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278725-2026TEDVergabebekanntmachungVeröffentlicht 23. Apr. 2026·Verhandlungsverfahren ohne Aufruf·CPV 09323000

Fernwärmeanschluss für Bauheizung bei Sanierung Museums- und Kreativquartier Berlin

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Bekannt seit 23. Apr. 2026
Analysiert am 11. Mai 2026
Was wird ausgeschrieben
KI-Zusammenfassung

Das Land Berlin (SILB/BIM) vergibt im Rahmen der Sanierung des Museums- und Kreativquartiers am Köllnischen Park die Lieferung von Fernwärme für den Betrieb der Bauheizung. Es besteht bereits ein Fernwärmeanschluss am Gebäude; die Maßnahme umfasst die Nutzung bzw. Anpassung der vorhandenen Infrastruktur. Die Vergabe erfolgt als Direktvergabe an die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH aufgrund eines technischen Alleinstellungsmerkmals (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Museums- und Kreativquartier am Köllnischen Park wird der Fernwärmeanschluss für den Betrieb der Bauheizung genutzt, um die Wärmeversorgung des Gebäudes sicherzustellen. Die Fernwärmeinfrastruktur in Berlin befindet sich seit Mai 2024 vollständig im Eigentum des Landes Berlin (Rekommunalisierung). Der Betrieb des Fernwärmenetzes erfolgt durch die landeseigene BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, die zu 100 % dem Land Berlin gehört. Mit einer Netzlänge von rund 2.000 km handelt es sich um das größte Fernwärmenetz Westeuropas, das etwa 700.000 Wohnungen versorgt. Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiets. Damit ist ein Anschluss ausschließlich über das vorhandene Netz möglich. Fernwärmenetze stellen ein sogenanntes natürliches Monopol dar: Die Infrastruktur ist leitungsgebunden und lokal begrenzt. Der Aufbau paralleler Netze durch konkurrierende Anbieter ist wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll. In bestehenden Versorgungsgebieten existiert faktisch kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern. Für das betroffene Bauvorhaben bedeutet dies: Im konkreten Anschlussgebiet ist ausschließlich die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH als Netzbetreiberin tätig und in der Lage, den Fernwärmeanschluss herzustellen. Im vorliegenden Fall besteht bereits ein Fernwärmeanschluss am Gebäude. Die Maßnahme betrifft somit keinen erstmaligen Anschluss, sondern die Nutzung bzw. Anpassung einer vorhandenen Infrastruktur. Eine Abkehr von der bestehenden Fernwärmeversorgung und die Umstellung auf alternative Wärmequellen (z. B. Gas- oder Ölheizung) ist daher weder wirtschaftlich noch technisch sachgerecht. Dies würde erhebliche zusätzliche Investitionen, Eingriffe in die Gebäudetechnik sowie ggf. genehmigungsrechtliche Hürden nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund kommt eine alternative Wärmeversorgung realistisch nicht in Betracht. Die Beauftragung der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH kann im Wege einer Direktvergabe erfolgen, da kein Wettbewerb vorhanden ist (technische/exklusive Zuständigkeit im Netzgebiet), nur ein Unternehmen leistungsfähig ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV – technisches Alleinstellungsmerkmal), aufgrund des bestehenden Anschlusses keine wirtschaftlich oder technisch sinnvolle Alternative zur Fernwärmeversorgung besteht.

VergabeHero-Zusammenfassung. Das Land Berlin lässt im Zuge der Sanierung des Museums- und Kreativquartiers am Köllnischen Park Fernwärme für die Bauheizung liefern. Das Gebäude ist bereits an das Berliner Fernwärmenetz angeschlossen – es geht also nicht um einen Neuanschluss, sondern um die Nutzung der bestehenden Infrastruktur während der Bauphase. Da Fernwärmenetze ein natürliches Monopol darstellen und im Versorgungsgebiet nur die landeseigene BEW Berliner Energie und Wärme GmbH als Netzbetreiberin tätig ist, erfolgt die Vergabe direkt an dieses Unternehmen. Der geschätzte Auftragswert liegt im niedrigen fünfstelligen Bereich, typisch für temporäre Bauheizungsanschlüsse bei öffentlichen Hochbauprojekten in Berlin.
KI-Klassifizierung
EnergyConstructionPublic SectorGovernmentEnergyConstructionDistrict HeatingPublic Sector BuildingConstruction HeatingBerlinDirect ProcurementMonopoly SituationUrban Development
Zentrale Anforderungen
· 3 Punkte
  • Technisches Alleinstellungsmerkmal nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV
  • Netzbetreiber im Berliner Fernwärmenetz
  • Vorhandener Fernwärmeanschluss am Gebäude

Eignungskriterien von KI ermittelt — keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose
· 1 Lot
LOT-0001Versorgen - Fernwärme

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Museums- und Kreativquartier am Köllnischen Park wird der Fernwärmeanschluss für den Betrieb der Bauheizung genutzt, um die Wärmeversorgung des Gebäudes sicherzustellen. Die Fernwärmeinfrastruktur in Berlin befindet sich seit Mai 2024 vollständig im Eigentum des Landes Berlin (Rekommunalisierung). Der Betrieb des Fernwärmenetzes erfolgt durch die landeseigene BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, die zu 100 % dem Land Berlin gehört. Mit einer Netzlänge von rund 2.000 km handelt es sich um das größte Fernwärmenetz Westeuropas, das etwa 700.000 Wohnungen versorgt. Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiets. Damit ist ein Anschluss ausschließlich über das vorhandene Netz möglich. Fernwärmenetze stellen ein sogenanntes natürliches Monopol dar: Die Infrastruktur ist leitungsgebunden und lokal begrenzt. Der Aufbau paralleler Netze durch konkurrierende Anbieter ist wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll. In bestehenden Versorgungsgebieten existiert faktisch kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern. Für das betroffene Bauvorhaben bedeutet dies: Im konkreten Anschlussgebiet ist ausschließlich die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH als Netzbetreiberin tätig und in der Lage, den Fernwärmeanschluss herzustellen. Im vorliegenden Fall besteht bereits ein Fernwärmeanschluss am Gebäude. Die Maßnahme betrifft somit keinen erstmaligen Anschluss, sondern die Nutzung bzw. Anpassung einer vorhandenen Infrastruktur. Eine Abkehr von der bestehenden Fernwärmeversorgung und die Umstellung auf alternative Wärmequellen (z. B. Gas- oder Ölheizung) ist daher weder wirtschaftlich noch technisch sachgerecht. Dies würde erhebliche zusätzliche Investitionen, Eingriffe in die Gebäudetechnik sowie ggf. genehmigungsrechtliche Hürden nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund kommt eine alternative Wärmeversorgung realistisch nicht in Betracht. Die Beauftragung der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH kann im Wege einer Direktvergabe erfolgen, da kein Wettbewerb vorhanden ist (technische/exklusive Zuständigkeit im Netzgebiet), nur ein Unternehmen leistungsfähig ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV – technisches Alleinstellungsmerkmal), aufgrund des bestehenden Anschlusses keine wirtschaftlich oder technisch sinnvolle Alternative zur Fernwärmeversorgung besteht.

CPV 09323000
Zuschlagskriterien
· 1 Kriterien
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    Preis

    100%
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  1. 23. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert