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Fensteraustausch am Haus 2.4 der Jugendanstalt Hameln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 11:47 (Europe/Berlin)

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232 (Land NDS.) (Vereinbarung Tariftreue und Mindestentgelt § 4 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 bis 4 NTVergG zwischen AN und NU/VU)

Vergabenummer 26A80123

Bezeichnung der Bauleistung

Maßnahmennummer Liegenschaft, Baumaßnahme

97038 C7 0001 Jugendanstalt Hameln, BU JA Hameln

Leistung

Fensteraustausch JA-Hameln Haus 2.4

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgeltzahlungen nach Niedersäch- sischem Tariftreue und Vergabegesetz (NTVergG), und öffentlich-rechtlicher Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer)

Nach § 13 NTVergG hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.

1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssi- cherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, Ge- fahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Si- cherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauar- beiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenver- ordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Hinblick auf § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 Niedersächsisches Ta- riftreue und Vergabegesetz (NTVergG), im Fall der Auftragserteilung , meinen/unseren Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbrin- genden Bau- und Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen. Eine Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in der Bundesrepublik Deutschland sind unter folgendem Link des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/inhalt.html Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen an-zu- wenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs.1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir (Nachunternehmer/Verleihunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber) entsprechend § 14 Abs. 1 bis 4 des NTVergG, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Kontrollen Einblick in Lohn- und Meldeunterlagen, Bü- cher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu geben aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abzuleiten sind. Die hierfür erforderli- chen prüffähigen Unterlagen sind auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vollständig vorzulegen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage und Überprüfung der vorgenannten Unterlagen habe(n) ich/wir eingeholt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens mo- natlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unter-lagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftragge- bers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer/Verleihunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer/Verleihunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns ge- genüber abgibt.

1.2 Mir/Uns ist bekannt, dass mein Unternehmen im Falle eines nachweislich mindestens grob fahrlässigen oder mehrfachen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 des NTVergG vom öffentliche Auftraggeber für seinen Zuständigkeitsbereich von der öffentlichen Auftragsvergabe für die Dauer von bis zu drei Jahren ausgeschlossen werden kann.

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232 (Land NDS.) (Vereinbarung Tariftreue und Mindestentgelt § 4 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 bis 4 NTVergG zwischen AN und NU/VU)

1.3 Ich/Wir (Nachunternehmer/Verleihunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der ent- gegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unter-nehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an (öffentlicher Auf- traggeber) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, zu zahlen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf meinen An- trag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.

(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer/ Verleihunternehmer)

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