Anlage_E2_Eignungsanforderungen_.docx

Film- und Videodienstleistungen für die Bundesagentur für Arbeit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 04:06 (Europe/Berlin)

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Eignungsanforderungen

Sofern die in dieser Anlage vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordruckmuster nicht ausreichen sollten, sind diese auf separaten Anlagen identisch zu übernehmen und auszufüllen. Wird ein Ausschlusskriterium der geforderten Eignungskriterien nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Unternehmenseignung

Bevor eine fachliche Wertung auf der Basis von Angeboten erfolgen kann, wird eine Prüfung der Bietereignung, d. h. eine Prüfung der Leistungsfähigkeit und der Fachkunde (Unternehmensreferenzen) durchgeführt.

Für den Nachweis der nötigen Fachkunde ist es u. a. wichtig, dass der künftige Auftragnehmer Erfahrungen in der Bereitstellung der beschriebenen Leistungen und Inhalte besitzt und diesbezüglich umfangreiche Kompetenzen nachweisen kann.

A 1.1.1.1 Jahresumsatz (Ausschlusskriterium) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 122 GWB i.V.m. § 45 VgV Abs.1 Nr. 1)

Bitte geben Sie die Höhe des durchschnittlichen Netto-Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes in Euro an. Bei Bietergemeinschaften und Generalunternehmen/Subunternehmen werden die Umsätze addiert. Erwartet wird hierbei ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 0,45 Mio. Euro des Unternehmens/der Bietergemeinschaft.

Bitte beachten Sie, dass die Umsätze getrennt auszuweisen sind, sofern diese im Zuge der Eignungsleihe einbezogen werden sollen. Ebenso verhält es sich mit den Umsätzen der Unternehmen der Bietergemeinschaft oder des Generalunternehmers bzw. der geplanten Subunternehmer.

Durchschnittlichen Höhe des Netto-Jahresumsatzes (Bitte hier angeben):

A 1.1.1.3 Erfahrung mit interner Unternehmenskommunikation Referenzprojekte (Ausschlusskriterium) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 122 GWB i.V.m. § 46 VgV Abs. 3 Nr. 1)

Der Bieter bzw. sein Team muss tiefgreifende Kenntnisse und Erfahrungen in der Produktion von Bewegtbildbeiträgen für die interne Mitarbeiterkommunikation größerer Organisationen

Besitzen, vorzugsweise aus dem öffentlichen Sektor. Besonders Kenntnisse in der regelmäßigen filmischen Aufarbeitung von für die BA bedeutsamen Themen sind gefordert, etwa Arbeitsmarkt (auch regionale Ausprägungen), Weiterbildung, Beratung, Förderinstrumente, Geldleistungen, Strukturwandel, betriebliches Gesundheitsmanagement oder Digitalisierung. Darüber hinaus muss der Bieter nachweisen, dass er vergleichbare Projekte bereits umgesetzt hat.

Benennen Sie zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte, die belegen, dass Sie mit der Produktion von Filmbeiträgen für ein internes Mitarbeiter-Kommunikationsmedium vertraut sind. Die Inhalte der Referenzprojekte müssen sich an den für die BA relevanten im vorhergehenden Absatz aufgeführten Themen orientieren. Die vorgelegten Referenzen müssen in den letzten drei Jahren (bis einschließlich zum Veröffentlichungsdatum dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes) erbracht worden sein. Es werden nur Referenzprojekte ab einer Mindestprojektlaufzeit von 3 Monaten berücksichtigt.

Verwenden Sie für die Referenzangaben bitte ausschließlich den Vordruck D.9.

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