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Festnetztelekommunikations- und Internetanschlussleistungen über Voice over IP

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1 Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren „Festnetztelekommunikationsdienstleistungen - VoIP“

Fragen ab 18.08.2026

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
1PreisblattDer Bieter bittet um Information darüber, welcher Preis im Abschnitt I eingetragen werden soll. Unter den lfd. Nummern 2-11 finden sich jeweils Spannbreiten für die Anzahl der Kanäle pro Anschluss. Soll hier der Preis für einen einzelnen Kanal, oder der Preis für den Anschluss eingetragen werden? Wenn der Kanalpreis angegeben werden soll, wird aus Sicht des Bieters die Teilsumme netto (Spalte G) falsch berechnet, weil hier die Anzahl der Kanäle nicht berücksichtigt wird. Sollte es sich um den Preis pro Anschluss handeln: welche Kanalanzahl innerhalb der aufgezeigten Spannbreite (bspw. 2 bis 20 Sprachkanäle) soll der Bieter für den Preis ansetzen?Geben Sie bitte ein Einzelpreis je Kanal innerhalb der jeweiligen Spannen an Sprachkanälen an. Die tatsächliche Anzahl der Sprachkanäle ist als „obsolet“ anzusehen, da die Vergabestelle innerhalb der jeweiligen Spannen keine dedizierten Angaben auf Einzelbedarfsträgerebene treffen kann.
2PreisblattGehen wir recht in der Annahme, dass wir im Abschnitt I in Spalte E die „Anzahl Behörden mit Bedarf“ mit „Anzahl Anschlüsse“ gleichsetzen können?Ihre Annahme ist nicht korrekt. Ein Bedarfsträger kann
mehrere Liegenschaften und somit auch Anschlüsse
haben.
3PreisblattGehen wir recht in der Annahme, dass im Abschnitt I lediglich der Preis für den logischen SIP-Trunk, nicht aber für die Trägerleitung angegeben werden muss und dass die Trägerleitung bei Bedarf aus dem Abschnitt IV durch den Bedarfsträger ausgewählt werden kann?Ihre Annahme ist korrekt.Ihre Annahme ist korrekt.
4PreisblattIm Abschnitt II steht in der Spaltenüberschrift von Spalte D, dass es sich um die „Anzahl Minuten innerhalb von 48 Monaten“ handelt. In Summe handelt es sich in diesem Abschnitt um knapp 43 Millionen Minuten. Wenn man diese Anzahl durch 48 Monate Laufzeit und die Anzahl der Sprachkanäle in Abschnitt I (ca. 138.000 Kanäle) dividiert,Die bereitgestellten Werte ergeben sich aus einer
vorausgegangenen Bedarfserhebung. Somit entsprechen
die Werte den Angaben für die maximale Vertragslaufzeit
von 48 Monaten.
Mit Blick auf „Abschnitt III. Flatrates national und
international“ wird ersichtlich, dass viele Bedarfsträger

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
kommt man auf eine Auslastung von kleiner 7 Minuten pro Sprachkanal. Das kommt dem Bieter außergewöhnlich wenig vor. Wenn es sich um die mtl. Minuten handeln würde, wäre der Wert mit rd. 300 Minuten pro Kanal und Monat deutlich näher an Werte vergleichbarer Kunden. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass es sich in der Spaltenüberschrift um einen redaktionellen Fehler handelt und das BeschA hier die mtl. Minutenverbräuche aufgeführt hat?einen entsprechenden Bedarf an ebendiesen Flatrates gemeldet haben.
5PreisblattIn der Spaltenüberschrift von Spalte E im Abschnitt III schreibt das BeschA, dass es sich um die „Anzahl Flatrates innerhalb von 48 Monaten“ handelt. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier um den Preis für eine Flatrate pro Sprachkanal handelt?Ihre Annahme ist korrekt.
6PreisblattUnter der lfd. Nummer 43 fordert das BeschA einen DSL- Anschluss mit einer symmetrischen Bandbreite von 250Mbps. Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich hier um einen redaktionellen Fehler handelt und eigentlich asymmetrische DSL-Anschlüsse mit 250/40 Mbps gefordert werden?Die lfd. Nummer 43 wird hinsichtlich des Uploads angepasst.
7PreisblattIm Abschnitt IV beschreibt das BeschA, dass „ein Abruf von Internet Anschlusspaketen nur in Verbindung mit einem Basisanschluss möglich“ ist. Die Summe der optionalen Internet-Anschlüsse beläuft sich auf 14.585 Anschlüsse. Diese Zahl weist erheblich von der Anzahl in Spalte E im Abschnitt I ab. Wir bitten hier um Aufklärung.Die bereitgestellten Werte ergeben sich aus einer
vorausgegangenen Bedarfserhebung und entsprechen
den gemeldeten Bedarfen der Bedarfsträger.
Die Werte beinhalten die jeweiligen Liegenschaften der
einzelnen Bedarfsträger. Anhängig vom Bedarfsträger
kann deren Anzahl stark variieren, so z.B. beim THW.
Darüber hinaus müssen ggf. auch Telearbeitsplätze
angebunden werden können.
8PreisblattDie Überschrift der Spalte E im Abschnitt IV lautet „Anzahl Internetanschlusspakete über 48 Monate“. Für den BieterDie jeweiligen Anschlüsse wurden als Bedarfe innerhalb
des Zeitraums von 48 Monaten gemeldet. Wann genau

