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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Landeshauptstadt München, Baureferat Vergabeart Friedenstraße 40 81671 München offenes Verfahren Deutschland nicht offenes Verfahren Tel.: Fax.: U wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
n
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb t Innovationspartnerschaft
e
Ablauf der Angebotsfrist
r
Datum 20.10.2026 Uhrzeit 10:00 l Bindefrist endet am 21.12.2026
a
g
e
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
n
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
n
Maßnahmennummer Baumaßnahme
i
12HI.011443 Grund- und Mittelschule Torquato-Tasso-Straße, Neubau
c
Vergabenummer Leistung
h
BauR H-11207-2026Fassadenarbeiten, Holzfassade. 3. BA
t
Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
b
212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren voerzulegenden Unterlagen 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote
a
227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien
r
242.H Instandhaltung 2440 Informationen zur Datenerhebung b 2492 Online-Vergaben
e
i
t
b
a
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
r
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen * 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 2493 Masernschutzgesetz 622 Merkblatt Bauabfall 625 Abbiegeassistenzsystem LKW ab 7,5 to 16_Weitere_Besondere_Vertragsbedingungen_H-012025 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB München – Stand Januar 2025 1 von 5
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) WBVBs_Regelungen_zum_zentralen_Rechnungseingang_022026 statt 241 gilt 2410_Abfall_Ersatzbaustoffverordnung_EBV-0225
C) Udie, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben
n
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 tEigenerklärung zur Eignung 127 Erklärung Bezug Russland
e
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
r
224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erkllärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
a
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärungg zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
e
Vertragsformular für Instandhaltung:
n
n
i
c
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind
h
223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderert Unternehmen
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu ver- geben im Namen und für Rechnung Landeshauptstadt München, Baureferat
U
Esn ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
t
e
r
2 Kommunikatlion Die Kommunikataion erfolgt elektronisch übger die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform)
e
in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform n Stelle Landeshauptstadt München, Baureferat Straße Friedenstraße 40 PLZ/Ort 81671 Münchenn E-Mail Fax
i
c
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
h
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
t
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
b
e
3.2 - frei - a 3.3 Nachforderung r Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. b teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: e
i
t
b
nicht nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vaorzulegen: siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlargen
*
4 Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB München – Stand Januar 2025 3 von 5
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interes- sensbestätigung nur ein Los
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
U
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. nHöchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot
t
in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
e
r
l
a
5 Mehrere Hauptangebote
g
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
e
zugelassen Werden mehrere Haupntangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.
n
6 Nebenangebote
i
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelacssen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge-
h
nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
t
für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche :
b
e
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereichea:
r
b
e
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot i
t
b
a
7 Angebotswertung: r Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote * Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel U mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben,
n
ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
t
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
e
Schriftrlich Das beigefügtel Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
a
siehe Briefkopf
g
Stelle:
e
n
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
| Maßnahmenummer: 12HI.011443 | Baumnaßnahme: Grund- und Mittelschule Torquato-Tasso-Straße, Neubau |
|---|---|
| Vergabenummer: BauR H-11207-2026 | i Leistung: Fassadenarbeiten, Holzfassade. 3. BA |
zu versehen, ggf. unter Verwendungi eicnes bereit gestellten Kennzettels.
h
t
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A):
b
Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847
e
10 a
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b
e
i
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b
a
r
*
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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
| Vergabenummer | |||
|---|---|---|---|
| BauR H-11207-2026 | |||
| Baumaßnahme | |||
| U Grund- und Mittelschule Torquato-Tasso-Straße, Neubau | |||
| n | |||
| t Leistung | |||
| e Fassadenarbeiten, Holzfassade. 3. BA |
er
l
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
| 1. | l a Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (= Ausführungsfristen) | |||||||
| g Mit der Ausführung ist zu beginnen | ||||||||
| e am | ||||||||
| n spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. | ||||||||
| in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. | ||||||||
| n innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 | ||||||||
| VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 05.04.2027 zugehen; Ihr | ||||||||
| i Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. | ||||||||
| c nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. | ||||||||
| h Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) | ||||||||
| t am | ||||||||
| innerhalb von 356 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. | ||||||||
| b in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. | ||||||||
| e in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. | ||||||||
| 1.2 | a Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: | |||||||
| r vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn | ||||||||
| b vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung | ||||||||
| e folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen | ||||||||
| t | ||||||||
| b | ||||||||
| a - Außenhaut Fenster-/ Türen verglast dicht (Witterungsschutz) ohne Wandbekleidungen/ | ||||||||
| Dämmungen (baudicht): 156 Werktage nach Ausführungsbeginn gem. Abruf | ||||||||
| r - Komplette Fertigstellung Fenster/Türen und Bekleidungen ohne Beschlagsmontage und | ||||||||
| * ohne Montage Türen und Fenster bei Bautüren und Einbringöffnungen: 247 Werktage nach | ||||||||
