20260909_Bieterfragen-Antworten-Katalog VV1.pdf

Festnetztelekommunikations- und Internetanschlussleistungen über Voice over IP

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:54 (Europe/Berlin)

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren „Festnetztelekommunikationsdienstleistungen - VoIP“

Fragen ab 18.08.2026

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
1PreisblattDer Bieter bittet um Information darüber, welcher Preis im Abschnitt I eingetragen werden soll. Unter den lfd. Nummern 2-11 finden sich jeweils Spannbreiten für die Anzahl der Kanäle pro Anschluss. Soll hier der Preis für einen einzelnen Kanal, oder der Preis für den Anschluss eingetragen werden? Wenn der Kanalpreis angegeben werden soll, wird aus Sicht des Bieters die Teilsumme netto (Spalte G) falsch berechnet, weil hier die Anzahl der Kanäle nicht berücksichtigt wird. Sollte es sich um den Preis pro Anschluss handeln: welche Kanalanzahl innerhalb der aufgezeigten Spannbreite (bspw. 2 bis 20 Sprachkanäle) soll der Bieter für den Preis ansetzen?Geben Sie bitte ein Einzelpreis je Kanal innerhalb der jeweiligen Spannen an Sprachkanälen an. Die tatsächliche Anzahl der Sprachkanäle ist als „obsolet“ anzusehen, da die Vergabestelle innerhalb der jeweiligen Spannen keine dedizierten Angaben auf Einzelbedarfsträgerebene treffen kann.
2PreisblattGehen wir recht in der Annahme, dass wir im Abschnitt I in Spalte E die „Anzahl Behörden mit Bedarf“ mit „Anzahl Anschlüsse“ gleichsetzen können?Ihre Annahme ist nicht korrekt. Ein Bedarfsträger kann
mehrere Liegenschaften und somit auch Anschlüsse
haben.
3PreisblattGehen wir recht in der Annahme, dass im Abschnitt I lediglich der Preis für den logischen SIP-Trunk, nicht aber für die Trägerleitung angegeben werden muss und dass die Trägerleitung bei Bedarf aus dem Abschnitt IV durch den Bedarfsträger ausgewählt werden kann?Ihre Annahme ist korrekt.Ihre Annahme ist korrekt.
4PreisblattIm Abschnitt II steht in der Spaltenüberschrift von Spalte D, dass es sich um die „Anzahl Minuten innerhalb von 48 Monaten“ handelt. In Summe handelt es sich in diesem Abschnitt um knapp 43 Millionen Minuten. Wenn man diese Anzahl durch 48 Monate Laufzeit und die Anzahl der Sprachkanäle in Abschnitt I (ca. 138.000 Kanäle) dividiert,Die bereitgestellten Werte ergeben sich aus einer
vorausgegangenen Bedarfserhebung. Somit entsprechen
die Werte den Angaben für die maximale Vertragslaufzeit
von 48 Monaten.
Mit Blick auf „Abschnitt III. Flatrates national und
international“ wird ersichtlich, dass viele Bedarfsträger

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
kommt man auf eine Auslastung von kleiner 7 Minuten pro Sprachkanal. Das kommt dem Bieter außergewöhnlich wenig vor. Wenn es sich um die mtl. Minuten handeln würde, wäre der Wert mit rd. 300 Minuten pro Kanal und Monat deutlich näher an Werte vergleichbarer Kunden. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass es sich in der Spaltenüberschrift um einen redaktionellen Fehler handelt und das BeschA hier die mtl. Minutenverbräuche aufgeführt hat?einen entsprechenden Bedarf an ebendiesen Flatrates gemeldet haben.
5PreisblattIn der Spaltenüberschrift von Spalte E im Abschnitt III schreibt das BeschA, dass es sich um die „Anzahl Flatrates innerhalb von 48 Monaten“ handelt. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier um den Preis für eine Flatrate pro Sprachkanal handelt?Ihre Annahme ist korrekt.
6PreisblattUnter der lfd. Nummer 43 fordert das BeschA einen DSL- Anschluss mit einer symmetrischen Bandbreite von 250Mbps. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier um einen redaktionellen Fehler handelt und eigentlich asymmetrische DSL-Anschlüsse mit 250/40 Mbps gefordert werden?Die lfd. Nummer 43 wird hinsichtlich des Uploads angepasst.
7PreisblattIm Abschnitt IV beschreibt das BeschA, dass „ein Abruf von Internet Anschlusspaketen nur in Verbindung mit einem Basisanschluss möglich“ ist. Die Summe der optionalen Internet-Anschlüsse beläuft sich auf 14.585 Anschlüsse. Diese Zahl weist erheblich von der Anzahl in Spalte E im Abschnitt I ab. Wir bitten hier um Aufklärung.Die bereitgestellten Werte ergeben sich aus einer
vorausgegangenen Bedarfserhebung und entsprechen
den gemeldeten Bedarfen der Bedarfsträger.
Die Werte beinhalten die jeweiligen Liegenschaften der
einzelnen Bedarfsträger. Anhängig vom Bedarfsträger
kann deren Anzahl stark variieren, so z.B. beim THW.
Darüber hinaus müssen ggf. auch Telearbeitsplätze
angebunden werden können.
8PreisblattDie Überschrift der Spalte E im Abschnitt IV lautet „Anzahl Internetanschlusspakete über 48 Monate“. Für den BieterDie jeweiligen Anschlüsse wurden als Bedarfe innerhalb
des Zeitraums von 48 Monaten gemeldet. Wann genau

