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Fensteraustausch am Haus 2.4 der Jugendanstalt Hameln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 11:47 (Europe/Berlin)

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247 (Nds.-Justiz) (Bauaufträge in Justizvollzugseinrichtungen)

Vergabenummer 26A80123
Baumaßnahme Jugendanstalt Hameln, HAMELN, STADT, BU JA Hameln (97038 C7 0001)
Leistung Fensteraustausch JA-Hameln Haus 2.4

Ergänzung der Vertragsunterlagen bei Bauaufträgen in Justizvollzugseinrichtungen

1 Arbeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen in Justizvollzugseinrichtungen

☒ (Durch Ankreuzen treten die Regelungen der Absätze 1.1 und 1.2 in Kraft.)

1.1 Besondere Umstände der Auftragsausführung Bei Ausführung der Leistung wird der Auftragnehmer voraussichtlich Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen einer Justizvollzugseinrichtung erhalten (Die Entscheidung zur Bewertung der Bereiche trifft die jeweilige Justizvollzugseinrichtung). Die Anmeldung für eine polizeiliche Abfrage zu sicherheitsrelevanten Erkenntnissen aller an der Maßnahme beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt über den hier beigefügten Vordruck „Polizeiabfrage“ an die jeweilige Justizvollzugseinrichtung per Fax oder über eine Scan-Datei per Mail. Die Regelungen des nachstehenden Absatzes 1.2 sind Vertragsbestandteil.

1.2 Ausschluss von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmern/Unterauftragnehmern bei Arbeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Arbeitskräften des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmern/Unterauftragnehmern bei der Ausführung der Leistungen aufgrund sicherheitsrelevanter Erkenntnisse ohne Nennung von Gründen ablehnen. Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sofort von der Weiterbeschäftigung bei der Ausführung der Leistung ausschließt. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund sicherheitsrelevanter Erkenntnisse verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar. Die erforderliche polizeiliche Anfrage kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, umgehend nach Auftragserteilung die erforderlichen Daten mittels des Vordrucks „Polizeiabfrage“ an die Justizvollzugseinrichtung zu übersenden.

2 Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Arbeiten in Justizvollzugseinrichtungen

2.1 Für das Betreten der Anstalt ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Die durch die Anstalt ausgestellten Besucherausweise sind ständig und gut sichtbar zu tragen. Der Verlust eines Besucherausweises ist der Justizvollzugseinrichtung unmittelbar anzuzeigen.

2.2 Fahrzeuge des Auftragnehmers sowie der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sind nach Möglichkeit im Außenbereich zu parken. Sind ggf. Fahrzeuge im Innenbereich erforderlich, sind diese ständig zu verschließen. Arbeitsmaterialien, die durch die Justizvollzugseinrichtung als sicherheitsrelevant eingestuft werden, sind nach Arbeitsende in einem gesicherten Raum zu lagern oder aus der Justizvollzugseinrichtung zu entfernen. Sicherheitsrelevante Arbeitsmaterialien sind ständig zu beaufsichtigen und gegen eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu sichern. Dies gilt insbesondere für Baumaschinen und Großgeräte, die während der Ausführungsphase in der Justizvollzugseinrichtung verbleiben. Anlieferungen von Arbeitsmaterialien sind nach Möglichkeit mit der Justizvollzugseinrichtung zur Vermeidung von Wartezeiten durch die erforderlichen Kontrollzeiten frühzeitig abzustimmen. Der Verlust von Arbeitsmaterialien ist der Justizvollzugseinrichtung unmittelbar anzuzeigen.

2.3 Das Einbringen von Fotoapparaten, Mobilfunkgeräten, Laptops und anderer internetfähiger Geräte ist nur im Einzelfall und nur zur Erfüllung der beauftragten Leistung genehmigungsfähig. Das Einbringen sollte nach Möglichkeit im Vorfeld mit der Justizvollzugseinrichtung abgestimmt werden.

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247 (Nds.-Justiz) (Bauaufträge in Justizvollzugseinrichtungen) 2.4 Notwendige Fotografien oder Filme im Rahmen der Vertragsabwicklung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Justizvollzugseinrichtung. Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten einschließlich seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und deren Beschäftigten ist die Anfertigung von nicht genehmigten Lichtbildern der Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber unbeschadet weitergehender anderer Rechte berechtigt, die Ablieferung der Lichtbilder (einschließlich belichteter Schichtträger) sowie das Löschen aller Dateien ohne Entschädigung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer/Unterauftragnehmer entsprechend zu belehren.

2.5 Arbeiten während des Nachtdienstes sind auf das Notwendige zu beschränken. Die Notwendigkeit wird durch die Justizvollzugseinrichtung festgestellt.

2.6 Angehörige des Auftragnehmers sowie der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer können bei Betreten und Verlassen der Justizvollzugseinrichtung durchsucht werden. Gleiches gilt für das mitgeführte Arbeitsmaterial. Hierdurch können zeitliche Verzögerungen entstehen.

2.7 Erkennbar unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss stehende Angehörige des Auftragnehmers sowie der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer wird der Zugang zu der Justizvollzugseinrichtung nicht gewährt bzw. zum Verlassen der Justizvollzugseinrichtung aufgefordert.

2.8 Auf folgende Vorschriften wird im Besonderen hingewiesen: § 115 OwiG - Verkehr mit Gefangenen Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt oder sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von außen durch Worte oder Zeichen verständigt. Gefangener ist, wer sich auf Grund strafgerichtlicher Entscheidung oder als vorläufig Festgenommener in behördlichem Gewahrsam befindet. Die Ordnungswidrigkeit und der Versuch einer Ordnungswidrigkeit können mit einer Geldbuße geahndet werden. § 120 StGB – Gefangenenbefreiung Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ist der Täter als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter gehalten, das Entweichen des Gefangenen zu verhindern, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar. Einem Gefangenen im Sinne der Absätze 1 und 2 steht gleich, wer sonst auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird. § 133 StGB – Verwahrungsbruch Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen amtlich in Verwahrung gegeben worden sind. Wer die Tat einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Polizeiabfrage (für Bauarbeiten in Justizvollzugsanstalten)

Polizeiabfrage (für Bauaufträge in Justizvollzugsanstalten)
BaumaßnahmeVergabenummer26A80123
Jugendanstalt Hameln 97038 C7 0001 BU JA Hameln
Leistung
Fensteraustausch JA-Hameln Haus 2.4
Firmenabsender:Adressat:
FirmaJVA/JA
AdresseAdresse
Telefon (Kontakt)Telefon (Kontakt)
Fax/E-MailFax/E-Mail
Für folgende Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist für Arbeiten in einem sicherheitsrelevanten Bereich in einer Justizvollzugseinrichtung eine polizeiliche Abfrage durchzuführen:

Name Vorname Geburtsort geboren am Anschrift Ausweis-Nr. Unterschrift1

1 Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit dem Verfahren der polizeilichen Abfrage einverstanden.

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