Wartungsvertrag_VE320-2_Fassadenarbeiten.docx

Fassadenarbeiten mit Aluminium- und Holz-Aluminium-Fenstern für das Gesundheitsquartier Ammerland

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 11:26 (Europe/Berlin)

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Ammerland-Klinik GmbH

Technischer Dienst – Betriebstechnik

Wartungsvertrag

für Fenster, Fassaden und Türen

in Anlehnung an VFF-Merkblatt WP.03 „Wartungsvertrag für Fenster, Fassaden und Türen“

Neubau Klinikzentrum Westerstede – Vergabeeinheit 320.2 Fassadenarbeiten

ObjektGebäude - K, Ammerland-Klinik GmbH, Lange Straße 38, 26655 Westerstede
VergabeeinheitVE 320.2 Fassadenarbeiten (KG 330 Außenwände) – Grundlage: Langtext-LV vom 03.08.2026
WartungslisteArbeitskarte AMM_320.2 „Fassadenarbeiten – Arbeitskarte Wartung“ (Anlage 1)
Vertragslaufzeit4 Jahre ab Abnahme der Bauleistung VE 320.2
Stand27.08.2026 – Version 1.0

Vorbemerkung – Verhältnis zum VFF-Merkblatt WP.03

Dieser Vertrag folgt in Aufbau und Inhalt dem Muster-Wartungsvertrag des VFF-Merkblatts WP.03 (Ausgabe 2016-11). Mit Rücksicht auf die Stellung des AG als öffentlicher Auftraggeber und die Einbindung in den Bauvertrag VE 320.2 nach VOB weicht er in folgenden Punkten bewusst vom Muster ab:

  • Zahlung (WP.03 Ziff. III.2): Die Vergütung wird nicht im Voraus, sondern nach erbrachter Leistung und Vorlage der Dokumentation gezahlt (§ 6).
  • Preisanpassung (WP.03 Ziff. III.3): Anstelle einer jährlichen Indexanpassung gelten Festpreise über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren (§ 6 Abs. 2).
  • Laufzeit (WP.03 Ziff. VI): Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch, sondern endet fest nach 4 Jahren; die Laufzeit ist an die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bauvertrages gekoppelt (§ 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B, vgl. § 7 Abs. 1 und § 9).
  • Hilfsmittel (WP.03 Ziff. IV): Der AG stellt keine Befahranlagen oder Hubarbeitsbühnen; erforderliche Zugangstechnik kalkuliert der AN in die Pauschalen ein bzw. bietet sie in Anlage 3 an. Strom, Wasser und Aufzugsnutzung stellt der AG (§ 5).
  • Instandsetzung (WP.03 Ziff. II.2): Eine Ausführung von Instandsetzungen ohne Auftragserteilung mit gesonderter Abrechnung ist nicht vorgesehen. Kleine Instandsetzungen bis 50,00 EUR Materialwert je Anlage sind in der Pauschale enthalten; alle weitergehenden Instandsetzungen bedürfen der Beauftragung in Textform (§ 3 Abs. 3, § 4).

Im Übrigen gelten die Regelungen des Musters sinngemäß fort.

§ 1 Vertragsparteien

Auftraggeber (AG)Ammerland-Klinik GmbH, Lange Straße 38, 26655 Westerstede vertreten durch: Geschäftsführung Fachlich zuständig: Technischer Dienst / Betriebstechnik, Technischer Leiter, Tel. 04488/50-4450, technik.dienst@ammerland-klinik.de
Auftragnehmer (AN)[Firma – Auftragnehmer der Bauleistung VE 320.2], [Anschrift] vertreten durch: [Name, Funktion] Ansprechpartner Wartung / Störungsdienst: [Name, Tel., E-Mail]

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsgrundlagen

(1) Gegenstand des Vertrages sind Inspektion und Wartung (Instandhaltung im Sinne DIN 31051 / DIN EN 13306) der im Rahmen der Vergabeeinheit 320.2 Fassadenarbeiten errichteten Bauteile und Anlagen des Neubaus Klinikzentrum Westerstede. Art, Umfang, Mengen und Fristen der Leistungen ergeben sich abschließend aus der Wartungsliste – Arbeitskarte AMM_320.2 (Anlage 1), Leistungskennziffern 01 bis 15. Der Mengen-Endabgleich erfolgt nach der Tür-/Fensterliste des Bauvorhabens; Mehr- oder Mindermengen werden zu den Einheitspreisen des Preisblatts (Anlage 2) fortgeschrieben.

