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(Weitere Besondere Vertragsbedingungen)
Baumaßnahme
LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem
Umbau Haus 06 zur Sicherheitspforte
Leistung
Fliesen-, Betonwerkstein- und Estricharbeiten 14.09.2026
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Vertragsbestandteile
• Siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, wenn vorhanden • Die Langfassung der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers ist, sofern vorhanden, alleinverbindlich. • Diese Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen • VOB Teil B und C, in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung • Sämtliche Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
- Erklärung des Bieters
Der Bieter erklärt, dass die Ausschreibungsunterlagen einschließlich der mitgeltenden Anlagen zu einer einwandfreien Kalkulation ausreichten bzw. dass die vom Auftragnehmer selbst erstellte Leistungsbeschreibung vollständig ist und zu einer funktionsfähigen Leistung führt.
- Sprache
Der bevollmächtige Vertreter des Auftragnehmers und der erste Ansprechpartner auf der Baustelle müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1) beherrschen.
- Ausführungsunterlagen
Ausführungsunterlagen werden dem Auftragnehmer auf Anforderung nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
- Prüfpflicht des Auftragnehmers
Alle planerischen Maße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort am Bau zu prüfen. Unstimmigkeiten sind der Objektüberwachung umgehend zu melden.
- Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit ist von montags bis freitags in der Zeit zwischen 7:00 und 16:00 Uhr. Außerordentliche Arbeiten dürfen nur in Abstimmung auch montags bis freitags in der Zeit zwischen 16:00 und 19:00 Uhr sowie samstags in der Zeit zwischen 7:00 und 16:00 Uhr ausgeführt werden. Lärmintensive Arbeiten mit einem Geräuschpegel über 70 dB(A) sind in der Mittagszeit zwischen 12:00 und 13:00 Uhr zu vermeiden.
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Leistung
Fliesen-, Betonwerkstein- und Estricharbeiten 14.09.2026
- Eignung des Personals
Da sich die Baustelle im gesicherten Bereich der Maßregelvollzugsklinik befindet, müssen Personen, die auf der Baustelle arbeiten sollen, folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis von Personen aus nicht EU-Statten
- Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate, ohne relevante Eintragungen
- Polizeiliche Überprüfung ohne Abweichungen (wird von der Klinik veranlasst)
- Erfolgreiche Teilnahme an einer von der Klinik durchgeführten (Sicherheits-) Unterweisung
- Die Person besitzt die fachliche Qualifikation für die auszuführenden Arbeiten.
- Die Person stimmt einer generellen Personen- und Taschenkontrolle freiwillig zu. Personen, die die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen die Baustelle nicht betreten.
Minderjährige und schwangere Personen dürfen vom Auftragnehmer aus sicherheitstechnischen Gründen nicht eingesetzt werden.
- Sicherheitsunterweisung
Personen, die auf der Baustelle arbeiten sollen, müssen für die (Sicherheits-) Unterweisung mindestens drei Wochen vor ihrem ersten Einsatz bei der Sicherheitsfachkraft der Klinik angemeldet werden. Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen für die Erstellung eines Baustellenausweises einzureichen:
-
Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate, ohne relevante Eintragungen
-
Kopie des gültigen Personalausweises Die Unterlagen sind zur Sicherheitsunterweisung im Original vorzulegen.
-
Anmelden von (feuergefährlichen) Arbeiten und Lieferungen
Der Auftragnehmer meldet grundsätzlich alle Arbeiten bis zum Donnerstag der Vorwoche bei der Klinik per E-Mail an.
Feuergefährliche Arbeiten und Arbeiten, die eine Fehlauslösung der Brandmeldeanlage zur Folge haben können, dürfen nur mit einem Erlaubnisschein ausgeführt werden. Damit dieser ausgestellt werden kann, sind die Arbeiten eine Woche vor Ausführung beim Brandschutzbeauftragten der Klinik per E-Mail anzumelden. Der Erlaubnisschein kann am Ausführungstag bei der Klinik abgeholt werden.
Arbeiten außerhalb des Baubereichs müssen mindestens 14 Tage vor Ausführung der Klinik und der Objektüberwachung gesondert per E-Mail zur Abstimmung angezeigt werden.
Lieferungen sind einen Tag vorher bei der Klinik per E-Mail anzumelden. Der Zugang zur Baustelle wird ohne fristgerechte Anmeldung verweigert.
- Wachschutz
Der vom Auftraggeber eingesetzte Wachschutz kontrolliert die Mitarbeiter, Taschen und Fahrzeuge, begleitet diese auf dem Klinikgeländer zur und von der Baustelle und überwacht die Baustelle während der Arbeitszeiten. Er ist in allen organisatorischen Fragen, die die Sicherheit der Klinik betreffen, weisungsbefugt.
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Leistung
Fliesen-, Betonwerkstein- und Estricharbeiten 14.09.2026
- Betreten und Verlassen der Baustelle
Die Baustelle dürfen nur Personen betreten, die vom Auftragnehmer rechtzeitig angemeldet wurden, ihren gültigen Personalausweis für die Dauer des Aufenthalts bei der Pforte hinterlegen und ihren Baustellenausweis sichtbar an sich tragen.
