Anlage 8 - Bewertungsmatrix.pdf

Fassadenplanung für das Deutsche Theater Göttingen inkl. Fenster- und Dachsanierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 12:20 (Europe/Berlin)

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Auftraggeber: Stadt Göttingen Projekt: Sanierung Außenfassade – Bestand Fassadenplanung Anlage 8 – Bewertungsmatrix

  1. Schritt (Bewertung Referenzen)

Die für den Bewerber (Büro) angegebenen Referenzen werden wie folgt bewertet:

Vergleichbarkeit des PlanungsgegenstandVergleichbarkeit der PlanungsleistungenVergleichbarkeit des Sanie- rungsgegenstandesVergleichbarkeit der NutzungsanforderungenVergleichbarkeit der Baukosten KG 300 + 400 (brutto)
Sanierung und/oder Umbau im Bestand= 3 PunkteGeneralplanung mit Objektplanung und Tragwerksplanung= 3 PunkteFassadensanie- rung und Dachsanierung= 3 PunkteDenkmalge- schütztes Ge- bäude= 3 Punkte> 7,0 Mio. €= 3 Punkte
Objektplanung oder Tragwerksplanung= 1 Punktnur Fassadensa- nierung= 1 Punkt≥ 3,5 Mio. €= 2 Punkte
Erweiterung* oder Neubau= 1 PunktSonstige= 1 Punkt< 3,5 Mio. €= 1 Punkt
  1. Schritt (Addition der Punkte)

Die aus den einzelnen Bewertungen erreichten Punkte werden addiert. Die für den Bewerber (Büro) maximal erreichbaren Punkte (maximal 3 Referenzen) betragen 45 Punkte. Hieraus ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Punktzahl = Platz 1).

*Als Erweiterungsbau werden ausschließlich die Ergänzungen eines vorhandenen Objekts gewertet (vgl. § 2 Abs. 4 HOAI). Es muss sich folglich um ergänzende Anbauten an ein vorhandenes Objekt, welche zu einer räumlichen Erweiterung führen, handeln. Die Vorgängernorm in § 3 Nr. 4 HOAI 1996 nannte als Beispiel die Aufstockung oder den Anbau (Steeger/Fahrenbruch, Praxiskommentar HOAI 2013 - Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure, Stand 11.05.2022, § 2, Rdn. 6). Solitärgebäude als eigenständige, freistehende Objekte ohne eine direkte und unmittelbare Anbindung an Bestandsgebäude gelten nicht als Erwei- terungsbau. Auch die Anbindung durch einen einfachen Verbindungsgang ist hierfür nicht ausreichend.

Stand: 18.08.2026 Seite 1 von 1

Rev. 07/21 dbo

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