(2) Vertragsgrundlagen in nachstehender Rangfolge:

  • Dieser Wartungsvertrag mit Anlagen 1 bis 5
  • Angebot des AN vom [Datum]
  • VOB Teil B (DIN 1961) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
  • VFF-Merkblätter WP.01 (Wartung, Inspektion), WP.02 (Pflege) und WP.03 (Wartungsvertrag) in aktueller Fassung
  • Die in der Arbeitskarte genannten Regelwerke, insbesondere DIN EN 1154/1158, DIN 18650 / DIN EN 16005, DIN EN 12101-2, DIN EN 179 / ASR A2.3, ASR A1.6, ASR A1.7, DIN 18008, DIN EN 795 / DGUV 312-906 / DGUV Information 201-056, DIN EN 13659
  • Wartungs- und Pflegeanleitungen der System- und Beschlaghersteller sowie Zulassungen (abZ/abP/ETA, Typenstatik) der jeweiligen Anlagen

(3) Der AN ist zugleich Auftragnehmer der Bauleistung VE 320.2. Er sichert zu, dass die Wartung durch herstellergeschultes bzw. sachkundiges Personal erfolgt (insbesondere Sachkunde kraftbetätigte Türen nach ASR A1.7 / DIN 18650, Sachkunde PSAgA nach DGUV 312-906) und die Nachweise auf Verlangen vorgelegt werden.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

(1) Der AN führt sämtliche in Anlage 1 beschriebenen Inspektions- und Wartungsarbeiten in den dort genannten Fristen aus (Regelintervall 12-monatlich; Nahinspektion Pfosten-Riegel-Fassade LKZ 12.0.0.2 und Sichtkontrolle Stahl-Leichtbau-Außenwand LKZ 15 im 24-Monats-Turnus). Enthalten sind gemäß LKZ 01 insbesondere:

  • Jährlicher Wartungs- und Prüfterminplan in Abstimmung mit dem AG (Vorlage bis 30.11. für das Folgejahr)
  • Wartungsbericht je Einsatz als PDF sowie strukturiert im Tabellenformat (CSV/XLSX) mit Anlagenkennung zur Übernahme in das CAFM-System des AG, Übergabe innerhalb 10 Werktagen
  • Führen der Prüfbücher (DIN 18650 / EN 16005, NRWG, PSAgA) und Anbringen der Prüfplaketten
  • Ersatzteilbevorratung für die vertragsgegenständlichen Systeme über die Vertragslaufzeit
  • Unterweisung des Bedienpersonals im Rahmen der Wartungstermine; Bereitstellung der Checkliste für die monatliche Betreiberkontrolle der Fluchttüren (LKZ 07)

(2) Störungsdienst: Der AN unterhält einen Störungsdienst mit folgenden Reaktionszeiten ab Meldung durch den AG:

Klasse 1 – sicherheitsrelevantAusfall Fluchttür-/Panikfunktion, NRWG/RWA, Absturzsicherung, automatiktür-bedingte Personengefährdung, Windwächterausfall Sonnenschutz: Rückruf 2 Std., vor Ort innerhalb 24 Std., auch samstags.
Klasse 2 – funktionsrelevantAnlage nicht oder eingeschränkt nutzbar: vor Ort nächster Werktag +1.
Klasse 3 – sonstigeInnerhalb 5 Werktagen bzw. zum nächsten Wartungstermin.

(3) Kleine Instandsetzungen, die im Rahmen des Wartungstermins ohne wesentlichen Mehraufwand ausführbar sind und deren Materialwert je Anlage 50,00 EUR netto nicht übersteigt, sind in der Pauschale enthalten (Schmier- und Pflegemittel, Kleinbefestigungen, Dichtungsabschnitte bis 1 m, Batterien Fluchttürwächter). Darüber hinausgehende Instandsetzungen werden ausschließlich nach Beauftragung gemäß § 4 ausgeführt; bei sicherheitsrelevanten Mängeln entscheidet der AG auf die Meldung nach § 3 Abs. 4 unverzüglich über die Beauftragung.

