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- EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit
dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Auftraggeber:
Maßnahmennummer: Vergabe-/Auftragsnummer: Baumaßnahme: Leistung:
Bewerber Name/Adresse:
Bieter
Auftragnehmer
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß
Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Auszug aus Artikel 5k:
„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.“
Stand 12.04.2022 1
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dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Die vollständige EU – Verordnung finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R0576 oder über folgenden Link: Verordnung (EU)
2022/576
Hiermit erkläre ich/wir, dass
ich/wir, mein/unseres Unternehmen, meine/unsere Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche
Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576
Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen.
(Ort, Datum) (Unterschrift Bewerber/Bieter/Auftragnehmer)
Stand 12.04.2022 2