Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO_190416.pdf

Fliesen- und Plattenarbeiten für den Bauunterhalt in Berliner Liegenschaften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 08:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Informationen zu der Erhebung von personenbezogenen

Daten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO

im VERGABEVERFAHREN

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz 2018 (BDSG).

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn Tel.: +49 228 99401-0 oder Straße des 17. Juni 112, in 10623 Berlin Tel.: +49 030 18401-0

E-Mail: zentrale@bbr.bund.de De-Mail: zentrale@bbr.de-mail.de

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn Tel.: +49 228 99401-2423 E-Mail: Datenschutz@bbr.bund.de

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt zum Zweck der Durchführung eines Vergabeverfahrens, insbesondere zum Zweck der Beantwortung von Bieterfragen, der Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen und der Abfrage und Überprüfung der Eignung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist

Art. 6 Abs.1 lit c, e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG, § 55 BHO, §§ 97, 122 – 125, 127 GWB, §§ 46, 48, 58 VgV, §§ 31 bis 36 UVgO, §§ 16 16a, 16b, 16c VOB/A, §§ 6a bis 6f, 16 bis 16d EU VOB/A, §§ 6 bis 6f, 16 Nr.4, 16a bis 16d VS VOB/A.

Ihre Angaben sind freiwillig, die Nichtbereitstellung hat aber zur Folge, dass Ihre Bewerbung/ Ihr Angebot im Vergabeverfahren keine Berücksichtigung finden kann.

Dauer der Speicherung und anschließende Löschung

Die Dauer der Speicherung ergibt sich aus den vergabe- und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

Aufzubewahren sind gem. §§ 5,70 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i.V.m. Nr. 4.7 VV- ZBR BHO Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (§§ 70 bis 72 und 74 bis 80 BHO) i.V.m. Abschnitt K 10 der Richtlinie für die Durchführung der Bauaufgaben des Bundes (RBBau):

1.) Rechnungslegungsunterlagen über Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten:

  • 5 Jahre nach dem Abschluss der Prüfung durch den BRH bzw.
  • 7 Jahre nach Rechnungslegung

2.) Rechnungslegungsunterlagen über Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Bauunterhaltungsarbeiten: 5 Jahre nach dem Abschluss des Jahres, in dem Rechnung gelegt worden ist. Zu den zu speichernden personenbezogenen Daten gehören Angaben und Erklärungen betreffend der Angebote, die den Zuschlag erhalten haben sowie die unberücksichtigt gebliebenen Angebote der drei mindestfordernden Bieter; einschließlich der hierzu gehörenden Unterlagen. Soweit der Auftrag nicht dem mindestfordernden Bieter erteilt worden ist, sind alle preisgünstigeren Angebote aufzubewahren.[]

Dokumentation, Vergabevermerk sowie die Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen sowie ihre Anlagen sind gem. § 6 Absatz 2 UVgO, § 8 Absatz 4 VgV 3 Jahre ab Zuschlagserteilung aufzubewahren.

Empfänger der Daten

Zugriff auf die Daten erhalten innerhalb des BBR die zuständigen Mitarbeiter des Vergabereferates A4 und die zuständigen Mitarbeiter der Fachabteilungen, die das Projekt betreuen sowie die für das Projekt durch das BBR beauftragten Architektur-/Ingenieurbüros.

Wenn Sie den Zuschlag bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,00 € ohne Umsatzsteuer erhalten sollen, muss das BBR nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs.1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für Sie, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Wenn Ihr Angebot im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung angenommen werden soll, muss das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung nach § 134 Absatz 1 GWB die restlichen Bieter und Bewerber, deren Angebote/Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, über Ihren Namen informieren.

Bei allen Ausschreibungen hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, den Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile Ihres Angebotes als erfolgreicher Bieter/Bewerber sowie Ihren Namen mitzuteilen, §§ 19 Absatz 2 (EU) VOB/A Teil 1, 19 Absatz 4 (EU) VOB/A, § 46 UVgO bzw. § 62 Absatz 2 VgV.

Wenn Sie im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung den Zuschlag erhalten, muss das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bei Liefer- und Dienstleistungen nach § 39 VgV eine Vergabebekanntmachung an das Amt der Veröffentlichungen der Europäischen Union übermitteln. Der Inhalt der Vergabebekanntmachung ergibt sich aus dem Muster gemäß Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986.

Wenn Sie im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung den Zuschlag erhalten, muss das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bei Bauleistungen nach § 18 Absatz 3 und 4 EU VOB/A eine Vergabebekanntmachung an das Amt der Veröffentlichungen der Europäischen Union übermitteln. Der Inhalt der Vergabebekanntmachung ergibt sich aus dem Muster nach Anhang V D der Richtlinie 2014/24/EU.

Nach Zuschlagserteilung im Baubereich bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer bzw. einer freihändigen Vergabe mit einem Auftragswert über 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer muss das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A für die Dauer von 6 Monaten auf www.bund.de Ihren Namen veröffentlichen, wenn Sie beauftragt werden.

Ihre Rechte

Sie haben gegenüber dem BBR folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

• Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO

• Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO

• Recht auf Berichtigung und Löschung gem. Art. 17 DSGVO

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO

• Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung gem. Art. 21 DSGVO

• Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO

Ihnen steht des Weiteren nach Art. 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

In den genannten Fällen wenden Sie sich vorzugsweise bitte per E-Mail an: vergabe- bonn@bbr.bund.de oder schriftlich an: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Vergabereferat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn oder Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Vergabereferat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin oder an die oben aufgeführten Kontaktdaten des Verantwortlichen.

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