260921_SSW_BTB_LV_Aufzug.pdf

Förderanlagen und Aufzug für den neuen Fachklassenbau des Gymnasiums

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Leistungsverzeichnis

für

FÖRDERANLAGEN / AUFZUG

Bauvorhaben: Neubau BT B + Verbindungsbau zu BT A

Karl von Frisch Gymnasium

Auf dem Höhnisch 1-3

72144 Dußlingen

Bauherr: Gemeindeverwaltungsverband

Steinlach- Wiesaz

Schlosshof 6

72810 Gomaringen

Architekt: Günter Hermann Architekten

Ausschreibung/ Dipl. Ing. Freier Architekt BDA

Objektüberwachung Sophienstrasse 17

70178 Stuttgart

Angebotssumme vor Prüfung: Angebotssumme nach Prüfung:

Netto: ................................ Netto: ................................

+ MwSt: ................................ + MwSt: ................................

Gesamt: ............................... Gesamt: ...............................

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PROJEKTBESCHREIBUNG

  1. ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG

1.1. Baugrundstück Das Grundstück des Schulcampuses Steinlach-Wiesaz liegt am süd-östlichen Ortsrand von Dusslingen. Das Grundstück ist eingebunden zwischen der westlich verlaufenden Robert-Wörner-Straße, welche parallel zur Südgrenze des Schulzentrums in die Straße "Auf den Hönisch" übergeht und der nord-westlich an den Schulcampus angrenzenden Wohnbebauung mit Mehr- und Einfamilienhäusern. An der Nord-Ost-Grenze des Schulcampuses befinden sich Felder/Wiesen bis zur nord-süd verlaufenden Landstraße L 384, zu der auch die ost-west verlaufende Straße "Auf dem Hönisch" führt. Entlang der Nordwestgrenze ist ein Fußweg angelegt über den auch die angrenzenden Gartengrundstücke der Mehr- und Einfamilienhäusern erschlossen werden. Entlang der Nordostgrenze des Grundstückes befindet sich ebenfalls ein Fußweg am Bereich Übergang zu den oben beschriebenen Feldern und Wiesen. Auf dem Schulcampus befindet sich im nordöstlichem Bereich das Gymnasium und im südwestlichem Bereich die Gesamtschule. An der Süd-West Ecke des Grundstückes befindet sich die, von dem Gymnasium und der Gesamtschule gemeinsam genutzten Turnhalle. Zwischen Gymnasium und Gesamtschule an der Nord-Westgrenze befindet sich als Bindeglied die Mensa der beiden Schulen. Erschlossen werden die beiden Schulen über die Südgrenze von der Straße "Auf dem Höhnisch" über die an der Südgrenze befindliche Erschließungs- und Parkplatzfläche.

Größe Fläche Schulcampus gesamt: ca. 66.000,00 qm

1.2. Baumaßnahmen Schulcampus Auf dem Schulcampus finden terminlich abgestimmt folgende Baumaßnahmen statt: Auf dem Schulcampus finden terminlich abgestimmt folgende Baumaßnahmen statt: ·Neubau Gebäude für die Gemeinschaftsschule südlich der Gemeinschaftsschule ·Abbruch des nördlichen Fachklassenbaus + Gartenschuppen des Gymnasiums mit anschließendem Neubau des Fachklassenbaus BT B + Neubau Verbindungsbau am bestehendem BT A des Gymnasiums an der Abbruchstelle sowie Neubau des Gartenschuppens nach Fertigstellung Neubau Gemeinschaftsschule. ·Neubau Mensa-/Bibliotheksgebäude im süd-östlichem Bereich des Campus´ leicht zeitlich versetzt zum Neubau BT B. ·Umbau bestehender Mensa und diverser Umbauarbeiten der Bestandsgebäuden nach Fertigstellung Mensa-/Bibliotheksgebäude. In diesem Leistungsverzeichnis werden die Aufzugsarbeiten des Neubaus vom Fachklassenbaus BT B und des Neubaus Verbindungsbaus sowie des Neubaus vom Anbaus am bestehendem BT A des Gymnasiums und des Neubaus vom Gartenschuppen beschrieben.

Größe Baufeld Neubau BT B: ca. 2.785 qm

Projektadresse: Karl von Frisch Gymnasium Auf dem Hönisch 3 72144 Dußlingen

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1.3. Allgemeine Beschreibung der Neubaumaßnahme Fachklassenbau BT B des Gymnasiums Das Gymnasium besteht aus vier zweigeschossige Baukörper (BT A, BT B, BT C und BT D/E). Die einzelnen Baukörper sind in Systembauweise hergestellt und deren Grundrisse basieren auf einem Raster von gleichschenkligen Dreiecken, welche wabenförmig zusammengefügt wurden. Die beiden südlichen Klassenbauten C und D/E sowie der nördliche Fachklassenbau B gruppieren sich um den zentralen Zugangs-, Verwaltungs- und Aulabau A. Nach dem bauseitigem Abbruch des Fachklassenbaus B, des Treppenhauses vom Zugangs-, Verwaltungs- und Aulabau A, erfolgt der Neubau des Fachklassenbaus BT B und der Neubau Verbindungsbau sowie der Neubau vom Anbau am bestehendem BT A des Gymnasiums und der Neubau vom Gartenschuppen.

1.4. Gebäudeentwurf Neubau BT B + Verbindungsbau zu BT A 1.4.1 Allgemeines Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B des Gymnasiums besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigem Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einem neu zu erstellendem zweigeschossigem Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums mit einem zweigeschossigen Verbindungsflur angeschlossen wird. Die Fachklassenräume sind in beiden Geschossen vierseitig umlaufend an den Außenfassaden Nord-West, Nord-Ost, Süd-Ost und Süd-West angeordnet, dadurch wird ein Innenhof mit einem separaten WC- Kern gebildet. Der Fachklassenneubau ist zweigeschossig, und besteht aus einem Erd- und einem Obergeschoss, sowie einer Teilunterkellerung, in der ausschließlich die Technikzentrale untergebracht wird. Der Fachklassenneubau, inkl. dem außen vierseitig umlaufenden Fluchtbalkon im 1.OG, erstreckt sich von Süd-West nach Nord-Ost über eine Breite von ca. 40,50 m und von Süd-Ost nach Nord-West eine Länge von ca. 35,50 m. Die EG-Geschosshöhe des Schulneubaus beträgt ca. 3,90 m und im OG bis zum extensiv begrünten Flachdach mit einer Geschosshöhe von ca. 4,00 m.

BGF: Ebene 0 (EG) 1.513,43 qm BGF gesamt: 3.243,10 qm BRI gesamt: 14.555,95 cbm

1.4.2. Konstruktion: Das Gebäude ist als Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken, Stahlbetonstützen und Wandscheiben konzipiert. Die Gebäudeaussteifung erfolgt durch die Stahlbetonwand- und Deckenscheiben. Die Geschossdecken werden entsprechend ihrer Spannweiten in der Bauteilhöhe optimiert. Die Stützen im EG und OG werden als Stahlbetonstützen ausgeführt. Erdberührte Wandbauteile werden als WU-Konstruktion realisiert. Der vierseitig umlaufenden Laubengang im OG wird als Stahlkonstruktion an die Stahlbetonrohbaufassade befestigt. Die Gründung des Neubaus erfolgt als Flachgründung auf einer Schottertragschicht. Randbalken verstärken die hochbelasteten Bodenplattenränder und dienen zugleich als Frostschürzen.

1.4.3. Dach Als Dachaufbau ist ein Flachdachkonstruktion einer tragenden Stahlbetondecke mit einer extensiven Dachbegrünung geplant. Auf der Dachfläche wird teilweise eine Photovoltaik-Anlage installiert unter denen das Dach bekiest wird.

1.4.4. Innentreppen: Fertigteil- Stahlbetontreppen mit Stahlgeländer, belegt mit Betonwerkstein unterseitig sichtbar bleibend, Oberfläche hydrophobiert.

1.4.5. Aufzug:

  • Im Neubau Fachklassenbau sind keine Aufzugsanlagen geplant
  • Ein neuer behindertengerechter betriebener Aufzug ohne Maschinenraum mit Haltestationen in den bestehenden Geschossen EG und OG wird im Neubau des Verbindungsbaus am bestehendem BT A des Gymnasiums.eingebaut. Montage Aufzug im geschlossenen Schacht.

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1.4.6. Fassade Eine durch vertikale Holzlisenen im Rasterabstand von ca. 1,20 m mit einer hinterlüftete vertikale Holzverschalungen auf einer Holzständerkonstruktion als thermische Hülle, sowie Fensterbänder in Holz-Alu mit Brüstung bilden die Außenfassade. Der vierseitig umlaufenden Laubengang erhält ein Stahlgeländer. Der Sonnenschutz ist in die außenseitig Stahlkonstruktion des umlaufenden Fluchtbalkons integriert. 1.4.6.1 Wandaufbau Fassade EG und OG: Der Wandaufbau an den massiven Stahlbetonwändenteilen, sowie an den Über- und Unterzug aus Stahlbeton im EG und OG ist wie folgt vorgesehen (von innen nach außen):

  • Über- und Unterzug aus Stahlbeton
  • Holzrahmenkonstruktion incl. Mineralwolldämmung
  • Holzweichfaserplatte
  • Fassadenbahn (diffusionsoffen)
  • Grundlattung
  • Konterlattung
  • vertikale Fassadenholzverkleidung (Lerche vorvergraut) 1.4.6.2 Wandaufbau Fassade EG im Sockelbereich: Der Wandaufbau im Sockelbereich vom EG ist wie folgt vorgesehen (von innen nach außen):
  • zementgebundenen Platte im Sockelbereich, inkl. Abdichtung
  • OSB- Platte (luftdichte Ebene)
  • Holzkonstruktion incl. Mineralwolldämmung
  • Holzweichfaserplatte
  • Fassadenbahn (diffusionsoffen)
  • Traglattung
  • Konterlattung
  • vertikale Fassadenholzverkleidung (Lerche vorvergraut)

1.4.7. Innenausbau Nichttragende Strukturen werden mit Gipskartonwänden (mit oberen gleitenden Deckenanschlüssen) realisiert, die teilweise mit Dreischichtplatten aus Holz beplankt werden. Die abgehängten Decken werden mit Holzwollleichtbauplatten in den Klassenräumen und Gipskartondecken in den Fluren realisiert.

1.4.8. Wärmeversorgung Beheizung über Fußbodenheizung; Einzelraumregelung; zentrale Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

1.4.9. Sanitär: Entwässerungs- und Trinkwasserleitungen innerhalb von Installationswänden und -decken, Warmwasser dezentral über Durchlauferhitzer, Sanitärobjekte und -accessoires.

