Fensterarbeiten aus PVC bei der Generalsanierung der Grundschule 3 in Erfurt
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Vergabestelle
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe-online.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 649480-2026
- Verfahrensnummer
- 2da749e0-fd20-4365-950f-ee93a7d2cb86
- CPV-Codes
- Einbau von Fenstern (45421132)
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, vergibt Bauleistungen für die Generalsanierung der Grundschule 3 am Muldenweg 10 in 99097 Erfurt. Der Auftrag umfasst unter anderem den Ausbau und die Entsorgung von 44 Kunststofffenster-Elementen aus Polyvinylchlorid (PVC) in verschiedenen Größen sowie Außen- und Innenfensterbänke und Verkleidungen von Stahlstützen. Angebote müssen bis zum 27. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Generalsanierung Schule, Grundschule 3, Muldenweg 10, 99097 Erfurt - Fenster PVC
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Grundschule 3 - Fenster PVC
Generalsanierung Schule, Grundschule 3, Muldenweg 10, 99097 Erfurt - Fenster PVC Ausbau und Entsorgung: 35 St KS-Fenster-Element Typ A – groß (6,36 m x 2,18 m) 6 St KS-Fenster-Element Typ B – klein (2,18 m x 2,18 m) 3 St KS-Fenster-Element Typ C – Shed (6,36 m x 1,20 m) 38 St Außenfensterbank - Typ A + C 6 St Außenfensterbank - Typ B 38 St Innenfensterbank - Typ A + C 6 St Innenfensterbank - Typ B 41 St Verkleidung Stahlstütze, Trockenbau (Maße: 140 x 80, Höhe: 2,2 m) Ertüchtigung und Wiederherstellung: 290,00 m Anschlüsse oben_Sturzbereich 260,00 m Anschlüsse unten_Fensterbankbereich 200,00 m Anschlüsse unten_seitlich Planung: 1 psch Werkplanung 1 psch Planung Gebäudeautomation 1 Psch Statik für Fensterelemente 75 St Element ID 1 psch Element ID - cloudbasierte Dokumentation / Revisionsunterlage Außenelemente Fenster: 32 St KS-Fenster-Element Typ 01, Maße: 6,26 m x 2,090 m 4 St KS-Fenster-Element Typ 02, Maße: 6,26 m x 0,905 m 2 St KS-Fenster-Element Typ 03, Maße: 2,08 m x 0,905 m 12 St KS-Fenster-Element Typ 06, Maße: 1,00 m x 0,787 m 3 St KS-Fenster-Element Typ 07, Maße: 1,12 m x 1,880 m 7 St KS-Fenster-Element Typ 08, Maße: 0,60 m x 0,657 m 3 St KS-Fenster-Element Typ 09, Maße: 6,26 m x 1,200 m 1 St KS-Fenster-Element Typ 11, Maße: 6,26 m x 2,080 m 1 St KS-Fenster-Element Typ 13, Maße: 1,90 m x 2,090 m 1 St KS-Fenster-Element Typ 14, Maße: 1,90 m x 1,200 m 2 St KS-Fenster-Element Typ 15, Maße: 6,26 m x 2,050 m 6 St KS-Fenster-Element Typ 16, Maße: 2,08 m x 2,080 m Zusatzausstattungen: 18 St flexibles Gestänge 1 St Lieferung eines Netzteils 24 V DC / 2,0 A, Hutschienenmontage 1 St Lieferung eines Automation Managers 1 St Lieferung eines KNX-Gateways 7 St Lieferung der Netzteile 5 m² Folie satiniert 4 St Insektenschutzgitter, Fenster Typ 01, Maße: 0,87 m x 1,240 m 4 St Insektenschutzgitter, Fenster Typ 01, Maße: 0,87 m x 0,415 m 3 St Insektenschutzgitter, Fenster Typ 07, Maße: 0,96 m x 0,470 m 7 St Insektenschutzgitter, Fenster Typ 08, Maße: 0,44 m x 0,470 m 550,00 m Abdeckleiste 3-seitig – innen 2 St Mehraufwand: für alternative Befestigung 20,00 m Mehraufwand: Bauplatten aus extrudiertem Hartschaum Raffstoren Sonnenschutz 5 Stk Fenster-System-Raffstore, 2-teilig, separat gesteuert, Fenster Typ 01 27 Stk Fenster-System-Raffstore, 2-teilig, gemeins. gesteuert, Fenster Typ 01 4 Stk Blindblende, 2-teilig, Fenster Typ 02 2 Stk Blindblende, 1-teilig, Fenster Typ 03 3 Stk Fenster-System-Raffstore, 2-teilig, gemeins. gesteuert, Fenster Typ 09 1 Stk Fenster-System-Raffstore, 2-teilig, gemeins. gesteuert, Fenster Typ 11 1 Stk Fenster-System-Raffstore, 1-teilig, Fenster Typ 13 1 Stk Fenster-System-Raffstore, 1-teilig, Fenster Typ 14 2 Stk Fenster-System-Raffstore, 4-teilig, Fenster Typ 15 2 Stk Zusatzausstattung: Manuelle Arretierung (Fluchtweg) 6 Stk Fenster-System-Raffstore, 1-teilig, Fenster Typ 16 88 Stk Motorleitung 5 m 88 Stk Kernbohrungen in Stahlbeton-Bestandswänden 280,00 m Mehraufwand Anschluss Fenster / Raffstore-Blendkasten Stundenlohnarbeiten 30 Std Facharbeiter 50 Stk. Ausgleich Stahlbeton-Unterzüge, bis 10 mm, Distanz-/ Unterfütterungselemente
Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder – mit Ausnahme von leistungsbezogenen Unterlagen – zu korrigieren (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Grundschule 3 - Fenster PVC
- 100 % Preis
Vergabeunterlagen
22 Dateien laut Portal · Stand 21.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 83 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Anschreiben | 73 KB | |
| Anschreiben | 150 KB | |
| Sonstiges | 80 KB | |
| Formular | 201 KB | |
| Sonstiges | 128 KB | |
| Formular | 95 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Formular | 170 KB | |
| Vertragsbedingungen | 47 KB | |
| Formular | 138 KB | |
| Sonstiges | 712 KB | |
| Sonstiges | 206 KB | |
| Sonstiges | 233 KB | |
| Sonstiges | 235 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,1 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 903 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 369 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 646 KB | |
| Sonstiges | 47,8 MB |
Anforderungen
I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder – mit Ausnahme von leistungsbezogenen Unterlagen – zu korrigieren (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Änderungen und Bieterfragen
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