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
ist es an dieser Stelle aus kalkulatorischen Gründen vor allen Dingen wichtig, die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung gestellten Anschlüsse zu kennen. Handelt es sich bspw. bei der Lfd. Nr. 40 um 874 einzelne Anschlüsse, oder um 874 / 48 = 18 Anschlüsse?ein Abruf für welchen Zeitraum erfolgt obliegt dem einzelnen Bedarfsträger. Eine Verpflichtung zur Abnahme ist für die zu schließenden Rahmenvereinbarung nicht vorgesehen.
9PreisblattGehen wir recht in der Annahme, dass sich beim Inhalt der Spaltenüberschrift im Abschnitt VIII um einen redaktionellen Fehler handelt?Ihre Annahme ist korrekt. Der redaktionelle Fehler wird korrigiert.
10PreisblattIm Abschnitt VIII steht in der Spalte B-D der lfd. Nummern 56 + 57 „Stundensatz“ in der Überschrift zur Spalte F steht allerdings „Personentag“. Gleichzeitig ist die Anzahl in Spalte E aus Sicht des Bieters für Personentagen extrem hoch. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass die Bieter in Spalte F den Stundensatz eintragen müssen.Ihre Annahme ist nicht korrekt. Es handelt sich um Tagessätze. Das Preisblatt wird entsprechend korrigiert. Die Werte auf lfd. Nr. 56 ergeben sich aus einer vorausgegangenen Bedarfserhebung.
11PreisblattGehen wir recht in der Annahme, dass es sich in der Aufsummierung der Teilsummen um einen redaktionellen Fehler handelt, dass die Teilsumme für Abschnitt I lediglich 1x (und damit für einen Monat) mit in den Wertungspreis einfließt und dass dieser Wert eigentlich mit dem Faktor 48 (Monate) multipliziert werden müsste?Das Preisblatt im gegenständlichen Vergabeverfahren
dient einzig der Wertung und nicht der Kalkulation von
bspw. monatlichen/jährlichen Gesamtpreisen. Insofern
ist der von Ihnen aufgeführte Faktor von 48 Monate als
obsolet zu betrachten. Eine etwaige
Berechnung/Skalierung der Gesamtauftragssumme, zur
Einschätzung eines abzugebenden Angebots, obliegt dem
jeweiligen Bieter.
Der im Preisblatt ermittelte Wertungspreis in
Kombination mit den Leistungskriterien des
Kriterienkatalog-Leistung bildet die Grundlage zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
12Leistungsbeschreibung Kap 3Das BeschA beschreibt hier, dass „die Umrüstung oder Änderung der Bedarfsträger-/Gebäudeeigenen Infrastruktur sind nicht Teil der gegenständlich vorliegenden Ausschreibung“ ist. Gehen wir recht in der Annahme, dassIhre Annahme ist korrekt. Etwaige Bauleistungen sind kein Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.Ihre Annahme ist korrekt. Etwaige Bauleistungen sind
kein Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
die Bieter daher keine Baukosten für Glasfaser- Erschließungen bisher nicht versorgter Lokationen mit in den Angebotspreis einkalkulieren muss?
13Leistungsbeschreibung Kap 6.1Das BeschA fordert Anschlussleitungen von einfachen V-DSL 50-Anschlüssen bis hin zu aufwändigen 10Gbps-Glasfaser- Anschlüssen. Die Anforderungen an die zu verwendenden Router differenzieren sich hier deutlich, gerade bei den höheren Bandbreiten haben Kunden zusätzliche Anforderungen (z.B. Schnittstellen, Netzteile). Gehen wir recht in der Annahme, dass im Preisblatt lediglich ein Preis für Router für asymmetrische Anschlüsse (lfd. Nummern 40-46) abgegeben werden muss?Ihre Annahme ist nicht korrekt. Es müssen kompatible Router für die entsprechenden Anschlusstypen angeboten werden.

Fragen ab 19.08.2026

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
14Leistungsbeschreibung_VV1.pdf, Kapitel 7.1 „Ort der Leistungserbringung“ (S. 15) Liste der Bedarfsträger_VV1.pdfFür eine fundierte, kalkulationssichere und risikofreie Angebotserstellung ist die Kenntnis der genauen geografischen Gegebenheiten der Liegenschaften zwingend erforderlich. Aus den vorliegenden Vergabeunterlagen geht lediglich die allgemeine „Liste der Bedarfsträger“ ohne konkrete Adressdaten der einzelnen Liegenschaften/Dienststellen hervor. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen bzw. um Bereitstellung entsprechender Zusatzinformationen:Zu 1.: Eine detaillierte Übersicht aller Liegenschaften inkl. zugehöriger Adressangaben ist nicht möglich. Die Leistung ist im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Zu 2.: Eine Aussage ist aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bedarfsträgern und Liegenschaften nicht möglich. Zu 3.: Eine Aussage ist aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bedarfsträgern und Liegenschaften nicht möglich.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
1. Bereitstellung einer Standortliste: Können Sie den Bietern eine detaillierte Übersicht mit den exakten Anschriften (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) aller relevanten Standorte und Liegenschaften der Bedarfsträger zur Verfügung stellen? 2. Erschließungsstatus: Welche Netzbetreiber bzw. Infrastruktureigentümer haben die jeweiligen Liegenschaften bereits erschlossen? 3. Derzeitiger Anbieter: Wer ist der aktuelle Bestandsanbieter an den jeweiligen Standorten, um den Migrationsaufwand und etwaige Portierungsprozesse (Anbieterwechsel gem. § 59 TKG) im Vorfeld verlässlich kalkulieren zu können?
15Aufforderungsschreiben VV1Wir bitten aufgrund der Komplexität der Anforderungen und da die Ausschreibungsplattform aufgrund von Wartungsarbeiten mehrere Tage nicht erreichbar war, um eine Fristverlängerung bis zum 06.10.2026.Die Vergabestelle stimmt einer Fristverlängerung nicht
zu. Die bekanntgemachte Frist wurde unter
Berücksichtigung der Wartungsarbeiten an der e-
Vergabe-Plattform geplant und veröffentlicht.
H1Hinweis der VergabestelleIn der Auftragsbekanntmachung wird die E-Mailadresse der Vergabestelle korrigiert. Die weiteren Angaben und Inhalte
der Auftragsbekanntmachung werden nicht bearbeitet oder geändert. Eine entsprechende
Änderungsbekanntmachung-EU wurde bereits angestoßen.
Weitere Informationen können in Kürze der Bekanntmachung auf der TED- und anschließend auf der e-Vergabe
Plattform entnommen werden.
Ferner werden nach der Veröffentlichung der aktualisierten Bekanntmachung folgende Dokumente neu auf der e-
Vergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt:
• Preisblatt VV1_v2
Bitte verwenden Sie für die weitere Bearbeitung die jeweils aktualisierten Dokumente.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen ab 24.08.2026