1.4.10. Lüftung:

  • Zentrales RLT-Gerät mit Wärmerückgewinnung 9.500 m³/h (ohne Kühlung) für die Klassen- und Arbeitsräume.
  • Nachtkühlung über manuell geöffnete Fenster.
  • Dezentrales Gerät für innenliegende Toiletten mit ca. 1.500 m³/h. Kühlung (Splittgeräte) von ELT + Serverräumen.

1.4.11. Elektro:

  • Die Hauptleitungsführung erfolgt über Kabeltrassen und Sammelhalter im Zwischendeckenbereich und in/ auf den Trockenbauwänden installiert.
  • Installation in Nebenbereichen wie Lager, Technikraum, etc. erfolgt teilweise als Aufputz in Kunststoffrohr,

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1.4.12. Beleuchtung: Die geplante Installation wird weitestgehend mit Lichtschalter realisiert. In den Fluren sowie in den WC-Anlagen erfolgt die Steuerung der Beleuchtung per Präsenzmelder oder in den Leuchten integrierten Bewegungsmeldern. Die WC-Anlagen, Flure, werden mit Downlights und Einbauleuchten realisiert. Alle notwendigen Fluchtwege werden mit LED- Piktogrammleuchten ausgeschildert, welche immer aktiv sind. Für die Fluchtwege und Klassenzimmer mit Innenverdunklung werden Sicherheitsleuchten vorgesehen, welche sich bei Stromausfall automatisch anschalten.

1.4.13. Netzwerk: EDV-Anschlüsse werden in allen Fachklassenzimmern für Lehrerpulte und in der Decke für Accesspoints vorgesehen.

1.4.14. Gebäudeautomation: Das Gebäude erhält eine KNX-Gebäudeautomation für die Beleuchtung-/ und Jalousiesteuerung.

1.4.15. Erdungs- und Blitzschutzanlage: Die installierten Verteiler werden mit der Haupterdungsschiene (HES) verbunden. Es wird ein Fundament- und Ringerder realisiert. Auf dem Dach wird eine Blitzschutzanlage installiert. Die Ableitungen vom Dach werden in Beton eingelegt.

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  1. ANGABE ZUR BAUSTELLE

2.1. Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten, Beschaffenheit der Zufahrt und Einschränkung bei ihrer Benutzung Direkt an der Baumaßnahme des Verbindungsbaus befindet sich der Zugangs-, Verwaltungs- und Aulabau A. Während der Baumaßnahme bleibt dieser Bauteil A in Betrieb. Daher wird schon vorgezogen vor den ersten Abbrucharbeiten am Übergang zum bestehend bleibenden Gebäudeteil A im EG und im 1.OG jeweils eine Staub- und Lärmschutzwand vom Auftragnehmer Rohbau im Zuge der allgemeinen Baustelleneinrichtung errichtet. Südwestlich und südöstlich der Baumaßnahme befinden sich die, ebenfalls an den Baukörper A angeschlossene Baukörper E/D und C, die beiden Klassenbauten des Gymnasiums, jeweils in einer Entfernung von ca. 20 m von der Baumaßnahme. Ebenfalls südwestlich der Baumaßnahme, nordwestlich vom BT E/D befinden sich, angedockt an Bauteil E/D,ein weiterer Klassenzimmer-Baukörper (Baukörper H), an dem wiederum südwestlich die Mensa des Gesamtschulcampus angeschlossen ist. Der Klassenzimmerbaukörper H befindet sich in einer Entfernung von ca. 18 m von der Baumaßnahme. Nordwestlich der Baumaßnahme befinden sich Wohngebäude in einer Entfernung von ca. 12 m bis ca. 15 m.

Auf Grund der, in der Nähe befindlichen Schul- und Wohngebäude, welche auch während den Baumaßnahmen sich im Betrieb befinden bzw. bewohnt sind, müssen zur Vermeidung von Baulärm dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Lärmminimierung in gerätetechnischer wie organisatorischer Hinsicht durchgeführt werden (z.B. Erstellungsrichtung der lärmintensiven Maßnahmen entsprechend festlegen). Die gesetzlichen Vorschriften zur Begrenzung von Schallimmissionen sind einzuhalten.

Die Zugänge der bestehend bleibenden Gebäudeteile befinden sich an den baustellenabgewandten Seiten dieser Gebäudeteile. Trotzdem ist auf Grund der anwesenden Schüler in der Nähe der Baumaßnahme zu beachten, dass sämtliche Arbeiten und Lagerungen der Baumaßnahme zwingend nur innerhalb der Bauzaunabgrenzung auf dem Baufeld stattfinden.

Die Zufahrt zum Baufeld der Baumaßnahme erfolgt von Nordost von der Landstraße L 384 über den in Nordost-Ost nach West-Südwest verlaufende Feldweg, und über den, an der Nordecke des Gampusgeländes in Richtung Süd-Südost abbbiegende Feldweg, so dass das Baufeld von der Nordostecke aus angedient werden kann. Die Abfahrt von der Baustelle erfolgt von der Südostecke des Grundstückes über eine bauseits im Zuge der Vorabmaßnahmen herzustellende Baustraße Richtung Süd-Südost zu dem vorhandenem zweitem in West-Südwest nach Nordost-Ost verlaufenden Feldweg wiederum zur Landstraße 384. Nicht gestattet ist auf Grund des hohen Schüleraufkommens die Zufahrt über die Straße "Auf dem Höhnisch" bzw. Robert Wörner-Straße. Generell sind auf Grund der Einbindung des Baufeldes in den vorhandenen Schulcampuses und den damit verbundenen eingeschränkten Parkmöglichkeiten bei den Anfahrten und Abfahrten sowie bei den Tätigkeiten am Rande des Baufeldes die entsprechend erhöhten Sicherheitsvorkehrungen vom Auftragnehmer (AN) und seinen Nachunternehmer zu berücksichtigen. Ebenso sind eventuell vorhandene Stellflächen für die Feuerwehr (vgl. beiliegender Rahmenbaustelleneinrichtungsplan) während des gesamten Zeitraums der Baumaßnahmen freizuhalten. Ebenso sind die gesamte Baustellenzu- und -abfahrten ständig für den Baustellenverkehr freizuhalten.

2.2. Wasser- und Stromversorgung für die Baustelle Bauseits wird vom Auftraggeber (AG) der notwendigen Bauwasser-und Baustromanschluss innerhalb der allgemeinen Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Die Lage der Anschlüsse sind aus dem beiliegenden Rahmenbaustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Versorgung innerhalb des Baufeldes mit Baustrom und Bauwasser ab dem Baustrom- und Bauwasseranschluss der allgemeinen Baustelleneinrichtung hat entsprechend dem Bedarf durch den AN als Nebenleistung zu erfolgen.

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2.3. Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitnutzung überlassene Flächen und Räumen Die Baustelleneinrichtungsflächen für Lagermöglichkeiten weisen eingeschränkte Kapazitäten auf. Die Lagerflächen sind nur in Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung des AG´s zu beanspruchen. Auf der Baustelle ist das Aufstellen von Wohncontainern /Wohnwagen untersagt. Zur Benutzung oder Mitnutzung überlassene Räume (erstellt durch den AN Rohbau im Zuge der allgemeinen Baustelleneinrichtung): · Sanitärcontainer · Aufenthaltscontainer Zu Erbringung der Leistungen erforderliche Material- Geräte- und Bauleitungscontainer des AN sind die Kosten, falls es sich um besondere Leistungen handelt, in die Einheitspreise und Pauschalpreise der folgenden Positionen mit einzurechnen. Die Lage der Aufstellung ist vorab mit der Bauüberwachung des AG´s abzustimmen.

2.4. Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Alle anfallenden Entsorgungsgebühren sind vom AN zu übernehmen. Die nächstgelegenen Entsorgungsstellen können bei dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen erfragt werden (Tel. 0 70 71-2 07-13 02). Anfallender Müll, Schutt und Schrott ist vom AN täglich zu beseitigen. Abzubrechende Bauteile sind zu trennen und eigenverantwortlich einer geregelten Entsorgung zuzuführen. Der Nachweis der Entsorgung ist mittels Lieferschein der Deponie / des Entsorgers zu belegen. Die Koordinierung und Beschaffung von Anträgen und Genehmigungen für die Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen insbesondere Transporte und Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen usw., sind vom AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vorzunehmen. Die Kosten sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren, sofern nicht besonders abgefragt. Alle Genehmigungen sind vom AN rechtzeitig zu beantragen und einzuholen.

2.5. Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen Geotechnischer Bericht vom 25.11.2022 liegt vor. Dieser kann vom Bieter bei Bedarf angefordert werden.

2.6. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Während der Ausführung der Aufzugsarbeiten (Rohmontage, Fertigmontage, Inbetriebnahme) sind sämtliche Ausbau-, und Außenanlagegewerke auf der Baustelle tätig.

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  1. ANGABE ZUR AUSFÜHRUNG

3.1. Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen: Das Baufeld befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnbebauung und den Schulen. Parkmöglichkeiten auf dem Baugrundstück sind nicht vorhanden, die Lagerflächen sind sehr begrenzt. Die umliegenden Straßen und Wege, sowie die Zufahrten zu den angrenzenden Wohnhäusern und den Schulen müssen über die gesamte Bau- und Standzeit nutzbar sein. Auf Grund der Nutzung des Schulbetriebs im BT A während der Baumaßnahmen sind die Arbeiten an der Schnittstelle des Anbaus zum BT A bezüglich des Schallschutzes und des Unfallschutzes mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen und zwingend in separater Abstimmung mit der Schule und der BÜ des AG´s bezüglich der Ausführungszeit auszuführen.

3.2. Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem. BaustellV ergeben: Entsprechend der Baustellenverordnung wird für die Baumaßnahme ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator) tätig. Der SiGeKo erarbeitet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie eine Baustellenordnung. Die darin enthaltenen Festlegungen und Angaben sind gemäß Paragraph 5 BaustellV durch den AN zu beachten. Kontakt Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator: Diplomingenieur (FH) Architekt D a v i d M a d e r ehemals Helmut Deutschle Böheimstraße 43 70199 Stuttgart T 0711-45 96 00 90 F 0711-45 96 00 91 buero@hwd-architekt.de

3.3. Sicherungsmaßnahmen Der verantwortliche Fachbauleiter und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Baumaßnahme "Aufzug" zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Gefährdungsbeurteilungen und der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevante Bauabläufe. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden.

