Fenster- und Fassadenbauarbeiten (Aluminium) für die Michaelschule
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt RheineProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 73148-2026
- Verfahrensnummer
- b55586b3-a6da-4a39-a85c-008f7048da2d
- CPV-Codes
- 45443000 · Fassadenarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Rheine schreibt Fenster- und Fassadenbauarbeiten in Aluminiumbauweise für die Michaelschule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für ein öffentliches Bauvorhaben. Das Vergabeverfahren erfolgt im offenen Verfahren.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Fenster- und Fassadenbauarbeiten (Aluminium)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Michaelschule - Fenster- und Fassadenbauarbeiten (Aluminium)
Fenster- und Fassadenbauarbeiten (Aluminium)
Frist: 17.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 16a EU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 16a EU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 416623-2026
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Rheine · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Rheine schreibt die Lieferung und Montage von WC-Trennwänden für den Neubau der Elsa-Brändström-Realschule aus. Das Schulgebäude wird mit drei Flügeln errichtet, von denen einer zweigeschossig und zwei dreigeschossig ausgebildet werden; insgesamt sind 66 WC-Kabinen geplant. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Bewerbungsfrist bis Oktober 2026 in Rheine (Nordrhein-Westfalen).
52 % ähnlichFassadenarbeiten, Fenster, Pfosten-Riegelfassaden und Außentüren für Neubau Gesamtschule
Bielefeld · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Bielefeld vergibt Fassadenarbeiten für den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Die Leistung umfasst Werkplanung, Fertigung, Lieferung und Montage von Fenstern (Holz-Aluminium und Aluminium), Pfosten-Riegelfassaden, Außentüren, Metallverkleidungen sowie Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen für zwei Bauabschnitte (Süd und Nord). Die Ausführung beginnt 12 Tage nach Auftragserteilung und erstreckt sich bis zum zweiten Quartal 2028, mit Meilensteinen für die Gebäudehüllendichtheit ab Kalenderwoche 13 2027.
51 % ähnlichMetallbauarbeiten, Treppenanlagen und Geländer für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Metallbauarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Der Auftrag umfasst insbesondere die Errichtung von Treppenanlagen und Geländern. Das Projekt wird im offenen Verfahren vergeben und rein über den Preis entschieden.
51 % ähnlichSchreinerarbeiten für Bauabschnitt 5 der Realschule Eggenfelden
Pfarrkirchen · Offen · Frist 24.09.2026
Im Rahmen des Bauabschnitts 5 der Realschule Eggenfelden werden diverse Schreinerarbeiten vergeben. Das Los umfasst die Herstellung und Montage von Mehrzweckmöbeln, Sideboards, Pinnwänden, Medienboards, Lehrertischen, Wandverkleidungen und Beschilderungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
50 % ähnlichKunststofffenster und -türen mit Sonnenschutz für Grundschule Hohenebra
Sondershausen · Offen · Frist 29.09.2026
Das Landratsamt Kyffhäuserkreis schreibt den Austausch von Fenstern und Türen an der Grundschule Hohenebra aus. Die Leistung umfasst den Abbruch und die Entsorgung von etwa 52 alten Holz- und Kunststofffenstern verschiedener Größen sowie die Lieferung und den Einbau von etwa 54 neuen Kunststofffenstern, textilen Sonnenschutz und Fensterbänken. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Abgabefrist 29. September 2026 in der Region Kyffhäuserkreis (Thüringen).
50 % ähnlichLieferung und Montage von Kunststoff-Fenstern inklusive Sonnenschutz für die Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt die Lieferung und Montage von Kunststoff-Fenstern inklusive Sonnenschutz für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von rund 377.466 EUR. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28. September 2026.
50 % ähnlichFensterarbeiten Clemens-Brentano-Overberg-Realschule Koblenz
Koblenz · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Koblenz schreibt Fensterarbeiten für die Erweiterung der Clemens-Brentano-Overberg-Realschule in Koblenz aus. Das Bestandsgebäude wird erweitert, wobei der aktuelle Schulhof als Baufeld genutzt wird. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2026, und das Zuschlagskriterium ist allein der Preis.
50 % ähnlichLieferung und Montage von Aluminiumfenstern, Außentüren und Pfosten-Riegel-Fassaden
Offen · Frist 07.10.2026
Das Landratsamt Bautzen beauftragt für die Modernisierung der Sächsischen Steinmetzschule zum Kompetenzzentrum Stein in Demitz-Thumitz die Lieferung und Montage von Aluminiumfenstern, Außentüren, Natursteinfensterbänken, außenliegenden Raffstores sowie Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassaden mit Verglasungen und Zubehör. Vorgesehen sind unter anderem etwa 25 Fenster beziehungsweise Festverglasungen, 11 motorisch betriebene Raffstores, fünf Außentürelemente und rund 60 Quadratmeter Pfosten-Riegel-Fassade einschließlich Planung, Nachweisen und Baukörperanschlüssen. Die Ausführung ist vom 23. November 2026 bis zum 26. Februar 2027 vorgesehen; die Werkplanung muss bis zum 2. Dezember 2026 vorliegen, Angebote sind bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr einzureichen.
50 % ähnlichLieferung und Montage von Aluminium-Fenstern und Pfosten-Riegel-Konstruktionen
Münster · Offen · Frist 29.09.2026
Die Bauwerke Münster GmbH beschafft für die Erweiterung und Aufstockung des Anne-Frank-Berufskollegs in Münster die Lieferung und Montage von etwa 76 mehrteiligen Aluminium-Fenstern mit Festverglasungen, Öffnungsflügeln und Raffstores. Zusätzlich sind rund 65 Quadratmeter Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktionen einschließlich Öffnungsflügeln und Türen auszuführen. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Klumpjan GmbH
Zuschlagswert: 317.716,69 EUR · Vertragsschluss: 15.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
281 vergleichbare Verfahren, davon 177 mit erfasstem Zuschlag · 122 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 267.385 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 82 % aus 5 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
JMF Metallbautechnik GmbH · Grabfeld
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Seufert-Niklaus GmbH · Bastheim
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Boetker Metall + Glas GmbH & Co. KG · Stuhr
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Rolladen-Sauter GmbH · Lahnau
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Güthler Glasfassaden GmbH · Lauben
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ost Holzfenster GmbH · Gründau
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schreinerei Koch GmbH · Otzberg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ATAC Service GmbH · Bonn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bolte KG · Rheine
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Hagemann & Henrichsmann GmbH · Steinfurt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Schlosser-, Stahlbau- und Metallbauarbeiten an Standorten in Hamburg
Stromnetz Hamburg GmbH · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: Wilhelm Bornschein GmbH & Co. +1 weitere
Vertragsschluss: 31.07.2025
Zuschlagswert: 9.660.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Rheine
48431 · Rheine
zvs@rheine.de+49 5971939-40633 erfasste Verfahren, davon 18 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 2514110
Hochbauverwaltung
zvs@rheine.de+49 5971939-406
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:40 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 02.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:32 (Europe/Berlin)
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
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