(4) Festgestellte Mängel und Beschädigungen werden dokumentiert (Foto, Anlagenkennung, Mängelklasse gemäß Anlage 4, Kostenschätzung). Sicherheitsrelevante Mängel (Klasse 1) sind dem Technischen Dienst unverzüglich telefonisch zu melden; die Anlage ist erforderlichenfalls zu sichern bzw. außer Betrieb zu setzen und zu kennzeichnen. Mängel, die der Gewährleistung der Bauleistung VE 320.2 unterfallen, beseitigt der AN im Rahmen seiner Mängelhaftung unentgeltlich.

§ 4 Instandsetzung außerhalb des Wartungsumfangs

Instandsetzungen über die Wertgrenze des § 3 Abs. 3 hinaus bedürfen der Beauftragung in Textform durch den Technischen Dienst des AG. Sie werden nach den Stundenverrechnungssätzen und Konditionen der Anlage 3 bzw. nach Einzelangebot vergütet. Es sind ausschließlich vom Hersteller zugelassene bzw. gleichwertige Ersatzteile zu verwenden; bei bauaufsichtlich zugelassenen Bauteilen (NRWG, Türantriebe in Rettungswegen, Absturzsicherungen) nur Teile gemäß Zulassung.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Gewährung des ungehinderten Zugangs zu den Anlagen zu den abgestimmten Terminen, einschließlich freien Zugangs von innen (ausreichender Arbeitsraum, frei geräumte Fensterbänke); Bereitstellung von Strom und Wasser sowie – soweit erforderlich – Aufzugsnutzung; Benennung eines Ansprechpartners
  • Bedienung und Pflege der Anlagen gemäß den übergebenen Bedienungs- und Pflegeanleitungen (VFF WP.02)
  • Durchführung der monatlichen Betreiberkontrollen der Fluchttüren anhand der Checkliste des AN sowie unverzügliche Meldung erkannter Schäden und Funktionsstörungen
  • Ansteuerungen aus bauseitigen Gewerken (RWA-Steuerung ELT, Windwächter-/Gruppensteuerung Sonnenschutz): Koordination der gemeinsamen Probeauslösung; die Wartung der bauseitigen Steuerungen selbst ist nicht Gegenstand dieses Vertrages
  • Terminabstimmung unter Berücksichtigung des Krankenhausbetriebs; Zugang zu Patientenbereichen nur nach Ankündigung, zu Sonderbereichen nur nach Freigabe und unter Beachtung der Hygienevorgaben des AG
  • Es gilt jederzeit die jeweils gültige Fremdfirmenordnung des AG (Anlage 5)

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Wartungsleistungen werden mit der Jahrespauschale gemäß Preisblatt (Anlage 2) vergütet, zahlbar jährlich nach Durchführung, prüffähiger Rechnung und vollständiger Übergabe der Dokumentation gemäß § 3 (1).

(2) Die Preise sind Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Leistungen im 24-Monats-Turnus werden im Jahr ihrer Ausführung abgerechnet.

(3) Störungseinsätze und Instandsetzungen nach § 4 werden nach Anlage 3 vergütet. Einsätze zur Beseitigung von Gewährleistungsmängeln der VE 320.2 sind unentgeltlich.

§ 7 Gewährleistung und Verjährung

(1) Die Parteien sind sich einig, dass mit Abschluss dieses Wartungsvertrages die Wartung der maschinellen und elektrotechnischen Anlagen im Sinne von § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B für die Dauer der Verjährungsfrist dem AN übertragen wird. Für diese Anlagen (insbesondere Türantriebe, NRWG-/RWA-Antriebe, Sonnenschutzantriebe, Fluchttürwächter) gilt damit die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem Bauvertrag VE 320.2 von 4 Jahren; die verkürzte Frist von 2 Jahren findet keine Anwendung.

(2) Für die Wartungs- und Instandsetzungsleistungen aus diesem Vertrag sowie eingebaute Teile gilt eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 2 Jahren ab Abnahme der jeweiligen Leistung (§ 13 VOB/B).

(3) Unterlässt oder verzögert der AN vertraglich geschuldete Wartungsleistungen, kann er sich gegenüber Mängelansprüchen aus dem Bauvertrag nicht auf unterlassene Wartung berufen.