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
16Antwort auf Bieterfrage 15Die Erstellung eines belastbaren Angebots ist aufgrund der technischen und kommerziellen Komplexität des Vergabeverfahrens mit erheblichem Abstimmungsaufwand verbunden. Die Anforderungen betreffen unterschiedliche technische Leistungsbereiche und müssen innerhalb der Bieterorganisation durch mehrere Fachabteilungen technisch, kommerziell und vertraglich geprüft und freigegeben werden. Darüber hinaus müssen einzelne zwingende Angebotsbestandteile, beispielsweise die geforderten Router, durch die Telekommunikationsanbieter bei externen Herstellern bzw. Partnern beschafft werden. Carrier stellen entsprechende Hardware nicht selbst her und sind daher für eine belastbare Kalkulation auf die Einholung und Bewertung externer Angebote angewiesen. Dies gilt grundsätzlich für alle potenziellen Neubieter, während der Bestandsanbieter aufgrund der bestehenden Leistungserbringung bereits über etablierte Lieferketten, technische Auslegungen und Erfahrungswerte verfügt. Hinzu kommt, dass derzeit noch wesentliche Informationen fehlen, die für eine valide und risikogerechte Angebotskalkulation erforderlich sind. Der Bieter wird mehrere weitere Bieterfragen, welche die unmittelbar preisbildende Mengen- und Kalkulationsparameter betreffen, stellen müssen. Solange diese Informationen noch nicht vollständig vorliegen, können wesentliche Teile des Angebots nicht abschließend kalkuliert und intern freigegeben werden. Auch im vorangegangenen Vergabeverfahren aus den Jahren 2020-2022 wurde dem erheblichen Bearbeitungs-Die Angebotsfrist wird angemessen verlängert.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
und Abstimmungsaufwand durch mehrere Fristverlängerungen Rechnung getragen. Dabei handelte es sich zudem um ein Verhandlungsverfahren, in dem zunächst lediglich ein indikatives Angebot abzugeben war. Das Verfahren erstreckte sich insgesamt über nahezu eineinhalb Jahre; nach unserer Kenntnis wurden dabei insgesamt vier Fristverlängerungen gewährt. Im vorliegenden offenen Verfahren ist hingegen bereits innerhalb der Angebotsfrist ein vollständig kalkuliertes und verbindliches Angebot einzureichen. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Verlängerung der Angebotsfrist um mindestens sechs Wochen für erforderlich, um allen Bietern die Möglichkeit zu geben, die noch ausstehenden Informationen angemessen zu berücksichtigen, erforderliche Angebote externer Partner einzuholen und ein technisch sowie kommerziell belastbares Angebot einzureichen.
17PreisblattFür die im Preisblatt unter den Positionen 36 bis 39 vorgesehenen Telefonie-Flatrates ist das zugrunde liegende bzw. zu erwartende Gesprächsminutenaufkommen den Vergabeunterlagen nicht zu entnehmen. Da das jeweilige Minutenaufkommen eine wesentliche und unmittelbar preisbildende Kalkulationsgrundlage darstellt, bitten wir den Auftraggeber um Mitteilung der entsprechenden historischen Nutzungswerte. Die Angaben werden für jede Flatrate der Positionen 36–39 separat und jeweils differenziert nach Tarifzone benötigt, insbesondere nach: • Festnetz • MobilfunkZur Kalkulation der Flatrates in den Positionen 36 bis 39
hat die Vergabestelle im Preisblatt nach Tarifzonen
differenziert und die entsprechenden Mengengerüste
(Anzahl Flatrates) angegeben. Es handelt sich dabei
weder um Mindest- oder Höchstabnahmemengen.
Die Vergabestelle geht davon aus, dass Flatrates
unabhängig von etwaigen zu erwartenden
Gesprächsminutenaufkommen zu kalkulieren sind, da
diesen keine minutengemäße Abrechnung zugrunde
liegt.
Das zu erwartende Gesprächsaufkommen, für sämtliche
Flatrates, variiert je nach Bedarfsträger und
geschlossenem Einzelvertrag.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
• den jeweils von der Flatrate umfassten Ländern bzw. Ländergruppen Erbeten wird jeweils das durchschnittliche Gesprächsminutenaufkommen je gebuchter Flatrate und Monat. Sofern diese Werte nicht vorliegen, bitten wir alternativ um Angabe des jeweiligen Gesamtminutenaufkommens innerhalb der einzelnen Tarifzonen für einen repräsentativen Zeitraum sowie der Anzahl der in diesem Zeitraum gebuchten Flatrates. Diese Informationen liegen dem Bestandsanbieter aufgrund der bisherigen Leistungserbringung regelmäßig bereits vor und können von ihm unmittelbar für die Kalkulation genutzt werden. Gleichzeitig hat dieser Abschnitt im Preisblatt einen überdurchschnittlich hohen Anteil am Gesamtpreis. Um für alle Bieter eine einheitliche und gleichwertige Kalkulationsgrundlage sicherzustellen und einen daraus resultierenden Informationsvorsprung des Bestandsanbieters zu vermeiden, bitten wir darum, die entsprechenden Nutzungsdaten allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung zu stellen.
18PreisblattIst es aus Sicht des Auftraggebers zulässig, dass Bieter Vorschläge zur Optimierung der Struktur des Preisblattes unterbreiten, sofern diese keine Veränderung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs oder der Bewertungsgrundlagen bewirken? Der Bieter sieht Potenzial, die Preisstruktur durch eine angepasste Gliederung übersichtlicher und nachvollziehbarer darzustellen. Eine solche Optimierung könnte dazu beitragen, Preisbestandteile transparenter abzubilden, die Vergleichbarkeit der Angebote zu unterstützen und die Nachvollziehbarkeit der Kalkulation für den Auftraggeber zu erhöhen. Ziel ist hierbeiDie Struktur des Preisblatts wird durch die Vergabestelle vorgegeben. Anpassungen an dieser Struktur, durch Vorschläge von Bietern, sind nicht vorgesehen.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
ausschließlich eine verbesserte Darstellung der Preispositionen bei unverändertem Leistungsinhalt. Sofern der Auftraggeber entsprechende Vorschläge zulässt, bittet der Bieter um die Bereitstellung einer editierbaren Version des Preisblattes bzw. um die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Anpassungen in einem bearbeitbaren Format darzustellen.
H2Hinweis der VergabestelleDie Vergabestelle hat sich entschieden die Angebotsfrist angemessen zu verlängern.
Eine entsprechende Änderungsbekanntmachung-EU wurde bereits angestoßen.
Weitere Informationen können in Kürze der Bekanntmachung auf der TED- und anschließend auf der e-Vergabe
Plattform entnommen werden. Sobald die neue Angebotsfrist auf der TED-Plattform veröffentlicht wurde, wird Ihnen
ein aktualisiertes Angebotsformular (Angebotsformular_VV1_v2) auf der e-Vergabeplattform zum Download zur
Verfügung gestellt.
Bitte verwenden Sie für die weitere Bearbeitung die jeweils aktualisierten Dokumente.