3.4. Besondere Anforderungen an die Baustellen-/ Entsorgungseinrichtungen: Die Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen wie Geräte und Maschinen, sowie die Vorhaltung für die erforderliche Ausführungszeit AN, wie auch die Räumung dieser Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise und Pauschalpreise der folgenden Positionen einzurechnen, sofern nicht nachfolgend über separate Positionen erfasst. Entsorgungscontainer (Müllmulden) für die eigenen Leistungen sind vom Auftragnehmer zu stellen und werden nicht besonders vergütet. Flächen für die Baustelleneinrichtung, Lager und Abstellplätze für Geräte sind durch geeignete Maßnahmen so zu sichern, dass keine Schäden am Boden und am Grundwasser durch die umweltschädigenden Flüssigkeiten, Stoffe usw. entstehen. Umgebung, Bauwerke, Straßen usw. sind gegen Schmutz, Öl und sonstige Verunreinigungen zu schützen. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung ist das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Reinigung von Baumaschinen, Geräten, Werkzeuge etc. darf grundsätzlich nur auf speziell befestigten Flächen vorgenommen werden. Kosten auf Grund Zuwiderhandlungen, die zu Verunreinigung des Bodens und Grundwasser führen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Verursachers, einschließlich der Kosten für Probenahme, Untersuchungen etc.

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Das Baugelände ist außerdem jederzeit in geordnetem, sauberem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht oder nur in unzureichender Weise nach, lässt der AG die Baustellereinigung zu Lasten des säumigen AN anderweitig durchführen. Gleiches gilt für die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen. Maßnahmen zur Andienung und zur Sicherung des Baubereichs sind vom AN durchzuführen.

3.5. Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer: Bauzaun mit Toren und Türen sowie Sanitärcontainer und Aufenthaltscontainer werden von dem Gewerk Rohbau (allgemeine Baustelleneinrichtung) vorgehalten, einschließlich notwendiger Instandsetzungs-/ Wartungsmaßnahmen. Die tägliche Absicherung der Baustelle (Tore verschließen u.ä.) erfolgt gemäß beiliegender "BAUSTELLENHAUSORDNUNG"

3.6. Termine · Lieferung Rohbaueinbauteile (gelieferte Einbauteile werden vom Rohbauer bei Schachterstellung einbetoniert: ca. KW 26/2027 · Montagebeginn Aufzugsanlage (Rohmontage): ca. KW 11/2028 · Fertigmontage Aufzugsanlage: ca. KW 28/2028 bis KW 46/2028 · Fertigstellung Aufzugsanlage (TÜV- Abnahme): ca. KW 47/2028

3.7. Vorschriften und Bestimmungen Die Aufzugsarbeiten müssen unter Beachtung sämtlicher zutreffender Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-Vorschriften und Richtlinien, in der jeweils gültigen Fassung, fachgerecht durchgeführt werden.

3.8. Verantwortlicher Fachbauleiter Nach Auftragserteilung - auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten - hat der Auftragnehmer der Bauüberwachung des AG´s schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter zu benennen. Diese Führungskraft des AN muß für die durchzuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen können. Der Fachbauleiter ist verantwortlich, dass die Baustellenverordnung eingehalten wird, auch ist er für den Sicherheit- und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle mit verantwortlich. Der Fachbauleiter ist so zu bevollmächtigen, dass er die Maßnahme alleinverantwortlich führen kann. Der Fachbauleiter ist gegenüber der Baurechtsbehörde im Sinne der Landesbauordnung als verantwortlicher Fachbauleiter des beauftragten Gewerkes vom AN zu benennen und muss hierzu die entsprechende "Fachbauleitererklärung" unterschreiben und hat entsprechend im Sinne der Landesbauordnung auch zu handeln. Der AG bestellt hiermit den AN zum Fachbauleiter und zum Koordinator über die vom AN übernommenen Arbeiten im Sinne der LBO. Der Aufwand ist einzukalkulieren. Sein Name und der des Stellvertreters sind der Bauüberwachung des AG spätestens zwei Wochen vor Baubeginn mitzuteilen.

3.09. Vorschriften: Es gilt die VOB in vollem Umfang! Die ausgeführten Leistungen haben dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und sind unter Beachtung aller anerkanten Regeln der Technik auszuführen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind in der aktuellen Fassung vollumfänglich zu berücksichtigen.

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3.10. Baustellenverordnung Das genannte Bauvorhaben fällt unter den Geltungsbereich der Baustellenverordnung (BaustellV vom 10.06.1998). Für das Bauvorhaben werden durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (nachfolgend SiGeKO) ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (nachfolgend SiGe-Plan) und eine Baumerkmalsakte erarbeitet. Die darin enthaltenen Festlegungen zu Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sind gemäß § 5 BaustellV durch alle Arbeitgeber (auch solche ohne eigene Arbeitnehmer) auf der Baustelle zu beachten und gelten somit als verbindliche Bestandteile des Werkvertrages. Die auf der Grundlage der Werksplanung erstellte Fassung wird Vertragsbestandteil und die daraus resultierenden Forderungen an den Arbeitsschutz auf der Baustelle geschuldete werksvertragliche Leistung. Daher sind sämtliche organisatorischen Maßnahmen (z.B. Unterweisungen, Schulungen, persönliche Schutzausrüstung etc.) die auf der Basis des geltenden Arbeitsschutzrechts dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem präventiven Unfallschutz im Zusammenhang mit seinen verantwortlichen Leistungen vorgegeben werden, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten, auch wenn es sich bei den durchgeführten Arbeiten um besondere Leistungen nach VOB C, DIN 18299 handelt, und sofern nicht im Leistungsverzeichnis als besondere Leistungen ausgewiesen sind. Müssen infolge von Verstößen gegen geltendes Arbeitsschutzrecht durch den beauftragten Sicherheitskoordinator und/oder die Bauüberwachung des Auftraggebers (AG´s) Maßnahmen ergriffen werden, so werden dem Verursacher die daraus eventuell entstehenden Folgen angelastet. Dies gilt insbesondere bei schweren Verstößen gegen geltendes Arbeitsschutzrecht oder Zuwiderhandlungen gegen die Baustellenordnung. Entsprechend den Maßgaben der BaustellV ergeben sich für die auf der Baustelle tätigen Personen eine Reihe organisatorischer Anforderungen auf die in aller Deutlichkeit hingewiesen werden soll. Diese sind:

  1. Jede Firma hat abhängig von der maximalen Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten, Sicherheitsfachkräfte und dessen Stellvertreter zu bestellen. Diese sind der Projektleitung namentlich zu benennen. Bei Personalwechsel ist die Projektleitung zu benachrichtigen.
  2. Jede Firma hat ihre Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeiten und bei wesentlichen Änderungen in Form einer den Beschäftigten verständlichen Betriebsanweisung auf die Arbeiten und den Gebrauch von Maschinen und Werkzeug vorzubereiten. Die Einweisung ist zu dokumentieren.
  3. Im Falle von Tätigkeiten die eine besondere Kenntnis erforderlich macht (z. B. Arbeiten in kontaminierten Bereichen) sind die für die Tätigkeit erforderlichen Gesundheitsüberprüfungen oder Zertifikate / Führerscheine auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen nachzuweisen.
  4. Die zur Verwendung vorgesehenen Maschinen und Geräte, für die ein Sicherheitszertifikat erforderlich ist, dürfen nur betrieben werden, wenn der Nachweis über die Betriebssicherheit geführt werden kann.
  5. Die persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm und Schutzschuhe) haben die auf der Baustelle Beschäftigten und Anwesenden (auch Planer, Bauherren und Besucher) ohne Ausnahme zu tragen.
  6. Die Baustellenordnung tritt mit Aufnahme der Tätigkeiten an der Baustelle in Kraft.
  7. Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung der Baustelle können mit einem sofortigen Baustellenverweis geahndet werden.
  8. Den Anordnungen des SiGe-Koordinators bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle ist unverzüglich Folge zu leisten.
  9. An Sicherheitsbesprechungen besteht Teilnahmepflicht für jeden eingeladenen AN, eine Vergütung hierfür erfolgt nicht.
  10. Jeder AN ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eindeutig und klar schriftlich mitzuteilen, dass den Anordnungen des SiGe-Koordinators in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz unbedingt Folge zu leisten ist und dass bei Zuwiderhandlungen die Berechtigung zum Betreten der Baustelle entzogen werden kann.
  11. Die Baustellenordnung kann den Bietern auf Anfrage informell als @-mail übersandt werden.

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3.11. Besprechungstermine/Ortstermine Verpflichtend ist für den AN die Teilnahme der, von der Bauherrenseite (AG, Architekt des AG´s, Fachplaner des AG´s und Bauüberwachung des AG´s sowie SiGe-Ko des AG´s) veranlasste Besprechungen in Dußlingen an der Baustelle, welche zur örtlichen Aufnahme, wie auch zur Planungs- und Ausführungskoordination, sowie später zur gemeinsamen Mängelfeststellung vor Abnahme, Einweisung, Abnahme und Aufmaß- und Schlussrechnungsbesprechung dienen, mit entsprechend qualifiziertem Fachpersonal. Sämtliche Aufwandskosten des AN hierzu (bis ca. 6 Termine vor Ausführung, 1x wöchentlich im Zuge der Ausführung Auf- und Umbau-, sowie Abbauten und bis ca. 5 Termine nach der Ausführung), sind in die nachfolgende Einheits- und Pauschalpreise der folgenden Positionen mit einzurechnen. Freistellung von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die Bauüberwachung des AG´s ausgesprochen werden.

3.12. Baustellenhausordnung Für den täglichen Bauablauf liegt der Leistungsbeschreibung die "BAUSTELLENHAUSORDNUNG" bei, welche zwingend zu befolgen ist. Hierbei handelt es sich um Verhaltensregeln des täglichen Bauablaufes. Der notwendige Aufwand zur Befolgung der Baustellenhausordnung ist in die Einheits- und Pauschalpreisen der folgenden Positionen mit einzurechnen.