| Ausführungsbeginn gem. Abruf | ||||||||
| - Einzelfristen für Planungsleistungen siehe im Leistungsverzeichnis Vortext "B/ Weitere | ||||||||
| Besondere Vertragsbedingungen/ WBVBs" Ziffer 12.7.1 |
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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
U
| 2.1 | € (ohne Umsatzsteuer) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| U | Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; | |||||||
| Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. | ||||||||
| Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung als | ||||||||
| Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis | ||||||||
| zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. | ||||||||
| 2.2 | e Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne | |||||||
| r Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die | ||||||||
| Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils des Auftragssumme begrenzt, der den bis zu | ||||||||
| l diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. | ||||||||
| 2.3 | a Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen | |||||||
| werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte | ||||||||
| g Vertragsstrafe angerechnet. |
ge
n
3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
| Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß | ||
|---|---|---|
| § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60 | ||
| n Tage. |
Tage. ni
c
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
h
| h Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet | ||||
|---|---|---|---|---|
| t Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die | ||||
| Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) | ||||
| zu leisten. |
zu leisten. b 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/Be)
a
| Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summer der Abschlagszahlungen zum | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). | |||||||||||
| r Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) | : | ||||||||||
| b | |||||||||||
| Nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. Soweit zu diesem Zeitpunkt die | |||||||||||
| e geltend gemachten Mängelansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind, darf er einen | |||||||||||
| entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. | |||||||||||
| i | |||||||||||
| t | |||||||||||
| b | |||||||||||
| a Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet |
Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet ar
*
6 Bürgschaften
| Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| -die Vertragserfüllung das Formblatt | „Vertragserfüllungsbürgschaft“ | ||||||
| -die Mängelansprüche das Formblatt | „Mängelanspruchsbürgschaft“ | ||||||
| -vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt | . | „Abschlagszahlung-/ | |||||
| Vorauszahlungsbürgschaft“ |
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
7 Technische Spezifikationen
| Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. Nationale Normen, mit denen | |
|---|---|
| europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische | |
| Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen | |
| U Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. |
Un
t
8 Werbung e Werbung auf drer Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
l
9 Sicherung der Mindestlohnpflichten
a
| a Mindestlohnpflichten bestehen in der Baubranche aufgrund der geltenden allgemeinverbindlich erklärten | ||
|---|---|---|
| Tarifverträge und aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Danach ist der Auftragnehmer verpflichtet, den | ||
| g zur Erfüllung seiner Vertragsleistungen eingesetzten eigenen Arbeitskräften tarifliche bzw. gesetzliche | ||
| Mindestlöhne zu gewähren. | ||
| e Daneben haftet der Auftragnehmer gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz dafür, dass | ||
| auch den auf seiner Baustelle von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräften der Mindestlohn vergütet | ||
| n wird. | ||
| Erhalten Arbeitskräfte, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des Auftragnehmers eingesetzt sind, für | ||
| n tatsächlich geleistete Arbeit den ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Lohn nicht, nicht | ||
| vollständig oder nicht termingerecht, so hat der Auftragnehmer als sofort fällige Pflicht gegenüber dem | ||
| i Auftraggeber an alle betroffenen Arbeitskräfte die vorenthaltenen Löhne zu zahlen. Der Auftragnehmer hat die | ||
| erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche Betreuung der betroffenen Arbeitskräfte zu | ||
| c erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten. | ||
| h | ||
| Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der Auftragnehmer dem | ||
| t Auftraggeber nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen zustehenden Mindestlohn auch tatsächlich | ||
| erhalten haben; dies kann z.B. durch Testat eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der | ||
| vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5 % | ||
| der Auftragssumme zurückzubehalten. |
der Auftragssumme zurückzubehalten. be 10 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
a
| a Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der | |
|---|---|
| Leistungserbringung ist verboten. |
Leistungserbringung ist verboten. arb 11 Diskriminierungsschutzklausel
e
| 11.1 | e Das beauftragte Unternehmen hat sich bei der Ausführung des Auftrags jeglicher diskriminierender, | |
|---|---|---|
| insbesondere sexistischer und rassistischer Äußerungen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild zu enthalten. Dies | ||
| i 1 gilt insbesondere für sämtliche Formen der Werbung auf städtischen Baustellen. Auf die hierzu erstellten 1 | ||
| t Grundregeln des deutschen Werberates, den Leitfaden zum Werbekodex (www.werberat.de/werbekodex) und | ||
| die im Stadtratsbeschluss vom 04.10.2018 (www.ris-muenchen.de; Nr. 14-20/V10529) dargestellten Kriterien | ||
| b zur Beurteilung sexistischer Werbung wird hingewiesen. | ||
| 11.2 | a Das beauftragte Unternehmen hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Pflichten von seinen zur | |
| r Auftragsausführung eingesetzten Subunternehmen beachtet werden. |
r*
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[Seite 9]
214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
12 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung
| Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertragszwecks | ||
|---|---|---|
| erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, | ||
| behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, | ||
| U 1 soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unangemessen | ||
| n 1 hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht | ||
| einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter | ||
| t Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist. | ||
| e | ||
| r 13 bis 15: frei | ||
| l |
lag
16
| g Weitere Besondere Vertragsbedingungen | |
|---|---|
| e Fortsetzung siehe Beiblatt „16_Weitere Besondere Vertragsbedingungen“. |
en
n
i
c
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t
b
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a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - VHB München Stand 01/2025