(4) Der AG teilt dem AN vor Beginn der ersten Wartungsarbeiten in Textform mit, welche Mängelbeseitigungsverpflichtungen anderer Firmen an den vertragsgegenständlichen Bauteilen bzw. an angrenzenden Gewerken (insbesondere bauseitige RWA- und Sonnenschutzsteuerungen der VE-Elektrotechnik) bestehen, unter Nennung der Gewerke, der beseitigungspflichtigen Firmen und der Verjährungsfristen (entsprechend VFF WP.03 Ziff. VII.3).

(5) Werden dem AN im Zuge der Wartungs- und Inspektionsarbeiten Mängel an Gewerken bekannt, die der Mängelbeseitigungspflicht anderer Firmen unterliegen, zeigt er diese dem AG unverzüglich in Textform an.

§ 8 Haftung und Versicherung

Der AN haftet für Schäden aus mangelhafter Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften und weist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden nach. Die Betreiberverantwortung des AG bleibt unberührt.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Abnahme der Bauleistung VE 320.2 und läuft 4 Jahre (entsprechend der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bauvertrages). Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Die Parteien können vor Ablauf über eine Fortführung zu neu zu vereinbarenden Konditionen verhandeln; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei wiederholter Nichteinhaltung der Wartungsfristen, mangelhafter Dokumentation oder Verlust der erforderlichen Sachkunde. Der AG wird auf die Folgen einer Kündigung für § 7 (1) hingewiesen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der Zustimmung des AG in Textform; die Herstellerautorisierung ist auch für Nachunternehmer nachzuweisen.
  • Das Personal des AN meldet sich zu Beginn und Ende jedes Einsatzes beim Technischen Dienst an und ab und erhält eine jährliche Sicherheits- und Hygieneunterweisung durch den AG.
  • Der AN beachtet Datenschutz und Schweigepflicht; Verpflichtungserklärung vor Leistungsbeginn.
  • Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Gerichtsstand ist Oldenburg; es gilt deutsches Recht.
AnlagenAnlage 1 – Arbeitskarte AMM_320.2 Fassadenarbeiten – Arbeitskarte Wartung (Wartungsliste, LKZ 01–15) Anlage 2 – Preisblatt Wartungspauschalen Anlage 3 – Stundenverrechnungssätze und Konditionen Anlage 4 – Mängelklassen Anlage 5 – Fremdfirmenordnung in gültiger Fassung
Ort, Datum / Unterschrift AG
Ort, Datum / Unterschrift AN

Anlage 2 – Preisblatt Wartungspauschalen

Mengen gemäß Arbeitskarte AMM_320.2 (Endabgleich nach Tür-/Fensterliste). Einheitspreise je Anlage und Jahr einschließlich aller Nebenleistungen gemäß § 3; LKZ 12.2 und 15 je Durchführung im 24-Monats-Turnus.