3.13. Baureinigung Die Reinhaltung des Baufeldes der Baumaßnahme ist Aufgabe des Auftragnehmers. Eigener Bauschutt, Eigenes Verpackungsmaterial und sonstige eigene Abfälle und Verunreinigungen sind vom Auftragnehmer hier laufend zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz Aufforderung durch die örtliche Bauüberwachung des AG´s nicht unverzüglich nach, so werden die Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch Reinigungsfirmen etc. durchgeführt (vgl. hierzu beiliegende BAUSTELLENHAUSORDNUNG). Werden vom Auftraggeber gestellte Müllmulden zur Abfallbeseitigung genutzt, so wird der Auftragnehmer mit den anteiligen Beseitigungskosten belastet. Das Untergraben und Verbrennen auf dem Baugelände ist nicht gestattet. Für sämtliche eigene Abfallmaterialien sind geeignete und zur Entsorgung notwendigen Behältnisse auf dem Gelände bereitzustellen inkl. Ausführung von Vorbehandlungen gemäß Vorgaben der vom AN gewählten Entsorgungseinrichtung. Die Behältnisse sind unmittelbar beim Aufstellen mit Angabe der AVV Schlüsselnummer und der Abfallbezeichnung zu beschildern. Die Festlegung der AVV Nummer erfolgt abschließend durch den AN, der Behörde oder dem vom AN gewählten Entsorger.

3.14. Nachtragsangebote Soweit Arbeiten notwendig werden, die im Hauptangebot nicht enthalten sind, müssen rechtzeitig vor der Ausführung Nachtragsangebote inkl. Leistungsbeschreibung mit den korrekten Massen (inkl. örtlichem Aufmaß durch den AN) für die Bauherrschaft vom AN erstellt werden und dem Auftraggeber über den bauüberwachenden Architekten bzw. Fachingenieur zur Genehmigung in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden. Nachtragsangebote sind nur gültig, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind. Nachtragspreise sind auf der Grundlage des Hauptangebotes nachvollziehbar zu ermitteln und der Bauherrschaft nachzuweisen. Der Nachweis von Stoffen/Geräte/Sonstiges erfolgt über vorzulegende Lieferantenrechnungen/-auftragsangebote. Die Kosten für die Nachtragsangebotserstellung, wie oben beschrieben, sind in die jeweiligen EP´s und Pauschalpreisen des Nachtragsangebotes mit einzurechnen. Evtl. gegebene Nachlässe auf das Hauptangebot werden auch auf die Nachtragsangebote angewandt.

3.15. Digitales Leistungsverzeichnis Sofern der Bieter dies verwenden möchte, ist das Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei abgespeichert. Bedingung für die Nutzung GAEB-Datei ist die Rückübermittlung der Datei als LV / Angebot mit eingetragenen Preisen und Produktangaben.

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3.16. Planbeistellung Zur Preisermittlung stehen dem Bieter/ Auftragnehmer gemäß beiliegender Planliste alle notwendigen Planunterlagen in der Anlage als PDF zur Verfügung. Nach der Auftragserteilung hat der AN beim AG die aktuellen Ausführungszeichnungen anzufordern. Diese werden ihm durch den AG, in 1-facher Ausfertigung (1-mal digital, 1-mal in Papierform auf Anfrage) kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus benötigte Mehrfertigungen gehen zu Lasten des AN.

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BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN UMWELTSCHUTZ

  1. Allgemeiner Hinweis: Die Aufwendungen zu der Erfüllung der "Besonderen Vertragsbedingungen Umweltschutz" wie unten aufgeführt, sind in die Einheitspreise des Gewerkes Förderanlagen/Aufzug mit einzurechnen und werden daher nicht besonders vergütet.

  2. Besonders hingewiesen wird auf das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-lmmissionsschutzgesetz BlmSchG) in der jeweils neuesten Fassung. .

2.1 Umweltverträglichkeit von Stoffen bzw. Beachtung der 'Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen" (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) in der jeweils gültigen Fassung Der Begriff "Stoffe" umfasst auch Zubereitungen, Erzeugnisse, Bauteile und Bauhilfsstoffe. Auf die Umweltverträgiichkeit der Stoffe wird größter Wert gelegt. Für unvermeidliche gefährliche Stoffe muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber unaufgefordert, rechtzeitig und kostenfrei die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter vorlegen. Die gefährlichen Stoffe müssen bei Anlieferung auf die Baustelle entsprechend der GefStoffV gekennzeichnet sein. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren sind rechtzeitig zu treffen. Insbesondere sind folgende Stoffe zu vermeiden:

  • Asbest
  • Fluor(chlor)kohlenwasserstoffe FCKW, H-FCKW, FKW, H-FKW, (z.B. früher Treibmittel in geschäumten Stoffen)
  • Pentachlorphenol (PCP), z.B. früher in Holzschutzmitteln, Textilböden, Klebern, Farben
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), z.B. früher in teerhaltigen Parkettklebern
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB, 209 versch. Kongenene), z.B. früher in Flammschutzmitteln,
  • Kühlmitteln und Weichmacher in dauerelastischen Fugenvergussmassen.

Folgende Stoffe sind, ggf. mit entsprechenden Auflagen, erlaubt:

  • Pressspanplatten E1
  • Polyvinylchlorid (PVC) nur, wenn im Leistungsverzeichnis ausdrücklich vorgesehen
  • Künstliche Mineralfasern, sofern sie die Kriterien des Anhangs H IV Nr.22 GefStoffV erfüllen. Dabei wird besonders hingewiesen auf die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe" sowie TRGS 521 "Faserstäube" in der jeweils neuesten Fassung.

2.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer:

  • siehe Abschn. 4.1.11 und 4.1.12 DIN 18299-

2.2.1 Bei der Entsorgung ist insbesondere zu beachten:

  • Mineralische und sonstige Abfälle sind vom Auftragnehmer vorrangig zu sortieren und der Wiederverwertung zuzuführen.
  • Die Entsorgung von Sonderabfällen (i.d.R. wassergefährdende Stoffe flüssiger, poröser oder fester Art) regelt sich ggf. nach der Leistungsbeschreibung. Ist dem Auftragnehmer die Entsorgung übertragen, muss er die erforderlichen Genehmigungen für die Beseitigung dieser Sonderabfälle rechtzeitig einholen.

2.2.2 Auskünfte

  • Auskünfte zur Entsorgung von Bauabfallmaterial: Über das Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen.
  • Auskünfte zu Verwertungsmöglichkeiten und Verwerterbetriebe für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle wie z.B. Papier, Kartonagen. Holz.Kunststoffe, Glas usw.: Über das Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen.
  • Auskünfte zu Sonderabfällen: Über das Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen.

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Z USÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN AUFZUG

  1. ANGEBOTSGRUNDLAGEN:

Die auszuführenden Leistungen haben dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und sind unter Beachtung aller anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Es erübrigen sich somit weitere Hinweise auf die DIN EN-Normen oder andere Regeln der Technik. Des Weiteren sind in der jeweiligen neuesten Fassung zu berücksichtigen:

  • Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
  • VOB Teile A, B, C
  • alle einschlägigen DIN-Normen anerkannten Regeln der Technik,
  • Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkassen Baden-Württemberg,
  • Liste der Technischen Baubestimmungen laut Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg (LTB),
  • Tech. Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)
  • UVV der Württembergischen Berufsgenossenschaft in seiner neusten Fassung.
  • WHG Wasserhaushaltgesetz (Anforderung an das Einleiten von Abwasser) zu beachten
  • Die gültigen Merkblätter und Regelwerke von TRGS / BFS in jeweils neuester Fassung.
  • Die Abfallentsorgungsbestimmungen (AEB).
  • Die Herstellerrichtlinien falls vorhanden.
  • Für die beschriebenen Reinigungs-, Entschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
  • Brandschutzgutachten von Büro FachWert Ingenieure GmbH (kann bei Bedarf bei der ausschreibenden Stelle vom Bieter/AN angefordert werden. Ändern sich DIN-Normen während der Auftragsbearbeitung, obliegt dem Auftragnehmer die Abstimmung mit dem Auftraggeber. Sind nachfolgend andere Angaben als in den entsprechenden DIN-Normen gemacht, so sind die unter dem jeweiligen Punkt aufgeführten Forderungen als verbindlich zu betrachten.
  1. PREISE:

Die Angebotspreise sind Festpreise und schließen alle Lieferungen und Leistungen, die zur betriebsfertigen Erstellung der Anlagen und Abnahme durch den TÜV erforderlich sind, ein. Die zusätzlichen Nebenleistungen, die der Bieter in seinen Preisen mit einzukalkulieren hat, sind in der Leistungsabgrenzung ersichtlich.

  1. ALLGEMEIN:

Bauliche Lotabweichungen bis 4 cm müssen ausgeglichen werden, ohne dass sich die Aufzugsabmessungen ändern. Die Aufzugsanlage hat dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen. Die neusten Aufzugsvorschriften zum Zeitpunkt der Schlussabnahme sind einzuhalten. Sämtliche scharfkantige Ecken und Kanten, welche von den Kindern zugänglich sind, müssen zwingend mit einem Mindestkantenradius von 2 mm hergestellt werden! Die eventuell entstehende Mehrkosten zur Herstellung sind in die jeweiligen Einheitspreise/Pauschalpreise einzurechnen. Diese Forderungen sind bindend einzuhalten!

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  1. EINWEISUNGEN:

Der Auftragnehmer hat für eine gründliche Einweisung des Bedienungspersonals (für bis zu fünf Personen) in die Behandlung der Anlage (Bedienung, Wartung und Pflege) zu sorgen. Sämtliche Kosten hierfür sind in den Angebotspreisen inbegriffen. Nach der Einweisung ist vom AN ein Einweisungsprotokoll zu erstellen, in dem die Einweisung beschrieben ist. Das Protokoll ist vom AG und vom AN zu unterzeichnen. Der Aufwand hierzu ist in die Einheitspreise/Pauschalpreise einzurechnen.

  1. ALTERNATIVANGEBOTE:

Alternativangebote werden nicht anerkannt. Jeder Bieter hat sich an die, in diesem Leistungsverzeichnis enthaltenen Forderungen, insbesondere die Ausstattungsmerkmale, zu halten und die dafür erforderlichen Preise einzutragen.

  1. LEISTUNGSABGRENZUNG:

Bei den Aufzugsanlagen handelt es sich um Anlagen ohne separate Triebwerksräume. Die notwendigen Antriebseinheiten, Steuerungen usw. sind in den nicht erweiterten Schächten unterzubringen (siehe beil. Pläne).

