Änderungspaket 1 vom 10.09.2026 (PDF)

Fassadenarbeiten mit Holzfassade für einen Schulneubau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 10:59 (Europe/Berlin)

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Landeshauptstadt München, Baureferat Vergabeart Friedenstraße 40 81671 München offenes Verfahren Deutschland nicht offenes Verfahren Tel.: Fax.: U wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

n

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb t Innovationspartnerschaft

e

Ablauf der Angebotsfrist

r

Datum 20.10.2026 Uhrzeit 10:00 l Bindefrist endet am 21.12.2026

a

g

e

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

n

Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A

Bezeichnung der Bauleistung:

n

Maßnahmennummer Baumaßnahme

i

12HI.011443 Grund- und Mittelschule Torquato-Tasso-Straße, Neubau

c

Vergabenummer Leistung

h

BauR H-11207-2026Fassadenarbeiten, Holzfassade. 3. BA

t

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

b

212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren voerzulegenden Unterlagen 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote

a

227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien

r

242.H Instandhaltung 2440 Informationen zur Datenerhebung b 2492 Online-Vergaben

e

i

t

b

a

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

r

Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen * 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 2493 Masernschutzgesetz 622 Merkblatt Bauabfall 625 Abbiegeassistenzsystem LKW ab 7,5 to 16_Weitere_Besondere_Vertragsbedingungen_H-012025 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB München – Stand Januar 2025 1 von 5

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) WBVBs_Regelungen_zum_zentralen_Rechnungseingang_022026 statt 241 gilt 2410_Abfall_Ersatzbaustoffverordnung_EBV-0225

C) Udie, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben

n

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 tEigenerklärung zur Eignung 127 Erklärung Bezug Russland

e

221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222

r

224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erkllärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

a

248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärungg zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

e

Vertragsformular für Instandhaltung:

n

n

i

c

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind

h

223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderert Unternehmen

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu ver- geben im Namen und für Rechnung Landeshauptstadt München, Baureferat

U

Esn ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung

t

e

r

2 Kommunikatlion Die Kommunikataion erfolgt elektronisch übger die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform)

e

in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform n Stelle Landeshauptstadt München, Baureferat Straße Friedenstraße 40 PLZ/Ort 81671 Münchenn E-Mail Fax

i

c

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

h

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

t

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

b

e

3.2 - frei - a 3.3 Nachforderung r Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. b teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: e

i

t

b

nicht nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vaorzulegen: siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlargen

*

4 Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB München – Stand Januar 2025 3 von 5

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interes- sensbestätigung nur ein Los

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:

U

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. nHöchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot

t

in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:

e

r

l

a

5 Mehrere Hauptangebote

g

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist

e

zugelassen Werden mehrere Haupntangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.

n

6 Nebenangebote

i

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelacssen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge-

h

nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -

t

für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche :

b

e

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereichea:

r

b

e

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot i

t

b

a

7 Angebotswertung: r Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote * Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel U mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben,

n

ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.

t

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

e

Schriftrlich Das beigefügtel Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

a

siehe Briefkopf

g

Stelle:

e

n

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"

Maßnahmenummer: 12HI.011443Baumnaßnahme: Grund- und Mittelschule Torquato-Tasso-Straße, Neubau
Vergabenummer: BauR H-11207-2026i Leistung: Fassadenarbeiten, Holzfassade. 3. BA

zu versehen, ggf. unter Verwendungi eicnes bereit gestellten Kennzettels.

h

t

9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A):

b

Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847

e

10 a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer
BauR H-11207-2026
Baumaßnahme
U Grund- und Mittelschule Torquato-Tasso-Straße, Neubau
n
t Leistung
e Fassadenarbeiten, Holzfassade. 3. BA

er

l

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1.l a Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (= Ausführungsfristen)
g Mit der Ausführung ist zu beginnen
e am
n spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
n innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2
VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 05.04.2027 zugehen; Ihr
i Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
c nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
h Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
t am
innerhalb von 356 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
b in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
e in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2a Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
r vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
b vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
e folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
t
b
a - Außenhaut Fenster-/ Türen verglast dicht (Witterungsschutz) ohne Wandbekleidungen/
Dämmungen (baudicht): 156 Werktage nach Ausführungsbeginn gem. Abruf
r - Komplette Fertigstellung Fenster/Türen und Bekleidungen ohne Beschlagsmontage und
* ohne Montage Türen und Fenster bei Bautüren und Einbringöffnungen: 247 Werktage nach
Ausführungsbeginn gem. Abruf
- Einzelfristen für Planungsleistungen siehe im Leistungsverzeichnis Vortext "B/ Weitere
Besondere Vertragsbedingungen/ WBVBs" Ziffer 12.7.1