Fragen ab 26.08.2026

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
H3Hinweis der VergabestelleDie Angebotsfrist wurde auf den 06.10.2026 um 11:30 Uhr verlängert.
An den folgenden Dokumenten wurden Anpassungen vorgenommen. Bitte beachten Sie die Änderungen gegenüber
den Vorversionen und nutzen Sie die neu erstellten Dokumente zur weiteren Bearbeitung Ihrer Angebote.
• Angebotsformular_VV1_v2

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen ab 26.08.2026

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
19Kriterienkatalog, Kriterium A1Gehen wir recht in der Annahme, dass der Bieter hier lediglich bestätigen soll, dass seine Anschlüsse „mit fremdbereitgestellter standardkompatibler Hardware kompatibel“ sind und nicht, dass der Bieter für Installation und Konfiguration der neuen TK-Anlage beim Bedarfsträger zuständig ist?Ihre Annahme ist korrekt.
20Mustervereinbarung Auftragsverarbeitung_VV1Der Auftraggeber fordert den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO. Der Bieter weist darauf hin, dass die ausgeschriebenen Leistungen im Wesentlichen Telekommunikationsdienstleistungen darstellen. Der Bieter geht daher davon aus, dass er hinsichtlich der im Rahmen der Telekommunikationsleistung verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, sondern als eigenständig Verantwortlicher handelt. Der Bieter bittet um Bestätigung dieser Auslegung.Die Vorgaben der DSGVO und deren Umsetzung müssen dauerhaft und verbindlich innerhalb des Zeitraums der Leistungserbringung erfolgen. Die entsprechenden Regelungen werden ggf. nach Zuschlag zwischen der Auftragnehmerin und dem jeweiligen Bedarfsträger abgestimmt und die entsprechende Vereinbarung geschlossen (siehe hierzu auch § 11 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung).
21Leistungsbeschreibung, Kapitel 4Der AG beschreibt hier, dass redundante Anbindungen auf Wunsch des Bedarfsträgers auch knoten- und kantendisjunkt durch den AN bereitgestellt werden müssen. Weiterhin schließt er diese Bauweise explizit auch für xDSL- Anschlussvarianten ein. xDSL-Anschlüsse können deutschlandweit ausschließlich über die letzte Meile der Deutschen Telekom bereitgestellt werden. Die regulierten Rahmenverträge sehen keine knoten- und kantendisjunkte Wegeführungen vor, so dass alternative Anbieter keine knoten- und kantendisjunkten Anschlüsse auf xDSL-Basis anbieten können. Aus Gründen der Gleichberechtigung aller Bieter bitten wir diese Anforderung zu streichen. Gleiches gilt für FTTH-Anschlüsse.Bitte beachten Sie die Änderungen/Anpassungen in der Leistungsbeschreibung.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
22Leistungsbeschreibung, Kapitel 4Der AG fordert hier eine knoten- und kantendisjunkte Anbindung von Lokationen der Bedarfsträger. Die dafür zugrundeliegenden Glasfaser-Trägerleitungen sind in der Beschaffung über die von der BNetzA regulierten Rahmenverträge deutlich teurer als nicht knoten- und kantendisjunkte Trägerleitungen. Für die Kalkulation der Kosten benötigen die Bieter daher die bisherige Anzahl knoten- und kantendisjunkter Anbindungen. Der Bestandsanbieter hat diese Information vorliegen. Aus Gründen der Gleichberechtigung aller Bieter bitten wir um Nennung der Anzahl der bisher knoten- und kantendisjunkt ausgeführten optionalen Internet-Anschlusspakete.Die Anforderung ergibt sich aus den aktuell gemeldeten Sonderbedarfen einzelner Bedarfsträger. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass sich diese Anforderungen primär auf Ministerien und ggf. größere sonstige Behörden bezieht. Geschätzt sind ca. 54 Liegenschaften ggf. knoten- und kantendisjunkt anzubinden. Abhängig von den Abrufen der Bedarfsträger kann diese Zahl jedoch geringer oder höher ausfallen.
23Leistungsbeschreibung, Kapitel 4 u. 4.2Der AG führt aus, dass „der IP-Sprachverkehr über die Bedarfsträger-interne Telekommunikationsinfrastruktur (bspw. Telefonanlagen, Faxgeräte, usf.) als Teilnehmerendgeräte (TE) zu übertragen ist“. Weiter führt der AG in Kapitel 4.2 aus: „Die Beschaffung neuer Hardware-Komponenten, mit Ausnahme des optional anzubietenden Routers, ist nicht Teil der vorliegenden Rahmenvereinbarung, sondern muss über andere (bestehende) Rahmenvereinbarungen des Kaufhaus des Bundes (KdB) oder eine Einzelbeschaffung des jeweiligen Bedarfsträgers bezogen werden.“ Gehen wir daher recht in der Annahme, dass der AN lediglich die logischen SIP-Trunk-Kanäle (Abschnitt I des Preisblatts), ggf. die optionalen Internet Anschlusspakete (Abschnitt IV), sowie ggf. die optionalen externen Anschlussrouter (Abschnitt VI) liefern bzw. bereitstellen muss, nicht aber bspw. zusätzliche A/D-Wandler bzw. SIP- /ISDN-Media-Gateways?Ihre Annahme ist korrekt.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