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ist es an dieser Stelle aus kalkulatorischen Gründen vor allen Dingen wichtig, die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung gestellten Anschlüsse zu kennen. Handelt es sich bspw. bei der Lfd. Nr. 40 um 874 einzelne Anschlüsse, oder um 874 / 48 = 18 Anschlüsse?ein Abruf für welchen Zeitraum erfolgt obliegt dem einzelnen Bedarfsträger. Eine Verpflichtung zur Abnahme ist für die zu schließenden Rahmenvereinbarung nicht vorgesehen.
9PreisblattGehen wir recht in der Annahme, dass sich beim Inhalt der Spaltenüberschrift im Abschnitt VIII um einen redaktionellen Fehler handelt?Ihre Annahme ist korrekt. Der redaktionelle Fehler wird korrigiert.
10PreisblattIm Abschnitt VIII steht in der Spalte B-D der lfd. Nummern 56 + 57 „Stundensatz“ in der Überschrift zur Spalte F steht allerdings „Personentag“. Gleichzeitig ist die Anzahl in Spalte E aus Sicht des Bieters für Personentagen extrem hoch. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass die Bieter in Spalte F den Stundensatz eintragen müssen.Ihre Annahme ist nicht korrekt. Es handelt sich um Tagessätze. Das Preisblatt wird entsprechend korrigiert. Die Werte auf lfd. Nr. 56 ergeben sich aus einer vorausgegangenen Bedarfserhebung.
11PreisblattGehen wir recht in der Annahme, dass es sich in der Aufsummierung der Teilsummen um einen redaktionellen Fehler handelt, dass die Teilsumme für Abschnitt I lediglich 1x (und damit für einen Monat) mit in den Wertungspreis einfließt und dass dieser Wert eigentlich mit dem Faktor 48 (Monate) multipliziert werden müsste?Das Preisblatt im gegenständlichen Vergabeverfahren
dient einzig der Wertung und nicht der Kalkulation von
bspw. monatlichen/jährlichen Gesamtpreisen. Insofern
ist der von Ihnen aufgeführte Faktor von 48 Monate als
obsolet zu betrachten. Eine etwaige
Berechnung/Skalierung der Gesamtauftragssumme, zur
Einschätzung eines abzugebenden Angebots, obliegt dem
jeweiligen Bieter.
Der im Preisblatt ermittelte Wertungspreis in
Kombination mit den Leistungskriterien des
Kriterienkatalog-Leistung bildet die Grundlage zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
12Leistungsbeschreibung Kap 3Das BeschA beschreibt hier, dass „die Umrüstung oder Änderung der Bedarfsträger-/Gebäudeeigenen Infrastruktur sind nicht Teil der gegenständlich vorliegenden Ausschreibung“ ist. Gehen wir recht in der Annahme, dassIhre Annahme ist korrekt. Etwaige Bauleistungen sind kein Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.Ihre Annahme ist korrekt. Etwaige Bauleistungen sind
kein Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
die Bieter daher keine Baukosten für Glasfaser- Erschließungen bisher nicht versorgter Lokationen mit in den Angebotspreis einkalkulieren muss?
13Leistungsbeschreibung Kap 6.1Das BeschA fordert Anschlussleitungen von einfachen V-DSL 50-Anschlüssen bis hin zu aufwändigen 10Gbps-Glasfaser- Anschlüssen. Die Anforderungen an die zu verwendenden Router differenzieren sich hier deutlich, gerade bei den höheren Bandbreiten haben Kunden zusätzliche Anforderungen (z.B. Schnittstellen, Netzteile). Gehen wir recht in der Annahme, dass im Preisblatt lediglich ein Preis für Router für asymmetrische Anschlüsse (lfd. Nummern 40-46) abgegeben werden muss?Ihre Annahme ist nicht korrekt. Es müssen kompatible Router für die entsprechenden Anschlusstypen angeboten werden.

