Flexible Förderbänder mit Ladehilfe für die Flugzeugabfertigung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- GroundSTARS GmbH & Co. KGProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 699655-2025
- Verfahrensnummer
- c3e32c2d-e907-430e-bf6a-aa1dc1ab8c9b
- CPV-Codes
- 34960000 · Flughafengeräte
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Kurzbeschreibung
GroundSTARS GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg beschafft im Rahmenvertrag flexible Förderbänder mit Ladehilfe für den Einsatz am Flughafen bei der Flugzeugabfertigung. Fest beauftragt werden vier Förderbänder; innerhalb der Vertragslaufzeit können insgesamt maximal 16 Stück abgerufen werden. Angebote müssen bis zum 21. November 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden, der Einsatzort liegt in Hamburg.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von flexiblen Förderbändern mit Ladehilfe für den Einsatz am Flughafen zur Flugzeugabfertigung. Mit Abschluss des Rahmenvertrags werden fest 4 Stück Förderbänder mit Ladehilfe beauftragt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Flexible Förderbänder
4 Stück fest. Maximal 16 Stück innerhalb des Rahmenvertrags.
Frist: 21.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Kann der Bieter bestätigen, dass keinzwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt? Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen); - § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder - § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB); - § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sol-len, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen); (123 Abs. 1 Nr. 2 GWB); - § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag ver-waltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB); - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB); - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB); - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung); (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbin-dung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB); - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus-ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder - die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB (Menschenhandel, Zwangs-prostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung ei-ner Freiheitsberaubung) oder § 233a StGB; - (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) (ja|nein) Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RV Flexible Förderbänder
- siehe Vergabeunterlagen
- 15 %
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- 40 %
- siehe Vergabeunterlagen
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Kann der Bieter bestätigen, dass keinzwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt? Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen); - § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder - § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB); - § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sol-len, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen); (123 Abs. 1 Nr. 2 GWB); - § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag ver-waltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB); - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB); - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB); - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung); (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB); - Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbin-dung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB); - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus-ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder - die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB (Menschenhandel, Zwangs-prostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung ei-ner Freiheitsberaubung) oder § 233a StGB; - (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) (ja|nein) Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Änderungen und Bieterfragen
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Laufende Rahmenverträge
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| 03.09.2025 | Beschaffung von 8 Fluggasttreppen mit Hilfsantrieb für den Flughafenbetrieb | Vergeben | TDTIPS d.o.o. | 6 Mio. € |
| 23.07.2024 | Lieferung von vier fabrikneuen Container-Hubtransportern für den Flughafen Hamburg | Vergeben | TATREPEL Airport Equipment GmbH | - |
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39 % ähnlichWartung, Inspektion und Instandsetzung von Brandschutzklappen in Faßberg
Offen · Frist 01.10.2026
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen beschafft die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Brandschutzklappen am Bundeswehrstandort Faßberg. Dafür ist eine Rahmenvereinbarung, also ein Vertrag für wiederkehrende Leistungen, mit einer Laufzeit von vier Jahren vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 11:00 Uhr UTC.
39 % ähnlichErneuerung und Anpassung taktiler Blindenleitsysteme an der S-Bahnstation Berliner Tor
Offen · Frist 06.10.2026
Die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, beschafft die Anpassung und Erneuerung des taktilen Blindenleitsystems an der Verkehrsstation Hamburg Berliner Tor. Betroffen sind die Bahnsteige 1/2, 3 sowie 11/12; Ziel ist eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Barrierefreiheit. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
39 % ähnlichRahmenvertrag für Traversenbänke und Zubehör mit Lieferung und Aufstellung
Nürnberg · Offen · Frist 02.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch ihr Service-Haus in Nürnberg, beschafft Traversenbänke als Wartezonenmobiliar einschließlich Zubehör. Der Rahmenvertrag umfasst bundesweite betriebsbereite Lieferungen und die fachgerechte Aufstellung an der jeweiligen Verwendungsstelle sowie optionale weitere Käufe. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
39 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Power Stow A/S
Zuschlagswert: 5.600.000 EUR · Vertragsschluss: 18.12.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
262 vergleichbare Verfahren, davon 157 mit erfasstem Zuschlag · 143 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.000.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 17 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Blumenbecker Technik GmbH · Bad Lauchstädt OT Schafstädt
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CityBus Mobil GmbH · Trebur
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FFR_GmbH · Frankfurt am Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Technischer Handel - Industriebedar - MROSE GmbH · Forst (Lausitz)
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sauter Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Bretten
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wenzel GmbH · Einbeck
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Aebi Schmidt Deutschland GmbH · St.Blasien
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TIPS d.o.o. · Leskovec
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
TREPEL Airport Equipment GmbH · Tauberbischofsheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Ruthmann Holdings GmbH · Gescher-Hochmoor
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Hamburg, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag über die Lieferung von PRM-Hubliftfahrzeugen
Flughafen Hamburg GmbH · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2030
Auftragnehmer: Bulmor Airground Technologies GmbH
Vertragsschluss: 16.07.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von zwei fabrikneuen stangenlosen Pushback-Schleppern für den Flughafen Hamburg
STARS Special Transport and Ramp Services GmbH & Co. KG · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2032
Auftragnehmer: Kalmar Motor AB
Vertragsschluss: 02.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von vier fabrikneuen Container-Hubtransportern für den Flughafen Hamburg
GroundSTARS GmbH & Co. KG · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2032
Auftragnehmer: TREPEL Airport Equipment GmbH
Vertragsschluss: 07.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschaffung von 8 Fluggasttreppen mit Hilfsantrieb für den Flughafenbetrieb
GroundSTARS GmbH & Co. KG · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2033
Auftragnehmer: TIPS d.o.o.
Vertragsschluss: 11.12.2025
Zuschlagswert: 6.000.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
GroundSTARS GmbH & Co. KG
22335 · Hamburg
zentraleinkauf@ham.airport.de+49 40 5075 03 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 3 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Rechts- und Abgabenabteilung
vergabekammer@fb.hamburg.de+49 40428231690
Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
zentraleinkauf@ham.airport.de+49 40 5075 0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 15:03 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 23.10.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:36 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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