VVB 216 - Verzeichnis vorzulegender Unterlagen 07-2019.pdf

Fliesen-, Betonwerkstein- und Estricharbeiten für den Umbau einer Sicherheitspforte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 03:07 (Europe/Berlin)

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

VergabenummerDatum
26-258 Ö21.09.2026
Baumaßnahme LWL - Maßregelvollzugsklinik, Schloß Haldem; Umbau Haus 6 zur Sicherheitspforte; Fliesen-, Betonwerkstein- und Estricharbeiten
Leistung Fliesen-, Betonwerkstein- und Estricharbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen

Bedingung an die Auftragsausführung • 124: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nicht erforderlich, bei präqualifizierte Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 213 angegeben haben. • 213/613: Angebotsschreiben zum Angebot: Dieses Formblatt 213/613 ist zwingend ausgefüllt einzureichen. Ein gänzlich unbearbeitetes Formblatt gilt als fehlend. Fehlt das Formblatt so ist die Formvorschrift gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A bzw. gemäß § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A nicht eingehalten und das Angebot muss ausgeschlossen werden. Dies deshalb, da der Bieter mit 213/613 wesentlichen Vertragsbedingungen zustimmt und die Nichtabgabe des 213/613 und anschließenden Nachforderung einer unzulässigen Nachverhandlung gleichkommen würde. Fehlen lediglich einzelne Angaben, wie z.B. die Handelsregisternummer, dann werden diese Daten, wenn die Nachforderung nicht ausgeschlossen wurde, gemäß § 16a (EU) nachgefordert. • 221/222: Angaben zur Kalkulation: Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen (Formblatt 221) oder Angaben zur Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222). Eines der Formblätter, nicht beide sind einzureichen! • 233: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen: Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen ist die Art und der Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle auch die Namen der Nachunternehmer zu benennen.

Hinweis: Die Abgabe ist nicht notwendig, wenn in Formblatt 213 angekreuzt wurde, dass alle Leistungen im eigenem Betrieb ausgeführt werden. Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen

Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer • 124.5: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (mittels Dritterklärung vorzulegen): Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.

Nachweis:

Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer).

Sofern eine Eintragungspflicht besteht.

Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Sitzstaates. • 124.6 Berufsgenossenschaft. (mittels Dritterklärung vorzulegen): Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen anzufordern.

Sofern eine Mitgliedschaftspflicht besteht.

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 3 21.09.2026 09:02 Uhr - BMS 13.1.0.0914

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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 124.2: Nachweis zum Umsatz (mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (vergleichbare Leistungen) als durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern für das jüngste Geschäftsjahr noch kein festgestellter Jahresabschluss vorliegt, ist stattdessen das davorliegende Geschäftsjahr zu berücksichtigen.

Nachweis/Bestätigung durch Steuerberater (o.ä.). Die Vorlage einer Bilanz ist nicht erforderlich.

Mindestanforderung: ....

• 124.4: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Erklärung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden.

Nachweis:

Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, entsprechende Nachweise zu verlangen. Hierzu zählen insbesondere eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkasse sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.

Hinweis: Sofern keine Pflicht zur Beitragszahlung gegenüber einer tariflichen Sozialkasse besteht, ist dies zu erklären. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124.1: Referenznachweise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wie in 124 definiert: Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:

  • Ansprechpartner;
  • Art der ausgeführten Leistung;
  • Auftragssumme;
  • Ausführungszeitraum;
  • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
  • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
  • stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
  • Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
  • Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
  • Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
  • Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor weitere Referenzen zu fordern.

Mindestanforderung: Die Referenzen müssen mit der auszuführenden Leistung vergleichbar sein. Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit sind zuerst und zur groben Einschätzung Art und Umfang der ausgeführten Leistungen heranzuziehen. Darüber hinaus ist für eine vollständige Bewertung der Vergleichbarkeit die Leistungsbeschreibung der vorliegenden Vergabe heranzuziehen. Diese kann besondere Anforderungen oder Rahmenbedingungen enthalten, die die Vergleichbarkeit wesentlich beeinflussen. Hinweis: Diese Anforderung gilt auch für Referenzen, die in Präqualifikationsverzeichnissen hinterlegt sind.

Definition der Vergleichbarkeit:

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 3 21.09.2026 09:02 Uhr - BMS 13.1.0.0914

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Vergleichbarkeit liegt vor, wenn die Referenzleistung nach Art, Umfang, technischen Anforderungen und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Bauleistung so ähnlich ist, dass aus ihr verlässlich auf die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters geschlossen werden kann.

• 124.3: Angaben zu Arbeitskräften (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, die im Bereich vergleichbarer Leistungen eingesetzt wurden, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.

Mindestanforderung: ....

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 3 21.09.2026 09:02 Uhr - BMS 13.1.0.0914

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