6.1 LEISTUNGEN DES ANBIETERS Folgende Leistungen sind Leistungen des Anbieters, die im den Angebotspreisen enthalten sind: 6.1.1. Die Lieferung erfolgt frei Baustelle, einschl. Verpackung (leihweise), Abladen und Transport der Teile am Bau. 6.1.2. Die Montage erfolgt durch Fachmonteure des Lieferers. Preis einschl. Auslösung und Fahrgeld. Weder für Transport noch Montage werden bauseits Hilfskräfte zur Verfügung gestellt. 6.1.3. Beratung und Planunterstützung, Anfertigung der kompletten Anlagezeichnungen. 6.1.4. Lieferung aller Ankerschienen zur Befestigung von Aufzugs- u. Schachtbauteilen sowie Türbefestigungen vor Montage im Vorfeld der Rohbauarbeiten. 6.1.5. Korrosionsschutzgrundierung aller nichtblanken Teile. 6.1.6. Falls erforderlich, Lieferung von Gerüsthülsen und Beistellung der Gerüstbügel und Gerüstschuhe inkl. Gerüstdielen. 6.1.7. Lieferung sowie Ein- und Ausbau der Montagegerüste im Schacht und deren Unterhaltung während der Ausführung sowie regelmäßige Unterhaltung der bauseitigen Abschrankung während der Ausführung inkl. Beistellung und Warnschilder und Abdeckung der Montageöffnungen zur Unfallverhütung. 6.1.8. Anteilige Strom- und Wasserkosten während Montage und Probebetrieb gemäß Besondere Vertragsbedingungen (Anlage KEV 116.1). 6.1.9. Lieferung und Montage der Schachtbeleuchtung einschl. der Steckdose in der Schachtgrube. 6.1.10. Lieferung und Montage des Hauptschalters, des Lichtschalters für Fahrkorb- und Schachtbeleuchtung und der Sicherung im Technikraum. 6.1.11. Lieferung und Montage des Schachtgrubenelementes für Aufsetzpuffer. Betonsockel in der Schachtgrube werden bauseits n i c h t gestellt. 6.1.12. Elektrische Installation ab Hauptschalter mit Verteilung und Absicherung. 6.1.13. Handlampe mit 10 m Kabel und Schukostecker. 6.1.14. Lieferung und Montage eines Auflegerahmens für Hydraulikheber (Hydraulik-Aufzug) bzw. Triebwerksrahmen (Seilaufzug). Betonfundament wird bauseits n i c h t erstellt. 6.1.15. Hilfstromquelle für Notruf und Notbeleuchtung. 6.1.16. Erstellung sämtlicher Verguss- und Verfugungsarbeiten zwischen Aufzugselemente und Rohbau, zur Schließung sämtlicher Fugen zwischen Schacht und dem jeweiligem Geschoss, inkl. Materiallieferung der Verfugung bzw. der Vergussmasse gemäß Brandschutzanforderung. 6.1.17. Lieferung und Einbau von Montageträgern, Lastösen nach Anforderung AN 6.1.18. Antrag auf behördliche Abnahmeprüfung. 6.1.19. Beistellen von Fachpersonal zur behördlichen Abnahmeprüfung. 6.1.20. Bereitstellen der Belastungsgewichte zur behördlichen Abnahmeprüfung. 6.1.21. Übernahme der Kosten für die behördliche Abnahmeprüfung. 6.1.22. Lieferung und Einbau einer Gegensprechanlage gem. DIN.

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6.1.23. Vom Auftragnehmer sind folgende Unterlagen zu erstellen und dem Auftraggeber bzw. dem zuständigen Architekten innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen:

  • Maßstäbliche Ausführungszeichnungen sowie Detailpläne über Fahrkorb, Türen, Bedienungs- und Anzeigeelemente.
  • Details / Schnitte der Türschwellen, Türkämpfer und Türleibungen mit dem jeweiligen bauseitigen Anschluss (Bodenbeläge / Wandaufbauten). Mit der Fertigung darf vor Genehmigung dieser Zeichnungen nicht begonnen werden. Die Kosten für die Planbearbeitung sind in den Angebotspreisen enthalten. Die Anlagezeichnungen müssen sämtliche Angaben über Schachtmaße, Öffnungen, Aussparungen und Befestigungsmöglichkeiten enthalten. Die Kosten für Umarbeiten, Nacharbeiten oder Stemmarbeiten, die durch unzureichende bzw. verspätete Bauangaben notwendig werden, gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers. 6.1.24. Lieferung und Einfüllen der ersten Ölfüllung (bei Hydraulikaufzug). 6.1.25. Die in der VDI-Richtlinie 2566 beschriebenen Grenzwerte und Maßnahmen zum Schallschutz sind zwingend einzuhalten. 6.1.26. Liefern und montieren der Schachtleitern entsprechend der neuesten technischen Vorschriften. 6.1.27. Lieferung sämtl. Schalt- und Stromlaufpläne, sowie komplette Produktunterlagen (inklusive Farb- und Materiallisten), sowie komplette Betriebs- und Wartungsunterlagen inkl. TÜV-Unterlagen. 6.1.28. Ecken und Kanten: Sämtliche Ecken und Kanten, welche von den Kindern zugänglich sind, müssen zwingend mit einem Mindestkantenradius von 2 mm hergestellt werden! Die eventuell entstehende Mehrkosten zur Herstellung sind in die jeweiligen Einheitspreise/Pauschalpreise einzurechnen.

6.2. BAUSEITIGE LEISTUNGEN: 6.2.1. Ausführung des Fahrschachtes in Beton, MW o.ä., F 90 nach beiliegenden Ausführungsplänen. Verlegen und Reinigen aller Ankerschienen, Entwässern der Schachtgrube, sowie Herstellung der erforderl. Öffnungen im Rohbau für die Zugangstüren nach Anlagezeichnungen. 6.2.2. Abschrankung der Schachtzugänge zur Unfallverhütung, 1 x vor Montagebeginn. 6.2.3. Meterriss an der Schachtaussenseite jeder Türaussparung (bezüglich OK FFB). 6.2.4. Endgültige elektrische Kraft- und Lichtstromzuleitung bis Maschinenraum/Systemschrank/Servicetableau einschl. deren Absicherungen sowie alle elektrischen Verbindungsleitungen außerhalb des Schachtes (und Maschinenraumes). 6.2.5. Eingießen von Türschwellen. 6.2.6. Glattstrich in der Schachtgrube, inkl. ölfestem Anstrich. 6.2.7. Eventuell notwendiger Maschinensockel für Systemschrank/Servicetableau nach Angabe Auftragnehmer (zur vorzeitiger Aufstellung vor Estricherstellung). 6.2.8. Installation von Informationsleitungen außerhalb des Schachtes. 6.2.9. Beistellen eines Aufzugswärters für Aufgaben gem. P 20 der Aufzugsverordnung. 6.2.10. Zur Verfügung stellen des Baukranes zum Abladen und vertikalen Transport schwerer Teile nach vorheriger Terminabsprache mit dem Rohbauunternehmer gegen Kostenerstattung von Seiten des Auftragnehmers gegenüber dem Rohbauunternehmer, falls Kran vorhanden. 6.2.11. Kosten für evtl. durch die DBP durchzuführende Funk- und Fernsehstörmessungen. 6.2.12. Besondere Maßnahmen für die Be- und Entlüftung der Maschinenräume, falls diese vorhanden (thermostatisch gesteuerte Ventilatoren zur Abfuhr der erforderlichen Wärmemengen). 6.2.13. Bereitstellung der Kraft- und Lichtstrom-Anschlüsse bis zum Hauptschalter in den Triebwerksräumen.

  1. PLANUNGSUNTERLAGEN:

Dem Angebot liegen folgende Unterlagen zugrunde und sind Vertragsbestandteil: Unterlagen gemäß beiliegendem Abschnitt " ANLAGEN".

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  1. ARBEITSZEITEN

Regelarbeitszeiten sind an Werktagen von 06:00-20:00 Uhr, Verlängerte Arbeitszeiten bis 22:00 Uhr und auch Arbeiten an Samstagen sind möglich. Eine besondere Vergütung (Zuschläge) besteht hieraus nicht. Die Mehrkosten, welche hieraus entstehen, sind in den Einheitspreisen und Pauschalpreise der der jeweiligen folgenden Positionen mit einzurechnen. Auf Grund der Wohnbebauung in der Nachbarschaft ist für die verlängerte Arbeitszeiten die behördliche Erlaubnis vom AN einzuholen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Einheitspreise und Pauschalpreise der folgenden Positionen mit einzurechnen.

  1. BAUSTELLENEINRICHTUNG

Die Baustelleneinrichtung unterliegt den Maßgaben der ArbStättV, insbesondere Anlage 5.2/.ArbStättV. Das Einrichten und Räumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenso einzurechnen in die Einheitspreise ist das Aufstellen und Unterhalten eines Lagercontainers während der gesamten Leistungsausführung (Aufenthalts- / Vesperräume im Gebäude stehen bauseits zur Verfügung). Aufstellung hat in Absprache mit der Bauüberwachung des AG´s zu erfolgen.

  1. ZUGÄNGLICHKEIT BAUSTELLE

Andienung mittels LKW s. hierzu "PROJEKTBESCHREIBUNG", Pkt. 2 "ANGABE ZUR BAUSTELLE"; Abschnitt 2.1 sowie beil. Lageplan und Baustelleneinrichtungsplan).

  1. BESPRECHUNGSTERMINE / ORTSTERMINE

s. hierzu "PROJEKTBESCHREIBUNG", Pkt. 3 "ANGABE ZUR AUSFÜHRUNG", Abschnitt "3.11. Besprechungstermine/Ortstermine".

  1. BAUSTELLENVERORDNUNG

s. hierzu "PROJEKTBESCHREIBUNG", Pkt. 3 "ANGABE ZUR AUSFÜHRUNG", Abschnitt "3.10. Baustellenverordnung".

  1. BAUSTELLENHAUSORDNUNG

s. hierzu "PROJEKTBESCHREIBUNG", Pkt. 3 "ANGABE ZUR AUSFÜHRUNG", Abschnitt "3.12. Baustellenhausordnung".

  1. BAUTAGEBUCH AN

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Ausführung vor Ort ein Bautagebuch, entsprechend der vorhandenen KEV - Vorlage zu führen. Der notwendige Aufwand hierzu ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.

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  1. BAUREINIGUNG

s. hierzu "PROJEKTBESCHREIBUNG", Pkt. 3 "ANGABE ZUR AUSFÜHRUNG", Abschnitt "3.14. Baureinigung" und Abschnitt "3.13. Baustellenhausordnung".

  1. UNTERLAGEN

Begleitend zur Ausführung sind der Bauüberwachung des AG´s zu sämtlichen eingesetzten Materialien und Produkten (vgl. hierzu auch Pkt. 6.1.23 und Pkt. 6.1.27) die entsprechenden Produktunterlagen zweifach zu überreichen. Hierzu gehören die Produktbeschreibungen, Kopien der Lieferscheine sowie aktuell gültige Produktzertifikationen und Prüfzeugnisse ebenso wie die Reinigungshinweise sämtlicher Oberflächen und sämtliche Wartungshinweise. Die Unterlagen sind entsprechend dem Einbauort zuzuordnen und zu kennzeichnen. Der notwendige Aufwand ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.

