/ - gedämpft sind und dem neusten Stand der Technik entsprechen. − Erschütterungen und Vibrationen sind zu vermeiden.
SAUBERKEIT:
- Müll- und Schuttbeseitigung Der AN verpflichtet sich, − Alle rechtlichen Vorschriften zur Vermeidung, Trennung und Entsorgung von Abfällen zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Landesabfallgesetze. Die Arbeiten sind generell so durchzuführen, dass unnötige lärmende Tätigkeiten vermieden werden.
Der Müll ist unverzüglich vom Verursacher entsprechend der örtlichen Vorschriften zu trennen und täglich fachgerecht zu entsorgen. Falls die Bauüberwachung Günter Hermann Architekten (GHA) Müll auf der Baustelle oder auf dem Grundstück vorfindet, wird sie die Beseitigung auf Kosten des Verursachers durch eine Reinigungsfirma ohne Vorwarnung veranlassen.
1
[Seite 2]
GÜNTER HERMANN ARCHITEKTEN SOPHIENSTR. 17 70178 STUTTGART TEL. 07 11/6 07 74-0 FAX. 07 11/6 07 74-44
Falls der Verursacher nicht zu ermitteln ist, werden die Kosten der Beseitigung auf alle Firmen, welche zum Zeitpunkt der Feststellung an der Baustelle tätig sind, aufgeteilt.
BAUSTELLENHAUSORDNUNG
-
Arbeitspausen Im Gebäude ist es aus Gründen der Verunreinigung verboten, zu speisen.
-
Sanitäranlagen Auf der Baustelle wird für alle Beteiligten ein Sanitärcontainer bzw. mobile Toilettenkabinen zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind auch zu nutzen !!! Die Bauüberwachung GHA wird den Handwerker, der seine „Notdurft“ auf der Baustelle außerhalb der Sanitäranlage tätigt, von der Baustelle weisen. Weiterhin wird die Beseitigung von Verunreinigung und Schäden (Ausblühungen) auf Kosten der betreffenden Firma vorgenommen.
-
Markierungen / Beschriftungen Für notwendige Markierungen und Beschriftungen am vorhandenen Baukörper des Neubaus (ausgenommen Sichtbetonflächen und Sichtmauerwerk) ist ausschließlich entfernbarer Bleistift zu verwenden. Es gilt ein grundsätzliches Verbot für Sprühfarben, Filzstifte, Kugelschreiber, Kreide etc. Sollte die Beseitigung der Verunreinigungen und Schäden notwendig sein, werden diese auf Kosten des Verursachers vorgenommen.
-
Lagerfläche / Material-, Werkzeugcontainer Sämtlicher Platzbedarf für Lagerflächen, Materialcontainer etc. ist von den ausführenden Firmen zu ermitteln und mind. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn der Bauüberwachung GHA mitzuteilen. Die Bauüberwachung GHA wird bei nicht genehmigter Lagerung veranlassen, daß das Lagermaterial auf Kosten des Verursachers entsorgt wird.
-
Beleuchtung Arbeitsplatz Bauseits werden die Verkehrswege auf der Baustelle beleuchtet. Für die Beleuchtung der einzelnen Arbeitsplätze hat der AN zu sorgen.
-
Werkzeug / Material am Arbeitsplatz Sämtliches Werkzeug und nicht eingebautes Material ist täglich nach Arbeitsbeendigung von den betreffenden Handwerkern aufzuräumen und auf den, von der Bauüberwachung GHA genehmigten Flächen zu lagern. Bei Nichtachtung wird die Beseitigung auf Kosten der verursachenden Firma vorgenommen.
-
Sichtbeton / Sichtmauerwerk Diese Oberflächen werden nicht nachbehandelt (kein Anstrich, kein Putz etc.) Aus diesem Grund ist es wichtig, dass diese Flächen von allen Beteiligten mit Sorgfalt behandelt werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Grundsätzliche keine Markierungen und Beschriftungen auf den Oberflächen!
- Grundsätzlich keine Bohrungen oder Schlitze in den Wänden ohne Absprache mit der Bauüberwachung GHA.
- Grundsätzlich keine Lagerung von Materialien oder Werkzeug an den Oberflächen !
- Die Kanten der Sichtbetonoberflächen sind während des Baubetriebes nicht zu beschädigen. (Vorsicht beim Transport von Werkzeug und Material) Bei Nichtachtung dieser Punkte wird der Verursacher von der Baustelle verwiesen. Weiterhin wird die Schadensbeseitigung auf Kosten der verursachenden Firma vorgenommen.
- Rauchverbot Es herrscht generelles Rauchverbot innerhalb des Gebäudes auf der Baustelle. Nach Beginn des Ausbaus herrscht generelles Rauchverbot auch in den Außenbereichen der Baustelle.
2
[Seite 3]
GÜNTER HERMANN ARCHITEKTEN SOPHIENSTR. 17 70178 STUTTGART TEL. 07 11/6 07 74-0 FAX. 07 11/6 07 74-44
BAUSTELLENHAUSORDNUNG
MELDEPFLICHT:
Während der Ausführung hat sich der Bauleiter/Vorarbeiter des AN vor Ort bei der Bauüberwachung GHA 1 x täglich anzumelden. Hierbei ist die Anzahl der anwesenden Mitarbeiter sowie das Tagesprogramm bekannt zu geben.
BAUSTELLENSICHERUNG:
Sämtliche am Bau Beteiligten haben beim Verlassen nach 16.30 Uhr die Baustelle zu sichern. Der Bauzaun und die Türen, soweit vorhanden sind zu schließen.
ERKLÄRUNG AUFTRAGNEHMER (AN):
Die Baustellenhausordnung wird vom AN in sämtlichen Punkten befolgt. Mit den oben beschriebenen ev. notwendigen Kostenübernahmen erklärt sich der AN einverstanden.
............................................................................................................. UNTERSCHRIFT AUFTRAGNEHMER
3