24Antwort auf Bieterfragen 1 + 2 + 11In Antwort auf Bieterfrage 1 hat die Vergabestelle klargestellt, dass in Abschnitt I des Preisblatts ein Einzelpreis je Sprachkanal anzugeben ist. Gleichzeitig wurde in Antwort auf Bieterfrage 2 bestätigt, dass die in Spalte E angegebene „Anzahl Behörden mit Bedarf“ nicht der Anzahl der Anschlüsse entspricht, da ein Bedarfsträger über mehrere Liegenschaften und damit mehrere Anschlüsse verfügen kann. Für eine belastbare Kalkulation der Bieter ist jedoch die Anzahl der Anschlüsse je Tarifgruppe entscheidend. Wir bitten daher zunächst um Angabe der prognostizierten Anzahl der Anschlüsse je Tarifgruppe. Die Anzahl der Bedarfsträger ist hierfür keine geeignete Mengenangabe. Darüber hinaus bitten wir um erneute Prüfung der Wertungslogik in Abschnitt I. Die Sprachkanäle stellen einen zentralen und unmittelbar vergütungsrelevanten Bestandteil der ausgeschriebenen VoIP-Leistung dar. Obwohl ein Preis je Sprachkanal angeboten wird, wird die Anzahl der Sprachkanäle nach der derzeitigen Wertungslogik offenbar nicht in der Teilsumme berücksichtigt. Auch eine Berücksichtigung der Vertragslaufzeit wurde mit Antwort auf Bieterfrage 11 ausgeschlossen. Damit hat die Höhe des angebotenen Kanalpreises im Wertungspreis nur ein deutlich geringeres Gewicht als bei der späteren tatsächlichen Vergütung. Dies kann dazu führen, dass Unterschiede bei einem wesentlichen Preisbestandteil der ausgeschriebenen Leistung in der Angebotswertung wirtschaftlich nicht angemessen abgebildet werden.Die aggregierten gemeldeten Werte (durchschnittliche
Anzahl an Sprachkanälen je Tarifgruppe) setzen sich wie
folgt zusammen:
Lfd. Nr. 1: sechs Bedarfsträger mit je einem Sprachkanal
Lfd. Nr. 2: fünf Bedarfsträger mit je 12 Sprachkanälen
Lfd. Nr. 3: fünf Bedarfsträger mit je 37 Sprachkanälen
Lfd. Nr. 4: sechs Bedarfsträger mit je 82 Sprachkanälen
Lfd. Nr. 5: sieben Bedarfsträger mit je 157 Sprachkanälen
Lfd. Nr. 6: fünf Bedarfsträger mit je 208 Sprachkanälen
Lfd. Nr. 7: drei Bedarfsträger mit je 317 Sprachkanälen
Lfd. Nr. 8: sieben Bedarfsträger mit je 456 Sprachkanälen
Lfd. Nr. 9: acht Bedarfsträger mit je 610 Sprachkanälen
Lfd. Nr. 10: neun Bedarfsträger mit je 800 Sprachkanälen
Lfd. Nr. 11: fünfundzwanzig Bedarfsträger mit je 1.000
Sprachkanälen
Bei allen vorab aufgeführten Werten handelt es sich um
Mittelwerte der jeweiligen Tarifgruppen, die wiederum
aus den Daten der zugehörigen Bedarfserhebung
ermittelt wurden.
Die lfd. Nr. 12 ist der lfd. Nr. 11 zuzuordnen, zumal es
Bedarfsträger gibt die einen Bedarf an 1.000
Sprachkanälen plus aufweisen.
Die Wertungslogik bleibt unverändert bestehen.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
Sofern die konkrete Anzahl der Sprachkanäle je Bedarfsträger nicht vorliegt, bitten wir zumindest um Verwendung aggregierter Bedarfswerte bzw. einer einheitlichen kalkulatorischen Kanalzahl innerhalb der jeweiligen im Preisblatt vorgegebenen Bandbreite, die sich möglichst nah an den zu erwartenden Stückzahlen orientiert.Eine Abrufverpflichtung ist auch hier gemäß Rahmenvereinbarung nicht gegeben.
25Antwort auf Bieterfrage 17Die Antwort klärt die für die Kalkulation maßgebliche Fragestellung aus Sicht des Bieters weiterhin nicht ausreichend. Auch wenn die Flatrates gegenüber dem Bedarfsträger nicht minutengenau abgerechnet werden, entstehen dem Telekommunikationsanbieter abhängig vom tatsächlichen Gesprächsaufkommen und der jeweiligen Tarifzone nutzungsabhängige Kosten, insbesondere für Terminierung, Interconnection und internationale Verbindungen. Das Gesprächsminutenaufkommen ist daher die unmittelbar preisbildende Kalkulationsgrundlage. Die alleinige Angabe der Anzahl der Flatrates reicht hierfür aus Sicht des Bieters nicht aus. Ein durchschnittlicher Verbrauch von beispielsweise 100 Minuten je Flatrate und Monat führt zu einer grundlegend anderen Kalkulation als ein Verbrauch von mehreren Tausend Minuten. Wir bitten daher erneut um Mitteilung der historischen Gesprächsminuten je Flatrate, zumindest aggregiert je Position 36–39 und Tarifzone. Eine Aufschlüsselung auf einzelne Bedarfsträger ist hierfür nicht erforderlich. Ohne eine solche Kalkulationsgrundlage müssten die Bieter eigene und potenziell stark voneinander abweichende Nutzungsannahmen treffen, wodurch die VergleichbarkeitDie Fragestellung befindet sich aktuell noch in Klärung.
Die Beantwortung erfolgt zeitnah.
Über das tatsächlich und real zu erwartende zukünftige
Gesprächsaufkommen bzw. Telefonieverhalten der
jeweils abrufberechtigten Bedarfsträger, i.V.m. mit den