Fragen ab 19.08.2026

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)und Geschäftsgeheimnisse)
14Leistungsbeschreibung_VV1.pdf, Kapitel 7.1 „Ort der Leistungserbringung“ (S. 15) Liste der Bedarfsträger_VV1.pdfFür eine fundierte, kalkulationssichere und risikofreie Angebotserstellung ist die Kenntnis der genauen geografischen Gegebenheiten der Liegenschaften zwingend erforderlich. Aus den vorliegenden Vergabeunterlagen geht lediglich die allgemeine „Liste der Bedarfsträger“ ohne konkrete Adressdaten der einzelnen Liegenschaften/Dienststellen hervor. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen bzw. um Bereitstellung entsprechender Zusatzinformationen:Zu 1.: Eine detaillierte Übersicht aller Liegenschaften inkl. zugehöriger Adressangaben ist nicht möglich. Die Leistung ist im gesamten Bundesgebiet zu erbringen. Zu 2.: Eine Aussage ist aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bedarfsträgern und Liegenschaften nicht möglich. Zu 3.: Eine Aussage ist aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Bedarfsträgern und Liegenschaften nicht möglich.

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Stand: 12.08.2026 ZIB 14.04 - 9910/26/VV : 1

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung für Betriebs-Antwort von BeschA
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1. Bereitstellung einer Standortliste: Können Sie den Bietern eine detaillierte Übersicht mit den exakten Anschriften (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) aller relevanten Standorte und Liegenschaften der Bedarfsträger zur Verfügung stellen? 2. Erschließungsstatus: Welche Netzbetreiber bzw. Infrastruktureigentümer haben die jeweiligen Liegenschaften bereits erschlossen? 3. Derzeitiger Anbieter: Wer ist der aktuelle Bestandsanbieter an den jeweiligen Standorten, um den Migrationsaufwand und etwaige Portierungsprozesse (Anbieterwechsel gem. § 59 TKG) im Vorfeld verlässlich kalkulieren zu können?
15Aufforderungsschreiben VV1Wir bitten aufgrund der Komplexität der Anforderungen und da die Ausschreibungsplattform aufgrund von Wartungsarbeiten mehrere Tage nicht erreichbar war, um eine Fristverlängerung bis zum 06.10.2026.Die Vergabestelle stimmt einer Fristverlängerung nicht
zu. Die bekanntgemachte Frist wurde unter
Berücksichtigung der Wartungsarbeiten an der e-
Vergabe-Plattform geplant und veröffentlicht.
H1Hinweis der VergabestelleIn der Auftragsbekanntmachung wird die E-Mailadresse der Vergabestelle korrigiert. Die weiteren Angaben und Inhalte
der Auftragsbekanntmachung werden nicht bearbeitet oder geändert. Eine entsprechende
Änderungsbekanntmachung-EU wurde bereits angestoßen.
Weitere Informationen können in Kürze der Bekanntmachung auf der TED- und anschließend auf der e-Vergabe
Plattform entnommen werden.
Ferner werden nach der Veröffentlichung der aktualisierten Bekanntmachung folgende Dokumente neu auf der e-
Vergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt:
• Preisblatt VV1_v2
Bitte verwenden Sie für die weitere Bearbeitung die jeweils aktualisierten Dokumente.

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Hinweis 1: Für den Inhalt der Fragen ist der Fragestellende verantwortlich.

Hinweis 2: Bitte prüfen Sie, ob alle Ihre Fragen vollständig und richtig in die Bieterfragen übernommen wurden. Fehlende Fragen sind der Vergabestelle unverzüglich zu melden.

Hinweis 3: Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen zum Verfahren spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist übermittelt werden sollen. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung