[Seite 1]
Änderungsmitteilung Nr. 1
Guten Tag,
bitte beachten Sie nachstehende Informationen:
Im Rahmen dieses 1. Änderungspaketes werden die Ausführungsfristen angepasst. Siehe 214_Besondere_Vertragsbedingungen_LHMuenchen-0125
Mit der Ausführung ist zu beginnen: Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 05.04.2027 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden: Innerhalb von 356 Werktagen nach Ausführungsbeginn.
Einzelfristen: Folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
-
Außenhaut Fenster / Türen verglast dicht (Witterungsschutz) ohne Wandbekleidungen / Dämmungen (baudicht): 156 Werktage nach Ausführungsbeginn gem. Abruf
-
komplette Fertigstellung Fenster / Türen und Bekleidungen ohne Beschlagsmontage und ohne Montage Türen und Fenster bei Bautüren und Einbringöffnungen: 247 Werktage nach Ausführungsbeginn gem. Abruf
Mit freundlichen Grüßen LHM, Baureferat