anzubietenden Flatrates der lfd. Nr. 36 bis 39, kann die
Vergabestelle keine weiteren, als die bereits
veröffentlichten Daten, zur Verfügung stellen.
Mit Angabe der jeweils in Summe durch die
Bedarfserhebung gemeldeten Flatrates nach Typ (lfd. Nr.
36 bis 39) hat die Vergabestelle die zu vergebenden
Leistungen im Übrigen so eindeutig und erschöpfend wie
möglich beschrieben.
Die Vergabestelle kann keine Vergangenheitsdaten
bereitstellen. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen,
dass sich die Anzahl und Zusammensetzung der
abrufberechtigten Bedarfsträger im Vergleich zum
vorherigen Vergabeverfahren geändert hat. Im
konkreten Fall bedeutet dies, dass etwaige
Vergangenheitsdaten keinen validen Schluss auf die
Zukunft zulassen können.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
der angebotenen Flatratepreise aus unserer Sicht nicht gewährleistet wäre.Ein gewisses kalkulatorisches Risiko auf Seiten der
bietenden Unternehmen geht im Übrigen mit jeder
Rahmenvereinbarung einher. An dieser Stelle sei
nochmals darauf hingewiesen, dass im konkreten
Vergabeverfahren keine Abnahmeverpflichtung seitens
der abrufberechtigten Bedarfsträger besteht.
26Antwort auf Bieterfrage 5Der Bieter bittet um Aufklärung darüber, wie die Angaben in Spalte E der lfd. Nr. 36-39 zu verstehen sind. Wenn wir davon ausgehen, dass ein Bedarfsträger für einen Anschluss mit einem Sprachkanal eine Flatrate Festnetz national (lfd. Nr. 36) im ersten Monat der Vertragslaufzeit von 48 Monaten bucht und die Flatrate nach 48 Monaten kündigt, löst diese Buchung dann die Anzahl „48“ oder die Anzahl „1“ aus?Die bereitgestellten Werte stellen die Gesamtsumme der
jeweiligen Preisblattposition innerhalb der maximalen
Laufzeit der Rahmenvereinbarung (48 Monate) dar. Die
Spalte „E“ gibt im konkreten Fall an für wie viele der
jeweiligen Flatrates Bedarfe für die maximale
Rahmvertragslaufzeit gemeldet wurden.
Der Zeitpunkt des Abrufes und die im Einzelabruf zu
beschaffende Anzahl an Flatrates bzw. deren individuelle
Laufzeiten obliegt dem jeweiligen Bedarfsträger.
27Leistungsbeschreibung, Kapitel 6.1Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier nicht um das Netzabschlussgerät handelt, welches den vom AN bereitgestellten Internetanschluss terminiert?Ihre Annahme ist korrekt.Ihre Annahme ist korrekt.
28Antwort auf Bieterfrage 8Die Antwort klärt die für die Kalkulation maßgebliche Fragestellung aus Sicht des Bieters weiterhin nicht ausreichend. Wenn ein Bedarfsträger bspw. ein optionales Internet Anschlusspaket aus der lfd. Nr. 40 im ersten Monat der Vertragslaufzeit bucht und nach 48 Monaten kündigt, löst diese Bestellung dann die Anzahl „1“ (für einen Anschluss) oder „48“ (für einen Anschluss der 48 Monate gelaufen ist) aus?Siehe Antwort zu lfd. Nr. 26.
29Antwort auf Bieterfrage 14Ein Großteil der optionalen Internetanschluss Pakete werden durch die Bieter, die nicht gleichzeitigÜber die genaue Anzahl der Bestandsanschlüsse kann die
Vergabestell weiterhin keine Auskunft geben.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
Bestandsanbieter sind, über Trägerleitungen des Bestandsanbieters realisiert werden müssen. Die von der BNetzA regulierten Rahmenverträge zwischen den alternativen Anbietern und dem Bestandsanbieter haben unterschiedliche Tarifzonen mit tlw. stark abweichenden Preisen. Da der Bestandsanbieter alle bisherigen Lokationen kennt, kann er exakt und ohne Risikoaufschläge kalkulieren. Die anderen Bieter müssten – ohne die Lokationen zu kennen – einen Risikoaufschlag einkalkulieren, falls eine höhere Anzahl, als erwartet in teureren Tarifzonen liegt. Ohne die genaue Adresse der Bestandsanschlüsse stehen den Bietern – außer dem Bestandsanbieter – daher aus Sicht des Bieters keine ausreichenden Informationen für die Kalkulation eines wettbewerbsfähigen Angebots zur Verfügung. Wir bitten daher um erneute Prüfung und Bereitstellung der Adressen.Einige Bedarfsträger weisen eine bundesweite Verteilung ihrer Liegenschaften vor die aufgrund der Anzahl/Vielzahl ebendieser nicht spezifisch benannt werden können. Mit Blick auf Bieterfrage lfd. Nr. 7 sei hier abermals auf die angegebenen Telearbeitsplätze verwiesen. Eine Nennung der Anschriften ebendieser ist mit Blick auf das Thema Datenschutz nicht möglich.
H4Hinweis der VergabestelleAn den folgenden Dokumenten wurden Anpassungen vorgenommen (Änderungen im Vergleich zu der jeweiligen
Vorversion sind markiert).
• Leistungsbeschreibung_VV1_v2
• Rahmenvereinbarung_VV1_v2
• Eigenerklärung_Sanktionen_Russland_VV1_v2
• Besondere Bewerbungsbedingungen_VV1_v2
Darüber hinaus werden die nachfolgenden Unterlagen neu hinzugefügt:
• Vordruck_Information_Arbeitsbedingungen_BTTG_VV1

