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- Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Anlage zum Formblatt 214, Stand: 23.06.2026
10.1 Abnahme Der Auftraggeber verlangt, dass die Leistungen ausschließlich förmlich abgenommen werden (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B).
10.2 Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber (AG) schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Selbstbeteiligung je Schadenfall netto max. 5.000,00 EUR gilt als vereinbart. Detaillierte Konditionen können beim AG angefordert werden.
Der Auftragnehmer beteiligt sich an den Kosten der Bauleistungsversicherung mit einer Umlage von 0,344% (bezogen auf den Bruttoschlussrechnungsbetrag). Der Auftraggeber ist berechtigt die Umlage von 0,344% bei Abschlagsrechnungen in Abzug zu bringen (dort bezogen auf den Bruttobetrag der kumulierten Abschlagsrechnungen).
10.3 Projektplattform Als Projektplattform dient DALUX. Die Nutzung der Plattform wird dem Auftragnehmer (AN) durch den AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Plattform ist für den AN verpflichtend.
Freigegebene Pläne und weitere Dokumente zur Ausführung sind durch den AN über die Plattform abzurufen. Eine automatisierte Benachrichtigungsfunktion ist dazu eingerichtet. Die Montageplanung des AN ist zur Freigabe auf die Plattform hochzuladen. Eine Freigabe findet durch die Planer über die Plattform statt.
Rechnungen sind über DALUX als Pdf-Datei einzureichen. Rechnungen und Nachträge werden auf der Plattform bearbeitet und freigegeben. Sämtliche rechnungsbegründenden Unterlagen (Aufmaß, Stundennachweise, Lieferscheine, Abnahmeprotokolle, usw.) sind ebenfalls über DALUX bereitzustellen. Eine XRechnung kann zusätzlich eingereicht werden, ersetzt jedoch nicht die für die fachliche Prüfung erforderlichen Unterlagen im Pdf-Format.
10.4 Fremdfirmenverordnung Bei Arbeiten, die in den Bestand der Ammerland-Klinik eingreifen ist zwingend die Fremdfirmenverordnung der Ammerland-Klinik GmbH in jeweils gültiger Fassung zu beachten.
------------- Ende der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -------------