  1. ABRECHNUNG

Zur Abrechnung ist das Leistungsverzeichnis und die Pläne des Architekten maßgebend. In den Plänen ist das Aufmaß nachvollziehbar zu dokumentieren.

  1. BAUSCHILD

Die Anbringung von einzelnen separaten Bauschilder sind ggf. nur in Absprache mit der Bauüberwachung des AG´s zulässig.

  1. NACHTRAGSANGEBOTE

s. hierzu "PROJEKTBESCHREIBUNG", Pkt. 3 "ANGABE ZUR AUSFÜHRUNG", Abschnitt "3.14. Nachtragsangebote".

  1. TERMINPLAN

s. hierzu "PROJEKTBESCHREIBUNG", Pkt. 3 "ANGABE ZUR AUSFÜHRUNG", Abschnitt "3.6. Termine".

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 18 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 AUFZUGSANLAGE

1.1 ANFORDERUNGEN UND AUSSTATTUNGSMERKMALE Für die einzelne Positionen dieses Leistungsverzeichnisses gelten folgende Anforderungen und Ausstattungsmerkmale. Diese sind in den einzelnen Positionspreise zu berücksichtigen.

Aufzugsart und Anzahl: 1 Personenaufzug als maschinenraumloser Seilaufzug in behindertengerechte Ausführung nach EN 81-20 u. EN 81-50 Aufzug Fabrikat/Typ : ' .................................................' Tragkraft: 630 kg oder 8 Personen Förderhöhe: ca.3,90 m Haltestellen: 2 Stück (EG und OG) Schachttüren: 2 Stück an der Schachtvorderseite, Abm.: Roh, ca. 1,20 m (b) x 2,28 m (h) (FFB-UK Rohsturz) Fertig, ca. 0,90 m (b) x 2,10 m (h) Außenwände: Bauseitig hergestellte Sichtbetonwände -sturz und -leibungen. Geschwindigkeit: v = ca. 0,60 m/sec. Steuerung: Einknopf - Sammelsteuerung mit Steuerungszusatz einer dynamischen Brandfallsteuerung mit entsprechend notwendige Rauchmelder. Schacht- abmessungen: Breite: Ca. 1,60 m, Tiefe: Ca. 2,50 m, Schachtgrube: ca. 1,10 m unter FFH EG, Schachtkopf: ca. 3,47 m ü. FFH OG. Schacht- ausführung: Stahlbeton, Betongüte C30/37, XC1, WO (Wände), C30/37, XC3, XF1, WF (Decke), C 30/37 WU XC2, XF1, XA1 (Wände+Bodenpl. Unterfahrt) Maschinenr: Ohne Maschinenraum, Steuerung in einem abschließbarem Systemschrank Oberflächen: Edelstahl gebürstet) im EG unter dem 1. Treppenlauf außerhalb des Aufzugschachtes angeordnet. Kabinen- abmessung: Breite: mind. 1,10 m, Tiefe: mind. 2,10 m, Höhe mind. 2,20 m (lichtes Kabinenmaß) Antrieb: Getriebeloser frequenzgeregelter Antrieb mit direkt montierter Treibscheibe. Lage Antrieb: An Fahrkorbführungsschiene oder auf Rahmen im Schachtkopf. Bei Sondermaßnahmen für die Antriebsmontage sind diese im Einheitspreis des Aufzugs mit einzukalkulieren. Fabrikat/Typ Antrieb: ' ..................................................' Nennstrom: ' ..................................................' A Anzugsstrom: ' ..................................................'A Motorleistung: ' ..................................................'kW Stromart: Drehstrom 400 / 230 Volt - 50 Hz Schacht- abschlusstüren: 2 Stück als zweiteilige, einseitig automatisch öffnende Teleskopschiebetüren, in Stahlblechausführung nach DIN 18091 mit bauaufsichtlicher Zulassung für feuerbeständige Schächte nach DIN 4102, Edelstahl gebürstet. Die Türen werden nicht in Nischen gesetzt.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 19 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Die Türschwellen bestehen aus geschliffenen Edelstahlprofilen. Die Befestigungselemente für die Schachttüren (Achtung: Schachtaußenwand als Sichtbeton ausgeführt!) sind im Lieferumfang und in den Einheitspreisen enthalten. Schachttür- rahmen: Schachttürrahmen in Standardausführung des Bieters umlaufend. Die Standardschachttürrahmen werden in das vom AN angefertigte Schachttürportal integriert bzw. verkleidet. Die Schachtportale gehen über die komplette Rohbauöffnungsbreite. Über dem Schachttürportal verläuft ein Betonsturz (Sichtbeton!). Ausführung der Portale/Rahmen: Befestigung unsichtbar im Schacht nach Aufmaß. Die Schachttürrahmen/Portale werden in Edelstahl, gebürstet ausgeführt. Falls der Abstand von max. 150 mm zwischen der innren Schachtwand und der Schweller oder dem Türrahmen des Fahrkorbes oder der Schließkante der Fahrkobschiebetür überschritten wird, sind entsprechende Sondermaßnahmen wie z. B. Blechschürzen in Edelstahl über die gesamte Schachtöffnungsbreite bzw. -höhe einzuplanen. Die Sondermaßnahmen (falls erforderlich) zur Erfüllung der DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 sind im Angebotspreis zu erfassen. Die Türen werden in den Schacht gesetzt. Bedien-/ Außenruf- tableaus: Standartausführung an jeder Haltestelle in den Türrahmen integriert. Je 1 x Anholtaster als Edelstahl-Kurzhubtaster und je 1 x mit Schlüsselschaltung sowie Aufkleber/Piktogramm. Mit optischer Rufquittierung. Tasterhöhe: Hier Höhennordnung auf 1,05 ü. FFH, entgegen der DIN18040-1, nach Festlegung durch den Auftraggeber. Die Standartausführung ist mittels Fotodokumentation mit der Angebotsabgabe dem AG vorzulegen. Schlüsselschaltung für "Freigabe Aussenruf EIN-AUS. Dieser Schlüsselschalter aktiviert den Taster AUF EG) bzw. AB (OG). Der Schlüssel muss in Stellung EIN und Aus abziehbar sein. Schlüsseltaster mit Quittierung für Vorzugsfahrt, Tasterfunktion federläufig. Schlüsselschalter sind mit einer 69er Schließung (XN47069) auszustatten. Alle Schlüsselschalter erhalten eine einheitliche Schließung des AN auf Leihbasis, bis die Halbschließzylinder der Hausschließnanlage eingebaut werden (inkl. Übergabe von zwei Schlüssel an die Bauaüberwachung des AG´s). Es muss gewährleistet sein, dass sämtliche Schlüsselschalter und Verschlüsselungen der Aufzugsanlage mit Schließzylinder Halbzylinder der Hausschließanlage nachrüstbar sind. Werksnormen der Bieter werden nicht akzeptiert. Die erforderlichen Schließzylinder werden dem Auftragnehmer nach seinen Angaben passend zur Hausschließanlage bauseits zur Verfügung gestellt. Der Austausch ist vom AN zeitversetzt zur Montage bei einem vom AG angesetztem Termin (Lieferung der Schließanlage) durchzuführen.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 20 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Aufkleber/Piktogramm "Aufzug im Brandfall nicht benutzen", rot mit weißer Schrift, Größe ca. 12 cm x 8 cm. Stand - und Weiterfahrtsanzeige im Schachtportal oben gemäß DIN EN 81-70 mit folgenden Funktionen: Weiterfahrtsanzeige, Außer Betriebsanzeige, Hörbares Signal beim Aufleuchten der Pfeile: Ein Ton Abwärts, Zwei Ton Aufwärts. Fahrkorb / Aufzugkabine: Bestehend aus grundierter Profilstahlkonstruktion, Bodenrahmen schwingisoliert. Kabinenwände bestehend aus Edelstahl gebürstet gefertigt in Abkantbauweise. Kabinendecke aus Stahlblech, weiß beschichtet, mit ca. 30 mm breiten Schattenfugen. Deckenventilator verdeckt in Kabinendecke angeordnet. Beleuchtung mit LED-Leuchten, eingelassen in Decke als Standardausführung. Beleuchtungsstärke im Fahrkorb entspricht der DIN EN 81-20. Das Kabinenlicht verlöscht automatisch nach einer einstellbaren Zeitvorgabe und wird durch Betätigung eines Außentasters beim Türöffnen wieder eingeschaltet. inkl. Überlastungsanzeige Die Kabinendecke erhält auf dem Fahrkorb eine Verkleidung aus Aluminium-Quintettblech sowie ein klappbares Edelstahlschutzgeländer. Die Kabinenuntersicht wird aus optischen Gründen mit einer glatten Verkleidung versehen. Kabinenboden: Fußbodenbelag für bauseits verlegten Betonwerkstein, 2 cm (Gesamtaufbau ca. 2,5 cm) vorgerichtet. Edelstahl - Handlauf, = 33 mm, an einer Seitenwand gegenüber dem Drückerpaneel angebracht. Zweireihiger Rammschutz aus Edelstahl, kein Hohlprofil stabile Ausführung an allen drei Kabinenwänden. Unterbrechung bei dem Innentableau. Spiegel aus Sicherheitsglas; ca. 80 cm x ca. 1,50 cm. UK ca. 60 cm ü. FFH auf der Kabinenrückwand, unsichtbare Befestigung. Sockelleisten aus Edelstahl gebürstet wie Wand. Fahrkorbtüre: 2 Stück Kabinenabschlusstüren als zweiteilige, einseitig öffnende Teleskopschiebetüren nach DIN18090/91/92 bzw. DIN EN 81-58. Die Oberflächen der Türblätter und Türeinzüge sind in Edelstahl herzustellen. Die Türschwellen bestehen aus Edelstahl in rutschsicherer Ausführung. Inkl. Bodenwinkel, an den Übergängen zu dem im Nachgang anzubringenden Bodenaufbau. Der Spalt zwischen Schwelle und Rohboden ist vom AN so zu schließen, dass der Estrich ohne besondere Maßnahme an die Schachttürschwelle herangezogen werden kann. Es wird bauseits kein Überbrückungsblech verwendet! Fahrkorb-Tür- antrieb: Die Türen laufen geräuscharm und sind mit einem geregelten Antrieb vorzusehen. Die Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten sind unabhängig voneinander stufenlos einstellbar. Türsicherung: Der Türschließvorgang wird durch ein 3D-Lichtgitter überwacht und gesichert (bis > 1.80 m Höhe).