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

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Fragen ab 31.08.2026

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30Kriterienkatalog Leistung_VV1, Kriterium A2Kann der Auftraggeber bestätigen, dass IPv6 Dual Stack ausschließlich für optionale, symmetrische Internetanbindungen eingesetzt wird?Die Vergabestelle kann dies nicht bestätigen.
31Kriterienkatalog Leistung_VV1, Kriterium A5Kann der Auftraggeber bestätigen, dass eine über eine Firewall vom Internet separierte Voice-Diensteplattform nicht als Private Cloud gilt und somit kein C5-Testat notwendig ist?Die Vergabestelle kann dies nicht bestätigen.
32Leistungsbeschreibung_VV1, Punkt 2 und Punkt 3Geht der Bieter Recht in der Annahme, dass für die Herstellung eines neuen APL’s die Kosten durch den Auftraggeber getragen werden bzw. für den Auftragnehmer keine Lieferverpflichtung besteht (z. B. für die Anbindung mit einer neuen Technologie wie Glasfaser oder sofern der bestehende Kupfer-APL nicht genutzt werden kann)?Ihre Annahme ist korrekt. Etwaige Bauleistungen sind kein Bestandteil des gegenständlich vorliegenden Vergabeverfahrens.
33Leistungsbeschreibung_VV1, Punkt 3.1Geht der Bieter recht in der Annahme, dass der Bedarfsträger vor Einzelabruf mögliche Änderungen der Anlagen vorab mit dem Eigentümer abgestimmt hat und dass diese Zustimmung nicht zu Lasten des Auftragnehmers geht?Die Vergabestelle kann zu den jeweiligen Liegenschaften und deren Vertragsverhältnissen keine Aussage treffen. Es gelten jedoch die unter Ziffer 3.1 aufgeführten Regelungen.
34Leistungsbeschreibung_VV1, Punkt 4.2Aufgrund des Wandels bzw. der Marktentwicklung zu IP- fähigen TK-Anlagen und Endgeräten sind kaum Voice-over-Die anzubietende Hardware (Router) muss kompatibel zu den anzubietenden Leistungen (Voip-Dienst und ISP- Dienst) sein.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

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IP-fähigen Routers mit mehreren ISDN- Endgeräteanschlüssen verfügbar. Kann der Auftraggeber vor diesem Hintergrund bestätigen, dass Weiterbetrieb der bestehenden ISDN-fähigen Endgeräte durch den Auftragnehmer nicht unterstützt werden muss?Im Falle von darüberhinausgehenden Anforderungen, seitens des jeweiligen Bedarfsträgers, obliegt die Verantwortung der Beschaffung von geeigneter Hardware dem jeweiligen Bedarfsträgers. Ihre Annahme ist korrekt.
35Leistungsbeschreibung_VV1, Punkt 4.7Kann der Auftraggeber bestätigen, dass die 72 Stunden Netzersatzversorgung ausschließlich für VoIP-Dienste mit kanten- und knotendisjunkter Anbindung über Glasfaser gilt? Wenn ja, kann der Auftraggeber ebenfalls bestätigen, dass alternativ zu der 72 Stunden Netzersatzversorgung die Anschaltung auch über zwei georedundante POP-Standorte mit individueller Netzersatzversorgung vorgenommen werden kann?Die 72 Stunden Netzersatzversorgung sind unabhängig von möglichen kanten- und knotendisjunkten Anbindungen sicherzustellen. Dies gilt auch für die Netztechnologie.
36AGG des Beschaffungsamtes des BMI / RahmenvertragDie Geltungs- bzw. Rangfolge der Vertragsdokumente wird in den Vergabeunterlagen aus Sicht des Bieters nicht einheitlich geregelt. Während § 3 der AGB BMI und § 3 der Rahmenvereinbarung eine bestimmte Rangfolge der Vertragsbestandteile vorsehen, enthalten der EVB-IT Dienstvertrag sowie der EVB-IT Systemvertrag hiervon abweichende Regelungen zur Reihenfolge bzw. zum Vorrang der Vertragsdokumente. Geht der Bieter recht in der Annahme, dass § 3 der Rahmenvereinbarung die verbindliche Rangfolge der Vertragsdokumente für das vorliegende Vergabeverfahren vorgibt?Ihre Annahme ist korrekt. Die beiden EVB-IT Verträge werden in einer angepassten Version zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt.
37Leistungsbeschreibung / KriterienkatalogSowohl in der Leistungsbeschreibung als auch im Kriterienkatalog Leistung wird mehrfach der Begriff „garantieren“/ „garantiert“ bzw. „zusichern“/ „zugesichert“Die Frage kann in dieser Allgemeinheit nicht beantwortet werden.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

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im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Auftragnehmers verwendet. Gehen wir Recht in der Annahme, dass soweit von „garantieren“ bzw. „zusichern“ die Rede ist, dies keine Garantie im Rechtssinne darstellt, so dass zwar die Leistung wie vereinbart gewährleistet wird, hierdurch aber keine verschuldensunabhängige Haftung begründet werden soll?
38Verpflichtungserklärung zur Behandlung von VerschlussachenDie Vergabeunterlagen enthalten Anforderungen zur Behandlung von Verschlusssachen des Ge- heimhaltungsgrades VS-NfD und verweisen insoweit auf weitere, nicht bereitgestellte Merkblätter bzw. Regelwerke. Wir bitten um Übersendung der referenzierten Unterlagen sowie um Klarstellung, welche konkreten Anforderungen hieraus für die Leistungserbringung resultieren. Ferner bitten wir um Bestätigung, dass die Anforderungen zur Behandlung von VS-NfD-Unterlagen der Durchführung des vorliegenden offenen Verfahrens nicht entgegenstehen und sämtliche für die Angebotserstellung und Kalkulation relevanten Informationen bereits mit den Vergabeunterlagen vollständig zur Verfügung gestellt wurden.Im laufenden Verfahren liegen keine eingestuften Vergabeunterlagen vor. Es kann jedoch sein, dass die zukünftige Auftragnehmerin im Zuge der Leistungserbringung mit VS-NfD-relevanten Punkten in Berührung kommt. Für diesen Fall ist das vollständig ausgefüllte Dokument „Verpflichtung_NS_NfD_und_VS_Merkblatt_mit_Anhang" zusammen mit dem Angebot einzureichen.
H5Hinweis der VergabestelleDie Bieterfrage lfd. Nr. 25 wurde beantwortet. Die Antwort wurde zur besseren Sichtbarkeit gelb markiert.
An den folgenden Dokumenten wurden Anpassungen vorgenommen (Änderungen im Vergleich zu der jeweiligen
Vorversion sind markiert).
• EVB_IT_Dienstleistung_Langfassung_VV1_v2
• EVB_IT_Systemvertrag_VV1_v2
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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen ab 07.09.2026

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39Leistungsbeschreibung Kapitel 4.7In Kapitel 4.7 wird eine Mindestverfügbarkeit des VoIP- Dienstes von 97 % im Jahresmittel gefordert. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass die Auftragnehmerin für die Komponenten bis zum Netzübergabepunkt verantwortlich ist und ihre Lokationen über eine 72-stündige Netzersatzversorgung verfügen müssen. Gehen wir recht in der Annahme, dass sich die genannten Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Georedundanz sowie Netzersatzversorgung ausschließlich auf die VoIP- Serviceplattformen und die vom Auftragnehmer bereitgestellten VoIP-Dienstkomponenten beziehen.Ihre Annahme ist korrekt.

Fragen ab 08.09.2026

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40Preisblatt, Pos. 52 Leistungsbeschreibung Kap. 6Im aktuellen Preisblatt ist für die unterschiedlichen optionalen Internetbandbreiten lediglich eine einheitliche Router-Position vorgesehen. Nach Verständnis des Bieters umfassen die ausgeschriebenen Positionen 40 - 49 Anschlusspakete von DSL-basierten Zugängen bis hin zu Anschlüssen mit 10 Gbit/s. Die technischen Anforderungen an die einzusetzende Router-Hardware unterscheiden sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Anschlussbandbreite erheblich. Insbesondere erfordern Bandbreiten mit 5 bis zu 10 Gbit/s eine entsprechend leistungsfähige Hardware. Eine einheitliche Router-Position für sämtliche Anschlussklassen würde daher dazu führen, dass auch für AnschlusspaketeDie Anforderungen bleiben unverändert bestehen. Das Preisblatt wird nicht angepasst.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
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mit deutlich geringeren Bandbreiten durchgängig eine für bis zu 10 Gbit/s ausgelegte und entsprechend signifikant kostenintensiveren Router-Hardware kalkuliert werden müsste. Das Angebot wäre damit deutlich unwirtschaftlicher. Der Bieter bittet daher um separate Router-Positionen für die beiden unterschiedlichen Leistungsklassen für Anschlüsse bis einschließlich 1 Gbit/s sowie eine weitere Routerklasse für Anschlüsse mit bis zu 10 Gbit/s. Der Bieter bittet um entsprechende Anpassung des Preisblatts.

Hinweise

Hinweis 1: Für den Inhalt der Fragen ist der Fragestellende verantwortlich.

Hinweis 2: Bitte prüfen Sie, ob alle Ihre Fragen vollständig und richtig in die Bieterfragen übernommen wurden. Fehlende Fragen sind der Vergabestelle unverzüglich zu melden.

Hinweis 3: Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen zum Verfahren spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist übermittelt werden sollen. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben.

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