Das Betreten und Verlassen der Baustelle erfolgt nur in Begleitung mit dem Wachschutz und nach vorheriger Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrolle durch diesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelnen Personen den Zugang zur Baustelle zu verbieten.
- Baustellensicherheit
Persönliche Gegenstände (z.B. Mobiltelefone), Konsummittel (z.B. Alkohol, Tabletten und Drogen) und gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen) dürfen nicht in den gesicherten Bereich mitgenommen werden. Notwendige Medikamente für den persönlichen Gebrauch sind hiervon ausgenommen.
Der Einsatz von Bauzäunen, Außengerüsten und Baukranen erfordert besondere Sicherungsmaßnahmen, die mit der Sicherheitsfachkraft der Klinik und der Objektüberwachung sechs Wochen vor Ausführung abgestimmt werden müssen.
Werkzeuge müssen immer unter Kontrolle gehalten und arbeitstäglich aus dem gesicherten Bereich entfernt werden.
Bei Verlust von Werkzeugen, Materialien, Schlüsseln oder Transpondern muss die Sicherheitsfachkraft der Klinik bzw. der Wachschutz umgehend informiert werden.
Profilzylinder in z.B. Bautüren dürfen nur von der Klinik eingesetzt werden.
Bei sicherheitsrelevanten Vorkommnissen sind alle Klinikmitarbeiter, zu erkennen am Dienstausweis mit Lichtbild, gegenüber allen Personen weisungsbefugt.
- Mobiltelefone
Auf dem gesamten Klinikgelände und innerhalb des Baustellenbereiches dürfen Mobiltelefone nicht benutzt werden. Sie können beim Betreten des Klinikgeländes an der Pforte hinterlegt werden. Beim Be- und Entladen dürfen Mobiltelefone nur sicher, d. h. nicht sichtbar und verschlossen (z.B. im Handschuhfach), mitgeführt werden. Von dem Verbot können Einzelpersonen ausgenommen werden, für die aus beruflichen Gründen das Mitführen / Nutzen eines Mobiltelefons unverzichtbar ist. Diese Personen sind vorab der Sicherheitsfachkraft der Klinik per E-Mail zu benennen.
- Kameraüberwachung
Das gesamte Klinikgelände inkl. der Gebäude ist kameraüberwacht. Der Auftraggeber behält sich vor, auch die gesamte Baustelle mit Kameras zu überwachen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jeder eingesetzte Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfe hierüber vor Betreten der Baustelle Kenntnis erhält.
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- Patientenkontakt
Der Kontakt zu den Patienten ist auf eine höfliche und angemessene Minimalkonversation zu beschränken. Ist ein Gesprächsabbruch mit dem Patienten nicht zu erwarten, ist ein Klinikmitarbeiter, zu erkennen am Dienstausweis mit Lichtbild, oder der Wachschutz aufzusuchen. Patientenwünsche sind grundsätzlich zu ignorieren.
- Datenschutz
Personen, die einen theoretischen Zugang zu personensensiblen Daten, wie z. B. von Patienten oder Mitarbeitenden der Klinik, erlangen können, müssen eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.
Bild- und Tonaufnahmen dürfen auf dem gesamten Klinikgelände und der Baustelle nicht angefertigt werden. Sollten Bildaufnahmen von Bauteilen zur Vertragserfüllung notwendig sein, kann eine Ausnahme bei der Sicherheitsfachkraft der Klinik beantragt werden.
Alle Unterlagen, die für den Vertrag und dessen Erfüllung erstellt wurden bzw. werden, enthalten vertrauliche Informationen, die nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Aus diesem Grund sind alle Projektbeteiligte verpflichtet, alle Informationen, auch nach Vertragsbeendigung, geheim zu halten und sämtliche Unterlagen nach Abschluss aller Vertragsverpflichtungen zu vernichten bzw. zu löschen.
- Brandschutz
Auf dem Klinikgelände sind alle Gebäude mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage ausgestattet. Im Baubereich werden die Brandmelder während der Ausführungszeiten arbeitstäglich deaktiviert. Sollten Arbeiten außerhalb des Baubereichs ausgeführt werden müssen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die arbeitstägliche De- und Reaktivierung der umliegenden Brandmelder bei der technischen Abteilung der Klinik rechtzeitig zu veranlassen.
Zufahrten, Feuerwehraufstellflächen, Hauseingange, Treppenhäuser, Flure und Fluchtwege sind ständig freizuhalten. Sicherheitstechnische Einrichtungen wie Löschwassereinspeisung, -entnahmestellen und Feuerlöscher, sind jederzeit zugänglich zu halten.
- Sauberkeit / Abfälle
Die Baustelle ist arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen. Abfälle (Materialreste, Verpackungen, Speisen, etc.) sind arbeitstäglich zu entfernen. Abfallcontainer sind arbeitstäglich abzuschließen.