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 21 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Kabinentableau: Sämtliche erforderlichen Befehlsgrossflächentaster in Standartausführung entsprechend der DIN EN 81-70 , TÜR-AUF-und TÜR-ZU-Taster, die Fahrt- und die Stockwerksanzeige sowie die Notrufeinrichtung sowie das Sprachansagegerät nach DIN EN 81-70 sind in einer seitlichen, Installationslamelle, horizontal angeordnet mit einer Abdeckung flächenbündig angeordnet. Deckplatte mit Gravur (rot ausgelegt) „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Die Installationslamelle dient als Klemmkasten für die Zuführung und den Anschluss der Kabel. Die Möglichkeiten der Standartausführungen sind mittels Fotodokumentation mit der Angebotsabgabe dem AG vorzulegen. Behinderten gerechte Ausführung: Maße, Anordnung und Ausführung behindertengerecht entsprechend der DIN 81-70 ausgenommen Taster und Bedientableau. Hier Höhenanordnung auf 1,05 ü. FFH. Führungs- schienen: Für Fahrkorb und Gegengewicht aus Spezialstahlprofil einschließlich sämtlicher Befestigungsteile. Schienenstoß: Mit Nut und Feder ausgeführt. Aufsetzpuffer: Aufsetzvorrichtung einschl. Konsole auf Schachtsohle montiert entsprechend der DIN EN 81-20. Führungen: Gleitführungen mit automatisch wirkenden Schmierapparaten. Verkleidung Gegengewichts- fahrbahn: Entsprechend den Vorschriften in Edelstahl

Fangrahmen: Zur Aufnahme der Kabine in einer Stahlkonstruktion mit einer bauartgeprüften Bremsfangvorrichtung inkl. Zubehör. Entrauchungs- system: Für Schacht, bestehend aus RWA-Steuerzentrale, einem Satz Rauchmelder, eine Handansteuereinrichtung, ein Raumtemperaturmelder, eine Jalousieklappe für eine Rohbauöffnung von ca. 80 cm x ca. 80 cm horizontal angeordnet, inkl. sämtlicher notwendigen Verkabelungen im Schacht. Steuerung: Einknopf Sammelsteuerung als vollelektronische SPS-Steuerung entsprechend der EG-Aufzugsrichtlinie Die Parkhaltestelle muss frei wähl- und programierbar sein. Mikroprozessorsteuerung als Kompaktgerät konzipiert. Das Basisteil enthält neben der CPU und der Software ein EEPROM für anlagenspezifische Parameter und für die Archivierung des Fehlspeichers. Die Mikroprozessorsteuerung ist im Steuerschrank im EG angeordnet. Notruf- einrichtung: Es wird beabsichtigt, den Aufzug an ein Notruf- und Befreiungsservice (Nach EG-Aufzugsrichtlinie, 24 Std. besetzte Notrufzentrale des Bieters) anzuschließen. Das dafür erforderliche Aufzug-Analyse-Gerät sowie die Kosten für die komplette Hardware, Installation und Montage (z.B. Anpassung der Steuerung) sind im Angebotspreis enthalten.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 22 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Notruftaster gekoppelt mit einem Fernnotruftelefon und einer Alarmhupe im Schacht. Die gegenseitige Verbindung der Sprechstelle erfolgt über ein GSM-Modul. Sprechstelle ist fertig montiert im Tableau. Die Verkabelung bis zum GSM-Modul (im Schachtkopf) ist Leistung des Auftragnehmers. Notbeleuchtung: Nach Vorschrift in der Kabine angeordnet. Hilfsstromquelle: Selbstladend für Notruf und Notbeleuchtung entsprechend DIN EN 81-20. Schlüsseltresor: Der Schlüsseltresor für den Notrufservice ist für den Schlüssel einer elektronischen Schließanlage auszulegen. Mindestdurchmesser innen 40 mm. Lieferung und Montage des Schlüsseltresors und sämtliche notwendigen Befestigungsmittel inkl. sämtliche notwendige Bohrungen an vorhandener Außenwand zeitversetzt zur Aufzugsmontage. Er muss zum Einbau an einer Außenwand mit hinterlüfteter Blechfassade bei folgendem Aufbau (von Außen nach Innen) geeignet sein: ·Gefälztes beschicht. Alublech + Holzschalung ca. 1,6 cm, ·Hinterlüftungsebene), ca. 3,5 cm, ·Gipskartonplatte, Gki, 1,25 cm, ·Mineralwolle, 12,5 cm + Kantholz 6/12,5 cm im Abstand von ca. 62,5 cm, ·Gipskartonplatte + Tapete + Anstrich. Geschwindigkeits- begrenzer: Mit Antriebsseil, Spanngewicht und Befestigungsteilen, sowie Fernauslösung. Tragseile: Tragseile und Sicherheitsseil in erforderlichen Anzahl für Fahrkorb und Gegengewicht mit Zubehör in Warrington- Machart mit federnden Seilaufhängungen nach Vorschrift. Trittstufenleiter: Abstiegseinrichtung von Ebene OG in die Schachtgrube. Schacht- beleuchtung: Mit Schukosteckdose in der Schachtgrube. Je Stockwerk ist eine Leuchtstofflampe, 58 Watt vorzusehen. Anordnung im Türbereich, entsprechend DIN EN 81-20. Farbbehandlung: Die Farbbehandlung erfolgt durch den AN mit einer zweimaligen Grundierung aller Stahlteile. Eine Fertigbehandlung aller grundierten sichtbaren Stahlteile, ausgenommen Edelstahloberflächen erfolgt durch den AN im RAL- oder DB-Farbton nach Wahl des Auftraggebers. Gelber Sicherheitsfarbanstrich für alle drehende Teile ist ebenfalls Sache des AN. Netzversorgung: Auslösung über potentialfreie Kontakte an der Gebäudeleittechnik. Elektrische Ausrüstung: - Hauptschalter abschliessbar in "AUS" Stellung, angeordnet am Steuerschrank.

  • Lichtanschlußtafel für das Fahrkorblicht und die Schachtbelüftung.
  • Steuereinrichtung auf dem Fahrkorb mit Inspektionsschalter und Steuerapparat. Zusätzlich eine Steckdose auf der Fahrkorbdecke.
  • Schachtbeleuchtung, schaltbar in der Schachtgrube.
  • Steckdose für 220/230V in der Schachtgrube.
  • Installation ab Hauptschalter: Für Fahrschacht und Steuerschrank nach VDE: Auf dem Fahrkorb trittfest verlegt.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 23 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

  • Betriebsstundenzähler im Steuerschrank oder gut lesbar im Schacht eingebaut. Potential- ausgleich: - Alle elektrisch leitenden Teile sind an einen bauseits erstellten gemeinsamen Potentialausgleich (Anschluss befindet sich in der Aufzugsunterfahrt) durch den AN anzuschließen. Brandschutz- anforderungen: - Die Fahrschachttüren und -portale müssen der DIN 18090/91/92 bzw. der DIN EN 81-58 entsprechen.
  • Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 Prozent der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,1 m2 wird erforderlich (s. oben)
  • Brandfallsteuerung mit Rauchmeldern (siehe oben). Schallschutz- anforderung: Maximaler Schalldruckpegel im nächsten schutzbedürftigen Arbeitsraum nach DIN 4109 mit LAFmax,n ≤ 32 dB(A) (einschließlich 3 dB Planungsreserve) und, als Unterschreitung der nach DIN 8989 vor den Schachttüren und im Schacht zulässigen Pegel um mindestens 6 dB.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 24 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

BIETERERKLÄRUNG

  1. Herstellerangaben
  • Fabrikat der elektronischen Steuerung: ' .............................................'

  • Fabrikat des Antriebsaggregates: ' .............................................'

  • Fabrikat der Regeleinrichtung: ' .............................................'

  • Fabrikat des Fahrkorbs: ' .............................................'

  • Fabrikat der Türen: ' .............................................'

  • Falls ein Bieter Zukaufprodukte einsetzt, sind alle Komponenten und Lieferanten bekannt zu geben: ' .................................................' ' ..................................................' ' ..................................................' '..................................................' '..................................................' '..................................................' '..................................................' '..................................................' '..................................................' '..................................................' '..................................................' '..................................................'

  1. Zertifizierung: Der Bieter bestätigt, dass das Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat, anwendet und gemäß den Forderungen der ISO 9001:2000 zertifiziert ist. Zertifikat-Register-Nummer: ' ..................................................' Gültig bis: '..................................................' Zertifiziert durch: ' ..................................................'

  2. Kundendienst: Nach betriebsfertiger Übergabe ist folgende KUNDENDIENSTSTELLE zuständig: Bezirksmonteur: ' Angabe bei Wartungsbeauftragung '..................................................' Straße: '..................................................' Wohnort: '..................................................' Telefon: '..................................................' Ersatzteilhaltig: '..................................................' (Ja/Nein)

Zum Nachweis der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter, dass er mindestens über 5 Servicetechniker und Spezialkräfte für Antriebstechnik im Einzugsbereich der Baumaßnahme verfügt. Anzahl der Servicetechniker: ' ..................................................' Standort: ' ..................................................' '..................................................' '..................................................' '..................................................'

  1. Versicherung: Haftungssumme je Schadensfall bei Personenschäden: '..................................................' bei Sachschäden: '..................................................'

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 25 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

  1. Fristen: Lieferzeit: ' ..................................................' Wochen Montagezeit: ' ..................................................' Wochen, bzw. nach Vereinbarung.

1.1.1 Aufzugsanlage Herstellen, liefern und montieren einer Aufzuganlage nach Zeichnung als komplette Leistung, gemäß "ZTV AUFZUG" und wie in "ANFORDERUNGEN UND AUSSTATTUNGSMERKMALE" beschrieben. psch ....................

1.1.2 Bedarfsposition Verfugungen Dreiseitige Verfugung inkl. Hinterlegung Quellbandes an den Übergängen bauseitiger Massivleibungen/Massivsturz zu dem Schachttürrahmen des Aufzuges auf Anforderung der Bauüberwachung des AG. Farbe des sichtbaren Materials nach Angabe des Architekten. Preis für die komplette Leistung. Abgerechnet wird die gesamte Verfugung für alle zwei Schachttüren einmal als Pauschale. psch .................... nur E-Preis

1.1 ANFORDERUNGEN UND AUSSTATTUNGSMERKMALE ....................

1 AUFZUGSANLAGE ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 26 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2 WARTUNG AUFZUG

2.1 VOLLUNTERHALTUNG / TEILUNTERHALTUNG In diesem Leistungsverzeichnis ist die Wartung der Aufzugsanlage mit einem Kostenansatz für 4 Jahre berücksichtigt (während der Gewährleistungszeit) Es wird unterschieden zwischen Vollwartung und Teilwartung: VOLLWARTUNG: Der genannte Preis bezieht sich auf die komplette Leistung zur Instandhaltung der jeweiligen Anlage inkl. Anfahrt, Monteurstunden und sämtlicher auszutauschender Teile. TEILWARTUNG: Wie Vollwartung, jedoch ohne Ersatzteile. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert vergütet. Die WARTUNGSVERTRAGSBEDINGUNGEN der Bieterfirma sind dem Angebot beizufügen.

