Verpflichtung_VS-NfD_und_VS-NfD-Merkblatt_im_Anhang_VV1.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Verpflichtung zur Behandlung von Verschlusssachen des

Geheimhaltungsgrades VS-NfD

(VERSCHLUSSSACHE - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH)

Az.

Anlage „Verpflichtung VS-NfD“

vom VS-NfD-Auftragnehmer = Bewerber/Bieter/Auftragnehmerin auszufüllen, mit Unterschrift und Stempel zu versehen oder elektronisch zu signieren und einzureichen; bei elektronischer Verfahrensführung ist die digitale Kopie (z. B. als eingescanntes Dokument) der handschriftlich unterzeichneten und gestempelten Erklärung zulässig.

Firmenbezeichnung:

Anschrift:

In den Vergabeunterlagen/den Vertragsunterlagen sind Verschlusssachen nach dem Einstufungsgrad VS-NfD enthalten. Erst wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung vorliegt, können Ihnen die als VS-NfD eingestuften Unterlagen/Informationen überlassen werden. Sie müssen sich als VS-NfD-Auftragnehmer verpflichten, die im VS-NfD-Merkblatt (s. Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch des BMWK) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln.

Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Vertragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen.

Soweit andere Unternehmen als Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind diese zu benennen. Von diesen ist ebenfalls eine eigene Erklärung abzugeben. Bei Ihren Unterauftragnehmern müssen Sie die Verpflichtungserklärung einholen.

Erklärung

Hiermit verpflichtet sich


Ort, Datum Vor- und Nachname der zuständigen erklärenden Person

die im VS-NfD-Merkblatt („Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“, Anlage 4 - des Geheimschutz- handbuches des BMWK) enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.

Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 11.07.2025

Verpflichtung zur Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD

(VERSCHLUSSSACHE - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH) / Az.

Als verantwortliche Personen für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) nach dem VS-NfD-Merkblatt (s. Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch des BMWK) werden benannt:

Verantwortliche Person Ggf. Vertreterin

Anrede Anrede

Name Name

Vorname Vorname

Straße Straße

PLZ PLZ

Ort Ort

E-Mail E-Mail

Telefon Telefon

Mobil Mobil

Bei geheimschutzbetreuten Unternehmen sind die verantwortlichen Personen der Sicherheitsbevollmächtigte und seine Vertretung. Die Verantwortung umfasst:

‒ die nachweisliche Belehrung und Verpflichtung der Mitarbeitenden der VS-NfD- Auftragnehmerin, die Zugang oder Zugangsmöglichkeiten zu VS-NfD erhalten, über bzw. auf VS-NfD-Merkblatt Teil 1, Teil 3 (sofern anwendbar) und Teil 4; ‒ die Umsetzung der Vorgaben von Teil 3 des Merkblatts bei Verarbeitung von VS-NfD auf IT; ‒ die Einholung der schriftlichen Einwilligung der VS-NfD-Auftraggeberin zur Weitergabe von VS NfD; ‒ die Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von VS-NfD im Unternehmen, ggf. auch bei VS-NfD-Unterauftragnehmerinnen.

Ort, Datum


VS-NfD-Auftraggeberin VS-NfD-Auftragnehmerin Stempel mit Unterschrift Stempel mit Unterschrift oder elektronische Signatur oder elektronische Signatur

Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 11.07.2025 Seite 2 von 2

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