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- Materialtransport / Parken
Fahrzeuge dürfen nur zum Be- und Entladen in den gesicherten Bereich gefahren werden. Das Parken ist nur auf öffentlichen bzw., wenn vorhanden, auf den im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Auf dem gesamten Klinikgelände dürfen keine gefährlichen Gegenstände auf offenen Ladeflächen gelagert werden. Alle Türen von geparkten Fahrzeugen sind abgeschlossen zu halten. Auf dem gesamten Klinikgelände gilt die StVO und die Schrittgeschwindigkeit von max. 10 km/h.
- Baustoffe / Lagerflächen
Lösemittelhaltige Produkte sind aufgrund von suchtkranken Patienten verboten. Sollte der Einsatz unverzichtbar sein, ist eine Ausnahme unter Auflagen bei der Sicherheitsfachkraft der Klinik eine Woche vor Ausführung zu beantragen.
Baustoffe sollten „just in time“ geliefert werden, um möglichst wenig Material zwischenzulagern. Nur die im Baustelleneinrichtungsplan, sofern vorhanden, dargestellten Lagerflächen dürfen vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Objektüberwachung genutzt werden. Weitere Lagerflächen werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt und dürfen auch nicht vom Auftragnehmer eigenmächtig eingerichtet werden. Nicht gestattete Lagerräume werden ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers geräumt.
- Sanitärräume
Sanitärräume werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Aufenthaltsräume
Aufenthaltsräume werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt und dürfen nur in Abstimmung mit der Objektüberwachung eingerichtet werden. Nicht gestattete Aufenthaltsräume werden ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers geräumt.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers den Nachweis über die Gestellung von Aufenthaltsräumen gem. Arbeitsstättenverordnung vorzulegen.
- Rauchen
Rauchen ist, abgesehen von ausgewiesenen Raucherzonen, auf dem gesamten Klinikgelände und in allen Gebäuden sowie im gesamten Baubereich verboten.
- Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
- Baubesprechungen
Der Auftragnehmer hat unentgeltlich an den wöchentlichen Baubesprechungen auf der Baustelle teilzunehmen.
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- Bautagesberichte
Die Bedingungen zu Bautagesberichten (s. Vertragsbedingungen C 4) werden durch folgende Bedingungen ergänzt:
Der Auftragnehmer erstellt unentgeltlich arbeitstägliche Bautagesberichte mit Angaben zur Witterung, (Bauteil-)Temperatur, Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten, den Einsatz von Material und Gerät sowie den ausgeführten Arbeiten. Diese Berichte sind der Objektüberwachung bzw. dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bedenken und / oder Behinderungen dem Auftraggeber gesondert mitzuteilen. Eine Mitteilung über die eingereichten Bautagesberichte wird vom Auftraggeber nicht anerkannt.
- Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnzettel sind der Objektüberwachung spätestens am dritten Werktag nach Ausführung vorzulegen.
- Revisionsunterlagen
Zur vollständigen Leistungserbringung gehört die Einreichung aller Revisionsunterlagen wie z.B. Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung, Entsorgungsnachweise, Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen und Revisionspläne. Diese Unterlagen sind mindestens zwei Wochen vor Mitteilung des Abnahmebegehrens zur Prüfung vorzulegen.
- Datenaustausch
Der LWL kann nur E-Mails inkl. Anhänge mit einer Gesamtgröße bis 10 MB empfangen.
Wenn Dateien über 10 MB übermittelt werden müssen, ist vorher ein Upload-Link per E-Mail zu beantragen.
- Abnahme
Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden. Diese ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Die Frist gem. § 12 Abs. 1 VOB/B wird von 12 auf 18 Werktage verlängert.
- Sicherheitsleistungen
Die Bedingungen zu Sicherheitsleistungen (s. Vertragsbedingungen B 4) werden durch folgende Bedingungen ergänzt:
Unabhängig von den Angaben in den Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer ab einer Auftragssumme von 250.000,00 €/netto Sicherheit für Mängelansprüche i. H. v. 3,0 % der Schlussrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zu leisten. Wenn keine Vertragserfüllungsbürgschaft gefordert ist bzw. vorliegt, wird bei Abschlagszahlungen eine Sicherheit i. H. v. 10,0 % einbehalten.
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- Rechnungen
Die Bedingungen zu Rechnungen (s. Vertragsbedingungen C 3.1) werden durch folgende Bedingungen ersetzt:
Rechnungen, die die nachfolgenden Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden und gelten daher als nicht zugestellt.
Rechnungsempfänger LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem Haldemer Straße 79, 32351 Stemwede-Haldem Baumaßnahme Umbau Haus 06 zur Sicherheitspforte Vergabenummer [s. Kopfzeile] Innenauftragsnummer S 2517 218 Projektnummer 560-0039
Die Rechnung ist als pdf-Datei zeitgleich an die Rechnungs-E-Mail-Adressen zu senden. Abrechnungsrelevante Informationen dürfen außerhalb der angefügten pdf-Datei im Textfeld oder Betreff der E-Mail nicht enthalten sein. Abrechnungsunterlagen können als weitere pdf-Dateien angefügt werden. Die E-Mail inkl. Anhänge darf eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.
Für jede Rechnung ist eine separate E-Mail zu senden. Alle Rechnungen müssen kumuliert aufgestellt werden.
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