LKZLeistung gemäß Arbeitskarte AMM_320.2MengeEinheitEP netto [EUR/Jahr]GP netto [EUR/Jahr]
01Allgemeine Leistungen: Terminplan, Wartungsberichte, Prüfbücher, Prüfplaketten, Ersatzteilbevorratung, Störungsdienst1psch.
02Wartung Türschließer 1-flg. (EN 1154, teils ÖU Kl. 3 / Rastfeststeller), 12-monatl.33St.
03Wartung Türschließer 2-flg. mit Schließfolgeregelung (EN 1158), 12-monatl.7St.
04Wartung/Sicherheitsprüfung Drehtürantrieb 2-flg. inkl. Sensorik, Prüfbuch DIN 18650 / EN 16005, 12-monatl.3St.
05Wartung/Sicherheitsprüfung Schiebetürantriebe (1 St 1-flg. Teleskop, 9 St 2-flg.) inkl. Motorschlösser, Schleusenfunktion, Prüfbuch, 12-monatl.10St.
06Wartung NRWG-/RWA-Antriebe (Oberlichter, Ketten-/Verriegelungsantriebe, Lamellen- und Kippfenster) inkl. Probeauslösung mit ELT, DIN EN 12101-2, 12-monatl.60St.
07Wartung Fluchttüren mit Panikfunktion (DIN EN 179) inkl. 10 Fluchttürwächter und 47 Beschlaggarnituren; Checkliste für monatl. Betreiberkontrolle, 12-monatl.14St.
08Wartung Außentüren (20 Alu-Rohrrahmen, 26 Stahlblech teils RC2N, 11 Alu in PRF) inkl. Sichtkontrolle 29 Magnetkontakte, 12-monatl.57St.
09Wartung Fenster (352 Alu Dreh/DK, 109 Festverglasung, 6 Lamellen, 252 Holz-Alu, 112 Einsatzfenster PRF), VFF WP.01 / ASR A1.6, 12-monatl.831St.
10Wartung Fensterzubehör (Griffe, abschließbare Rosetten, Dornzwangverschlüsse, Drehsperren, Öffnungsbegrenzer 672 St, Insektenschutz, Wetterschutzgitter), 12-monatl.1psch.
11Prüfung Absturzsicherungen (268 Glas-Brüstungssicherungen, 39 Alu-/Staketengeländer), abP/Typenstatik, 12-monatl.307St.
12.1Sichtinspektion Pfosten-Riegel-Fassade 50 Elemente inkl. Anschlüsse, Bleche, Fugen (vom Boden/Hubsteiger), Bericht mit Fotos, 12-monatl.50Elem.
12.2Nahinspektion PR-Fassade von Gerüst/Hubsteiger/PSAgA inkl. Nachstellen Andruckprofile, Fugenkontrolle, 24-monatl. (Preis je Durchführung)50Elem.
13Sachkundigenprüfung Einzelanschlagpunkte DIN EN 795 Typ A (4 St) und PSAgA-Set (1 St) inkl. Prüfbuch und Wiederholungsunterweisung, DGUV 312-906, 12-monatl.1psch.
14Wartung Sonnenschutzanlagen Vorbautextilscreens (80 PRF + 317 Fenster) inkl. Motoren, Funktionsprüfung Windwächter mit ELT, DIN EN 13659, 12-monatl.397St.
15Sichtkontrolle Stahl-Leichtbau-Außenwand an zugänglichen Stellen, 24-monatl. (Preis je Durchführung)1psch.
Jahrespauschale netto (LKZ 01–11, 12.1, 13, 14)
Leistungen im 24-Monats-Turnus (LKZ 12.2, 15), umgelegt je Jahr
Gesamt netto / Jahr
zzgl. USt. 19 %
Gesamt brutto / Jahr

Anlage 3 – Stundenverrechnungssätze und Konditionen

PositionEinheitPreis netto [EUR]
Servicetechniker / Sachkundiger, Mo–Fr 07–17 UhrStd.
Monteur / Helfer, Mo–Fr 07–17 UhrStd.
Zuschlag Mo–Fr 17–22 Uhr%
Zuschlag Nacht 22–07 Uhr%
Zuschlag Samstag%
Zuschlag Sonn-/Feiertag%
Anfahrtspauschale je Störungseinsatzpsch.
Hubsteiger bis 30 m Arbeitshöhe (für Instandsetzung außerhalb Pauschale)Tag
Rabatt auf Ersatzteil-Listenpreise der Systemhersteller%
Bereitschaftspauschale Störungsdienst außerhalb Regelarbeitszeit (falls angeboten)EUR/Jahr

Anlage 4 – Mängelklassen

Klasse 1 – sicherheitsrelevantGefahr für Personen oder Ausfall einer Sicherheitsfunktion (Panik-/Fluchtfunktion, NRWG/RWA, Absturzsicherung, Reversierung/Sensorik Türantriebe, Windwächter). Sofortige telefonische Meldung, Anlage sichern, Behebung bzw. Übergangslösung innerhalb 24 Std.
Klasse 2 – funktionsrelevantAnlage nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, keine unmittelbare Gefährdung. Meldung im Wartungsbericht mit Kostenschätzung; Behebung nach Beauftragung innerhalb 10 Werktagen. Gewährleistungsmängel VE 320.2 unentgeltlich.
Klasse 3 – Verschleiß / optischKein Funktionsverlust. Behebung im Rahmen der nächsten Wartung oder Aufnahme in die Instandhaltungsplanung des AG.
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