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

U

2.1€ (ohne Umsatzsteuer)
UProzent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis
zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2e Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne
r Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die
Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils des Auftragssumme begrenzt, der den bis zu
l diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3a Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen
werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte
g Vertragsstrafe angerechnet.

ge

n

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß
§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60
n Tage.

Tage. ni

c

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

h

h Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet
t Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
zu leisten.

zu leisten. b 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/Be)

a

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summer der Abschlagszahlungen zum
a Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
r Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
b
Nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. Soweit zu diesem Zeitpunkt die
e geltend gemachten Mängelansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind, darf er einen
entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
i
t
b
a Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet

Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet ar

*

6 Bürgschaften

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
-die Vertragserfüllung das Formblatt„Vertragserfüllungsbürgschaft“
-die Mängelansprüche das Formblatt„Mängelanspruchsbürgschaft“
-vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt.„Abschlagszahlung-/
Vorauszahlungsbürgschaft“

§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. Nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
U Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Un

t

8 Werbung e Werbung auf drer Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

l

9 Sicherung der Mindestlohnpflichten

a

a Mindestlohnpflichten bestehen in der Baubranche aufgrund der geltenden allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträge und aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Danach ist der Auftragnehmer verpflichtet, den
g zur Erfüllung seiner Vertragsleistungen eingesetzten eigenen Arbeitskräften tarifliche bzw. gesetzliche
Mindestlöhne zu gewähren.
e Daneben haftet der Auftragnehmer gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz dafür, dass
auch den auf seiner Baustelle von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräften der Mindestlohn vergütet
n wird.
Erhalten Arbeitskräfte, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des Auftragnehmers eingesetzt sind, für
n tatsächlich geleistete Arbeit den ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Lohn nicht, nicht
vollständig oder nicht termingerecht, so hat der Auftragnehmer als sofort fällige Pflicht gegenüber dem
i Auftraggeber an alle betroffenen Arbeitskräfte die vorenthaltenen Löhne zu zahlen. Der Auftragnehmer hat die
erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche Betreuung der betroffenen Arbeitskräfte zu
c erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten.
h
Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der Auftragnehmer dem
t Auftraggeber nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen zustehenden Mindestlohn auch tatsächlich
erhalten haben; dies kann z.B. durch Testat eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der
vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5 %
der Auftragssumme zurückzubehalten.

der Auftragssumme zurückzubehalten. be 10 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln

a

a Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der
Leistungserbringung ist verboten.

Leistungserbringung ist verboten. arb 11 Diskriminierungsschutzklausel

e

11.1e Das beauftragte Unternehmen hat sich bei der Ausführung des Auftrags jeglicher diskriminierender,
insbesondere sexistischer und rassistischer Äußerungen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild zu enthalten. Dies
i 1 gilt insbesondere für sämtliche Formen der Werbung auf städtischen Baustellen. Auf die hierzu erstellten 1
t Grundregeln des deutschen Werberates, den Leitfaden zum Werbekodex (www.werberat.de/werbekodex) und
die im Stadtratsbeschluss vom 04.10.2018 (www.ris-muenchen.de; Nr. 14-20/V10529) dargestellten Kriterien
b zur Beurteilung sexistischer Werbung wird hingewiesen.
11.2a Das beauftragte Unternehmen hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Pflichten von seinen zur
r Auftragsausführung eingesetzten Subunternehmen beachtet werden.

r*

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

12 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertragszwecks
erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern,
behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt,
U 1 soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unangemessen
n 1 hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht
einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter
t Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.
e
r 13 bis 15: frei
l

lag

16

g Weitere Besondere Vertragsbedingungen
e Fortsetzung siehe Beiblatt „16_Weitere Besondere Vertragsbedingungen“.

en

n

i

c

h

t

b

e

a

r

b

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b

a

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*

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