2.1.1 Bedarfsposition Vollunterhaltung Wartungskosten bei einer Laufzeit von 20 Jahren für die Anlage Position "Aufzug" wie einleitend zu diesem Titel beschrieben, Einheitspreis pro Jahr, Basis 2028. 4 Jr .................... nur E-Preis

2.1.2 Bedarfsposition Teilunterhaltung Wartungskosten bei einer Laufzeit von 20 Jahren für die Anlage Position "Aufzug" wie einleitend zu diesem Titel beschrieben, Einheitspreis pro Jahr, Basis 2028. 4 Jr .................... nur E-Preis

2.1 VOLLUNTERHALTUNG/TEILUNTERHALTUNG xxxxxxxxxxxx

2 WARTUNG AUFZUG xxxxxxxxxxxx

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 27 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3 TAGLOHNARBEITEN Vorbemerkungen zu Taglohnarbeiten, Besondere Vertragsbedingungen

  1. Vergütung von Stundenlohnarbeiten Vergütet werden Stundenlohnarbeiten nach Weisung und Anerkennung des Auftraggebers. Sie werden nur vergütet, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart worden sind, mit Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung. Sollen Leistungen im Stundenlohn ausgeführt werden, ist dem Auftraggeber umgehend ein Angebot über die dafür voraussichtlich erforderlichen Stunden mit Angabe der Lohngruppen, sowie die erwarteten weiteren Kosten (Stoffe, Geräte, etc) einzureichen. Auch erwartete Zeit- und Erschwerniszuschläge sind vorab anzumelden. Die örtliche Bauüberwachung (BÜ) des AG erhält dieses Angebot gleichzeitig zur Prüfung in Kopie. Wird unverzügliches Handeln erforderlich, so kann die örtliche BÜ des AG eine umgehende Ausführung in Stundenlohn anordnen. In diesem Fall wird eine Stundenlohnvereinbarung umgehend nach Ausführung vereinbart. Die Stundenlohnzettel sind der örtlichen BÜ umgehend, spätestens wöchentlich zur Prüfung zu überreichen. Sie müssen den Anforderungen von § 15 Abs. 3 VOB/B entsprechen. Ein konkreter Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung muss hergestellt werden in folgender Art: Stundenlohnzettel Nr. xxx (numerisch aufsteigend) zu Stundenlohnvereinbarung Nr. xxx vom 00.00.20XX.(Datum der Stundenlohnvereinbarung). Vergütet wird nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d.h. An- und Abfahrtszeiten sowie Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt. Für die Vergütung von Zeit-und Erschwerniszuschlägen werden die tariflichen Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Leistungsbereich angewendet. Sofern es hierzu keine tariflichen Regelungen gibt, wird nach ortsüblichen Zuschlägen vergütet. Die Zeitzuschläge (Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) werden nur vergütet, wenn die Arbeit zu besonderen Zeiten vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert wurde. Sie werden auf der Basis des tatsächlich ausbezahlten und nachgewiesenen Lohnes (ohne Lohnnebenkosten) berechnet. Hierzu sind vom AN auf Verlangen des AG Gehaltsnachweise der eingesetzten Arbeitskräfte vorzulegen, für die Zeit- und Erschwerniszuschläge geltend gemacht werden. Für die Ausführung von untergeordneten Leistungen, wie z.B. Stemm-, Reinigungsarbeiten etc., wird nur der Lohn eines Helfers vergütet, auch wenn vom Auftragnehmer höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Stunden von aufsichtsführendem Personal (Bauleiter, Montageinspektor etc.) für Besprechungen, Aufmaß und Abrechnung usw. werden nicht gesondert vergütet. Diese Kosten sind mit den angebotenen Stundenlohnsätzen abgegolten.Die Regelungen des § 15 Abs. 2 VOB/B sind davon unberührt.

  2. Angebotene Stundenlohnarbeiten Es besteht kein Anspruch auf Ausführung der Stundenlohnarbeiten im angebotenen Umfang. Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind ohne Aufgliederung anzubieten. Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn-und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn-und Gehaltskosten einschließlich etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen, die Lohn-und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigung, Fahrtkostenerstattung etc.), die Sozialkassenbeiträge, ggf. Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile sowie Gewinn (einschließlich Unternehmerwagnis), jedoch ohne Umsatzsteuer. Ist vertraglich keine Vereinbarung über die Vergütung, zum Beispiel bestimmter Lohngruppen, getroffen, so gilt die ortsübliche Vergütung. Diese wird auf Grundlage des Tariflohns ermittelt, sofern vorhanden. Im Übrigen gilt § 15 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B.

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 28 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

  1. Vergütung von Stoffen und Gerätekosten 3.1 Stoffe Im Stundenlohnzettel aufgeführte Stoffkosten werden nur anerkannt, sofern hierfür keine im Leistungsverzeichnis anwendbaren Positionen vorhanden sind. Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von Rabatten aller Art nachgewiesen werden. Auf diese Stoffpreise wird ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie für die anteiligen Fracht-, Fuhr- und Ladekosten frei Baustelle anerkannt. Dieser Faktor ist in der entsprechenden Position anzubieten. (Abrechnung nach Stoffkostennachweis). Wurde vertraglich kein Faktor vereinbart, so werden ortsübliche Zuschläge anerkannt.

3.2 Geräte 3.2.1. Kleingeräte Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten bis 800 Euro netto Anschaffungswert entsprechend § 6 Abs. 2 EStG (Einkommensteuerrichtlinien) einschl. Zubehör, Betriebsstoffen, sowie die Kosten für die Instandhaltung (z.B. Schärfen von Werkzeugen etc.) im normalen Rahmen, werden nicht vergütet. Diese sind bei öffentlichen Aufträgen mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten.

3.2.2. Geräte über 800 Euro Anschaffungswert Die Kosten für die Vorhaltung von Geräten über 800 Euro Anschaffungswert hinaus bzw. von KFZ, LKW etc. sind vom AN auf der Vergleichsbasis der BGL 2020 (Baugeräteliste) zu ermitteln. Die Geräte-Kenn-Nr. aus der BGL des zum Vergleich angesetzten Gerätes, ist zur Plausibilitätsprüfung anzugeben.

  1. Abrechnung der Stundenlohnarbeiten Stundenlohnrechnungen sind umgehend nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten entsprechend der Stundenlohnvereinbarung einzureichen, spätestens 4 Wochen nach Ausführung. Die Rechnung ist mit konkretem Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung, mit Angabe des Vereinbarungsdatums, einzureichen. Die anerkannten Stundenlohnzettel sind mit der Rechnung im Original einzureichen und in der Rechnungsaufstellung aufzuführen (Angabe der Bezeichnung der Stundenzettel numerisch aufsteigend)

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 29 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3.1 Mitarbeiter

3.1.1 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter (entsprechend "Vorbemerkungen zu Taglohnarbeiten, Besondere Vertragsbedingungen") Qualifikation: Vorarbeiter

5 h .................... ....................

3.1.2 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter (entsprechend "Vorbemerkungen zu Taglohnarbeiten, Besondere Vertragsbedingungen") Qualifikation: Facharbeiter

10 h .................... ....................

3.1.3 Stundenlohnarbeiten Helfer (entsprechend "Vorbemerkungen zu Taglohnarbeiten, Besondere Vertragsbedingungen") Qualifikation: Helfer

10 h .................... ....................

3.1 Mitarbeiter ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 30 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3.2 Stoffe

3.2.1 Stoffe in Euro Abrechnung nach Stoffkostennachweis Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von Rabatten aller Art nachgewiesen werden. Auf diese Stoffpreise wird, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie die anteiligen Fracht-, Fuhr-und Ladekosten frei Baustelle anerkannt. Dieser Faktor ist hier vom Bieter einzutragen. Dabei ist folgendes für die Eintragung und spätere Wertung zu beachten: Vom Auftraggeber ist eine fiktive Stoffkostensumme vorgegeben worden. Vom Bieter kann, sofern er es für erforderlich hält, ein Aufgebot in Form eines Faktors festgelegt werden. Er trägt dazu unter EP einen Faktor von 1,0 oder größer ein. Für die Wertung wird die vorgegebene Summe mit dem eingegebenen Faktor multipliziert. Die sich daraus ergebende Gesamtsumme fließt in die Gesamtwertung des Angebots ein. (Vorgegebene Summe * EP = Gesamtpreis) Beispiele: Wenn ein Angebot ohne einen Zuschlagsfaktor für Stoffkosten abgegeben werden soll, ist als Einheitspreis 1,0 einzutragen. Wenn ein Zuschlagsfaktor von 5 % vereinbart werden soll, trägt der Bieter unter Einheitspreis 1,05 ein. Wird nichts oder ein Faktor kleiner 1,0 eingetragen erfolgt die Wertung mit dem Einheitspreis 1,0.

100 EUR .................... ....................

3.2 Stoffe ....................

3 TAGLOHNARBEITEN ....................

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2 1.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 31 von 32 Schulzentrum Steinlach - Wiesaz 32 BT B Förderanlage

Zusammenstellung

1.1 ANFORDERUNGEN UND AUSSTATTUNGSMERKMALE .................... 1 AUFZUGSANLAGE ....................

2.1 VOLLUNTERHALTUNG/TEILUNTERHALTUNG xxxxxxxxxxxx 2 WARTUNG AUFZUG xxxxxxxxxxxx

3.1 Mitarbeiter .................... 3.2 Stoffe .................... 3 TAGLOHNARBEITEN ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

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Inhaltsverzeichnis

1 AUFZUGSANLAGE................................................................................. 18

1.1 ANFORDERUNGEN UND AUSSTATTUNGSMERKMALE..................... 18

2 WARTUNG AUFZUG............................................................................... 26

2.1 VOLLUNTERHALTUNG/TEILUNTERHALTUNG.................................... 26

3 TAGLOHNARBEITEN.............................................................................. 27

3.1 Mitarbeiter............................................................................................... 29

3.2 Stoffe....................................................................................................... 30

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